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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Verkaufsprospekt


2<br />

Verkaufsprospekt<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, Neugablonzer Str. 1-11, 93073 Neutraubling, (Anbieter)<br />

über Anteile der PTM Portfolio Treuhand München Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald,<br />

(Treuhänder) an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG, Neugablonzer Str. 1-11,<br />

93073 Neutraubling, (Emittent)


INHALT<br />

3<br />

Inhalt<br />

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£<br />

Vorsorge und Vermögensaufbau ..........................................................................<br />

Das Angebot im Überblick ....................................................................................<br />

Prospektverantwortung ........................................................................................<br />

Risikohinweise .......................................................................................................<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Anlagephilosphie ..........................................................................<br />

Vorsorge- und Vermögensaufbau durch Sachwerte ..................................................<br />

Optimierung des Anlageerfolgs durch Diversifikation ..............................................<br />

Investitionsbereiche .............................................................................................<br />

Private Equity ..........................................................................................................<br />

Immobilien ..............................................................................................................<br />

Anlagekriterien .....................................................................................................<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH ......................................................................<br />

Leistungsnachweis über durchgeführte Vermögensanlagen .....................................<br />

Das Beteiligungskonzept ......................................................................................<br />

Der Finanz- und Investitionsplan ..........................................................................<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ...................................................................<br />

Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage .............................................<br />

Langfristige Prognoserechnung ................................................................................<br />

Sensitivitätsanalyse ..................................................................................................<br />

Rechtliche Angaben ..............................................................................................<br />

Wichtige Funktionen und Beteiligte .........................................................................<br />

Steuerliche Grundlagen ........................................................................................<br />

Verträge .................................................................................................................<br />

Gesellschaftsvertrag..................................................................................................<br />

Treuhandvertrag ......................................................................................................<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag ...........................................................................<br />

Abwicklungshinweise ...........................................................................................<br />

4<br />

7<br />

12<br />

14<br />

24<br />

24<br />

25<br />

27<br />

27<br />

34<br />

42<br />

45<br />

47<br />

48<br />

54<br />

56<br />

57<br />

61<br />

80<br />

85<br />

101<br />

104<br />

116<br />

116<br />

132<br />

136<br />

138<br />

Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben<br />

ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht.


4 VORSORGE UND VERMÖGENSAUFBAU


VORSORGE UND VERMÖGENSAUFBAU<br />

5<br />

Vorsorge und<br />

Vermögensaufbau<br />

Aufbau und Sicherung der persönlichen<br />

finanziellen Vorsorge zählen heute zu den<br />

wichtigsten Aufgaben jedes Einzelnen.<br />

Die demographische Entwicklung zwingt zu<br />

radikalen Einschnitten bei den staatlichen<br />

Vorsorgesystemen. Denn die Zahl der älteren<br />

Menschen in Deutschland nimmt im Verhältnis<br />

zu den jüngeren und erwerbsfähigen Personen<br />

seit Jahren dramatisch zu. Ein Trend,<br />

der sich in den nächsten Jahrzehnten noch<br />

verschärfen wird. Als Konsequenz müssen<br />

immer mehr Rentner von den Beiträgen<br />

immer weniger Erwerbstätiger leben, was<br />

zwangsläufig zum Zusammenbruch des<br />

Systems führt, wenn es nicht durch immer<br />

neue Rentenreformen angepasst wird. Doch<br />

unabhängig vom Namen, mit dem diese Reformen<br />

verknüpft sind – Riester oder Rürup –<br />

letztlich laufen sie auf dasselbe hinaus: Die<br />

Rentner erhalten künftig deutlich weniger<br />

als heute.<br />

Mit den Worten von Politikern oder Rentenexperten<br />

klingt dies alles recht simpel: „Das<br />

Bruttorentenniveau soll von heute 48 %<br />

auf 40 % abgesenkt werden.“ Was sich so<br />

unspektakulär anhört, bedeutet aber in der<br />

Praxis, dass künftig kaum mehr jemand von<br />

der gesetzlichen Rente allein wird leben<br />

können, ohne drastische Einschnitte seines<br />

Lebensstandards verkraften zu müssen.<br />

Netto werden die Renten von 70 % des<br />

Nettoverdienstes auf rund 50 % absinken.<br />

Bedenkt man, dass ein durchschnittlicher<br />

Rentner bereits heute mit nur rund 1.000 €<br />

im Monat auskommen muss, wird schnell<br />

klar, dass man sich auf den Staat allein nicht<br />

verlassen darf: Jeder Einzelne muss bereits<br />

heute zusätzlich für sich selbst vorsorgen.<br />

Private Vorsorge ist also nötig. Fragt sich<br />

nur: Wie? Und vor allem: Wie am besten?<br />

‚Die’ richtige Antwort auf diese Frage gibt<br />

es nicht. Alle Vorsorgeprodukte haben Vorund<br />

Nachteile! Auf der einen Seite gibt es<br />

sehr sichere Produkte wie Kapitallebensversicherungen<br />

oder Banksparpläne. Doch bei<br />

dem aktuellen Zinsniveau, einer Mindestverzinsung<br />

von 2,25 % p. a. und dem Wegfall<br />

des früheren Steuervorteils bei Lebensversicherungen,<br />

wird die hohe Sicherheit erkauft<br />

durch einen bescheidenen Anlageerfolg, der<br />

letztlich den Kaufkraftverlust durch die Inflation<br />

kaum noch ausgleichen kann. Auf<br />

der anderen Seite gibt es chancenreichere<br />

Anlagen, wie Aktien oder Investmentfonds,<br />

aber wie insbesondere die vergangenen<br />

Jahre gezeigt haben, sind diese oft großen<br />

Wertschwankungen ausgesetzt und als<br />

Einzelinvestments für die Privatvorsorge<br />

somit auch nur eingeschränkt geeignet.<br />

Aber gute Geldanlagen muss es doch geben.<br />

Warum nicht einfach genauso investieren<br />

wie sehr vermögende Privatanleger oder<br />

institutionelle Großinvestoren? „Völlig ungeeignet!<br />

Viel zu riskant! Nur mit großen<br />

Summen möglich!“, lauten die Standard-<br />

Antworten auf diese Frage. Und in der Tat<br />

erfordern beispielsweise Gewerbeimmobilien<br />

einen Kapitaleinsatz in Millionenhöhe.<br />

Ähnliches gilt für Unternehmensbeteiligungen<br />

im Private Equity Bereich. Hinzu<br />

kommt, dass Privatanleger – wenn sie<br />

überhaupt Zugang zu einer dieser Anlageformen<br />

finden würden – wohl alles auf eine<br />

Karte setzen müssten, da eine weitere<br />

Aufteilung ihres Anlagevermögens auf<br />

verschiedene Investments im Regelfall nicht<br />

möglich wäre. Davon ist jedoch tatsächlich<br />

mit allem Nachdruck abzuraten. Für die<br />

Vorsorge, also für Ersparnisse auf die der<br />

Anleger später angewiesen ist, geht Sicherheit<br />

klar vor Rendite. Und diese nötige<br />

Sicherheit ist bei solchen Einzelinvestments<br />

nicht gegeben.<br />

Prognose zur<br />

Bevölkerungsentwicklung<br />

Die Deutschen leben länger.<br />

Gleichzeitig bekommen die<br />

Deutschen immer weniger<br />

Kinder. Die Folge: Die so<br />

genannte Alterspyramide<br />

verändert sich.


6<br />

VORSORGE UND VERMÖGENSAUFBAU<br />

Doch der Blick auf die Anlagestrategie vermögender<br />

Privatanleger zeigt auch eine<br />

mögliche Lösung dieses Dilemmas auf:<br />

Warum ist für den einen gut, was für den<br />

anderen schlecht ist? Im Prinzip ganz einfach.<br />

Große Vermögen lassen sich auch bei<br />

hohen Summen der jeweiligen Einzelinvestments,<br />

wie sie beispielsweise bei Immobilien<br />

erforderlich sind, auf eine breite Palette unterschiedlicher<br />

Investitionen aufteilen. Läuft<br />

ein Investment nicht so gut, lässt sich dies<br />

oft durch Gewinne anderer Investitionen<br />

ausgleichen und führt nicht gleich zum Verlust<br />

des gesamten Anlagekapitals. Hinzu<br />

kommt, dass sich unterschiedliche Investitionsarten<br />

im Allgemeinen auch unterschiedlich<br />

und teilweise unabhängig voneinander<br />

entwickeln. Wenn Aktienkurse fallen, steigen<br />

evtl. die Kurse von Rentenpapieren oder<br />

der Wert von Immobilien. Beteiligungen an<br />

nicht börsennotierten Unternehmen sind<br />

wiederum teilweise unabhängig von den<br />

Entwicklungen an den Aktien- und Immobilienmärkten.<br />

Über einen längeren Investitionszeitraum<br />

können somit durch ein gut<br />

gewähltes und breit gestreutes Portfolio<br />

verschiedener Anlagegattungen in der<br />

Summe relativ sichere und stetige Vermögenszuwächse<br />

erzielt werden.<br />

Ein maßgeblicher Grund dafür, dass Vermögen<br />

in der Regel um so schneller wachsen je<br />

größer sie sind, ist also schlicht die Möglichkeit<br />

zur Risikobegrenzung durch Streuung.<br />

Die Idee des <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

ist nun nichts anderes, als auch für<br />

Privatanleger die Möglichkeit zu schaffen,<br />

so zu investieren, wie Verwalter großer<br />

Vermögen dies tun. Viele kleinere und<br />

mittlere Einlagen addieren sich zu einem<br />

großen Vermögen, das breit gestreut auf<br />

unterschiedliche Anlage-Klassen verteilt<br />

werden kann.<br />

Hierdurch wird es auch bei überschaubaren<br />

Anlagesummen möglich, ein diversifiziertes<br />

Portfolio renditeträchtiger Sachwertinvestitionen<br />

wie Private Equity Fonds oder Immobilien<br />

im In- und Ausland zu erwerben und die<br />

Chancen dieser Assetklassen für einen<br />

strukturierten Vermögensaufbau und als<br />

Ergänzung bereits vorhandener Vermögensanlagen<br />

zu nutzen.


DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

7<br />

Das Angebot im Überblick<br />

Die folgende kurz gefasste Darstellung des<br />

Beteiligungsangebots dient lediglich dazu,<br />

Interessenten einen schnellen Überblick über<br />

die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />

& Co. KG zu verschaffen und ersetzt nicht<br />

die Lektüre des kompletten Prospektes, insbesondere<br />

nicht ein genaues Studium der<br />

Risikohinweise ab S. 14.<br />

Zielgruppe<br />

Das Beteiligungsangebot wendet sich an<br />

unternehmerisch orientierte Anleger, die an<br />

einem langfristigen Vermögensaufbau mit<br />

Auszahlungen über einen längeren Zeitraum<br />

(prognosegemäß 11 Jahre) interessiert sind<br />

und hierbei die Chancen diversifizierter<br />

Sachwertinvestitionen nutzen möchten.<br />

Die Beteiligung ist als Ergänzung zu bereits<br />

vorhandenen Kapitalanlagen wie etwa<br />

Kapitallebensversicherungen, Renten- oder<br />

Investmentfonds gedacht und sollte nicht<br />

die einzige Kapitalanlage eines Anlageinteressenten<br />

bilden. Das Angebot ist nicht<br />

geeignet für Anleger, die keine Verlustrisiken<br />

eingehen möchten oder die eine Anlage mit<br />

einer festen Verzinsung oder einem bereits<br />

heute feststehenden Rückzahlungsbetrag zu<br />

einem festen Rückzahlungstermin suchen<br />

oder eventuell kurzfristig über ihre Einlage<br />

verfügen müssen.<br />

Art und Gegenstand der Beteiligung<br />

Die Anleger beteiligen sich mit Eigenkapital<br />

an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als<br />

Fondsgesellschaft, Emittent oder <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> bezeichnet). Die Beteiligung<br />

erfolgt mittelbar über einen Treuhänder<br />

(nachfolgend auch als Treuhandkommanditist<br />

bezeichnet). Zweck der Fondsgesellschaft<br />

ist der Erwerb und die Verwaltung eigenen<br />

Anlagevermögens nach gesellschaftsvertraglich<br />

festgelegten Anlagekriterien (vgl. S. 43).<br />

Die Anlageobjekte stehen somit noch nicht<br />

fest (Blind Pool). Die konkreten Investitionsentscheidungen<br />

werden von der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft getroffen.<br />

Rechte<br />

Die Anteile gewähren<br />

£ eine dem Kapitalanteil des Anlegers<br />

entsprechende Beteiligung an den<br />

Ergebnissen, den Ausschüttungen und<br />

dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft<br />

sowie den Anspruch auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben im Falle<br />

des Ausscheidens (siehe nachstehende<br />

Besonderheiten),<br />

£ die Möglichkeit zur Ausübung der auf<br />

den Kapitalanteil des Anlegers entfallenden<br />

Stimmrechte (siehe nachstehende<br />

Besonderheiten) und<br />

£ die Möglichkeit zur Ausübung gesetzlicher<br />

Kontrollrechte.<br />

Eine ausführliche Darstellung enthält das<br />

Kapitel ,Rechtliche Angaben‘.<br />

Besonderheiten<br />

Der Kapitalanteil des Anlegers ist variabel.<br />

Er ist abhängig von der Höhe der geleisteten<br />

Einlage, den saldierten Gewinnen und Verlusten,<br />

den Entnahmen und den Rücklagen<br />

(geleistetes Agio).<br />

Die Anleger können bei Zeichnung einmalig<br />

bis auf Widerruf bestimmen, dass sie Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) zur Erhöhung<br />

ihrer gezeichneten Einlage verwenden<br />

möchten (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>). Die Frist für<br />

den Widerruf beträgt einen Monat.<br />

Die Ergebnisse der Jahre 2007 und 2008<br />

sollen so verteilt werden, dass alle Gesellschafter<br />

und Treugeber unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihrer Einlageleistung rechnerisch<br />

gemäß dem Verhältnis ihrer anfänglich<br />

gezeichneten Einlagen an den kumulierten<br />

(negativen) Ergebnissen der Jahre 2007 und<br />

2008 beteiligt sind. Bei der Gewinnverteilung<br />

und der Stimmgewichtung bleiben die<br />

Verlustanteile aus den Jahren 2007 und<br />

2008 außer Betracht.


8<br />

DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Eine ungleiche effektive Verzinsung der<br />

von den Anlegern geleisteten Einlagen wird<br />

(vorbehaltlich ausreichender Liquidität)<br />

ausgeglichen, soweit die Anleger jeweils in<br />

der gleichen Anzahl voller Kalenderjahre ihre<br />

gezeichnete Einlage erhöht und beglichen<br />

haben (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>).<br />

Das Gewicht einer Stimme richtet sich nach<br />

der Höhe des Kapitalanteils am Schluss des<br />

letzten Geschäftsjahres; ist aufgrund der<br />

Dauer der Zeichnungsfrist bis zum Schluss<br />

des letzten Geschäftsjahres nicht von allen<br />

Gesellschaftern und Treugebern eine Einlage<br />

geleistet worden, so ist für das Stimmgewicht<br />

aller Gesellschafter und Treugeber die<br />

gezeichnete Einlage maßgeblich.<br />

Das Beteiligungskapital<br />

Das Kapital der Fondsgesellschaft wird durch<br />

Einlagen der Anleger aufgebracht. Die Einlage<br />

ist zu Beginn der Beteiligung zzgl. eines<br />

Agios in Höhe von 5 % der gezeichneten<br />

Einlage einzuzahlen. Die Mindestzeichnungssumme<br />

beträgt 10.000 €.<br />

Anzahl und Gesamtbetrag der Anteile<br />

Die geplanten Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

sind davon abhängig, dass ein Gesamtbetrag<br />

des Kapitals von mindestens<br />

3 Mio. € erreicht wird. Eine Mindestanzahl<br />

der Anteile wurde nicht festgelegt. Die<br />

Zeichnungssumme eines Anlegers muss<br />

mindestens 10.000 € betragen und ist nach<br />

oben unbegrenzt. Eine Höchstanzahl der<br />

Anteile und ein Höchstbetrag des Kapitals<br />

wurden nicht festgelegt.<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong> Variante<br />

Anleger haben die Möglichkeit, zusätzlich zu<br />

der gezeichneten Kapitaleinlage, in den Folgejahren<br />

laufende Kapitalerhöhungen vorzunehmen.<br />

Anleger, die sich hierfür entscheiden,<br />

können ihre Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft bis Ende 2020 jährlich<br />

maximal um den Betrag erhöhen, den sie in<br />

diesem Jahr als Ausschüttung zugewiesen<br />

bekommen. Diese Kapitalerhöhungen<br />

erfolgen ohne weitere Kostenbelastung für<br />

die Anleger. D. h., weder die anfänglichen<br />

noch die laufenden Fondskosten einer Beteiligung<br />

oder das Agio hängen davon ab,<br />

ob die <strong>Dynamic</strong> Variante gewählt wird. Durch<br />

diesen Kostenvorteil wird der Anlageerfolg<br />

für Anleger der <strong>Dynamic</strong> Variante deutlich<br />

erhöht. Die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen<br />

kann jederzeit widerrufen werden.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen<br />

Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />

gemäß § 9 Verkaufsprospektgesetz<br />

und ist bis zum 30.04.2008<br />

befristet. Es kann vorzeitig beendet werden.<br />

Es kann bis zum 31.10.2008 verlängert<br />

werden.<br />

Investitionsstruktur<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende<br />

Gesellschaft, die das für Investitionszwecke<br />

zur Verfügung stehende Kapital<br />

in Form eines Dachfonds in verschiedene<br />

Investitionsbereiche investiert. Der Grundgedanke<br />

ist dabei, einen breit angelegten Vermögensaufbau,<br />

wie er im Allgemeinen von<br />

vermögenden Privatanlegern angestrebt<br />

wird, nachzubilden. Die Fondsgesellschaft<br />

wird dazu in Sachwerte, wie Immobilien<br />

oder Unternehmensbeteiligungen, investieren,<br />

da diese nach Auffassung des Anbieters<br />

einerseits interessante wirtschaftliche Chancen<br />

bei Wertbeständigkeit und teilweisem<br />

Inflationsausgleich bieten und andererseits<br />

im Portfolio kleinerer und mittlerer Vermögen<br />

meist deutlich untergewichtet sind. Die<br />

Investitionen erfolgen grundsätzlich über<br />

andere Fondsgesellschaften (Zielfonds).<br />

Immobilieninvestitionen erfolgen in Deutschland<br />

und im Ausland. Als Investitionsländer<br />

sind anfänglich insbesondere Frankreich,<br />

Österreich und die USA vorgesehen. Die<br />

Prospektprognose geht davon aus, dass<br />

während der gesamten Investitionsphase<br />

jeweils etwa die Hälfte des investierten<br />

Kapitals in Immobilien- bzw. Private Equity


DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

9<br />

Fonds gebunden ist. Für Details zu den<br />

Investitionsbereichen sei auf die Darstellung<br />

ab S. 27 verwiesen.<br />

Investitionsablauf<br />

Die Aufbauphase von 12,5 Jahren (zzgl.<br />

Platzierungsphase) ist gleichzeitig die Investitionsphase<br />

der Fondsgesellschaft, d. h. der<br />

Zeitraum, in dem Einzahlungen und Kapitalerhöhungen<br />

der Anleger (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> Variante) sowie Investitionen der<br />

Gesellschaft erfolgen. Nach dieser Investitionsphase<br />

beginnt die so genannte Deinvestitionsphase.<br />

Beteiligungen an Private Equityund<br />

Immobilienfonds werden bis zur Beendigung<br />

dieser jeweiligen Zielfonds-Gesellschaften<br />

im Bestand der Fondsgesellschaft gehalten<br />

und gemäß Prognose sukzessive über<br />

einen Zeitraum von ca. 11 Jahren aufgelöst.<br />

Liquiditätsüberschüsse aus Rückflüssen, die<br />

sich während der gesamten Beteiligungsdauer<br />

ergeben, sind für Entnahmen (Ausschüttungen<br />

an die Anleger) vorgesehen.<br />

Die Gesamt-Beteiligungsdauer an der Fondsgesellschaft<br />

setzt sich also aus der Investitions-<br />

und der Deinvestitionsphase zusammen<br />

und beträgt insgesamt voraussichtlich<br />

ca. 24 Jahre.<br />

Investitions- und Finanzplan (Prognose)<br />

Das geplante Fondsvolumen der Fondsgesellschaft<br />

beträgt 20 Mio. € Kommanditkapital<br />

zzgl. 5 % Agio. Das Kapital wird durch<br />

Eigenkapital der Anleger aufgebracht.<br />

Vertragsgemäß entstehen den Anlegern<br />

Anfangskosten von 11 % 1 des Kommanditkapitals.<br />

89 % des Kommanditkapitals<br />

stehen für Investitionen zur Verfügung.<br />

Mittelherkunft<br />

Kommanditeinlagen 1 : 100,00 %<br />

Mittelverwendung<br />

Investitionen 89,00 %<br />

Eigenkapitalvermittlung* 6,00 %<br />

Konzeption und Gründung* 2,38 %<br />

Prospektierung, Marketing* 2,18 %<br />

Beratung 0,38 %<br />

Mittelverwendungskontrolle 0,06 %<br />

Summe: 100,00 %<br />

Vergütung der Gründungsgesellschafter<br />

und nahestehender Unternehmen<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH und<br />

Personen oder Unternehmen, die personell<br />

mit ihr verflochten sind, werden Vergütungen<br />

gemäß der abgeschlossenen Leistungsverträge<br />

berechnen. Diese sind im Mittelverwendungsplan<br />

durch *) gekennzeichnet und<br />

betragen insgesamt 10,56 % des von Anlegern<br />

gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />

Agio.<br />

Kostenstruktur<br />

Um eine doppelte Kostenbelastung aufgrund<br />

des Dachfonds-Konzeptes möglichst<br />

weitgehend zu vermeiden, werden die<br />

Kostenvorteile, die bei Zielfonds erreicht<br />

werden können, an die Fondsgesellschaft<br />

weitergegeben. Dies umfasst sowohl<br />

Anschaffungskostenminderungen (Provisionen)<br />

bei Investitionen in Zielfonds als auch<br />

evtl. sonstige Abschlussvergütungen oder<br />

laufende Bestandsprovisionen, die die<br />

Vergütung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

mindern (vgl. S. 52).<br />

Gewinnverteilung<br />

1<br />

Zzgl. 5 % Agio, das für weitere Kosten der Eigenkapitalvermittlung<br />

verwendet wird.<br />

Gewinne der Gesellschaft werden den Anlegern<br />

grundsätzlich im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />

zugewiesen (vgl. Gesellschaftsvertrag<br />

§§ 5 und 11). Die Kapitalanteile sind


10<br />

DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

Einlage<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Ausschüttungen/Kapitalerhöhungen<br />

Private Equity Dachfonds<br />

Immobilienfonds Deutschland und Ausland<br />

Projektentwicklungen<br />

variabel. Sie erhöhen sich bei Anlegern, die<br />

an der <strong>Dynamic</strong> Variante teilnehmen. Bei der<br />

Gewinnverteilung bleiben die in den Jahren<br />

2007 und 2008 anfallenden Verluste außer<br />

Betracht (vgl. § 5 Gesellschaftsvertrag). Der<br />

geschäftsführende Kommanditist führt nach<br />

Möglichkeit bis zum Ende der Fondslaufzeit<br />

durch Zuweisung von Vorabanteilen am<br />

Ergebnis und bei den Ausschüttungen einen<br />

Ausgleich herbei, durch den sichergestellt<br />

werden soll, dass Anleger, die gleich lang an<br />

Kapitalerhöhungen teilgenommen haben,<br />

unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts,<br />

eine gleichmäßige effektive Verzinsung ihrer<br />

geleisteten Einlagen erzielen (vgl. § 11<br />

Gesellschaftsvertrag und nachstehende<br />

Ergebnisprognose).<br />

Ergebnisprognose<br />

Bei den beabsichtigten Investitionen ist eine<br />

genaue Vorhersage des Anlageerfolges<br />

prinzipiell nicht möglich. Aufgrund von<br />

Erfahrungswerten aus der Vergangenheit<br />

lassen sich jedoch Schätzungen für den<br />

möglichen Anlageerfolg der einzelnen<br />

Investitionsbereiche ableiten. Vergangenheitswerte<br />

bieten allerdings keine Gewähr<br />

dafür, dass ähnliche Werte auch in Zukunft<br />

erreicht werden können. Insofern stellen die<br />

Erlösannahmen tatsächlich nur Schätzungen<br />

dar und werden vom Anbieter in keiner<br />

Weise garantiert.<br />

Prognosegemäß ist ab dem Jahr 2009 mit<br />

Ausschüttungen (Entnahmen) an die An-<br />

leger zu rechnen. Die prognostizierten<br />

Ausschüttungen steigen während der<br />

Aufbauphase an. In der anschließenden<br />

11-jährigen Deinvestitionsphase werden<br />

weitgehend konstante jährliche Ausschüttungen<br />

erwartet. Gleichzeitig soll in der<br />

Deinvestitionsphase ausreichend Liquidität<br />

gebildet werden, um gegen Ende der<br />

Beteiligungsdauer durch eine variable<br />

Schlusszahlung einen wirtschaftlichen<br />

Ausgleich für die je nach Beitrittszeitpunkt<br />

unterschiedliche Beteiligungsdauer der<br />

Anleger schaffen zu können. Die Höhe der<br />

Schlusszahlung hängt vom Beitrittszeitpunkt<br />

des Anlegers ab. Im Ergebnis werden<br />

hierdurch alle Anleger, die gleich lang an<br />

den Kapitalerhöhungen teilgenommen<br />

haben, gleich behandelt und erzielen unabhängig<br />

vom Datum ihres Eintritts in die<br />

Gesellschaft die gleiche Anlagerendite.<br />

Dauer der Fondsgesellschaft<br />

Die Dauer der Gesellschaft ist vertraglich bis<br />

zum 31.12.2031 befristet und kann durch<br />

Entscheidung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten insgesamt um bis zu zwei<br />

