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Rundschreiben IV/2013 - Handwerkskammer Chemnitz

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<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 14<br />

Grundlage ist die Richtlinie des BMWi für die Förderung von Energiemanagementsystemen.<br />

Sie richtet sich vordringlich an Unternehmen, die nicht bereits Anreize für die Einführung<br />

eines Energiemanagementsystems durch beispielsweise den Spitzenausgleich im Energieund<br />

Stromsteuergesetz oder die "besondere Ausgleichsregelung" (§ 41 EEG) erhalten. In<br />

diesem Zusammenhang erhalten KMU, die den Spitzenausgleich beantragen lediglich eine<br />

Förderung, falls sie sich entscheiden kein alternatives System, sondern ein zu zertifiziertes<br />

Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001, einzuführen.<br />

Antragsberechtigte Unternehmen können seit dem 15. August <strong>2013</strong> über das elektronische<br />

Antragsformular auf der Internetseite des BAFA einen Antrag auf Förderung stellen. Gezielte<br />

Nachfragen zum Programm können direkt dorthin gerichtet werden:<br />

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />

Referat 422<br />

Frankfurter Str. 29-35<br />

65760 Eschborn<br />

Tel. 06196 908-503<br />

Die Höhe der Zuwendung beträgt<br />

• für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems maximal 80 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro<br />

• für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der<br />

zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro<br />

• für den Erwerb von Messtechnik maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

und maximal 8.000 Euro und<br />

• für den Erwerb von Software maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und<br />

maximal 4.000 Euro.<br />

Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen und<br />

innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.<br />

Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren sowie das Online-Antragsformular<br />

finden sie im Internet unter<br />

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme/index.html.<br />

Ihre Fragen zu den Themen Energiemanagement und Spitzensteuerausgleich<br />

beantwortet Steffi Schönherr, Abteilungsleiterin Umwelt- und Technologieberatung,<br />

Tel. 0371 5364-240, E-Mail s.schoenherr@hwk-chemnitz.de<br />

Das nächste <strong>Rundschreiben</strong> erhalten Sie Ende September <strong>2013</strong>.

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