Programmheft Volkshochschule 2013/1. Semester - Landkreis Alzey ...
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Kreisvolkshochschule <strong>Alzey</strong>-Worms<br />
- Staatlich anerkannt gemäß rheinland-pfälzischem Weiterbildungsgesetz -<br />
Programm <strong>Semester</strong> I / <strong>2013</strong><br />
28. Januar bis <strong>1.</strong> September <strong>2013</strong><br />
Geschäftsstelle der KVHS:<br />
Kulturzentrum<br />
Theodor-Heuss-Ring 2 · 55232 <strong>Alzey</strong><br />
Tel.: 06731/49 47 40, 49 47 45 und 49 47 49<br />
Telefax: 06731/49 47 59<br />
eMail: kvhs@alzey-worms.de<br />
Homepage: www.vhs-alzey-worms.de<br />
Öffnungszeiten der Geschäftsstelle:<br />
Montag – Freitag<br />
Montag & Dienstag<br />
Donnerstag<br />
Geschäftsführender Leiter:<br />
ÖRTLICHE EINRICHTUNGEN<br />
VHS <strong>Alzey</strong><br />
Leitung:<br />
08.00 – 12.00 Uhr<br />
14.00 – 16.00 Uhr<br />
14.00 – 18.00 Uhr<br />
Michael Zuber<br />
Joachim Zänker<br />
Hermann-Ehlers-Str. 17 · 55232 <strong>Alzey</strong><br />
Tel.: 06731/41635<br />
eMail: jzaenker@yahoo.de<br />
VHS Eich<br />
Veranstaltungsorte: Alsheim, Eich, Mettenheim<br />
Leitung:<br />
Dr. Claudia Werner<br />
Bahnhofstraße 35 · 67582 Mettenheim<br />
Tel.: 06242/911044<br />
eMail: claudia.werner@cluax.de<br />
VHS Flonheim<br />
Leitung:<br />
Ilse Ruth Lehmann<br />
Am Brunnenstübchen 5 · 55237 Flonheim<br />
Tel.: 06734/1614<br />
VHS Gau-Odernheim<br />
Leitung:<br />
Marianne Bähr<br />
Brunnenstraße 21 · 55239 Gau-Odernheim<br />
Tel.: 06733/6062, Fax: 06733/948878<br />
eMail: polo.baehr@hotmail.de<br />
VHS Hangen-Weisheim<br />
Leitung:<br />
Walter Kundel<br />
Kreisstraße 35 · 55234 Hangen-Weisheim<br />
Tel.: 06735/1323<br />
VHS Monsheim<br />
Veranstaltungsorte: Flörsheim-Dalsheim, Monsheim<br />
Leitung:<br />
Karl-Christian Prinz<br />
Kirchstraße 21 · 67591 Hohen-Sülzen<br />
Tel.: 06243/905383<br />
Fax: 06243/905583<br />
eMail: vhs-monsheim@kcp.de<br />
Homepage: www.vhs-monsheim.de<br />
VHS Osthofen<br />
Leitung:<br />
Lieselotte Hagemann<br />
Zuckmayerstraße 6 · 67574 Osthofen<br />
Tel.: 06242/3141<br />
eMail: Lilo.Hagemann@t-online.de<br />
VHS Saulheim<br />
Leitung:<br />
Norbert Diefenthäler<br />
Bleichstraße 22 · 55268 Nieder-Olm<br />
Tel.: 06136/7562953<br />
eMail: diefi46@web.de<br />
VHS Westhofen<br />
Veranstaltungsorte: Dittelsheim-Hessloch, Westhofen<br />
Leitung:<br />
Michael Zuber (kommissarisch)<br />
Kulturzentrum<br />
VHS Wöllstein<br />
Veranstaltungsorte: Wendelsheim, Wöllstein<br />
Leitung:<br />
Sven Oliver und Christina Schneider<br />
Siefersheimer Straße 30b · 55597 Wöllstein<br />
Tel.: 06703/896921<br />
eMail: vhs-woellstein@freenet.de<br />
VHS Wörrstadt<br />
Veranstaltungsorte: Partenheim, Wörrstadt<br />
Leitung:<br />
Michael Zuber (kommissarisch)<br />
Kulturzentrum<br />
VHS Wonsheim<br />
Leiterin:<br />
Christel Reiß<br />
Backhausstraße 19 · 55599 Wonsheim<br />
Tel.: 06703/1876<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen:<br />
Auszug aus der „Regelung über die Erhebung von Teilnahmebeiträgen<br />
