28.02.2014 Aufrufe

Anbahnung Internationaler Beziehungen an der Universität Augsburg

Anbahnung Internationaler Beziehungen an der Universität Augsburg

Anbahnung Internationaler Beziehungen an der Universität Augsburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leitfaden für die <strong>Anbahnung</strong><br />

<strong>Internationaler</strong> <strong>Beziehungen</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong><br />

Aktualisiert von<br />

Antje Körschner-Dietz,<br />

Akademisches Ausl<strong>an</strong>dsamt<br />

Oktober 2013


Allgemeines<br />

An <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> werden internationale <strong>Beziehungen</strong> in<br />

<strong>der</strong> Lehre und Forschung mit <strong>Universität</strong>en in <strong>der</strong> g<strong>an</strong>zen<br />

Welt gepflegt, die sich aufgrund ihrer unterschiedlichen<br />

vertraglichen Ver<strong>an</strong>kerung und Reichweite<br />

(gesamtuniversitär – fachbegrenzt) unterscheiden.<br />

Die internationalen <strong>Beziehungen</strong> unterteilen sich in folgende<br />

Kategorien:<br />

- <strong>Universität</strong>spartnerschaften (Son<strong>der</strong>status:<br />

gesamtuniversitär, nicht kostenneutral, mind. 3<br />

involvierte Fakultäten)<br />

- <strong>Universität</strong>skooperationen (gesamtuniversitär,<br />

kostenneutral)<br />

- Fakultäts-/ Institutskooperationen<br />

- Lehrstuhl/ Projektbezogene Kooperationen<br />

- Studierendenaustausch außerhalb ERASMUS<br />

- ERASMUS<br />

Alle Kategorien sollten grundsätzlich nach dem bottom-up Prinzip<br />

entwickelt werden, d.h. Voraussetzung für die<br />

Unterzeichnung eines Abkommens ist ein von einer o<strong>der</strong><br />

mehreren Einrichtungen <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong><br />

vorgetragenes konkretes Interesse.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Verbindlichkeit und Wertigkeit <strong>der</strong> Abkommen können<br />

in allen Kategorien qualitative Abstufungen gewählt werden.<br />

- Ein "Letter of Intent" (LoI) k<strong>an</strong>n, je nach individuellem Inhalt<br />

und Ursprungsl<strong>an</strong>d, eine relativ unverbindliche und grobe<br />

Absichtserklärung zur Zusammenarbeit als Vorstufe eines<br />

„MoUs“ o<strong>der</strong> „Agreement“ sein.<br />

- Das "Memor<strong>an</strong>dum of Un<strong>der</strong>st<strong>an</strong>ding" (MoU) kommt aus<br />

dem US-amerik<strong>an</strong>ischen Rechtskreis und gilt für Beteiligte<br />

eines noch abzuschließenden Vertrages als detaillierte<br />

Absichtserklärung. Er dient <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> als<br />

Dachvertrag für alle noch folgenden Detailverträge.<br />

- Das "Agreement" – o<strong>der</strong> „Abkommen“ – ist generell das<br />

bindende Vertragswerk und die eigentliche Form eines<br />

vollwertigen Kooperationsabkommens.<br />

InitiatorInnen können „MoU“- und „Agreement“-<br />

Musterverträge <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> als Grundlage <strong>der</strong><br />

<strong>an</strong>gestrebten <strong>Universität</strong>s-/Fakultäts- bzw.<br />

Institutskooperationen verwenden. Eine individuelle<br />

Anpassung <strong>an</strong> die jeweiligen Bedürfnisse <strong>der</strong><br />

Kooperationspartner diskutiert das Ref I/9 mit den<br />

entsprechenden Partnern. Bitte beachten Sie bei dem<br />

administrativen Prozess auch die Verfahrens<strong>an</strong>leitung auf S.<br />

6.<br />

Die Musterverträge erhalten Sie im Akademischen Ausl<strong>an</strong>dsamt bei<br />

