14.03.2014 Aufrufe

Einen Auszug aus unserer Satzung finden Sie hier. - Die Johanniter

Einen Auszug aus unserer Satzung finden Sie hier. - Die Johanniter

Einen Auszug aus unserer Satzung finden Sie hier. - Die Johanniter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.3<br />

Beschließt der zuständige Vorstand<br />

nach der Anhörung, den Ausschluss zu<br />

beantragen, so richtet er einen entsprechenden<br />

Antrag an den Landesbzw.<br />

Bundesvorstand, unter Beifügung<br />

des Protokolls über die Anhörung, und<br />

unterrichtet das betroffene Mitglied<br />

schriftlich mit Begründung.<br />

3.4<br />

Gleichzeitig suspendiert der Vorstand<br />

das betroffene Mitglied vom <strong>Die</strong>nst und<br />

untersagt ihm das Betreten von <strong>Die</strong>nsträumen<br />

und die Benutzung JUH-eigener<br />

Geräte. <strong>Die</strong>se Entschei dungen sind<br />

schriftlich festzuhalten.<br />

3.5<br />

Der Landesvorstand bzw. der Bun desvorstand<br />

entscheidet über den Antrag<br />

auf Ausschluss des Mitglieds. Er stellt<br />

seine Entscheidung dem betroffenen<br />

Mitglied zu.<br />

4. Mitgliedsbeitrag<br />

Folgende Mitgliedsbeiträge werden festgesetzt:<br />

5. Befreiung<br />

5.1<br />

Der zuständige Regional- bzw. Kreisvor<br />

stand ist berechtigt, den Jahres beitrag<br />

für aktive Mitglieder ganz oder<br />

teil weise zu erlassen.<br />

5.2<br />

Leistet ein aktives Mitglied jährlich<br />

mehr als 200 <strong>Die</strong>nststunden, ist ihm<br />

der Bei trag zu erlassen. <strong>Die</strong>s gilt auch<br />

für Mit glieder, die durch ihre Mitgliedschaft<br />

in der JUH eine Freistellung<br />

vom Wehr dienst erreichen und eine<br />

entsprechend höhere Stundenleistung<br />

erbringen.<br />

6. Änderung<br />

<strong>Die</strong>se Mitglieds- und Beitragsordnung<br />

kann durch die Delegierten versamm lung<br />

mit der Mehrheit der abgegebenen<br />

gültigen Stimmung geändert werden.<br />

Stand März 2011<br />

• für fördernde Mitglieder mindestens<br />

24 Euro jährlich<br />

• für aktive Mitglieder entsprechend<br />

dem Mindestbeitrag für fördernde<br />

Mitglieder<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!