Wegleitung für Anlagen zur Nutzung der Windenergie - Kanton Bern
Wegleitung für Anlagen zur Nutzung der Windenergie - Kanton Bern
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<strong>Wegleitung</strong> "<strong>Anlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>" Anhang 1<br />
Aspekte Grundsätze Beurteilungskriterien / Empfehlungen<br />
Gewässer<br />
Weitere Aspekte<br />
Rückbau<br />
Elektrische Erschliessung<br />
Altlasten/belastete<br />
Standorte<br />
Seen und Fliessgewässer<br />
sowie ihre<br />
Ufer dürfen nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Der Ausgangszustand<br />
ist wie<strong>der</strong> herzustellen.<br />
Die Beeinträchtigung<br />
<strong>der</strong> Landschaft ist zu<br />
minimieren.<br />
Altlasten und belastete<br />
Standorte sind zu meiden.<br />
Der minimale Abstand zu Gewässern richtet<br />
sich nach den Vorgaben <strong>der</strong> eidg. Gewässerschutzgesetzgebung<br />
und dem kantonalen<br />
Wasserbaugesetz.<br />
Die Pflicht zum Rückbau <strong>der</strong> <strong>Anlagen</strong> ist in<br />
die Zonenvorschriften (Baureglement/<br />
Überbauungsvorschriften) aufzunehmen.<br />
Die Übertragungsleitung zum Einspeisepunkt<br />
<strong>für</strong> den Anschluss <strong>der</strong> <strong>Anlagen</strong> ans<br />
bestehende Leitungsnetz ist in die Erde zu<br />
verlegen.<br />
Die <strong>Anlagen</strong> dürfen nur nach Abklärung<br />
und allenfalls notwendiger Sanierung von<br />
allfällig vorhandenen Altlasten erstellt werden.<br />
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