Frau Körschner-Dietz.<br />

2/9


Formen <strong>Internationaler</strong> Abkommen I<br />

1. <strong>Universität</strong>spartnerschaften<br />

Kriterien<br />

- Geeignete Partner sind ausschließlich international<br />

renommierte Einrichtungen mit aktivem Austausch<br />

- Interesse bzw. Beteiligung von mindestens drei bzw.<br />

vier Fakultäten<br />

- Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für alle<br />

Hochschul<strong>an</strong>gehörigen<br />

- Nachhaltigkeit: die Zusammenarbeit muss auf eine<br />

Dauer von mindestens fünf Jahren tragfähig sein<br />

- <strong>Universität</strong> stellt Mittel für diese Partnerschaft zur<br />

Verfügung<br />

- Beim Studierendenaustausch muss gegenseitiger<br />

Studiengebührenerlass gewährleistet sein<br />

- Der/die InitiatorIn ist Kooperationsbeauftragte/r<br />

Durchführung<br />

Der Verfahrensablauf ist einzuhalten (siehe S. 6). Für die<br />

Durchführung ist die/<strong>der</strong> Kooperationsbeauftragte in<br />

Zusammenarbeit mit den beteiligten Fakultäten und Instituten<br />

zuständig. Die Kooperationsbeauftragten berichten dem<br />

Akademischen Ausl<strong>an</strong>dsamt bis zum 31.01. des Folgejahres<br />

kurz und formlos über den Fortschritt und die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit.<br />

Derzeitiger Bedarf<br />

Da eine <strong>Universität</strong>spartnerschaft <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> Kosten<br />

verursacht ist diese Art von Verträgen eher selten und nur für<br />

aktive, erfolgreich in mehreren Fakultäten laufende<br />

<strong>Beziehungen</strong> sinnvoll.<br />

2. <strong>Universität</strong>skooperationen<br />

Kriterien<br />

- Geeignete Partner sind ausschließlich international<br />

renommierte Einrichtungen mit aktivem Austausch<br />

- Interesse bzw. Beteiligung von mindestens drei bzw.<br />

vier Fakultäten<br />

- Mitwirkungs- und Beteiligungsmöglichkeiten für alle<br />

Hochschul<strong>an</strong>gehörigen<br />

- Nachhaltigkeit: die Zusammenarbeit muss auf eine<br />

Dauer von mindestens fünf Jahren tragfähig sein<br />

- Fin<strong>an</strong>zierung <strong>der</strong> Kooperation aus Drittmitteln<br />

- Beim Studierendenaustausch muss gegenseitiger<br />

Studiengebührenerlass gewährleistet sein<br />

- Der/die InitiatorIn ist Kooperationsbeauftragte/r<br />

Durchführung<br />

Der Verfahrensablauf ist einzuhalten (siehe S. 6). Für die<br />

Durchführung ist die/<strong>der</strong> Kooperationsbeauftragte in<br />

Zusammenarbeit mit den beteiligten Fakultäten und Instituten<br />

zuständig. Die Kooperationsbeauftragten berichten dem<br />

Akademischen Ausl<strong>an</strong>dsamt bis zum 31.01. des Folgejahres<br />

kurz und formlos über den Fortschritt und die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit.<br />

Derzeitiger Bedarf<br />

Wichtig für eine <strong>Universität</strong>skooperation ist die aktive<br />

Zusammenarbeit, die diese auch lebendig hält. Denn nur<br />

dadurch sind <strong>Universität</strong>skooperationen von nachhaltiger<br />

Dauer und somit wichtige Bausteine für die<br />

Internationalisierung <strong>der</strong> Hochschule und für ihre<br />

internationale Reputation.<br />

3/9


Formen <strong>Internationaler</strong> Abkommen II<br />

3. Fakultäts- und Institutskooperationen<br />

Kriterien<br />

- Geeignete Kooperationspartner sind möglichst nur<br />

international renommierte ausländische<br />

Einrichtungen<br />

- Nachhaltigkeit: die Zusammenarbeit muss auf eine<br />

Dauer von mindestens drei Jahren tragfähig sein<br />

- Sicherstellung einer mindestens mittelfristigen<br />

Fin<strong>an</strong>zierungsperspektive bzw. Fin<strong>an</strong>zierung muss<br />

