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Wegleitung für Anlagen zur Nutzung der Windenergie - Kanton Bern

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<strong>Wegleitung</strong> "<strong>Anlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>" Anhang 1<br />

Aspekte Grundsätze Beurteilungskriterien / Empfehlungen<br />

Landschafts-, Ortsbild- und und Kulturgüterschutz<br />

Einsehbarkeit, visuelle<br />

Belastung<br />

Ortsbild- und Kulturgüterschutz<br />

Die Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Landschaft ist zu<br />

minimieren.<br />

Ortsbil<strong>der</strong>, kulturgeschichtlich<br />

bedeutende<br />

Gebiete und Objekte<br />

sind zu schonen.<br />

Keine Windturbinen in national geschützten<br />

Landschaften.<br />

Kulturhistorisch und touristisch wertvolle<br />

Gebiete sowie stark exponierte Stellen<br />

(Aussichtspunkte, Berggipfel, Bergkreten,<br />

Geländekanten) sind zu schonen.<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen sind hinsichtlich<br />

Grösse, Anordnung und Erscheinung auf<br />

die örtlichen Gegebenheiten abzustimmen<br />

(Gruppierung <strong>der</strong> Turbinen zu „Produktionseinheiten“<br />

mit Zwischenräumen; Barrierewirkung<br />

bzw. Linienanordnung vermeiden).<br />

Die Distanz <strong>der</strong> Windturbinen zu geschützten<br />

Ortsbil<strong>der</strong>n (ISOS), Baugruppen des<br />

Bauinventars, geschützten/schützens-/<br />

erhaltenswerten Bauten und Baudenkmälern<br />

ist situationsspezifisch zu beurteilen.<br />

Sie beträgt in <strong>der</strong> Regel mindestens<br />

500 m.<br />

Wal<strong>der</strong>haltung und Naturschutz (Flora, Fauna. Lebensräume)<br />

Wal<strong>der</strong>haltung<br />

Waldareal ist zu meiden.<br />

Keine Beanspruchung von Waldareal (geschlossener<br />

Wald) durch die <strong>Anlagen</strong>.<br />

Hinweis: Es ist jedoch nicht ausgeschlossen,<br />

dass <strong>für</strong> einzelne Turbinenmasten<br />

eines Windparks die Voraussetzungen <strong>für</strong><br />

eine Rodung von Waldareal gegeben sind,<br />

so insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Bedarfsnachweis, die<br />

Standortgebundenheit und das überwiegende<br />

Interesse im Rahmen <strong>der</strong> Interessenabwägung.<br />

Der minimale Waldabstand <strong>der</strong> Windturbinenmasten<br />

beträgt 30 m, zu ökologisch<br />

wertvollen Waldrän<strong>der</strong>n, WNI 5 -Flächen<br />

und Waldreservaten 50 m.<br />

5 WNI: Wald-Naturschutz-Inventar<br />

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