Rundschreiben IV/2013 - Handwerkskammer Chemnitz
Rundschreiben IV/2013 - Handwerkskammer Chemnitz
Rundschreiben IV/2013 - Handwerkskammer Chemnitz
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HANDWERKSKAMMER<br />
CHEMNITZ<br />
RUNDSCHREIBEN <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong><br />
HAUPTABTEILUNG GEWERBEFÖRDERUNG<br />
Inhalt:<br />
1. Informationen zu Mindestlöhnen / Ausbildungsvergütung<br />
1.1. Gebäudereinigerhandwerk<br />
1.2. Gerüstbauerhandwerk<br />
1.3. Bäckerhandwerk<br />
1.4. Elektrohandwerk<br />
1.5. Friseurhandwerk<br />
1.6. Baugewerbe<br />
1.7. Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk<br />
1.8. Maler- und Lackiererhandwerk<br />
1.9. Wäschereien im Objektkundengeschäft<br />
1.10. Schornsteinfeger<br />
1.11. Allgemeine Information<br />
2. Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen- Portal des Bundeswirtschaftsministeriums<br />
informiert<br />
3. Branchenbuch-Betrug: Juristischer Rat kostet Geld<br />
4. Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung<br />
5. Netzwerk BAU-barrierefrei + altersgerecht umbauen<br />
6. Außenwirtschaftliche Themen und Messen<br />
6.1. Optimale Gestaltung internationaler Kaufverträge<br />
6.2. Neue Pflichten beim Möbelverkauf in Frankreich<br />
6.3. Mittelstandrichtlinie Messen im Jahr 2015 und Außenwirtschaft<br />
6.4. Gemeinsam zur Messe!<br />
6.5. Zwei zusätzliche Außenhandelskammer-Geschäftsreisen im Rahmen der<br />
Exportinitiative Energieeffizienz des Bundeswirtschaftsministeriums<br />
7. Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau<br />
8. Fachveranstaltung der SAENA in der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Chemnitz</strong><br />
„Energetische Sanierung - Erfahrungen aus der Praxis“<br />
9. Lohnt sich der Einsatz eines erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW) in<br />
meinem Betrieb?<br />
10. Beitragsschulden in der Krankenversicherung<br />
11. Steuerbonus: Der Bundesfinanzhof weitet die Anwendung des Steuerbonus für<br />
Handwerkerleistungen aus<br />
12. BAFA bezuschusst Maßnahmen zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 2<br />
1. Informationen zu Mindestlöhnen<br />
1.1. Gebäudereinigerhandwerk<br />
Tarifabschluss – Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit ist gestellt<br />
Am 20. Juni <strong>2013</strong> erzielten der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks und<br />
die Gewerkschaft IG Bau einen Tarifabschluss für die rund 590.000 gewerblich Beschäftigten<br />
der Branche mit folgenden wesentlichen Inhalten:<br />
Mindestlohn<br />
Die Lohngruppen 1 und 6 werden erneut als Mindestlöhne vorgesehen, für die ein Antrag auf<br />
Allgemeinverbindlicherklärung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gestellt werden soll.<br />
Höhe der Lohngruppen 1 (Innenreinigung, Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen<br />
sowie Winterdienst) und 6 (Glas- und Fassadenreinigung)<br />
Ost<br />
West<br />
ab 01.11.<strong>2013</strong><br />
Lohngruppe I 7,56 € 9,00 €<br />
Lohngruppe II 9,00 € 11,33 €<br />
ab 01.01.2014<br />
Lohngruppe I 7,96 € 9,31 €<br />
Lohngruppe VI 10,31 € 12,33 €<br />
ab 01.01.2015<br />
Lohngruppe I 8,21 € 9,55 €<br />
Lohngruppe VI 10,63 € 12,65 €<br />
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.10.2015.<br />
In einer Presseerklärung äußerte sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-<br />
Handwerks zu den erfolgreich abgeschlossen Tarifverhandlungen für das Gebäudereiniger-<br />
Handwerk auch dahingehend, dass dieser sowohl Handwerksbetrieben als auch den Kunden<br />
Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre gebe. Gleichzeitig rücke das erklärte Ziel<br />
einer weiteren Angleichung der Ost- an die Westlöhne näher. Das hohe Gut des<br />
Mindestlohns müsse nun durch einen schnellen Erlass im Rahmen des<br />
Arbeitnehmerentsendegesetzes durch das Bundesarbeitsministerium gewährleistet werden.<br />
Dafür wurde mit dem frühzeitigen Abschluss von Seiten der Verhandlungspartner die<br />
Grundlage geschaffen.<br />
1.2. Gerüstbauerhandwerk<br />
Für die Gerüstbaubranche gilt ab dem 01.08.<strong>2013</strong> ein allgemeinverbindlicher<br />
Mindestlohn in Höhe von 10,00 €.<br />
Dieser Tarifvertrag gilt für alle Betriebe, die nach ihrer durch die Art der betrieblichen<br />
Tätigkeit geprägten Zweckbestimmung mit eigenem oder fremdem Material gewerblich<br />
Gerüste erstellen. Erfasst werden insbesondere auch Betriebe, die gewerblich<br />
Gerüstmaterial bereitstellen oder gewerblich die Gerüstbau-Logistik (insbesondere<br />
Lagerung, Wartung und Reparatur, Ladung oder Transport von Gerüstmaterial) übernehmen.<br />
Erfasst vom Mindestlohn werden alle gewerblichen Arbeitnehmer. Ausgeschlossen sind:<br />
• Personen, die nachweislich aufgrund einer Schul-, Ausbildungs- oder<br />
Studienverordnung ein Praktikum absolvieren,
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 3<br />
• Arbeitnehmer, die ausschließlich auf dem Lagerplatz im Betrieb oder stationär im<br />
Betrieb tätig sind, wie auch das Reinigungspersonal, das für Reinigungsarbeiten in<br />
Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebes beschäftigt wird,<br />
• Angestellte.<br />
Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 28.02.2014.<br />
Dokumentation der Arbeitszeit<br />
Gem. § 19 AEntG sind Arbeitgeberverpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen<br />
Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei<br />
Jahre aufzubewahren. Die Art und Weise der Aufzeichnung ist gesetzlich nicht<br />
vorgeschrieben. Sie kann elektronisch oder in Papierform vorliegen.<br />
1.3. Bäckerhandwerk Ausbildungsvergütung<br />
Allgemeinverbindlichkeit ab 01.09.<strong>2013</strong> beantragt<br />
1. Ausbildungsjahr 430 €<br />
2. Ausbildungsjahr 550 €<br />
3. Ausbildungsjahr 670 €<br />
Darüber hinaus gelten Zuschläge für Mehr- und Nachtarbeit, für die ebenfalls<br />
Allgemeinverbindlichkeit beantragt wurde.<br />
1.4. Elektrohandwerk<br />
Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt<br />
Am 5. Juli <strong>2013</strong> ist der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) über ein<br />
Mindestentgelt in den Elektro- und Informationstechnischen Handwerken veröffentlicht<br />
worden.<br />
Der Tarifvertrag ist bereits seit dem 01.01.2011 allgemeinverbindlich, allerdings endet die<br />
AVE zum 31.12.<strong>2013</strong> Die neue AVE soll sich ab dem 1. Januar 2014 anschließen. Der<br />
fachliche Geltungsbereich umfasst alle Betriebe oder selbstständige Betriebsabteilungen, die<br />
mit der handwerksmäßigen Installation von elektro- und informationstechnischen Anlagen<br />
und Geräten einschließlich elektrischer Leitungen, Kommunikations- und Datennetze sowie<br />
mit dem Fahrleitungs-, Frei-leitungs-, Ortsnetz- und Kabelbau befasst sind. Persönlich<br />
erfasst sind alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten<br />
außerhalb des Betriebs ausüben. Hierzu zählen weder Auszubildende noch Beschäftigte, bei<br />
denen Berufsfindung bzw. praktische Erfahrungen im Rahmen einer Ausbildung<br />
nachweislich im Vordergrund stehen, sowie solche, die ohne einschlägige berufs-fachliche<br />
Kenntnisse und ausgewiesen als Schüler gegen Entgelt Aushilfstätigkeiten übernehmen.<br />
Ost<br />
West<br />
ab 01.01.2014 9,10 € 10,00 €<br />
ab 01.01.2015 9,35 € 10,10 €<br />
1.5. Friseurhandwerk<br />
Vorbereitung für den Allgemeinverbindlichkeitsantrag läuft<br />
Die Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände im Friseurhandwerk hat sich mit der<br />
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf einen länderübergreifenden Mindestentgelt-<br />
Tarifvertrag geeinigt. Die Vereinbarung sieht eine dreistufige Regelung vor, die bis zum<br />
01.08.2015 eine einheitliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro festlegt.
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 4<br />
Ost<br />
einschließlich Berlin<br />
West<br />
ab 01.08.<strong>2013</strong> 6,50 € 7,50 €<br />
ab 01.08.2014 7,50 € 8,00 €<br />
ab 01.08.2015 8,50 € 8,50 €<br />
Derzeit gilt der Tarifvertrag nur für die unmittelbar tarifgebundenen Arbeitgeber (Mitglieder<br />
von Innungen, die der Tarifgemeinschaft angehören) und Arbeitnehmer (Mitglieder der<br />
tarifschließenden Gewerkschaft ver.di) bzw. für solche Arbeitsverhältnisse, in denen die<br />
Geltung des Mindestentgelt-Tarifvertrages vereinbart wurde. Alle anderen Arbeitgeber sind<br />
erst dann an den Tarifvertrag gebunden, wenn er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Da<br />
zwischen dem Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit und dessen Genehmigung durch das<br />
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Regel mehrere Monate vergehen, beginnt<br />
eine Allgemeinverbindlichkeit oft rückwirkend. Differenzbeträge zwischen dem gezahlten<br />
Arbeitsentgelt und dem Mindestlohn sind in solchen Fällen nachträglich zu zahlen.<br />
Verlautbarungen in der Presse oder im Fernsehen, dass der Mindestlohntarifvertrag im<br />
Friseurhandwerk bereits ausnahmslos gelten würde, sind mit Vorsicht zu betrachten.<br />
Über die aktuelle Entwicklung, insbesondere die Erteilung der Allgemeinverbindlichkeit,<br />
werden wir in der Deutschen Handwerkszeitung, auf unserer Internetseite www.hwkchemnitz.de<br />
und in diesem <strong>Rundschreiben</strong> informieren.<br />
1.6. Baugewerbe<br />
Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrags 2014<br />
bis 2017<br />
Am 31.07.<strong>2013</strong> ist im Bundesanzeiger der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des<br />
Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik<br />
Deutschland (TV Mindestlohn) vom 03.05.<strong>2013</strong> und der Entwurf einer Verordnung über<br />
zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 24.07.<strong>2013</strong> veröffentlicht worden.<br />
Ab dem 01.01.2014 sollen folgende Mindestlöhne gelten:<br />
Ost<br />
ab 01.01.2014<br />
ab 01.01.2015<br />
ab 01.01.2016<br />
ab 01.01.2017<br />
10,50 € ML I<br />
10,75 € ML I<br />
11,05 € ML I<br />
11,30 € ML I<br />
Berlin<br />
ab 01.01.2014 11,10 € ML I 13,80 € ML II<br />
ab 01.01.2015 11,15 € ML I 14,05 € ML II<br />
ab 01.01.2016 11,25 € ML I 14,30 € ML II<br />
ab 01.01.2017 11,30 € ML I 14,55 € ML II<br />
West<br />
ab 01.01.2014 11,10 € ML I 13,95 € ML II<br />
ab 01.01.2015 11,15 € ML I 14,20 € ML II<br />
ab 01.01.2016 11,25 € ML I 14,45 € ML II
