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Ausschreibungstext Mittelpunkt.Mensch (pdf 183 KB)

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Stand: 30.03.2010<br />

<strong>Mittelpunkt</strong> <strong>Mensch</strong><br />

Projektausschreibung 2010<br />

M322a bzw. M413.322a Dorferneuerung und –entwicklung<br />

1. Einleitung:<br />

Geringere Einnahmen und steigende Sozialausgaben, bedingt durch die aktuelle<br />

Wirtschaftskrise und den demografischen Wandel, fordern die steirischen Gemeinden in<br />

einem bisher nicht gekannten Ausmaß.<br />

Neben der ökonomischen Herausforderung ergeben sich auch zahlreiche soziale<br />

Herausforderungen:<br />

der drohende Generationenkonflikt<br />

mangelndes Vertrauen und Nachwuchssorgen in den politischen Gremien<br />

größere soziale Mobilität<br />

ungenügende Integration von ZuwanderInnen in den Gemeinden<br />

Aktivitäten, die das Zusammenleben stärken, werden häufig vom ehrenamtlichen<br />

Engagement einzelner <strong>Mensch</strong>en getragen. Nachhaltige Maßnahmen brauchen allerdings<br />

eine breite Basis.<br />

Die AGENDA 21 bietet ein ideales Forum zur Aktivierung aller gesellschaftlichen Gruppen.<br />

Konkrete Aktionen, die auch nachhaltig wirksam sind, bedürfen oftmals weiterer<br />

Unterstützung organisatorischer oder finanzieller Art.<br />

Die Projektausschreibung „<strong>Mittelpunkt</strong> <strong>Mensch</strong>“ fördert im Rahmen des Ländlichen<br />

Entwicklungsprogramms (LE 07-13) Ideen und Projekte, die das Sozialkapital stärken:<br />

Sensibilisierung der Bevölkerung für ein besseres Miteinander der Generationen<br />

Verstärkte Einbeziehung von neuen und jungen GemeindebürgerInnen<br />

Neubestimmung von Ehrenamt und Vereinstätigkeit<br />

2. Zielsetzung der Projektausschreibung<br />

Im Rahmen der Projektausschreibung „<strong>Mittelpunkt</strong> <strong>Mensch</strong>“ werden innovative Projekte für<br />

ein starkes Miteinander gesucht bzw. gefördert. Mit dieser Auslobung zur Einreichung von<br />

Projekten wird im Wege des Ländlichen Entwicklungsprogramms das Zukunftsthema<br />

Sozialkapital in den steirischen Gemeinden direkt angesprochen und ein Beitrag zur<br />

Stärkung des Miteinanders der Bürgerinnen und Bürger geleistet.<br />

ProjektträgerInnen aus steirischen AGENDA 21-Gemeinden und deren Kleinregionen sind<br />

eingeladen, umsetzungs- und ergebnisorientierte Projektanträge einzureichen. Folgende vier<br />

Kategorien sind Gegenstand der Einreichung:<br />

KAT 1:<br />

Selbstorganisation & Soziale Netzwerke<br />

Integration sowie Begegnungsmöglichkeiten für ZuzüglerInnen, Jugendliche und<br />

SeniorInnen, junge Frauen/Mütter.<br />

Ziel: Wachsendes Vertrauen in die Möglichkeiten von Selbstorganisation und<br />

Eigenverantwortung.<br />

Beispielhafte Aktivitäten:<br />

Nachbarschaftshilfe, (Zeit)Tauschbörse<br />

Mobilität<br />

Innovative Formen der Integration<br />

BürgerInnen-Engagement, Beteiligungsprojekte für Jugendliche


Stand: 30.03.2010<br />

KAT 2:<br />

Freizeit-Qualität & Gemeinschaft<br />

Vereine und Organisationen fördern junge <strong>Mensch</strong>en und generationsverbindende<br />

Aktivitäten.<br />

Ziel: Stärkere Identifikation, vor allem der Jugendlichen, mit ihrer Gemeinde.<br />

Beispielhafte Aktivitäten:<br />

Bündelung von Veranstaltungen und Freizeit-Angeboten<br />

Vernetzung von Vereinen und deren Aktivitäten<br />

Voneinander lernen: Neue Medien<br />

KAT 3:<br />

Tradition & Innovation<br />

Die Vermittlung von Werten, die Weitergabe von Brauchtum und Tradition in Verbindung mit<br />

Neuem stärken die Identifikation der <strong>Mensch</strong>en mit ihrer Gemeinde / Region.<br />

