Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.
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Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />
Kriterium<br />
o Zuständigkeiten zur Überwachung von Beschlussfristen und zur Kommunikation<br />
mit Richtern, Betreuern und Ärzten sind benannt.<br />
Kriterium<br />
o Freiheitsentziehende Maßnahmen werden beendet, wenn die Voraussetzungen<br />
entfallen sind.<br />
Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />
Was bedeutet dies für die praktische Arbeit?<br />
Angemessene Qualität der Betreuung<br />
• Gleiche Kriterien wie bei anderen Bewohnerinnen<br />
und Bewohnern auch.<br />
• Konzeption<br />
• Personalqualifikation<br />
• Bauliche Kriterien<br />
• Dokumentationspflichten<br />
• Offene Frage. Gibt es besondere Qualitätskriterien