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 5<br />
ab 01.01.2017 11,30 € ML I 14,70 € ML II<br />
Die Verordnung soll zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2017 gelten.<br />
1.7. Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk<br />
Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt<br />
Am 02.08.<strong>2013</strong> wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zur<br />
Regelung eines Mindestlohns im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (TV Mindestlohn)<br />
vom 17. Mai 2012 und der Entwurf einer Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im<br />
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 24. Juli <strong>2013</strong> veröffentlicht.<br />
Die Mindeststundenlöhne sollen betragen:<br />
Ost<br />
West (einschl. Berlin)<br />
ab 01.10.2012 9,75 € 11,00 €<br />
ab 01.05.<strong>2013</strong> 10,13 € 11,00 €<br />
ab 01.05.2014 10,66 € 11,25 €<br />
Der betriebliche Geltungsbereich umfasst alle Betriebe des Steinmetz- und<br />
Steinbildhauerhandwerks. Nicht erfasst werden Betriebe des Baugewerbes, des<br />
Betonsteinhandwerks und Betonsteingewerbes, des Garten-, Landschafts- und<br />
Sportplatzbaues, Betriebe und Betriebsabteilungen der Natursteinwerkstein-Industrie, die<br />
Naturstein gewinnen und/oder überwiegend industriell be- oder verarbeiten sowie Betriebe<br />
des Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerks.<br />
Der Mindestlohn gilt für gewerbliche Arbeitnehmer. Nicht erfasst werden Studenten und<br />
Schüler, die höchstens drei Monate im Kalenderjahr Aushilfstätigkeiten übernehmen,<br />
Praktikanten sowie Reinigungspersonal, die ausschließlich in den Verwaltungs-, Verkaufs<br />
und Sozialräumen des Betriebes tätig sind, sowie Hilfskräfte, die ausschließlich gärtnerische<br />
Tätigkeiten auf dem Betriebsgelände ausführen.<br />
Die Verordnung soll zeitlich befristet bis zum 30. April 2015 gelten.<br />
1.8. Neue Ausbildungsvergütung im Maler- und Lackiererhandwerk ab 01.08.<strong>2013</strong><br />
Tarifschlichtung war erfolgreich<br />
Die Vergütungen gelten für alle Auszubildende im Maler- und Lackiererbetrieb, unabhängig<br />
davon, welchen Beruf sie erlernen. Sie gelten also insbesondere für Maler und Lackierer,<br />
Fahrzeuglackierer, Bauten- und Objektbeschichter, kaufmännische Auszubildende, aber ggf.<br />
auch Auszubildende anderer gewerblicher Berufe.<br />
01.08.<strong>2013</strong> – 31.07.2014 01.08.2014 – 31.07.2015<br />
1. Ausbildungsjahr 480 € 505 €<br />
2. Ausbildungsjahr 530 € 555 €<br />
3. Ausbildungsjahr 665 € 690 €<br />
Derzeit prüfen die Tarifpartner, ob wiederum ein Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit gestellt<br />
wird.<br />
1.9. Neuer Mindestlohn für Wäschereien im Objektkundengeschäft ab 01.08.<strong>2013</strong><br />
Auch im Textilreinigerhandwerk ist eine Weiterentwicklung des Mindestlohnes zu<br />
verzeichnen.
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 6<br />
Ost<br />
West<br />
ab 01.08.<strong>2013</strong> 7,50 € 8,25 €<br />
…<br />
2016 8,75 € 8,75 €<br />
Die Anhebung auf ein einheitliches Mindestlohnniveau soll in zwei Schritten erfolgen. Der<br />
aktuelle Mindestlohntarifvertrag wird eine Laufzeit bis zum 30.09.2017 haben. Die<br />
Tarifpartner wollen gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit beantragen.<br />
1.10. Schornsteinfeger Ausbildungsvergütung<br />
Allgemeinverbindlich ab 01.11.2012<br />
1. Ausbildungsjahr 419 €<br />
2. Ausbildungsjahr 476 €<br />
3. Ausbildungsjahr 557 €<br />
1.11. Allgemeine Information<br />
Auskünfte aus Tarifverträgen erteilen in erster Linie die Innungen. Tarifinformationen können<br />
Sie auch im sächsischen Tarifregister www.arbeit.sachsen.de erhalten. Darüber hinaus steht<br />
auch die <strong>Handwerkskammer</strong> für Tarifauskünfte zur Verfügung. Soweit es sich um<br />
allgemeinverbindliche Tarifverträge handelt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer von einer<br />
der Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Tarifvertrages gegen Erstattung der<br />
Selbstkosten verlangen.<br />
Auskünfte aus Tarifverträgen erteilt Romy Heinzel Tel. 0371 5364-201, E-Mail<br />
betriebswirtschaft@hwk-chemnitz.de<br />
2. Fachkräfte aus dem Ausland gewinnen- Portal des<br />
Bundeswirtschaftsministeriums informiert<br />
Im Rahmen der Fachkräfte-Offensive hat das Bundesministerium für Wirtschaft und<br />
Technologie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur u. a.<br />
das Willkommensportal "Make it in Germany" (www.make-it-in-germany.com) entwickelt.<br />
Ziel dieses Portals ist es, Fachkräfte aus dem Ausland für eine Karriere und ein Leben in<br />
Deutschland zu gewinnen und Unternehmen in Deutschland bei ihrer Einstellung zu<br />
unterstützen. Das mehrsprachige Willkommensportal ging am 5. Juni 2012 online und<br />
erfreut sich hoher Zugriffszahlen, insbesondere aus dem Ausland. Internationale Fachkräfte<br />
finden auf den Seiten des Willkommensportals alle Informationen zum Arbeiten und Leben in<br />
Deutschland, zu ihren Karriereperspektiven und Zuzugschancen. Unternehmen bekommen<br />
Tipps, wie sie in der Praxis internationale Fachkräfte rekrutieren können.<br />
