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Anbahnung Internationaler Beziehungen an der Universität Augsburg

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Formen <strong>Internationaler</strong> Abkommen II<br />

3. Fakultäts- und Institutskooperationen<br />

Kriterien<br />

- Geeignete Kooperationspartner sind möglichst nur<br />

international renommierte ausländische<br />

Einrichtungen<br />

- Nachhaltigkeit: die Zusammenarbeit muss auf eine<br />

Dauer von mindestens drei Jahren tragfähig sein<br />

- Sicherstellung einer mindestens mittelfristigen<br />

Fin<strong>an</strong>zierungsperspektive bzw. Fin<strong>an</strong>zierung muss<br />

aus Drittmitteln geregelt werden<br />

- Beim Studierendenaustausch muss gegenseitiger<br />

Studiengebührenerlass gewährleistet sein<br />

Durchführung<br />

Der Verfahrensablauf ist einzuhalten (siehe S. 6). Für die<br />

Durchführung sind die Fakultäten bzw. Institute in eigener<br />

Ver<strong>an</strong>twortung zuständig. Das Akademische Ausl<strong>an</strong>dsamt<br />

unterstützt sie dabei in allen org<strong>an</strong>isatorischen,<br />

verwaltungstechnischen und rechtlichen Fragen. Die<br />

Kooperationsbeauftragten berichten dem Akademischen<br />

Ausl<strong>an</strong>dsamt bis zum 31.01. des Folgejahres kurz und<br />

formlos über den Fortschritt und die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit.<br />

4. Lehrstuhl/ Projektbezogene Kooperationen<br />

Kriterien<br />

Fin<strong>an</strong>zierung muss aus Drittmitteln geregelt werden.<br />

Durchführung<br />

Hierzu bedarf es keiner generalisierenden Regelungen. Für<br />

die Durchführung sind die Fakultäten bzw. Institute in<br />

eigener Ver<strong>an</strong>twortung zuständig. Das Akademische<br />

Ausl<strong>an</strong>dsamt bittet darum, die Forschungskooperationen in<br />

das Forschungsportal <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> einzutragen:<br />

http://www.uni-augsburg.de/de/forschungsportal/<br />

5. Studierendenaustausch außerhalb von ERASMUS<br />

Kriterien<br />

- Geeignete Kooperationspartner sind möglichst nur<br />

international renommierte ausländische Einrichtungen<br />

- Nachhaltigkeit: die Zusammenarbeit muss auf eine<br />

Dauer von mindestens drei Jahren tragfähig sein<br />

- Beim Studierendenaustausch muss gegenseitiger<br />

Studiengebührenerlass gewährleistet sein<br />

- Es sollten uniweite Verträge abgeschlossen werden<br />

Durchführung<br />

Das Akademische Ausl<strong>an</strong>dsamt reicht das Abkommen nach<br />

juristischer Prüfung über den zuständigen Vizepräsidenten<br />

in <strong>der</strong> nächsten Sitzung <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>sleitung ein. Das<br />

Akademische Ausl<strong>an</strong>dsamt berichtet dem Vizepräsidenten<br />

bis zum 31.01. des Folgejahres kurz und formlos über den<br />

Fortschritt und die Ergebnisse <strong>der</strong> Zusammenarbeit.<br />

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