Wegleitung für Anlagen zur Nutzung der Windenergie - Kanton Bern
Wegleitung für Anlagen zur Nutzung der Windenergie - Kanton Bern
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<strong>Wegleitung</strong> "<strong>Anlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>" 2013<br />
3. Anlagetypen und Bewilligungsverfahren<br />
Die massgebenden Bewilligungsverfahren sind die folgenden:<br />
Anlagetyp<br />
Kleinstanlage als Nebenanlage zu<br />
einem Gebäude, wenn <strong>der</strong> Rotor-<br />
Durchmesser kleiner als 2 m, die<br />
Höhe unter 2.50 m und <strong>der</strong> Grenzabstand<br />
eingehalten ist 1<br />
Messmast (zeitlich befristet)<br />
Kleine Einzelanlage<br />
(Windturbinen bis zu einer Gesamthöhe<br />
von 30 m)<br />
Grosse Einzelanlage (eine o<strong>der</strong><br />
zwei Windturbinen mit einer Gesamthöhe<br />
von über 30 m)<br />
Windpark mit 3 und mehr<br />
Windturbinen mit einer<br />
Gesamthöhe von über 30 m<br />
Bewilligungsverfahren<br />
Bewilligungsfrei<br />
Baubewilligungsverfahren<br />
Baubewilligungsverfahren<br />
(ohne <strong>Nutzung</strong>splanverfahren)<br />
Nicht bewilligungsfähig<br />
1. Festlegung des Standortes im regionalen Richtplan<br />
(Positivplanung; s. Ziff. 4.2)<br />
2. Kommunales <strong>Nutzung</strong>splanverfahren (s. Ziff. 4.3) 2<br />
3. Baubewilligungsverfahren (s. Ziff. 5)<br />
Hinweis: <strong>Nutzung</strong>splan- und Baubewilligungsverfahren<br />
können kombiniert werden (koordiniertes Verfahren<br />
nach Koordinationsgesetz [KoG; BSG 724.1]).<br />
4. Das Instrumentarium <strong>für</strong> die Planung von <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />
<strong>Windenergie</strong>anlagen werden heute in <strong>der</strong> Regel in mehreren Stufen geplant. Dies ermöglicht<br />
die stufenweise Abstimmung <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>nutzung mit an<strong>der</strong>en <strong>Nutzung</strong>en im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Richt- und <strong>Nutzung</strong>splanung. Damit verbunden sind eine angemessene demokratische<br />
Mitsprache sowie kalkulierbare Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Investoren. Beides ist <strong>für</strong> eine<br />
geordnete räumliche Entwicklung unerlässlich.<br />
Im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> stehen folgende Planungs- und Vollzugsinstrumente <strong>zur</strong> Verfügung:<br />
Stufe <strong>Kanton</strong> • Energiestrategie 2006<br />
• <strong>Kanton</strong>aler Richtplan<br />
Stufe Region • Regionaler Richtplan<br />
Stufe Gemeinde • Kommunaler <strong>Nutzung</strong>splan (bei Bedarf kombiniert mit<br />
einem kommunalen Richtplan)<br />
• Baubewilligung<br />
1<br />
2<br />
Regierungsrat des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> 2012: Richtlinien Bewilligungsfreie <strong>Anlagen</strong> <strong>zur</strong> Gewinnung<br />
erneuerbarer Energien, S. 28f<br />
Eine allfällige etappierte Realisierung ist zusätzlich in einem kommunalen o<strong>der</strong> überkommunalen<br />
Richtplan zu regeln.<br />
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