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Dr. Stefan Schmidt (PwC Deutsche Revision, 11.12.2002)

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Wertpapierbetrug<br />

Wertpapierbetrug wird mit Geldstrafe und/oder<br />

Freiheitsentzug bis zu 25 Jahren bestraft (Sec 807)<br />

Dies betrifft<br />

• den Betrug von Personen im Zusammenhang mit vom<br />

Unternehmen herausgegebenen Wertpapieren,<br />

insbesondere<br />

• die Erlangung von Geld oder sonstigen Vermögenswerten<br />

im Rahmen der Veräußerung von Wertpapieren unter<br />

Vorspiegelung falscher Tatsachen sowie falscher oder<br />

betrügerischer Versprechungen oder Darstellungen<br />

Der Versuch ist strafbar.<br />

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