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Wegleitung für Anlagen zur Nutzung der Windenergie - Kanton Bern

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<strong>Wegleitung</strong> "<strong>Anlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>" Anhang 1<br />

Aspekte Grundsätze Beurteilungskriterien / Empfehlungen<br />

Windnutzungspotenzial<br />

Lärm und Sicherheit<br />

Lärmschutz<br />

Sicherheit<br />

Die Windkraftnutzung ist<br />

möglichst an geeigneten<br />

Standorten zu konzentrieren.<br />

Die Bevölkerung ist vor<br />

Lärm zu schützen.<br />

Menschen dürfen nicht<br />

durch Eisschlag gefährdet<br />

werden.<br />

Das maximale Windnutzungspotenzial<br />

<strong>der</strong> beanspruchten Landschaftskammer/Landschaftseinheit<br />

ist auszuweisen<br />

(max. Anzahl Windturbinen).<br />

Die Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung<br />

(Industrie- und Gewerbelärm)<br />

sind einzuhalten.<br />

Ein Lärmgutachten ist erfor<strong>der</strong>lich, wenn<br />

Bauzonen und/o<strong>der</strong> Gebäude mit lärmempfindlichen<br />

Räumen näher als 450 m<br />

(Lärmempfindlichkeitsstufe [ES] II) o<strong>der</strong><br />

300 m (ES III) liegen.<br />

Liegen lärmempfindliche Räume ausserhalb<br />

<strong>der</strong> genannten Radien bleibt ein<br />

Lärmgutachten vorbehalten.<br />

Die Beurteilung erfolgt nach dem Merkblatt<br />

des beco 4 .<br />

Die Sicherheitsdistanz <strong>der</strong> Windturbinen<br />

zu Gebäuden/Bauzonen und öffentlichen<br />

Strassen, Rad-, Fuss- und Wan<strong>der</strong>wegen<br />

beträgt mind.150 m.<br />

Verkehrserschliessung<br />

Strassenerschliessung Die Erschliessung muss<br />

mit verhältnismässigem<br />

Aufwand und ohne unverhältnismässigen<br />

Eingriff<br />

in Natur und Landschaft<br />

machbar sein.<br />

Die Erschliessung soll weitgehend über<br />

bestehende Infrastrukturen erfolgen. Der<br />

Aus- und Neubau von Verkehrswegen<br />

soll auf kurze Ergänzungen beschränkt<br />

werden. Hartbelag <strong>für</strong> bestehende<br />

Schotterstrassen ist zu vermeiden.<br />

Baupisten sind <strong>zur</strong>ückzubauen.<br />

4 Merkblatt "Lärmschutz bei Windkraftanlagen" (kann bei beco/Immissionsschutz bezogen werden)<br />

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