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Einen Auszug aus unserer Satzung finden Sie hier. - Die Johanniter

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sind berechtigt, in die Bücher der Bundesgeschäftsstelle<br />

uneingeschränkt Einsicht<br />

zu nehmen. <strong>Sie</strong> können sich im<br />

Einzelfall zusätzliche Unterlagen <strong>aus</strong><br />

dem Finanz- und Rechnungswesen vorlegen<br />

lassen. Der Bundesvorstand sowie<br />

die Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle<br />

erteilen den Bundes rechnungsprüfern<br />

umfassend Auskünfte zu allen<br />

prüfungs relevanten Vorgängen.<br />

Den Landesrechnungsprüfern sind die<br />

aktuellen Jahresabschlüsse ihres jeweiligen<br />

Landesverbandes vorzulegen. <strong>Die</strong><br />

Landesrechnungsprüfer sind berechtigt,<br />

in die Bücher der jeweiligen Landesgeschäftsstellen,<br />

gegebenenfalls der Regional-<br />

und Kreisgeschäftsstellen des<br />

betreffenden Landesverbandes sowie<br />

der Buchhaltungszentren uneingeschränkt<br />

Einsicht zu nehmen. <strong>Sie</strong> können<br />

sich im Einzelfall zusätzliche Unterlagen<br />

<strong>aus</strong> dem Finanz- und Rechnungswesen<br />

vorlegen lassen. <strong>Die</strong> Vorstände<br />

sowie die Mitarbeiter der jeweiligen<br />

Landes-, Kreis- und Regionalgeschäftsstellen<br />

erteilen den Landesrechnungsprüfern<br />

umfassend Auskünfte zu allen<br />

prüfungsrelevanten Vorgängen.<br />

§ 5<br />

<strong>Die</strong> Bundesrechnungsprüfer stellen ihre<br />

Prüfungshandlungen und ihre Prüfungsergebnisse<br />

in einem schriftlichen Bericht<br />

zusammen, der der Delegiertenversammlung<br />

mindestens zwei Wochen<br />

vor der Versammlung vorzulegen ist.<br />

<strong>Die</strong> Landesrechnungsprüfer haben ihre<br />

Berichte ebenfalls mindestens zwei Wochen<br />

vor der je weiligen Versammlung<br />

den Vertreterversammlungen der Landesverbände<br />

vorzulegen. <strong>Die</strong> Berichte<br />

der Bundesrechnungsprüfer sind vorab<br />

dem Bundesvorstand und dem Präsidium,<br />

die Berichte der Landesrechnungsprüfer<br />

sind den Bundes rechnungsprüfern,<br />

dem Bundesvorstand und dem<br />

Landesvorstand des jeweiligen Landesverbandes<br />

zuzuleiten.<br />

<strong>Die</strong> Rechnungsprüfer sind über ihnen<br />

während der Prüfungen zur Kenntnis<br />

gelangende Vorgänge zur Verschwiegenheit<br />

verpflichtet.<br />

Bei Streitigkeiten über die Tätigkeit<br />

der Rechnungsprüfer entscheidet das<br />

Schiedsgericht.<br />

Über Änderungen der Ordnung für die<br />

Rechnungsprüfer der <strong>Johanniter</strong>-Unfall-Hilfe<br />

entscheidet die Delegiertenversammlung<br />

mit einfacher Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen.<br />

Verabschiedet von der Delegiertenversammlung<br />

am 22.11.2008,<br />

eingetragen in das Vereinsregister<br />

beim Amtsgericht Charlottenburg<br />

am 27.05.2009<br />

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