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Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.

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Die Betreuungsstelle wird primär bei ehrenamtlichen Betreuern oder bevollmächtigten<br />

Personen, weniger bei Berufsbetreuern tätig.<br />

2.Unterbringungsähnliche Maßnahmen („Fixierungen“)<br />

a. Zweck<br />

Zweck einer unterbringungsähnlichen Maßnahme ist ausschließlich der Schutz des<br />

Betroffenen vor Gefährdungen der Gesundheit und des Lebens, i.w. bei:<br />

Weglauftendenzen<br />

Herumirren<br />

Sturzgefahr<br />

Auto-/teilweise auch Fremdaggressionen<br />

Verweigerung der erforderlichen Behandlung und Pflege:<br />

ärztliche Untersuchungen und Eingriffe<br />

Katheterisierung<br />

Sicherung der PEG-Sonde, von Infusionen etc.<br />

Sicherung der Medikation<br />

Schadensbegrenzung in der prä- und postoperativen Phase<br />

Beruhigung vor größeren diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen.<br />

Ungeeignet und damit einer Genehmigung nicht zugänglich sind Maßnahmen, die<br />

ausschließlich sozialorientiert oder organisationsbedingt sind; Beispiele:<br />

b. Mittel<br />

Maßnahmen zur Verhinderung des Betretens fremder Zimmer, des Benutzens<br />

fremder Betten, der Wegnahme fremden Eigentums, des Fremdurinierens bzw.<br />

Personalmangel, bauliche Einschränkungen, schlechte Sachausstattung, Erleichterung<br />

der Pflege durch teilweisen Zimmereinschluss.<br />

aa. Mechanische/elektronische Mittel<br />

(nur beispielhaft):<br />

Bettgitter, „Käfige“<br />

Gurte/Fesselungen (Hüften, Hände, Füße; mehrfach, diagonal) im Bett und (Roll-)<br />

Stuhl<br />

Therapietische, unter die Tischplatte geschobener (Roll-)Stuhl ohne<br />

Rückzugsmöglichkeit aus eigener Kraft,<br />

Feststellen der Bremsen am Rollstuhl<br />

Schutzdecken, Schürzen, Leibchen, Overalls, Handschuhe<br />

Verdeckte Türen oder Öffnungsmechanismen, Trickschlösser<br />

Ortungsanlagen am Körper, Sensoren an Türen, Funkchips, Bewegungsmatten<br />

Kameraüberwachung (in Ausnahmefällen, z.B zum Schutz von Bewohnern einer<br />

Apallikerstation, die Schluckstörungen haben und einer erheblichen Erstickungsgefahr<br />

ausgesetzt sind)<br />

Zimmereinschluss<br />

Zurückhalten am Ausgang.<br />

Aus ethischen und rechtlichen Gründen kommen folgende Maßnahmen ausnahmslos nicht in<br />

Betracht:<br />

Wegnahme von Kleidung, Schuhen, Geh-, Seh- und Hörhilfen

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