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Jahresbericht 2011 - Jugendhaus Leonberg eV

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<strong>Jahresbericht</strong> <strong>2011</strong><br />

2 Berichtsbogen Beat Baracke<br />

Einrichtung „Beat Baracke“<br />

Angebot sozialraumorientierte offene Kinder- und Jugendarbeit<br />

Adresse Neue Ramtelstraße 58, 71229 <strong>Leonberg</strong><br />

Anzahl der Soll-Stellen im Berichtsjahr: 1,5<br />

1. Einrichtungsstruktur / Zielgruppe(n)<br />

1.1 Träger der Einrichtung: Öffentlicher Träger Freier Träger<br />

1.2 Art der Einrichtung 1 : Verein gGmbH<br />

1.3 An welche Altersgruppe (n) wenden sich die Angebote? (Mehrfachnennungen sind möglich)<br />

Kinder (unter 6 J.) Kinder (6 bis unter 10 J.) Kinder (10 bis unter 14 J.)<br />

Jugendliche (14 bis unter 19 J.)<br />

junge Erwachsene (19 bis unter 27 J.)<br />

1.4 Elternarbeit Multiplikatorenarbeit Arbeit mit Ehrenamtlichen<br />

in Zusammenhang mit der Zielgruppe<br />

2. Öffnungszeiten 2 /Sprechstunden<br />

2.1 Verteilung der regelhaften wöchentlichen Öffnungsstunden 3 (Bitte jeweils nur die Stundenzahl eintragen)<br />

Wochentag<br />

Vormittagsöffnung<br />

(zw. 8 u. 13 Uhr mit einer<br />

mind. zweistündigen Dauer).<br />

Nachmittagsöffnung<br />

(zw. 13 u. 19 Uhr mit einer<br />

mind. zweistündigen Dauer).<br />

Abendöffnung<br />

(ab 18 Uhr mit einer mind.<br />

zweistündigen Dauer).<br />

Montag Stunden Stunden Stunden<br />

Dienstag Stunden 3 Stunden 1 Stunden<br />

Mittwoch Stunden 2 Stunden 3 Stunden<br />

Donnerstag Stunden 2 Stunden 4 Stunden<br />

Freitag Stunden 2 Stunden 4 Stunden<br />

Samstag 4 Stunden Stunden Stunden<br />

Sonntag 4 Stunden Stunden Stunden<br />

Keine<br />

<br />

1 Einrichtungen sind räumlich gebundene Angebote mit regelmäßigen, d. h. mindestens einmal wöchentlichen<br />

Öffnungen (z. B. Jugendhäuser, Jugendcafés aber auch Mobile Jugendarbeit mit eigenen<br />

Räumlichkeiten), die mit öffentlichen Mitteln finanziert oder teilfinanziert werden. Einrichtungen können<br />

auch ohne durch die Jugendhilfe finanziertes hauptamtliches Personal betrieben werden.<br />

2 Unter Öffnungszeiten werden die offenen regelmäßig pädagogisch begleiteten wöchentlichen Öffnungs-zeiten<br />

und Sprechstunden (z.B. Café-Betrieb, Disco-Veranstaltungen, Interessen- und Neigungsgruppen;<br />

keine „geschlossenen“ Gruppen) verstanden.<br />

3 Zur Definition von Öffnungszeiten (s. Erläuterung in der Fußnote 2 ). Ist eine Einrichtung montags von<br />

16 bis 20 Uhr geöffnet, dann werden 2 Stunden bei der Nachmittagsöffnung und 2 Stunden bei der<br />

Abendöffnung eingetragen. Ist sie hingegen von 16 bis 19 Uhr geöffnet, dann werden nur 3 Stunden<br />

bei der Nachmittagsöffnung eingetragen.<br />

4 Bietet eine Einrichtung 14-tägig eine Samstags- oder Sonntagsöffnung an, dann wird die Öffnungszeit<br />

halbiert, d. h. bei einer 4-stündigen Samstagsöffnung alle 14 Tage werden nur 2 Stunden eingetragen.<br />

Findet die Wochenendöffnung seltener als im 14-tägigen Rhythmus statt, dann werden die<br />

Stunden an dieser Stelle nicht eingetragen.<br />

22

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