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Entwurf zur Stellungnahme Stand 01.08.2013 - DB Netz AG

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Seite 7 von 27<br />

- Wird ein Zug nach Abschlussarbeiten abgestellt, ist der Fahrzeugverband abzumelden.<br />

Ist das Anmelden auf eine Zugnummer nicht möglich, ist der Leitfaden <strong>zur</strong> Entstörung<br />

„Anmelden“ Zug zu beachten. Gelingt die Anmeldung weiterhin nicht, ist der Einsatz des<br />

Zuges bzw. die Weiterfahrt nach Zustimmung der BZ-S auf Anweisung der TP möglich<br />

(C-Schaden).<br />

7. Übernahme und Übergabe der Funkgeräte<br />

(1) Handfunkgeräte in den Arbeitsräumen der örtlichen Aufsichten (öA), Fahrdienstleiter<br />

(Fdl) und Betriebs- und Verkehrsaufsichten (BVA) sowie im Bereich der Werke sind unter<br />

Angabe der siebenstelligen Geräte-Rufnummer sowie des Zubehörs (Ersatzakku,<br />

Mikrofon, Ladegerät inklusive Stückzahl) im Übergabebuch aufzuführen. Der übernehmende<br />

Mitarbeiter hat sofort nach Arbeitsbeginn den ordnungsgemäßen Zustand des<br />

Funkgerätes und des Zubehörs zu prüfen. Festgestellte Mängel gemäß „Merkblatt für<br />

das Melden von Störungen und Havarien auf Bahnhöfen (kurz „Merkblatt“) zu melden.<br />

(2) Stationäre Funkgeräte in den Arbeitsräumen der örtlichen Aufsichten, der Fahrdienstleiter<br />

und der BZ-S sind unter Angabe ihrer Bezeichnung (REM oder UFM), der siebenstelligen<br />

Geräte-Rufnummer (REM) bzw. der sechsstelligen Objektrufnummer (UFM)<br />

und des Zubehörs (Tischmikrofon) im Übergabebuch aufzuführen.<br />

Der übernehmende Mitarbeiter hat sofort nach Arbeitsbeginn den ordnungsgemäßen<br />

Zustand des Funkgerätes und des Zubehörs zu überprüfen.<br />

Zusätzlich ist bei stationären Funkgeräten der Fahrdienstleiter bei der Arbeitsübergabe<br />

der ordnungsgemäße Displayeintrag „Betrieb“ der REM zu prüfen.<br />

(3) Die Übergabe und Übernahme der Funkgeräte der Sonderdienste (z.B. Notfallmanager,<br />

Rangierlokführer mit Zuordnung <strong>zur</strong> Teamleitung Triebfahrzeugführer,<br />

flexible Arbeitsgruppen) ist von den Nutzern eigenverantwortlich in einem geeigneten<br />

Nachweisverfahren durchzuführen. Dabei sind stets die siebenstellige Geräte-<br />

Rufnummer sowie das Zubehör (Ersatzakku, Mikrofon, Ladegerät inklusive Stückzahl))<br />

aufzuführen.<br />

8. Maßnahmen bei Störungen oder Verlust von Funkgeräten<br />

(1) Störungen werden unterschieden in die Störung „Anmelden“ und „Technische Störungen“.<br />

Funktionsstörungen oder Schäden an Handfunkgeräten (UFH), Akkus oder Ladegeräten<br />

der Betriebsstellen (Fdl, özF, öA, StA) sind gemäß Merkblatt der zuständigen Stelle mitzuteilen.<br />

Bei Störung in der Verständigung ist im freien Feld des Störanhängers anzugeben, in<br />

welcher Betriebsart (Abfertigungs-, Betriebs- oder Rangierfunk) diese aufgetreten ist.<br />

Die defekten Handfunkgeräte, Akkus und Ladegeräte sind mit ausgefülltem Störanhänger<br />

an die Leitung B 54 (Betrieb Stationen) zu schicken.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

<strong>Stand</strong> <strong>01.08.2013</strong><br />

Bis <strong>zur</strong> Reparatur der stationären Funkgeräte sind die Reserve-Handfunkgeräte zu benutzen.<br />

Sonderbestimmungen für den Betrieb der S-Bahn Berlin – Teil 1 -<br />

Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und Zugpersonal (ÖRil MaB und ÖRil Zp) –<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 01.07.2013

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