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Programmheft Volkshochschule 2013/1. Semester - Landkreis Alzey ...

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Kreisvolkshochschule <strong>Alzey</strong>-Worms<br />

- Staatlich anerkannt gemäß rheinland-pfälzischem Weiterbildungsgesetz -<br />

Programm <strong>Semester</strong> I / <strong>2013</strong><br />

28. Januar bis <strong>1.</strong> September <strong>2013</strong><br />

Geschäftsstelle der KVHS:<br />

Kulturzentrum<br />

Theodor-Heuss-Ring 2 · 55232 <strong>Alzey</strong><br />

Tel.: 06731/49 47 40, 49 47 45 und 49 47 49<br />

Telefax: 06731/49 47 59<br />

eMail: kvhs@alzey-worms.de<br />

Homepage: www.vhs-alzey-worms.de<br />

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:<br />

Montag – Freitag<br />

Montag & Dienstag<br />

Donnerstag<br />

Geschäftsführender Leiter:<br />

ÖRTLICHE EINRICHTUNGEN<br />

VHS <strong>Alzey</strong><br />

Leitung:<br />

08.00 – 12.00 Uhr<br />

14.00 – 16.00 Uhr<br />

14.00 – 18.00 Uhr<br />

Michael Zuber<br />

Joachim Zänker<br />

Hermann-Ehlers-Str. 17 · 55232 <strong>Alzey</strong><br />

Tel.: 06731/41635<br />

eMail: jzaenker@yahoo.de<br />

VHS Eich<br />

Veranstaltungsorte: Alsheim, Eich, Mettenheim<br />

Leitung:<br />

Dr. Claudia Werner<br />

Bahnhofstraße 35 · 67582 Mettenheim<br />

Tel.: 06242/911044<br />

eMail: claudia.werner@cluax.de<br />

VHS Flonheim<br />

Leitung:<br />

Ilse Ruth Lehmann<br />

Am Brunnenstübchen 5 · 55237 Flonheim<br />

Tel.: 06734/1614<br />

VHS Gau-Odernheim<br />

Leitung:<br />

Marianne Bähr<br />

Brunnenstraße 21 · 55239 Gau-Odernheim<br />

Tel.: 06733/6062, Fax: 06733/948878<br />

eMail: polo.baehr@hotmail.de<br />

VHS Hangen-Weisheim<br />

Leitung:<br />

Walter Kundel<br />

Kreisstraße 35 · 55234 Hangen-Weisheim<br />

Tel.: 06735/1323<br />

VHS Monsheim<br />

Veranstaltungsorte: Flörsheim-Dalsheim, Monsheim<br />

Leitung:<br />

Karl-Christian Prinz<br />

Kirchstraße 21 · 67591 Hohen-Sülzen<br />

Tel.: 06243/905383<br />

Fax: 06243/905583<br />

eMail: vhs-monsheim@kcp.de<br />

Homepage: www.vhs-monsheim.de<br />

VHS Osthofen<br />

Leitung:<br />

Lieselotte Hagemann<br />

Zuckmayerstraße 6 · 67574 Osthofen<br />

Tel.: 06242/3141<br />

eMail: Lilo.Hagemann@t-online.de<br />

VHS Saulheim<br />

Leitung:<br />

Norbert Diefenthäler<br />

Bleichstraße 22 · 55268 Nieder-Olm<br />

Tel.: 06136/7562953<br />

eMail: diefi46@web.de<br />

VHS Westhofen<br />

Veranstaltungsorte: Dittelsheim-Hessloch, Westhofen<br />

Leitung:<br />

Michael Zuber (kommissarisch)<br />

Kulturzentrum<br />

VHS Wöllstein<br />

Veranstaltungsorte: Wendelsheim, Wöllstein<br />

Leitung:<br />

Sven Oliver und Christina Schneider<br />

Siefersheimer Straße 30b · 55597 Wöllstein<br />

Tel.: 06703/896921<br />

eMail: vhs-woellstein@freenet.de<br />

VHS Wörrstadt<br />

Veranstaltungsorte: Partenheim, Wörrstadt<br />

Leitung:<br />

Michael Zuber (kommissarisch)<br />

Kulturzentrum<br />

VHS Wonsheim<br />

Leiterin:<br />

Christel Reiß<br />