Am 17. Oktober <strong>2013</strong> wird in der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Chemnitz</strong> voraussichtlich eine<br />
Informationsveranstaltung zum Thema „Ausländische Fachkräfte“ stattfinden, die von<br />
der BA <strong>Chemnitz</strong>, regionalen Wirtschaftsakteuren, wie HWK, IHK, CWE, TU <strong>Chemnitz</strong> und<br />
Industrieverein sowie der Stadt <strong>Chemnitz</strong> gemeinsam durchgeführt wird.<br />
Informationen dazu erhalten Sie bei Steffi Schönherr, Abteilungsleiterin Umwelt- und<br />
Technologieberatung, Tel. 0371 5364-240, E-Mail s.schoenherr@hwk-chemnitz.de
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 7<br />
3. Branchenbuch-Betrug: Juristischer Rat kostet Geld<br />
<strong>Handwerkskammer</strong> empfiehlt, anwaltliche Offerten in jedem Fall zu prüfen<br />
In der Vergangenheit warnten wir schon mehrfach vor Unternehmen, die behördlich<br />
aussehende Formulare an Gewerbetreibende versenden, um die Adressdaten oder<br />
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) der Unternehmer abgleichen und notfalls<br />
ergänzen zu lassen. Dies sei notwendig, damit diese richtig erfasst und veröffentlicht werden<br />
können. Dass mit Unterzeichnung und Rücksendung dieser Schreiben nicht selten<br />
langjährige und kostenpflichtige Verträge eingegangen werden, ist hinlänglich bekannt.<br />
Dieses Vorgehen ruft Juristen auf den Plan, die damit werben, erfolgreich gegen die<br />
Absender solcher Formulare vorzugehen. Auch wenn diese Offerten berechtigt und in der<br />
Sache Ziel führend sein können, so sind diese angebotenen Dienstleistungen<br />
kostenpflichtig.<br />
Von daher lassen Sie sich vorher alle Alternativen aufzeigen, denn nicht jeder Weg muss für<br />
den Betroffenen wirtschaftlich sinnvoll sein. Die Wirtschaftlichkeit sollte in jedem einzelnen<br />
Fall geprüft werden. Die <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Chemnitz</strong> rät daher, solche Angebote nicht<br />
vorschnell anzunehmen.<br />
Sollten Sie sich unsicher sein oder zu diesem Thema Fragen haben, können Sie sich gern<br />
an die <strong>Handwerkskammer</strong> wenden.<br />
Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Martin Jänsch Tel. 0371 5364-242, E-Mail<br />
m.jaensch@hwk-chemnitz.de<br />
4. Inkrafttreten der Bauproduktenverordnung<br />
Im Juli <strong>2013</strong> trat die bereits im April 2011 verabschiedete Bauproduktenverordnung (BPV) in<br />
wesentlichen Teilen in Kraft.<br />
Wie die bisherige Bauproduktenrichtlinie soll die BPV den freien Verkehr mit Bauprodukten<br />
auf dem Binnenmarkt und deren uneingeschränkte Verwendung regeln. EU-weit werden die<br />
Verfahren des Nachweises, inwieweit ein Produkt die notwendigen Anforderungen erfüllt,<br />
vereinheitlicht. Die Feststellung der Konformität erfolgt über harmonisierte technische<br />
Normen oder durch einzelproduktbezogene technische Bewertungen. Anschließend können<br />
die Bauprodukte eine CE-Kennzeichnung erhalten.<br />
Informationen des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur<br />
Bauproduktenverordnung finden Sie unter folgendem Link:<br />
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/B/GesetzeUndVerordnungen/revision-derbauproduktenrichtlinie-bpr.html<br />
Durch die CE-Kennzeichnungspflicht für alle Bauprodukte, für die eine harmonisierte Norm<br />
existiert, ergeben sich Auswirkungen für Hersteller aus dem Handwerk. Angesichts der<br />
erheblichen Kosten für die Verfahren zur CE-Kennzeichnung sind für das Handwerk<br />
insbesondere von Bedeutung:<br />
• die in Art. 5 verankerten Ausnahmen von der CE-Kennzeichnungspflicht für 1a:<br />
individuell gefertigte Bauprodukte, die vom Hersteller eingebaut werden, für 1b: auf<br />
der Baustelle gefertigte Bauprodukte und für 1c: "traditionell" oder "in angemessener<br />
Weise" für Denkmalserhaltung hergestellte Bauprodukte. (In allen Fällen unter der
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 8<br />
Bedingung, dass keine Bestimmungen auf Ebene der Union oder auf nationaler<br />
Ebene bestehen, die die Erklärung "Wesentlicher Merkmale" vorschreiben.)<br />
• Sowie die Art. 37-38, die vereinfachte Verfahren zur Erlangung der CE-<br />
Kennzeichnungspflicht definieren.<br />
Die gewerkspezifischen, technischen Fragestellungen werden nach den in der<br />
Handwerksorganisation getroffenen Vereinbarungen von den jeweils fachlich betroffenen<br />
Fachverbänden betreut. Im Sinne des Handwerks sollte vermieden werden, dass zusätzliche<br />
Verengungen der europäischen Ausnahmen und vereinfachten Verfahren durch nationale<br />
Nachregelungen erfolgen. Teure Prüf- und Kennzeichnungsverfahren würden in vielen<br />
Gewerken die handwerkliche Fertigung einzelner Bauprodukte de facto unmöglich machen.<br />
In einzelnen Gewerken sind noch Details bezüglich der konkreten Umsetzung zu klären.<br />
Ansprechpartner ist der Beauftragte für Innovation und Technologie Alexander<br />
Ladwig Tel. 0371 5364-310, E-Mail a.ladwig@hwk-chemnitz.de<br />
5. Netzwerk BAU-barrierefrei + altersgerecht umbauen<br />
Fortführung des Projekts BAU der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Chemnitz</strong> als Kompetenznetzwerk<br />
