Entwurf zur Stellungnahme Stand 01.08.2013 - DB Netz AG
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3. Evakuieren von Reisenden aus Zügen außerhalb von Bahnsteigen<br />
(1) Kann ein mit Reisenden besetzter, liegengebliebener Zug nach einer Zeit von voraussichtlich<br />
mehr als 30 min nicht an den nächsten Bahnsteig gefahren werden oder<br />
müssen die Reisenden wegen einer akuten Gefahr den Zug unverzüglich verlassen,<br />
sind unverzüglich die Vorbereitungen zum Evakuieren zu treffen.<br />
(2) Sollen die Reisenden eines Zuges nach Entscheidung der TP außerhalb von Bahnsteigen<br />
aus einem liegengebliebenen Zug evakuiert werden, müssen vom Nk-S folgende<br />
Sicherungsmaßnahmen als Vorbedingungen veranlasst, überwacht bzw. erfüllt sein:<br />
- Abstimmung mit dem Triebfahrzeugführer <strong>zur</strong> Wahl der Ausstiegsseite und der<br />
Laufrichtung der Reisenden zum nächsten S-Bahnhof bzw. von der Gleisanlage in<br />
öffentliches Gelände,<br />
- Sperrung des betroffenen S-Bahngleises und ggf. benachbarter Gleise,<br />
- Abschalten und Kurzschließen der betreffenden Stromschienenabschnitte.<br />
(3) Wenn die oben genannten Sicherungsmaßnahmen erfüllt und bestätigt sind, darf<br />
über den zuständigen Fahrdienstleiter dem Triebfahrzeugführer oder dem Notfallmanager<br />
die Zustimmung zum Evakuieren erteilt werden.<br />
(4) Durch den Nk-S sind <strong>zur</strong> Unterstützung des Triebfahrzeugführers bzw. des Notfallmanagers<br />
Kräfte anzufordern (z. B. Feuerwehr, Bundespolizei, Sicherheitsdienste).<br />
(5) Die Sicherungsmaßnahmen bleiben so lange bestehen, bis vom Triebfahrzeugführer<br />
oder Notfallmanager dem zuständigen Fahrdienstleiter bestätigt wurde, dass Reisende<br />
und Bahnfremde den Gleisbereich verlassen haben.<br />
(6) Wenn Reisende eigenmächtig, also ohne Aufforderung durch Beschäftigte des<br />
Bahnbetriebes, außerhalb von Bahnsteigen aussteigen, sind die Sicherungsmaßnahmen<br />
wie in (2) im erforderlichen Umfang zu treffen. Es ist dafür zu sorgen, dass die<br />
Personen den Gleisbereich verlassen.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />
<strong>Stand</strong> <strong>01.08.2013</strong><br />
Sonderbestimmungen für den Betrieb der S-Bahn Berlin – Teil 1 -<br />
Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und Zugpersonal (ÖRil MaB und ÖRil Zp) –<br />
<strong>Entwurf</strong> vom 01.07.2013