Adelsheim Text.indd
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Bestimmungen des Meldegesetzes für<br />
Baden-Württemberg<br />
Die Stadt <strong>Adelsheim</strong> macht auf folgende Bestimmungen des<br />
Meldegesetzes für Baden-Württemberg aufmerksam:<br />
Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche<br />
Religionsgemeinschaften (§ 30 Meldegesetz)<br />
Gemäß § 30 Abs. 1 des Meldegesetzes für Baden-Württemberg<br />
darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft<br />
unter den in § 29 Abs. 1 Meldegesetz genannten<br />
Voraussetzungen Daten ihrer Mitglieder übermitteln.<br />
Von den Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben<br />
oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft<br />
angehören, darf die Meldebehörde die in § 30 Abs. 2 Meldegesetz<br />
genannten Daten sowie die Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen<br />
Religionsgemeinschaft ebenfalls übermitteln.<br />
Der Familienangehörige kann jedoch verlangen, dass seine<br />
Daten nicht übermittelt werden.<br />
Bereitstellung von Daten zur Veröffentlichung von<br />
Jubiläen (§ 34 Abs. 2 Meldegesetz)<br />
Aufgrund von § 34 Abs. 2 des Meldegesetzes darf die Meldebehörde<br />
Namen, Doktorgrad, Anschrift, Tag und Art des Jubiläums<br />
von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Presse<br />
und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln.<br />
Der Betroffene kann verlangen, dass die Veröffentlichung seiner<br />
Daten unterbleibt.<br />
Einwendungsmöglichkeiten von Betroffenen<br />
Einwendungen von Betroffenen gegen die Übermittlung von<br />
Daten im Sinne von § 30 und gegen Auskünfte gemäß § 34 des<br />
Meldegesetzes für Baden-Württemberg sind der Stadt <strong>Adelsheim</strong>,<br />
Marktstr. 7, 74740 <strong>Adelsheim</strong>, schriftlich mitzuteilen.<br />
Ist eine solche Mitteilung bereits früher erfolgt, gilt diese bis auf<br />
Widerruf weiter.<br />
Aufruf zur Haus- und Straßensammlung<br />
2013 des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />
e.V.<br />
Kriegsgräberstätten sind unter besonderem rechtlichem Schutz<br />
stehende, auf unbegrenzte Dauer angelegte Friedhöfe, die den<br />
Lebenden eindringliche Mahnung zum Frieden sein müssen!<br />
Kriegsgräberstätten haben heute vielfältige Funktionen: Sie sind<br />
Orte internationaler Begegnung und Lernorte der Geschichte,<br />
sie sind aber auch immer noch Orte individueller Trauer oder<br />
kollektiven Gedenkens. Kriegsgräberstätten können als kultureller<br />
Gedächtnisspeicher oder touristischer Ort wahrgenommen<br />
werden. Sie sind Gegenstand wissenschaftlicher Forschung oder<br />
Anlass nationaler bzw. internationaler demokratischer Gedenkveranstaltungen.<br />
Leider werden Kriegsgräberstätten auch durch<br />
extremistische Gruppen als Orte politischer Demonstrationen<br />
missbraucht. Daher gehört die Sensibilisierung für die Gefahren<br />
extremistischer Weltanschauungen zum pädagogischen Programm<br />
und frühpräventiven Bildungsauftrag des Volksbundes.<br />
Aber es sind nicht nur die Toten der Weltkriege, um die sich<br />
der Volksbund sorgt, auch das Andenken der Gefallenen der<br />
Bundeswehr zu wahren, ist eine neue Aufgabe des Volksbundes.<br />
Auch von Ihrer Gemeinde sind Kriegsgräber in Ost und West,<br />
die vom Volksbund gepflegt werden, denn auch da gilt unser<br />
Leitspruch: „Arbeit für den Frieden, Versöhnung über den<br />
Gräbern“.<br />
Zur Erfüllung dieser gemeinnützigen Aufgabe ist der Volksbund<br />
auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir bitten Sie, die Arbeit des Volksbundes<br />
und seiner Jugendarbeit bei unserer diesjährigen Hausund<br />
Straßensammlung oder durch Überweisung auf das Konto<br />
bei der BW-Bank, Konto 1009990, BLZ 600 501 01, (IBAN<br />
DE34600501010001009990, BIC SOLADEST) zu unterstützen<br />
und damit die wichtige Arbeit des Volksbundes, die zur Erhaltung<br />
des Friedens in der Welt beiträgt, fortgeführt werden kann.<br />
Herzlichen Dank!<br />
6<br />
Zur Unterstützung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge<br />