Ziel: Voneinander lernen - die Zukunft miteinander gestalten.<br />

Beispielhafte Aktivitäten:<br />

Verbindung von Tradition & Innovation<br />

Generationenübergreifende Bewusstseinsbildung<br />

Wertevermittlung, Vorbildwirkung, Herzensbildung<br />

Regionale Lebensmittel, gemeinsame Vermarktung<br />

Kooperationen: Vernetzung lokaler und regionaler Betriebe<br />

KAT 4:<br />

Bürgernähe & Vertrauen<br />

Die verstärkte Einbindung der Bevölkerung in die Gemeindearbeit stärkt das Vertrauen und<br />

die Nähe der BürgerInnen.<br />

Ziel: Ein verbessertes Gesprächsklima zwischen BürgerInnen und ihren Institutionen.<br />

Beispielhafte Aktivitäten:<br />

Einbeziehung der Jugend in die Gemeinde<br />

Transparenz der Gemeindearbeit / vernetzende Strukturen<br />

die Gemeinde als Kommunikations- und Informationsdrehscheibe<br />

Zu diesen vier Themenfeldern können Projektanträge eingereicht werden, welche prämiert<br />

werden und über die Maßnahme 322a bzw. 413.322a Dorferneuerung und –entwicklung<br />

gefördert werden.


Stand: 30.03.2010<br />

3. Rechtsgrundlage<br />

Rechtsgrundlage für die Projektausschreibung bildet die „Richtlinie des Amtes der<br />

Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Maßnahme M 322 (Dorferneuerung und –<br />

entwicklung), sowie M 341c (Lokale AGENDA 21) im Bundesland Steiermark“ (idF<br />

Dorferneuerungsrichtlinie) betreffend den Förderbereich 2: Maßnahme 322 (Projekte zur<br />

Innovierung der Orte und Dörfer – Dorfentwicklung) sowie die einschlägigen<br />

Rechtsgrundlagen des Bundes und der EU und die Allgemeine Richtlinie der<br />

Steiermärkischen Landesregierung für die Förderung der steirischen Land- und<br />

Forstwirtschaft idgF.<br />

Eine Abwicklung von Projekten über LEADER ist zusätzlich im Wege der lokalen<br />

Aktionsgruppen vorgesehen. Diesfalls ist zusätzlich das Prozedere der „Sonderrichtlinie zur<br />

Förderung von Maßnahmen entsprechend der Achse 4 LEADER in der Steiermark im<br />

Rahmen des Österreichischen Programms zur Entwicklung des Ländlichen Raumes 2007 –<br />

2013“ (idF Sonderrichtlinie LEADER) zu berücksichtigen.<br />

Für eine rechtskonforme Einreichung sind die Antragsformulare des Programms zu<br />

verwenden.<br />

4. Finanzrahmen<br />

Das Budget der Projektausschreibung ist Budgetbestandteil des Österreichischen<br />

Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007 – 2013, M322a und M413.322a<br />

„Dorferneuerung und –entwicklung“.<br />

Das Gesamtbudget der Projektausschreibung als Summe der bereitgestellten<br />

Projektfördermittel für alle 4 Kategorien beträgt maximal € 500.000,- und wird mit<br />

Landesmitteln aus dem Ressortansatz der FA10A in der Höhe von insgesamt € 256.550,-<br />

sowie damit ausgelösten ELER Mitteln von € 243.450,- gespeist.<br />

Die Programmverantwortliche Landesstelle behält sich ausdrücklich vor, dass die<br />

bereitgestellten Fördermittel nicht zur Gänze ausgeschöpft werden müssen.<br />

5. Förderung<br />

Für die Förderungsabwicklung sind die oben genannte Dorfentwicklungsmaßnahme sowie<br />

die einschlägigen Rechtsgrundlagen des Bundes und der EU, die Allgemeine Richtlinie der<br />

Steiermärkischen Landesregierung für die Förderung der steirischen Land- und<br />

Forstwirtschaft idgF jeweils zur Anwendung zu bringen. Für die Förderungsabwicklung von<br />

Projekten der M413.322a ist außerdem die Sonderrrichtlinie LEADER maßgeblich.<br />

5.1. Förderhöhe<br />

Die max. Förderintensität gemäß Dorferneuerungsrichtlinie beträgt 40%, die<br />

Förderungsobergrenze je Projekt € 30.000,-


Stand: 30.03.2010<br />

5.2. Förderungsvoraussetzungen<br />

5.2.1 Für eine Förderung im Schwerpunkt III<br />

a) Abgeschlossener und durch das entscheidungsbefugte Organ (Gemeinderat) mit<br />

Mehrheitsbeschluss angenommener Lokaler AGENDA 21 Prozess - LA 21 Aktionsplan<br />

oder<br />

b) laufender Lokaler AGENDA 21 Prozess<br />

• Gemeinderatsbeschluss/-beschlüsse der Gemeinde/Gemeinden zur<br />

Durchführung eines Lokalen AGENDA 21 Prozesses und<br />

• das zur Förderung vorgelegte Projekt/Teilprojekt stellt ein gemeinsam<br />

festgelegtes, nachhaltiges Startprojekt im Sinne der Maßnahme dar und<br />

• das Projekt kann einem bestehenden Themenschwerpunkt des Gesamtprozesses<br />

der Lokalen AGENDA 21 zugeordnet werden und entspricht den<br />

Förderungsgegenständen<br />

c) Die Projektausschreibung ist gemäß Dorferneuerungsrichtlinie grundsätzlich nur für<br />

