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Entwurf zur Stellungnahme Stand 01.08.2013 - DB Netz AG

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Seite 9 von 27<br />

(3) Für Fahrten auf dem linken Streckengleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung<br />

befinden sich Haupt- und Vorsignale sowie die Signale Lf 1 bis Lf 3, Sh 2 und El-<br />

Signale abweichend von 301.0002 Abschnitt 2 Absatz 3 grundsätzlich rechts neben<br />

oder über dem Gleis. Links stehende Signale sind nur gültig, wenn sie im Buchfahrplan<br />

(Geschwindigkeitsheft) oder in der La mit einem nach links zeigenden Pfeil gekennzeichnet<br />

sind.<br />

Die Fahrt auf dem linken Gleis ist eine Abweichung von der regulären Fahrordnung auf<br />

der freien Strecke, wobei sinngemäß die Grundsätze wie bei ständig eingerichtetem<br />

Gleiswechselbetrieb, aber ohne Signal Zs 6, gelten.<br />

(4) Die Fahrt auf dem linken Streckengleis wird nicht als Gegengleisfahrt bezeichnet,<br />

sondern als Fahrt „auf linkem Gleis“.<br />

(5) Der Auftrag <strong>zur</strong> Fahrt in das linke Streckengleis wird erteilt durch<br />

- ein Hauptsignal mit Fahrtbegriff und<br />

a) mit Signal Zs 2 bei vorgegebener Bezeichnung des Streckengleises mit<br />

Kennbuchstaben<br />

b) mit einem von der Regelfahrtrichtung abweichendem Signalbild (Zs 3) und<br />

Erläuterung im GeH<br />

- bei Hp 0/gestörtem oder erloschenem Signal mit Befehl 11 mit dem Wortlaut „fährt<br />

von …(Name der Betriebsstelle) bis ….(Name der Betriebsstelle)<br />

auf linkem Streckengleis“.<br />

Zu 408.0301 Abschnitt 3 Zugpersonal<br />

Die Züge der S-Bahn Berlin fahren ohne Zugbegleiter.<br />

Wenn der Triebfahrzeugführer eines S-Bahn-Zuges nicht streckenkundig ist und kein<br />

streckenkundiger Begleiter beigegeben ist beträgt die Geschwindigkeit abweichend von<br />

408.0301 Abschnitt 5 Absatz 2 höchstens 40 km/h.<br />

Triebfahrzeugführer von Zügen (keine S-Bahn-Züge) ohne wirksame Zugbeeinflussungseinrichtung<br />

und von Kleinwagen müssen streckenkundig sein oder es muss ein<br />

streckenkundiger Begleiter beigegeben sein.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

<strong>Stand</strong> <strong>01.08.2013</strong><br />

Sonderbestimmungen für den Betrieb der S-Bahn Berlin – Teil 1 -<br />

Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und Zugpersonal (ÖRil MaB und ÖRil Zp) –<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 01.07.2013

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