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Prüfungsfragen für Elektroberufe - Die BG ETEM

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Allgemeine Vorschriften<br />

M + G<br />

Wer erlässt Unfallverhütungsvorschriften?<br />

Unfallverhütungsvorschriften werden von den Berufs-<br />

SGB VII<br />

genossenschaften erlassen. § 15<br />

M<br />

Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft?<br />

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie <strong>für</strong> die SGB VII<br />

Durchführung der Unfallverhütung in den Betrieben und <strong>für</strong> § 1<br />

die Entschädigung von Unfallfolgen und Berufskrankheiten<br />

zuständig.<br />

M<br />

Was ist Unfallverhütung?<br />

<strong>Die</strong> Unfallverhütung umfasst alle Maßnahmen zur arbeitssicheren<br />

Gestaltung und Benutzung von Betriebsmitteln und<br />

-einrichtungen: Technische, organisatorische, psychologische<br />

(z. B. Plakate) Maßnahmen.<br />

M<br />

Welcher Art von Unfallverhütungsmaßnahmen ist der Vorzug zu geben?<br />

Am sichersten sind zwangsläufig wirkende technische Schutzeinrichtungen.<br />

M + G<br />

Für wen sind die Unfallverhütungsvorschriften verbindlich?<br />

Für Unternehmer und Mitarbeiter.<br />

<strong>BG</strong>V A1<br />

§ 1<br />

9

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