Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
Bayernfonds Australien I - LEISTUNGSBILANZPORTAL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die Einlage ist entsprechend den Bedingungen der<br />
Beitrittsvereinbarung in bar zu erbringen. Bei nicht<br />
fristgerechter Einzahlung können unter anderem<br />
Verzugszinsen berechnet werden. Weiterhin ist der<br />
Rücktritt von der Beitrittsvereinbarung oder eine<br />
Herabsetzung der gezeichneten Einlage möglich. Im<br />
Fall des Rücktritts besteht kein Anspruch auf Ergebnis-<br />
und Ausschüttungsbeteiligung. Zu den weitergehenden<br />
Folgen im Falle der Nichtleistung bzw. der<br />
nicht rechtzeitigen Einlagenleistung durch den Anleger<br />
wird auf § 7 Abs. 4 bis 7 des Gesellschaftsvertrages<br />
verwiesen.<br />
Nach fristgerechter Einzahlung seiner Kapitaleinlage<br />
ist der Anleger zur Erbringung weiterer Leistungen,<br />
insbesondere zur Leistung weiterer Zahlungen, nicht<br />
verpflichtet. Auch im Zusammenhang mit der Verwaltung<br />
der Beteiligung fallen für den Anleger keine<br />
weiteren Kosten an, insbesondere hat er keine weiteren<br />
Zahlungen zu leisten. Eigene Kosten für Telefon,<br />
Internet, Porti, Reisekosten, die persönliche Steuererklärung<br />
usw. hat der Anleger allerdings selbst zu<br />
tragen.<br />
Gewinn- und Verlustverteilung<br />
Berechnungsgrundlage für die Verteilung von Gewinn<br />
und Verlust und für die Ausschüttungen ist – nach<br />
Abzug des Vorabgewinns für die Komplementärin<br />
und die geschäftsführende Kommanditistin – das<br />
Verhältnis der zum jeweiligen Bilanzstichtag eingezahlten<br />
Kapitaleinlagen ohne Agio. Verlustanteile<br />
werden zunächst den Gesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />
bis zur Höhe ihrer Kapitalanteile zugerechnet,<br />
sodann weitere Verluste wiederum den Gesellschaftern<br />
der Fondsgesellschaft, auch wenn sie die<br />
Höhe ihrer Kapitalanteile übersteigen.<br />
Die Gewinne und Verluste für die Geschäftsjahre<br />
2005 bis 2006, bzw. 2007 im Falle der Verlängerung<br />
der Platzierungsfrist, werden so auf die Gesellschafter<br />
verteilt, dass in diesem Zeitraum beitretende<br />
Gesellschafter, soweit steuerlich möglich, unabhängig<br />
von ihrem Beitrittszeitpunkt in gleicher anteiliger<br />
Höhe an Gewinn und Verlust beteiligt sind. An den<br />
für das Jahr 2006 und 2007 vorgesehenen Ausschüttungen<br />
nehmen die Gesellschafter nur zeitanteilig teil,<br />
indem ihnen ein zeitanteiliger Ausschüttungsanspruch<br />
für den Zeitraum, beginnend mit dem Monatsersten,<br />
der der vertragsgemäßen Einlagenleistung folgt, zusteht.<br />
Die Ausschüttung erfolgt durch die Fondsgesellschaft<br />
als Zahlstelle.<br />
Geschäftsführung/Vertretung<br />
Die Geschäftsführung obliegt ausschließlich der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin. Die Befugnis<br />
zur Geschäftsführung umfasst alle Rechtsgeschäfte<br />
und Maßnahmen, die zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb<br />
der Fondsgesellschaft gehören und nicht kraft<br />
Bestimmung im Gesellschaftsvertrag der Zustimmung<br />
der Gesellschafterversammlung vorbehalten sind.<br />
Die Geschäftsführung ist insbesondere berechtigt,<br />
zur Finanzierung der von der Fondsgesellschaft vorzunehmenden<br />
Investitionen, nach eigenem Ermessen<br />
Fremdmittel auch in fremder Währung aufzunehmen.<br />
Sie ist weiterhin berechtigt, nach eigenem<br />
Ermessen Währungs- bzw. Zinssicherungsgeschäfte<br />
abzuschließen.<br />
Die Vertretung der Fondsgesellschaft nehmen die<br />
Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
jeweils einzelvertretungsbefugt, wahr.<br />
Beirat<br />
Nach § 12 des Gesellschaftsvertrages haben die Gesellschafter<br />
die Möglichkeit einen Beirat, bestehend aus<br />
3 Mitgliedern, zu wählen. Diese sind bis zum Ablauf<br />
des dritten Jahres, das auf ihre Wahl folgt, bestellt.<br />
Die Aufgabe des Beirats ist die Beratung, Unterstützung<br />
und Überwachung der Geschäftsführung. Jedes<br />
Beiratsmitglied erhält neben der Erstattung seiner<br />
Auslagen eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR<br />
500 zzgl. Umsatzsteuer.<br />
Vorabgewinn der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin und der Komplementärin<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die<br />
Übernahme der Geschäftsführung, die Komplementärin<br />
für die Übernahme des Haftungsrisikos ab dem<br />
Beginn des auf den Abschluss des Gesellschaftsvertrages<br />
folgenden Monats jeweils einen jährlichen Vorabgewinn<br />
in Höhe von AUD 5.000. Dieser Vorabgewinn<br />
sowohl der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
als auch der Komplementärin ist ab dem Geschäftsjahr<br />
2007 jährlich um jeweils 1,7 % zu erhöhen.<br />
98