1790-Die Meuterei von Nancy - Burgenverein Untervaz
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Am 12. August <strong>1790</strong> liess die Nationalversammlung an allen Strassenecken<br />
<strong>von</strong> <strong>Nancy</strong> eine Verurteilung der <strong>Meuterei</strong> anschlagen. Darin hiess es zum<br />
Schluss: "Man muss der so rasch überhandnehmenden Aufsässigkeit steuern,<br />
da sie sonst in pure Piraterie umschlägt." Von Delanoue, dem<br />
Platzkommandanten, wurde gefordert, er müsse sich für diesen Text<br />
entschuldigen, andernfalls werde man ihn aus seinem Fenster in die Spitzen<br />
der Bajonette stürzen. Um sein Leben zu retten, entschuldigte er sich<br />
tatsächlich und liess die Anschläge entfernen. Darüber hinaus erpressten nun<br />
auch die schweizerischen Meuterer <strong>von</strong> ihren Offizieren eine beträchtliche<br />
Geldsumme.<br />
Einen Tag später bildete das Regiment Châteauvieux unterm Schutz<br />
französischer Truppen ein Karree, in dem <strong>von</strong> den Hauptleuten verlangt wurde,<br />
sie sollten den noch immer ausstehenden Sold <strong>von</strong> ihren jeweiligen<br />
Kantonsregierungen einfordern. <strong>Die</strong> weiteren Forderungen der Mannschaften<br />
waren im wesentlichen die folgenden:<br />
Gemäss der Allgemeinen Kapitulation (Vertrag) vom 3.11.1764 zwischen der<br />
Eidgenossenschaft und Frankreich hatte jeder Hauptmann seine Unteroffiziere<br />
und Soldaten auf seine Kosten auszurüsten, die Mannschaften ihrerseits hatten<br />
mit ihrem kärglichen Sold <strong>von</strong> sechs bis neun Sous im Monat für den Unterhalt<br />
ihrer Ausrüstung zu sorgen. Nun stiess man sich daran, dass die Hauptleute<br />
ihrer Verpflichtung nicht immer nachkamen, obschon sie vom König für ihre<br />
Kosten voll entschädigt wurden, so dass sie die Differenz in die eigene Tasche<br />
stecken konnten. Ebenso weigerten sich die Offiziere, die Kosten für die Rasur<br />
der Soldaten zu übernehmen. Deshalb verlangten die Mannschaften<br />
umfassende Einsicht in die Abrechnungen. Ferner wurde das Regiment<br />
Châteauvieux in seinen abendlichen Ausgangsrechten beschnitten. Als<br />
besonders stossend wurde empfunden, dass die Sergeanten und Korporale mit<br />
Stöcken ausgerüstet waren, mit denen sie prügeln durften. Das Offizierskorps<br />
versprach, diesen Forderungen<br />
S. 08: weitgehend nachzukommen. Nicht dieser Meinung war die<br />
Nationalversammlung. Sie warf den Meuterern vor, sie hätten ihre Anliegen<br />
auf dem <strong>Die</strong>nstweg vorbringen und sie nicht unter Gewaltanwendung und<br />
Drohungen erzwingen sollen, weil der Gehorsam die erste Pflicht eines jeden<br />
Bürger-Soldaten sein müsse. Deshalb seien die Urheber des Aufruhrs als