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Wirtschaftskriminalität - KPMG

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44 | Wirtschaftskriminalität im Mittelstand in Deutschland<br />

5.5 6.1.5 Vermeidung von Wirtschaftskriminalität<br />

Prävention noch ausbaufähig<br />

Neben ihren Erfahrungen mit Wirtschaftskriminalität<br />

und ihrer generellen<br />

und unternehmensindividuellen Risikoeinschätzungen<br />

wurden die Unternehmen<br />

auch nach ihren Präventionsmaßnahmen<br />

gefragt. Insgesamt wurden<br />

zwölf Präventionsmaßnahmen zur<br />

Wahl gestellt und erfragt, ob entsprechende<br />

Vorkehrungen heute getroffen<br />

sind beziehungsweise bereits vor zwei<br />

Jahren installiert waren. Sofern bisher<br />

keine Präventionsmaßnahmen getroffen<br />

wurden, wurden die Unternehmen<br />

gefragt, ob eine Einführung in den<br />

nächsten beiden Jahren geplant sei.<br />

Fünf Prozent der Unternehmen gaben<br />

an, dass sie keine der vorgestellten<br />

Präventionsmaßnahmen eingerichtet<br />

haben. Jedes vierte Unternehmen hat<br />

ein bis drei Präventionsmaßnahmen<br />

(24 Prozent) etabliert und mehr als die<br />

Hälfte haben drei bis acht Maßnahmen<br />

implementiert (56 Prozent), um sich<br />

vor Wirtschaftskriminalität zu schützen.<br />

Damit liegt der Umsetzungsgrad<br />

von Präventionsmaßnahmen bei den<br />

mittelständischen Unternehmen deutlich<br />

unter dem bei den Top 100-Unternehmen<br />

(der durchschnittliche Umsetzungsgrad<br />

der Unternehmen liegt hier<br />

bei knapp 60 Prozent der gesamten<br />

Präventionsmaßnahmen). Allerdings<br />

ist ein kontinuierlicher Ausbau der<br />

Präventionsmaßnahmen festzustellen.<br />

Insbesondere die systematische<br />

Erfassung von Frühwarnindikatoren,<br />

den sogenannten Red Flags (19 Prozent),<br />

sowie die systematische Erfassung<br />

und Bewertung von Risiken aus<br />

wirtschaftskriminellen Handlungen<br />

im Rahmen des Risikomanagements<br />

(35 Prozent) werden bisher unzureichend<br />

durchgeführt. Ein Ausbau dieser<br />

Maßnahmen in den nächsten zwei<br />

Jahren ist dennoch bei den Unternehmen<br />

geplant.<br />

Abbildung 50 15<br />

Präventionsmaßnahmen<br />

(Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich, Basis: n = 300)<br />

Definition von Verhaltensgrundsätzen und Leitbildern im Unternehmen<br />

59<br />

71<br />

76<br />

Systematische Erfassung und Bewertung<br />

von besonders schützenswerten Daten beziehungsweise Informationen<br />

57<br />

68<br />

74<br />

Überprüfung von Geschäftspartnern und/oder Lieferanten<br />

hinsichtlich ihrer Integrität<br />

47<br />

56<br />

61<br />

Überprüfung von Bewerbern vor der Einstellung hinsichtlich ihrer Integrität<br />

41<br />

49<br />

55<br />

Definition einer verantwortlichen Person beziehungsweise<br />

eines Ansprechpartners im Unternehmen für Fragen<br />

zu (möglicherweise) wirtschaftskriminellen Handlungen<br />

39<br />

48<br />

51<br />

Sichtbare Organisationsstruktur mit Compliance-Verantwortung<br />

34<br />

45<br />

51<br />

Systematische Erfassung und Bewertung von Risiken aus<br />

wirtschaftskriminellen Handlungen im Rahmen des Risikomanagements<br />

27<br />

35<br />

43<br />

Integritätskriterien als Teil der Zielvereinbarungen von Führungskräften<br />

29<br />

35<br />

42<br />

Hinweisgebermöglichkeit für Unternehmensangehörige<br />

29<br />

34<br />

37<br />

Schulungen respektive Kommunikation zur Vermeidung<br />

wirtschaftskrimineller Handlungen<br />

23<br />

34<br />

41<br />

Verbot von privater Nutzung des E-Mail-Systems im Unternehmen<br />

28<br />

33<br />

39<br />

Systematische Erfassung von Frühwarnindikatoren (sogenannte Red Flags)<br />

14<br />

19<br />

24<br />

0 25 50 75 100<br />

Vor zwei Jahren Heute In zwei Jahren<br />

Quelle: <strong>KPMG</strong>, 2012

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