Einen Auszug aus unserer Satzung finden Sie hier. - Die Johanniter
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sind berechtigt, in die Bücher der Bundesgeschäftsstelle<br />
uneingeschränkt Einsicht<br />
zu nehmen. <strong>Sie</strong> können sich im<br />
Einzelfall zusätzliche Unterlagen <strong>aus</strong><br />
dem Finanz- und Rechnungswesen vorlegen<br />
lassen. Der Bundesvorstand sowie<br />
die Mitarbeiter der Bundesgeschäftsstelle<br />
erteilen den Bundes rechnungsprüfern<br />
umfassend Auskünfte zu allen<br />
prüfungs relevanten Vorgängen.<br />
Den Landesrechnungsprüfern sind die<br />
aktuellen Jahresabschlüsse ihres jeweiligen<br />
Landesverbandes vorzulegen. <strong>Die</strong><br />
Landesrechnungsprüfer sind berechtigt,<br />
in die Bücher der jeweiligen Landesgeschäftsstellen,<br />
gegebenenfalls der Regional-<br />
und Kreisgeschäftsstellen des<br />
betreffenden Landesverbandes sowie<br />
der Buchhaltungszentren uneingeschränkt<br />
Einsicht zu nehmen. <strong>Sie</strong> können<br />
sich im Einzelfall zusätzliche Unterlagen<br />
<strong>aus</strong> dem Finanz- und Rechnungswesen<br />
vorlegen lassen. <strong>Die</strong> Vorstände<br />
sowie die Mitarbeiter der jeweiligen<br />
Landes-, Kreis- und Regionalgeschäftsstellen<br />
erteilen den Landesrechnungsprüfern<br />
umfassend Auskünfte zu allen<br />
prüfungsrelevanten Vorgängen.<br />
§ 5<br />
<strong>Die</strong> Bundesrechnungsprüfer stellen ihre<br />
Prüfungshandlungen und ihre Prüfungsergebnisse<br />
in einem schriftlichen Bericht<br />
zusammen, der der Delegiertenversammlung<br />
mindestens zwei Wochen<br />
vor der Versammlung vorzulegen ist.<br />
<strong>Die</strong> Landesrechnungsprüfer haben ihre<br />
Berichte ebenfalls mindestens zwei Wochen<br />
vor der je weiligen Versammlung<br />
den Vertreterversammlungen der Landesverbände<br />
vorzulegen. <strong>Die</strong> Berichte<br />
der Bundesrechnungsprüfer sind vorab<br />
dem Bundesvorstand und dem Präsidium,<br />
die Berichte der Landesrechnungsprüfer<br />
sind den Bundes rechnungsprüfern,<br />
dem Bundesvorstand und dem<br />
Landesvorstand des jeweiligen Landesverbandes<br />
zuzuleiten.<br />
<strong>Die</strong> Rechnungsprüfer sind über ihnen<br />
während der Prüfungen zur Kenntnis<br />
gelangende Vorgänge zur Verschwiegenheit<br />
verpflichtet.<br />
Bei Streitigkeiten über die Tätigkeit<br />
der Rechnungsprüfer entscheidet das<br />
Schiedsgericht.<br />
Über Änderungen der Ordnung für die<br />
Rechnungsprüfer der <strong>Johanniter</strong>-Unfall-Hilfe<br />
entscheidet die Delegiertenversammlung<br />
mit einfacher Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen.<br />
Verabschiedet von der Delegiertenversammlung<br />
am 22.11.2008,<br />
eingetragen in das Vereinsregister<br />
beim Amtsgericht Charlottenburg<br />
am 27.05.2009<br />
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