Backhausstraße 19 · 55599 Wonsheim<br />

Tel.: 06703/1876<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen:<br />

Auszug aus der „Regelung über die Erhebung von Teilnahmebeiträgen<br />

der Kreisvolkshochschule <strong>Alzey</strong>-Worms“<br />

<strong>1.</strong> Allgemeines<br />

Für die Teilnahme an Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Vorträge etc.) der Kreisvolkshochschule<br />

<strong>Alzey</strong>-Worms (KVHS) werden grundsätzlich Teilnahmebeiträge<br />

erhoben.<br />

2. Höhe der Teilnahmebeiträge<br />

Als Teilnahmebeiträge werden bei 8 Teilnehmenden in der Regel 66 € für 30<br />

Unterrichtsstunden erhoben. In einzelnen Kursen werden evtl. anfallende Fahrtkosten<br />

der Kursleiterin bzw. des Kursleiters eingerechnet.<br />

Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.<br />

Für bestimmte Kursangebote (z.B. EDV-Kurse, von den Ersatzkassen anerkannte<br />

Gesundheitskurse, Kurse im Bereich Kommunikationstraining und Psychologie,<br />

Firmenschulungen etc.) werden die Beiträge kostendeckend festgelegt.<br />

Eine Veranstaltung wird bei weniger als 8 Teilnehmenden nur dann durchgeführt,<br />

wenn die Teilnehmenden bereit sind, den entsprechenden Fehlbetrag durch<br />

höhere Bei¬träge abzudecken. Überschreitet ein mit einer Maximalteilnehmerzahl<br />

von mehr als 10 Personen ausgeschriebener Kurs die Mindestteilnehmerzahl von<br />

8 Personen, ist der Teilnahmebeitrag bis zur Zahl von maximal 10 Teilnehmenden<br />

zu reduzieren. Ändert sich nach dem zweiten Kurstag erneut die Teilnehmerzahl,<br />

bleibt es bei dem zuletzt festgesetzten Beitrag.<br />

Die Teilnahmebeiträge jeder Veranstaltung werden grundsätzlich in dem<br />

jeweili¬gen <strong>Semester</strong>-Programm veröffentlicht.<br />

Soweit bei der Durchführung von Veranstaltungen Kosten für Arbeits- oder Verbrauchsmaterialien<br />

anfallen, werden diese zusätzlich zu den Teilnahmebeiträgen<br />

mit den Teilnehmenden abgerechnet bzw. sind im Teilnahmebeitrag enthalten. Im<br />

<strong>Semester</strong>-Programm werden diese zusätzlichen Kosten veröffentlicht bzw. zumindest<br />

ein Hinweis abgedruckt, der über evtl. anfallende Kosten informiert.<br />

3. Ermäßigungen<br />

Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I (SGB III), Arbeitslosengeld II (SGB II)<br />

oder vergleichbaren Leistungen, oder mit diesen Personen in Bedarfsgemeinschaft<br />

Lebende, die Kurse zur Qualifizierung für das Berufsleben belegen, erhalten<br />

bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 50 %,<br />

sofern die Kosten nicht von der Agentur für Arbeit oder anderen Sozialleistungsträgern<br />

übernommen werden. Der Nachweis ist der Geschäftsstelle innerhalb<br />

einer Frist von zwei Wochen nach Kursbeginn vorzulegen.<br />

Die KVHS behält sich vor, einzelne Kurse von der Ermäßigung auszunehmen.<br />

Dazu gehören Schulabschlusskurse oder Kooperationskurse mit dem Jugendamt.<br />

Ebenso sind Materialkosten und Prüfungsgebühren von der Ermäßigung ausgeschlossen.<br />