aus Drittmitteln geregelt werden<br />

- Beim Studierendenaustausch muss gegenseitiger<br />

Studiengebührenerlass gewährleistet sein<br />

Durchführung<br />

Der Verfahrensablauf ist einzuhalten (siehe S. 6). Für die<br />

Durchführung sind die Fakultäten bzw. Institute in eigener<br />

Ver<strong>an</strong>twortung zuständig. Das Akademische Ausl<strong>an</strong>dsamt<br />

unterstützt sie dabei in allen org<strong>an</strong>isatorischen,<br />

verwaltungstechnischen und rechtlichen Fragen. Die<br />

Kooperationsbeauftragten berichten dem Akademischen<br />

Ausl<strong>an</strong>dsamt bis zum 31.01. des Folgejahres kurz und<br />

formlos über den Fortschritt und die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit.<br />

4. Lehrstuhl/ Projektbezogene Kooperationen<br />

Kriterien<br />

Fin<strong>an</strong>zierung muss aus Drittmitteln geregelt werden.<br />

Durchführung<br />

Hierzu bedarf es keiner generalisierenden Regelungen. Für<br />

die Durchführung sind die Fakultäten bzw. Institute in<br />

eigener Ver<strong>an</strong>twortung zuständig. Das Akademische<br />

Ausl<strong>an</strong>dsamt bittet darum, die Forschungskooperationen in<br />

das Forschungsportal <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> einzutragen:<br />

http://www.uni-augsburg.de/de/forschungsportal/<br />

5. Studierendenaustausch außerhalb von ERASMUS<br />

Kriterien<br />

- Geeignete Kooperationspartner sind möglichst nur<br />

international renommierte ausländische Einrichtungen<br />

- Nachhaltigkeit: die Zusammenarbeit muss auf eine<br />

Dauer von mindestens drei Jahren tragfähig sein<br />

- Beim Studierendenaustausch muss gegenseitiger<br />

Studiengebührenerlass gewährleistet sein<br />

- Es sollten uniweite Verträge abgeschlossen werden<br />

Durchführung<br />

Das Akademische Ausl<strong>an</strong>dsamt reicht das Abkommen nach<br />

juristischer Prüfung über den zuständigen Vizepräsidenten<br />

in <strong>der</strong> nächsten Sitzung <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>sleitung ein. Das<br />

Akademische Ausl<strong>an</strong>dsamt berichtet dem Vizepräsidenten<br />

bis zum 31.01. des Folgejahres kurz und formlos über den<br />

Fortschritt und die Ergebnisse <strong>der</strong> Zusammenarbeit.<br />

4/9


Formen <strong>Internationaler</strong> Abkommen III<br />

6. Son<strong>der</strong>form: ERASMUS Abkommen<br />

Kriterien<br />

- Geeignete Kooperationspartner sind möglichst nur<br />

international renommierte europäische<br />

Einrichtungen mit passendem Curriculum<br />

- Austausch von Dozenten und Mitarbeitern soll<br />

<strong>an</strong>gestrebt werden<br />

- Fin<strong>an</strong>zierung durch EU-Mittel<br />

- Nachhaltigkeit: die Zusammenarbeit soll auf eine<br />

Dauer von mindestens zwei Jahren tragfähig sein<br />

- Die Anerkennung <strong>der</strong> im Ausl<strong>an</strong>d erworbenen<br />

Studienleistungen muss gewährleistet sein.<br />

Ansprechpartner für ERASMUS-Kooperationen:<br />

Silvia Reissner-Jenne<br />

Telefon: - 5870<br />

Email: silvia.reissner-jenne@aaa.uni-augsburg.de<br />

Anne H<strong>an</strong>ik<br />

Telefon: -5183<br />

Email: <strong>an</strong>ne.h<strong>an</strong>ik@aaa.uni-augsburg.de<br />

Weitere Informationen zum Thema ERASMUS finden Sie<br />

unter<br />

www.aaa.uni -augsburg.de/de/outgoing/studium/erasmus/<br />

Durchführung<br />

Die Fakultäten bzw. Institute stellen den Kontakt zu den<br />

geeigneten Kooperationspartnern her und überprüfen die<br />

Erfüllung <strong>der</strong> oben gen<strong>an</strong>nten Kriterien. Das Akademische<br />

