Ausschreibungstext Mittelpunkt.Mensch (pdf 183 KB)
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Stand: 30.03.2010<br />
<strong>Mittelpunkt</strong> <strong>Mensch</strong><br />
Projektausschreibung 2010<br />
M322a bzw. M413.322a Dorferneuerung und –entwicklung<br />
1. Einleitung:<br />
Geringere Einnahmen und steigende Sozialausgaben, bedingt durch die aktuelle<br />
Wirtschaftskrise und den demografischen Wandel, fordern die steirischen Gemeinden in<br />
einem bisher nicht gekannten Ausmaß.<br />
Neben der ökonomischen Herausforderung ergeben sich auch zahlreiche soziale<br />
Herausforderungen:<br />
der drohende Generationenkonflikt<br />
mangelndes Vertrauen und Nachwuchssorgen in den politischen Gremien<br />
größere soziale Mobilität<br />
ungenügende Integration von ZuwanderInnen in den Gemeinden<br />
Aktivitäten, die das Zusammenleben stärken, werden häufig vom ehrenamtlichen<br />
Engagement einzelner <strong>Mensch</strong>en getragen. Nachhaltige Maßnahmen brauchen allerdings<br />
eine breite Basis.<br />
Die AGENDA 21 bietet ein ideales Forum zur Aktivierung aller gesellschaftlichen Gruppen.<br />
Konkrete Aktionen, die auch nachhaltig wirksam sind, bedürfen oftmals weiterer<br />
Unterstützung organisatorischer oder finanzieller Art.<br />
Die Projektausschreibung „<strong>Mittelpunkt</strong> <strong>Mensch</strong>“ fördert im Rahmen des Ländlichen<br />
Entwicklungsprogramms (LE 07-13) Ideen und Projekte, die das Sozialkapital stärken:<br />
Sensibilisierung der Bevölkerung für ein besseres Miteinander der Generationen<br />
Verstärkte Einbeziehung von neuen und jungen GemeindebürgerInnen<br />
Neubestimmung von Ehrenamt und Vereinstätigkeit<br />
2. Zielsetzung der Projektausschreibung<br />
Im Rahmen der Projektausschreibung „<strong>Mittelpunkt</strong> <strong>Mensch</strong>“ werden innovative Projekte für<br />
ein starkes Miteinander gesucht bzw. gefördert. Mit dieser Auslobung zur Einreichung von<br />
Projekten wird im Wege des Ländlichen Entwicklungsprogramms das Zukunftsthema<br />
Sozialkapital in den steirischen Gemeinden direkt angesprochen und ein Beitrag zur<br />
Stärkung des Miteinanders der Bürgerinnen und Bürger geleistet.<br />
ProjektträgerInnen aus steirischen AGENDA 21-Gemeinden und deren Kleinregionen sind<br />
eingeladen, umsetzungs- und ergebnisorientierte Projektanträge einzureichen. Folgende vier<br />
Kategorien sind Gegenstand der Einreichung:<br />
KAT 1:<br />
Selbstorganisation & Soziale Netzwerke<br />
Integration sowie Begegnungsmöglichkeiten für ZuzüglerInnen, Jugendliche und<br />
SeniorInnen, junge Frauen/Mütter.<br />
Ziel: Wachsendes Vertrauen in die Möglichkeiten von Selbstorganisation und<br />
Eigenverantwortung.<br />
Beispielhafte Aktivitäten:<br />
Nachbarschaftshilfe, (Zeit)Tauschbörse<br />
Mobilität<br />
Innovative Formen der Integration<br />
BürgerInnen-Engagement, Beteiligungsprojekte für Jugendliche
Stand: 30.03.2010<br />
KAT 2:<br />
Freizeit-Qualität & Gemeinschaft<br />
Vereine und Organisationen fördern junge <strong>Mensch</strong>en und generationsverbindende<br />
Aktivitäten.<br />
Ziel: Stärkere Identifikation, vor allem der Jugendlichen, mit ihrer Gemeinde.<br />
Beispielhafte Aktivitäten:<br />
Bündelung von Veranstaltungen und Freizeit-Angeboten<br />
Vernetzung von Vereinen und deren Aktivitäten<br />
Voneinander lernen: Neue Medien<br />
KAT 3:<br />
Tradition & Innovation<br />
Die Vermittlung von Werten, die Weitergabe von Brauchtum und Tradition in Verbindung mit<br />
Neuem stärken die Identifikation der <strong>Mensch</strong>en mit ihrer Gemeinde / Region.<br />
Ziel: Voneinander lernen - die Zukunft miteinander gestalten.<br />
Beispielhafte Aktivitäten:<br />
Verbindung von Tradition & Innovation<br />
Generationenübergreifende Bewusstseinsbildung<br />
Wertevermittlung, Vorbildwirkung, Herzensbildung<br />
Regionale Lebensmittel, gemeinsame Vermarktung<br />
Kooperationen: Vernetzung lokaler und regionaler Betriebe<br />
KAT 4:<br />
Bürgernähe & Vertrauen<br />
Die verstärkte Einbindung der Bevölkerung in die Gemeindearbeit stärkt das Vertrauen und<br />
die Nähe der BürgerInnen.<br />
Ziel: Ein verbessertes Gesprächsklima zwischen BürgerInnen und ihren Institutionen.<br />
Beispielhafte Aktivitäten:<br />
Einbeziehung der Jugend in die Gemeinde<br />
Transparenz der Gemeindearbeit / vernetzende Strukturen<br />
die Gemeinde als Kommunikations- und Informationsdrehscheibe<br />
Zu diesen vier Themenfeldern können Projektanträge eingereicht werden, welche prämiert<br />
werden und über die Maßnahme 322a bzw. 413.322a Dorferneuerung und –entwicklung<br />
gefördert werden.
