Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.
Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.
Heimaufsicht Hessen - LAG Wohnen für behinderte Menschen e.V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />
Was bedeutet dies für die praktische Arbeit?<br />
• Würde,<br />
• Interessen und Bedürfnisse<br />
• Selbstbestimmung<br />
• Selbstverantwortung<br />
• Selbständigkeit<br />
• Überprüfung des rechtlichen Rahmens.<br />
Regierungspräsidium Gießen Gießen, 16.02.2011<br />
Was fragt die <strong>Heimaufsicht</strong>?<br />
Wird die Selbstbestimmung der Bewohnerinnen<br />
und Bewohner gewahrt und gefördert?<br />
Rechtsnorm<br />
(§ 11 Abs. 1 Nr. 2 HeimG i.V.m. § 1906 BGB)<br />
Prüfungsfrage<br />
1.4.1 Wird der Schutz des persönlichen<br />
Rechtsgutes Freiheit nur zulässig eingeschränkt?