der Kreisvolkshochschule <strong>Alzey</strong>-Worms“<br />
<strong>1.</strong> Allgemeines<br />
Für die Teilnahme an Veranstaltungen (Kurse, Seminare, Vorträge etc.) der Kreisvolkshochschule<br />
<strong>Alzey</strong>-Worms (KVHS) werden grundsätzlich Teilnahmebeiträge<br />
erhoben.<br />
2. Höhe der Teilnahmebeiträge<br />
Als Teilnahmebeiträge werden bei 8 Teilnehmenden in der Regel 66 € für 30<br />
Unterrichtsstunden erhoben. In einzelnen Kursen werden evtl. anfallende Fahrtkosten<br />
der Kursleiterin bzw. des Kursleiters eingerechnet.<br />
Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.<br />
Für bestimmte Kursangebote (z.B. EDV-Kurse, von den Ersatzkassen anerkannte<br />
Gesundheitskurse, Kurse im Bereich Kommunikationstraining und Psychologie,<br />
Firmenschulungen etc.) werden die Beiträge kostendeckend festgelegt.<br />
Eine Veranstaltung wird bei weniger als 8 Teilnehmenden nur dann durchgeführt,<br />
wenn die Teilnehmenden bereit sind, den entsprechenden Fehlbetrag durch<br />
höhere Bei¬träge abzudecken. Überschreitet ein mit einer Maximalteilnehmerzahl<br />
von mehr als 10 Personen ausgeschriebener Kurs die Mindestteilnehmerzahl von<br />
8 Personen, ist der Teilnahmebeitrag bis zur Zahl von maximal 10 Teilnehmenden<br />
zu reduzieren. Ändert sich nach dem zweiten Kurstag erneut die Teilnehmerzahl,<br />
bleibt es bei dem zuletzt festgesetzten Beitrag.<br />
Die Teilnahmebeiträge jeder Veranstaltung werden grundsätzlich in dem<br />
jeweili¬gen <strong>Semester</strong>-Programm veröffentlicht.<br />
Soweit bei der Durchführung von Veranstaltungen Kosten für Arbeits- oder Verbrauchsmaterialien<br />
anfallen, werden diese zusätzlich zu den Teilnahmebeiträgen<br />
mit den Teilnehmenden abgerechnet bzw. sind im Teilnahmebeitrag enthalten. Im<br />
<strong>Semester</strong>-Programm werden diese zusätzlichen Kosten veröffentlicht bzw. zumindest<br />
ein Hinweis abgedruckt, der über evtl. anfallende Kosten informiert.<br />
3. Ermäßigungen<br />
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I (SGB III), Arbeitslosengeld II (SGB II)<br />
oder vergleichbaren Leistungen, oder mit diesen Personen in Bedarfsgemeinschaft<br />
Lebende, die Kurse zur Qualifizierung für das Berufsleben belegen, erhalten<br />
bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eine Ermäßigung von 50 %,<br />
sofern die Kosten nicht von der Agentur für Arbeit oder anderen Sozialleistungsträgern<br />
übernommen werden. Der Nachweis ist der Geschäftsstelle innerhalb<br />
einer Frist von zwei Wochen nach Kursbeginn vorzulegen.<br />
Die KVHS behält sich vor, einzelne Kurse von der Ermäßigung auszunehmen.<br />
Dazu gehören Schulabschlusskurse oder Kooperationskurse mit dem Jugendamt.<br />
Ebenso sind Materialkosten und Prüfungsgebühren von der Ermäßigung ausgeschlossen.<br />
4. Anmeldung, Fälligkeit<br />
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt je nach Ausschreibung im <strong>Programmheft</strong><br />
bei der Geschäftsstelle der KVHS in <strong>Alzey</strong>, in der ersten Unterrichtsstunde bei der<br />