Ausl<strong>an</strong>dsamt regelt den Vertragsablauf und unterstützt sie in<br />

allen org<strong>an</strong>isatorischen, verwaltungstechnischen und<br />

rechtlichen Fragen. Die ERASMUS-Beauftragten berichten<br />

dem Akademischen Ausl<strong>an</strong>dsamt bis zum 31.01. des<br />

Folgejahres kurz und formlos über den Fortschritt und die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Zusammenarbeit.<br />

5/9


Vorgehensweise beim Abschluss internationaler<br />

Kooperationen/Partnerschaften <strong>der</strong> Formen 1.-3.<br />

1) InitiatorInnen von den oben gen<strong>an</strong>nten Vereinbarungen<br />

müssen sich <strong>an</strong> das Ref I/9 wenden, da dieses den<br />

administrativen Prozess <strong>der</strong> Kooperationsverh<strong>an</strong>dlungen<br />

begleitet und steuert.<br />

2) Sobald das Ref I/9 die Vertragsverh<strong>an</strong>dlungen (mit<br />

Unterstützung des Ref IV/3) erfolgreich abgeschlossen<br />

hat, sollte <strong>der</strong>/die InitiatorIn folgende Bereiche<br />

informieren:<br />

• die Präsidentin<br />

• alle Fakultäten (Dek<strong>an</strong>innen und Dek<strong>an</strong>e)<br />

Die Information erfolgt mittels:<br />

⇒ Eines Abdruckes des Textes des gepl<strong>an</strong>ten<br />

Abkommens (in deutscher o<strong>der</strong> englischer<br />

Sprache, welches das Ref I/9 freigegeben hat)<br />

⇒ Eines Vermerkes mit den Details <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten<br />

Partnerschaft/Kooperation (Nennung des Initiators,<br />

<strong>der</strong> eingebundenen Fakultäten, <strong>der</strong> Fächer,<br />

Begründung <strong>der</strong> Kooperation/Partnerschaft,<br />

gepl<strong>an</strong>te Austauschaktivitäten, Fin<strong>an</strong>zierungswege<br />

etc.)<br />

6. Nach zustimmendem Beschluss durch den Fakultätsrat wird Ref. I/9 von<br />

dem/<strong>der</strong> InitiatorIn darüber informiert. Das Ref. I/9 leitet, in Zusammenarbeit<br />

mit dem zuständigen Vizepräsidenten, die Beh<strong>an</strong>dlung des Vorg<strong>an</strong>ges in<br />

<strong>der</strong> nächsten Sitzung <strong>der</strong> <strong>Universität</strong>sleitung ein.<br />

7. a) Bei Kooperationen: Nach zustimmen<strong>der</strong> Kenntnisnahme <strong>der</strong><br />

<strong>Universität</strong>sleitung wird das Abkommen von Ref. I/9 <strong>der</strong> Präsidentin (bei<br />

Fakultäts-/Institutskooperationen und Studierendenaustausch dem<br />

Vizepräsidenten) zur Unterschrift vorgelegt.<br />

b) Bei Partnerschaften: Nach zustimmen<strong>der</strong> Kenntnisnahme <strong>der</strong><br />

<strong>Universität</strong>sleitung muss <strong>der</strong> Vorg<strong>an</strong>g noch in die erweiterte<br />

<strong>Universität</strong>sleitung eingebracht und von ihr genehmigt werden. Erst nach<br />

<strong>der</strong>en Zustimmung k<strong>an</strong>n das Abkommen <strong>der</strong> Präsidentin zur Unterschrift<br />

vorgelegt werden.<br />

8. Nach Unterzeichnung durch die Präsidentin (bei Fakultäts-/<br />

Institutskooperationen und Studierendenaustausch durch den<br />

Vizepräsidenten) übermittelt entwe<strong>der</strong> Ref I/9 o<strong>der</strong> <strong>der</strong>/die InitiatorIn das<br />

