Entwurf zur Stellungnahme Stand 01.08.2013 - DB Netz AG
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(3) Für Fahrten auf dem linken Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung<br />
befinden sich Haupt- und Vorsignale sowie die Signale Lf 1 bis Lf 3, Sh 2 und El-<br />
Signale abweichend von 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 grundsätzlich rechts neben<br />
oder über dem Gleis. Links stehende Signale sind nur gültig, wenn sie im Buchfahrplan<br />
(Geschwindigkeitsheft) oder in der La mit einem nach links zeigenden Pfeil gekennzeichnet<br />
sind.<br />
Die Fahrt auf dem linken Gleis ist eine Abweichung von der regulären Fahrordnung auf<br />
der freien Strecke, wobei sinngemäß die Grundsätze wie bei ständig eingerichtetem<br />
Gleiswechselbetrieb, aber ohne Signal Zs 6, gelten.<br />
(4) Die Fahrt auf dem linken Streckengleis wird nicht als Gegengleisfahrt bezeichnet,<br />
sondern als Fahrt „auf linkem Gleis“.<br />
(5) Der Auftrag <strong>zur</strong> Fahrt in das linke Streckengleis wird erteilt durch<br />
- ein Hauptsignal mit Fahrtbegriff und<br />
a) mit Signal Zs 2 bei vorgegebener Bezeichnung des Streckengleises mit<br />
Kennbuchstaben<br />
b) mit einem von der Regelfahrtrichtung abweichendem Signalbild (Zs 3) und<br />
Erläuterung im GeH<br />
- bei Hp 0/gestörtem oder erloschenem Signal mit Befehl 11 mit dem Wortlaut „fährt<br />
von …(Name der Betriebsstelle) bis ….(Name der Betriebsstelle)<br />
auf linkem Streckengleis“.<br />
Zu 408.0301 Abschnitt 3 Zugpersonal<br />
Die Züge der S-Bahn Berlin fahren ohne Zugbegleiter.<br />
Wenn der Triebfahrzeugführer eines S-Bahn-Zuges nicht streckenkundig ist und kein<br />
streckenkundiger Begleiter beigegeben ist beträgt die Geschwindigkeit abweichend von<br />
408.0301 Abschnitt 5 Absatz 2 höchstens 40 km/h.<br />
Triebfahrzeugführer von Zügen (keine S-Bahn-Züge) ohne wirksame Zugbeeinflussungseinrichtung<br />
und von Kleinwagen müssen streckenkundig sein oder es muss ein<br />
streckenkundiger Begleiter beigegeben sein.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
<strong>Stand</strong> <strong>01.08.2013</strong><br />
Sonderbestimmungen für den Betrieb der S-Bahn Berlin – Teil 1 -<br />
Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und Zugpersonal (ÖRil MaB und ÖRil Zp) –<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 01.07.2013