Stand: 30.03.2010<br />
3. Rechtsgrundlage<br />
Rechtsgrundlage für die Projektausschreibung bildet die „Richtlinie des Amtes der<br />
Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Maßnahme M 322 (Dorferneuerung und –<br />
entwicklung), sowie M 341c (Lokale AGENDA 21) im Bundesland Steiermark“ (idF<br />
Dorferneuerungsrichtlinie) betreffend den Förderbereich 2: Maßnahme 322 (Projekte zur<br />
Innovierung der Orte und Dörfer – Dorfentwicklung) sowie die einschlägigen<br />
Rechtsgrundlagen des Bundes und der EU und die Allgemeine Richtlinie der<br />
Steiermärkischen Landesregierung für die Förderung der steirischen Land- und<br />
Forstwirtschaft idgF.<br />
Eine Abwicklung von Projekten über LEADER ist zusätzlich im Wege der lokalen<br />
Aktionsgruppen vorgesehen. Diesfalls ist zusätzlich das Prozedere der „Sonderrichtlinie zur<br />
Förderung von Maßnahmen entsprechend der Achse 4 LEADER in der Steiermark im<br />
Rahmen des Österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raumes 2007 –<br />
2013“ (idF Sonderrichtlinie LEADER) zu berücksichtigen.<br />
Für eine rechtskonforme Einreichung sind die Antragsformulare des Programms zu<br />
verwenden.<br />
4. Finanzrahmen<br />
Das Budget der Projektausschreibung ist Budgetbestandteil des Österreichischen<br />
Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007 – 2013, M322a und M413.322a<br />
„Dorferneuerung und –entwicklung“.<br />
Das Gesamtbudget der Projektausschreibung als Summe der bereitgestellten<br />
Projektfördermittel für alle 4 Kategorien beträgt maximal € 500.000,- und wird mit<br />
Landesmitteln aus dem Ressortansatz der FA10A in der Höhe von insgesamt € 256.550,-<br />
sowie damit ausgelösten ELER Mitteln von € 243.450,- gespeist.<br />
Die Programmverantwortliche Landesstelle behält sich ausdrücklich vor, dass die<br />
bereitgestellten Fördermittel nicht zur Gänze ausgeschöpft werden müssen.<br />
5. Förderung<br />
Für die Förderungsabwicklung sind die oben genannte Dorfentwicklungsmaßnahme sowie<br />
die einschlägigen Rechtsgrundlagen des Bundes und der EU, die Allgemeine Richtlinie der<br />
Steiermärkischen Landesregierung für die Förderung der steirischen Land- und<br />
Forstwirtschaft idgF jeweils zur Anwendung zu bringen. Für die Förderungsabwicklung von<br />
Projekten der M413.322a ist außerdem die Sonderrrichtlinie LEADER maßgeblich.<br />
5.1. Förderhöhe<br />
Die max. Förderintensität gemäß Dorferneuerungsrichtlinie beträgt 40%, die<br />
Förderungsobergrenze je Projekt € 30.000,-
Stand: 30.03.2010<br />
5.2. Förderungsvoraussetzungen<br />
5.2.1 Für eine Förderung im Schwerpunkt III<br />
a) Abgeschlossener und durch das entscheidungsbefugte Organ (Gemeinderat) mit<br />
Mehrheitsbeschluss angenommener Lokaler AGENDA 21 Prozess - LA 21 Aktionsplan<br />
oder<br />
b) laufender Lokaler AGENDA 21 Prozess<br />
• Gemeinderatsbeschluss/-beschlüsse der Gemeinde/Gemeinden zur<br />
Durchführung eines Lokalen AGENDA 21 Prozesses und<br />
• das zur Förderung vorgelegte Projekt/Teilprojekt stellt ein gemeinsam<br />
festgelegtes, nachhaltiges Startprojekt im Sinne der Maßnahme dar und<br />
• das Projekt kann einem bestehenden Themenschwerpunkt des Gesamtprozesses<br />
der Lokalen AGENDA 21 zugeordnet werden und entspricht den<br />
Förderungsgegenständen<br />
c) Die Projektausschreibung ist gemäß Dorferneuerungsrichtlinie grundsätzlich nur für<br />
Lokale AGENDA 21 Gemeinden zugänglich. Andere Gemeindeentwicklungsprozesse<br />
(z.B. Nachhaltige Gemeindeentwicklung, Örtliche Raumplanung, etc.) werden nicht<br />