Am 25.09.<strong>2013</strong> findet von 16:00 bis 18:00 Uhr im BTZ der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Chemnitz</strong><br />
eine Informationsveranstaltung zur Fortführung des Projekts BAU als Kompetenznetzwerk<br />
statt. Eingeladen sind alle Betriebe und Kooperationspartner, die sich mit der Thematik des<br />
barrierefreien Bauens operativ und strategisch auseinandersetzen müssen oder wollen.<br />
Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut ist im Interesse aller Menschen und nicht einer<br />
bestimmten Personengruppe mit besonderen Anforderungen. Die Definition der Zielgruppe<br />
lässt sich daher nicht nur auf ältere und/oder behinderte Menschen einschränken. Dies<br />
gestaltet die Bearbeitung des potentiellen Marktes sehr komplex. Das Kompetenznetzwerk<br />
Bau möchte die Handwerksbetrieben mit Information, Beratung und<br />
Vernetzungsmöglichkeiten zur Seite stehen. Ziele und Aufgaben des Netzwerks sind:<br />
• ein Beratungs- und Informationsangebot zu Technologien, Normen und<br />
Richtlinien zu schaffen;<br />
• Beratung zu Fördermöglichkeiten anzubieten;<br />
• die Umsetzung des stetigen Ausbaus und der Pflege des Kompetenznetzwerks:<br />
• die Entwicklung und das Angebot von bedarfsgerechten Qualifizierungen;<br />
• den Wissens- und Technologieaustausch zwischen Handwerk, Wissenschaft und<br />
sonst. Wirtschaft zu realisieren bzw. verstärken.<br />
Mehr Informationen zum Netzwerk sowie ein Anmeldeformular zum Download finden Sie<br />
unter folgendem Link:<br />
http://www.hwk-chemnitz.de/BAU-Barrierefrei-Altersgerecht-Umbauen.931.0.html<br />
Information und Beratung zu diesem Themenbereich erhalten Sie beim Beauftragten<br />
für Innovation und Technologie Alexander Ladwig Tel. 0371 5364-310, E-Mail<br />
a.ladwig@hwk-chemnitz.de
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 9<br />
6. Außenwirtschaftliche Themen und Messen<br />
6.1. Optimale Gestaltung internationaler Kaufverträge<br />
Im Frühjahr <strong>2013</strong> führten die sächsischen <strong>Handwerkskammer</strong>n eine<br />
Außenwirtschaftsumfrage durch. Wir danken allen Betrieben die aktiv durch Ihre<br />
Rückantwort zur Verbesserung unseres Dienstleistungsangebotes beigetragen haben. Im<br />
Ergebnis dieser Umfrage baten die im Ausland tätigen Betriebe um die Vorbereitung eines<br />
Vortrages zum Thema "Optimale Gestaltung von internationalen Kaufverträgen".<br />
Am 19.09.<strong>2013</strong>, 16:00 Uhr im Bildungs- und Technologiezentrum der<br />
<strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Chemnitz</strong> wird Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Westerhausen das<br />
Thema praxisnah und anhand von Beispielen erläutern. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!<br />
Ihre Teilnahme können Sie bei Andrea D`Alessandro anmelden.<br />
6.2. Neue Pflichten beim Möbelverkauf in Frankreich<br />
Deutsche Unternehmen, die Möbel an französische Kunden verkaufen, sind unter<br />
Umständen seit Mai <strong>2013</strong> von Neuregelungen im französischen Umweltrecht betroffen. Denn<br />
die Erstinverkehrbringer von Möbeln in Frankreich müssen sich nun an einem zugelassenen<br />
französischen Rücknahmesystem beteiligen, wenn sie in Frankreich an französische<br />
Endkunden (nicht an Händler) verkaufen. Weitere Informationen finden Sie unter<br />
http://www.eco-mobilier.fr/sites/default/files/note_fabricants_etrangers_de_0.pdf<br />
6.3. Mittelstandrichtlinie Messen im Jahr 2015 und Außenwirtschaft<br />
Aufgrund des Abschlusses der laufenden EU-Förderperiode 2007 - <strong>2013</strong> und damit<br />
verbundenen Abrechnungsterminen kann die Sächsische Aufbaubank keine Fördermittel für<br />
die Teilnahme an Messen bewilligen, die im Jahr 2015 oder später stattfinden sollen.<br />
Bewilligungen für Messen ab 2015 sind dann in der neuen EU-Förderperiode 2014-2020<br />
möglich, wenn das Förderprogramm, ggf. mit geänderten Konditionen, fortgeführt wird und<br />
von der Europäischen Kommission bestätigt wurde. Diese Entscheidungen stehen noch aus.<br />
Wir informieren Sie zu gegebener Zeit.<br />
Quelle: SAB-Newsletter Wirtschaftsförderung 2/<strong>2013</strong><br />
6.4. Gemeinsam zur Messe!<br />
Auch im Jahr 2014 folgen wir unserer Tradition und organisieren einen Gemeinschaftsstand<br />
für unsere Mitgliedsbetriebe zur „mitteldeutschen handwerksmesse 2014“. Die Messe findet<br />
vom 15. bis 23.02.2014 auf dem Messegelände in Leipzig statt.<br />
Besonders für Messeneulinge empfehlen wir eine Beteiligung am Gemeinschaftsstand.<br />
Nutzen Sie den Vorteil von kleinen kostengünstigen Standflächen, Synergien zu weiteren<br />
Ausstellern, die hohe Aufmerksamkeit der Besucher durch die Gestaltung und Größe des<br />
Gemeinschaftsstandes in der Messehalle und bei der Bewerbung in den Medien.<br />
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und nutzen Sie das umfangreiche Serviceangebot wie<br />
zum Beispiel den Beratungsbereich für Sie und Ihre Besucher, Internetzugang und das<br />
Imbiss- und Getränkeangebot am Messestand. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei<br />
der Beantragung der Fördermittel.<br />
Anmeldeunterlagen erhalten Sie bei Andrea D´Alessandro.
