Prüfungsfragen für Elektroberufe - Die BG ETEM
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Allgemeine Vorschriften<br />
M + G<br />
Wer erlässt Unfallverhütungsvorschriften?<br />
Unfallverhütungsvorschriften werden von den Berufs-<br />
SGB VII<br />
genossenschaften erlassen. § 15<br />
M<br />
Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft?<br />
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist sie <strong>für</strong> die SGB VII<br />
Durchführung der Unfallverhütung in den Betrieben und <strong>für</strong> § 1<br />
die Entschädigung von Unfallfolgen und Berufskrankheiten<br />
zuständig.<br />
M<br />
Was ist Unfallverhütung?<br />
<strong>Die</strong> Unfallverhütung umfasst alle Maßnahmen zur arbeitssicheren<br />
Gestaltung und Benutzung von Betriebsmitteln und<br />
-einrichtungen: Technische, organisatorische, psychologische<br />
(z. B. Plakate) Maßnahmen.<br />
M<br />
Welcher Art von Unfallverhütungsmaßnahmen ist der Vorzug zu geben?<br />
Am sichersten sind zwangsläufig wirkende technische Schutzeinrichtungen.<br />
M + G<br />
Für wen sind die Unfallverhütungsvorschriften verbindlich?<br />
Für Unternehmer und Mitarbeiter.<br />
<strong>BG</strong>V A1<br />
§ 1<br />
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