Inhaltsübersicht • Table des matières - Justiz - Kanton Bern
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Roland Kerner <strong>•</strong> Die Strafbestimmungen im revidierten Betäubungsmittelgesetz<br />
Die Blankettstrafnorm <strong>des</strong> Auffangtatbestan<strong>des</strong><br />
von Art. 22 wurde durch Aufzählung einzelner<br />
strafbarer Handlungen konkretisiert.<br />
C. Fazit<br />
Es kann festgestellt werden, dass die Betäubungsmitteldelinquenz<br />
auch im neuen Recht ihren strafrechtlichen<br />
Stellenwert behalten hat. Die neuen<br />
Strafbestimmungen stellen keine unüberwindbaren<br />
Hindernisse dar. Im Gegenteil: Im Bereich der<br />
Hanfproblematik wird die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden<br />
sogar wesentlich erleichtert.<br />
Einzig im Zusammenhang mit dem verunglückten<br />
Art. 19 bis BetmG bleibt zu hoffen, dass das Problem<br />
erkannt und bei erstbester Möglichkeit Remedur<br />
geschaffen wird. Bis dahin muss darauf<br />
vertraut werden, dass die Gerichte hier mit einer<br />
vernünftigen Auslegung den gesetzgeberischen<br />
Willen durchzusetzen wissen.<br />
30 BE N’ius