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Nummer 49<br />
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Na c h r i c h t en b l at t Ge m e in d e Hi l d r i z h a u s en<br />
Weihnachts-Wunschbaum<br />
im Erdgeschoss des Rathauses<br />
Bekanntlich gibt es in diesem Jahr in Hildrizhausen auf Initiative von Frau Marion Leitner zum ersten Mal<br />
einen „Wunschbaum“.<br />
Auch in unserer Gemeinde gibt es Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />
in schwierigen Lebenssituationen, denen auf diesem Weg eine kleine<br />
Weihnachtsfreude bereitet werden soll.<br />
Seit nunmehr einer Woche steht deshalb der „Weihnachts-Wunschbaum“<br />
im Erdgeschoss des Rathauses. Der Baum ist mit wunderschön<br />
gestalteten roten Herzen geschmückt, auf die zusammen mit Alter und<br />
Geschlecht die jeweiligen Wünsche geschrieben wurden. Diese bewegen<br />
sich im Rahmen bis zu 25 Euro. Die Herzen wurden von den Viertklässlern<br />
der Schönbuchschule mit viel Liebe gestaltet.<br />
Und so funktioniert es: Mitbürgerinnen und Mitbürger suchen sich am<br />
Baum ein Herz aus und nehmen dieses ab. Damit jedes Geschenk bei<br />
der richtigen Empfängerin / beim richtigen Empfänger ankommt, wird<br />
der erfüllte Wunsch dann zusammen mit dem Herz bis zum 16. Dezember<br />
2013 im Rathaus abgegeben. Die/Der<br />
Schenkende kann anonym bleiben oder auch<br />
eine Weihnachtskarte mit ihrem/seinem Namen<br />
beilegen. Ziel ist es insbesondere, eine kleine Freude zu bereiten.<br />
Rechtzeitig vor Weihnachten werden die Geschenke dann an die Kinder, Jugendlichen<br />
und Erwachsenen verteilt.<br />
Holen auch Sie sich ein Wunschherz und bereiten Sie eine kleine Weihnachtsfreude<br />
in Ihrer direkten Umgebung – wir würden uns sehr darüber freuen, wenn kein<br />
Wunsch offen bleibt!<br />
Neue Bestimmungen<br />
bei der Brennholzaufarbeitung<br />
Für die Aufarbeitung von Brennholz wird es ab sofort neue Regelungen<br />
beim Einsatz von Motorsägen geben. Um die gefährliche<br />
Tätigkeit der Holzaufarbeitung im Gemeindewald so sicher wie<br />
möglich durchführen zu können, musste bereits ab dem Jahr 2013<br />
bei der Aufarbeitung von Flächenlosen ein mindestens eintägiger<br />
Motorsägenlehrgang nachgewiesen werden. Bei der Aufarbeitung<br />
von Brennholz in fallender Länge gilt diese Regelung für den Gemeindewald<br />
Hildrizhausen ab dem Jahr 2014.<br />
Die neue Verpflichtung wird vom Amt für Forsten im Landratsamt<br />
Böblingen kreisweit vorgegeben und soll vor allem dem persönlichen<br />
Schutz und der pfleglichen Waldbewirtschaftung dienen.<br />
Um bei Arbeiten mit der Motorsäge die persönliche Sicherheit und<br />
Gesundheit zu schützen, muss zwingend eine geeignete Schutzausrüstung<br />
(Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose,<br />
Sicherheitsschuhe, Handschuhe) getragen werden. Personen<br />
unter 18 Jahren dürfen nicht mit der Motorsäge arbeiten.<br />
Für die Motorsäge darf nur biologisches Kettenöl verwendet werden,<br />
genauso ist die Verwendung von Sonderkraftstoff vorgeschrieben.<br />
Zum Abdecken des Holzes dürfen nur dunkle Folien und UVbeständige<br />
Planen verwendet werden. Diese sind nach Abfuhr des<br />
Holzes vollständig zu entfernen. Im Wald verbliebene Folien werden<br />
gegen Kostenersatz entsorgt.<br />
Das Fahren im Wald ist nur auf Fahrwegen (max. 30 km/h), befestigten<br />
Maschinenwegen und markierten Rückegassen gestattet.<br />
Abseits der Rückegassen ist das Fahren verboten. Bei nasser<br />
Witterung ist auch das Befahren der Rückegassen nicht erlaubt.<br />
An Sonn- und Feiertagen darf im Wald nicht gefahren werden.<br />
Weitere Informationen zu Motorsägenlehrgängen können beim<br />
Landratsamt Böblingen unter der Telefonnummer (0 70 31)<br />
6 63-10 01 (Frau Schietinger) oder über die Homepage des Landratsamts<br />
(www.lrabb.de) eingeholt werden.<br />
Wir bitten um Beachtung.<br />
Brennholzverkauf 2014<br />
Zum Beginn des Holzeinschlags sind Vorbestellungen für den<br />
Brennholzverkauf möglich:<br />
Bestellungen können nur schriftlich angenommen werden.<br />
N E U !!! Bei der Bestellung muss der Nachweis eines absolvierten<br />
Motorsägenlehrgangs erbracht werden. Es reicht dabei, wenn der<br />
Nachweis in Kopie vorgelegt wird. Auch beim Aufbereiten des<br />
Holzes aus dem Wald muss der Nachweis des Motorsägenlehrgangs<br />
dem Förster auf Verlangen vorgezeigt werden.<br />
Die Gemeinde bietet dieses Jahr Brennholz in langer Form (ganze<br />
Stämme oder Stammteile; Abrechnung in Festmetern) an.<br />
Brennschichtholz wird ab sofort, wie in nahezu allen anderen Gemeinden<br />
im Kreis, nicht mehr angeboten.<br />
Preise für Brennholz in langer Form:<br />
Eiche<br />
Buche<br />
Birke<br />
58,00 Euro/fm<br />
62,00 Euro/fm<br />
62,00 Euro/fm