Kursleiterin bzw. dem Kursleiter oder bei der Außenstellenleitung.<br />
Die Teilnahmebeiträge werden nach Veranstaltungsbeginn grundsätzlich mittels<br />
einmaliger Einzugsermächtigung eingezogen. In Ausnahmefällen kann die Zahlung<br />
durch Überweisung erfolgen. Ratenzahlung kann auf Antrag in begründeten<br />
Einzelfällen gewährt werden.<br />
Sollten Veranstaltungen vorzeitig enden, werden die Beiträge anteilig berechnet<br />
bzw. erstattet.<br />
Teilnehmende können bis 4 Tage vor Kursbeginn - Tag des Kursbeginns nicht<br />
mitgerechnet - kostenlos zurücktreten. Danach ist bei Fehlen eines wichtigen<br />
Grundes eine Stornierungsgebühr i.H.v. 50 % der Kursgebühr zu zahlen, sofern<br />
durch die Stornierung die Kostendeckung nicht mehr erreicht werden kann. Die<br />
Stornierungsgebühr beträgt mindestens 5 €, maximal 50 €. Bei einer Stornierung<br />
am Tag des Kursbeginns ist bei Fehlen eines wichtigen Grundes der volle Teilnahmebeitrag<br />
zu entrichten.<br />
Bei besonderen Kursangeboten (z.B. Bildungsfreistellungs- oder Wendo-Kurse)<br />
gelten spezielle Abmeldefristen und Zahlungsbedingungen. Diese werden in den<br />
entsprechenden Kursausschreibungen angegeben.<br />
Bei Tagesveranstaltungen kann nur dann auf die Erhebung von Teilnahmebeiträgen<br />
ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn hierdurch die Kostendeckung<br />
dieser Veranstaltung nicht gefährdet wird.<br />
Nach Veranstaltungsbeginn werden Gebühren nur in begründeten Ausnahmefällen<br />
(z.B. Krankheit, Umzug) auf Antrag unter Vorlage eines entsprechenden<br />
Nachweises anteilmäßig erstattet. Eine Erstattung kann grundsätzlich erst ab<br />
Bekanntwerden des wichtigen Grundes bei der Geschäftsstelle gewährt werden.<br />
Der Nachweis ist der Geschäftsstelle innerhalb einer Frist von zwei Wochen vorzulegen.<br />
Ausgeschriebene Materialkosten (wie z.B. Lebensmittelkosten oder Lehrbücher)<br />
werden bei einer Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn – Tag des<br />
Kursbeginns nicht mitgerechnet – in Rechnung gestellt.<br />
Teilnahmebeiträge, die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen beglichen werden,<br />
werden zur Mahnung und Vollstreckung an die Kreiskasse <strong>Alzey</strong>-Worms<br />
übergeben. Die dadurch entstehenden Mahngebühren, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten,<br />
etc. sind vom jeweiligen Schuldner zu tragen.<br />
5. Studienreisen, -fahrten, Exkursionen<br />
Die Teilnahmebeiträge werden kostendeckend festgesetzt. Sie sind vor Beginn<br />
der Veranstaltung fällig. Bezüglich der Zahlungsmodalitäten wird auf Punkt 4.2<br />
verwiesen. Für Studienreisen gelten im Übrigen die speziellen Reisebedingungen<br />
der mit der Durchführung beauftragten Reiseunternehmen.<br />
6. Teilnahmebescheinigung<br />
Teilnahmebescheinigungen werden bei regelmäßiger Teilnahme (Teilnahme an<br />
mindestens 75 % der durchgeführten Unterrichtsstunden; bei Gesundheitskursen<br />
ist eine Mindestanwesenheit von 80 % der Unterrichtsdauer erforderlich) auf<br />
schriftliche Anforderung am Ende der Veranstaltung ausgestellt. Das Entgelt pro<br />
