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Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.

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Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />

Was bedeutet dies für die praktische Arbeit?<br />

• Würde,<br />

• Interessen und Bedürfnisse<br />

• Selbstbestimmung<br />

• Selbstverantwortung<br />

• Selbständigkeit<br />

• Überprüfung des rechtlichen Rahmens.<br />

Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />

Was fragt die <strong>Heimaufsicht</strong>?<br />

Wird die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen<br />

und Bewohner gewahrt und gefördert?<br />

Rechtsnorm<br />

(§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HeimG i.V.m. § 1906 BGB)<br />

Prüfungsfrage<br />

1.4.1 Wird der Schutz des persönlichen<br />

Rechtsgutes Freiheit nur zulässig eingeschränkt?

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