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 10<br />
6.5. Zwei zusätzliche Außenhandelskammer-Geschäftsreisen im Rahmen der<br />
Exportinitiative Energieeffizienz des Bundeswirtschaftsministeriums<br />
AHK-Geschäftsreise nach Österreich vom 05. bis 08.11.<strong>2013</strong> nach Wien<br />
Industrie und Gewerbe in Österreich beanspruchen rund 30 Prozent des<br />
Gesamtenergieverbrauchs. Unternehmen im Land zeigen vor diesem Hintergrund ein<br />
starkes Interesse an energieeffizienten Technologien und Lösungen. Der Altbausanierung<br />
kommt aufgrund der hohen Einsparpotenziale eine besondere Rolle in der Energiestrategie<br />
der österreichischen Bundesregierung zu. Der entsprechende Maßnahmenkatalog sieht<br />
unter anderem die Förderung thermischer Sanierungen, die Restrukturierung von<br />
Bauordnungen sowie die Neuausrichtung der Wohnbauförderung vor. Ziel ist es, bis 2020 10<br />
Prozent der Energie im Gebäudebereich einzusparen. Die Geschäftsreise richtet sich an<br />
deutsche Unternehmen der folgenden Produktgruppen: Gebäudehülle (Dämmung, Fenster),<br />
Heizungs-, Klima- und Lüftungstechnologie, Kraft-Wärme-Kopplung und Beleuchtung.<br />
Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Durchführungsgesellschaft energiewaechter<br />
GmbH, Herr Maximilian Müller, Tel. 030 797 444 116, E-Mail mm@energiewaechter.de<br />
AHK-Geschäftsreise mit dem Fokus Nordfrankreich vom 25. bis 28.11.<strong>2013</strong><br />
In den Regionen Nordfrankreichs wird eine beträchtliche Zunahme im Bereich des<br />
nachhaltigen Bauens verzeichnet. Der Baubestand ist oft veraltet und viele Wohnungen<br />
verfügen über eine schlechte Energiebilanz. Neben Fensterverglasung bestehen gute<br />
Absatzchancen für Produkte aus den Bereichen Dämmung, Isolierung und solare<br />
Warmwasserbereitung sowie für Heizsysteme, die erneuerbare Energien nutzen. Aufgrund<br />
einer Wärmeverordnung müssen ab dem Jahr 2020 alle Neubauten dem Plusenergie-<br />
Konzept entsprechen. Im Rahmen der schrittweisen Umsetzung dieser Zielvorgabe werden<br />
bereits seit dem 01.01.<strong>2013</strong> alle Neubauten in der Niedrigenergiebauweise BBC errichtet.<br />
Der Primärenergieverbrauch von Mehr-/Einfamilienhäusern und tertiären Gebäuden muss<br />
dementsprechend unter 50 kWh/m² liegen. Zusätzlich gestützt wird die Nachfrage nach<br />
energieeffizienten Produkten „made in Germany“ durch eine Reihe nationaler sowie<br />
regionaler Fördermaßnahmen, von denen auch ausländische Anbieter profitieren können.<br />
Weitere Auskünfte erteilt die zuständige Durchführungsgesellschaft Eclareon GmbH, Herr<br />
Christian Siebel, Tel. 030 88 66 740-55, E-Mail chs@eclareon.com<br />
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Betriebsberaterin für<br />
Außenwirtschaft und Messen Andrea D' Alessandro Tel. 0371 5364-203, E-Mail<br />
a.dalessandro@hwk-chemnitz.de<br />
7. Einführung einer Lohnsteuer-Nachschau<br />
Durch die Verkündung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes im Bundesgesetzblatt<br />
am 29.06.<strong>2013</strong> wurde am 30.06.<strong>2013</strong> eine sog. Lohnsteuer- Nachschau eingeführt, wie der<br />
Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert.<br />
Dabei handelt es sich um ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung (lohn-)<br />
steuererheblicher Sachverhalte, welches neben die Lohnsteuer- Außenprüfung tritt und den<br />
Übergang zu dieser ermöglichen soll. Ausweislich der Gesetzesbegründung soll die<br />
Lohnsteuer-Nachschau dazu dienen, Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen und<br />
Scheinarbeitsverhältnisse aufzudecken. Der Finanzverwaltung ermöglicht es, sich einen<br />
Eindruck über die räumlichen Verhältnisse, das tatsächlich eingesetzte Personal und den<br />
üblichen Geschäftsbetrieb zu verschaffen.