Lokalen AGENDA 21 Initiativen zugerechnet und sind über andere nationale<br />
Förderungsstrategien abgedeckt.<br />
d) AGENDA 21 Prozesse in Kleinregionen bzw. in LAG´s gelten im Sinne der<br />
Dorferneuerungsrichtlinie als Lokale AGENDA 21 Prozesse, müssen jedoch nach dem<br />
Umsetzungsmodell des Bundeslandes Steiermark erfolgen.<br />
e) Für Förderwerber, welche in einer LEADER-Region ansässig sind, gilt ein<br />
Gesamtprojektvolumen von max. € 25.000,- bei einer Förderhöhe von max. € 10.000,-.<br />
5.2.2 Für eine Förderung im Schwerpunkt IV – LEADER<br />
Es gelten die Fördervoraussetzungen für eine Förderung in Schwerpunkt III sowie<br />
f) regionaler Beschluss durch die LAG Steuerungsgruppe bzw. Vorstände (bestätigt<br />
durch unterschriebenes LAG Formblatt)<br />
g) Beschluss durch die LEADER-Landessteuerungsgruppe<br />
h) Gesamtprojektvolumen bis max. € 75.000 bei einer Förderhöhe von max. € 30.000,-.<br />
5.3. Förderbare Kosten<br />
Gefördert werden Kosten und Investitionen zu den nachgewiesenen, anrechenbaren Kosten<br />
und Aufwendungen als verlorene Zuschüsse. Anrechenbar sind projektbezogene Sach-,<br />
Investitions- und Personalkosten, die nur nach Antragstellung an die<br />
Förderungseinreichstelle erwachsen. Die Anerkennung der Förderbarkeit von Umsatzsteuer<br />
bzw. Eigenleisten unterliegt der Richtlinienbasis, den Bestimmungen des Ländlichen<br />
Entwicklungsprogramms und den Handlungsanweisungen zur Umsetzung dessen.<br />
Der Stichtag der Kostenanrechnung ist das Datum des Eingangsstempels der<br />
Förderungseinreichstelle der Projektausschreibung, Fachabteilung 10A. Sofern eine<br />
LEADER-Abwicklung angesprochen wird, sind die Förderbedingungen der<br />
Schwerpunktverantwortlichen Landesstelle, Abteilung 16, einzuhalten und anrechenbar sind<br />
projektbezogene Kosten, die nur nach vollständiger LEADER-Einreichung erwachsen.<br />
Nicht anrechenbare Aufwendungen sind insbesondere:<br />
• öffentliche Abgaben, Steuern und Gebühren<br />
• Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten (Verwaltungs-, Gerichts-, Anwalts-,<br />
Notariatskosten)<br />
• Steuerberatungskosten<br />
• Mahnspesen, Geldverkehrsgebühren, Lizenzspesen, Überziehungszinsen<br />
• Finanzierungs- und Versicherungskosten<br />
• Abschreibungen
Stand: 30.03.2010<br />
5.4. Fördergegenstände<br />
Förderbar sind Investitionen und Aufwendungen in Zusammenhang mit<br />
a) der Erbringung von kommunalen, sozialen, infrastrukturellen und kulturellen<br />
Leistungen;<br />
b) der Förderung und Entwicklung von Humanressourcen und Intensivierung der<br />
Vernetzung von Institutionen und Einzelpersonen<br />
in den Themenbereichen<br />
a) Selbstorganisation & Soziale Netzwerke<br />
b) Freizeit-Qualität & Gemeinschaft<br />
c) Tradition & Innovation<br />
d) Bürgernähe und Vertrauen<br />
Ausgeschlossene Aktivitäten:<br />
Grundsätzlich können alle Vorhaben, die den KAT 1-4 zuzuordnen sind, zur<br />
Projektausschreibung eingereicht werden. Folgende Aktivitäten werden jedoch NICHT<br />
behandelt werden:<br />
• Alle Vorhaben im infrastrukturellen Bereich, die bereits jetzt über andere<br />
Förderschienen des Landes gefördert werden.<br />
6. Einreichung<br />
Projektanträge sind durch den Förderwerber nach folgenden Modalitäten einzureichen:<br />
6.1. Einreichstelle<br />
• FA10A (Krottendorfer Straße 94, 8052 Graz-Wetzelsdorf)<br />
• Landentwicklung Steiermark (Hans-Sachs-Gasse 5/3, 8010 Graz)<br />
6.2. Abwicklungsstelle<br />
Landentwicklung Steiermark<br />
6.3. Einreichunterlagen<br />
