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Inhaltsübersicht • Table des matières - Justiz - Kanton Bern

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Roland Kerner <strong>•</strong> Die Strafbestimmungen im revidierten Betäubungsmittelgesetz<br />

Die Blankettstrafnorm <strong>des</strong> Auffangtatbestan<strong>des</strong><br />

von Art. 22 wurde durch Aufzählung einzelner<br />

strafbarer Handlungen konkretisiert.<br />

C. Fazit<br />

Es kann festgestellt werden, dass die Betäubungsmitteldelinquenz<br />

auch im neuen Recht ihren strafrechtlichen<br />

Stellenwert behalten hat. Die neuen<br />

Strafbestimmungen stellen keine unüberwindbaren<br />

Hindernisse dar. Im Gegenteil: Im Bereich der<br />

Hanfproblematik wird die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden<br />

sogar wesentlich erleichtert.<br />

Einzig im Zusammenhang mit dem verunglückten<br />

Art. 19 bis BetmG bleibt zu hoffen, dass das Problem<br />

erkannt und bei erstbester Möglichkeit Remedur<br />

geschaffen wird. Bis dahin muss darauf<br />

vertraut werden, dass die Gerichte hier mit einer<br />

vernünftigen Auslegung den gesetzgeberischen<br />

Willen durchzusetzen wissen.<br />

30 BE N’ius

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