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Bestimmungen des Meldegesetzes für<br />

Baden-Württemberg<br />

Die Stadt <strong>Adelsheim</strong> macht auf folgende Bestimmungen des<br />

Meldegesetzes für Baden-Württemberg aufmerksam:<br />

Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche<br />

Religionsgemeinschaften (§ 30 Meldegesetz)<br />

Gemäß § 30 Abs. 1 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg<br />

darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft<br />

unter den in § 29 Abs. 1 Meldegesetz genannten<br />

Voraussetzungen Daten ihrer Mitglieder übermitteln.<br />

Von den Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben<br />

oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft<br />

angehören, darf die Meldebehörde die in § 30 Abs. 2 Meldegesetz<br />

genannten Daten sowie die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen<br />

Religionsgemeinschaft ebenfalls übermitteln.<br />

Der Familienangehörige kann jedoch verlangen, dass seine<br />

Daten nicht übermittelt werden.<br />

Bereitstellung von Daten zur Veröffentlichung von<br />

Jubiläen (§ 34 Abs. 2 Meldegesetz)<br />

Aufgrund von § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde<br />

Namen, Doktorgrad, Anschrift, Tag und Art des Jubiläums<br />

von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse<br />

und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.<br />

Der Betroffene kann verlangen, dass die Veröffentlichung seiner<br />

Daten unterbleibt.<br />

Einwendungsmöglichkeiten von Betroffenen<br />

Einwendungen von Betroffenen gegen die Übermittlung von<br />

Daten im Sinne von § 30 und gegen Auskünfte gemäß § 34 des<br />

Meldegesetzes für Baden-Württemberg sind der Stadt <strong>Adelsheim</strong>,<br />

Marktstr. 7, 74740 <strong>Adelsheim</strong>, schriftlich mitzuteilen.<br />

Ist eine solche Mitteilung bereits früher erfolgt, gilt diese bis auf<br />

Widerruf weiter.<br />

Aufruf zur Haus- und Straßensammlung<br />

2013 des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />

e.V.<br />

Kriegsgräberstätten sind unter besonderem rechtlichem Schutz<br />

stehende, auf unbegrenzte Dauer angelegte Friedhöfe, die den<br />

Lebenden eindringliche Mahnung zum Frieden sein müssen!<br />

Kriegsgräberstätten haben heute vielfältige Funktionen: Sie sind<br />

Orte internationaler Begegnung und Lernorte der Geschichte,<br />

sie sind aber auch immer noch Orte individueller Trauer oder<br />

kollektiven Gedenkens. Kriegsgräberstätten können als kultureller<br />

Gedächtnisspeicher oder touristischer Ort wahrgenommen<br />

werden. Sie sind Gegenstand wissenschaftlicher Forschung oder<br />

Anlass nationaler bzw. internationaler demokratischer Gedenkveranstaltungen.<br />

Leider werden Kriegsgräberstätten auch durch<br />

extremistische Gruppen als Orte politischer Demonstrationen<br />

missbraucht. Daher gehört die Sensibilisierung für die Gefahren<br />

extremistischer Weltanschauungen zum pädagogischen Programm<br />

und frühpräventiven Bildungsauftrag des Volksbundes.<br />

Aber es sind nicht nur die Toten der Weltkriege, um die sich<br />

der Volksbund sorgt, auch das Andenken der Gefallenen der<br />

Bundeswehr zu wahren, ist eine neue Aufgabe des Volksbundes.<br />

Auch von Ihrer Gemeinde sind Kriegsgräber in Ost und West,<br />

die vom Volksbund gepflegt werden, denn auch da gilt unser<br />

Leitspruch: „Arbeit für den Frieden, Versöhnung über den<br />

Gräbern“.<br />

Zur Erfüllung dieser gemeinnützigen Aufgabe ist der Volksbund<br />

auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir bitten Sie, die Arbeit des Volksbundes<br />

und seiner Jugendarbeit bei unserer diesjährigen Hausund<br />

Straßensammlung oder durch Überweisung auf das Konto<br />

bei der BW-Bank, Konto 1009990, BLZ 600 501 01, (IBAN<br />

DE34600501010001009990, BIC SOLADEST) zu unterstützen<br />

und damit die wichtige Arbeit des Volksbundes, die zur Erhaltung<br />

des Friedens in der Welt beiträgt, fortgeführt werden kann.<br />

Herzlichen Dank!<br />

6<br />

Zur Unterstützung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />

e.V. findet eine Haus- und Straßensammlung in der Gesamtstadt<br />

<strong>Adelsheim</strong> in der Zeit vom 4. bis 8.11.2013 statt. Die<br />

Sammlung in <strong>Adelsheim</strong> und Sennfeld wird von den Klassen 6a<br />

und 6b der Martin-von-<strong>Adelsheim</strong>-Schule unter der Leitung von<br />