Zur Antragstellung sind die jeweils aktuell gültigen Formulare und Anträge zur Förderung<br />
eines Vorhabens entsprechend den „sonstigen Maßnahmen“ des Österreichischen<br />
Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007 – 2013 zu verwenden<br />
(www.agrar.steiermark.at, www.raumplanung.steiermark.at oder www.landentwicklung.com )<br />
und der Förderungseinreichstelle vollständig vorzulegen.<br />
Für eine Förderung im Schwerpunkt IV – LEADER gilt ein Projekt als vollständig eingereicht,<br />
wenn es im QMS-System „RegCubes“ des Landes per Stichtag korrekt erfasst ist.<br />
Alle Unterlagen sind mit Namen und Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse und dem<br />
Wortlaut „Projektausschreibung <strong>Mittelpunkt</strong> <strong>Mensch</strong>“ zu versehen.<br />
6.3.1. Für eine Förderung im Schwerpunkt III<br />
(Für Förderwerber, welche in einer LEADER-Region ansässig sind, gilt ein<br />
Gesamtprojektvolumen von max. € 25.000,- bei einer Förderhöhe von max. € 10.000,-.)<br />
• Antrag auf Fördermittel Schwerpunkt III<br />
• Zweiseitige Projektbeschreibung und Kostenaufstellung entsprechend Vorlage der<br />
Landentwicklung<br />
6.3.2. Für eine Förderung im Schwerpunkt IV – LEADER<br />
(Förderwerber in LEADER-Regionen: Gesamtprojektvolumen max. € 75.000,-)<br />
Es gelten die Fördervoraussetzungen für eine Förderung in Schwerpunkt III sowie<br />
• Antrag auf Fördermittel Schwerpunkt IV inklusive aller Beilagen<br />
• Einreichung des Projektes über das QMS-System „RegCubes“ des Landes
Stand: 30.03.2010<br />
6.4. Fristen:<br />
Beginn: 30. März 2010<br />
Ende: 07. Juni 2010 (Datum Poststempel)<br />
6.5. Antragsberechtigt:<br />
• Lokale Agenda 21 Gemeinden und deren Gemeindeverbände, deren Gemeindekooperationen<br />
sowie deren juristischen Personen im Bundesland Steiermark<br />
• Juristische und natürliche Personen, wie beispielsweise Leadergruppen etc., sonstige<br />
FörderungswerberInnen einschließlich der BewirtschafterInnen land- und<br />
forstwirtschaftlicher Betriebe.<br />
7. Auswahlverfahren<br />
7.1. Auswahlkriterien<br />
• Innovationscharakter für den ländlichen Raum<br />
• Nachhaltigkeit<br />
• Vernetzungsqualität<br />
• Stärkung von generationsübergreifenden, integrativen und nachbarschaftlichen<br />
Bindungen<br />
• Vermittlung von Werten<br />
• Stärkung von Vertrauen in Institutionen und in die Gesellschaft<br />
7.2. Auswahljury<br />
Die eingereichten Projektanträge werden von einer Jury bewertet, welche aus ExpertInnen<br />
sowie VertreterInnen der betreffenden Landesstellen zusammengesetzt ist.<br />
8. Publizitätserfordernis<br />
Der Förderungsempfänger bzw. Projektträger verpflichtet sich, im Falle der Gewährung einer<br />
Förderung bei allen projektbezogenen Veröffentlichungen und Informationsmaterialien<br />
(Werbemittel, Broschüren, Einladungen, Internetauftritten, etc.) auf die<br />
Förderungsbeteiligung des Landes Steiermark (beteiligte Förderungsstellen, FA 10A, A 16)<br />
und der EU (ELER) hinzuweisen.<br />
Die entsprechende Einhaltung der Veröffentlichungsvorschriften ist Voraussetzung für die<br />
Förderungsgewährung.<br />
Vor Ausführung der öffentlichkeitswirksamen Schritte (Drucklegung, Einladungen, etc.) ist<br />
der jeweiligen Einreichstelle rechtzeitig (14 Tage vorher) ein Korrekturmuster vorzulegen. Mit<br />
dem Antrag auf Auszahlung des Förderungsbetrages ist der Förderungsstelle eine<br />
angemessene Anzahl von Belegexemplaren der getätigten Druckwerke bzw. eine<br />
Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit beizustellen.