Lokale AGENDA 21 Gemeinden zugänglich. Andere Gemeindeentwicklungsprozesse<br />

(z.B. Nachhaltige Gemeindeentwicklung, Örtliche Raumplanung, etc.) werden nicht<br />

Lokalen AGENDA 21 Initiativen zugerechnet und sind über andere nationale<br />

Förderungsstrategien abgedeckt.<br />

d) AGENDA 21 Prozesse in Kleinregionen bzw. in LAG´s gelten im Sinne der<br />

Dorferneuerungsrichtlinie als Lokale AGENDA 21 Prozesse, müssen jedoch nach dem<br />

Umsetzungsmodell des Bundeslandes Steiermark erfolgen.<br />

e) Für Förderwerber, welche in einer LEADER-Region ansässig sind, gilt ein<br />

Gesamtprojektvolumen von max. € 25.000,- bei einer Förderhöhe von max. € 10.000,-.<br />

5.2.2 Für eine Förderung im Schwerpunkt IV – LEADER<br />

Es gelten die Fördervoraussetzungen für eine Förderung in Schwerpunkt III sowie<br />

f) regionaler Beschluss durch die LAG Steuerungsgruppe bzw. Vorstände (bestätigt<br />

durch unterschriebenes LAG Formblatt)<br />

g) Beschluss durch die LEADER-Landessteuerungsgruppe<br />

h) Gesamtprojektvolumen bis max. € 75.000 bei einer Förderhöhe von max. € 30.000,-.<br />

5.3. Förderbare Kosten<br />

Gefördert werden Kosten und Investitionen zu den nachgewiesenen, anrechenbaren Kosten<br />

und Aufwendungen als verlorene Zuschüsse. Anrechenbar sind projektbezogene Sach-,<br />

Investitions- und Personalkosten, die nur nach Antragstellung an die<br />

Förderungseinreichstelle erwachsen. Die Anerkennung der Förderbarkeit von Umsatzsteuer<br />

bzw. Eigenleisten unterliegt der Richtlinienbasis, den Bestimmungen des Ländlichen<br />

Entwicklungsprogramms und den Handlungsanweisungen zur Umsetzung dessen.<br />

Der Stichtag der Kostenanrechnung ist das Datum des Eingangsstempels der<br />

Förderungseinreichstelle der Projektausschreibung, Fachabteilung 10A. Sofern eine<br />

LEADER-Abwicklung angesprochen wird, sind die Förderbedingungen der<br />

Schwerpunktverantwortlichen Landesstelle, Abteilung 16, einzuhalten und anrechenbar sind<br />

projektbezogene Kosten, die nur nach vollständiger LEADER-Einreichung erwachsen.<br />

Nicht anrechenbare Aufwendungen sind insbesondere:<br />

• öffentliche Abgaben, Steuern und Gebühren<br />

• Verfahrenskosten bei Rechtsstreitigkeiten (Verwaltungs-, Gerichts-, Anwalts-,<br />

Notariatskosten)<br />

• Steuerberatungskosten<br />

• Mahnspesen, Geldverkehrsgebühren, Lizenzspesen, Überziehungszinsen<br />

• Finanzierungs- und Versicherungskosten<br />

• Abschreibungen


Stand: 30.03.2010<br />

5.4. Fördergegenstände<br />

Förderbar sind Investitionen und Aufwendungen in Zusammenhang mit<br />

a) der Erbringung von kommunalen, sozialen, infrastrukturellen und kulturellen<br />

Leistungen;<br />

b) der Förderung und Entwicklung von Humanressourcen und Intensivierung der<br />

Vernetzung von Institutionen und Einzelpersonen<br />

in den Themenbereichen<br />

a) Selbstorganisation & Soziale Netzwerke<br />

b) Freizeit-Qualität & Gemeinschaft<br />

c) Tradition & Innovation<br />

d) Bürgernähe und Vertrauen<br />

Ausgeschlossene Aktivitäten:<br />

Grundsätzlich können alle Vorhaben, die den KAT 1-4 zuzuordnen sind, zur<br />

Projektausschreibung eingereicht werden. Folgende Aktivitäten werden jedoch NICHT<br />

behandelt werden:<br />

• Alle Vorhaben im infrastrukturellen Bereich, die bereits jetzt über andere<br />

Förderschienen des Landes gefördert werden.<br />

6. Einreichung<br />

Projektanträge sind durch den Förderwerber nach folgenden Modalitäten einzureichen:<br />