Bescheinigung beträgt 2 €. Bei BFG-Kursen und Gesundheitskursen, die von den<br />
Ersatzkassen als Präventionsmaßnahmen anerkannt sind, ist dieses Entgelt in<br />
der Kursgebühr bereits enthalten.<br />
Die KVHS übernimmt gegenüber den Teilnehmenden grundsätzlich<br />
keinerlei Haftung für Schäden und Unfälle jedweder Art sowie bei Verlust<br />
von persönlichem Eigentum.<br />
Die Hausordnung der Schulen und sonstigen Veranstaltungsgebäude,<br />
in denen wir zu Gast sind, ist zu beachten. In allen Schulen/Veranstaltungsgebäuden<br />
(einschl. Schulgelände) herrscht Rauchverbot.<br />
Im <strong>Semester</strong> I/<strong>2013</strong> sind neben den gesetzlichen Feiertagen folgende<br />
Ferientermine zu beachten:<br />
1<strong>1.</strong>/12.02.<strong>2013</strong>: Rosenmontag / Fastnachtsdienstag<br />
20.03. bis einschl. 07.04.: Osterferien<br />
10.05.: beweglicher Ferientag<br />
3<strong>1.</strong>05.: beweglicher Ferientag<br />
08.07. bis einschl. 18.08.: Sommerferien<br />
Die Kreisvolkshochschule <strong>Alzey</strong>-Worms (KVHS) versteht sich<br />
als Dienstleistungsunternehmen in Sachen Weiterbildung. Sie<br />
hat die Aufgabe, Erwachsenen den Erwerb und die Vertiefung<br />
von Kenntnissen und Kompetenzen zu ermöglichen. Weiterbildung<br />
geht nach unserem Verständnis über den Bereich der<br />
beruflichen Fortbildung hinaus; sie dient ebenso den persönlichen<br />
und gesellschaftlichen Bedürfnissen der Menschen.<br />
Das Weiterbildungsangebot der KVHS umfasst Veranstaltungen<br />
in den Programmbereichen<br />
- Politik/Gesellschaft/Umwelt<br />
- Kultur/Gestalten<br />
- Gesundheit<br />
- Sprachen<br />
- Arbeit/Beruf<br />
- Spezial (Grundbildung/Schulabschlüsse, Junge VHS).<br />
Unsere Veranstaltungsangebote sind offen für alle Menschen,<br />
unabhängig von Vorbildung, gesellschaftlicher Stellung, Beruf,<br />
Nationalität und Religion. Die Teilnahmebeiträge sind moderat<br />
gestaltet.<br />
Die Bildungsarbeit der KVHS wird ermöglicht durch<br />
- ein qualifiziertes und engagiertes Team aus Organisatoren<br />
und Lehrkräften<br />
- die fachliche Unterstützung des Landesverbands der <strong>Volkshochschule</strong>n<br />
- die finanzielle Unterstützung durch den <strong>Landkreis</strong> und das<br />
Land Rheinland-Pfalz<br />
- die Unterstützung durch die Kommunen, die insbesondere<br />
durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten dazu beitragen,<br />
dass unsere Arbeit zahlreichen Menschen in der Region<br />
zugute kommen kann<br />
- die Kooperation mit anderen Bildungseinrichtungen und – last<br />
but not least -<br />
- engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger.<br />
Bitte beachten Sie auch die Ankündigungen in den Lokalteilen der<br />
<strong>Alzey</strong>er Ausgabe der Allgemeinen Zeitung und der Wormser Zeitung,<br />
dem <strong>Alzey</strong>er und Wormser Wochenblatt sowie den Amts-/Nachrichtenblättern<br />
der Stadt Osthofen und der Verbandsgemeinden im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Alzey</strong>-Worms.