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KOSTER KREMKE - Stadt Dortmund

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U Plan GmbH Koster & Kremke GbR,<br />

Stuttgartstr. 3, 44143 <strong>Dortmund</strong><br />

Lünener Str. 211, 59174 Kamen<br />

<strong>KOSTER</strong><br />

<strong>KREMKE</strong><br />

3 Überflutungsnachweis<br />

Die DIN 1986-100 will sicherstellen, dass eine unzureichende Kapazität im Kanalnetz nicht<br />

sofort in einer Flutung der Straße endet, sondern dass kurzzeitiger Rückstau, der sich aus<br />

dem Kanal bis in den Grundstücksanschluss fortsetzt, oder ein Abfluss über die Oberfläche<br />

entweder durch geeignete Rückhaltesysteme vermieden wird oder Wasser zwar auf dem<br />

Grundstück an die Oberfläche austritt, aber dort verbleibt. Denn tendenziell nehmen die Flutungen<br />

von Straßen zu: Je mehr Hausbesitzer sich mit Rückstausicherungen gegen volle<br />

Keller schützen, umso mehr Wasser sammelt sich im Straßenraum, da der Druckausgleich<br />

mit Kellerräumen immer geringer ausfällt.<br />

3.1 Vorhandenes Kanalnetz<br />

Lindenhorst und der Westen Evings werden soweit den vorliegenden Unterlagen 3 zu entnehmen<br />

– vgl. auch Abb. 10 – zum Großteil nach Westen direkt zur Emscher entwässert.<br />

Diese Einleitung ist die erste unterhalb der Kläranlage Deusen, die die gereinigte Emscher<br />

wieder verschmutzt. Lediglich der Süden von Lindenhorst und der Südosten des westlichen<br />

Evings und damit auch das Plangebiet entwässern zum Fredenbaum, wo das Mischwasser<br />

über ein großes Pumpwerk in den Aabach gehoben wird, der mittlerweile zur Kanalisation<br />

gehörend das Wasser der Kläranlage in Deusen zuführt.<br />

.Abb. 9: Einleitung aus Eving und Lindenhorst in die Emscher, nordwestlich von Deusen,<br />

links der Emscherradweg mit seinem Abzweig Richtung Nette (Bild: GoogleEarth)<br />

3 u.a.: <strong>Stadt</strong> <strong>Dortmund</strong>: Abwasserbeseitigungskonzept 2002, 3. Fortschreibung; Auszug aus dem Kanalkataster<br />

rund um das Plangebiet Ev148<br />

Bebauungsplan Ev148 in <strong>Dortmund</strong> – Eving-West<br />

Überflutungsnachweis mit Rückhalteberechnung – Fassung 4 12 / 35

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