23.03.2014 Aufrufe

Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf Gemeinde Neißeaue

Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf Gemeinde Neißeaue

Gemeinde Horka Gemeinde Kodersdorf Gemeinde Neißeaue

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem<br />

Stimmzettel dem im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen<br />

oder auf eine andere eindeutige Weise oder eine andere<br />

wählbare Person (zu den Wählbarkeitsvoraussetzungen § 49 Sächs-<br />

GemO) durch eindeutige Benennung als gewählt kennzeichnet.<br />

5. Jeder Wähler kann – außer er besitzt einen Wahlschein – nur in dem<br />

Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis<br />

er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie<br />

ein amtlicher Personalausweis – ausländische Unionsbürger ihren<br />

Identitätsnachweis – oder Reisepass mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung<br />

soll bei der Wahl vorgelegt und bei einer etwaigen<br />

Neuwahl abgegeben werden. Die Stimmzettel müssen vom Wähler<br />

in einer Wahlzelle des Wahlraumes gekennzeichnet und einzeln gefaltet<br />

werden.<br />

6. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe<br />

in einem beliebigen Wahlraum des Wahlkreises oder durch Briefwahl<br />

wählen.<br />

7. Wer durch Briefwahl wählen will, muss einen amtlichen Stimmzettel,<br />

einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag<br />

beantragen und seinen Wahlbrief mit den Stimmzetteln<br />

(im verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen<br />

Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des <strong>Gemeinde</strong>wahlausschusses<br />

der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift<br />

übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.<br />

Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle beantragt<br />

werden.<br />

Der Antrag kann für die Wahl und / oder die etwaige Neuwahl gestellt<br />

werden.<br />

8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich<br />

ausüben.<br />

Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder der<br />

durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben,<br />

kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die<br />

Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die<br />

sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eines anderen erlangt.<br />

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis der Wahl<br />

herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe<br />

bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar<br />

(§ 107 a Abs. 1 und 3 StGB).<br />

9. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung<br />

des Wahlergebnisses im Wahlbezirk / Briefwahlvorstand<br />

sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung<br />

des Wahlgeschäftes möglich ist.<br />

<strong>Kodersdorf</strong>, 16.5.2008<br />

gez. Ernst, Verbandsvorsitzender<br />

Die Wahlbekanntmachung hängt in der Zeit vom 23.5. bis 2.6.2008<br />

im Schaukasten aus.<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen<br />

Entsprechend § 1 Abs. 2 der Satzung über die öffentliche Bekanntmachung<br />

vom 27.1.2006 wird an der örtlichen Verkündungstafel bekannt<br />

gemacht:<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue findet am<br />

Donnerstag, dem 29.5.2008 (nicht wie vorangekündigt am<br />

22.5.2008), um 19.00 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue/OT Zodel,<br />

Dorfstraße 167, Ortschaftszentrum, statt.<br />

• Die <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue findet am<br />

Donnerstag, dem 26.6.2008, um 19.00 Uhr in der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue<br />

/OT Groß-Krauscha, Dorfallee 74, Ortschaftszentrum,<br />

statt.<br />

Die Tagesordnungen werden rechtzeitig an der Verkündungstafel bekannt<br />

gegeben.<br />

• Die Hauptausschusssitzung der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue findet am<br />

Mittwoch, dem 18.6.2008, um 19.30 Uhr im Bürgermeisteramt,<br />

Dorfallee 31, Groß-Krauscha, statt.<br />

Die Tagesordnung wird rechtzeitig an der Verkündungstafel bekannt gegeben.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> Neißeaue<br />

fasste am 3.4.2008 in der Ratssitzung<br />

folgende Beschlüsse:<br />

öffentlich<br />

09 / 2008 Ende der Konzessionsverträge mit der ENSO Strom AG mit<br />

den ehemaligen <strong>Gemeinde</strong>n Deschka, Groß-Krauscha, Kaltwasser<br />

sowie Zodel<br />

10 / 2008 Bauantrag zum Wohnhausanbau auf dem Flurstück 51 / 2 der<br />

Flur 1 in Kaltwasser<br />

10A / 2008 Antrag zum Neubau einer Überdachung auf dem Flurstück<br />

20 / 4 der Flur 10 der Gemarkung Deschka<br />

11/2008 Verhandlungsgegenstand<br />

Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan »Kulturinsel Einsiedel<br />

