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Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.

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Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />

Kriterium<br />

o Zuständigkeiten zur Überwachung von Beschlussfristen und zur Kommunikation<br />

mit Richtern, Betreuern und Ärzten sind benannt.<br />

Kriterium<br />

o Freiheitsentziehende Maßnahmen werden beendet, wenn die Voraussetzungen<br />

entfallen sind.<br />

Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />

Was bedeutet dies für die praktische Arbeit?<br />

Angemessene Qualität der Betreuung<br />

• Gleiche Kriterien wie bei anderen Bewohnerinnen<br />

und Bewohnern auch.<br />

• Konzeption<br />

• Personalqualifikation<br />

• Bauliche Kriterien<br />

• Dokumentationspflichten<br />

• Offene Frage. Gibt es besondere Qualitätskriterien

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