Jahre verlängert werden. Ist bis dahin das<br />

Anlagevermögen nicht vollständig veräußert,<br />

wird die Gesellschaft auf unbestimmte Zeit<br />

fortgesetzt. Die Gesellschaft wird gegebenenfalls<br />

schon vor dem 31.12.2031 aufgelöst,<br />

sobald sie ihr Anlagevermögen vollständig<br />

veräußert hat. Eine vorzeitige ordentliche<br />

Kündigung durch den Anleger ist nicht<br />

möglich.<br />

Vertragsbeendigung in Notfällen<br />

Anleger können unter nachstehenden<br />

Einschränkungen ihre Beteiligung in folgenden<br />

Notfällen vor dem 01.01.2021<br />

beenden:<br />

£ Anhaltende Arbeitslosigkeit des Anlegers<br />

von mehr als sechs aufeinander folgenden<br />

Monaten;<br />

£ Anhaltende Erwerbsunfähigkeit des Anlegers<br />

von mehr als sechs aufeinander<br />

folgenden Monaten;


DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />

11<br />

£ Scheidung des Anlegers;<br />

£ Tod des Anlegers oder seines Ehegatten<br />

oder Lebenspartners (im Sinne des Gesetzes),<br />

wenn der Verstorbene mindestens<br />

zur Hälfte zu den Einkünften der<br />

Ehegatten oder Lebenspartner oder der<br />

Erben beigetragen hat.<br />

Voraussetzung für die vorzeitige Beendigung<br />

ist, dass der Notfall innerhalb einer Frist von<br />

drei Monaten nach seinem Eintritt angezeigt<br />

und nachgewiesen wird. Über die Beendigung<br />

der Beteiligung entscheidet der geschäftsführende<br />

Kommanditist. Der betroffene<br />

Anleger erhält ein nach Buchwerten<br />

bestimmtes Auseinandersetzungsguthaben.<br />

Dieses kann geringer sein als die geleistete<br />

Einzahlung.<br />

Diese Regelung im Gesellschaftsvertrag ist<br />

auf 1 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

beschränkt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist lehnt den Abschluss weiterer<br />

Vereinbarungen zur vorzeitigen Beendigung<br />

ab, wenn dieser Anteil ausgeschöpft ist.<br />

Übertragung von Anteilen<br />

Anleger können ihre Beteiligung mit Zustimmung<br />

des Treuhänders und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten auf Dritte<br />

übertragen. Unternehmerische Beteiligungen<br />

werden nicht öffentlich gehandelt.<br />

Eine Veräußerung der Beteiligung ist daher<br />

nur bei Gelegenheit möglich. Sie ist meist<br />

mit erheblichen Wertabschlägen verbunden.<br />

Einlageverpflichtung – Haftung<br />

Die Anleger sind nicht verpflichtet, über den<br />

Betrag ihrer Einlage und des Agios hinaus<br />

Zahlungen an die Fondsgesellschaft zu leisten.<br />

Die Einlage erhöht sich durch die Teilnahme<br />

an den Kapitalerhöhungen <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Dynamic</strong>. Die Zahlungspflicht kann bis zur<br />

Höhe der Einlage und des Agios wieder aufleben,<br />

soweit die Anleger von der Fondsgesellschaft<br />

höhere Zahlungen erhalten als die<br />

auf sie entfallenden Gewinnanteile, jedoch<br />

nur insoweit als bei der Gesellschaft ungedeckte<br />

Verbindlichkeiten vorhanden sind.<br />

Die gesetzliche Haftung der Anleger für die<br />

Verbindlichkeiten der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG ist auf die im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

beschränkt.<br />

Steuerliche Aspekte<br />

Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird den<br />

Anlegern entsprechend der im Gesellschaftsvertrag<br />

geregelten Ergebnisverteilung zugerechnet<br />

und ist im Rahmen ihrer persönlichen<br />

Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen.<br />

Die Gesellschaft ist nach Auffassung<br />

des Anbieters vermögensverwaltend<br />

tätig. Die Anleger erzielen daher aus der Beteiligung<br />

prognosegemäß Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung, aus Kapitalvermögen<br />

und aus privaten Veräußerungsgeschäften.<br />

Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf<br />

zur Unternehmensteuerreform<br />

werden künftig die bislang steuerfreien Veräußerungsgewinne<br />

aus Spekulationsgeschäften<br />

besteuert, soweit diese auf Erwerbe<br />

nach dem 31.12.2008 zurückzuführen sind.<br />

Nahezu sämtliche Kapitaleinkünfte sollen<br />

ab 2009 einer Abgeltungssteuer von 25 %<br />

(zzgl. Solidaritätszuschlag) unterworfen<br />

werden. Die Abschaffung der bisherigen<br />

Haltefristen bei Grundstücken (10 Jahre) und<br />

die daraus resultierende umfassende Besteuerung<br />

auf alle Immobilieneinkünfte ist nach<br />

dem Gesetzentwurf vom 14.03.2007 nicht<br />

vorgesehen.<br />

Einzelheiten zur Besteuerung, insbesondere<br />

zur Besteuerung der Einkünfte aus privaten<br />

Veräußerungsgeschäften, entnehmen Sie<br />

bitte dem Kapitel ‚Steuerliche Grundlagen‘<br />

und der ‚Sensitivitätsanalyse‘.


12 PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

Prospektverantwortung<br />

Die Verantwortung für den gesamten Inhalt<br />

dieses Prospekts übernimmt die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH, Sitz: Neutraubling,<br />

Geschäftsanschrift: Neugablonzer Str. 1-11,<br />

93073 Neutraubling, als Anbieter.<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, vertreten<br />

durch ihre Geschäftsführer Dr. Werner<br />

Bauer und Tibor von Wiedebach und<br />

Nostitz-Jänkendorf, erklärt hiermit, dass ihres<br />

Wissens die in diesem Prospekt gemachten<br />

Angaben richtig und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen sind.<br />

Neutraubling, den 11.04.2007<br />

(Datum der Prospektaufstellung)<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

Dr. Werner Bauer<br />

Geschäftsführer<br />

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />

Geschäftsführer


PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

13


14 RISIKOHINWEISE<br />

Risikohinweise<br />

Die nachfolgende Darstellung enthält<br />

alle nach Auffassung des Anbieters bei<br />

Prospektaufstellung erkennbaren wesentlichen<br />

tatsächlichen und rechtlichen<br />

Risiken. Zusätzliche, dem Anbieter nicht<br />

bekannte Risiken können sich aus der<br />

individuellen Situation des Anlegers<br />

ergeben. Deshalb ist es zweckmäßig,<br />

vor der Anlageentscheidung fachkundige<br />

Beratung in Anspruch zu nehmen.<br />

Risikoprofil<br />

Einlage und Agio fließen dem <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> als Eigenkapital zu. Die<br />

Anleger sind dadurch wie Mitinhaber<br />

von der wirtschaftlichen Entwicklung der<br />

Fondsgesellschaft abhängig und tragen<br />

etwaige Verluste der Fondsgesellschaft.<br />

Die wirtschaftlichen Entwicklungen der<br />

Zukunft, von denen die Erträge und der<br />

Wert der Beteiligung abhängen, lassen sich<br />

nicht mit Sicherheit vorhersagen (Prognoserisiko).<br />

Sie können sich ungünstiger entwickeln<br />

als angenommen. Einigen Risiken<br />

kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies<br />

sind zum einen anlagegefährdende Risiken<br />

(Risiken, die entweder das/die Anlageobjekt(e)<br />

oder die gesamte Vermögensanlage<br />

gefährden und damit zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals führen können) und zum anderen<br />

anlegergefährdende Risiken (Risiken, die<br />

nicht nur zu einem Verlust der gesamten<br />

Anlagesumme führen können, sondern auch<br />

das weitere Vermögen des Anlegers gefährden).<br />

Diese sind nachfolgend als solche<br />

gekennzeichnet. Es ist möglich, dass Risiken<br />

gehäuft auftreten und dass Risiken sich<br />

gegenseitig verstärken.<br />

Bei Teilnahme an Kapitalerhöhungen (<strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>) erstreckt sich dieses Risiko<br />

auch auf die bei den Kapitalerhöhungen<br />

gezeichneten Einlagen. Zahlungen der<br />

Fondsgesellschaft an die Anleger, die den<br />

ihnen zustehenden Anteil am Gewinn der<br />

Fondsgesellschaft übersteigen, müssen die<br />

Anleger ggf. zurück erstatten, soweit bei der<br />

Fondsgesellschaft ungedeckte Verbindlichkeiten<br />

entstehen.<br />

Die Aufnahme von Fremdkapital gehört<br />

nicht zum Beteiligungskonzept. Hat der<br />

Anleger gleichwohl zur Finanzierung von<br />

Einlage und/oder Agio Fremdmittel aufgenommen,<br />

haftet er im ungünstigsten Fall bei<br />

einem vollständigen Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals zusätzlich für die Rückzahlung der<br />

Fremdmittel und für die Zinsen (anlegergefährdendes<br />

Risiko). Die Aufnahme einer<br />

Fremdfinanzierung kann sich auch steuerlich<br />

nachteilig auswirken.<br />

Größenordnung des maximalen Risikos<br />

Im ungünstigsten Fall kann es zu einem<br />

vollständigen Verlust der gesamten gezeichneten<br />

Einlage und des Agios kommen.


RISIKOHINWEISE<br />

15<br />

Allgemeine Risiken<br />

Portfoliorisiken<br />

Die Wertentwicklung des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> hängt im Wesentlichen von der<br />

Wertentwicklung seiner Investitionen,<br />

insbesondere seiner Zielfonds ab. Die Wertund<br />

Ertragsentwicklung der Zielfonds wird<br />

von einer Vielzahl von Risikofaktoren<br />

beeinflusst, die aus heutiger Sicht nicht<br />

vollständig zu überblicken sind. Hierzu<br />

zählen: die allgemeine Konjunkturentwicklung,<br />

die vom Fondsmanagement getroffene<br />

Auswahl der Investitionsobjekte, spezielle<br />

Risiken in einzelnen Zielfonds wie bspw. die<br />

Mietentwicklung einzelner Immobilien oder<br />

die Rentabilität einzelner Unternehmensbeteiligungen<br />

bei Private Equity Fonds sowie<br />

die generelle Entwicklung der Immobilien-,<br />

Unternehmensbeteiligungs- und Kapitalmärkte.<br />

Die tatsächlichen Investitionen der<br />

Fondsgesellschaft können sich deutlich<br />

schlechter entwickeln als in der Prognoserechnung<br />

angenommen. Dies würde zu<br />

einer Verringerung der Erträge gegenüber<br />

der Prospektprognose führen. Bei ungünstiger<br />

Entwicklung kann sich dies anlagegefährdend<br />

auswirken.<br />

Blind Pool- und Marktzugangsrisiken<br />

Die konkreten Investitionsobjekte und -gesellschaften<br />

stehen noch nicht fest. Es ist<br />

möglich, dass nicht zu jedem Investitionszeitpunkt<br />

geeignete Investitionsobjekte zur<br />

Verfügung stehen. Insbesondere kann nicht<br />

garantiert werden, dass immer genügend<br />

Beteiligungsmöglichkeiten gefunden werden<br />

können, die den festgelegten Anlagekriterien<br />

entsprechen. In diesem Fall müssten<br />

– ggf. nach Beschluss durch die Gesellschafter<br />

– auch Beteiligungen erworben werden,<br />

die den Anlagekriterien nicht entsprechen,<br />

was negative Auswirkungen auf das gesamte<br />

Portfolio haben könnte.<br />

Managementrisiken<br />

Der Qualifikation und den Geschäftskontakten<br />

des Fondsmanagements, insbesondere<br />

dessen Fähigkeiten und Erfahrungen bei der<br />

Analyse des Marktes geschlossener Fondsangebote<br />

sowie der Identifizierung und Auswahl<br />

geeigneter Zielfonds für Investitionen<br />

der Fondsgesellschaft, kommt hohe Bedeutung<br />

für den Erfolg der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong>-Anlagestrategie<br />

zu (Schlüsselpersonenrisiko).<br />

Bei Ausfall einer oder mehrerer der verantwortlichen<br />

Personen ist nicht gewährleistet,<br />

dass es möglich sein wird, diese durch Personen<br />

mit vergleichbarer Qualifikation zu<br />

ersetzen. Das gilt auch für das Management<br />

der Zielfonds, vor allem bei Private Equity<br />

Investitionen. Managementrisiken können<br />

sich insbesondere wegen der langen Investitionsdauer<br />

anlagegefährdend auswirken.<br />

Marktrisiken<br />

Die Entwicklung der Immobilien-, Unternehmensbeteiligungs-<br />

und Kapitalmärkte ist<br />

nicht vorhersehbar. Der wirtschaftliche Erfolg<br />

der Fondsgesellschaft, hängt u. a. auch von<br />

der allgemeinen Entwicklung dieser Märkte<br />

ab. Da Investitionen über einen sehr langen<br />

Zeitraum vorgesehen sind, ist nicht ausgeschlossen,<br />

dass langfristig eine generelle<br />

Änderung der geplanten Investitionsstrategie<br />

mit heute nicht absehbaren Konsequenzen<br />

für den Anlageerfolg nötig wird.<br />

Währungsrisiken<br />

Ein Teil der Investitionen wird in ausländischen<br />

Währungen, insbesondere dem<br />

US-Dollar erfolgen. Die Entwicklung der<br />

Währungskurse ist nicht vorhersehbar und<br />

kann starken Schwankungen unterliegen.<br />

Dies kann sich negativ auf das wirtschaftliche<br />

Ergebnis auswirken.<br />

Risiken aus Zwischenanlagen<br />

Die Gesellschaft wird prognosegemäß<br />

teilweise über erhebliche liquide Mittel<br />

verfügen. Diese sollen vorübergehend in<br />

Zwischenanlagen investiert werden. Es kann<br />

nicht gewährleistet werden, dass die in der<br />

Prognose für Zwischenanlagen kalkulierte


16 RISIKOHINWEISE<br />

Verzinsung erzielt wird. Da die Mittel aus<br />

Zwischenanlagen, insbesondere im Falle von<br />

Kapitalabrufen in Zusammenhang mit<br />

Private Equity Investitionen, eventuell kurzfristiger<br />

benötigt werden als sie angelegt<br />

sind, besteht die Gefahr, dass in der betroffenen<br />

Private Equity Investition bereits<br />

gebundene Fondsgelder wegen Verzugs mit<br />

der weiteren Einlageleistung verloren gehen.<br />

Ähnliche Risiken bestehen auf Ebene der<br />

Private Equity Fonds, an denen die Fondsgesellschaft<br />

sich mittelbar oder unmittelbar<br />

beteiligt; diese sagen in größerem Umfang<br />

Mittel für Investitionen bereits zu einem Zeitpunkt<br />

zu, zu dem sie diese noch nicht bei<br />

den Investoren eingeworben oder erwirtschaftet<br />

haben.<br />

Kostenrisiken<br />

Der Fondsgesellschaft entstehen während<br />

der gesamten Laufzeit Kosten für Geschäftsführung,<br />

Anlegerverwaltung, Investitionsauswahl<br />

und -kontrolle, Treuhandschaft,<br />

Steuerberatung etc. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass die tatsächlich anfallenden Kosten<br />

höher als kalkuliert sind. So würde bspw.<br />

eine weitere Erhöhung des Umsatzsteuersatzes<br />

zu einer Kostensteigerung führen, da<br />

die Fondsgesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt<br />

ist. Dies würde das wirtschaftliche<br />

Ergebnis einer Beteiligung entsprechend<br />

verschlechtern. Aufgrund der Dachfondskonzeption<br />

bestehen entsprechende Kostenrisiken<br />

auch bei den Zielfonds.<br />

Bonitäts- und Insolvenzrisiken<br />

Die Fondsgesellschaft trägt das Risiko ausreichender<br />

Bonität ihrer Vertragspartner.<br />

Ebenso trägt sie das Risiko dafür, dass<br />

Vertragspartner die abgeschlossenen Verträge<br />

beanstandungsfrei erfüllen. Sollten<br />

einzelne Vertragspartner ihren vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht nachkommen oder<br />

nicht nachkommen können, kann sich dies<br />

anlagegefährdend auswirken.<br />

Auslandsrisiken und Risiken von<br />

Kapitalmarktbeschränkungen<br />

Bei der Durchführung vieler Investitionsvorhaben,<br />

insbesondere auf Ebene der Zielfonds,<br />

wird voraussichtlich mit ausländischen<br />

Partnern zusammengearbeitet und es werden<br />

Verträge abgeschlossen, die ausländischem<br />

Recht unterliegen. Hierbei besteht<br />

das Risiko, dass die Durchsetzung von<br />

Rechtsansprüchen bei ausländischen Vertragspartnern<br />

nur unter erschwerten Bedingungen<br />

(z. B. nicht zeitgerecht oder zu<br />

unangemessenen Kosten) oder gar nicht<br />

möglich ist. Außerdem können Beschränkungen<br />

im internationalen Kapitalverkehr<br />

dazu führen, dass Erlöse nicht ohne weiteres<br />

in das Inland transferiert werden können<br />

oder ausländische Beteiligungen unwirtschaftlich<br />

werden.<br />

Risiken aus Interessenkollisionen<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH und die<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH sind kapitalmäßig<br />

und personell mit der <strong>BVT</strong> Holding<br />

GmbH & Co. KG verbunden. Da die <strong>BVT</strong><br />

Holding GmbH & Co. KG in dem Markt als<br />

Anbieter auftritt, in dem die Fondsgesellschaft<br />

investieren wird und auch bereits<br />

geplant ist, dass ein Teil der für Investitionen<br />

der Fondsgesellschaft zur Verfügung stehenden<br />

Mittel in Fondsbeteiligungen investiert<br />

wird, die von der <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co.<br />

KG oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />

angeboten werden, können hieraus Interessenkonflikte<br />

entstehen, die auch zu Lasten<br />

der Fondsgesellschaft gelöst werden können.<br />

Da die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

und des Beirates bei anderen Gesellschaften<br />

tätig sein werden oder können und weil die<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH für weitere<br />

Fonds geschäftsführend tätig ist und sein<br />

wird, sind auch hier Interessenkonflikte<br />

möglich, die sich negativ auf den wirtschaftlichen<br />

Erfolg einer Beteiligung auswirken<br />

können.


RISIKOHINWEISE<br />

17<br />

Platzierungs- und<br />

Vertragserfüllungsrisiken<br />

Es kann keine Gewähr dafür übernommen<br />

werden, dass das Fondskapital in der vorgesehenen<br />

Höhe platziert wird. Wird die<br />

prospektierte Platzierung nicht erreicht,<br />

vermindert sich dadurch die Diversifikation<br />

mit entsprechend negativen Folgen für die<br />

Risikostruktur und Anlagestrategie der<br />

Fondsgesellschaft und eventuell auch der<br />

erzielbare Kostenvorteil bei Zielfonds. Darüber<br />

hinaus könnte ein geringeres Fondsvolumen<br />

auch zu einer prozentual höheren<br />

laufenden Kostenbelastung der Fondsgesellschaft<br />

führen, da sich ggf. nicht alle kalkulierten<br />

Kosten (Jahresabschluss etc.) im<br />

gleichen Verhältnis reduzieren ließen. Es<br />

besteht auch das Risiko, dass ein Teil der<br />

Anleger seinen vertraglichen Einzahlungsverpflichtungen<br />

nicht nachkommt und hierdurch<br />

weniger und geringere Investitionen<br />

als vorgesehen durchgeführt werden können.<br />

Dies könnte ebenfalls negative Auswirkungen<br />

auf das wirtschaftliche Ergebnis der<br />

Gesellschaft haben. Auch ist es möglich,<br />

dass sich deutlich weniger Anleger für die<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante entscheiden als kalkuliert,<br />

oder dass im Laufe der Beteiligungsdauer<br />

eine größere Anzahl von Anlegern die<br />

dynamische Wiederanlage der Ausschüttungen<br />

einstellt, und somit für Investitionen<br />

der Fondsgesellschaft insgesamt weniger<br />

Mittel zur Verfügung stehen als angenommen.<br />

Sollte das Kapital der Gesellschaft zum<br />

Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens<br />

3 Mio. € betragen, wird die Gesellschaft<br />

ohne Vornahme von Investitionen aufgelöst.<br />

Die für diesen Fall vorgesehene Auszahlung<br />

der dem Kapitalanteil der Anleger entsprechenden<br />

Einzahlungen ist von der Bonität<br />

der Gründungsgesellschafter und Eigenkapitalvermittler<br />

abhängig.<br />

Majorisierungsrisiken<br />

Falls an Beschlussfassungen bei der Fondsgesellschaft<br />

nur eine Minderheit der Anleger<br />

teilnimmt, können Beschlüsse gefasst werden,<br />

die von der Mehrheit der Anleger, die<br />

nicht vertreten waren, nicht erwünscht sind,<br />

aber auch für diese Gültigkeit erlangen. Da<br />

die Fondsgesellschaft konzeptionsgemäß an<br />

den verschiedenen Anlageprogrammen nur<br />

Minderheitspositionen erwirbt, werden in<br />

aller Regel ihre Möglichkeiten der Einflussnahme<br />

ausschließlich auf die Wahrnehmung<br />

vertraglicher oder gesetzlicher Gesellschafterrechte<br />

beschränkt sein.<br />

Haftungsrisiken<br />

Den Gläubigern der Gesellschaft haftet der<br />

Anleger bis zur Höhe der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme. Die Haftung ist<br />

ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet<br />

ist. Infolge von Kapitalrückzahlungen kann<br />

sie wieder aufleben.<br />

Risiken aus Vertragsdauer<br />

Eine Kündigung der Beteiligung ist frühestens<br />

zum 31.12.2031 möglich. Die Mindestvertragsdauer<br />

kann bis 31.12.2033 verlängert<br />

werden.<br />

Fungibilitätsrisiken<br />

Für Anteile an geschlossenen Fonds besteht<br />

kein liquider Zweitmarkt, die Fungibilität<br />

(Veräußerbarkeit) von Anteilen ist somit<br />

eingeschränkt. Eine Veräußerung oder<br />

Übertragung ist nur im Rahmen der Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrages möglich.<br />

Die Ermittlung eines realistischen Veräußerungspreises<br />

ist nur schwer möglich. Generell<br />

müssen die nicht wertbildenden Anteile<br />

der Investition wie z. B. Konzeptions- und<br />

Vertriebskosten durch Wertaufholungen<br />

kompensiert werden, bevor ein Wertzuwachs<br />

erfolgen kann. Ein vorzeitiger Liquiditätsbedarf<br />

des Anlegers kann sich somit<br />

anlagegefährdend auswirken.<br />

Rechtsänderungsrisiken<br />

Künftige Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs,<br />

Änderungen der Rechtsprechung,<br />

der Gesetzgebung oder der Verwaltungspraxis<br />

in Deutschland oder einem der Investiti-


18<br />

RISIKOHINWEISE<br />

onsländer können den wirtschaftlichen Erfolg<br />

oder die Werthaltigkeit einer Investition und<br />

folglich der Fondsgesellschaft nachteilig beeinflussen.<br />

Insbesondere Änderungen der<br />

Steuergesetze oder der Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zwischen Deutschland und den<br />

einzelnen Investitionsländern könnten erhebliche<br />

negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen<br />

Erfolg der Fondsgesellschaft<br />

haben.<br />

Renditeausgleich<br />

Durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegte<br />

Ergebnisverteilung soll gewährleistet<br />

werden, dass Anleger, die gleichlang Kapitalerhöhungen<br />

durchführen, die gleiche effektive<br />

Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals<br />

erzielen. Um diesen Renditeausgleich durchführen<br />

zu können, ist es nötig, dass zum<br />

Zeitpunkt der Durchführung ausreichend<br />

ausschüttungsfähige Liquidität vorhanden ist.<br />

Obwohl während der Deinvestitionsphase<br />

speziell zu diesem Zweck Liquidität gebildet<br />

werden soll, lässt sich nicht ausschließen,<br />

dass diese nicht ausreicht, um den angestrebten<br />

Ausgleich durchzuführen.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Mittelverwendungskontrolle der Fondsgesellschaft<br />

erfolgt nach den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

festgelegten<br />

formalen Kriterien und umfasst keine<br />

Kontrolle der Zielfonds oder Investitionsobjekte.<br />

Sie ist zunächst auf die Platzierungsphase<br />

beschränkt.


