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Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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Die Einlage ist entsprechend den Bedingungen der<br />

Beitrittsvereinbarung in bar zu erbringen. Bei nicht<br />

fristgerechter Einzahlung können unter anderem<br />

Verzugszinsen berechnet werden. Weiterhin ist der<br />

Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung oder eine<br />

Herabsetzung der gezeichneten Einlage möglich. Im<br />

Fall des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ergebnis-<br />

und Ausschüttungsbeteiligung. Zu den weitergehenden<br />

Folgen im Falle der Nichtleistung bzw. der<br />

nicht rechtzeitigen Einlagenleistung durch den Anleger<br />

wird auf § 7 Abs. 4 bis 7 des Gesellschaftsvertrages<br />

verwiesen.<br />

Nach fristgerechter Einzahlung seiner Kapitaleinlage<br />

ist der Anleger zur Erbringung weiterer Leistungen,<br />

insbesondere zur Leistung weiterer Zahlungen, nicht<br />

verpflichtet. Auch im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />

der Beteiligung fallen für den Anleger keine<br />

weiteren Kosten an, insbesondere hat er keine weiteren<br />

Zahlungen zu leisten. Eigene Kosten für Telefon,<br />

Internet, Porti, Reisekosten, die persönliche Steuererklärung<br />

usw. hat der Anleger allerdings selbst zu<br />

tragen.<br />

Gewinn- und Verlustverteilung<br />

Berechnungsgrundlage für die Verteilung von Gewinn<br />

und Verlust und für die Ausschüttungen ist – nach<br />

Abzug des Vorabgewinns für die Komplementärin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin – das<br />

Verhältnis der zum jeweiligen Bilanzstichtag eingezahlten<br />

Kapitaleinlagen ohne Agio. Verlustanteile<br />

werden zunächst den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />

bis zur Höhe ihrer Kapitalanteile zugerechnet,<br />

sodann weitere Verluste wiederum den Gesellschaftern<br />

der Fondsgesellschaft, auch wenn sie die<br />

Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen.<br />

Die Gewinne und Verluste für die Geschäftsjahre<br />

2005 bis 2006, bzw. 2007 im Falle der Verlängerung<br />

der Platzierungsfrist, werden so auf die Gesellschafter<br />

verteilt, dass in diesem Zeitraum beitretende<br />

Gesellschafter, soweit steuerlich möglich, unabhängig<br />

von ihrem Beitrittszeitpunkt in gleicher anteiliger<br />

Höhe an Gewinn und Verlust beteiligt sind. An den<br />

für das Jahr 2006 und 2007 vorgesehenen Ausschüttungen<br />

nehmen die Gesellschafter nur zeitanteilig teil,<br />

indem ihnen ein zeitanteiliger Ausschüttungsanspruch<br />

für den Zeitraum, beginnend mit dem Monatsersten,<br />

der der vertragsgemäßen Einlagenleistung folgt, zusteht.<br />

Die Ausschüttung erfolgt durch die Fondsgesellschaft<br />

als Zahlstelle.<br />

Geschäftsführung/Vertretung<br />

Die Geschäftsführung obliegt ausschließlich der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin. Die Befugnis<br />

zur Geschäftsführung umfasst alle Rechtsgeschäfte<br />

und Maßnahmen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />

der Fondsgesellschaft gehören und nicht kraft<br />

Bestimmung im Gesellschaftsvertrag der Zustimmung<br />

der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.<br />

Die Geschäftsführung ist insbesondere berechtigt,<br />

zur Finanzierung der von der Fondsgesellschaft vorzunehmenden<br />

Investitionen, nach eigenem Ermessen<br />

Fremdmittel auch in fremder Währung aufzunehmen.<br />

Sie ist weiterhin berechtigt, nach eigenem<br />

Ermessen Währungs- bzw. Zinssicherungsgeschäfte<br />

abzuschließen.<br />

Die Vertretung der Fondsgesellschaft nehmen die<br />

Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

jeweils einzelvertretungsbefugt, wahr.<br />

Beirat<br />

Nach § 12 des Gesellschaftsvertrages haben die Gesellschafter<br />

die Möglichkeit einen Beirat, bestehend aus<br />

3 Mitgliedern, zu wählen. Diese sind bis zum Ablauf<br />

des dritten Jahres, das auf ihre Wahl folgt, bestellt.<br />

Die Aufgabe des Beirats ist die Beratung, Unterstützung<br />

und Überwachung der Geschäftsführung. Jedes<br />

Beiratsmitglied erhält neben der Erstattung seiner<br />

Auslagen eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR<br />

500 zzgl. Umsatzsteuer.<br />

Vorabgewinn der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin und der Komplementärin<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die<br />

Übernahme der Geschäftsführung, die Komplementärin<br />

für die Übernahme des Haftungsrisikos ab dem<br />

Beginn des auf den Abschluss des Gesellschaftsvertrages<br />

folgenden Monats jeweils einen jährlichen Vorabgewinn<br />

in Höhe von AUD 5.000. Dieser Vorabgewinn<br />

sowohl der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

als auch der Komplementärin ist ab dem Geschäftsjahr<br />

2007 jährlich um jeweils 1,7 % zu erhöhen.<br />

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