05.04.2014 Aufrufe

Restitutionsbericht 2008 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2008 - Wien Museum

Restitutionsbericht 2008 - Wien Museum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

10<br />

2. Enteigneter Besitz jüdischer und anderer verfolgter Personen: Dabei handelt es sich<br />

um den „Hausrat“ jüdischer Emigranten oder Deportierter, den diese zurücklassen<br />

mussten und der von den NS-Behörden veräußert wurde. Nutznießer waren private<br />

Käufer, Antiquariate, aber auch Bibliotheken, da sich unter dem Hausrat häufig auch<br />

Bücher befanden. Eine zentrale Rolle spielte dabei die VUGESTA, eine vom NS-<br />

Regime geschaffene Einrichtung in <strong>Wien</strong> 1, Bauernmarkt 24, welche die von der<br />

Gestapo beschlagnahmten Umzugsgüter verkaufte, nachdem den emigrierenden<br />

Juden mit Erlass vom 1. August 1940 die Mitnahme von Sachwerten verboten<br />

worden war. Mit dem Einsetzen der Deportationen organisierte die VUGESTA auch<br />

den Verkauf der zurückgelassenen Gebrauchsgegenstände, welche – zumeist im<br />

Dorotheum – auf Grund niedriger Schätzpreise und geringer Verkaufsspesen zu<br />

einem günstigen Preis versteigert wurden. Der Erlös aus den beschlagnahmten<br />

jüdischen Umzugsgütern wird allein für die Zeit bis zum 31. Juli 1941 mit über 4 Mio.<br />

RM angegeben. 6 Besonders wertvolle Gegenstände wurden vorweg Museen,<br />

Bibliotheken und ähnlichen Stellen zum Erwerb angeboten, doch kamen Bücher<br />

auch indirekt (über das Dorotheum, Antiquariate oder arisierende Privatpersonen) in<br />

Bibliotheken.<br />

3. Unfreiwillig veräußerte Bücher: Die sich allmählich verschärfenden Unterdrückungsmaßnahmen<br />

wie Berufsverbote oder Sondersteuern nötigten die jüdische<br />

Bevölkerung oft dazu, Wertgegenstände aus ihrem Besitz zu verkaufen, um ihren<br />

Lebensunterhalt zu sichern oder die Ausreise zu finanzieren. Das Nichtigkeitsgesetz<br />

– 1946 erlassen – erklärte entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschäfte während<br />

der deutschen Besatzung Österreichs daher folgerichtig für null und nichtig, „wenn<br />

sie im Zuge einer durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder<br />

wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden sind“.<br />

In den großen Bibliotheken des NS-Staats spielte auch Raubgut aus den im Zweiten<br />

Weltkrieg besetzten Territorien eine Rolle. Derartige Spuren konnten in der<br />

<strong>Wien</strong>bibliothek aber nicht gefunden werden.<br />

6 Erika Weinzierl, Zu wenig Gerechte. Österreich und die Judenverfolgung 1938-1945. 4. erw. Aufl., Graz/<strong>Wien</strong>/Köln<br />

1997, S. 67 und 77.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!