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Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.

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Regierungspräsidium Gießen<br />

Freiheit bei verschlossenen Türen<br />

-Möglichkeiten und Chancen-<br />

Selbstbestimmung bei geschlossener Unterbringung<br />

-Heimgesetzliche Anmerkungen-<br />

Donnerstag, den 18. Nov. 2010<br />

Gießen, 16.02.2011<br />

Regierungspräsidium Gießen<br />

Ralf Schetzkens<br />

Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />

§11 Heimgesetz<br />

Ein Heim darf nur betrieben werden, wenn der Träger<br />

und die Leitung<br />

… die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse<br />

der Bewohnerinnen und Bewohner …. Schützen<br />

… die Selbständigkeit, die Selbstbestimmung und die<br />

Selbstverantwortung … wahren und fördern….<br />

… eine angemessene Qualität der Betreuung …<br />

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