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1790-Die Meuterei von Nancy - Burgenverein Untervaz

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Am 12. August <strong>1790</strong> liess die Nationalversammlung an allen Strassenecken<br />

<strong>von</strong> <strong>Nancy</strong> eine Verurteilung der <strong>Meuterei</strong> anschlagen. Darin hiess es zum<br />

Schluss: "Man muss der so rasch überhandnehmenden Aufsässigkeit steuern,<br />

da sie sonst in pure Piraterie umschlägt." Von Delanoue, dem<br />

Platzkommandanten, wurde gefordert, er müsse sich für diesen Text<br />

entschuldigen, andernfalls werde man ihn aus seinem Fenster in die Spitzen<br />

der Bajonette stürzen. Um sein Leben zu retten, entschuldigte er sich<br />

tatsächlich und liess die Anschläge entfernen. Darüber hinaus erpressten nun<br />

auch die schweizerischen Meuterer <strong>von</strong> ihren Offizieren eine beträchtliche<br />

Geldsumme.<br />

Einen Tag später bildete das Regiment Châteauvieux unterm Schutz<br />

französischer Truppen ein Karree, in dem <strong>von</strong> den Hauptleuten verlangt wurde,<br />

sie sollten den noch immer ausstehenden Sold <strong>von</strong> ihren jeweiligen<br />

Kantonsregierungen einfordern. <strong>Die</strong> weiteren Forderungen der Mannschaften<br />

waren im wesentlichen die folgenden:<br />

Gemäss der Allgemeinen Kapitulation (Vertrag) vom 3.11.1764 zwischen der<br />

Eidgenossenschaft und Frankreich hatte jeder Hauptmann seine Unteroffiziere<br />

und Soldaten auf seine Kosten auszurüsten, die Mannschaften ihrerseits hatten<br />

mit ihrem kärglichen Sold <strong>von</strong> sechs bis neun Sous im Monat für den Unterhalt<br />

ihrer Ausrüstung zu sorgen. Nun stiess man sich daran, dass die Hauptleute<br />

ihrer Verpflichtung nicht immer nachkamen, obschon sie vom König für ihre<br />

Kosten voll entschädigt wurden, so dass sie die Differenz in die eigene Tasche<br />

stecken konnten. Ebenso weigerten sich die Offiziere, die Kosten für die Rasur<br />

der Soldaten zu übernehmen. Deshalb verlangten die Mannschaften<br />

umfassende Einsicht in die Abrechnungen. Ferner wurde das Regiment<br />

Châteauvieux in seinen abendlichen Ausgangsrechten beschnitten. Als<br />

besonders stossend wurde empfunden, dass die Sergeanten und Korporale mit<br />

Stöcken ausgerüstet waren, mit denen sie prügeln durften. Das Offizierskorps<br />

versprach, diesen Forderungen<br />

S. 08: weitgehend nachzukommen. Nicht dieser Meinung war die<br />

Nationalversammlung. Sie warf den Meuterern vor, sie hätten ihre Anliegen<br />

auf dem <strong>Die</strong>nstweg vorbringen und sie nicht unter Gewaltanwendung und<br />

Drohungen erzwingen sollen, weil der Gehorsam die erste Pflicht eines jeden<br />

Bürger-Soldaten sein müsse. Deshalb seien die Urheber des Aufruhrs als

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