RISIKOHINWEISE<br />

19<br />

Spezielle Risiken aus<br />

Private Equity Investitionen<br />

Der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> plant,<br />

einen Teil seiner Mittel in Private<br />

Equity Anlageprogramme zu investieren.<br />

Zu diesem Zweck sollen<br />

entweder Beteiligungen an Private<br />

Equity Dachfonds eingegangen oder<br />

(unmittelbar oder mittelbar) nicht<br />

zirkulationsfähige Zertifikate erworben<br />

werden, die indirekt die Entwicklung<br />

von Private Equity Dachfonds<br />

oder eines Korbes von Private<br />

Equity Fonds (so genannte Basiswerte)<br />

nachvollziehen. Im Falle der<br />

Beteiligung an Private Equity Dachfonds<br />

wird diesen Eigenkapital zur<br />

Verfügung gestellt werden. Die Dachfonds<br />

wiederum beteiligen sich mit<br />

Eigenkapital an einer unbestimmten<br />

Zahl von Private Equity Fonds<br />

(Investeefonds). Die Investeefonds<br />

gehen Beteiligungen an einer unbestimmten<br />

Zahl von Unternehmen<br />

(Zielunternehmen) ein. Der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> trägt somit die unternehmerischen<br />

Risiken, die mit dem<br />

wirtschaftlichen Erfolg der Dachfonds<br />

sowie mittelbar auch der Investeefonds<br />

und der Zielunternehmen verbunden<br />

sind. Sie können sich auch<br />

anlagegefährdend auswirken. Zertifikate<br />

stellen unbesicherte und nicht<br />

garantierte Forderungen (gegen den<br />

Emittenten des Zertifikats) dar, deren<br />

Wert von der Entwicklung der Basiswerte<br />

(z. B. der Ausschüttungen eines<br />

Private Equity Dachfonds) einerseits<br />

und andererseits von der Bonität des<br />

Emittenten abhängig ist (siehe die<br />

vorstehend bei den allgemeinen Risiken<br />

beschriebenen Bonitäts- und Insolvenzrisiken).<br />

Portfoliorisiken<br />

Bei den Zielunternehmen wird es sich<br />

konzeptionsgemäß um nicht oder noch<br />

nicht börsennotierte Unternehmen handeln,<br />

die sich zu einem Teil noch in der Start-up-<br />

Phase und/oder Verlustphase befinden<br />

können. Insbesondere Managementprobleme<br />

und/oder Probleme technischer oder<br />

operativer Art können dazu führen, dass die<br />

Investitionen in einzelne Zielunternehmen<br />

teilweise oder vollständig verloren sind.<br />

Marktrisiken<br />

Die Ertragserwartungen beruhen vorwiegend<br />

darauf, dass die Investeefonds ihre<br />

Beteiligungen an den Zielunternehmen mit<br />

einem Aufschlag veräußern können. Sowohl<br />

die allgemeine Entwicklung der Märkte für<br />

Unternehmensbeteiligungen (z. B. der<br />

Aktienmärkte) als auch die spezielle Bewertung<br />

von Zielunternehmen (z. B. aufgrund<br />

der betriebswirtschaftlichen Situation der<br />

Zielunternehmen) können deshalb zu einer<br />

ungünstigen Entwicklung führen. Allgemeine,<br />

z. B. konjunkturbedingte, Marktrisiken<br />

lassen sich durch die innerhalb der Anlageprogramme<br />

erfolgende Streuung der Beteiligungen<br />

nicht verringern. Es ist möglich, dass<br />

Rückflüsse aus Private Equity Investitionen<br />

später erfolgen, als in der Prognose angenommen.<br />

Dies würde auch bei gleicher Höhe<br />

der Rückflüsse zu einer Verringerung der<br />

Rendite der Beteiligung führen.<br />

Marktzugangsrisiko<br />

Es ist vorgesehen, zumindest einen Teil der<br />

Mittel in Dachfondsbeteiligungen der CAM<br />

Cologne Asset Management GmbH zu investieren.<br />

Eine Gewähr für den Zugang zu diesen<br />

oder zu vergleichbaren Dachfonds kann der<br />

Anbieter jedoch nicht übernehmen, ebenso<br />

wie die zur Auswahl stehenden Dachfonds<br />

keine Gewähr für den Zugang zu aussichtsreichen<br />

Investeefonds übernehmen können.<br />

Weitere Risiken<br />

Bei Private Equity Investitionen bestehen<br />

neben Portfolio-, Markt- und Marktzugangsrisiken<br />

auch Management-, Kosten-, Währungs-<br />

und Auslandsrisiken, die vorstehend<br />

bei den allgemeinen Risikohinweisen<br />

beschrieben sind.


20<br />

RISIKOHINWEISE<br />

Spezielle Risiken bei<br />

Immobilieninvestitionen<br />

Zur Investitionsstrategie der Fondsgesellschaft<br />

gehören auch Investments in<br />

in- und ausländische Immobilienfonds<br />

und in einzelne Immobilien. Die Investitionen<br />

erfolgen mit Eigenkapital, so<br />

dass bei einer nachteiligen wirtschaftlichen<br />

Entwicklung Verluste eintreten<br />

können.<br />

Vermietungsrisiko<br />

Ein generelles Risiko einer jeden Immobilieninvestition<br />

besteht in der dauerhaften<br />

Vermietbarkeit der Immobilien zu Mieten,<br />

die den wirtschaftlichen Erwartungen an<br />

die Investition entsprechen. Es besteht das<br />

Risiko, dass Mieter ihre vertraglich vereinbarten<br />

Pflichten nicht erfüllen und ausfallen.<br />

Nach vertragsgemäßem oder auch vorzeitigem<br />

Ablauf bestehender Mietverträge<br />

besteht das Risiko, dass die Flächen im Anschluss<br />

nicht oder nur zu einer niedrigeren<br />

Miete als ursprünglich erwartet weitervermietet<br />

werden können. Dies würde jeweils<br />

zu Einnahmeausfällen bei den betroffenen<br />

Immobilienfonds führen, die sich auch beim<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> anlagegefährdend<br />

auswirken können. Niedrigere als die kalkulierten<br />

Inflationsraten können im Laufe der<br />

Jahre dazu führen, dass die in den Mietverträgen<br />

üblicherweise vereinbarte Anpassung<br />

der Miete an die Preisentwicklung nicht zu<br />

den kalkulierten Mietzinssteigerungen führt.<br />

Im ungünstigsten Fall können die Einnahmeausfälle<br />

so hoch sein, dass die Zins- und Tilgungszahlungen<br />

für die von einem Zielfonds<br />

aufgenommenen Fremdfinanzierungen nicht<br />

mehr bedient werden können und – sofern<br />

von den Anlegern dieses Zielfonds keine neuen<br />

Mittel zur Verfügung gestellt werden –<br />

die finanzierenden Banken die Immobilien<br />

verwerten, wodurch auch ein Totalverlust<br />

der in die betroffenen Zielfonds investierten<br />

Mittel eintreten kann.<br />

Marktrisiko<br />

Immobilienfonds weisen Laufzeiten von<br />

meist über zehn Jahren auf. Am Ende der<br />

Laufzeit werden die Fonds üblicherweise<br />

durch Verkauf der Immobilien liquidiert. Der<br />

Veräußerungsgewinn stellt neben den laufenden<br />

Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit<br />

regelmäßig eine wesentliche Position<br />

des prospektierten wirtschaftlichen Erfolgs<br />

einer Beteiligung dar. Geringere Verkaufserlöse<br />

als prospektiert führen deshalb zu einer<br />

negativen Veränderung der Rückflüsse aus<br />

der Investition und können sich im ungünstigsten<br />

Fall anlagegefährdend auswirken.<br />

Die Wertentwicklung der Immobilien hängt<br />

in erster Linie von den nachhaltig erzielbaren<br />

Mieteinnahmen, aber auch von Faktoren wie<br />

Standort, Nutzungsmöglichkeiten, Bauqualität<br />

sowie der allgemeinen Wirtschafts- und<br />

Konjunkturentwicklung ab. Es kann vorkommen,<br />

dass durch eine Erhöhung des Flächenangebotes<br />

an dem jeweiligen Standort die<br />

Leerstandsrate steigt oder das Mietniveau<br />

sinkt und in der Folge sowohl die laufenden<br />

Mieteinnahmen als auch die Wertentwicklung<br />

der Immobilien deutlich hinter den<br />

Erwartungen zurückbleiben.<br />

Kostenrisiko<br />

Es können Ertragseinbußen bis hin zu Vermögensverlusten<br />

dadurch entstehen, dass<br />

höhere als die kalkulierten Aufwendungen<br />

für Reparaturen und Instandhaltung anfallen.<br />

Darüber hinaus ist es insbesondere in<br />

Zusammenhang mit Neu- oder Anschlussvermietungen<br />

möglich, dass unvorhergesehene<br />

Investitionen nötig werden. Zusätzliche Aufwendungen<br />

können aber auch durch veränderte<br />

Anforderungen der Mieter erforderlich<br />

werden, um den Werterhalt der Immobilien<br />

sicherzustellen. Bei Verkauf der Immobilien<br />

können Revitalisierungskosten anfallen,<br />

die erheblich über den hierfür in Ansatz<br />

gebrachten Schätzungen liegen und das<br />

Liquiditätsergebnis einer Beteiligung erheblich<br />

negativ beeinflussen.


RISIKOHINWEISE<br />

21<br />

Fremdfinanzierungsrisiken<br />

Ein wesentlicher Anteil am Gesamtinvestitionsvolumen<br />

wird bei Erwerb oder Entwicklung<br />

von Immobilien meist durch Aufnahme<br />

von Fremdmitteln bestritten. Die Konditionen<br />

dieser Fremdfinanzierungen werden<br />

regelmäßig nicht bis zur geplanten Tilgung<br />

festgeschrieben. Da das Zinsniveau langfristig<br />

betrachtet hohen Schwankungen unterworfen<br />

ist, ist es möglich, dass Anschlussfinanzierungen<br />

nur zu deutlich schlechteren<br />

Konditionen erfolgen können als kalkuliert.<br />

Bereits ausgezahlte Darlehen können von<br />

Kreditinstituten gekündigt werden, wenn<br />

gegen Auflagen des Darlehensvertrages<br />

verstoßen wird. Außerdem sind aus dem<br />

Veräußerungserlös bei Verkauf der Immobilien<br />

vorrangig die Darlehensmittel zurückzuzahlen,<br />

bevor die Gesellschafter über die<br />

Verwendung eines übersteigenden Erlöses<br />

beschließen können. Auch für deutsche<br />

Immobilien werden Fremdfinanzierungen<br />

teilweise nicht in Euro, sondern in Fremdwährungen,<br />

insbesondere Schweizer Franken,<br />

abgeschlossen. Hierdurch entstehen<br />

Währungsrisiken.<br />

Projektentwicklungs,- Bau- und<br />

Altlastenrisiken<br />

Die Fondsgesellschaft plant in beschränktem<br />

Umfang auch Investitionen in Neubaumaßnahmen.<br />

Diese bergen zusätzliche Risiken,<br />

die einerseits die Erstellung der Immobilien<br />

sowie die hierfür kalkulierten Kosten betreffen<br />

und andererseits die spätere Vermietung<br />

der errichteten Immobilien. Sollte eine<br />

Vermietung in diesen Fällen nicht im erwarteten<br />

Umfang und Zeitrahmen oder zu den<br />

kalkulierten Mietzinsen möglich sein, hätte<br />

dies unter Umständen gravierende Auswirkungen<br />

auf den wirtschaftlichen Erfolg dieser<br />

Immobilieninvestition. Bereits fertiggestellte<br />

Immobilien können Mängel aufweisen,<br />

die beim Ankauf nicht festgestellt wurden.<br />

Auch unentdeckte oder unterschätzte<br />

Bodenverunreinigungen können zu Belastungen<br />

des Fondsergebnisses führen.<br />

Risiken aus Terrorismus/ höherer Gewalt<br />

Risiken aus Terrorismus, höherer Gewalt<br />

(bspw. Erdbeben) oder Krieg sind zum Teil<br />

nicht oder nicht in vollem Umfang versicherbar.<br />

Solche Gefahren können in verschiedenen<br />

Ländern unterschiedlich hoch sein.<br />

Risiken aus divergierenden<br />

Wirtschaftsentwicklungen<br />

Ausländische Immobilienmärkte entwickeln<br />

sich zum Teil dynamischer als die deutschen.<br />

Dies bedeutet, dass bei negativen allgemeinen<br />

Entwicklungen die Auswirkungen auf<br />

die Ertragssituation ausländischer Immobilien<br />

größer sein können als bei deutschen<br />

Immobilien. Die Inflationsraten in verschiedenen<br />

Ländern sind weitgehend unabhängig<br />

voneinander. Die langfristige Steigerung der<br />

laufenden Mieteinnahmen und in der Folge<br />

auch die Wertentwicklung der Immobilien<br />

sind eng mit der allgemeinen Preisentwicklung<br />

im Belegenheitsland der Immobilien<br />

verknüpft. Sollte die Inflationsrate in<br />

Deutschland höher sein als in einem der<br />

Investitionsländer, so hätte dies zur Folge,<br />

dass die Einnahmen- und Wertentwicklung<br />

der in diesem Land getätigten Investitionen<br />

geringer ist als die heimische Inflationsrate.<br />

In diesem Fall würden diese Auslandsinvestitionen<br />

in Immobilien aus deutscher Sicht<br />

möglicherweise keinen Inflationsschutz<br />

bieten.<br />

Weitere Risiken<br />

Bei ausländischen Immobilien treten Währungsrisiken<br />

und Risiken aus ausländischen<br />

Rechtsordungen hinzu, die vorstehend bei<br />

den allgemeinen Risikohinweisen beschrieben<br />

sind.


22<br />

RISIKOHINWEISE<br />

Steuerliche<br />

Risiken<br />

Die steuerliche Betrachtung im Prospekt<br />

unterstellt, dass der Anleger die Beteiligung<br />

im Privatvermögen hält und in Deutschland<br />

unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.<br />

Die steuerlichen Ausführungen in diesem<br />

Prospekt beruhen auf der Auffassung des<br />

Anbieters zur Anwendung der derzeitigen<br />

Steuergesetze. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Finanzverwaltung oder die<br />

Finanzgerichte zu einer anderen Beurteilung<br />

gelangen. Dies könnte negative Auswirkungen<br />

auf die steuerlichen Ergebnisse der<br />

Gesellschafter haben. Außerdem könnte das<br />

Ergebnis auch von künftigen Änderungen<br />

der derzeitigen rechtlichen und steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen beeinflusst werden.<br />

Am 14.03.2007 hat das Kabinett einen<br />

Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />

2008 verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren<br />

soll bis zur Sommerpause<br />

2007 abgeschlossen sein. Nach dem Gesetzentwurf<br />

soll u. a. die bisher bestehende Veräußerungsfrist<br />

bei der Besteuerung privater<br />

Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen<br />

gestrichen werden. Damit ergibt sich zukünftig<br />

eine Besteuerung unabhängig von<br />

der Haltedauer beim Anleger. Neben zahlreichen<br />

anderen Änderungen sind u. a. folgende<br />

grundlegende Änderungen geplant:<br />

£ Einführung einer Abgeltungssteuer ab<br />

dem 01.01.2009 auf alle privaten<br />

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne<br />

in Höhe von 25 %<br />

£ Festhalten an der Gewerbesteuer<br />

£ Absenken des Unternehmensteuersatzes<br />

auf unter 30 %<br />

£ Begünstigung nicht entnommener Gewinne<br />

bei Personengesellschaften zur Gleichbehandlung<br />

von Kapitalgesellschaften<br />

£ Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen<br />

u. a. durch Verbreiterung der<br />

Bemessungsgrundlage<br />

£ Abänderung des Halbeinkünfteverfahrens<br />

zum Teileinkünfteverfahren (40 %<br />

Steuerfreiheit).<br />

Weitere Änderungen, die auch unmittelbar<br />

oder nur mittelbar Einfluss auf die künftige<br />

Besteuerung der Fondsgesellschaft, bei ihren<br />

Beteiligungen oder auch nur bei der Besteuerung<br />

auf Ebene des Gesellschafters haben<br />

können, sind wahrscheinlich. Bis zum Abschluss<br />

des Gesetzgebungsverfahrens können<br />

sich noch zum Teil erhebliche Änderungen<br />

einstellen. Auch die Abschaffung der<br />

bisherigen Haltefristen bei Grundstücken (10<br />

Jahre) und die daraus resultierende umfassende<br />

Besteuerung auf alle Immobilieneinkünfte<br />

ist daher ebenfalls möglich. Solche<br />

Änderungen können sich nachteilig auf die<br />

prognostizierten Renditen auswirken.<br />

Die prospektierten Angaben beruhen auf<br />

der Annahme, die Gesellschaft werde durch<br />

die Finanzbehörden als vermögensverwaltend<br />

klassifiziert. Das Risiko der Änderung<br />

steuerrechtlicher Regelungen sowie deren<br />

Auslegung durch die Finanzverwaltung und<br />

die Rechtsprechung tragen allein die Anleger.<br />

Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />

zu Aspekten der derzeit dem<br />

Prospekt zugrunde liegenden steuerlichen<br />

Konzeption eine andere Auffassung als der<br />

Anbieter vertritt. Das kann die nachfolgend<br />

im Einzelnen aufgeführten steuerlichen<br />

Risiken betreffen sowie die übrigen steuerlichen<br />

Aspekte der Beteiligung.<br />

Eine abweichende Ansicht der Finanzverwaltung<br />

kann im Besteuerungsverfahren bei<br />

Erstellung der Steuerbescheide sowie anlässlich<br />

einer Betriebsprüfung bei der Fondsgesellschaft<br />

zum Tragen kommen. Erst nach<br />

Abschluss dieser Verfahren und eventuell<br />

daran anschließender Einspruchs- und<br />

finanzgerichtlicher Verfahren ist für das<br />

betreffende Veranlagungsjahr der Fondsgesellschaft<br />

die steuerliche Behandlung<br />

geklärt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die<br />

steuerliche Behandlung der Geschäftsvorfälle<br />

eines Veranlagungsjahres die Finanzverwaltung<br />

nicht daran hindert, in darauf<br />

folgenden Veranlagungsjahren hiervon abweichend<br />

zu entscheiden. Eine Haftung für<br />

den Fall der Nichtanerkennung der Gesamtkonzeption<br />

oder Teilen hiervon seitens der<br />

Finanzverwaltung oder Rechtsprechung<br />

kann nicht übernommen werden.<br />

Im BMF-Schreiben vom 16.12.2003 zur Behandlung<br />

von Private Equity- und Venture-<br />

Capital-Fonds wurden Merkmale aufgeführt,<br />

die für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen<br />

können. Die steuerliche Konzeption dieses<br />

Angebotes unterstellt, dass diese Merkmale<br />

auf die von der Fondsgesellschaft geplanten<br />

Investitionen im Bereich Private Equity und<br />

Venture Capital nicht zutreffen. Der Anleger


RISIKOHINWEISE<br />

23<br />

trägt das Risiko einer abweichenden Beurteilung<br />

durch die Steuerbehörden und Finanzgerichte,<br />

zumal es sich bei dem BMF-Schreiben<br />

vom 16.12.2003 nicht um eine abschließende<br />

Regelung zur Frage der Abgrenzung<br />

privater Vermögensverwaltung vom<br />

steuerlichen Gewerbebetrieb handelt.<br />

Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2020<br />

weiteres Kommanditkapital auf, wobei Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) zur Erhöhung des<br />

Kapitalanteils des Ausschüttungsberechtigten<br />

verwendet werden können (vgl. § 4 Abs. 5<br />

des Gesellschaftsvertrages). Hierin könnte<br />

eine steuerlich schädliche Reinvestition der<br />

Erlöse gesehen werden. Der Anbieter geht<br />

davon aus, dass durch die Kapitalerhöhungen<br />

keine Veräußerungen i. S. d. § 23 Abs. 1<br />

Satz 4 EStG vorliegen. Es besteht aber das<br />

Risiko, dass die Finanzverwaltung dies anders<br />

beurteilt und deshalb unter Berücksichtigung<br />

der jeweiligen Fristen ggf. steuerpflichtige<br />

Veräußerungsgeschäfte annimmt. Die Freigrenze<br />

für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

beträgt derzeit 512,00 €.<br />

Ein steuerliches Risiko besteht auch darin,<br />

dass bei Gewerblichkeit eines Investitionsbereichs<br />

oder einer Beteiligungsgesellschaft,<br />

die u. a. aus einer „Infizierung“ durch einen<br />

eventuell gewerblich tätigen oder geprägten<br />

Investee-/Ziel-/Dachfonds resultieren kann,<br />

oder dem Vorliegen eines gewerblichen<br />

Grundstückshandels, die Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Beteiligungen oder Zertifikaten<br />

bzw. Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Grundstücken auch nach Ablauf von<br />

Spekulationsfristen steuerpflichtig sind.<br />

Weiterhin können aufgrund eines Verkaufs<br />

bzw. der Übertragung von Kommanditanteilen<br />

(auch durch frühzeitiges Ausscheiden<br />

aus der Gesellschaft) steuerbare Gewinne<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften entstehen,<br />

wenn sie innerhalb der in § 23 EStG<br />

genannten Fristen erfolgen.<br />

Die Investitionen werden entsprechend des<br />

Fondskonzepts teilweise im Ausland vorgenommen.<br />

Trotz der bestehenden zwischenstaatlichen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

und der insofern anzuwendenden Freistellungsmethode<br />

mit Progressionsvorbehalt<br />

bzw. der Anrechnungsmethode kann es<br />

ertragsteuerlich, aber insbesondere bei<br />

anderen Steuerarten (Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer)<br />

zu einer teilweisen oder vollständigen<br />

Doppelbesteuerung der ausländischen<br />

Einkünfte kommen.<br />

Die Prospektprognose geht davon aus, dass<br />

die Auslandsinvestitionen so gestaltet werden<br />

können, dass die Anleger keine individuellen<br />

Steuererklärungen in den jeweiligen Investitionsländern<br />

einreichen müssen. Es besteht<br />

aber das Risiko, dass die jeweiligen Steuerbehörden<br />

hiervon abweichend dennoch eine<br />

persönliche Steuererklärung verlangen. Dies<br />

wäre mit zusätzlichen Kosten für die Anleger<br />

verbunden.<br />

Zu beachten ist, dass die Wiederanlage der<br />

Ausschüttungen im Laufe der Investitionsphase<br />

für die Anleger zu einem effektiven<br />

Mehraufwand führt. Den Anlegern werden<br />

nämlich bereits während der Investitionsphase<br />

prognosegemäß positive steuerliche Ergebnisse<br />

zugewiesen, die das laufende zu<br />

versteuernde Einkommen der Anleger<br />

erhöhen und so zu einer Steuermehrbelastung<br />

führen. Werden die jährlichen Ausschüttungen<br />

als Kapitalerhöhungen in die<br />

Fondsgesellschaft einbezahlt, muss diese<br />

Steuermehrbelastung von den Anlegern aus<br />

ihren sonstigen Einkünften oder Vermögen<br />

erbracht werden.<br />

Die Fondsgesellschaft kann mittelbar oder<br />

unmittelbar Zertifikate erwerben, deren<br />

Zirkulationsfähigkeit durch Vereinbarung mit<br />

dem Emittenten ausgeschlossen ist, so dass<br />

keine Finanzinstrumente im Sinne des<br />

Gesetzes über das Kreditwesen vorliegen.<br />

Soweit die Fondsgesellschaft solche Zertifikate<br />

erwirbt, kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass diese durch die Finanzverwaltung<br />

als sog. Finanzinnovation nach § 20<br />

Abs.1 Nr. 7 EStG behandelt werden und<br />

damit alle Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig<br />

werden. Eine Steuerpflicht könnte<br />

auch eintreten, wenn Zertifikate als ausländische<br />

Investmentanteile zu qualifizieren sind<br />

und den Bestimmungen des Investmentsteuergesetzes<br />

zu unterwerfen sind. Aufgrund<br />

der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen<br />

zur Unternehmensteuerreform gilt<br />

auch für Zertifikate, welche nach dem 31.12.<br />

2008 erworben werden, dass die bisherige<br />

Haltefrist von einem Jahr entfallen wird.