Abkommen <strong>an</strong> die Partner-/Kooperationsuniversität. Das Original des<br />

Vertrags wird durch Ref I/9 in <strong>der</strong> Zentralregistratur abgelegt.<br />

3) Den Fakultäten wird eine Frist von 2 Wochen zur<br />

Stellungnahme eingeräumt.<br />

4) Erfolgt keine Stellungnahme, wird das gepl<strong>an</strong>te<br />

Abkommen in <strong>der</strong> nächsten Fachbereichsratssitzung <strong>der</strong><br />

Fakultät (des Instituts), <strong>der</strong> <strong>der</strong>/die InitiatorIn <strong>an</strong>gehört,<br />

beh<strong>an</strong>delt.<br />

5) Gehen Än<strong>der</strong>ungsvorschläge ein, werden diese von<br />

dem/<strong>der</strong> InitiatorIn und dem Ref I/9 geprüft und ggf.<br />

übernommen.<br />

6/9


Gel<strong>der</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong> für internationale <strong>Beziehungen</strong><br />

För<strong>der</strong>ungsmöglichkeiten<br />

Geför<strong>der</strong>t werden Maßnahmen zur Pflege nachhaltiger<br />

internationaler <strong>Beziehungen</strong> mit ausländischen Hochschulen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Empf<strong>an</strong>g und Betreuung von Gästen und<br />

Delegationen ausländischer Hochschulen; Reisen von<br />

Hochschulmitglie<strong>der</strong>n zur <strong>Anbahnung</strong> und Pflege von<br />

Hochschulkooperationen insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen des Ausbaus<br />

von gemeinsamen Studienmodulen, Doppeldiplomstudiengängen<br />

usw.; Kurzreisen studentischer Gruppen unter Leitung eines<br />

Professors im Rahmen von Hochschulkooperationen u. ä.);<br />

Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung des<br />

Betreuungs- und Beratungs<strong>an</strong>gebotes für ausländische<br />

Studierende und Gastdozenten (Durchführung von Informationsver<strong>an</strong>staltungen,<br />

Erstellung von Informationsmaterialien u. ä.)<br />

geför<strong>der</strong>t.<br />

Bewilligung<br />

Die Bewilligung bzw. teilweise Bewilligung des Antrages ist,<br />

<strong>an</strong>gesichts knapper Ressourcen, eine Einzelfall-Entscheidung, die<br />

individuell vom zuständigen Vizepräsidenten getroffen wird. Eine<br />

Eigenbeteiligung des Antragsstellers wird erwartet.<br />

Abrechnungs- und Berichtspflicht <strong>der</strong> Antragsteller/-innen:<br />

Die gewährten Zuschüsse sind spätestens 4 Wochen nach<br />

Beendigung <strong>der</strong> Maßnahme unter Vorlage entsprechen<strong>der</strong> Belege<br />

(Original-Rechnungen) beim Vizepräsident für Internationale<br />

<strong>Beziehungen</strong> einzureichen. Ein Bericht über die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Maßnahme ist dem Vizepräsident für Internationale <strong>Beziehungen</strong><br />

spätestens 4 Wochen nach Beendigung <strong>der</strong> Maßnahme zu<br />

übersenden. In begründeten Fällen k<strong>an</strong>n eine Fristverlängerung<br />

be<strong>an</strong>tragt werden.<br />

Antragstellung<br />

Stellen Sie spätestens 4 Wochen vor <strong>der</strong> gepl<strong>an</strong>ten Aktion einen<br />

schriftlichen Antrag <strong>an</strong> den zuständigen Vizepräsidenten. Bei<br />

Gastbesuchen <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong>/ Reisen ins Ausl<strong>an</strong>d<br />

reichen Sie bitte das dazugehörige Antragsformular (erhältlich bei<br />

Frau Körschner-Dietz, Akademische Ausl<strong>an</strong>dsamt) ausgefüllt bei<br />

dem zuständigen Vizepräsidenten ein. In Ihrem Antrag sollten Sie<br />

Ihr Vorhaben bzw. den Aufenthaltszweck Ihres Gastes/ Ihres<br />

Ausl<strong>an</strong>dsaufenthaltes beschreiben und die gepl<strong>an</strong>te Agenda<br />

schil<strong>der</strong>n. Vergessen Sie nicht, dem Antrag einen<br />

Kostenvor<strong>an</strong>schlag mit detaillierter Auflistung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Posten beizulegen.<br />