4. Anmeldung, Fälligkeit<br />

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt je nach Ausschreibung im <strong>Programmheft</strong><br />

bei der Geschäftsstelle der KVHS in <strong>Alzey</strong>, in der ersten Unterrichtsstunde bei der<br />

Kursleiterin bzw. dem Kursleiter oder bei der Außenstellenleitung.<br />

Die Teilnahmebeiträge werden nach Veranstaltungsbeginn grundsätzlich mittels<br />

einmaliger Einzugsermächtigung eingezogen. In Ausnahmefällen kann die Zahlung<br />

durch Überweisung erfolgen. Ratenzahlung kann auf Antrag in begründeten<br />

Einzelfällen gewährt werden.<br />

Sollten Veranstaltungen vorzeitig enden, werden die Beiträge anteilig berechnet<br />

bzw. erstattet.<br />

Teilnehmende können bis 4 Tage vor Kursbeginn - Tag des Kursbeginns nicht<br />

mitgerechnet - kostenlos zurücktreten. Danach ist bei Fehlen eines wichtigen<br />

Grundes eine Stornierungsgebühr i.H.v. 50 % der Kursgebühr zu zahlen, sofern<br />

durch die Stornierung die Kostendeckung nicht mehr erreicht werden kann. Die<br />

Stornierungsgebühr beträgt mindestens 5 €, maximal 50 €. Bei einer Stornierung<br />

am Tag des Kursbeginns ist bei Fehlen eines wichtigen Grundes der volle Teilnahmebeitrag<br />

zu entrichten.<br />

Bei besonderen Kursangeboten (z.B. Bildungsfreistellungs- oder Wendo-Kurse)<br />

gelten spezielle Abmeldefristen und Zahlungsbedingungen. Diese werden in den<br />

entsprechenden Kursausschreibungen angegeben.<br />

Bei Tagesveranstaltungen kann nur dann auf die Erhebung von Teilnahmebeiträgen<br />

ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn hierdurch die Kostendeckung<br />

dieser Veranstaltung nicht gefährdet wird.<br />

Nach Veranstaltungsbeginn werden Gebühren nur in begründeten Ausnahmefällen<br />

(z.B. Krankheit, Umzug) auf Antrag unter Vorlage eines entsprechenden<br />

Nachweises anteilmäßig erstattet. Eine Erstattung kann grundsätzlich erst ab<br />

Bekanntwerden des wichtigen Grundes bei der Geschäftsstelle gewährt werden.<br />

Der Nachweis ist der Geschäftsstelle innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorzulegen.<br />

Ausgeschriebene Materialkosten (wie z.B. Lebensmittelkosten oder Lehrbücher)<br />

werden bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn – Tag des<br />

Kursbeginns nicht mitgerechnet – in Rechnung gestellt.<br />

Teilnahmebeiträge, die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen beglichen werden,<br />

werden zur Mahnung und Vollstreckung an die Kreiskasse <strong>Alzey</strong>-Worms<br />

übergeben. Die dadurch entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten,<br />

etc. sind vom jeweiligen Schuldner zu tragen.<br />

5. Studienreisen, -fahrten, Exkursionen<br />

Die Teilnahmebeiträge werden kostendeckend festgesetzt. Sie sind vor Beginn<br />

der Veranstaltung fällig. Bezüglich der Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 4.2<br />

verwiesen. Für Studienreisen gelten im Übrigen die speziellen Reisebedingungen<br />

der mit der Durchführung beauftragten Reiseunternehmen.<br />

6. Teilnahmebescheinigung<br />

Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (Teilnahme an<br />

mindestens 75 % der durchgeführten Unterrichtsstunden; bei Gesundheitskursen<br />

ist eine Mindestanwesenheit von 80 % der Unterrichtsdauer erforderlich) auf<br />

schriftliche Anforderung am Ende der Veranstaltung ausgestellt. Das Entgelt pro<br />

