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Entwurf zur Stellungnahme Stand 01.08.2013 - DB Netz AG

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Seite 18 von 27<br />

Das Signal Sh 2 ist auf der Pendelendstelle<br />

a) am Bahnsteigende aufzustellen, wenn das Bahnsteiggleis nur vom Pendelzug befahren<br />

wird,<br />

b) mindestens 200 m vor dem maßgebenden Gefahrpunkt (Weiche bzw. Bahnsteiganfang)<br />

aufzustellen, wenn das Bahnsteiggleis (und ggf. weitere Gleisabschnitte) vom<br />

Pendelzug und von Regelzügen bzw. Rangierfahrten oder vom Pendelzug eines<br />

weiteren Pendelbetriebes befahren wird.<br />

Ein Pendelbetrieb mit der Aufstellung eines Signals Sh 2 nach b) darf nur auf der<br />

Grundlage einer konkreten Vorgabe in der ÖRil für Mitarbeiter auf Betriebsstellen oder<br />

einer Betra eingerichtet werden.<br />

2. Voraussetzungen für das Einführen des Pendelbetriebes<br />

(1) Freisein des Pendelgleises<br />

Der Fahrdienstleiter muss das Freisein aller Gleisabschnitte des Pendelgleises von<br />

Fahrzeugen mit Ausnahme des Pendelzuges feststellen<br />

(2) Aufstellen der Signale Sh 2<br />

Die erforderlichen Signale Sh 2 müssen aufgestellt sein, die Fahrdienstleiter der Pendelendstellen<br />

müssen sich gegenseitig über die <strong>Stand</strong>orte verständigen und das Aufstellen<br />

im Zugmeldebuch nachweisen.<br />

(3) Fahrwegsicherung<br />

Auf den Pendelendstellen und den übrigen am Pendelgleis liegenden Betriebsstellen<br />

muss der Fahrweg gemäß 408.0232, 408.0233 und ggf. der Betra eingestellt und gesichert<br />

werden. Ausgenommen hiervon sind Pendelendstellen, auf denen das<br />

Signal Sh 2 (Wärterhaltscheibe) vor dem Bahnsteig (200 m vor dem maßgebenden Gefahrpunkt)<br />

aufgestellt ist und die erste Pendelfahrt auf der anderen Pendelendstelle beginnt.<br />

Auf diesen Pendelendstellen muss der Fahrweg vom Signal Sh 2<br />

(Wärterhaltscheibe) bis zum Ende des vom Pendelzug zu befahrenden Bahnsteiggleises<br />

erst unmittelbar vor dem Auftrag <strong>zur</strong> Vorbeifahrt am Signal Sh 2 gesichert werden.<br />

Wenn im Pendelgleis technisch gesicherte Bahnübergänge liegen müssen für beide<br />

Fahrtrichtungen Signale Bü 0 / Bü 1 (Überwachungssignal) vorhanden sein.<br />

Sind keine Überwachungssignale vorhanden, muss der Fahrdienstleiter dem<br />

Triebfahrzeugführer der ersten in der betreffenden Fahrtrichtung fahrenden Pendelfahrt<br />

Befehl 8 erteilen.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Stellungnahme</strong><br />

<strong>Stand</strong> <strong>01.08.2013</strong><br />

Sonderbestimmungen für den Betrieb der S-Bahn Berlin – Teil 1 -<br />

Regeln für Mitarbeiter auf Betriebsstellen und Zugpersonal (ÖRil MaB und ÖRil Zp) –<br />

<strong>Entwurf</strong> vom 01.07.2013

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