Prüfungsfragen für Elektroberufe - Die BG ETEM
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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />
• dem Standort, Q<br />
• den benutzten Werkzeugen<br />
und unkontrollierten Bewegungen bei Nennspannungen bis<br />
1000 V aktive Teile nicht erreicht werden können. Bei Nennspannungen<br />
über 1 kV dürfen die Grenzen der Gefahrzone<br />
(Tab. 2, <strong>BG</strong>V A3) nicht erreicht werden.<br />
M + G<br />
Was verstehen Sie unter elektrischen Betriebsmitteln?<br />
Als elektrische Betriebsmittel gelten alle Gegenstände, die als <strong>BG</strong>V A3<br />
Ganzes oder in einzelnen Teilen dem § 2<br />
• Anwenden<br />
• Erzeugen<br />
• Fortleiten<br />
• Verteilen<br />
• Speichern<br />
• Messen<br />
• Umsetzen<br />
• Verbrauchen<br />
elektrischer Energie dienen, auch im Bereich der Fernmeldeund<br />
Informationstechnik. Sie müssen den Unfallverhütungsvorschriften<br />
und den VDE-Bestimmungen entsprechen.<br />
M<br />
Welche „zulässigen Annäherungen“ gelten bei „elektrotechnischen“<br />
Arbeiten und bei „nichtelektrotechnischen“ Arbeiten in der Nähe unter<br />
Spannung stehender Teile?<br />
Zulässige Annäherungen bei „elektrotechnischen“ Arbeiten. <strong>BG</strong>V A3<br />
<strong>Die</strong>s sind Arbeiten in der Nähe, nicht gegen Berühren § 7<br />
geschützter aktiver Teile, die unter Aufsichtführung von Tabelle 3<br />
Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen<br />
Personen der Betreiber von elektrischen Anlagen ausgeführt<br />
werden, wie z. B.<br />
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