e.V. findet eine Haus- und Straßensammlung in der Gesamtstadt<br />
<strong>Adelsheim</strong> in der Zeit vom 4. bis 8.11.2013 statt. Die<br />
Sammlung in <strong>Adelsheim</strong> und Sennfeld wird von den Klassen 6a<br />
und 6b der Martin-von-<strong>Adelsheim</strong>-Schule unter der Leitung von<br />
Frau Laible und Herrn Huber durchgeführt. In Leibenstadt stellt<br />
sich die Jugendfeuerwehr als Sammler zur Verfügung.<br />
Die Stadt <strong>Adelsheim</strong> dankt für Ihre Unterstützung.<br />
Baden-Württemberg sucht die besten<br />
Gründerinnen und Gründer<br />
Eine Fahrstuhlfahrt Zeit für Existenzgründer<br />
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat als Teil seiner<br />
Gründungsoffensive die landesweite Wettbewerbsreihe „Elevator<br />
Pitch BW“ gestartet.<br />
„Das moderne und neuartige Veranstaltungsformat soll dazu<br />
beitragen, dass sich junge Unternehmen möglichst erfolgreich<br />
und dauerhaft auf dem Markt etablieren und so neue Arbeitsplätze<br />
im Land schaffen“, erklärte der Minister für Finanzen<br />
und Wirtschaft, Dr. Nils Schmid, heute in Stuttgart. „Außerdem<br />
sollen die regionalen Wettbewerbe die Bevölkerung für<br />
das Thema Selbstständigkeit sensibilisieren und auf die große<br />
Anzahl junger Unternehmen und innovativer Gründerinnen und<br />
Gründer vor Ort aufmerksam machen.“<br />
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das einen landesweiten<br />
Elevator-Pitch-Wettbewerb veranstaltet, um für mehr<br />
Unternehmertum im Land zu werben. Durchgeführt wird der<br />
Wettbewerb durch die Initiative für Existenzgründungen und<br />
Unternehmensnachfolge (ifex) des Ministeriums. Bis zum Finale<br />
im Juli 2014 sind rund 12 regionale Wettbewerbe (Regional<br />
Cups) im ganzen Land geplant. Die Durchführung des Wettbewerbs<br />
wird von der LBank unterstützt und von Accelerate<br />
Stuttgart UG organisiert.<br />
Ein Elevator Pitch ist eine kurze, informative und prägnante<br />
Präsentation einer Geschäftsidee für eine Dienstleistung oder<br />
ein Produkt und bedeutet „Aufzugspräsentation“. Die Bezeichnung<br />
stammt daher, dass die Präsentationen in der kurzen Zeit<br />
einer Fahrstuhlfahrt durchgeführt werden. Beim Elevator Pitch<br />
muss also kein Businessplan vorgelegt werden, sondern es geht<br />
darum die Zuhörer in einigen wenigen Minuten neugierig zu<br />
machen und sie von der Geschäftsidee zu überzeugen.<br />
3 Minuten pro Geschäftsidee<br />
Der Elevator Pitch BW bietet ideenreichen Jungunternehmen,<br />
Gründerinnen und Gründern (Pitcher) eine attraktive Plattform,<br />
um sich und ihre Geschäftsidee vor einer Jury und einem<br />
Publikum bestehend aus regionalen Institutionen, potentiellen<br />
Geldgebern, Geschäftspartnern und möglichen Kunden zu präsentieren<br />
und sofort ein Feedback zu erhalten. Dabei müssen<br />
die Pitcher die Zuhörer auf kreative Art und Weise in einer<br />
dreiminütigen Kurzpräsentation auf die Geschäftsidee neugierig<br />
machen und begeistern. Bis zu zehn Unternehmen treten bei<br />
einem Regional Cup gegeneinander an. Anschließend werden<br />
alle Präsentationen von einer Fachjury bewertet und die regionalen<br />
Gewinner bestimmt. Der Sieger der Regional Cups erhält<br />
ein Preisgeld von 500 Euro und qualifiziert sich zudem für das<br />
landesweite Finale. Die zweitplazierte Geschäftsidee gewinnt<br />
200 Euro und die drittplazierte 100 Euro. Auch das Publikum<br />
darf vor Ort mit abstimmen und den „Publikumsliebling“ küren.<br />
Die ersten Regional Cups starten im November 2013<br />
Bereits am 8. November 2013 findet die Auftaktveranstaltung<br />
„Regional Cup Bodensee“ in Konstanz während des Gründertages<br />
Bodensee statt. Als regionaler Partner fungieren Campus<br />
Startup Konstanz und die Wirtschaftsförderung des Landkreises<br />
Konstanz. Fortgesetzt wird der Wettbewerb am 19. November<br />
2013 mit dem „Regional Cup Schwarzwald-Baar“ in Furtwangen<br />
zusammen mit dem Innovations- und Gründerzentrum der<br />
Hochschule Furtwangen. In Balingen findet der „Regional Cup<br />
Zollernalb“ am 22. November 2013 im Rahmen des Gründer-