Bescheinigung beträgt 2 €. Bei BFG-Kursen und Gesundheitskursen, die von den<br />

Ersatzkassen als Präventionsmaßnahmen anerkannt sind, ist dieses Entgelt in<br />

der Kursgebühr bereits enthalten.<br />

Die KVHS übernimmt gegenüber den Teilnehmenden grundsätzlich<br />

keinerlei Haftung für Schäden und Unfälle jedweder Art sowie bei Verlust<br />

von persönlichem Eigentum.<br />

Die Hausordnung der Schulen und sonstigen Veranstaltungsgebäude,<br />

in denen wir zu Gast sind, ist zu beachten. In allen Schulen/Veranstaltungsgebäuden<br />

(einschl. Schulgelände) herrscht Rauchverbot.<br />

Im <strong>Semester</strong> I/<strong>2013</strong> sind neben den gesetzlichen Feiertagen folgende<br />

Ferientermine zu beachten:<br />

1<strong>1.</strong>/12.02.<strong>2013</strong>: Rosenmontag / Fastnachtsdienstag<br />

20.03. bis einschl. 07.04.: Osterferien<br />

10.05.: beweglicher Ferientag<br />

3<strong>1.</strong>05.: beweglicher Ferientag<br />

08.07. bis einschl. 18.08.: Sommerferien<br />

Die Kreisvolkshochschule <strong>Alzey</strong>-Worms (KVHS) versteht sich<br />

als Dienstleistungsunternehmen in Sachen Weiterbildung. Sie<br />

hat die Aufgabe, Erwachsenen den Erwerb und die Vertiefung<br />

von Kenntnissen und Kompetenzen zu ermöglichen. Weiterbildung<br />

geht nach unserem Verständnis über den Bereich der<br />

beruflichen Fortbildung hinaus; sie dient ebenso den persönlichen<br />

und gesellschaftlichen Bedürfnissen der Menschen.<br />

Das Weiterbildungsangebot der KVHS umfasst Veranstaltungen<br />

in den Programmbereichen<br />

- Politik/Gesellschaft/Umwelt<br />

- Kultur/Gestalten<br />

- Gesundheit<br />

- Sprachen<br />

- Arbeit/Beruf<br />

- Spezial (Grundbildung/Schulabschlüsse, Junge VHS).<br />

Unsere Veranstaltungsangebote sind offen für alle Menschen,<br />

unabhängig von Vorbildung, gesellschaftlicher Stellung, Beruf,<br />

Nationalität und Religion. Die Teilnahmebeiträge sind moderat<br />

gestaltet.<br />

Die Bildungsarbeit der KVHS wird ermöglicht durch<br />

- ein qualifiziertes und engagiertes Team aus Organisatoren<br />

und Lehrkräften<br />

- die fachliche Unterstützung des Landesverbands der <strong>Volkshochschule</strong>n<br />

- die finanzielle Unterstützung durch den <strong>Landkreis</strong> und das<br />

Land Rheinland-Pfalz<br />

- die Unterstützung durch die Kommunen, die insbesondere<br />

durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten dazu beitragen,<br />

dass unsere Arbeit zahlreichen Menschen in der Region<br />

zugute kommen kann<br />

- die Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen und – last<br />

but not least -<br />

- engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger.<br />

Bitte beachten Sie auch die Ankündigungen in den Lokalteilen der<br />

<strong>Alzey</strong>er Ausgabe der Allgemeinen Zeitung und der Wormser Zeitung,<br />

dem <strong>Alzey</strong>er und Wormser Wochenblatt sowie den Amts-/Nachrichtenblättern<br />

der Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinden im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Alzey</strong>-Worms.

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