– Doehring-Gut« gemäß § 10 BauGB.<br />

Der Entwurf des Bebauungsplanes »Kulturinsel Einsiedel –<br />

Doehring-Gut« in der Fassung vom 23.1.2007 lag in der Zeit<br />

vom 13.2.2007 bis zum 16.3.2007 öffentlich aus. Die Behörden<br />

und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden<br />

mit Schreiben vom 12.3.2007 an dem Vorhaben beteiligt.<br />

Am 12.7.2007 wurde die Abwägung zum Bebauungsplan<br />

beschlossen. Die Abwägung war mit der Auflage verbunden<br />

worden, den Bebauungsplan insofern zu ändern, dass die<br />

Baugrenzen des SO 4 deutlich zurückgenommen werden<br />

und ein 30-m-Abstand zu den angrenzenden Waldflächen<br />

eingehalten werden kann. Weiterhin ist in den textlichen<br />

Festsetzungen zum Bebauungsplan aufzunehmen, dass eine<br />

Nutzung des SO 4 erst beim Eintritt bestimmter Umstände<br />

zulässig ist. Bei den bestimmten Umständen handelt es sich<br />

um Maßnahmen zur Minderung der Waldbrandgefahr wie<br />

die Herstellung von Hydranten, die Pflege der angrenzenden<br />

Waldbestände (aufasten und Beräumen des Pflegematerials)<br />

und der Umbau des SO 4 von einem Nadelwald in einen<br />

Laubwaldbestand.<br />

Durch die Kulturinsel Einsiedel wurden in der Vergangenheit<br />

die Vorraussetzungen zur Minderung der Waldbrandgefahr<br />

geschaffen. Unmittelbar südlich des Plangebietes wurde<br />

ein 20 m breiter Streifen durch die Kulturinsel erworben.<br />

Hier werden durch waldbauliche Maßnahmen ebenfalls<br />

Maßnahmen zur Minderung der Waldbrandgefahr durchgeführt.<br />

Somit können die ursprünglichen Plandarstellungen<br />

in der Fassung vom 23.1.2007 aufrechterhalten werden.<br />

In Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde dem Niederschlesischen<br />

Oberlausitzkreis vom 21.2.2008 ist die Satzung<br />

zum Bebauungsplan zu beschließen und der Plan zur Genehmigung<br />

einzureichen.<br />

Beschluss:<br />

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes »Kulturinsel Einsiedel<br />

– Doehring-Gut« mit integrierten Grünordnungsplan,<br />

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem<br />

Text (Teil B) sowie die Begründung und der Umweltbericht<br />

in der Fassung vom 23.1.2007 haben gem. § 3 Abs.<br />

2 BauGB in der Zeit vom 13.2.2007 bis zum 16.3.2007<br />

öffentlich ausgelegen.<br />

Die Bedenken und Anregungen der eingegangenen Stellungnahmen<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie von Bürgern hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

in seiner Sitzung am 12.7.2007 geprüft und entsprechend<br />

des Abwägungsbeschlusses abgewogen.<br />

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung<br />

vom 23.9.2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch<br />

Artikel 3 des Gesetzes vom 5.9.2006 (BGBl. I S. 2098)<br />

beschließt der <strong>Gemeinde</strong>rat den Bebauungsplan für die<br />

»Kulturinsel Einsiedel – Doehring-Gut« bestehend aus<br />

der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen<br />

(Teil B) in der Fassung vom 23.1.2007 als Satzung.<br />

3. Die Begründung und der Umweltbericht in der Fassung<br />

vom 23.1.2007 werden gebilligt.<br />

4. Der Bürgermeister wird beauftragt, für den Bebauungsplan<br />

die Genehmigung zu beantragen. Die Erteilung der<br />

Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen;<br />

dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung<br />

während der Dauer der Dienststunden eingesehen<br />

und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.<br />

23. Mai 2008 7

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!