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 11<br />
Eine Lohnsteuer-Nachschau findet daher während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten<br />
statt. Im Rahmen dieser können die mit der Lohnsteuer-Nachschau Beauftragten ohne<br />
vorherige Ankündigung und außerhalb der Lohnsteuer- Außenprüfung Grundstücke und<br />
Räume von Steuerpflichtigen betreten, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit<br />
ausüben. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender<br />
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden.<br />
Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen Lohn- und Gehaltsunterlagen,<br />
Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorzulegen sowie<br />
Auskünfte zu erteilen. Die Aufforderung diese Unterlagen vorzulegen ist ebenso wie das<br />
Verlangen zum Betreten von nicht öffentlichen Räumen ein Verwaltungsakt und kann gem. §<br />
347 AO schriftlich mit dem Einspruch angefochten werden.<br />
Wenn die bei der Lohnsteuer-Nachschau getroffenen Feststellungen Anlass für vertiefende<br />
Ermittlungen geben, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Lohnsteuer-<br />
Außenprüfung übergegangen werden. Auf den Übergang zur Außenprüfung muss der<br />
Steuerpflichtige schriftlich hingewiesen werden.<br />
Eine Selbstanzeige ist gemäß § 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe c AO ausgeschlossen wenn der<br />
Finanzbeamte zur Lohnsteuer-Nachschau erscheint, da die Lohnsteuer-Nachschau der<br />
Ermittlung zutreffender Besteuerungsgrundlagen dient. Jedoch ist die Sperrwirkung lediglich<br />
auf die der Ermittlung zugrundeliegende Steuerart beschränkt, so dass z.B. eine<br />
Selbstanzeige im Bereich der Umsatzsteuer weiterhin möglich wäre. Ob in Fällen, in denen<br />
mehrere Erhebungsformen einer Steuer (Lohn- und Einkommensteuer) betroffen sind,<br />
lediglich auf die Person des Steuerschuldners abzustellen (wie in der Literatur vertreten) und<br />
damit noch eine Selbstanzeige für die persönliche Einkommensteuererklärung des<br />
Betriebsinhabers möglich ist, ist bisher höchstrichterlich noch nicht geklärt.<br />
Vor dem Hintergrund, dass die Voraussetzungen der Abgabe einer Selbstanzeige massiv<br />
verschärft wurden, sollte die Abgabe einer Selbstanzeige jedoch niemals ohne Einholung<br />
eines fachlichen Rats erfolgen.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie von den Betriebswirtschaftsberater/-innen<br />
Stephanie Bretschneider Tel. 03771 23651, E-Mail s.bretschneider@hwk-chemnitz.de<br />
Gabi Hilbert Tel. 0375 787056, E-Mail g.hilbert@hwk-chemnitz.de<br />
Dr. Regina Hübsch Tel. 03731 34967, E-Mail r.huebsch@hwk-chemnitz.de<br />
Mario Knüpfer Tel. 03741 1605-16, E-Mail m.knuepfer@hwk-chemnitz.de<br />
Sören Ruppik Tel. 0371 5364-205, E-Mail s.ruppik@hwk-chemnitz.de<br />
Anita Vogel Tel. 0371 5364-207, E-Mail a.vogel@hwk-chemnitz.de<br />
8. Fachveranstaltung der SAENA in der <strong>Handwerkskammer</strong> <strong>Chemnitz</strong><br />
„Energetische Sanierung - Erfahrungen aus der Praxis“<br />
Auf Grund der großen Nachfrage wird im September die Schulungsveranstaltung<br />
„Energetische Sanierung - Erfahrungen aus der Praxis“ fortgesetzt.<br />
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) wird derzeit überarbeitet und soll in naher<br />
Zukunft novelliert werden. Dabei sind weitere Anpassungen hinsichtlich der energetischen<br />
Anforderungsniveaus im Neubau und bei der Sanierung von Gebäuden zu erwarten. Die<br />
Baupraxis kann mit dieser Entwicklung kaum Schritt halten. Vor allem bei Änderung,<br />
Erweiterung und Ausbau von Gebäuden sind aktuelle gesetzliche Bestimmungen zu<br />
beachten und zusätzlich muss die Bauschadensfreiheit der Gebäude im Blick behalten<br />
werden. Selbst für erfahrene Architekten, Ingenieure und ausführende Handwerksbetriebe ist
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 12<br />
die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben eine große Herausforderung geworden. Das<br />
Seminar informiert über die aktuellen und kommenden gesetzlichen Anforderungen. Neben<br />
den Grundlagen zur Bauphysik und Qualitätssicherung, werden auch Konzepte und<br />
Techniken aufgezeigt, welche sich bislang bei der Sanierung von Wohngebäuden bewährt<br />
haben.<br />
Termin: 03.09.<strong>2013</strong>, 16:30 – 19:30 Uhr<br />
Veranstaltungsort: Bildungs- und Technologiezentrum, Limbacher Str. 195, 09116<br />
<strong>Chemnitz</strong>, Raum 310<br />
Anmeldung:<br />
Internet:http://www.hwk-chemnitz.de/Termine-Veranstaltungen.178.0.html<br />
E-Mail: u.seifert@hwk-chemnitz.de<br />
Fax: 0371 5364-210<br />
Fachliche Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie bei Steffi Schönherr,<br />
Abteilungsleiterin Umwelt- und Technologieberatung, Tel. 0371 5364-240, E-Mail<br />
s.schoenherr@hwk-chemnitz.de<br />
9. Lohnt sich der Einsatz eines erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerks (BHKW) in<br />
meinem Betrieb?<br />
Vor dieser Frage stehen viele Unternehmen, wie Umfragen zeigen. Die Energieagentur NRW<br />
hat nun ein Onlinetool zur Verfügung gestellt, mit dem Betriebe selbst eine erste<br />
Abschätzung vornehmen können. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist insbesondere<br />
die Anzahl der Betriebsstunden. Sie sollte mindestens bei 4.000 liegen. Den BHKW-Rechner<br />
finden Sie unter<br />
http://www.energieagentur.nrw.de/tools/bhkwu/default.asp?site=ea&TopCatID=13272&Rubri<br />
kID=13272<br />
Bei der Entscheidungsfindung für geeignete Energieeffizienzmaßnahmen im Betrieb ist<br />
oftmals externe Beratung sinnvoll. Das Förderprogramm „Energieberatung Mittelstand“ der<br />
KfW kann dabei hilfreich sein.<br />
Eine kostenfreie Energie-Erstberatung vor Ort in Ihrem Unternehmen und nähere<br />
Informationen zu Fördermöglichkeiten erhalten Sie bei Steffi Schönherr,<br />
Abteilungsleiterin Umwelt- und Technologieberatung, Tel. 0371 5364-240, E-Mail<br />
s.schoenherr@hwk-chemnitz.de<br />
10. Beitragsschulden in der Krankenversicherung<br />
Das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der<br />
Krankenversicherung“ ist am 01.08.<strong>2013</strong> in Kraft getreten.<br />
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird auch für freiwillig Versicherte sowie für<br />
nachrangig Versicherungspflichtige künftig wieder der reguläre Säumniszuschlag in Höhe<br />
von 1 % pro Monat des rückständigen Betrages erhoben. Der 2007 eingeführte erhöhte<br />
Säumniszuschlag für diese Personengruppen in Höhe von 5 % pro Monat entfällt.
