Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.
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Die Betreuungsstelle wird primär bei ehrenamtlichen Betreuern oder bevollmächtigten<br />
Personen, weniger bei Berufsbetreuern tätig.<br />
2.Unterbringungsähnliche Maßnahmen („Fixierungen“)<br />
a. Zweck<br />
Zweck einer unterbringungsähnlichen Maßnahme ist ausschließlich der Schutz des<br />
Betroffenen vor Gefährdungen der Gesundheit und des Lebens, i.w. bei:<br />
Weglauftendenzen<br />
Herumirren<br />
Sturzgefahr<br />
Auto-/teilweise auch Fremdaggressionen<br />
Verweigerung der erforderlichen Behandlung und Pflege:<br />
ärztliche Untersuchungen und Eingriffe<br />
Katheterisierung<br />
Sicherung der PEG-Sonde, von Infusionen etc.<br />
Sicherung der Medikation<br />
Schadensbegrenzung in der prä- und postoperativen Phase<br />
Beruhigung vor größeren diagnostischen oder therapeutischen Eingriffen.<br />
Ungeeignet und damit einer Genehmigung nicht zugänglich sind Maßnahmen, die<br />
ausschließlich sozialorientiert oder organisationsbedingt sind; Beispiele:<br />
b. Mittel<br />
Maßnahmen zur Verhinderung des Betretens fremder Zimmer, des Benutzens<br />
fremder Betten, der Wegnahme fremden Eigentums, des Fremdurinierens bzw.<br />
Personalmangel, bauliche Einschränkungen, schlechte Sachausstattung, Erleichterung<br />
der Pflege durch teilweisen Zimmereinschluss.<br />
aa. Mechanische/elektronische Mittel<br />
(nur beispielhaft):<br />
Bettgitter, „Käfige“<br />
Gurte/Fesselungen (Hüften, Hände, Füße; mehrfach, diagonal) im Bett und (Roll-)<br />
Stuhl<br />
Therapietische, unter die Tischplatte geschobener (Roll-)Stuhl ohne<br />
Rückzugsmöglichkeit aus eigener Kraft,<br />
Feststellen der Bremsen am Rollstuhl<br />
Schutzdecken, Schürzen, Leibchen, Overalls, Handschuhe<br />
Verdeckte Türen oder Öffnungsmechanismen, Trickschlösser<br />
Ortungsanlagen am Körper, Sensoren an Türen, Funkchips, Bewegungsmatten<br />
Kameraüberwachung (in Ausnahmefällen, z.B zum Schutz von Bewohnern einer<br />
Apallikerstation, die Schluckstörungen haben und einer erheblichen Erstickungsgefahr<br />
ausgesetzt sind)<br />
Zimmereinschluss<br />
Zurückhalten am Ausgang.<br />
Aus ethischen und rechtlichen Gründen kommen folgende Maßnahmen ausnahmslos nicht in<br />
Betracht:<br />
Wegnahme von Kleidung, Schuhen, Geh-, Seh- und Hörhilfen