24<br />

DIE TOP SELECT ANLAGEPHILOSOPHIE<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Anlagephilosophie<br />

Ausgangspunkt der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Anlagephilosophie<br />

ist die Beobachtung, dass<br />

private Vorsorge und persönlicher Vermögensaufbau<br />

in den kommenden<br />

Jahren insbesondere für Personen mit<br />

mittleren Einkommen bzw. Vermögen<br />

besonders wichtig ist, aber gerade für<br />

diese breiten Personenkreise am Markt<br />

bislang nur eingeschränkte Investitionsmöglichkeiten<br />

vorhanden sind.<br />

Vorsorge und<br />

Vermögensaufbau<br />

durch Sachwerte<br />

Basis: Personen im Alter von<br />

20 bis 64 Jahren, die ihre<br />

Altersvorsorge bereits<br />

geregelt bzw. sich schon<br />

damit beschäftigt haben.<br />

Der Vermögensaufbau und die private finanzielle<br />

Vorsorge der Bevölkerung weisen zwei<br />

entscheidende Schwachstellen auf: Nach<br />

einer Untersuchung von Prof. Dr. Reinhold<br />

Schnabel 2 reicht die in der ‚Riesterrente’<br />

vorgesehene private Sparleistung von 4 %<br />

des Bruttoentgelts bei weitem nicht aus, um<br />

das heutige Rentenniveau zu sichern. Da<br />

vielfach aber nicht einmal diese Sparleistung<br />

erreicht wird, besteht allgemein eine gravierende<br />

Versorgungslücke. Mindestens ebenso<br />

bedeutend ist jedoch, dass private Vorsorge<br />

– soweit sie überhaupt getroffen wird –<br />

viel zu einseitig erfolgt. Die am weitesten<br />

verbreiteten Vorsorgeinstrumente, Kapitallebensversicherungen<br />

und Banksparpläne,<br />

investieren überwiegend in ein einzelnes<br />

Segment des Kapitalanlagemarktes, nämlich<br />

festverzinsliche Wertpapiere. Als mögliche<br />

Ergänzung stehen Privatanlegern üblicherweise<br />

Investmentfonds zur Verfügung. Aufgrund<br />

der hohen Volatilität von Aktien und<br />

Aktienfonds werden zur Vorsorge meist<br />

Mischfonds empfohlen, die in Aktien und<br />

Rentenpapiere investieren, so dass auch<br />

hierdurch der einseitig hohe Anteil an<br />

festverzinslichen Wertpapieren im Portfolio<br />

ausgebaut wird.<br />

2)<br />

Schnabel, Reinhold (Universität Essen, Deutsches<br />

Institut für Altersvorsorge), Die neue Rentenreform:<br />

Die Nettorenten sinken. Köln, 2003<br />

Unterrepräsentiert und vielfach sogar völlig<br />

vernachlässigt werden im Aufbau von Privat-


DIE TOP SELECT ANLAGEPHILOSOPHIE<br />

25<br />

vermögen dagegen Sachwerte. An erster<br />

Stelle sind hier Immobilien zu nennen. Sie<br />

bieten neben laufenden Vermietungseinkünften,<br />

die bereits die Zinsen von Wertpapieren<br />

übersteigen können, langfristig betrachtet<br />

auch einen teilweisen Inflationsausgleich<br />

durch Miet- und Wertsteigerungen.<br />

Darüber hinaus stellt insbesondere das ‚Produktivvermögen’,<br />

also die Beteiligung an<br />

produzierenden Unternehmen, ein erfolgversprechendes<br />

Anlagesegment dar. Zum Teil<br />

lässt sich dies durch die zuvor genannten<br />

Aktienfonds im Portfolio abbilden. Von<br />

großer Bedeutung ist aber auch der Bereich<br />

außerbörslicher Unternehmensbeteiligungen,<br />

der wegen der geringeren Sicherheit<br />

jedoch vielfach als ungeeignet für den<br />

Vermögensaufbau angesehen wird. Diese<br />

Ansicht ist allerdings zu einseitig.<br />

Tatsächlich sind Anleger vor der Investition<br />

in ein oder wenige Einzelunternehmen dringend<br />

zu warnen, da grundsätzlich nicht alles<br />

auf eine Karte gesetzt werden soll. Dies ist<br />

aber kein Argument dafür, das Segment der<br />

außerbörslichen Unternehmensbeteiligungen<br />

ganz zu meiden, das neben hohen<br />

Renditechancen auch den Vorteil einer<br />

teilweise unabhängigen Entwicklung von<br />

den allgemeinen Kapitalmärkten bietet.<br />

Optimierung des<br />

Anlageerfolgs<br />

durch Diversifikation<br />

Die wichtigsten Ziele eines strukturierten<br />

Vermögensaufbaus sind ‚Sicherheit’ und<br />

‚Rendite’. Dies gilt für große Vermögen<br />

genauso wie für kleinere – und erst recht,<br />

wenn es um den Aufbau der privaten<br />

Vorsorge geht. Sicherheit hat hier höchste<br />

Priorität; denn alles Sparen nützt nichts,<br />

wenn das Ersparte plötzlich weg ist. Wie<br />

schnell dies gehen kann, haben allzu viele<br />

gerade erst schmerzlich erlebt, die im Boom<br />

des vergangenen Jahrzehnts einseitig auf<br />

Aktien setzten. Andererseits nutzt ohne<br />

‚Rendite’ auch die sicherste Kapitalanlage<br />

wenig, wenn man zusehen muss, wie das<br />

Ersparte von der Inflation aufgefressen wird<br />

und am Ende auch kaum noch etwas wert<br />

ist. Doch wie soll man das Problem lösen?<br />

Für alle Kapitalanlagen gilt nun einmal:<br />

Höhere Rendite bedeutet auch geringere<br />

Sicherheit. Den Stein der Weisen gibt es<br />

tatsächlich nicht. Die Portfoliotheorie zeigt<br />

jedoch einen Weg auf, wie man mit bestmöglicher<br />

Kombination von Anlagealternativen<br />

ein optimales Portfolio zusammenstellen<br />

kann.<br />

Veranschaulichen lässt sich dieses Prinzip gut<br />

an der Entwicklung der Kapitalmärkte seit<br />

Anfang dieses Jahrzehnts. Wenn jemand im<br />

Jahr 2000 sein ganzes Geld in Aktien eines<br />

der damals hoch gepriesenen Unternehmen<br />

wie bspw. EM-TV oder Intershop investiert<br />

hätte, so wäre er heute ein armer Mensch.<br />

Das Gleiche gilt, wenn er nicht nur Aktien<br />

dieser beiden Unternehmen gekauft hätte,<br />

sondern aus Gründen der ‚Risikostreuung’<br />

Aktien aller ‚Neuer Markt’-Unternehmen, da<br />

diese weitgehend alle das gleiche Schicksal<br />

erlitten haben. Doch selbst wenn dieser<br />

Anleger noch viel vorsichtiger gewesen wäre<br />

und auch Aktien aller DAX-Unternehmen<br />

und vielleicht auch Aktien vieler europäischer,<br />

US-amerikanischer, japanischer und<br />

koreanischer Firmen gekauft hätte, wäre es<br />

ihm zunächst nicht viel besser ergangen.<br />

Das Problem: Die Kurse praktisch aller Aktien<br />

sind in den Folgejahren dramatisch eingebrochen.<br />

Unabhängig von der Entwicklung<br />

der einzelnen Unternehmen hängen diese<br />

nämlich alle zusammen insbesondere von der<br />

globalen Entwicklung der Kapitalmärkte ab.<br />

Als erstes kommt es also darauf an, das<br />

Vermögen auf verschiedene Anlagesegmente<br />

zu streuen, die sich möglichst<br />

unabhängig voneinander entwickeln.<br />

Deshalb ist es wichtig, neben Investitionen in<br />

klassische Anlageinstrumente wie Kapital-


26<br />

DIE TOP SELECT ANLAGEPHILOSOPHIE<br />

lebensversicherungen, festverzinsliche Wertpapiere,<br />

Aktien und Investmentfonds, die in<br />

hohem Maße von den globalen Kapitalmärkten<br />

abhängig sind, von Beginn an auch in<br />

Segmente zu investieren, die diese Abhängigkeit<br />

nicht aufweisen. Der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> bietet diese Möglichkeit. Um die<br />

geschilderten Abhängigkeiten zu vermeiden,<br />

investiert er bewusst in ausgesuchte Sachwerte<br />

– insbesondere in Immobilien und<br />

außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen.<br />

mit optimaler Rendite-Risiko-Relation durch<br />

eine breite Streuung sowohl auf unterschiedliche<br />

Anlagesegmente als auch innerhalb<br />

dieser Segmente.<br />

Doch damit nicht genug. Auch innerhalb der<br />

einzelnen Anlagesegmente ist nach der Portfoliotheorie<br />

die Risikostreuung entscheidend.<br />

Deshalb wird die Fondsgesellschaft insbesondere<br />

im Bereich Private Equity, also dem<br />

Segment außerbörslicher Unternehmensbeteiligungen,<br />

keinerlei Direktinvestments<br />

in Einzelunternehmen eingehen, sondern<br />

stattdessen – über Dachfonds oder indirekt<br />

über Zertifikate – in eine größere Zahl von<br />

Private Equity Fonds investieren (im Weiteren<br />

Investeefonds genannt). Da diese Investeefonds<br />

ihrerseits jeweils eine Vielzahl von Unternehmensbeteiligungen<br />

eingehen, wird<br />

hierdurch bereits eine einzelne Investition<br />

der Fondsgesellschaft breit gestreut auf<br />

Hunderte von indirekten Unternehmensbeteiligungen.<br />

Ähnliches gilt für Immobilieninvestitionen.<br />

Hier sollen die Mittel vorwiegend über geschlossene<br />

Immobilienfonds auf eine Vielzahl<br />

von Einzelimmobilien verteilt werden.<br />

Zusätzlich erfolgt eine regionale Streuung,<br />

wobei die Investitionen auch auf verschiedene<br />

Länder verteilt werden. Neben Deutschland<br />

bieten sich hier zunächst insbesondere<br />

Frankreich, Österreich und USA als interessante<br />

und bewährte Immobilienstandorte an.<br />

Die grundsätzlichen Ziele eines sinnvollen<br />

und durchdachten Vermögensaufbaus<br />

– ‚Sicherheit’ und ‚Rendite’ – sind nicht<br />

unabhängig von einander zu verwirklichen.<br />

Fokussierung auf einen Aspekt führt zwangsläufig<br />

zu Einbußen bei dem jeweilig anderen.<br />

Die Fondsgesellschaft bietet jedoch die<br />

Möglichkeit zur Investition in Kapitalanlagen


INVESTITIONSBEREICHE<br />

27<br />

Investitionsbereiche<br />

Die konkreten Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

sind noch nicht festgelegt.<br />

Aufgrund der langen Investitionsdauer<br />

bis 2020 erscheint es möglich, dass<br />

selbst bei den für Investitionen der<br />

Fondsgesellschaft vorgesehenen Segmenten<br />

des Kapitalanlagemarktes<br />

Anpassungen an die sich eventuell<br />

verändernden allgemeinen Gegebenheiten<br />

erfolgen werden. Nachfolgend<br />

erhalten Sie eine Übersicht zu den<br />

geplanten Investitionsbereichen.<br />

Private Equity<br />

Private Equity bezeichnet das gesamte Spektrum<br />

der Investitionen in Unternehmen im<br />

vor- oder außerbörslichen Bereich, wobei<br />

das angestrebte Ziel einer Beteiligung meist<br />

nicht in der langfristigen Generierung laufender<br />

Erlöse liegt, sondern darin, bei erfolgreicher<br />

Entwicklung eines Unternehmens die<br />

Beteiligung hieran gewinnbringend wieder<br />

zu veräußern. Eine Möglichkeit der Veräußerung<br />

besteht im sog. ‚Going Public’, d. h.<br />

das Unternehmen an die Börse zu bringen<br />

und die Beteiligung an neue Aktionäre zu<br />

veräußern. Der überwiegende Teil aller<br />

Verkäufe von Portfoliounternehmen erfolgt<br />

aber nicht über einen Börsengang, sondern<br />

durch die Veräußerung an Finanzinvestoren<br />

respektive durch den Zusammenschluss mit<br />

oder den Verkauf an andere Unternehmen,<br />

so dass die Entwicklung von Private Equity<br />

Beteiligungen von der Entwicklung der<br />

Börsen und von Aktieninvestments teilweise<br />

unabhängig ist.<br />

Der Oberbegriff ‚Private Equity’ umfasst eine<br />

Vielzahl eigenständiger Segmente, von denen<br />

die wichtigsten im Folgenden kurz erläutert<br />

werden sollen:<br />

Management Buy-outs (MBO),<br />

Management Buy-ins (MBI)<br />

zierung von Eigentümerwechseln. Ein MBO<br />

liegt vor, wenn das vorhandene Management<br />

wesentliche Anteile an dem Unternehmen<br />

übernimmt, für das es bislang als Vorstand,<br />

Geschäftsführer oder leitender Angestellter<br />

gearbeitet hat, oder wenn ein Unternehmensteil<br />

unter Einbeziehung des Managements<br />

verselbständigt wird. Analog hierzu<br />

wird unter einem MBI die Übernahme eines<br />

Unternehmens oder eines Unternehmensanteils<br />

durch ein neues, von außen kommendes<br />

Management verstanden. Da bei einem<br />

MBO/MBI der überwiegende Teil des Kaufpreises<br />

durch Fremdkapital finanziert wird,<br />

bieten sich für Private Equity Investoren<br />

Chancen, über diese Fremdfinanzierung<br />

sowie eine intensive Managementunterstützung,<br />

an der Steigerung des Unternehmenswertes<br />

zu partizipieren und bei späterem<br />

Abbau der Beteiligung über den Cash-Flow<br />

des Unternehmens eine hohe Eigenkapitalrendite<br />

zu erzielen.<br />

Das nach Volumen relevanteste Segment des<br />

Private Equity Geschäfts ist heute die Finan-


28 INVESTITIONSBEREICHE<br />

Mezzanine-Finanzierungen<br />

Bei so genannten Mezzanine-Finanzierungen<br />

werden etablierten Unternehmen Finanzmittel<br />

zeitlich befristet zur Verfügung gestellt.<br />

Mezzanine-Kapital steht als Mischform<br />

zwischen Eigenkapital und Fremdkapital und<br />

wird überwiegend bei Buy-Outs und Expansionsfinanzierungen<br />

zur Verbesserung der<br />

Kapitalstruktur des Unternehmens eingesetzt.<br />

Es generiert ein laufendes Zinseinkommen<br />

und hat einen festen Rückzahlungstermin.<br />

Das Hauptmotiv für die Investoren sind<br />

aber meist vereinbarte Options- oder Wandlungsrechte,<br />

die den Bezug von Gesellschaftsanteilen<br />

ermöglichen.<br />

Expansionsfinanzierung<br />

Der Bereich Expansionsfinanzierung konzentriert<br />

sich auf Unternehmen, die sich in der<br />

Gewinnzone befinden oder zumindest ihren<br />

Breakeven erreicht haben und zusätzliche<br />

Finanzmittel benötigen, um Produktionskapazitäten<br />

auszubauen, das Umsatzwachstum<br />

zu finanzieren oder Unternehmensakquisitionen<br />

durchzuführen. In dieser Phase<br />

der Unternehmensentwicklung ist der Kapitalbedarf<br />

hoch, das Finanzierungsrisiko des<br />

Investors aber relativ gering (siehe Kapitel<br />

‚Risikohinweise’, Abschnitt ‚Spezielle Risiken<br />

aus Private Equity Investitionen’).<br />

Venture Capital<br />

Der Begriff ‚Venture Capital’ wird fälschlicherweise<br />

häufig als Synonym für ‚Private<br />

Equity’ verwendet. Tatsächlich bezeichnet<br />

er jedoch ausschließlich die Investition von<br />

Eigenkapital in junge Unternehmen in<br />

Wachstumsbranchen. Im Bereich Venture<br />

Capital wird nach Lebensphasen des Unternehmens<br />

unterschieden in: ‚Seed Capital’,<br />

‚Start-up Capital’ und ‚Early Stage Financing’.<br />

Mit ‚Seed Capital’ wird das früheste Stadium<br />

eines Unternehmens finanziert. Oftmals liegt<br />

lediglich eine vielversprechende Geschäftsidee<br />

vor und Kapital wird benötigt, um ein<br />

Unternehmenskonzept zu entwickeln oder<br />

einen vermarktbaren Prototypen herzustellen.<br />

In dieser frühen Phase ist der Kapitalbedarf<br />

im Allgemeinen relativ gering, das Risiko<br />

für den Investor allerdings am höchsten<br />

(siehe Kapitel ‚Risikohinweise’, Abschnitt<br />

‚Spezielle Risiken aus Private Equity Investitionen’).<br />

Eigenkapital für ‚Start-ups’ wird zur<br />

Verfügung gestellt, wenn bereits ein vermarktbares<br />

Produkt und ein Business-Plan<br />

vorliegen. Das Risiko nimmt in dieser Phase<br />

bereits ab. In der Phase so genannter ‚Early<br />

Stage Financings’ besitzt das Unternehmen<br />

und seine Produktpalette schon eine gewisse<br />

Marktakzeptanz. Zu finanzieren sind Umsatzausweitung,<br />

Marketing- und Vertriebsanstrengungen<br />

sowie die Verbesserung der<br />

internen Organisation oder die Komplettierung<br />

des Managements.<br />

Private Equity Märkte<br />

In den letzten Jahren erlebten die internationalen<br />

Private Equity Märkte eine starke<br />

Aufschwungphase. Dies zeigte sich sowohl<br />

in dem starken Wachstum der Investitionstätigkeit<br />

als auch in der Einwerbung der<br />

Fondsgelder, dem so genannten <strong>Fund</strong>raising.<br />

Das Ende der Interneteuphorie und der damit<br />

verbundene Einbruch an den internationalen<br />

Aktienbörsen wirkte sich auch auf den<br />

von den Aktienmärkten weniger abhängigen<br />

Private Equity Markt durch vorübergehend<br />

geringere Mittelzuflüsse aus. Insbesondere<br />

institutionelle Investoren haben zwischenzeitlich<br />

ihr Engagement in diesem Bereich<br />

jedoch wieder deutlich erhöht und vor allem<br />

im Buy-Out-Segement einen regelrechten<br />

<strong>Fund</strong>raising-Boom ausgelöst. Insgesamt erreichte<br />

das <strong>Fund</strong>raising von europäischen<br />

Buy-Out- und Venture Fonds im Jahr 2005<br />

ein Volumen von 68,6 Mrd. € (+ 158 % im<br />

Vorjahresvergleich) und von US-amerikanischen<br />

Buy-Out und Venture Fonds 115,7 Mrd.<br />

US-$ (+ 81 % im Vorjahresvergleich). 3 Private<br />

Equity Fonds agieren weltweit, wobei der USamerikanische<br />

Private Equity Markt nach wie<br />

vor der größte regionale Teilmarkt ist. Das<br />

für den US-amerikanischen Private Equity<br />

Markt veröffentlichte Transaktionsvolumen


INVESTITIONSBEREICHE<br />

29<br />

von Buy-Out und Venture Fonds beläuft<br />

sich auf 220,2 Mrd. US-$ in 2005 (+ 39 %<br />

im Vorjahresvergleich). Das insgesamt für<br />

Europa veröffentlichte Investitionsvolumen<br />

von Buy-Out und Venture Fonds beläuft sich<br />

auf 44,8 Mrd.€ (+ 24 % im Vorjahresvergleich).<br />

3 Hauptinvestitionsländer in Europa<br />

sind Großbritannien, Deutschland und<br />

Frankreich.<br />

Bis vor einigen Jahren war der Zugang<br />

zu Private Equity fast ausschließlich institutionellen<br />

Investoren vorbehalten. Erst<br />

seit einigen Jahren gibt es in Deutschland<br />

Publikumsfonds, die als Dachfonds konzipiert<br />

sind und privaten Anlegern den<br />

Zugang zu renommierten internationalen<br />

Private Equity Fonds ermöglichen. Welches<br />

Gewicht institutionelle Investoren dem<br />

Bereich Private Equity beimessen, wird beispielsweise<br />

daran deutlich, dass US-amerikanische<br />

Stiftungen im Durchschnitt etwa<br />

14 % ihres gesamten Vermögens in Private<br />

Equity anlegen.<br />

Von professionellen institutionellen Investoren<br />

werden insbesondere zwei Gründe<br />

für ihr starkes Engagement in diesem<br />

Bereich genannt: Erstens ermöglicht diese<br />

Vermögensanlage überdurchschnittlich<br />

hohe Renditen und zweitens korreliert<br />

sie nur in beschränktem Umfang mit<br />

klassischen Anlagen wie Aktien, Renten,<br />

Geldmarktanlagen oder Immobilien und<br />

weist daher eine von diesen teilweise unabhängige<br />

Wertentwicklung auf.<br />

3<br />

EVCA, NVCA, Thomson Financial Venture Economics


30<br />

INVESTITIONSBEREICHE<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

Private Equity Renditen<br />

Mit Private Equity Fonds mit Schwerpunkt<br />

auf Later Stage Finanzierungen, insbesondere<br />

Buy-outs, die für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

im Vordergrund stehen, wurden<br />

in der Summe aller Fonds in der Mehrzahl<br />

aller 5- und 10-Jahreszeiträume seit 1985<br />

Renditen von über 10 % p. a. 4 (IRR) 5 bei<br />

einem durchschnittlichen Wert von rd. 15 %<br />

p. a. erzielt. Die Renditen der so genannten<br />

<strong>Top</strong>-Quarter Fondsmanager liegen noch<br />

erheblich höher und zwar durchschnittlich<br />

über 30 % p. a. 4 Dabei wird unter dem ‚<strong>Top</strong>-<br />

Quarter’ vereinfacht ausgedrückt das nach<br />

in der Vergangenheit erzielten Ergebnissen<br />

obere Viertel aller Fonds verstanden.<br />

Zwar sind in der Vergangenheit erzielte<br />

Ergebnisse keine Garantie für künftige<br />

Erfolge, allerdings bringen die in der Vergangenheit<br />

dem <strong>Top</strong>-Quarter zugehörigen<br />

Fonds bzw. deren Managementteams erfahrungsgemäß<br />

gute Voraussetzungen mit,<br />

auch mit neuen Fonds wieder dem <strong>Top</strong>-<br />

Quarter anzugehören.<br />

Viele dieser <strong>Top</strong>-Performer sind heute so<br />

genannte ‚Closed Shops’. Das bedeutet, an<br />

neuen Fonds können sich zunächst nur jene<br />

Investoren beteiligen, die bereits frühere<br />

Fonds der Gesellschaft gezeichnet haben.<br />

Darüber hinaus liegen die Mindestbeteiligungen,<br />

die diese Fonds fordern, häufig in<br />

der Größenordnung von 10 Mio. €/ US-$<br />

oder mehr, so dass der Anlegerkreis schon<br />

aus diesem Grund sehr eingeschränkt ist.<br />

Der Zugang zu diesen führenden Private<br />

Equity Gesellschaften, der Privatanlegern<br />

– insbesondere mit kleineren oder mittleren<br />

Vermögen – in der Regel verschlossen bleibt,<br />

ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für<br />

überdurchschnittliche Anlageergebnisse.<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt deshalb<br />

(direkt oder indirekt über nicht zirkulationsfähige<br />

Zertifikate, vgl. S. 44), in ausgewählte<br />

Private Equity Dachfonds zu investieren, die<br />

nachweislich über den Marktzugang und die<br />

erforderlichen Mittel in dreistelliger Millionenhöhe<br />

verfügen, um ein diversifiziertes<br />

Portfolio erfolgversprechender Private Equity<br />

Fonds aufzubauen. Wie in allen Investitions-<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> Serie – Stand: 31.03.2007<br />

Fondsname<br />

Emission<br />

Fondsvolumen<br />

in T€<br />

Eigenkapital<br />

in Prozent<br />

Gezeichnete<br />

Zielfonds<br />

Anzahl<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong><br />

Jul 00<br />

30.845<br />

100<br />

24<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> II<br />

Mai 01<br />

45.407<br />

100<br />

24<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> III<br />

Feb 03<br />

41.528<br />

100<br />

22<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> IV<br />

Aug 04 35.493<br />

100<br />

20<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V d) März 06 78.860 100 10<br />

232.133<br />

a)<br />

Fair Market Value: Bewertung des Gesamtbestandes der Portfoliounternehmen vor Fremdwährungseffekten durch die Zielfondsmanager zum 30.09.2006<br />

b)<br />

Zwei Aussschüttungen in Höhe von insgesamt 25 Prozent des Kommanditkapitals wurden in 2005 mit der vierten Eigenkapitalrate verrechnet;<br />

eine Ausschüttung in Höhe von 12 Prozent des Kommanditkapitals wurde am 30.11.2006, eine weitere Ausschüttung in Höhe von 13 Prozent<br />

des Kommanditkapitals wird am 30.04.2007 vorgenommen.<br />

c)<br />

Eine Ausschüttung in Höhe von 12,5 Prozent des Kommanditkapitals wurde am 31.05.2006 mit der dritten Eigenkapitalrate verrechnet;<br />

eine Ausschüttung in Höhe von 12,5 Prozent des Kommanditkapitals wurde am 30.11.2006 mit der vierten Eigenkapitalrate verrechnet;<br />

eine Ausschüttung in Höhe von 12,5 Prozent des Kommanditkapitals wurde am 31.03.2007 mit der vierten Eigenkapitalrate verrechnet.<br />

d)<br />

Die Fondsgesellschaft befand sich zum Stichtag in Platzierung; die Fondsgesellschaft hat im Juli 2006 die Commitmentphase, in der die Zielfonds gezeichnet<br />

werden, begonnen.