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 13<br />
Für privat versicherte Beitragsschuldner gibt es künftig einen eigenen Notlagentarif, der<br />
sowohl die Beitragszahler als auch die Versichertengemeinschaft entlastet. Der neue Tarif<br />
ermöglicht es vorübergehend finanziell schwachen PKV-Versicherten, gegen Zahlung einer<br />
einheitlichen geringen Prämie weiterhin Anspruch auf Behandlung bei akuten Erkrankungen<br />
und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft zu behalten.<br />
Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der beigefügten Pressemitteilung des<br />
Bundesministeriums für Gesundheit.<br />
Ihre Ansprechpartnerin dazu ist Bettina Gogolla Tel. 0371 5364-244, E-Mail<br />
b.gogolla@hwk-chemnitz.de<br />
11. Steuerbonus: Der Bundesfinanzhof weitet die Anwendung des Steuerbonus für<br />
Handwerkerleistungen aus<br />
Bisher haben Finanzgerichte den Steuerabzug für Erweiterungs- oder Umbauten etwa für<br />
eine geringfügige Wohnflächenerweiterung oder den Umbau einer Terrasse zu einem<br />
Wintergarten verneint.<br />
Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes – BFH Urteil v. 13.07.<strong>2013</strong>; AZ. VI R 61/10 -<br />
können nun auch Aufwendungen für Erweiterungs- oder Umbauten am Gebäude gemäß<br />
35a Abs.2 S.2 EStG (Steuerbonus für Handwerkerleistungen) geltend gemacht werden. Auf<br />
die bisherige Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand wird<br />
verzichtet.<br />
Die Entscheidung des BFH hat umfassende Geltung und verpflichtet zur Anwendung durch<br />
die Untergerichte.<br />
An den übrigen Voraussetzungen für den Steuerbonus hat sich sonst nichts geändert:<br />
Der Steuerpflichtige muss auf Nachfrage des Finanzamtes einreichen:<br />
eine vom Handwerker ausgestellte Rechnung mit ausgewiesener<br />
– Mehrwertsteuer (nicht beim Kleinunternehmer, der keine Mehrwertsteuer ausweist)<br />
– Arbeitskosten der Aufwendungen im privaten Haushalt<br />
– Zahlung auf das Konto des Handwerksbetriebes<br />
Dann gibt es wie bisher 20% von maximal 6.000 € der Handwerkerkosten – somit also bis zu<br />
1.200 Euro pro Jahr und Haushalt.<br />
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen ist Harald Kleinhempel, Tel. 0371 5364-<br />
245, E-Mail h.kleinhempel@hwk-chemnitz.de<br />
12. BAFA bezuschusst Maßnahmen zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen<br />
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt künftig im Auftrag des<br />
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Zuschüsse für die<br />
Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 und eines<br />
Energiecontrollings sowie für den Erwerb von Messtechnik und Energiemanagement-<br />
Software.
<strong>Rundschreiben</strong> Hauptabteilung Gewerbeförderung <strong>IV</strong>/<strong>2013</strong> 14<br />
Grundlage ist die Richtlinie des BMWi für die Förderung von Energiemanagementsystemen.<br />
Sie richtet sich vordringlich an Unternehmen, die nicht bereits Anreize für die Einführung<br />
eines Energiemanagementsystems durch beispielsweise den Spitzenausgleich im Energieund<br />
Stromsteuergesetz oder die "besondere Ausgleichsregelung" (§ 41 EEG) erhalten. In<br />
diesem Zusammenhang erhalten KMU, die den Spitzenausgleich beantragen lediglich eine<br />
Förderung, falls sie sich entscheiden kein alternatives System, sondern ein zu zertifiziertes<br />
Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001, einzuführen.<br />
Antragsberechtigte Unternehmen können seit dem 15. August <strong>2013</strong> über das elektronische<br />
Antragsformular auf der Internetseite des BAFA einen Antrag auf Förderung stellen. Gezielte<br />
Nachfragen zum Programm können direkt dorthin gerichtet werden:<br />
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle<br />
Referat 422<br />
Frankfurter Str. 29-35<br />
65760 Eschborn<br />
Tel. 06196 908-503<br />
Die Höhe der Zuwendung beträgt<br />
• für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems maximal 80 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro<br />
• für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der<br />
zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro<br />
• für den Erwerb von Messtechnik maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />
und maximal 8.000 Euro und<br />
• für den Erwerb von Software maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und<br />
maximal 4.000 Euro.<br />
Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen und<br />
innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.<br />
Weitere Details zur Förderung und zum Antragsverfahren sowie das Online-Antragsformular<br />
finden sie im Internet unter<br />
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiemanagementsysteme/index.html.<br />
Ihre Fragen zu den Themen Energiemanagement und Spitzensteuerausgleich<br />
beantwortet Steffi Schönherr, Abteilungsleiterin Umwelt- und Technologieberatung,<br />
Tel. 0371 5364-240, E-Mail s.schoenherr@hwk-chemnitz.de<br />
Das nächste <strong>Rundschreiben</strong> erhalten Sie Ende September <strong>2013</strong>.