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Ausgabe Dezember 2013 - Gemeinde Hellenthal

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28 Nachrichten und Interessantes aus der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong><br />

Jagdgenossenschaft Rescheid<br />

53940 <strong>Hellenthal</strong><br />

Der Vorstand<br />

An alle Jagdgenossen Rescheid, den 28.12.<strong>2013</strong><br />

E i n l a d u n g<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

am Donnerstag, den<br />

30. Januar 2014, 20:00 Uhr, findet in Rescheid<br />

in der Gaststätte „Zum Bergmannstreff“<br />

eine a.o. Genossenschaftsversammlung statt, zu der wir alle<br />

Jagdgenossen herzlich einladen.<br />

Tagesordnung<br />

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

der Versammlung<br />

2. Bekanntgabe und Genehmigung der Niederschrift über die<br />

Versammlung vom 23.05.<strong>2013</strong><br />

3. Vorstellung der Pachtinteressenten und Bekanntgabe der<br />

Angebote zur Neuverpachtung des „Jagdbogen Rescheid II“<br />

(Schnorrenberg – Neuhaus)<br />

4. Beschluss über die Neuverpachtung von Jagdbogen II ab<br />

1.04.2015<br />

5. Information zur Neu- bzw. Weiterverpachtung von „Jagdbogen<br />

Rescheid I“ (Rescheid – Giescheid – Kamberg)<br />

6. Verschiedenes<br />

Zur besonderen Beachtung<br />

Gemäß § 9 BJG bilden die Eigentümer der Grundflächen, die zu<br />

einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, eine Jagdgenossenschaft.<br />

Gemäß § 7 unserer Satzung sind zur Teilnahme an<br />

der Genossenschaftsversammlung die Mitglieder der Jagdgenossenschaft<br />

berechtigt. Sie können sich durch ihre Ehegatten bzw.<br />

Verwandten 1. und 2. Ordnung, sowie durch ihre gesetzlichen<br />

Vertreter und nach Maßgabe des § 10 Abs. 4 der Satzung durch<br />

Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu<br />

erteilen und dem Jagdvorsteher vor Beginn der Versammlung<br />

auszuhändigen.<br />

- Vollmachtsvordrucke können beim Geschäftsführer angefordert werden! -<br />

Erinnerung<br />

Die Jagdgenossenschaft ist verpflichtet, ein Jagdkataster zu<br />

führen und dieses stets auf aktuellem Stand zu halten. (§ 7 Abs.<br />

4 LJG NRW) Dieser gesetzlichen Verpflichtung kann der Jagdvorstand<br />

jedoch nur nachkommen, wenn ihn die Jagdgenossen<br />

dabei unterstützen, indem sie ihrer satzungsmäßigen Verpflichtung<br />

(§ 4 Abs. 2 der Satzung) zeitnah nachkommen. Häufigster<br />

Änderungsbedarf entsteht bei Eigentumswechsel, aber auch bei<br />

Änderung der Bankverbindung und bei Wohnsitzwechsel. Bei<br />

den jährlichen Auskehrungen stellen wir zunehmend fest, dass<br />

der rechtlichen Verpflichtung nur ungenügend nachgekommen<br />

wird. Hieraus folgt, dass in kürzeren zeitlichen Intervallen<br />

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch beim Katasteramt besorgt<br />

werden müssen, und dies verursacht vermeidbare Kosten, die zu<br />

Lasten aller Jagdgenossen gehen, da sie die jährlichen Auskehrungen<br />

aus dem Reinertrag schmählern.<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Nach durchgeführter Versammlung liegen die festgestellten<br />

Beschlüsse in der Zeit vom:<br />

06. bis einschließlich 20. Februar 2014 im Rathaus der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Hellenthal</strong> zur Einsicht aus.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Jagdgenossenschaft Rescheid<br />

gez. Robert Jütten<br />

Vielen Dank für Ihre Treue<br />

und einen erfolgreichen Start in das<br />

Neue Jahr!<br />

wünscht das Team von Autoteile Kloska allen<br />

Kunden, Freunden und Verwandten.<br />

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche<br />

Zusammenarbeit in 2014.<br />

A U T O T E I L E • R E I F E N • Z U B E H Ö R<br />

53937 Gemünd<br />

Tel.: 0 24 44 - 95 21 0<br />

53894 Kommern<br />

Tel. 0 24 43 - 31 58 10<br />

Bürgermeisterwahl 2014<br />

2009 waren die Räte und Bürgermeister in NRW erstmals<br />

für verschieden lange Amtszeiten gewählt worden. Während<br />

die Ratsvertreter ein Mandat für fünf Jahre erhielten,<br />

war das der Bürgermeister um ein Jahr auf sechs Jahre verlängert<br />

worden. Diese Regelung nimmt das „Gesetz zur<br />

Stärkung der kommunalen Demokratie“ wieder zurück.<br />

Spätestens 2020 sollen die Räte und Bürgermeister in NRW<br />

wieder an einem Tag gewählt werden. Den eigentlich 2009<br />

für sechs Jahre gewählten Bürgermeistern, deren reguläres<br />

Amtsende der 20. Oktober 2015 ist, hat der Landesgesetzgeber<br />

die Möglichkeit eines vorzeitigen Ausscheidens eröffnet,<br />

um einen zusätzlichen Wahltermin zu vermeiden.<br />

Bürgermeister Rudolf Westerburg hat von dieser Möglichkeit<br />

Gebrauch gemacht und erklärt, erneut als Kandidat<br />

anzutreten. Damit findet die Bürgermeisterwahl am<br />

25.05.2014 gemeinsam mit der Wahl des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />

und des Kreistages statt. Daneben wird an diesem Tag die<br />

Europawahl durchgeführt.<br />

Weitere Informationen zur Wahl und zur Aufstellung<br />

von Kandidaten finden Sie in der Wahlbekanntmachung<br />

in dieser BürgerInfo. Wahlvorschläge sind bis spätestens<br />

07.04.2014, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist!) beim Wahlleiter<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hellenthal</strong>, Nebengebäude Kölner Str. 80,<br />

53940 <strong>Hellenthal</strong>, Zimmer 29, einzureichen. Auskünfte erteilt<br />

Herr Hoffmann, Tel. 02482/85-136.<br />

53945 Blankenheim<br />

Tel. 0 24 49 - 91 99 30<br />

53909 Zülpich<br />

Tel. 0 22 52 - 59 58<br />

53925 Kall<br />

Tel. 0 24 41 - 77 70 0<br />

www.autoteile-kloska.de<br />

info@autoteile-kloska.de<br />

BürgerInfo | 28. <strong>Dezember</strong> <strong>2013</strong>

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