Vizepräsidentin Beate Schlupp - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Vizepräsidentin Beate Schlupp - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Vizepräsidentin Beate Schlupp - Landtag Mecklenburg Vorpommern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
zurückgeschickt werden, in dem ihnen Folter oder andere schwere<br />
Menschenrechtsverletzungen drohen. So steht es in der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention und so müssen wir es auch handhaben. Die Fragen der<br />
Sicherung der Außengrenze sind aber – da können wir uns die Welt nicht<br />
schönreden – auch vor dem Hintergrund des Schengen-Abkommens zu beurteilen.<br />
Dass die Umsetzung dieses Abkommens nicht zu menschenrechtsverletzenden<br />
Handlungen der Grenzschützer einzelner Mitgliedsstaaten führen darf, steht für alle<br />
Beteiligten außer Frage.<br />
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Antrag zu Ziffer II verkennt die<br />
fehlenden Zuständigkeiten. Eine Aufforderung an die Landesregierung ist hier fehl<br />
am Platze, denn die Einstufung von Mitgliedsstaaten als solche mit systematischen<br />
Mängeln im Asylbewerbungsverfahren obliegt dem Bundesamt für Migration und<br />
Flüchtlinge. Es entscheidet hierüber durch rechtsmittelfähige Bescheide, die einer<br />
gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen, und nicht aufgrund einer im<br />
Parlament beschlossenen Empfehlung oder Sonstigem. Das entscheiden Gerichte<br />
und das ist auch richtig und gut so.<br />
(Zuruf von Silke Gajek,<br />
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)<br />
Meine Damen und Herren Abgeordnete, das gemeinsame europäische Asylsystem<br />
sieht hohe Schutzstandards vor und gewährleistet wirksame – und manchmal<br />
wünschen wir uns auch schnellere – Verfahren, mit denen auch Missbrauch<br />
verhindert werden kann und verhindert werden soll. Es kommt nunmehr darauf an,<br />
dass alle Mitgliedsstaaten die festgelegten Regelungen im Verfahren zügig und<br />
möglichst einheitlich umsetzen. Die großen Unterschiede, die in der Europäischen<br />
Union bei der Aufnahme von Schutzsuchenden in der Praxis bestehen, müssen<br />
konsequent abgebaut werden. Die EU-Kommission als Hüterin der Verträge ist dabei<br />
in besonderem Maße gefordert, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und für die<br />
Einhaltung der Regelungen in der Praxis zu sorgen.