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Wegleitung für Anlagen zur Nutzung der Windenergie - Kanton Bern

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<strong>Wegleitung</strong> "<strong>Anlagen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>" 2013<br />

3. Anlagetypen und Bewilligungsverfahren<br />

Die massgebenden Bewilligungsverfahren sind die folgenden:<br />

Anlagetyp<br />

Kleinstanlage als Nebenanlage zu<br />

einem Gebäude, wenn <strong>der</strong> Rotor-<br />

Durchmesser kleiner als 2 m, die<br />

Höhe unter 2.50 m und <strong>der</strong> Grenzabstand<br />

eingehalten ist 1<br />

Messmast (zeitlich befristet)<br />

Kleine Einzelanlage<br />

(Windturbinen bis zu einer Gesamthöhe<br />

von 30 m)<br />

Grosse Einzelanlage (eine o<strong>der</strong><br />

zwei Windturbinen mit einer Gesamthöhe<br />

von über 30 m)<br />

Windpark mit 3 und mehr<br />

Windturbinen mit einer<br />

Gesamthöhe von über 30 m<br />

Bewilligungsverfahren<br />

Bewilligungsfrei<br />

Baubewilligungsverfahren<br />

Baubewilligungsverfahren<br />

(ohne <strong>Nutzung</strong>splanverfahren)<br />

Nicht bewilligungsfähig<br />

1. Festlegung des Standortes im regionalen Richtplan<br />

(Positivplanung; s. Ziff. 4.2)<br />

2. Kommunales <strong>Nutzung</strong>splanverfahren (s. Ziff. 4.3) 2<br />

3. Baubewilligungsverfahren (s. Ziff. 5)<br />

Hinweis: <strong>Nutzung</strong>splan- und Baubewilligungsverfahren<br />

können kombiniert werden (koordiniertes Verfahren<br />

nach Koordinationsgesetz [KoG; BSG 724.1]).<br />

4. Das Instrumentarium <strong>für</strong> die Planung von <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen werden heute in <strong>der</strong> Regel in mehreren Stufen geplant. Dies ermöglicht<br />

die stufenweise Abstimmung <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>nutzung mit an<strong>der</strong>en <strong>Nutzung</strong>en im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Richt- und <strong>Nutzung</strong>splanung. Damit verbunden sind eine angemessene demokratische<br />

Mitsprache sowie kalkulierbare Rahmenbedingungen <strong>für</strong> die Investoren. Beides ist <strong>für</strong> eine<br />

geordnete räumliche Entwicklung unerlässlich.<br />

Im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> stehen folgende Planungs- und Vollzugsinstrumente <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

Stufe <strong>Kanton</strong> • Energiestrategie 2006<br />

• <strong>Kanton</strong>aler Richtplan<br />

Stufe Region • Regionaler Richtplan<br />

Stufe Gemeinde • Kommunaler <strong>Nutzung</strong>splan (bei Bedarf kombiniert mit<br />

einem kommunalen Richtplan)<br />

• Baubewilligung<br />

1<br />

2<br />

Regierungsrat des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong> 2012: Richtlinien Bewilligungsfreie <strong>Anlagen</strong> <strong>zur</strong> Gewinnung<br />

erneuerbarer Energien, S. 28f<br />

Eine allfällige etappierte Realisierung ist zusätzlich in einem kommunalen o<strong>der</strong> überkommunalen<br />

Richtplan zu regeln.<br />

3

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