Wirtschaftskriminalität - KPMG
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44 | Wirtschaftskriminalität im Mittelstand in Deutschland<br />
5.5 6.1.5 Vermeidung von Wirtschaftskriminalität<br />
Prävention noch ausbaufähig<br />
Neben ihren Erfahrungen mit Wirtschaftskriminalität<br />
und ihrer generellen<br />
und unternehmensindividuellen Risikoeinschätzungen<br />
wurden die Unternehmen<br />
auch nach ihren Präventionsmaßnahmen<br />
gefragt. Insgesamt wurden<br />
zwölf Präventionsmaßnahmen zur<br />
Wahl gestellt und erfragt, ob entsprechende<br />
Vorkehrungen heute getroffen<br />
sind beziehungsweise bereits vor zwei<br />
Jahren installiert waren. Sofern bisher<br />
keine Präventionsmaßnahmen getroffen<br />
wurden, wurden die Unternehmen<br />
gefragt, ob eine Einführung in den<br />
nächsten beiden Jahren geplant sei.<br />
Fünf Prozent der Unternehmen gaben<br />
an, dass sie keine der vorgestellten<br />
Präventionsmaßnahmen eingerichtet<br />
haben. Jedes vierte Unternehmen hat<br />
ein bis drei Präventionsmaßnahmen<br />
(24 Prozent) etabliert und mehr als die<br />
Hälfte haben drei bis acht Maßnahmen<br />
implementiert (56 Prozent), um sich<br />
vor Wirtschaftskriminalität zu schützen.<br />
Damit liegt der Umsetzungsgrad<br />
von Präventionsmaßnahmen bei den<br />
mittelständischen Unternehmen deutlich<br />
unter dem bei den Top 100-Unternehmen<br />
(der durchschnittliche Umsetzungsgrad<br />
der Unternehmen liegt hier<br />
bei knapp 60 Prozent der gesamten<br />
Präventionsmaßnahmen). Allerdings<br />
ist ein kontinuierlicher Ausbau der<br />
Präventionsmaßnahmen festzustellen.<br />
Insbesondere die systematische<br />
Erfassung von Frühwarnindikatoren,<br />
den sogenannten Red Flags (19 Prozent),<br />
sowie die systematische Erfassung<br />
und Bewertung von Risiken aus<br />
wirtschaftskriminellen Handlungen<br />
im Rahmen des Risikomanagements<br />
(35 Prozent) werden bisher unzureichend<br />
durchgeführt. Ein Ausbau dieser<br />
Maßnahmen in den nächsten zwei<br />
Jahren ist dennoch bei den Unternehmen<br />
geplant.<br />
Abbildung 50 15<br />
Präventionsmaßnahmen<br />
(Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich, Basis: n = 300)<br />
Definition von Verhaltensgrundsätzen und Leitbildern im Unternehmen<br />
59<br />
71<br />
76<br />
Systematische Erfassung und Bewertung<br />
von besonders schützenswerten Daten beziehungsweise Informationen<br />
57<br />
68<br />
74<br />
Überprüfung von Geschäftspartnern und/oder Lieferanten<br />
hinsichtlich ihrer Integrität<br />
47<br />
56<br />
61<br />
Überprüfung von Bewerbern vor der Einstellung hinsichtlich ihrer Integrität<br />
41<br />
49<br />
55<br />
Definition einer verantwortlichen Person beziehungsweise<br />
eines Ansprechpartners im Unternehmen für Fragen<br />
zu (möglicherweise) wirtschaftskriminellen Handlungen<br />
39<br />
48<br />
51<br />
Sichtbare Organisationsstruktur mit Compliance-Verantwortung<br />
34<br />
45<br />
51<br />
Systematische Erfassung und Bewertung von Risiken aus<br />
wirtschaftskriminellen Handlungen im Rahmen des Risikomanagements<br />
27<br />
35<br />
43<br />
Integritätskriterien als Teil der Zielvereinbarungen von Führungskräften<br />
29<br />
35<br />
42<br />
Hinweisgebermöglichkeit für Unternehmensangehörige<br />
29<br />
34<br />
37<br />
Schulungen respektive Kommunikation zur Vermeidung<br />
wirtschaftskrimineller Handlungen<br />
23<br />
34<br />
41<br />
Verbot von privater Nutzung des E-Mail-Systems im Unternehmen<br />
28<br />
33<br />
39<br />
Systematische Erfassung von Frühwarnindikatoren (sogenannte Red Flags)<br />
14<br />
19<br />
24<br />
0 25 50 75 100<br />
Vor zwei Jahren Heute In zwei Jahren<br />
Quelle: <strong>KPMG</strong>, 2012