7/9


Erfolgskontrolle Kooperationen<br />

Berichtswesen<br />

Die Ausl<strong>an</strong>dsbeauftragten <strong>der</strong> Fakultäten als Koordinatoren für<br />

fachspezifische Kontakte und Fakultätsprogramme treffen sich<br />

regelmäßig mit <strong>der</strong> Leiterin des Akademischen Ausl<strong>an</strong>dsamtes und<br />

<strong>der</strong> Referentin für Kooperationen und Partnerschaften. Dieses<br />

jährliche Treffen soll zum einen dazu dienen, die Kommunikation<br />

zwischen <strong>der</strong> Administration und den Fakultäten zu verbessern.<br />

Zum <strong>an</strong><strong>der</strong>en soll es als Erfolgskontrolle <strong>der</strong> bestehenden<br />

Kooperationen dienen. Somit werden Aktivitäten des verg<strong>an</strong>genen<br />

Jahres sowie gepl<strong>an</strong>ten Aktivitäten im kommenden Semester<br />

besprochen und ggf. Verbesserungen diskutiert.<br />

Des weiteren wird einmal im Jahr die Kooperationsaktivitäten <strong>der</strong><br />

internationalen Kooperationen außerhalb ERASMUS via Email<br />

abgefragt und evaluiert. Diese Berichte dienen als eine Grundlage<br />

zur weiteren Entwicklungspl<strong>an</strong>ung <strong>der</strong> <strong>Universität</strong> <strong>Augsburg</strong>.<br />

8/9


Ansprechpartner<br />

Akademisches Ausl<strong>an</strong>dsamt<br />

Leiterin<br />

Dr. Sabine Tamm<br />

Mensa Süd, Zi 246<br />

Telefon: -5135<br />

Email: sabine.tamm@aaa.uni-augsburg.de<br />

Sekretariat<br />

Anita Seidl<br />

Mensa Süd, Zi 244<br />

Telefon: -5148<br />

Email: <strong>an</strong>ita.seidl@aaa.uni-augsburg.de<br />

Kooperationen und Partnerschaften:<br />

Antje Körschner-Dietz<br />

Mensa Süd, Zi 243<br />

Telefon: -5021<br />

Email: koerschner-dietz@aaa.uni-augsburg.de<br />

Informationen zum Thema Kooperationen und Partnerschaften<br />

finden Sie auch unter:<br />

http://www.aaa.uni-augsburg.de/de/internationalisierung/<br />

ERASMUS:<br />

Silvia Reissner-Jenne<br />

Mensa Süd, Zi 239<br />

Telefon: - 5870<br />

Email: silvia.reissner-jenne@aaa.uni-augsburg.de<br />

Nicole Hommen<br />

Mensa Süd, Zi 236<br />

Telefon: - 5647<br />

Email: nicole.hommen@aaa.uni-augsburg.de<br />

Weitere Informationen zum Thema ERASMUS finden<br />

Sie unter:<br />

www.aaa.uni-augsburg.de/de/outgoing/studium/erasmus/<br />

Ausl<strong>an</strong>dsstudienberatung:<br />

Anne H<strong>an</strong>ik (ERASMUS)<br />

Mensa Süd, Zi 237<br />

Telefon: - 5183<br />

Email: <strong>an</strong>ne.h<strong>an</strong>ik@aaa.uni-augsburg.de<br />

Basti<strong>an</strong> Salmen<br />

Präsidialgebäude, Zi 235<br />

Telefon: -5891<br />

Email: basti<strong>an</strong>.salmen@aaa.uni-augsburg.de<br />

Informationen zum Thema Studium im Ausl<strong>an</strong>d finden Sie im Internet<br />

unter:<br />

www.aaa.uni-augsburg.de/de/outgoing/studium/<br />

9/9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!