6.1. Einreichstelle<br />

• FA10A (Krottendorfer Straße 94, 8052 Graz-Wetzelsdorf)<br />

• Landentwicklung Steiermark (Hans-Sachs-Gasse 5/3, 8010 Graz)<br />

6.2. Abwicklungsstelle<br />

Landentwicklung Steiermark<br />

6.3. Einreichunterlagen<br />

Zur Antragstellung sind die jeweils aktuell gültigen Formulare und Anträge zur Förderung<br />

eines Vorhabens entsprechend den „sonstigen Maßnahmen“ des Österreichischen<br />

Programms für die Entwicklung des Ländlichen Raums 2007 – 2013 zu verwenden<br />

(www.agrar.steiermark.at, www.raumplanung.steiermark.at oder www.landentwicklung.com )<br />

und der Förderungseinreichstelle vollständig vorzulegen.<br />

Für eine Förderung im Schwerpunkt IV – LEADER gilt ein Projekt als vollständig eingereicht,<br />

wenn es im QMS-System „RegCubes“ des Landes per Stichtag korrekt erfasst ist.<br />

Alle Unterlagen sind mit Namen und Adresse, Telefonnummer und E-Mailadresse und dem<br />

Wortlaut „Projektausschreibung <strong>Mittelpunkt</strong> <strong>Mensch</strong>“ zu versehen.<br />

6.3.1. Für eine Förderung im Schwerpunkt III<br />

(Für Förderwerber, welche in einer LEADER-Region ansässig sind, gilt ein<br />

Gesamtprojektvolumen von max. € 25.000,- bei einer Förderhöhe von max. € 10.000,-.)<br />

• Antrag auf Fördermittel Schwerpunkt III<br />

• Zweiseitige Projektbeschreibung und Kostenaufstellung entsprechend Vorlage der<br />

Landentwicklung<br />

6.3.2. Für eine Förderung im Schwerpunkt IV – LEADER<br />

(Förderwerber in LEADER-Regionen: Gesamtprojektvolumen max. € 75.000,-)<br />

Es gelten die Fördervoraussetzungen für eine Förderung in Schwerpunkt III sowie<br />

• Antrag auf Fördermittel Schwerpunkt IV inklusive aller Beilagen<br />

• Einreichung des Projektes über das QMS-System „RegCubes“ des Landes


Stand: 30.03.2010<br />

6.4. Fristen:<br />

Beginn: 30. März 2010<br />

Ende: 07. Juni 2010 (Datum Poststempel)<br />

6.5. Antragsberechtigt:<br />

• Lokale Agenda 21 Gemeinden und deren Gemeindeverbände, deren Gemeindekooperationen<br />

sowie deren juristischen Personen im Bundesland Steiermark<br />

• Juristische und natürliche Personen, wie beispielsweise Leadergruppen etc., sonstige<br />

FörderungswerberInnen einschließlich der BewirtschafterInnen land- und<br />

forstwirtschaftlicher Betriebe.<br />

7. Auswahlverfahren<br />

7.1. Auswahlkriterien<br />

• Innovationscharakter für den ländlichen Raum<br />

• Nachhaltigkeit<br />

• Vernetzungsqualität<br />

• Stärkung von generationsübergreifenden, integrativen und nachbarschaftlichen<br />

Bindungen<br />

• Vermittlung von Werten<br />

• Stärkung von Vertrauen in Institutionen und in die Gesellschaft<br />

7.2. Auswahljury<br />

Die eingereichten Projektanträge werden von einer Jury bewertet, welche aus ExpertInnen<br />

sowie VertreterInnen der betreffenden Landesstellen zusammengesetzt ist.<br />

8. Publizitätserfordernis<br />

Der Förderungsempfänger bzw. Projektträger verpflichtet sich, im Falle der Gewährung einer<br />

Förderung bei allen projektbezogenen Veröffentlichungen und Informationsmaterialien<br />

(Werbemittel, Broschüren, Einladungen, Internetauftritten, etc.) auf die<br />

Förderungsbeteiligung des Landes Steiermark (beteiligte Förderungsstellen, FA 10A, A 16)<br />

und der EU (ELER) hinzuweisen.<br />

Die entsprechende Einhaltung der Veröffentlichungsvorschriften ist Voraussetzung für die<br />

Förderungsgewährung.<br />

Vor Ausführung der öffentlichkeitswirksamen Schritte (Drucklegung, Einladungen, etc.) ist<br />

der jeweiligen Einreichstelle rechtzeitig (14 Tage vorher) ein Korrekturmuster vorzulegen. Mit<br />

dem Antrag auf Auszahlung des Förderungsbetrages ist der Förderungsstelle eine<br />

angemessene Anzahl von Belegexemplaren der getätigten Druckwerke bzw. eine<br />

Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit beizustellen.

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