INVESTITIONSBEREICHE<br />

31<br />

RISIKOHINWEISE<br />

bereichen gibt es auch hier keine Festlegung,<br />

in welche konkreten Anlageprogramme<br />

die Fondsgesellschaft künftig<br />

investieren wird. Jedoch stehen mit den<br />

CAM Private Equity Fonds, die seit dem Jahr<br />

1998 von der CAM Private Equity Consulting<br />

& Verwaltungs-GmbH aufgelegt werden,<br />

bzw. den <strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global<br />

<strong>Fund</strong>s, die seit dem Jahr 2000 von der <strong>BVT</strong><br />

Unternehmensgruppe in Kooperation mit<br />

CAM aufgelegt werden, ausgezeichnete<br />

Fonds zur Verfügung, die die Investitionskriterien<br />

der Fondsgesellschaft erfüllen. Die<br />

Fondsgesellschaft wird deshalb in diesem<br />

Anlagesegment vorrangig in CAM Private<br />

Equity bzw. <strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global<br />

<strong>Fund</strong>s investieren. Auch wenn keine starre<br />

Festlegung hierauf erfolgt und auch nicht<br />

garantiert werden kann, dass diese langfristig<br />

als Investitionsobjekte für die Fondsgesellschaft<br />

zur Verfügung stehen, so trägt<br />

diese Vorauswahl doch dazu bei, die allgemeinen<br />

Blind Pool Risiken des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Anlagekonzeptes (siehe Kapitel ‚Risikohinweise’)<br />

zu reduzieren.<br />

Die Vorgängerfonds, <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

GmbH & Co. KG bzw. <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> II GmbH & Co. KG, haben bereits in<br />

zwei bzw. einen Fonds aus der Serie der <strong>BVT</strong>-<br />

CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong>s investiert.<br />

Mit CAM und <strong>BVT</strong> wurde mündlich vereinbart,<br />

dass der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> ebenfalls<br />

in diese Fondsserie investieren kann, so<br />

dass zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />

Zugang zu den Fonds dieser Anbieter besteht.<br />

Es ist somit gerechtfertigt, die CAM<br />

Private Equity Fonds bzw. <strong>BVT</strong>-CAM Private<br />

Equity Global <strong>Fund</strong>s als vorgesehene Zielfonds<br />

und die zugehörige Leistungsbilanz<br />

der <strong>BVT</strong> ausführlicher darzustellen.<br />

4<br />

Quelle: EVCA Pan-European Survey of Performance, Research<br />

Notes, July 2006 sowie EVCA Returns Improve Across all Parts<br />

of the Industry, Press Release, 15 June 2006<br />

5<br />

Die Internal Rate of Return (IRR) oder der interne Zinsfuß ist<br />

eine finanzmathematische Kennziffer, die die Effektivverzinsung<br />

einer Beteiligung über die gesamte Prognosedauer misst.<br />

Dabei wird der Abzinsungszins errechnet, bei dem die Summe<br />

aller Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich groß ist. Die<br />

IRR ist nicht mit der Rendite festverzinslicher Wertpapiere vergleichbar.<br />

Vgl. hierzu den Abschnitt ’Renditebegriff’ S. 78.<br />

Volumen der<br />

gezeichneten Zielfonds<br />

in T ¤ in T US$<br />

Einzahlungen<br />

in Zielfonds<br />

in T ¤ in Prozent<br />

Distributionen<br />

durch Zielfonds<br />

in T ¤ in Prozent<br />

FMV a) der<br />

Portfoliounternehmen<br />

in Prozent<br />

Ausschüttungen<br />

in Prozent<br />

13.000<br />

18.236<br />

27.534<br />

96<br />

20.485<br />

74<br />

164<br />

50,0 b)<br />

22.475<br />

25.550<br />

34.174<br />

79<br />

23.710<br />

69<br />

159<br />

37,5 c)<br />

20.480<br />

23.650<br />

17.840<br />

44<br />

4.690<br />

26<br />

123<br />

16.700 23.650 11.335 33<br />

785<br />

7<br />

100<br />

6.000<br />

31.600 2.393<br />

7<br />

marginal


32<br />

INVESTITIONSBEREICHE<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

direkt oder indirekt<br />

über Zertifikate<br />

CAM Private Equity Fonds/<strong>BVT</strong>-CAM<br />

Private Equity Global <strong>Fund</strong>s<br />

Das Management der CAM Private Equity<br />

Consulting & Verwaltungs-GmbH (CAM)<br />

verfügt über umfassende und langjährige<br />

Erfahrungen im Private Equity Bereich und<br />

gehört zu den Pionieren dieser Asset-Klasse<br />

in Deutschland. Die seit Mitte der 1980er<br />

Jahre aufgebaute Expertise umfasst die<br />

systematische Auswahl und Analyse von<br />

Private Equity Programmen weltweit, die<br />

Geschäftsführung erfolgreicher Private<br />

Equity Gesellschaften sowie die Initiierung<br />

und das Management erfolgreicher eigener<br />

Private Equity Dachfonds für institutionelle<br />

Investoren. CAM ist Marktführer als Manager<br />

und Initiator von Private Equity Dachfonds<br />

für institutionelle Investoren in<br />

Deutschland. So hat bspw. das traditionsreiche<br />

Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie.<br />

Ende 2003 seine gesamten Private Equity<br />

Dachfonds-Aktivitäten auf CAM übertragen.<br />

Seit 1998 hat CAM zahlreiche Private Equity<br />

Dachfonds aufgelegt. Die <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />

hat seit dem Jahr 2000 in enger<br />

Kooperation mit CAM fünf <strong>BVT</strong>-CAM<br />

Private Equity Global <strong>Fund</strong>s mit einem bisherigen<br />

Gesamtzeichnungsvolumen von<br />

über 230 Mio. € als Publikumsfonds aufgelegt,<br />

die parallel zu den von CAM für<br />

institutionelle Anleger aufgelegten Private<br />

Equity Dachfonds investieren. Insgesamt<br />

betreut CAM heute private und institutionelle<br />

Gelder i. H. v. rund 2 Mrd. €.<br />

Da die CAM-Manager aufgrund ihrer langjährigen<br />

Kontakte nachweislich Zugang zu<br />

erstklassigen Private Equity Fonds besitzen,<br />

ist es mit den hierdurch insgesamt für<br />

Investitionen zur Verfügung stehenden<br />

Mitteln trotz der teilweise enormen Mindestzeichnungssummen<br />

der Investeefonds von<br />

häufig über 10 Mio. € / US-$ möglich, ein<br />

breit diversifiziertes Portfolio von Anlageprogrammen<br />

bei den absoluten <strong>Top</strong>-Gesellschaften<br />

aufzubauen. Bis Ende März 2007<br />

wurden für die ersten fünf <strong>BVT</strong>-CAM Private<br />

Equity Global <strong>Fund</strong>s Commitments<br />

– also feste Beteiligungsvereinbarungen –<br />

bei den in nachstehender Tabelle aufgeführten<br />

66 Fonds abgegeben.<br />

Die CAM Private Equity Fonds/<strong>BVT</strong>-CAM<br />

Private Equity Global <strong>Fund</strong>s konnten damit<br />

ein ausgezeichnetes Portfolio von <strong>Top</strong>-<br />

Quarter Fonds erster Adressen aufbauen. Da<br />

der Anbieter davon ausgeht, dass dies auch<br />

in Zukunft möglich sein wird, erwartet er,<br />

dass die Mehrkosten des CAM-Dachfondskonzeptes<br />

durch die voraussichtlich höhere<br />

Rendite aus den <strong>Top</strong>-Quarter Investeefonds,<br />

zu denen sowohl die Gesellschaft als auch<br />

die Anleger ansonsten keinen Zugang hätten,<br />

mehr als kompensiert werden können.


INVESTITIONSBEREICHE<br />

33<br />

RISIKOHINWEISE<br />

Zielfonds<br />

Fondsvolumen*<br />

Commitments<br />

<strong>BVT</strong>-CAM in Mio.<br />

Fokus<br />

1 Carlyle Partners III 3,8 Mrd. US$ 2,0 Buyouts<br />

2 Pequot Private Equity III 730 Mio. US$ 1,0 Expansion<br />

3 SVE Star Ventures Enterprises IX 340 Mio. US$ 1,0 VC / Expansion<br />

4 BC European Capital VII <strong>Top</strong> Up 538 Mio. € 1,0 Buyouts<br />

5 Electra European <strong>Fund</strong> 1,0 Mrd. € 1,0 Buyouts<br />

6 Crosslink Omega Ventures IV 233 Mio. US$ 0,9 VC / Expansion<br />

7 CVC European Equity Partners III 3,4 Mrd. $ 1,5 Buyouts<br />

8 TVM V Life Science 336 Mio. € 4,0 VC: Life Science<br />

9 The Candover 2001 <strong>Fund</strong> 2,7 Mrd. € 2,0 Buyouts<br />

10 Sanderling Venture Partners V 317 Mio. US$ 1,5 VC / Expansion<br />

11 The Third Cinven <strong>Fund</strong> 4,4 Mrd. € 4,0 Buyouts<br />

12 PAI Europe III 1,8 Mrd. € 3,0 Buyouts<br />

13 J.W.Childs Equity Partners III 1,9 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />

15 Bridgepoint Capital - EPEF II 2,0 Mrd. € 2,2 Buyouts<br />

14 Pomona Capital V 582 Mio. US$ 3,0 Secondaries<br />

16 Blackstone Cap. Partners IV 6,450 Mrd. US$ 3,7 Buyouts<br />

17 Ripplewood Partners II 1,056 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />

18 Duke Street Capital V 845 Mio. € 2,8 Buyouts<br />

19 Fondsinvest VI 292 Mio. € 3,3 Secondaries<br />

20 Coller International Partners IV 2,6 Mrd. US$ 3,3 Secondaries<br />

21 Lexington Capital Partners V 2,0 Mrd. US$ 3,3 Secondaries<br />

22 Nmás1 Private Equity <strong>Fund</strong> 176 Mio. € 2,4 Buyouts<br />

23 Charterhouse Capital Partners VII 2,7 Mrd. € 4,0 Buyouts<br />

24 Castle Harlan Partners IV 1,2 Mrd. US$ 5,5 Buyouts<br />

25 United States Power <strong>Fund</strong> 250 Mio. US$ 3,2 Special Situations<br />

26 Kelso Investment Associates VII 2,1 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />

27 Platinum Equity Capital Partners 700 Mio. US$ 5,0 Buyouts<br />

28 Vintage Ventures Partners 65,6 Mio. US$ 3,0 VC / Secondaries<br />

29 Accent Equity 2003 <strong>Fund</strong> 250 Mio. € 3,8 Buyouts<br />

30 Providence Equity Partners V 4,3 Mrd. $ 2,0 Buyouts<br />

31 Odyssey Inv. Partners <strong>Fund</strong> III 750 Mio. US$ 4,0 Buyouts<br />

32 PAI Europe IV 2,7 Mrd. € 4,0 Buyouts<br />

33 Carlyle Partners IV 7,9 Mrd. US$ 3,5 Buyouts<br />

34 ECI 8 255 Mio. £ 1,5 Buyouts<br />

35 BC European Capital VIII 5,5 Mrd. € 8,0 Buyouts<br />

36 Advent International GPE V 2,5 Mrd. € 2,5 Buyouts<br />

37 Pomona Capital VI 821 Mio. US$ 3,0 Secondaries<br />

38 Montagu III 2,3 Mrd. € 2,0 Buyouts<br />

39 Calvert Street III 225 Mio. US$ 3,7 Buyouts<br />

40 CVC European Equity Partners IV 6,0 Mrd. € 3,6 Buyouts<br />

41 Electra European <strong>Fund</strong> II 1,3 Mrd. € 3,6 Buyouts<br />

42 United States Power <strong>Fund</strong> II 750 Mio. US$ 3,0 Special Situations<br />

43 Vestar Capital Partners V 3,5 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />

44 Gilde Buyout <strong>Fund</strong> III 750 Mio. € 2,6 Buyouts<br />

45 New Leaf Ventures 310 Mio. US$ 2,6 VC / Expansion<br />

46 Charterhouse Cap. Partners VIII 3,5 Mrd. € 3,0 Buyouts<br />

47 Blackstone Capital Partners V 15,6 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />

48 Globespan Capital Partners V 600 Mio. € 5,0 VC / Balance<br />

49 Opus Capital Venture Partners 250 Mio. US$ 5,0 VC / Seed<br />

50 The Triton <strong>Fund</strong> II 850 Mio. € 2,0 Buyouts<br />

51 Primary Capital III 200 Mio. £ 1,0 Buyouts<br />

52 Bain Capital IX 6,0 Mrd. US$ 4,0 Buyouts<br />

53 Waterland Private Equity III 400 Mio. € 2,0 Buyouts<br />

54 Madison Dearborn Capital V 6,5 Mrd. US$ 4,0 Buyouts<br />

55 The Fourth Cinven <strong>Fund</strong> 6,5 Mrd. € 3,0 Buyouts<br />

56 SV Life Science <strong>Fund</strong> IV 400 Mio. € 1,0 VC / Expansion<br />

57 Magnum Venture Capital 101 Mio. US$ 2,5 VC / Expansion<br />

58 First Reserve XI 7,8 Mrd. € 2,5 Special Situations<br />

59 Mercapital SPEF III 550 Mi. € 4,0 Buyouts<br />

60 21 Central Partners III 284 Mio. € 2,0 Buyouts<br />

61 Providence Equity Partners VI 12 Mrd. US$ 3,0 Buyouts<br />

62 Affinity Asia Pacific <strong>Fund</strong> III 2,5 Mrd. US$ 4,0 Buyouts<br />

63 Monomoy 200 Mio. US$ 5,0 Special Situations<br />

64 Navis Asia <strong>Fund</strong> V 750 Mio. US$ 5,0 Buyouts<br />

65 Technology Partners VIII 250 Mio. US$ 6,0 VC<br />

66 Vintage Ventures III 125 Mio. US$ 3,6 Secondaries * Teilweise Zielvolumen


34<br />

INVESTITIONSBEREICHE<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

Immobilien<br />

Da der Verkehrswert von Immobilien,<br />

insbesondere von Gewerbeimmobilien,<br />

neben festen Parametern wie Lage und<br />

Nutzungskonzept im Wesentlichen von<br />

den erzielten Mieteinnahmen abhängt<br />

und bei den Mietsteigerungen vermieteter<br />

Gewerbeimmobilien ein enger Zusammenhang<br />

zur Entwicklung der allgemeinen<br />

Lebenshaltungskosten besteht, haben sich<br />

Immobilien in der Vergangenheit im Allgemeinen<br />

als inflationsgeschützte Anlagen<br />

erwiesen. Privatanlegern ist es aber in den<br />

seltensten Fällen möglich, sich ein eigenes<br />

Immobilienportfolio aufzubauen. Dies gilt<br />

bereits für vermietete Wohnimmobilien,<br />

aber insbesondere für die im Vergleich<br />

hierzu in der Regel renditestärkeren Gewerbeobjekte<br />

wie Einzelhandels-, Bürooder<br />

Logistikimmobilien, die für Einzelinvestoren<br />

wegen der Investitionssummen<br />

in Millionenhöhe in der Regel überhaupt<br />

nicht in Betracht kommen. Hier kommt<br />

Fondsprodukten, die es ermöglichen, auch<br />

mit überschaubaren Beträgen in größere<br />

Immobilienprojekte zu investieren, folglich<br />

eine besondere Bedeutung zu.<br />

Die Fondsgesellschaft wird vorwiegend in<br />

Bestandsimmobilien, d. h. bereits fertiggestellte<br />

und vermietete Immobilien, investieren.<br />

Hierdurch entfallen sowohl Errichtungsals<br />

auch Anfangsvermietungsrisiken. Darüber<br />

hinaus bieten Bestandsimmobilien<br />

aufgrund der bestehenden Mietverträge<br />

eine erhöhte Kalkulationssicherheit. Auf<br />

der anderen Seite weisen so genannte Projektentwicklungen,<br />

d. h. die Planung, Errichtung,<br />

Vermietung und anschließende<br />

Veräußerung von Immobilien durch Ausnutzung<br />

eines weiteren Teils der Wertschöpfungskette<br />

eventuell zusätzliche<br />

Chancen auf. Die Fondsgesellschaft wird<br />

deshalb einen Teil der für Investitionen<br />

zur Verfügung stehenden Mittel, maximal<br />

jedoch 10 %, voraussichtlich auch in Projektentwicklungen<br />

investieren.


INVESTITIONSBEREICHE<br />

35<br />

RISIKOHINWEISE<br />

Immobilien Inland<br />

Langfristig betrachtet haben Immobilien<br />

in Deutschland einen stetigen Wertzuwachs<br />

zu verzeichnen und bieten daher<br />

einen weitgehenden Inflationsschutz. Dies<br />

darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen,<br />

dass auch Immobilien zyklischen<br />

Wertschwankungen unterworfen sind<br />

und selbst über längere Zeiträume auch<br />

an Wert verlieren können. Gerade in den<br />

letzten zwölf Jahren ist eine solche Phase<br />

in Deutschland zu beobachten: In der allgemeinen<br />

Euphorie um den ‚Aufschwung<br />

Ost’ kam es Anfang bis Mitte der 90er<br />

Jahre – angeheizt durch eine aus heutiger<br />

Sicht maßlose steuerliche Förderung –<br />

in den neuen Bundesländern zu einem<br />

wahrhaften Bauboom, in dem am Markt<br />

vorbei, ohne Beachtung der tatsächlichen<br />

Mieternachfrage, sowohl im Wohn- als<br />

auch im Gewerbeimmobilienbereich ein<br />

bis heute nicht absorbierter Flächenüberhang<br />

geschaffen wurde, unter dem die<br />

Immobilienmärkte im Osten Deutschlands<br />

bis heute leiden.<br />

In den alten Bundesländern war gleichzeitig<br />

eine zunächst fast gegenläufige Entwicklung<br />

zu beobachten. Insbesondere in<br />

den Metropolen wie Frankfurt und München<br />

explodierten die Mieten insbesondere<br />

bei Büroimmobilien in 1A-Lagen förmlich.<br />

Eine Situation, die auch hier ein schnelles<br />

Anwachsen des Angebots neu geschaffener<br />

Flächen provozierte und damit die<br />

Gefahr eines Überangebots vergrößerte.<br />

Gleichzeitig bremste die negative allgemeine<br />

konjunkturelle Entwicklung in den<br />

letzten Jahren die Flächennachfrage, so<br />

dass auch in Westdeutschland und insbesondere<br />

in den zuvor am stärksten aufgeheizten<br />

Immobilienmärkten der Großstädte<br />

wachsende Leerstandsraten und sinkende<br />

Mieten zu verzeichnen waren. Inzwischen<br />

scheint die Talsohle jedoch durchschritten<br />

zu sein. Die Vermietungsumsätze sind in<br />

den meisten wichtigen Büromärkten 2006<br />

wieder angestiegen, verbunden mit leicht<br />

sinkenden Leerstandsraten und wieder ansteigenden<br />

Mieten sowohl im Bereich der<br />

Spitzenmieten als auch im Durchschnitt. 6<br />

Die in den Jahren 2000/2001 erreichten<br />

Spitzenmieten sind dabei jedoch noch<br />

nicht wieder erreicht worden.<br />

Wichtige Lehren sind aus der jüngsten<br />

Krise aber dennoch zu ziehen. Das A und<br />

O einer Immobilie sind deren Vermietungsmöglichkeiten.<br />

Zu beachten sind hierbei<br />

neben den bekannten Faktoren Standort,<br />

Lage und Wertigkeit der Immobilie jedoch<br />

auch die tatsächliche Nachfrage nach Flächen,<br />

flexible Nutzungsmöglichkeiten und<br />

möglichst bereits bestehende langfristige<br />

Mietverträge mit bonitätsstarken Endmietern.<br />

Das Fondsmanagement wird diesen<br />

Kriterien bei allen Immobilieninvestitionen<br />

besondere Bedeutung beimessen.<br />

Ferner wird auch im Immobilienbereich<br />

der Risikostreuung oberste Priorität eingeräumt.<br />

Hierzu wird bei Investitionen<br />

sowohl regional als auch nach Nutzungskonzepten<br />

– Büro-, Einzelhandels-, Lo-<br />

6<br />

Jones Lang Lasalle, European Research, Oktober 2006<br />

sowie City Profile Frankfurt/M., Hamburg u. München<br />

Update Q3 06<br />

Quelle: Immobilienindex BulwienGesa AG 2006


36<br />

INVESTITIONSBEREICHE<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

gistik- und Wohnimmobilien – auf eine<br />

möglichst vielfältige und breite Diversifikation<br />

geachtet. Investitionen sollen<br />

über vielversprechende, solide konzipierte<br />

geschlossene Immobilienfonds verschiedener<br />

renommierter deutscher Initiatoren<br />

erfolgen.<br />

Immobilien Ausland<br />

Der Grundgedanke der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Anlagephilosophie,<br />

durch Streuung der Investitionen<br />

auf unabhängige Asset-Klassen<br />

die Rendite-Risiko-Relation zu optimieren,<br />

wird auch bei Immobilieninvestitionen<br />

umgesetzt. Die Volkswirtschaften anderer<br />

Länder entwickeln sich teils dynamischer,<br />

teils stabiler als die in Deutschland.<br />

Manche ausländische Immobilienmärkte<br />

befinden sich konjunkturbedingt in<br />

einem anderen Entwicklungszyklus. Mit<br />

zahlreichen Ländern bestehen sog. Doppelbesteuerungsabkommen,<br />

die es deutschen<br />

Anlegern ermöglichen, die dortigen<br />

steuerlichen Freibeträge auszunutzen.<br />

Und schließlich ermöglicht die Verteilung<br />

investierter Mittel auf verschiedene Währungsräume<br />

auch in dieser Beziehung eine<br />

Diversifikation. Dies sind nur einige der<br />

Aspekte, die auch bei Immobilieninvestitionen<br />

für eine breite Streuung sprechen.<br />

Deshalb wird im Immobilien-Bereich neben<br />

den Investitionen in Deutschland auch ein<br />

Teil der Fondsmittel in attraktive Immobilienmärkte<br />

weltweit angelegt werden.<br />

Aus heutiger Sicht bieten sich hierfür insbesondere<br />

USA, Frankreich und Österreich<br />

als Investitionsländer an. Mittel- und langfristig<br />

erscheint es jedoch sehr wahrscheinlich,<br />

dass künftig auch weitere Staaten wie<br />

bspw. Australien oder als Konsequenz der<br />

erfolgten EU-Erweiterung auch osteuropäische<br />

Länder für Immobilieninvestitionen<br />

der Fondsgesellschaft interessant werden.<br />

Grundsätzliche Voraussetzung für eine<br />

solche Ausweitung der Investitionsstandorte<br />

der Fondsgesellschaft ist jedoch, dass<br />

sämtliche Rahmenbedingungen sowohl<br />

in den jeweiligen Staaten als auch in den<br />

zwischenstaatlichen Regelungen – dies<br />

umfasst neben rechtlichen und steuerlichen<br />

Aspekten auch die sozialen Gegebenheiten<br />

in den Investitionsländern –<br />

für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

geeignet erscheinen. Aktuell bieten sich<br />

die oben genannten Staaten aufgrund<br />

wirtschaftlicher Aspekte sowie der bereits<br />

vorliegenden Erfahrungen und des<br />

vorhandenen Angebots von Immobilienbeteiligungen<br />

besonders an. Zudem sind<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

von Immobilien in diesen Ländern<br />

aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen<br />

im Belegenheitsland der<br />

Immobilien zu versteuern und unterliegen<br />

in Deutschland lediglich dem Progressionsvorbehalt<br />

(vgl. S. 112). Durch Ausnutzung<br />

der persönlichen Freibeträge in den jeweiligen<br />

Ländern kann für Anleger hierdurch<br />

ein zusätzlicher Vorteil entstehen.<br />

Investitionsstandort USA<br />

Als größter Wirtschafts- und Industrienation<br />

der Welt kommt den USA auch in den<br />

internationalen Immobilienmärkten eine<br />

besondere Bedeutung zu. Bereits vor rund<br />

30 Jahren haben deutsche Privatanleger den<br />

US-Immobilienmarkt als attraktive Ergänzung<br />

zum inländischen Markt entdeckt.<br />

Maßgeblich hierfür sind das langfristige<br />

Wachstum der US-Wirtschaft auf hohem<br />

Niveau und die damit einhergehende steigende<br />

Flächennachfrage bei Wohn- und<br />

Gewerbeimmobilien, sowie die günstigen<br />

steuerlichen und politischen Rahmenbedingungen.<br />

Nach einer vorübergehenden<br />

Schwäche im Jahr 2001 ist die US-Wirtschaft<br />

bereits wieder auf Wachstumskurs. Angekurbelt<br />

durch vorübergehend historisch niedrige<br />

Zinsen und spürbare Steuersenkungen verzeichnete<br />

das amerikanische Bruttoinlandsprodukt<br />

seit dem Jahr 2003 bereits wieder<br />

deutliche Steigerungsraten. In den Jahren<br />

2004 und 2005 lag die Steigerung des re-


INVESTITIONSBEREICHE<br />

37<br />

RISIKOHINWEISE<br />

alen Bruttoinlandsproduktes mit 4,2 % bzw.<br />

3,5 % rd. doppelt so hoch wie in der EU.<br />

Als Folge steigen auch die Beschäftigungszahlen<br />

und die Nachfrage nach Konsumgütern<br />

an. Parallel nimmt die Nachfrage nach<br />

Büroflächen in den USA seit 2003 wieder<br />

deutlich zu, so dass bei anhaltend mäßigem<br />

Flächenneubau seit 2003 wieder sinkende<br />

Leerstandsraten zu beobachten sind.<br />

In den vergangenen Jahren war jedoch ein<br />

Anstieg der Kaufpreise festzustellen, so dass<br />

US-Immobilien nach Ansicht vieler Marktteilnehmer<br />

heute als vergleichsweise teuer<br />

gelten. Im Gegenzug können sich hieraus<br />

für die Entwicklung neuer Immobilienprojekte<br />

Chancen ergeben, die den Bau von<br />

Immobilien aktuell lukrativer erscheinen<br />

lassen als den Kauf von Bestandsimmobilien.<br />

Die <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe ist seit<br />

Ende der 70er Jahre erfolgreich auf dem<br />

US-amerikanischen Immobilienmarkt aktiv<br />

und insbesondere durch die seit 1994 aufgelegte<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners Serie gerade<br />

im Bereich der Immobilien-Projektentwicklungen<br />

in den USA erfolgreich. Wie im<br />

Private Equity Bereich gibt es auch in dieser<br />

Asset Klasse keine Festlegung, in welche<br />

konkreten US-Immobiliengesellschaften die<br />

Fondsgesellschaft künftig investieren wird.<br />

Aufgrund des besonderen Know-hows der<br />

<strong>BVT</strong> in diesem Bereich, bietet es sich jedoch<br />

an, die für Investitionen in US-Immobilien<br />

vorgesehenen Mittel zunächst in US-Projektentwicklungen<br />

der <strong>BVT</strong> zu investieren. Dies<br />

wird aus steuerlichen Gründen voraussichtlich<br />

nicht über Gesellschaftsbeteiligungen,<br />

sondern über partiarische Darlehen erfolgen.<br />

Die Kompetenz der <strong>BVT</strong> in diesem Bereich<br />

wird durch nachfolgende Leistungsbilanz<br />

dokumentiert.


