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Bebauungsplan Nr. 620 „Wildpark Schorfheide“ Begründung zum ...

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<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>620</strong> <strong>„Wildpark</strong> <strong>Schorfheide“</strong><br />

<strong>Begründung</strong> <strong>zum</strong> Entwurf<br />

fang von ca. 48,7 ha als Sondergebiet gemäß<br />

§ 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung <strong>„Wildpark</strong>“ festgesetzt.<br />

Die zulässigen Nutzungen werden textlich bestimmt.<br />

Textliche Festsetzung 1.4:<br />

Innerhalb des Sondergebiets <strong>„Wildpark</strong>“ sind zulässig:<br />

- Tiergehege mit Einzäunungen und Ställen oder sonstigen baulichen<br />

Anlagen, die der Unterkunft / dem Rückzug der Tiere dienen<br />

- Lagerflächen<br />

- Zufahrten und Zuwegungen<br />

- Wege zur inneren Erschließung des Geländes<br />

- Sanitäranlagen<br />

- Spielplätze<br />

- Aussichtsplattformen, Hochstände<br />

- Schutzhütten<br />

- Informationstafeln und Hinweisschilder, sofern sie nicht Werbezwecken<br />

dienen<br />

Textliche Festsetzung 1.5:<br />

Die Anlage von Wasserflächen oder Wasserläufen innerhalb des<br />

Sondergebiets <strong>„Wildpark</strong>“ ist zulässig.<br />

<strong>Begründung</strong>:<br />

Der Wildpark Schorfheide ist eine Nutzung, die keinem der typisierten<br />

Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 BauNVO entspricht. Die planungsrechtliche<br />

Sicherung erfolgt daher durch die Festsetzung<br />

sonstiger Sondergebiete nach § 11 BauNVO. Sonstige Sondergebiete<br />

dienen der Festsetzung von Gebieten bzw. Nutzungen mit besonderer<br />

Zweckbestimmung.<br />

Es werden drei Sondergebiete festgesetzt. Diese erhalten die<br />

Zweckbestimmung Sondergebiet „Hochseilgarten“, „Besucherzentrum“<br />

und <strong>„Wildpark</strong>“.<br />

Die festgesetzten Nutzungsarten dienen der Sicherung und Weiterentwicklung<br />

des Wildparks Schorfheide.<br />

Das Sondergebiet „Hochseilgarten“ sichert den bereits bestehenden<br />

Hochseilgarten im Wald. Der Hochseilgarten ist eine Ansammlung<br />

gerüstartiger Bauwerke, die sich dem vorhandenen Baumbestand<br />

als Grundkonstruktion bedienen und durch Seile, Podeste und<br />

Hängebrücken in den Baumkronen diverse Klettermöglichkeiten<br />

bieten. Unter baulichen Anlagen sind die Hauptelemente des Hochseilgartens<br />

zu verstehen, wie beispielsweise Stützen, Holzplattformen,<br />

Elemente des Parcours und Bauteile zur Sicherstellung der<br />

Standsicherheit.<br />

Unter sonstige Anlagen fallen vor allem Anlagen die den Hochseilgarten<br />

sinnvoll ergänzen wie beispielsweise Unterstände, Materialund<br />

Werkzeuglager, Toiletten, Geräteschuppen, Kassenhäuschen.<br />

Typisch für einen Hochseilgarten ist, dass Kletterhilfen konstruktiv<br />

mit Bäumen verbunden sind. Künstliche Klettereinrichtungen würden<br />

dem nicht entsprechen, sie stünden zudem dem Ziel einer na-<br />

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