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Bebauungsplan Nr. 620 „Wildpark Schorfheide“ Begründung zum ...

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>620</strong> <strong>„Wildpark</strong> <strong>Schorfheide“</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Entwurf<br />

burgisches Naturschutzgesetz und sind daher von sehr hoher Bedeutung<br />

für den Arten- und Biotopschutz.<br />

• Waldflächen am nördlichen und östlichen Rand des Plangebiets<br />

Es handelt sich um Erlen-Bruchwälder bzw. Erlenwälder.<br />

Eine detaillierte Biotopkartierung und Bewertung ist Bestandteil des<br />

Umweltberichts.<br />

Es kommen diverse Tierarten (Reptilien, Amphibien, Brutvögel und<br />

Säugetiere) im Plangebiet vor, darunter zahlreiche Arten, die gesetzlich<br />

geschützt sind. Im Einzelnen wird wiederum auf den Umweltbericht<br />

verwiesen.<br />

Eine Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung sowie eine Prüfung hinsichtlich<br />

der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44<br />

BNatSchG erfolgen im Umweltbericht, vgl. hierzu die zusammenfassende<br />

Darstellung in Kap 5.2 und 5.4.<br />

2.7.4 Schutzgebiete<br />

Das Plangebiet liegt innerhalb des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin.<br />

Entwicklungsziele sind eine die Verbesserung der Lebensraumfunktion<br />

einschl. der Biotopverbindungsfunktionen sowie<br />

gezielte Maßnahmen zur Entwicklung und Erschließung der landschaftsbezogenen<br />

Erholungsfunktion.<br />

Dem Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz<br />

obliegt die fachliche Zuständigkeit für das Biosphärenreservat<br />

Schorfheide-Chorin. Es steht dem Betrieb und der weiteren Entwicklung<br />

des Wildparks positiv gegenüber. Eine Ausgliederung des<br />

Wildparkgeländes aus dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin<br />

ist nicht erforderlich, da die Nutzung des Wildparks dem Schutzzweck<br />

des Biosphärenreservates nicht erheblich entgegen steht.<br />

Dies hat das Ministerium mit Schreiben vom 16.12.2013 bestätigt.<br />

Das Naturschutzgebiets (NSG) Kienhorst/Köllnsee/Eichheide grenzt<br />

östlich an das Plangebiet. Es ist gleichzeitig FFH- und Vogelschutzgebiet.<br />

Die Kernzone befindet sich in etwa 1,5km bis 1,9 km Entfernung<br />

<strong>zum</strong> Plangebiet. Beeinträchtigungen der Schutzziele des<br />

NSG bzw. des FFH- und des Vogelschutzgebiets durch das Vorhaben<br />

sind nicht zu erwarten.<br />

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