38<br />

INVESTITIONSBEREICHE<br />

US Capital Partners Serie – Stand: abgewickelt<br />

Fertiggestellte Projekte – Gewinn realisiert<br />

Fondsname<br />

Standorte<br />

Immobilientyp<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners, Cool Springs Franklin; Nashville; Tennessee Power Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners II, Sonora Village Scottsdale; Phoenix; Arizona Community Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners III, Coquina Ft. Lauderdale; Florida Neighborhood Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners IV, Scotsdale Horizon Scottsdale; Phoenix; Arizona Neighborhood Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners VI, Camelback Phoenix; Arizona Bürogebäude<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners VII, Doral Doral; Dade County; Florida Neighborhood Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners VIII, Kendall Miami; Florida Neighborhood Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners IX, Brickell Land Miami; Florida Gewerbliches Grundstück<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners X, Sawgrass Ft. Lauderdale; Florida Neighborhood Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners XII, Val Vista Gilbert; Phoenix; Arizona Neighborhood Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners XIII, Madison 2) Madison; Georgia Neighborhood Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners XXII, Cranston Parkade Cranston; Providence; Rhode Island Community Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners XXIII, Cox Creek 3) Florence; Alabama Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners XXV, Eagle Square Providence; Rhode Island Community Shopping Center<br />

Gesamt<br />

1)<br />

Anzahl inklusive der Grundstücksparzellen.<br />

2)<br />

Das Shopping Center wurde im Jahr 2001 verkauft. Zwei Einzelparzellen standen zum Verkauf, eine davon wurde im Juli 2004 veräußert.<br />

3)<br />

Die 3 Mio US$ setzen sich zusammen aus 760.000 US$ Barkapital und 2,24 Mio. US$, die durch eine Avalbürgschaft abgesichert wurden.<br />

Die Renditeberechnungen beziehen sich nur auf das eingesetzte Barkapital.<br />

Fertiggestellte Projekte – Gewinn noch nicht vollständig realisiert – Stand: 31.12.2005<br />

Fondsname<br />

Standorte<br />

Immobilientyp<br />

<strong>BVT</strong> Chapel Hills, Westland Terrace 4) Orlando; Florida Neighborhood Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners XI, Centro Ybor 5) Tampa; Florida Urban Retail; Entertainment Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners XV, The Promenade 6) Scottsdale; Phoenix; Arizona Regional Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> Capital Partners XVII, Fals Village 7 Raleigh; North Carolina Community Shopping Center<br />

<strong>BVT</strong> HBavaria Hofbräuhaus Las Vegas 8) Las Vegas; Nevada Kopie Original Münchner Hofbräuhaus<br />

Gesamt<br />

4)<br />

Das Shopping Center wurde im Oktober 2003 verkauft, das Kommanditkapital und ein Teil des erwarteten Gewinns wurden zurückgeführt bzw. ausgeschüttet.<br />

Die letzte verbliebene Grundstücksparzelle wurde zwischenzeitlich auch verkauft.<br />

5)<br />

In Umstrukturierung.<br />

6)<br />

Verkauf der Einzelhandels- und Restaurantfl ächen im Oktober 2005; Verkauf der Bürofl ächen geplant für 2007.<br />

7)<br />

Das Shopping Center wurde im Oktober 2002 verkauft, es wurden inzwischen 44 % des Kommanditkapitals zurückgeführt. Auf einem benachbarten Baugrundstück<br />

wurde im Sommer 2005 mit dem Bau eines Wohnparks mit insgesamt 24 Stadthäusern begonnen.<br />

Der Verkauf der einzelnen Häuser und die Fertigstellung erfolgen voraussichtlich bis Ende des Jahres 2007.<br />

8)<br />

Inbetriebnahme zum 31.01.2004, aufgrund erhöhter Anlaufkosten in der Einführungsphase, insbesondere für Marketing, konnten im Jahr 2004 und voraussichtlich<br />

auch im Jahr 2005 noch keine Ausschüttungen durchgeführt werden.<br />

Allgemeine Anmerkung: Die Projektentwicklungsgesellschaften <strong>BVT</strong> Capital Partners V, XIV, XVI, XVIII, XIX, XX, XXI und XXIV sind nicht aufgeführt,<br />

da es sich um Vorratsgesellschaften handelt, die nicht als Fonds platziert wurden.


INVESTITIONSBEREICHE<br />

39<br />

vermietbare<br />

Gesamtfläche<br />

in sq ft; qm<br />

Emission<br />

Fondsvolumen<br />

in TUS$<br />

Eigenkapital<br />

in TUS$<br />

Kapitalbindung Gewinn inkl. Veräußerungserlös<br />

in Prozent<br />

in Monaten p. a.<br />

gesamt<br />

geplant tatsächlich Soll Ist Soll Ist<br />

Einheiten<br />

Anzahl<br />

223.912 / 20.801 Sep 94 20.884 5.925 18 75 17,3 13,6 26,0 84,8 1<br />

248.310 / 23.068 Sep 95 31.500 8.900 18 50 16,7 17,9 25,0 71,9 1<br />

91.120 / 8.465 Aug 96 16.400 3.450 18 65 15,9 11,1 23,8 60,6 13 1)<br />

154.692 / 14.370 Feb 97 14.551 4.450 18 15 17,0 22,0 23,0 27,5 1<br />

104.000 / 9.662 Jul 97 16.771 6.700 21 13 16,5 15,1 28,8 16,4 1<br />

75.337 / 6.999 Jun 97 10.025 1.750 22 29 14,7 20,3 27,0 49,0 1<br />

83.625 / 7.769 Sep 97 11.922 2.420 18 27 16,3 16,8 24,4 38,0 1<br />

nur Grundstücksverkauf Feb 98 13.500 4.500 18 9 16,0 44,3 24,0 33,2 0<br />

83.802 / 7.785 Dez 98 11.550 2.700 16 -17 25 16,0 16,4 21,6 34,1 1<br />

186.680 / 17.343 Sep 98 11.775 2.580 12 31 17,0 15,8 17,0 41,0 2<br />

63.239 / 5.875 Dez 98 5.597 1.270 10 27 16,0 13,5 13,3 28,7 3<br />

258.750 / 24.038 Apr 01 30.500 7.550 22 49 15,3 11,4 28,1 46,7 1<br />

167.710 / 15.580 Jun 00 15.150<br />

3)<br />

3.000 18 27<br />

3)<br />

49,9<br />

3)<br />

47,8<br />

3)<br />

66,5<br />

3)<br />

107,0 1<br />

171.063 / 15.892 Mai 02 26.500 6.000 18 29 15,1 16,8 32,0 41,0 1<br />

1.912.240 / 177.647<br />

236.625 61.195 19,37<br />

28<br />

vermietbare Emission Fondsvolumekapital<br />

in Prozent<br />

Anzahl<br />

Eigen-<br />

Kapitalbindung<br />

Gewinn<br />

Einheiten<br />

Gesamtfläche<br />

in Monaten p. a.<br />

gesamt<br />

in sq ft; qm<br />

in TUS$ in TUS$<br />

aktualisierte<br />

aktualisierte<br />

geplant tatsächlich Soll Prognose Soll Prognose<br />

283.200 / 26.309 Nov 98 16.100 8.299 18 59 19,0 28,5 57,1 9<br />

5) 5) 5)<br />

212.000 / 19.881 Sep 99 49.726 9.100 4 Jahre 14,5 57 1<br />

vollst. Verkauf<br />

682.000 / 63.357 Aug 99 126.500 27.000 5 Jahre<br />

2006/2007<br />

14,2 17,0 63,8 123,0 1<br />

6)<br />

167.231 / 15.536<br />

Jul 00 20.922 6.050 18 7) 16,0 5,9 24,0 24,5 1<br />

18.500 / 1.719 Feb 03 11.950 8.750 30 Jahre (Bestandsobjekt) 8) 18-20 8) 30 Jahre (Bestandsobjekt) 8) 1<br />

1.362.931 / 126.802<br />

225.198 59.199 13


40 INVESTITIONSBEREICHE<br />

<strong>BVT</strong> Residential USA Fondserie<br />

Die Gesellschaften der <strong>BVT</strong> Residential USA<br />

Fondsserie entwickeln in Kooperation mit<br />

Fairfield Residential LLC Class-A-Apartmentanlagen<br />

in den USA.<br />

Fondsname<br />

Standorte<br />

vermietbare<br />

Fläche<br />

Emission<br />

Fondsvolumen<br />

Eigenkapital<br />

Kapitalbindung<br />

in Monaten<br />

Gewinn in<br />

Prozent p. a.<br />

in Sq. ft/m 2<br />

in TUS$<br />

in TUS$<br />

gepl.<br />

Verlauf<br />

Soll<br />

akt. Pro.<br />

<strong>BVT</strong> Residential USA 1, L.P.<br />

„The Reserve at Peabody“<br />

Großraum Boston,<br />

Massachusetts<br />

455.342/<br />

42.301<br />

Sep 04<br />

82.929<br />

18.250<br />

41<br />

planmäßig<br />

13,2<br />

21,0<br />

<strong>BVT</strong> Residential USA 2, L.P.<br />

„Fairfi eld at Marlborough“<br />

Großraum Boston,<br />

Massachusetts<br />

330.180/<br />

30.674<br />

Aug 05<br />

58.741<br />

13.000<br />

48<br />

planmäßig<br />

13,8<br />

13,8<br />

<strong>BVT</strong> Residential USA 3, L.P.<br />

„Fairfi eld at RTP“<br />

„Fairfi eld at Sugar Land“<br />

Großraum<br />

Raleigh-Durham<br />

North Carolina<br />

Houston, Texas<br />

416.604/<br />

38.703<br />

336.648/<br />

31.275<br />

Jan 06<br />

70.490<br />

15.600<br />

48<br />

planmäßig<br />

13,6<br />

13,6<br />

Gesamt<br />

1.538.774/<br />

142.953<br />

212.160<br />

46.850<br />

Aktuelle Entwicklung zu<br />

<strong>BVT</strong> RESIDENTIAL USA 1, L.P.:<br />

Der Bau- und Vermietungsfortschritt verläuft<br />

planmäßig. Die erzielten Mieten liegen<br />

derzeit durchschnittlich um rund 3% über<br />

dem Budgetansatz gemäß Angebotsprospekt.<br />

Für das Projekt dieses Fonds, dessen<br />

Fertigstellung für Juli/August 2007 und der<br />

Verkauf für März 2008 geplant waren, sind<br />

bereits im Oktober 2006 sehr attraktive<br />

Kaufangebote zu Preisen weit über dem<br />

prospektierten Wert eingegangen. Den Zuschlag<br />

erhielt im Februar 2007 eine<br />

US-Immobilienfirma, die „The Reserve at<br />

Peabody“ zu einem Preis von 124,68 Mio.<br />

US-$ erwerben wird. Dies entspricht einem<br />

Mehr von +26 % gegenüber dem im so<br />

genannten „Base Case“ prospektierten Preis<br />

und bedeutet für die Anleger eine voraussichtliche<br />

Ergebnissteigerung von 13,2 %<br />

p. a. auf rund 21 % p. a. Die Durchführung<br />

des Kaufvertrages (das so genannte „Closing“)<br />

ist nach Baufertigstellung (Ende Juli /<br />

Anfang August) vorgesehen.


INVESTITIONSBEREICHE<br />

41<br />

Investitionsstandort Frankreich<br />

Frankreich ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht<br />

der Welt und hat sich in den wirtschaftlichen<br />

Turbulenzen der letzten Jahre<br />

als eine der widerstandsfähigsten Volkswirtschaften<br />

innerhalb der EU erwiesen. In den<br />

Jahren 2001 bis 2003 gab es auch in Frankreich<br />

eine Verlangsamung des realen<br />

Wirtschaftswachstums. Die Zuwachsraten<br />

lagen in den vergangenen Jahren jedoch<br />

regelmäßig deutlich über den Zuwachsraten<br />

in Deutschland. In den Jahren 2004 und<br />

2005 wurde in Frankreich ein reales Wirtschaftswachstum<br />

von 2,3 % bzw. 1,5 %<br />

erreicht.<br />

Bei der Beurteilung der französischen Immobilienmärkte<br />

ist zunächst die zentralistische<br />

Struktur Frankreichs mit einer ausgeprägten<br />

Konzentration auf den Großraum Paris zu<br />

beachten. Mit insgesamt rd. 45 Mio. qm ist<br />

diese Region der größte Büroimmobilienmarkt<br />

Europas. Die Leerstandsrate lag im<br />

3. Quartal 2006 bei 5,1 % und damit im<br />

Vergleich zu anderen europäischen Großstädten<br />

relativ niedrig.<br />

Günstig dürfte sich hier weiterhin auswirken,<br />

dass in den vergangenen Jahren kein<br />

ungesundes Flächen-Überangebot geschaffen<br />

wurde, wie in vielen anderen europäischen<br />

Zentren, und aufgrund von Beschränkungen<br />

bei Neubauten auch in den kommenden<br />

Jahren mit einem relativ stabilen<br />

Büroimmobilienmarkt gerechnet werden<br />

kann. Die stabilen politischen Verhältnisse<br />

sowie die positiven gesamtwirtschaftlichen<br />

Prognosen, machen Frankreich zu einem<br />

attraktiven Investitionsstandort.<br />

Kriterium eine internationale Spitzenposition<br />

ein. Der österreichische Büroimmobilienmarkt<br />

ist – wie die gesamte österreichische<br />

Wirtschaft – sehr stark auf die Hauptstadt<br />

Wien konzentriert. Nach einer historisch<br />

niedrigen Leerstandsrate von lediglich 2,4 %<br />

Ende des Jahres 2000 ist diese bis zum Jahr<br />

2004 auf lediglich 6,9 % angestiegen, was<br />

im internationalen Vergleich einen guten<br />

Wert darstellt. Aufgrund der geringen Fertigstellung<br />

an neuen Bürohäusern und der<br />

Rekordvermietung von jeweils 390.000 qm<br />

Büroflächen in den Jahren 2005 und 2006<br />

ging die Leerstandsrate inzwischen wieder<br />

auf 6,0 % zurück. 7 Die Mietpreise zeigten<br />

sich in den vergangenen Jahren ebenfalls<br />

relativ stabil, so dass das im internationalen<br />

Vergleich niedrige Mietpreisniveau langfristig<br />

auch Wertsteigerungschancen bieten dürfte.<br />

Investitionsstandort Österreich<br />

Das Wirtschaftswachstum verlief in Österreich<br />

in den vergangenen Jahren durchweg<br />

positiv und mit einer Arbeitslosenquote<br />

zwischen 3,6 % und 5,2 % in den vergangenen<br />

10 Jahren nimmt Österreich auch<br />

bei diesem wichtigen volkswirtschaftlichen<br />

7<br />

CB RICHARD ELLIS / Marktbericht, Wien Büromarktbericht,<br />

Viertes Quartal 2006


42 ANLAGEKRITERIEN


ANLAGEKRITERIEN<br />

43<br />

Anlagekriterien<br />

Die konkreten Investitionen, die von<br />

der Fondsgesellschaft künftig getätigt<br />

werden, stehen schon wegen des<br />

langen Investitionszeitraums bis 2020<br />

heute noch nicht fest.<br />

Das Beteiligungsangebot weist deshalb<br />

einen Blind Pool Charakter auf. Gleichwohl<br />

lassen sich zu den vorgesehenen Investitionsbereichen<br />

weitere spezifische Kriterien<br />

angeben, die Beteiligungsmöglichkeiten erfüllen<br />

müssen, um für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

geeignet zu sein. Zur Sicherheit<br />

der Anleger sind diese Investitionskriterien<br />

als Anlagegrundsätze im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegt und für das Fondsmanagement<br />

bindend. Die Anlagegrundsätze<br />

können von den Gesellschaftern mit einer<br />

Mehrheit von 75 % geändert werden. Da<br />

die Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende<br />

Gesellschaft konzipiert ist, ist darauf<br />

zu achten, dass eine mögliche gewerbliche<br />

Infizierung der Fondsgesellschaft, die mit<br />

erheblichen steuerlichen Nachteilen verbunden<br />

sein könnte, vermieden wird.<br />

10 % des (nach Durchführung der beabsichtigten<br />

Investition) investierten Kapitals<br />

dürfen nach Anhörung des Beirats der<br />

Fondsgesellschaft abweichend von den<br />

nachstehend beschriebenen Anlagekriterien<br />

investiert werden. Dabei sind der im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegte Unternehmensgegenstand<br />

und der Grundsatz ausreichender<br />

Mischung und Streuung zu beachten. Es<br />

dürfen auch überdurchschnittliche Risiken<br />

eingegangen werden. Werden die Anlagekriterien<br />

im Nachhinein erfüllt, darf die<br />

vorgenannte Grenze erneut ausgeschöpft<br />

werden.<br />

Aus Gründen der Risikostreuung ist die<br />

Fondsgesellschaft als Dachfonds konzipiert<br />

und investiert vorwiegend in andere Fondsgesellschaften.<br />

Im Bereich Private Equity sind<br />

Direktinvestitionen in Unternehmen gänzlich<br />

ausgeschlossen. Die Beschränkung auf Investitionen<br />

in Private Equity Dachfonds<br />

oder in (nicht zirkulationsfähige, vgl. S. 44)<br />

Zertifikate, denen eine solche Dachfondsbeteiligung<br />

oder ein Korb von Private Equity<br />

Fondsbeteiligungen zugrunde liegt, dient<br />

der weiteren Risikostreuung, der Ausnutzung<br />

des Marktzugangs sowie des spezifischen<br />

Know-hows und der aufwändigen<br />

Due Diligence Prozesse des Private Equity<br />

Dachfonds. Eventuell hiervon abweichend<br />

können Investitionen in direkt investierende<br />

Private Equity Fonds in begründeten Fällen<br />

nur nach Anhörung des Beirats erfolgen. Im<br />

Bereich Immobilien wird ebenfalls vorrangig<br />

in bestehende Immobilienfonds investiert,<br />

hier sind in beschränktem Umfang jedoch<br />

auch Direktinvestitionen möglich.<br />

Für Beteiligungen an Fondsgesellschaften<br />

gilt allgemein:<br />

Es darf nur in Gesellschaften von Anbietern<br />

investiert werden, die seit mindestens fünf<br />

Jahren vergleichbare Beteiligungsmöglichkeiten<br />

anbieten und über einschlägige<br />

Erfahrungen insbesondere in den Bereichen<br />

Objektauswahl und Objektverwaltung<br />

verfügen. Bei Publikumsfonds ist darüber<br />

hinaus das Vorliegen einer Beurteilung des<br />

Prospekts nach IDW Standard durch einen<br />

Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

erforderlich, die keine<br />

wesentlichen Beanstandungen enthält.<br />

Für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

in Private Equity Dachfonds gelten<br />

folgende Grundsätze:<br />

£ Die Private Equity Dachfonds müssen<br />

– nach plausibler Prognose des jeweiligen<br />

Anbieters – über ausreichende Mittel<br />

verfügen, um eine sinnvolle Risikostreuung<br />

(mindestens zehn Zielfonds) gewährleisten<br />

zu können.<br />

£ Das Management des Private Equity<br />

Dachfonds muss – nach plausibler<br />

Angabe des Anbieters – Zugang zu den<br />

besten Private Equity Gesellschaften der<br />

Welt, den sog. <strong>Top</strong> Quarter Fonds,<br />

besitzen.


44<br />

ANLAGEKRITERIEN<br />

PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />

£ Der Private Equity Dachfonds sollte weltweit<br />

investieren, mit Schwerpunkten in<br />

Nordamerika und Europa.<br />

£ Zur Erhöhung der Sicherheit muss der<br />

Private Equity Dachfonds den Schwerpunkt<br />

auf Unternehmensbeteiligungen<br />

in fortgeschrittenen Lebensphasen der<br />

Unternehmen, also bspw. auf Management<br />

Buy-outs, legen.<br />

Für mittelbare oder unmittelbare Investitionen<br />

in Zertifikate über Private Equity Dachfonds<br />

bzw. über Beteiligungen an Private<br />

Equity Fonds gelten die vorstehenden Grundsätze<br />

entsprechend. Für den Emittenten des<br />

Zertifikats muss ausreichende Bonität nachgewiesen<br />

werden. Es dürfen nur Zertifikate<br />

erworben werden, deren Zirkulationsfähigkeit<br />

durch Vereinbarung mit dem Emittenten<br />

ausgeschlossen ist, so dass keine Finanzinstrumente<br />

im Sinne des Gesetzes über das<br />

Kreditwesen vorliegen.<br />

Für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

in Immobilienfonds gelten folgende<br />

Grundsätze:<br />

£ Im Gesamtportfolio der Fondsgesellschaft<br />

muss eine ausgewogene Verteilung sowohl<br />

auf Investitionsstandorte als auch<br />

auf verschiedene Immobilienarten<br />

erfolgen.<br />

£ Zielfonds müssen bereits Eigentümer<br />

(evtl. anteilig) der konkret bezeichneten<br />

Investitionsobjekte sein oder deren<br />

Erwerb muss durch bereits abgeschlossenen<br />

Kaufvertrag und Nachweis der<br />

Gesamtfinanzierung sichergestellt sein.<br />

£ Für alle Immobilien sollte ein unabhängiges<br />

Wertgutachten vorliegen, das den<br />

Kaufpreis als marktgerecht bestätigt.<br />

£ Zum weitgehenden Ausschluss von<br />

Bauerrichtungs- und Vermietungsrisiken,<br />

müssen die Fondsimmobilien im Allgemeinen<br />

vermietete Bestandsimmobilien<br />

sein. Maximal 10 % des (nach Durchführung<br />

der beabsichtigten Investition) investierten<br />

Kapitals kann hiervon abweichend<br />

in Immobilien-Projektentwicklungen investiert<br />

werden, wenn hierdurch der vermögensverwaltende<br />

Status der Fondsgesellschaft<br />

nicht gefährdet wird.<br />

£ Der substanzbildende Anteil einer Fondsinvestition<br />

(Kaufpreis der Immobilien<br />

bezogen auf die Gesamtinvestitionssumme<br />

des Fonds abzüglich Zinsvorauszahlungen)<br />

muss mindestens 85 % betragen.<br />

Zur Berechnung wird die Gesamtinvestitionssumme<br />

des Zielfonds um die<br />

prozentual hochgerechnete Kostenerstattung<br />

zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

reduziert.<br />

£ Die bestehenden Mietverträge sollen eine<br />

gewichtete Restlaufzeit von mindestens<br />

fünf Jahren aufweisen. Die Mieterstruktur<br />

soll hinreichend diversifiziert sein.<br />

Beträgt der Anteil eines Einzelmieters<br />

mehr als 20 % der Gesamtmieteinnahmen<br />

eines Fonds, ist ein ausreichender<br />

Bonitätsnachweis erforderlich.<br />

£ Fremdfinanzierungsrisiken müssen<br />

beschränkt sein durch einen maximal<br />

60%igen Fremdfinanzierungsanteil, eine<br />

bestehende Finanzierungszusage durch<br />

eine Bank, eine mindestens fünfjährige<br />

Zinsfestschreibung, plausibel kalkulierte<br />

Konditionen für die Anschlussfinanzierung<br />

und ggf. die Bildung von Reserven<br />

zur Absicherung von Währungsrisiken bei<br />

Finanzierungen in Fremdwährungen.<br />

£ Die Möglichkeit steuerlicher Nachteile<br />

durch Begründung eines gewerblichen<br />

Grundstückshandels auf Ebene des <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> muss berücksichtigt<br />

werden.


