Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.
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Regierungspräsidium Gießen<br />
Freiheit bei verschlossenen Türen<br />
-Möglichkeiten und Chancen-<br />
Selbstbestimmung bei geschlossener Unterbringung<br />
-Heimgesetzliche Anmerkungen-<br />
Donnerstag, den 18. Nov. 2010<br />
Gießen, 16.02.2011<br />
Regierungspräsidium Gießen<br />
Ralf Schetzkens<br />
Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />
§11 Heimgesetz<br />
Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn der Träger<br />
und die Leitung<br />
… die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse<br />
der Bewohnerinnen und Bewohner …. Schützen<br />
… die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die<br />
Selbstverantwortung … wahren und fördern….<br />
… eine angemessene Qualität der Betreuung …<br />
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