Frau Laible und Herrn Huber durchgeführt. In Leibenstadt stellt<br />

sich die Jugendfeuerwehr als Sammler zur Verfügung.<br />

Die Stadt <strong>Adelsheim</strong> dankt für Ihre Unterstützung.<br />

Baden-Württemberg sucht die besten<br />

Gründerinnen und Gründer<br />

Eine Fahrstuhlfahrt Zeit für Existenzgründer<br />

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat als Teil seiner<br />

Gründungsoffensive die landesweite Wettbewerbsreihe „Elevator<br />

Pitch BW“ gestartet.<br />

„Das moderne und neuartige Veranstaltungsformat soll dazu<br />

beitragen, dass sich junge Unternehmen möglichst erfolgreich<br />

und dauerhaft auf dem Markt etablieren und so neue Arbeitsplätze<br />

im Land schaffen“, erklärte der Minister für Finanzen<br />

und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, heute in Stuttgart. „Außerdem<br />

sollen die regionalen Wettbewerbe die Bevölkerung für<br />

das Thema Selbstständigkeit sensibilisieren und auf die große<br />

Anzahl junger Unternehmen und innovativer Gründerinnen und<br />

Gründer vor Ort aufmerksam machen.“<br />

Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das einen landesweiten<br />

Elevator-Pitch-Wettbewerb veranstaltet, um für mehr<br />

Unternehmertum im Land zu werben. Durchgeführt wird der<br />

Wettbewerb durch die Initiative für Existenzgründungen und<br />

Unternehmensnachfolge (ifex) des Ministeriums. Bis zum Finale<br />

im Juli 2014 sind rund 12 regionale Wettbewerbe (Regional<br />

Cups) im ganzen Land geplant. Die Durchführung des Wettbewerbs<br />

wird von der LBank unterstützt und von Accelerate<br />

Stuttgart UG organisiert.<br />

Ein Elevator Pitch ist eine kurze, informative und prägnante<br />

Präsentation einer Geschäftsidee für eine Dienstleistung oder<br />

ein Produkt und bedeutet „Aufzugspräsentation“. Die Bezeichnung<br />

stammt daher, dass die Präsentationen in der kurzen Zeit<br />

einer Fahrstuhlfahrt durchgeführt werden. Beim Elevator Pitch<br />

muss also kein Businessplan vorgelegt werden, sondern es geht<br />

darum die Zuhörer in einigen wenigen Minuten neugierig zu<br />

machen und sie von der Geschäftsidee zu überzeugen.<br />

3 Minuten pro Geschäftsidee<br />

Der Elevator Pitch BW bietet ideenreichen Jungunternehmen,<br />

Gründerinnen und Gründern (Pitcher) eine attraktive Plattform,<br />

um sich und ihre Geschäftsidee vor einer Jury und einem<br />

Publikum bestehend aus regionalen Institutionen, potentiellen<br />

Geldgebern, Geschäftspartnern und möglichen Kunden zu präsentieren<br />

und sofort ein Feedback zu erhalten. Dabei müssen<br />

die Pitcher die Zuhörer auf kreative Art und Weise in einer<br />

dreiminütigen Kurzpräsentation auf die Geschäftsidee neugierig<br />

machen und begeistern. Bis zu zehn Unternehmen treten bei<br />

einem Regional Cup gegeneinander an. Anschließend werden<br />

alle Präsentationen von einer Fachjury bewertet und die regionalen<br />

Gewinner bestimmt. Der Sieger der Regional Cups erhält<br />

ein Preisgeld von 500 Euro und qualifiziert sich zudem für das<br />

landesweite Finale. Die zweitplazierte Geschäftsidee gewinnt<br />

200 Euro und die drittplazierte 100 Euro. Auch das Publikum<br />

darf vor Ort mit abstimmen und den „Publikumsliebling“ küren.<br />

Die ersten Regional Cups starten im November 2013<br />

Bereits am 8. November 2013 findet die Auftaktveranstaltung<br />

„Regional Cup Bodensee“ in Konstanz während des Gründertages<br />

Bodensee statt. Als regionaler Partner fungieren Campus<br />

Startup Konstanz und die Wirtschaftsförderung des Landkreises<br />

Konstanz. Fortgesetzt wird der Wettbewerb am 19. November<br />

2013 mit dem „Regional Cup Schwarzwald-Baar“ in Furtwangen<br />

zusammen mit dem Innovations- und Gründerzentrum der<br />

Hochschule Furtwangen. In Balingen findet der „Regional Cup<br />

Zollernalb“ am 22. November 2013 im Rahmen des Gründer-

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