DIE TOP SELECT MANAGEMENT GMBH<br />

45<br />

RISIKOHINWEISE<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH führt die<br />

Geschäfte des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong>. Sie<br />

verfügt über einen Beirat, der die Anlageentscheidungen<br />

trifft. In diesen Beirat entsenden<br />

die Deutsche Postbank AG, die Geschäftsführung<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />

GmbH und die <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co.<br />

KG je ein Mitglied.<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH ist ein<br />

Gemeinschaftsunternehmen der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />

und des Regensburger<br />

Mathematikers und Fondsanalysten Dr.<br />

Werner Bauer. Der vorliegende Fonds ist<br />

das dritte Beteiligungsangebot der <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> Management GmbH.<br />

Die <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe mit Sitz in<br />

München und Atlanta wurde 1976 gegründet<br />

und hat seither über 140 geschlossene<br />

Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen<br />

von rd. 4 Mrd. € initiiert. Die Schwerpunkte<br />

der Emissionstätigkeit liegen in den Bereichen<br />

US-Immobilien, alternative Investments<br />

wie z. B. Private Equity Fonds und Umweltschutz<br />

als Kapitalanlage. Wiederholt ist die<br />

<strong>BVT</strong> dabei in ihrer langjährigen Firmengeschichte<br />

als Pionier neuer erfolgreicher Produktlinien<br />

hervorgetreten.<br />

Verantwortlich für ihren Erfolg ist u. a. die<br />

konsequente Umsetzung des ‚Starke-Partner-Prinzips’.<br />

Die Philosophie, die dahinter<br />

steckt, besagt in einfachen Worten: Jeder<br />

soll das tun, was er am besten kann! <strong>BVT</strong><br />

beschränkt sich deshalb vorwiegend auf die<br />

Entwicklung innovativer Kapitalanlagen sowie<br />

die Konzeption, Emission und umfassende<br />

Betreuung und Kontrolle dieser Produkte.<br />

Das operative Geschäft in den einzelnen<br />

Märkten überträgt sie erfahrenen<br />

Experten in diesen Bereichen.<br />

Bei den Private Equity <strong>Fund</strong>s hat <strong>BVT</strong> deshalb<br />

von Anfang an auf die enge Kooperation<br />

mit einem starken Partner in diesem Segment<br />

gesetzt. Die Serie der <strong>BVT</strong>-CAM Private<br />

Equity Global <strong>Fund</strong>s wurde bereits in der<br />

Konzeption mit den Private Equity Experten<br />

der CAM Private Equity Consulting & Verwaltungs<br />

GmbH / Köln entwickelt. CAM<br />

zeichnet für die Auswahl, Analyse, Akquisition<br />

und Betreuung des Private Equity Portfolios<br />

verantwortlich. Für die <strong>BVT</strong>-CAM Private<br />

Equity Global <strong>Fund</strong>s resultiert aus dieser<br />

Partnerschaft der für deutsche Private Equity<br />

Publikumsfonds besondere Vorteil, dass die<br />

Investitionen des Fonds parallel zu den von<br />

CAM gemanagten institutionellen Fonds<br />

erfolgen. Hierdurch wird ein Gesamtinvestitionsvolumen<br />

in dreistelliger Millionenhöhe<br />

erreicht, wodurch es erst ermöglicht wird,<br />

ein so breit gestreutes Portfolio erstklassiger<br />

Private Equity Gesellschaften aufzubauen,<br />

wie es bei den <strong>BVT</strong>-CAM Private Equity<br />

Global <strong>Fund</strong>s in den vergangenen Jahren<br />

realisiert werden konnte.<br />

Die Emissionshistorie der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />

im Bereich Private Equity ist<br />

noch relativ jung, dennoch kann bereits<br />

heute gesagt werden, dass es allen Fondsgesellschaften<br />

in diesem Bereich gelungen ist,<br />

ausgezeichnete Portfolien von Investeefonds<br />

aufzubauen. Für Details hierzu sei auf die<br />

Tabellen auf S. 30, 31 und 33 sowie die<br />

ausführliche Leistungsbilanz der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />

verwiesen. Im Bereich US-<br />

Immobilien hat <strong>BVT</strong> seit Ende der 70er Jahre<br />

72 Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen<br />

von rd. 1,3 Mrd. US-$ aufgelegt. Die<br />

Fonds gliedern sich in 29 Einzelfonds aus den<br />

70er/ 80er Jahren und vier Serien: die 1999<br />

durch Verkauf aller Objekte abgeschlossene<br />

Serie der Public Storage Partnerships, die jeweils<br />

1994 entwickelten und bis heute fortgeführten<br />

US Retail Income <strong>Fund</strong> und <strong>BVT</strong><br />

Capital Partners Serien sowie die 2004 begonnene<br />

<strong>BVT</strong> Residential USA Fondsserie. Die<br />

älteren drei Serien haben bereits ausgezeichnete<br />

wirtschaftliche Ergebnisse aufzuweisen.<br />

Die <strong>BVT</strong> Residential USA Fonds befinden sich<br />

derzeit noch in der Investitionsphase, liegen<br />

jedoch vollständig im Plan und lassen<br />

ebenfalls sehr gute Ergebnisse erwarten.<br />

Einzelheiten sind den Tabellen auf S. 38-40<br />

sowie der ausführlichen Leistungsbilanz der


46<br />

DIE TOP SELECT MANAGEMENT GMBH<br />

Deutsche<br />

Postbank AG<br />

(Vertreter)<br />

<strong>BVT</strong>-BP <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

<strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe zu entnehmen,<br />

die bei der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

angefordert werden kann.<br />

Dr. Werner Bauer ist als geschäftsführender<br />

Gesellschafter und Mitglied des Beirats der<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH für die Identifizierung,<br />

Beurteilung und Auswahl der<br />

Fondsinvestitionen verantwortlich. Der promovierte<br />

Mathematiker war als Chefredakteur<br />

des Brancheninformationsdienstes<br />

‚kapital-markt intern’ langjährig für die Analyse<br />

geschlossener Fonds verantwortlich.<br />

‚kapital-markt intern’ ist eine Fachpublikation,<br />

die sich eingehend und kritisch mit Produkten<br />

des freien Kapitalanlagemarktes beschäftigt<br />

und Anlegern wie Finanzdienstleistern,<br />

insbesondere durch die in der Branche<br />

hochgeschätzten ‚k-mi’-Prospekt-Checks<br />

eine wichtige und seit Jahrzehnten bewährte<br />

Informationsgrundlage bei der Beurteilung<br />

und Auswahl geschlossener Fonds bietet.<br />

Dr. Werner Bauer hat sich in den vergangenen<br />

Jahren den Ruf eines kritischen und<br />

sachkundigen Analysten erarbeitet, dessen<br />

Beurteilungen von renommierten Vertriebsgesellschaften<br />

zur Grundlage ihrer Entschei-<br />

dungen über den Vertrieb geschlossener<br />

Fonds gemacht wurden.<br />

Weiterer Geschäftsführer der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH und Mitglied ihres<br />

Beirats ist Tibor von Wiedebach-Nostitz.<br />

Tibor von Wiedebach-Nostitz, Dipl.-Betriebswirt,<br />

nach einem international orientierten,<br />

betriebswirtschaftlichen Studium an der ebs,<br />

private wissenschaftliche Hochschule in<br />

Oestrich-Winkel, und einer zweijährigen<br />

Tätigkeit in der Geschäftsführung einer<br />

privaten Vermögens- und Immobilienverwaltung<br />

seit 1996 in der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />

tätig, gehört der Geschäftsführung<br />

der <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG an und ist<br />

dort insbesondere für den Bereich Private<br />

Equity verantwortlich.<br />

Beirat der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH:<br />

Das Recht und die Pflicht zur Entsendung<br />

von Beiratsmitgliedern ist für die Dauer der<br />

Investitionsphase zwischen der Deutsche<br />

Postbank AG, der <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co.<br />

KG und Herrn Dr. Werner Bauer vertraglich<br />

vereinbart.


DIE TOP SELECT MANAGEMENT GMBH<br />

47<br />

Leistungsnachweis<br />

über durchgeführte<br />

Vermögensanlagen<br />

Der erste eigene Fonds des Anbieters, die<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> GmbH & Co. KG,<br />

wurde im September 2005 aufgelegt. Der<br />

Fonds wurde am 31.12.2006 geschlossen.<br />

1.121 Anleger haben sich mit einer Zeichnungssumme<br />

von 30,6 Mio. € an dem<br />

Fonds beteiligt.<br />

Der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> hat seine Investitionstätigkeit<br />

planmäßig aufgenommen<br />

und bislang insgesamt fünf Zielfonds<br />

gezeichnet:<br />

Zielfonds<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> IV<br />

GmbH & Co. KG<br />

Trinkaus Europa Immobilien-Fonds Nr. 11<br />

Dortmund-Essen KG<br />

ILG Immobilien-Fonds Nr. 31 – Beteiligungen<br />

Brühl und Euskirchen GmbH & Co. KG<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V<br />

GmbH & Co. KG<br />

Zeichnung<br />

Dez. 2005<br />

März 2006<br />

Mai 2006<br />

Juli 2006<br />

und März 2007<br />

Beteiligungshöhe<br />

2,0 Mio. ¤<br />

1,0 Mio. ¤<br />

0,5 Mio. ¤<br />

3,0 Mio. ¤<br />

H.F.S. Immobilienfonds<br />

Deutschland 10 GmbH & Co. KG<br />

Im laufenden Jahr plant der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> weitere Investitionen insbesondere<br />

in ausländische Immobilienfonds, die<br />

ein Volumen von insgesamt 2,25 Mio €<br />

umfassen sollen.<br />

Der zweite Fonds des Anbieters, die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong><br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> II GmbH & Co. KG, wurde<br />

im Januar 2007 aufgelegt und befindet sich<br />

März 2007 0,5 Mio. ¤<br />

noch in der Platzierungsphase. Bis zum Zeitpunkt<br />

der Prospektherausgabe haben sich rd.<br />

200 Anleger mit einer Zeichnungssumme<br />

von über 6 Mio. € an dem Fonds beteiligt.<br />

Der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> II hat seine<br />

Investitionstätigkeit bereits ebenfalls planmäßig<br />

aufgenommen und bislang zwei<br />

Zielfonds gezeichnet:<br />

Zielfonds<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V<br />

GmbH & Co. KG<br />

Zeichnung<br />

März 2007<br />

Beteiligungshöhe<br />

2,0 Mio. ¤<br />

H.F.S. Immobilienfonds<br />

Deutschland 10 GmbH & Co. KG<br />

Die bereits erfolgten Investitionen zeigen,<br />

dass die Fondsgesellschaft Zugang zu<br />

attraktiven Zielfonds hat, die insbesondere<br />

dem Beteiligungskonzept und den Anlagekriterien<br />

der Fondsgesellschaft entsprechen.<br />

Das Fondsvolumen des <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> war mit 50 Mio. € geplant. Das prospektierte<br />

Mindestvolumen von 25 Mio. €<br />

wurde überschritten, so dass die angestrebte<br />

Diversifizierung des Portfolios realisiert<br />

werden kann.<br />

März 2007 0,5 Mio. ¤<br />

Ein maßgeblicher Bestandteil des Fondskonzeptes<br />

liegt in der weitgehenden Vermeidung<br />

der grundsätzlich doppelten Kostenbelastung<br />

des Dachfondskonzeptes durch<br />

Erzielung von Anschaffungskostenminderungen<br />

und sonstigen Abschlussvergütungen<br />

oder Bestandsprovisionen in Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an Zielfonds.<br />

Bei den bisherigen Investitionen konnten die<br />

der Prospektprognose zugrundeliegenden<br />

Annahmen über die Höhe dieser Kostenvorteile<br />

sogar übertroffen werden.


48 DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />

Das Beteiligungskonzept<br />

Anleger beteiligen sich als Treugeber über<br />

einen Treuhandkommanditisten am <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong>. Hierbei handelt es sich<br />

um eine unternehmerische Beteiligung an<br />

einer Gesellschaft, deren Geschäftszweck die<br />

Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens<br />

ist. Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis<br />

ihrer Kapitalanteile am Vermögen,<br />

den laufenden Erträgen und den stillen Reserven<br />

der Gesellschaft beteiligt (vgl. § 5<br />

und § 11 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Gesellschafter beteiligen sich an der Fondsgesellschaft<br />

durch Zeichnung eines Kapitalanteils.<br />

Die Einlage zzgl. Agio in Höhe von<br />

5 % der Zeichnungssumme ist nach Annahme<br />

der Beitrittserklärung fällig. Die Beteiligungssumme<br />

soll mindestens 10.000 € oder<br />

einen durch 1.000 ohne Rest teilbaren<br />

höheren Betrag zzgl. eines Agios von 5 %<br />

der Nominaleinlage betragen.<br />

Anleger haben die Möglichkeit, zusätzlich<br />

zu der gezeichneten Kapitaleinlage bis<br />

einschließlich 2020 laufende Kapitalerhöhungen<br />

vorzunehmen (s. u. <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Dynamic</strong>). Diese Aufbauphase ist gleichzeitig<br />

die Investitionsphase der Fondsgesellschaft,<br />

in der also die Kapitalerhöhungen der Gesellschafter<br />

erfolgen und die Gesellschaft<br />

die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in<br />

ausgesuchte Kapitalanlagen investiert.<br />

Nach dieser Investitionsphase beginnt die<br />

sogenannte Deinvestitionsphase. Beteiligungen<br />

an Private Equity- und Immobilienfonds,<br />

die nicht fungibel sind, werden bis<br />

zur Beendigung dieser jeweiligen Zielfonds-<br />

Gesellschaften im Bestand der Fondsgesellschaft<br />

gehalten. Die Rückflüsse aus diesen<br />

Investitionen werden nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen der Geschäftsführung an die<br />

Anleger ausgeschüttet. Nicht für Ausschüttungen<br />

verwendete Liquidität aus den<br />

Rückflüssen der Investitionen kann – ausgenommen<br />

im Bereich Private Equity – erneut<br />

angelegt werden. Dadurch soll zum einen<br />

der Ausschüttungsverlauf geglättet werden<br />

und zum anderen insbesondere genügend<br />

Liquidität für den beabsichtigten Renditeausgleich<br />

bei Fondsauflösung gebildet werden<br />

(vgl. ,Gewinnverteilung’ S. 52).<br />

Da in der Deinvestitionsphase die einzelnen<br />

Beteiligungen bereits unterschiedlich lang im<br />

Bestand der Fondsgesellschaft sind und<br />

somit unterschiedliche Restlaufzeiten aufweisen,<br />

werden die Beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />

gemäß Prognose sukzessive<br />

über einen Zeitraum von ca. 11 Jahren<br />

aufgelöst. Die Gesamt-Beteiligungsdauer an<br />

der Fondsgesellschaft setzt sich also aus der<br />

Investitionsphase und der Deinvestitionsphase<br />

zusammen und beträgt insgesamt voraussichtlich<br />

rd. 24 Jahre.<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende<br />

Gesellschaft, die das für Investitionszwecke<br />

zur Verfügung stehende Kapital<br />

in Form eines Dachfonds in verschiedene<br />

Investitionsbereiche investiert. Im Vordergrund<br />

aller Investitionsentscheidungen steht<br />

das Ziel, ein Anlagenportfolio zu realisieren,<br />

das den Anlegern einerseits hinreichende<br />

Sicherheit für die investierten Gelder gewährleistet,<br />

so dass eine Beteiligung auch<br />

zur Altersvorsorge empfehlenswert ist, und<br />

gleichzeitig hohe Rendite-Chancen bietet.<br />

Bei prospektgemäßem Verlauf wird hierdurch<br />

langfristig ein beachtlicher Vermögenszuwachs<br />

erreicht, der im Idealfall die<br />

Erträge und den Wertzuwachs klassischer<br />

Vorsorgeprodukte wie Banksparpläne,<br />

Kapitallebensversicherungen oder selbst<br />

genutzte Immobilien deutlich übersteigen<br />

kann.<br />

Die im Kapitel ‚Risikohinweise’ dargestellten<br />

Portfoliorisiken sollen durch eine möglichst<br />

breite Diversifikation der Einzelinvestitionen<br />

und die gezielte Auswahl von Investments<br />

mit einer besonders günstig erscheinenden<br />

Rendite-Risiko-Relation reduziert werden.<br />

Der Grundgedanke ist dabei, einen breit<br />

angelegten Vermögensaufbau nachzubilden,<br />

wie er im Allgemeinen von vermögenden<br />

Privatanlegern angestrebt wird.


DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />

49<br />

Als Investitionsbereiche sind gemäß der<br />

Anlagegrundsätze folgende Anlagesegmente<br />

vorgesehen:<br />

£ Private Equity/Venture Capital<br />

£ Immobilien Deutschland<br />

£ Immobilien Ausland<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong><br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong><br />

Die Fondsgesellschaft plant, grundsätzlich in<br />

bestehende Publikumsfonds zu investieren,<br />

da dies im Allgemeinen deutliche Vorteile<br />

gegenüber Direktinvestments bietet: Erstens<br />

kann sich die Fondsgesellschaft hierdurch<br />

das spezielle Know-how der Spezialisten des<br />

jeweiligen Fonds-Managements zu Nutze<br />

machen, was insbesondere in Hinblick auf<br />

die unterschiedlichen Investitionsbereiche<br />

von Bedeutung ist. Zweitens wird der für die<br />

einzelnen Investitionen nötige Verwaltungsaufwand<br />

hierdurch überschaubarer. Und<br />

drittens kann so eine noch breitere Diversifikation<br />

erzielt werden, als dies bei Direktinvestitionen<br />

möglich wäre.<br />

Aufgrund der langen Dauer der Investitionsphase<br />

bis 2020 erscheint es wahrscheinlich,<br />

dass im Rahmen des durch den Gesellschaftsvertrag<br />

bestimmten Geschäftszweckes<br />

sinnvolle neue Investitionsbereiche<br />

zu den oben dargestellten hinzukommen<br />

oder auch einzelne der jetzt vorgesehenen<br />

Investitionsbereiche entfallen. Die Anlagegrundsätze<br />

können deshalb bei Bedarf von<br />

den Gesellschaftern mit einer Mehrheit von<br />

75 % geändert werden. Innerhalb der<br />

Anlagegrundsätze entscheidet die Geschäftsführung<br />

nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen über die Anlage. Das Fondsmanagement<br />

wird die Verteilung der investierten<br />

Mittel auf die in den Anlagegrundsätzen<br />

festgelegten einzelnen Investitionsbereiche<br />

den sich ändernden Gegebenheiten<br />

anpassen. Von Bedeutung für die Investitionsverteilung<br />

der Fondsgesellschaft wird<br />

auch das Cash Management sein, das<br />

gewährleisten muss, dass die Gesellschaft<br />

bspw. bei Engagements in Private Equity<br />

Fonds zum jeweiligen Zeitpunkt des Kapitalabrufs<br />

über die entsprechenden liquiden<br />

Mittel verfügt. Üblicherweise wird nämlich<br />

bei Private Equity Fonds die gezeichnete<br />

Investitionssumme nicht sofort nach Zeichnung<br />

fällig, sondern sukzessive in einem<br />

Zeitraum von mehreren Jahren abgerufen.<br />

Die Fondsgesellschaft wird aus diesem<br />

Grund für Kapitalabrufe aus Private Equity<br />

Commitments Liquidität vorhalten, auch<br />

wenn dies voraussichtlich dazu führt, dass<br />

ein Teil der vereinbarten, aber noch nicht<br />

abgerufenen Einlagen vorübergehend in<br />

geringer rentierliche Zwischenanlagen<br />

investiert werden muss.<br />

Aus den genannten Gründen ist es nicht<br />

möglich, die genaue Verteilung der künftigen<br />

Investitionen der Fondsgesellschaft auf<br />

die einzelnen Investitionssegmente für die<br />

gesamte Fondslaufzeit im Vorhinein anzugeben.<br />

Allerdings gibt es eine konkrete<br />

Investitionsstrategie, nach der das investierte<br />

Kapital in etwa gemäß folgender Aufstellung<br />

auf die unterschiedlichen Bereiche<br />

verteilt sein soll:<br />

Private Equity Fonds 50 %<br />

Immobilien/Immobilienfonds 50 %<br />

Vorsorge durch Sachwerte<br />

als Ergänzung zu herkömmlichen<br />

Altersvorsorgeprodukten<br />

und Sparformen.


50 DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />

dar. Hier erfolgt die Investition üblicherweise<br />

über einen Zeitraum von mehreren Jahren.<br />

Etwa ab dem dritten Jahr kann mit Rückflüssen<br />

gerechnet werden, die sich im Wesentlichen<br />

aus Verkaufserlösen einzelner Unternehmensbeteiligungen<br />

speisen. Verlässliche<br />

Prognosen über den genauen Ausschüttungsverlauf<br />

lassen sich hier jedoch grundsätzlich<br />

nicht treffen. Als grober Anhaltspunkt<br />

kann angenommen werden, dass der<br />

Höhepunkt der Rückflüsse nach etwa sieben<br />

oder acht Jahren erreicht wird und die<br />

Beteiligung nach insgesamt ca. zwölf Jahren<br />

aufgelöst wird.<br />

Immobilieninvestitionen erfolgen dabei prognosegemäß<br />

etwa je zur Hälfte in Deutschland<br />

und im Ausland. Als Investitionsländer<br />

sind hierfür zunächst insbesondere die bewährten<br />

Standorte USA, Frankreich und<br />

Österreich vorgesehen. Dies sind wie gesagt<br />

jedoch nur angestrebte Werte, die sich wegen<br />

der Länge der Laufzeit der Beteiligung mit<br />

hoher Wahrscheinlichkeit verändern werden.<br />

Die einzelnen Investitionsbereiche weisen<br />

sehr unterschiedliche voraussichtliche Ausschüttungsverläufe<br />

auf. Bei Immobilienfonds<br />

erfolgen üblicherweise bereits ab dem ersten<br />

Jahr nach der Investition Ausschüttungen<br />

aus den laufenden Mieteinkünften, die im<br />

Laufe der Beteiligung sukzessive ansteigen.<br />

Bei Verkauf der jeweiligen Immobilien und<br />

Auflösung des Fonds erfolgt dann plangemäß<br />

die Rückführung des eingesetzten<br />

Eigenkapitals und die Ausschüttung eines<br />

evtl. Veräußerungsgewinnes. Gänzlich<br />

anders stellt sich der mögliche Ausschüttungsverlauf<br />

bspw. bei Private Equity Fonds<br />

Die ausschüttungsfähige Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

aus Mittelrückflüssen der getätigten<br />

Investitionen – sei es aus laufenden<br />

Erträgen oder Eigenkapitalrückzahlungen –<br />

wird nach Ermessen der Fondsgeschäftsführung<br />

zeitnah an die Gesellschafter im Verhältnis<br />

ihrer Kapitalanteile ausgeschüttet.<br />

Die Fondsgeschäftsführung ist berechtigt,<br />

Vorabausschüttungen vorzunehmen. Geplant<br />

sind zwei Ausschüttungen pro Jahr,<br />

jeweils zum 15.01. und 15.07. des Jahres.<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Bei Wahl der sog. <strong>Dynamic</strong> Variante haben<br />

Anleger die Möglichkeit, ihre Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft über die gezeichnete<br />

