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Seite 6<br />

Nummer 49<br />

<br />

Na c h r i c h t en b l at t Ge m e in d e Hi l d r i z h a u s en<br />

Weihnachts-Wunschbaum<br />

im Erdgeschoss des Rathauses<br />

Bekanntlich gibt es in diesem Jahr in Hildrizhausen auf Initiative von Frau Marion Leitner zum ersten Mal<br />

einen „Wunschbaum“.<br />

Auch in unserer Gemeinde gibt es Kinder, Jugendliche und Erwachsene<br />

in schwierigen Lebenssituationen, denen auf diesem Weg eine kleine<br />

Weihnachtsfreude bereitet werden soll.<br />

Seit nunmehr einer Woche steht deshalb der „Weihnachts-Wunschbaum“<br />

im Erdgeschoss des Rathauses. Der Baum ist mit wunderschön<br />

gestalteten roten Herzen geschmückt, auf die zusammen mit Alter und<br />

Geschlecht die jeweiligen Wünsche geschrieben wurden. Diese bewegen<br />

sich im Rahmen bis zu 25 Euro. Die Herzen wurden von den Viertklässlern<br />

der Schönbuchschule mit viel Liebe gestaltet.<br />

Und so funktioniert es: Mitbürgerinnen und Mitbürger suchen sich am<br />

Baum ein Herz aus und nehmen dieses ab. Damit jedes Geschenk bei<br />

der richtigen Empfängerin / beim richtigen Empfänger ankommt, wird<br />

der erfüllte Wunsch dann zusammen mit dem Herz bis zum 16. Dezember<br />

2013 im Rathaus abgegeben. Die/Der<br />

Schenkende kann anonym bleiben oder auch<br />

eine Weihnachtskarte mit ihrem/seinem Namen<br />

beilegen. Ziel ist es insbesondere, eine kleine Freude zu bereiten.<br />

Rechtzeitig vor Weihnachten werden die Geschenke dann an die Kinder, Jugendlichen<br />

und Erwachsenen verteilt.<br />

Holen auch Sie sich ein Wunschherz und bereiten Sie eine kleine Weihnachtsfreude<br />

in Ihrer direkten Umgebung – wir würden uns sehr darüber freuen, wenn kein<br />

Wunsch offen bleibt!<br />

Neue Bestimmungen<br />

bei der Brennholzaufarbeitung<br />

Für die Aufarbeitung von Brennholz wird es ab sofort neue Regelungen<br />

beim Einsatz von Motorsägen geben. Um die gefährliche<br />

Tätigkeit der Holzaufarbeitung im Gemeindewald so sicher wie<br />

möglich durchführen zu können, musste bereits ab dem Jahr 2013<br />

bei der Aufarbeitung von Flächenlosen ein mindestens eintägiger<br />

Motorsägenlehrgang nachgewiesen werden. Bei der Aufarbeitung<br />

von Brennholz in fallender Länge gilt diese Regelung für den Gemeindewald<br />

Hildrizhausen ab dem Jahr 2014.<br />

Die neue Verpflichtung wird vom Amt für Forsten im Landratsamt<br />

Böblingen kreisweit vorgegeben und soll vor allem dem persönlichen<br />

Schutz und der pfleglichen Waldbewirtschaftung dienen.<br />

Um bei Arbeiten mit der Motorsäge die persönliche Sicherheit und<br />

Gesundheit zu schützen, muss zwingend eine geeignete Schutzausrüstung<br />

(Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose,<br />

Sicherheitsschuhe, Handschuhe) getragen werden. Personen<br />

unter 18 Jahren dürfen nicht mit der Motorsäge arbeiten.<br />

Für die Motorsäge darf nur biologisches Kettenöl verwendet werden,<br />

genauso ist die Verwendung von Sonderkraftstoff vorgeschrieben.<br />

Zum Abdecken des Holzes dürfen nur dunkle Folien und UVbeständige<br />

Planen verwendet werden. Diese sind nach Abfuhr des<br />

Holzes vollständig zu entfernen. Im Wald verbliebene Folien werden<br />

gegen Kostenersatz entsorgt.<br />

Das Fahren im Wald ist nur auf Fahrwegen (max. 30 km/h), befestigten<br />

Maschinenwegen und markierten Rückegassen gestattet.<br />

Abseits der Rückegassen ist das Fahren verboten. Bei nasser<br />

Witterung ist auch das Befahren der Rückegassen nicht erlaubt.<br />

An Sonn- und Feiertagen darf im Wald nicht gefahren werden.<br />

Weitere Informationen zu Motorsägenlehrgängen können beim<br />

Landratsamt Böblingen unter der Telefonnummer (0 70 31)<br />

6 63-10 01 (Frau Schietinger) oder über die Homepage des Landratsamts<br />

(www.lrabb.de) eingeholt werden.<br />

Wir bitten um Beachtung.<br />

Brennholzverkauf 2014<br />

Zum Beginn des Holzeinschlags sind Vorbestellungen für den<br />

Brennholzverkauf möglich:<br />

Bestellungen können nur schriftlich angenommen werden.<br />

N E U !!! Bei der Bestellung muss der Nachweis eines absolvierten<br />

Motorsägenlehrgangs erbracht werden. Es reicht dabei, wenn der<br />

Nachweis in Kopie vorgelegt wird. Auch beim Aufbereiten des<br />

Holzes aus dem Wald muss der Nachweis des Motorsägenlehrgangs<br />

dem Förster auf Verlangen vorgezeigt werden.<br />

Die Gemeinde bietet dieses Jahr Brennholz in langer Form (ganze<br />

Stämme oder Stammteile; Abrechnung in Festmetern) an.<br />

Brennschichtholz wird ab sofort, wie in nahezu allen anderen Gemeinden<br />

im Kreis, nicht mehr angeboten.<br />

Preise für Brennholz in langer Form:<br />

Eiche<br />

Buche<br />

Birke<br />

58,00 Euro/fm<br />

62,00 Euro/fm<br />

62,00 Euro/fm

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