Rundschreiben IV/2013 - Handwerkskammer Chemnitz
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<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 14<br />
Grundlage ist die Richtlinie des BMWi für die Förderung von Energiemanagementsystemen.<br />
Sie richtet sich vordringlich an Unternehmen, die nicht bereits Anreize für die Einführung<br />
eines Energiemanagementsystems durch beispielsweise den Spitzenausgleich im Energieund<br />
Stromsteuergesetz oder die "besondere Ausgleichsregelung" (§ 41 EEG) erhalten. In<br />
diesem Zusammenhang erhalten KMU, die den Spitzenausgleich beantragen lediglich eine<br />
Förderung, falls sie sich entscheiden kein alternatives System, sondern ein zu zertifiziertes<br />
Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001, einzuführen.<br />
Antragsberechtigte Unternehmen können seit dem 15. August <strong>2013</strong> über das elektronische<br />
Antragsformular auf der Internetseite des BAFA einen Antrag auf Förderung stellen. Gezielte<br />
Nachfragen zum Programm können direkt dorthin gerichtet werden:<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Referat 422<br />
Frankfurter Str. 29-35<br />
65760 Eschborn<br />
Tel. 06196 908-503<br />
Die Höhe der Zuwendung beträgt<br />
• für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems maximal 80 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro<br />
• für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro<br />
• für den Erwerb von Messtechnik maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />
und maximal 8.000 Euro und<br />
• für den Erwerb von Software maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und<br />
maximal 4.000 Euro.<br />
Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen und<br />
innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.<br />
Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren sowie das Online-Antragsformular<br />
finden sie im Internet unter<br />
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme/index.html.<br />
Ihre Fragen zu den Themen Energiemanagement und Spitzensteuerausgleich<br />
beantwortet Steffi Schönherr, Abteilungsleiterin Umwelt- und Technologieberatung,<br />
Tel. 0371 5364-240, E-Mail s.schoenherr@hwk-chemnitz.de<br />
Das nächste <strong>Rundschreiben</strong> erhalten Sie Ende September <strong>2013</strong>.