Restitutionsbericht 2008 - Wien Museum
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und anderen offiziellen Dokumenten anzufügen. Im Amts- und Geschäftsverkehr<br />
mussten Juden verpflichtend „unaufgefordert auf ihre Eigenschaft als Jude“<br />
hinweisen.<br />
• Mit 14.11.1941 wurde Juden der freie Bücherverkauf untersagt. Ein geplanter<br />
Verkauf musste ab nun bei der Reichsschrifttumskammer angemeldet werden, die<br />
entweder den Verkauf genehmigte oder (weit häufiger) eine andere Verwendung der<br />
Bücher anordnete.<br />
• Nach mehreren kleineren Deportationsaktionen in den Vorjahren (z.B. 5.000 im<br />
Februar/März 1941 und 5.000 im Oktober/November 1941) wurden von Februar bis<br />
Oktober 1942 fast alle verbliebenen <strong>Wien</strong>er Juden deportiert, meist nach<br />
Theresienstadt. Direkte Erwerbungen von Juden ab Ende 1942 können daher<br />
ausgeschlossen werden.<br />
• Juden außerhalb <strong>Wien</strong>s: Ab dem Beginn des Jahres 1939 wurden die<br />
österreichischen Juden sukzessive nach <strong>Wien</strong> ausgewiesen, so z.B. die Juden Tirols<br />
und Vorarlbergs durch Weisung vom Jänner 1939. Ende Mai 1939 waren bereits 27<br />
von 33 Gemeinden aufgelöst. Im Juni 1940 gab es kaum mehr als 100 Juden<br />
außerhalb <strong>Wien</strong>s, davon der Großteil in Baden. Der letzte jüdische Bürger aus Baden<br />
wurde am 8. April 1941 deportiert.<br />
• Vereine: Das Gesetz vom 17. Mai 1938 „über die Überleitung und Eingliederung von<br />
Vereinen, Organisationen und Verbänden“ ermächtigte den „Stillhaltekommissar für<br />
Vereine, Organisationen und Verbände“, diese Körperschaften in Verbände,<br />
insbesondere jene der NSDAP, überzuführen bzw. aufzulösen. Die jüdischen<br />
Vereine wurden 1938/39 aufgelöst oder in größere Sammelverbände eingegliedert.<br />
Das Vermögen wurde bei Auflösung vom Stillhaltekommissar eingezogen, bei<br />
Eingliederung unter Abzug von 25 % dem entsprechenden Verband zugewiesen. Die<br />
Sammelverbände wurden 1940 aufgelöst.