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Entwurf zur Stellungnahme Stand 01.08.2013 - DB Netz AG

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Seite 19 von 27<br />

(3) Zustimmung zum Pendelbetrieb<br />

Für das Einführen des Pendelbetriebes ist der Fahrdienstleiter der Pendelendstelle zuständig,<br />

auf der die erste Pendelfahrt beginnt.<br />

Am Pendelbetrieb beteiligte Fahrdienstleiter, die für das Einführen des Pendelbetriebes<br />

nicht zuständig sind, müssen nach Erfüllung der Voraussetzungen in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />

dem für das Einführen des Pendelbetriebes zuständigen Fahrdienstleiter<br />

die Zustimmung für das Einführen des Pendelbetriebes geben. Die Gleisbezeichnungen<br />

von Strecken- oder Bahnhofsgleisen sind konkret zu nennen und die Zustimmung ist<br />

jeweils im Zugmeldebuch nachzuweisen.<br />

3. Einführen des Pendelbetriebes<br />

Wenn die Voraussetzungen für das Einführen des Pendelbetriebes und erforderliche<br />

Zustimmungen beim zuständigen Fahrdienstleiter vorliegen, darf der Pendelbetrieb mit<br />

einer Meldung des zuständigen Fahrdienstleiters an Beteiligte auf dem Bahnhof und der<br />

Strecke sowie an beteiligte Fahrdienstleiter eingeführt werden.<br />

Die Meldung muss enthalten:<br />

- die Bezeichnungen der Pendelendstellen,<br />

- die Bezeichnungen der befahrenden Bahnhofs- und Streckengleise<br />

- den Zeitpunkt des Einführen des Pendelbetriebes.<br />

Die Meldung ist im Zugmeldebuch nachzuweisen.<br />

4. Durchführen der Pendelfahrten<br />

1) Ausfertigen, Aushändigen und Übermitteln der Befehle<br />

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Fahrdienstleiter der jeweiligen<br />

Pendelendstelle die Zustimmung für die von ihm abzulassenden Pendelfahrten mit dem<br />

Befehl 11 erteilen.<br />

Dazu muss dieser Befehl für die jeweilige Fahrtrichtung ausgefertigt werden.<br />

Hierbei müssen im Befehl 11<br />

- ein links vom Gleis aufgestelltes Signal Sh 2– auch am Bahnsteigende,<br />

- ein vor dem Bahnsteig aufgestelltes Signal Sh 2 und die Betriebsstelle, die die<br />

Zustimmung <strong>zur</strong> Vorbeifahrt am Signal Sh 2 zulässt mit deren Geräte-Rufnummer<br />

im FKS BüFu,<br />

- wenn kein Fahrplan vorhanden ist, die Abfahrtzeit der jeweils ersten Pendelfahrt für<br />

die jeweilige Pendelendstelle und der Takt (in Minuten) der Pendelfahrten<br />

genannt werden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

<strong>Stand</strong> <strong>01.08.2013</strong><br />

Sonderbestimmungen für den Betrieb der S-Bahn Berlin – Teil 1 -<br />

Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und Zugpersonal (ÖRil MaB und ÖRil Zp) –<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 01.07.2013

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