Kapitaleinlage hinaus über den gesamten<br />

Verlauf der Investitionsphase durch laufende<br />

Kapitalerhöhungen zu steigern. Anleger, die<br />

sich hierfür entscheiden, können ihre Beteiligung<br />

jährlich maximal um den Betrag erhöhen,<br />

den sie in diesem Jahr als Ausschüttung<br />

zugewiesen erhalten. Prognosegemäß<br />

wirkt sich diese Steigerung des investierten<br />

Kapitals positiv auf die Ertragschancen einer<br />

Beteiligung aus. Von besonderer Bedeutung<br />

ist dabei, dass diese sukzessiven Kapitalerhöhungen<br />

im Rahmen der <strong>Dynamic</strong> Variante<br />

ohne weitere Kostenbelastung für die<br />

Gesellschafter erfolgen. D. h., weder die<br />

anfänglichen noch die laufenden Kosten<br />

einer Beteiligung oder das Agio hängen<br />

davon ab, ob die <strong>Dynamic</strong> Variante gewählt


DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />

51<br />

wird. Diese Kosten bestimmen sich allein<br />

durch die ursprüngliche Zeichnungssumme.<br />

Zu beachten ist allerdings, dass die <strong>Dynamic</strong><br />

Variante neben den verbesserten Ertragschancen<br />

im Laufe der Investitionsphase für<br />

die Anleger auch zu einem effektiven Mehraufwand<br />

über die vereinbarte Zeichnungssumme<br />

hinaus führt. Den Anlegern werden<br />

nämlich bereits während der Investitionsphase<br />

prognosegemäß positive steuerliche<br />

Ergebnisse zugewiesen, die das laufende zu<br />

versteuernde Einkommen der Anleger erhöhen<br />

und so zu einer Steuermehrbelastung<br />

führen. Werden die jährlichen Ausschüttungen<br />

als Kapitalerhöhungen in die Fondsgesellschaft<br />

einbezahlt, muss diese Steuermehrbelastung<br />

von den Anlegern aus ihren<br />

sonstigen Einkünften oder Vermögen<br />

erbracht werden. Für den Fall, dass die<br />

geplante Änderung der Besteuerung von<br />

Veräußerungsgewinnen zu erheblichen<br />

Aufwendungen der Anleger aus deren<br />

sonstigen Einkünften oder Vermögen führen<br />

würde, kann die Geschäftsführung bestimmen,<br />

dass für die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen<br />

künftig nur noch ein Teil der<br />

Ausschüttungen zu verwenden ist.<br />

Die Kostenersparnis bei Wahl der <strong>Dynamic</strong><br />

Variante führt zu einer deutlichen Steigerung<br />

der möglichen Rendite für die Anleger.<br />

Dass diese Kapitalerhöhungen ohne zusätzliche<br />

Kostenbelastung für die Anleger erfolgen,<br />

ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine<br />

strikte Begrenzung der anfallenden Verwaltungskosten<br />

erfolgt. Dies erfordert eine vereinfachte<br />

Abwicklung. Anleger haben deshalb<br />

nur zu Beginn ihrer Beteiligung die<br />

Möglichkeit, die <strong>Dynamic</strong> Variante zu wählen.<br />

Ein späterer Einstieg in das <strong>Dynamic</strong><br />

Programm ist nicht möglich. Die Teilnahme<br />

an den Kapitalerhöhungen kann jedoch<br />

jederzeit mit einer Frist von einem Monat<br />

widerrufen werden. Eine spätere Wiederaufnahme<br />

ist dann jedoch ebenfalls nicht mehr<br />

möglich. Zur weiteren Vereinfachung der<br />

Abwicklung werden Kapitalerhöhungen im<br />

Rahmen der <strong>Dynamic</strong> Variante direkt mit den<br />

Ausschüttungen verrechnet.<br />

Der jederzeit mögliche Wechsel von der<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante in die Ausschüttungsvariante<br />

führt zu einer deutlich erhöhten Flexibilität<br />

des Beteiligungsangebotes. Durch<br />

Wahl des Zeitpunktes des Variantenwechsels<br />

können Anleger selbst bestimmen, ab wann<br />

sie Ausschüttungen ausbezahlt bekommen<br />

wollen. Ein weiterer Vorteil besteht darin,<br />

dass dieser Zeitpunkt nicht zu Beginn der<br />

Beteiligung festgelegt werden muss, sondern<br />

während der Laufzeit je nach individuellen<br />

Bedürfnissen kurzfristig gewählt werden<br />

kann. Dies ist nicht zuletzt deshalb von<br />

Bedeutung, da der Anlageerfolg einer Beteiligung<br />

prognosegemäß um so höher ist,<br />

je länger ein Anleger die Möglichkeit zu<br />

kostenfreien Kapitalerhöhungen im Rahmen<br />

der <strong>Dynamic</strong> Variante nutzt. Im Abschnitt<br />

‚Langfristige Prognoserechnung’ S. 76 und<br />

77 ist der prognostizierte Liquiditätsverlauf<br />

für verschiedene Zeitpunkte des Variantenwechsels<br />

dargestellt.<br />

Die Prognoserechnung geht davon aus, dass<br />

80 % aller Anleger von der Möglichkeit der<br />

dynamischen Kapitalerhöhungen Gebrauch<br />

machen. Sollte sich ein größerer Teil der<br />

Anleger gegen die <strong>Dynamic</strong> Variante entscheiden<br />

oder diese im Laufe der Beteiligung<br />

einstellen, hätte dies jedoch kaum nennenswerte<br />

Auswirkungen für die übrigen Anleger.<br />

Laufende Kosten<br />

Als laufende Kosten der Gesellschaft fallen<br />

insbesondere Aufwendungen für Geschäftsführung,<br />

Anlegerverwaltung, Investitionsauswahl,<br />

Steuerberatung und Treuhandschaft<br />

an. Diese werden anfänglich mit insgesamt<br />

1,4 % p. a. bezogen auf das von Anlegern<br />

gezeichnete Kommanditkapital kalkuliert.<br />

Die Prognoserechnung unterstellt ab 2008<br />

grundsätzlich eine vorsichtig kalkulierte<br />

jährliche Steigerung der Kosten um 2,5 %.<br />

Die Geschäftsführungsvergütung kann während<br />

der Investitionsphase ab 2008 an die<br />

Änderungen des Verbraucherindex angepasst<br />

werden. Für die Deinvestitionsphase<br />

wurde die Geschäftsführungsvergütung


52 DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />

wegen des voraussichtlich abnehmenden<br />

Aufwandes abweichend hiervon als konstante<br />

jährliche Vergütung in Höhe von lediglich<br />

75 % der Geschäftsführungsvergütung<br />

im letzten Jahr der Investitionsphase vereinbart.<br />

Kostenvorteil<br />

Dachfonds wie die Fondsgesellschaft, die<br />

ihrerseits in andere Fonds investieren, sind<br />

zwangsläufig zunächst mit höheren Anlaufkosten<br />

verbunden als Direktinvestments. Bei<br />

dem vorliegenden Angebot stehen diesem<br />

anfänglichen Nachteil jedoch drei konzeptionelle<br />

Besonderheiten gegenüber, so dass<br />

die Anleger im Ergebnis die Vorteile des<br />

anderweitig für sie kaum realisierbaren,<br />

breit diversifizierten Vermögensaufbaus<br />

der Fondsgesellschaft genießen, ohne dass<br />

ihr Anlageerfolg durch zusätzliche Kosten<br />

maßgeblich geschmälert würde. Diese drei<br />

Besonderheiten sind:<br />

£ Aufgrund der Größenordnung der<br />

getätigten Investitionen erhält die<br />

Fondsgesellschaft bei den Fonds, in die<br />

sie investiert – den sog. Zielfonds –,<br />

kostengünstigere Investitionsmöglichkeiten<br />

als Privatanlegern üblicherweise<br />

zur Verfügung stehen. Dieser Kostenvorteil<br />

kommt in voller Höhe der Fondsgesellschaft,<br />

also den Anlegern, zu Gute.<br />

£ Auch die von der Fondsgesellschaft zu<br />

zahlende Geschäftsführungsvergütung<br />

verringert sich, soweit die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH laufende Provisionen<br />

oder sonstige Vergütungen für die<br />

Beteiligung der Fondsgesellschaft an den<br />

Zielfonds vereinnahmt.<br />

£ Die Fondsgesellschaft bietet Anlegern die<br />

Möglichkeit, sich für dynamische Kapitalerhöhungen<br />

zu entscheiden. Anleger, die<br />

hiervon Gebrauch machen, können ihre<br />

erhaltenen Ausschüttungen während der<br />

gesamten Investitionsphase ihrer Beteiligung<br />

ohne zusätzliche Kostenbelastung<br />

(auch kein Agio) zu sonst gleichen<br />

Bedingungen in die Fondsgesellschaft<br />

investieren (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>).<br />

Diese Möglichkeit der Kapitalerhöhungen<br />

führt zu einer deutlichen Steigerung des<br />

Effekts der zuvor beschriebenen Kostenvorteile.<br />

Bei prognosegemäßem Verlauf ergibt<br />

sich über die Gesamtlaufzeit der Gesellschaft<br />

in der Summe eine Kostenersparnis, die fast<br />

so hoch ist wie die gesamte Kostenbelastung<br />

der Gesellschaft über die Gesamtlaufzeit<br />

von 24 Jahren, so dass die grundsätzlich<br />

doppelte Kostenbelastung eines Dachfonds<br />

nahezu kompensiert wird.<br />

Gewinnverteilung<br />

Gewinne der Gesellschaft werden den<br />

Gesellschaftern grundsätzlich im Verhältnis<br />

ihrer Kapitalanteile zugewiesen (vgl. Gesellschaftsvertrag<br />

§§ 5 und 11). Die Kapitalanteile<br />

sind variabel. Sie erhöhen sich bei<br />

Anlegern, die in der Aufbauphase Kapitalerhöhungen<br />

durchführen. Hierdurch wird<br />

gewährleistet, dass Anleger, die Kapitalerhöhungen<br />

leisten, durch ihren erhöhten<br />

Kapitalanteil automatisch auch eine Erhöhung<br />

der Verzinsung ihres eingesetzten<br />

Kapitals erhalten.<br />

Bei Anlegern, die gleichlang an den Kapitalerhöhungen<br />

teilnehmen, ist darüber hinaus<br />

aber auch der exakte Beitrittszeitpunkt zu<br />

berücksichtigen. Anleger, die der Gesellschaft<br />

frühzeitig beitreten und der Gesellschaft<br />

entsprechend länger Kapital zur<br />

Verfügung stellen als später beitretende<br />

Anleger, müssen hierfür einen angemessenen<br />

Ausgleich erhalten. Üblicherweise<br />

wird hierfür bis Platzierungsschluss eine<br />

sogenannte Vorabverzinsung gezahlt. Ein<br />

korrekter Ausgleich erfolgt hierdurch aber<br />

nur, wenn die anfänglich festgelegte<br />

Vorabverzinsung mit der später tatsächlich<br />

erreichten Anlagerendite übereinstimmt.<br />

Deshalb leistet die Fondsgesellschaft keine<br />

Vorabverzinsung, sondern beabsichtigt, eine<br />

variable Schlusszahlung zu leisten, die vom<br />

Beitrittszeitpunkt des Anlegers abhängig ist<br />

und so bemessen wird, dass alle Anleger, die<br />

gleich lang an Kapitalerhöhungen teilgenommen<br />

haben, unabhängig vom Zeitpunkt<br />

ihres Beitritts, eine gleichmäßige effektive


DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />

53<br />

Verzinsung ihrer geleisteten Einlagen<br />

erzielen (vgl. § 11 Gesellschaftsvertrag).<br />

Beirat<br />

Die Anleger können einen Beirat einsetzen.<br />

In diesem Fall werden in den Beirat drei<br />

Mitglieder von den Anlegern gewählt und<br />

bis zu zwei weitere Mitglieder zur fachlichen<br />

Unterstützung von der Geschäftsführung<br />

entsandt. Details hierzu und zu den Aufgaben<br />

und Kompetenzen des Beirats sind in<br />

§ 7 des Gesellschaftsvertrages geregelt.


54 DER FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN<br />

Der Finanzund<br />

Investitionsplan (Prognose)<br />

Das Kapital der Fondsgesellschaft von planmäßig<br />

20 Mio. € wird durch Eigenkapital<br />

der Anleger aufgebracht. Eine Fremd- oder<br />

Zwischenfinanzierung wird nicht aufgenommen.<br />

Die nachfolgende Aufstellung gibt die<br />

Mittelverwendung der von Anlegern gezeichneten<br />

Kommanditeinlagen wieder.<br />

Mittelzuflüsse aus den Kapitalerhöhungen<br />

im Rahmen der <strong>Dynamic</strong> Variante sind hier<br />

nicht berücksichtigt. Diese stehen ohne die<br />

nachfolgend aufgeführten Abzüge für<br />

Investitionen zur Verfügung.<br />

Mittelherkunft<br />

Kommanditeinlagen 8 : 100,00 %<br />

Mittelverwendung<br />

Investitionen 89,00 %<br />

Eigenkapitalvermittlung* 6,00 %<br />

Konzeption und Gründung* 2,38 %<br />

Prospektierung, Marketing* 2,18 %<br />

Beratung 0,38 %<br />

Mittelverwendungskontrolle 0,06 %<br />

Summe: 100,00 %<br />

1. Kommanditeinlagen<br />

Die Investitionsplanung basiert auf einem<br />

geplanten Kommanditkapital in Höhe von<br />

20 Mio. € zzgl. 5 % Agio. Das bei Platzierungsschluss<br />

tatsächlich gezeichnete Kommanditkapital<br />

kann hiervon abweichen.<br />

Alle Positionen im Mittelverwendungsplan<br />

sind prozentual an das Zeichnungsvolumen<br />

gekoppelt. Das tatsächliche Platzierungsergebnis<br />

hat somit keinen Einfluss auf den<br />

Investitionsgrad.<br />

2. Investitionen<br />

Für Investitionen werden prognosegemäß<br />

89,00 % des Kommanditkapitals zur Verfügung<br />

stehen. Hierin sind auch Investitionsnebenkosten<br />

wie z. B. Grunderwerbsteuern<br />

bei Immobilienkauf oder Fondskosten bei<br />

Zielfonds enthalten.<br />

3. Eigenkapitalvermittlung<br />

Die Vermittlung des Eigenkapitals bietet die<br />

<strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

für internationale Vermögensanlagen<br />

mbH an. Die angebotene<br />

Vergütung beträgt 6,00 % des vermittelten<br />

Kommanditkapitals und beinhaltet eine ggf.<br />

anfallende Umsatzsteuer. Als zusätzliche<br />

Vergütung berechnet die <strong>BVT</strong> Beratungs-,<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für<br />

internationale Vermögensanlagen mbH<br />

einen Betrag in Höhe des geleisteten Agios.<br />

4. Konzeption und Gründung<br />

Für sämtliche Leistungen in Zusammenhang<br />

mit der Konzeption, Entwicklung und<br />

Strukturierung des Beteiligungsangebotes<br />

und zur Abgeltung der mit der Gründung<br />

der Gesellschaft verbundenen Kosten für<br />

Eintragung etc. wird der Initiator eine<br />

Vergütung in Höhe von 2,38 % des platzierten<br />

Kommanditkapitals berechnen.<br />

5. Prospektierung und Marketing<br />

Für Kosten der Prospektproduktion, Gutachten<br />

und für Marketingaufwendungen<br />

wird die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

als Anbieter eine Vergütung in Höhe von<br />

2,18 % des platzierten Kommanditkapitals<br />

berechnen. Hierdurch werden alle diesbezüglichen<br />

Kosten abgegolten. Evtl. Überoder<br />

Unterschreitungen dieses Betrages gehen<br />

zu Lasten bzw. Gunsten des Anbieters.


DER FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN<br />

55<br />

6. Beratung<br />

Zur Deckung von Drittkosten insbesondere<br />

für rechtliche und steuerliche Beratung in<br />

Zusammenhang mit der Erstellung des Beteiligungsangebotes<br />

werden 0,38 % des<br />

Kommanditkapitals veranschlagt.<br />

7. Mittelverwendungskontrolle<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur wird für<br />

die Mittelverwendungskontrolle während<br />

der Platzierungsphase eine Vergütung in<br />

Höhe von 0,06 % des platzierten Eigenkapitals<br />

berechnen.<br />

Umsatzsteuer<br />

In dem dargestellten Mittelverwendungsplan<br />

sind alle Beträge brutto inkl. einer evtl. anfallenden<br />

Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei der<br />

Eigenkapital-Vermittlungsprovision fällt nach<br />

derzeitiger Rechtslage keine Umsatzsteuer<br />

an. Sollte sich die Rechtsprechung hier<br />

ändern, gilt auch der hier ausgewiesene<br />

Betrag inkl. USt.<br />

Vergütung der Gründungsgesellschafter<br />

und nahestehender Unternehmen<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH und<br />

Personen oder Unternehmen, die personell<br />

mit ihr verflochten sind, werden Vergütungen<br />

gemäß der abgeschlossenen Leistungsverträge<br />

berechnen. Diese sind im<br />

Mittelverwendungsplan durch *) gekennzeichnet<br />

und betragen insgesamt 10,56 %<br />

des von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals<br />

zzgl. Agio. Die Fälligkeiten und<br />

Voraussetzungen für diese Vergütungen<br />

sowie die zugrunde liegenden Leistungen<br />

sind in der Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag<br />

dargestellt.<br />

8<br />

zzgl. 5 % Agio, das für weitere Kosten der Eigenkapitalvermittlung<br />

verwendet wird.


56 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage<br />

Eröffnungsbilanz der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong><br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

GmbH & Co. KG zum<br />

11.04.2007 in TEUR<br />

Aktiva<br />

Aussteh. Einlagen<br />

Anlagevermögen<br />

Umlaufvermögen 0<br />

Passiva<br />

Eigenkapital<br />

Rückstellungen<br />

Verbindlichkeiten<br />

Auf eine Zwischenübersicht<br />

nach § 15 Abs. 1 VermVerk-<br />

ProspV wurde verzichtet, da<br />

die Eröffnungsbilanz auf den<br />

Tag der Prospektaufstellung<br />

datiert.<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Erläuterungen zu den Planrechnungen<br />

und Planzahlen<br />

Die nachfolgenden Planrechnungen für das<br />

laufende und das folgende Geschäftsjahr<br />

und die Planzahlen für die darauf folgenden<br />

Geschäftsjahre beruhen auf den in diesem<br />

Kapitel („Vermögens- Finanz- und Ertragslage“)<br />

auf den Seiten 61 ff. und 66 ff. ausführlich<br />

dargestellten Annahmen für die<br />

langfristige Prognoserechnung.<br />

Die voraussichtliche Vermögenslage der<br />

Fondsgesellschaft im laufenden und im<br />

folgenden Jahr lässt sich aus den Planbilanzen<br />

für die Jahre 2007 und 2008 ablesen.<br />

Bei den Ende 2007 voraussichtlich ausstehenden<br />

Einlagen handelt es sich annahmegemäß<br />

um Einlagen von Anlegern, die zum<br />

Jahresende 2007 gezeichnet und ihre Einlage<br />

noch nicht geleistet haben. Zum angenommenen<br />

(gleichmäßigen) Einzahlungsverlauf<br />

(Emissionsverlauf) siehe Seite 66 Ziffer<br />

1. Bei den voraussichtlichen Finanzanlagen<br />

handelt es sich um erste Beteiligungen,<br />

die annahmegemäß nach Zufluss der<br />

Einlagen angeschafft und zu den (um Anschaffungskostenminderungen<br />

verringerten)<br />

Anschaffungspreisen bilanziert werden,<br />

siehe Seite 66 Ziffern 4 bis 7 (angenommener<br />

Investitionsverlauf). Beim voraussichtlichen<br />

Umlaufvermögen zum Jahresende<br />

2007 handelt es sich um flüssige Mittel, die<br />

annahmegemäß erst im Jahr 2008 auf Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft gezahlt<br />

werden. Das voraussichtliche Eigenkapital<br />

der Fondsgesellschaft gliedert sich in Kommanditeinlagen<br />

und Rücklagen (entsprechend<br />

dem von den Anlegern zu leistenden<br />

Agio). Die Emissionsaufwendungen und<br />

Verwaltungskosten schlagen sich in den<br />

Jahren 2007 und 2008 als Jahresfehlbetrag<br />

nieder; siehe hierzu Seiten 67 f. Ziffern 12<br />

bis 17. Die Verbindlichkeiten des Jahres<br />

2007 betreffen annahmegemäß die noch<br />

nicht abgerufenen Kapitaleinzahlungen der<br />

Zielfonds.<br />

Die voraussichtliche Finanzlage der<br />

Fondsgesellschaft im laufenden und im<br />

folgenden Jahr ist als Kapitalflussrechnung<br />

für die Jahre 2007 und 2008 dargestellt. Das<br />

Periodenergebnis ist der voraussichtliche<br />

Jahresfehlbetrag (siehe hierzu und zu den<br />

Emissionsaufwendungen vorstehende Erläuterungen<br />

zu den Planbilanzen und Seiten 67 f.<br />

Ziffern 12 bis 17). Bei den voraussichtlichen<br />

Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen<br />

handelt es sich um das von<br />

den Zielfonds abgerufene Kapital. Die Eigenkapitalzuführungen<br />

beinhalten Einlagen und<br />

Agio der Anleger. Zum Finanzmittelfonds per<br />

Ende 2007 siehe auch vorstehende Erläuterungen<br />

zu den Planbilanzen.<br />

Die voraussichtliche Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

im laufenden und im folgenden<br />

Jahr ergibt sich aus der Plangewinn- und<br />

Verlustrechnung für die Jahre 2007 und 2008.<br />

Die angenommenen sonstigen betrieblichen<br />

Aufwendungen bestehen aus Emissions- und<br />

Verwaltungskosten (siehe hierzu vorstehende<br />

Erläuterungen zu den Planbilanzen und Seiten<br />

67 f. Ziffern 12 bis 17). Das Rohergebnis des<br />

Jahres 2008 spiegelt angenommene Zins- und<br />

Beteiligungserträge wider (siehe Seite 67<br />

Ziffern 9 und 10). Insgesamt ergeben sich in<br />

beiden Jahren aufgrund der anfänglichen<br />

Aufwendungen, denen noch keine bzw. nur<br />

geringe Erträge gegenüberstehen, Jahresfehlbeträge.<br />

Die Planzahlen der Fondsgesellschaft in<br />

den folgenden drei Geschäftsjahren<br />

ergeben sich zusammengefasst aus der<br />

Prognose für die Jahre 2007 bis 2010. Zum<br />

angenommenen Investitionsverlauf siehe<br />

vorstehende Erläuterungen zu den Planbilanzen<br />

und Seite 66 Ziffern 4 bis 7. Ab dem<br />

Jahr 2009 wird der Investitionsverlauf auch<br />

von den angenommenen Kapitalerhöhungen<br />

aus Ausschüttungen beeinflusst, siehe Seite 66<br />

Ziffern 2 und 3. Da die Fondsgesellschaft kein<br />

produzierendes Unternehmen ist und keine<br />

Umsatzerlöse (sondern nur Beteiligungs- und<br />

Zinserträge) erzielen wird, werden für Produktion<br />

und Umsatz jeweils Nullwerte ausgewiesen.<br />

Zu den Erträgen siehe Seite 67 Ziffern 9<br />

und 10. Zu den Ergebnissen siehe Seite 68<br />

Ziffer 19.


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

57<br />

Voraussichtliche Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage<br />

Voraussichtliche Vermögenslage 2007 - 2008 – Prognose<br />

Vermögenslage – Planbilanzen 2007 und 2008<br />

der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

Aktiva 31. 12. 2007<br />

TEUR<br />

31. 12. 2008<br />

TEUR<br />

A Ausstehende Einlagen<br />

875 0<br />

B<br />

Anlagevermögen<br />

I. Finanzanlagen<br />

11.680 17.542<br />

C<br />

Umlaufvermögen<br />

I. Flüssige Mittel<br />

5.973<br />

18.528<br />

0<br />

17.542<br />

Passiva<br />

A<br />

Eigenkapital<br />

I. Kommanditeinlagen<br />

II. Rücklagen (Agio)<br />

III. Gewinn- und Verlustvortrag<br />

IV. Jahresfehlbetrag /-überschuss<br />

13.333<br />

667<br />

0<br />

-2.320<br />

11.680<br />

20.000<br />

1.000<br />

-2.320<br />

-1.138<br />

17.542<br />

B Verbindlichkeiten<br />

6.848<br />

18.528<br />

0<br />

17.542


58 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Voraussichtliche Finanzlage 2007 - 2008 – Prognose<br />

Kapitalflussrechnung – Planzahlen 2007 und 2008<br />

der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

2007<br />

TEUR<br />

2008<br />

TEUR<br />

Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten<br />

-2.320<br />

-1.138<br />

+<br />

Zunahme der Rückstellungen<br />

0<br />

0<br />

+<br />

Emissionsaufwendungen<br />

2.133<br />

1.067<br />

=<br />

Cash-Flow aus laufender<br />

Geschäftstätigkeit<br />

-187<br />

-71<br />

-<br />

Auszahlungen für Investitionen in das<br />

Finanzanlagevermögen<br />

-4.832<br />

-12.711<br />

=<br />

Cash-Flow aus Investitionstätigkeit<br />

-4.832<br />

-12.711<br />

+<br />

Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />

13.125<br />

7.875<br />

-<br />

ausbezahlte Emissionsaufwendungen<br />

-2.133<br />

-1.067<br />

=<br />

Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit<br />

10.992<br />

6.808<br />

Zahlungswirksame Veränderung des<br />

Finanzmittelfonds<br />

5.973<br />

-5.973<br />

+<br />

Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />

0<br />

5.973<br />

=<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />

5.973<br />

0<br />

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds<br />

am Ende der Periode<br />

+<br />

Zahlungsmittel<br />

5.973<br />

0<br />

5.973<br />

0


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

59<br />

Voraussichtliche Ertragslage 2007 - 2008 – Prognose<br />

Ertragslage – Plangewinn- und -Verlustrechnung 2007 und 2008<br />

der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

2007<br />

TEUR<br />

2008<br />

TEUR<br />

Rohergebnis<br />

0<br />

114<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

2.320<br />

1.252<br />

Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

-2.320<br />

-1.138<br />

Planzahlen der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

bis 2010 – Prognose<br />

2007<br />

TEUR<br />

2008<br />

TEUR<br />

2009<br />

TEUR<br />

2010<br />

TEUR<br />

Investition<br />

12.842<br />

6.445<br />

615<br />

2.900<br />

Produktion<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Umsatz<br />

0<br />

0<br />

0<br />

0<br />

Erträge<br />

0<br />

114<br />

262<br />

684<br />

Ergebnis<br />

-2.320<br />

-1.138<br />

58<br />

449


60 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

61<br />

Langfristige Prognoserechnung<br />

Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft<br />

hängt von einer Vielzahl heute unbestimmbarer<br />

Faktoren ab, so dass es prinzipiell<br />

unmöglich ist, eine verlässliche Prognose<br />

der künftig erzielbaren Erträge zu erstellen.<br />

Zu diesen Faktoren gehört insbesondere,<br />

dass heute noch nicht festgelegt ist, in<br />

welche konkreten Objekte bzw. Gesellschaften<br />

investiert wird, und aufgrund der langen<br />

Laufzeit der Gesellschaft die Verteilung der<br />

Mittel auf die unterschiedlichen Investitionssegmente<br />

und vermutlich sogar die vorgesehenen<br />

Investitionsbereiche Anpassungen an<br />

sich ändernde Gegebenheiten unterzogen<br />

werden müssen. Zudem lassen sich bei der<br />

Mehrzahl der angestrebten Investitionen<br />

selbst keine präzisen Vorhersagen zur Höhe<br />

der erzielbaren Gewinne und deren Zeitpunkt<br />

machen.<br />

Gleichwohl erachtet es der Anbieter als sinnvoll,<br />

eine Ergebnisprognose über die gesamte<br />

Laufzeit der Gesellschaft zu erstellen. Hierzu<br />

wird eine Vielzahl von Annahmen getroffen<br />

zu der langfristigen Verteilung der Investitionen<br />

auf die einzelnen Anlagesegmente und<br />

zu dem konkreten Anlageerfolg der einzelnen<br />

Investitionen. Mit Sicherheit werden sich<br />

im tatsächlichen Verlauf der Gesellschaft z. T.<br />

deutliche Abweichungen von diesen Annahmen<br />

ergeben. Ersichtlich ist anhand dieser<br />

Ergebnisprognose jedoch, wie sich die Konzeption<br />

des Beteiligungsangebotes auf den<br />

Anlageerfolg der Anleger auswirkt und welches<br />

Ergebnis die Anleger unter den getroffenen<br />

Annahmen erwarten können. Anlageinteressenten<br />

können dann selbst beurteilen,<br />

für wie realistisch sie die zugrunde gelegten<br />

Annahmen halten, und auf dieser<br />

Grundlage ihre Anlageentscheidung treffen.<br />

Zusätzliche Informationen hierzu bieten die<br />

Sensitivitätsanalysen, die zeigen, wie sich<br />

einzelne Veränderungen wesentlicher Parameter<br />

auf den Anlageerfolg der Anleger<br />

auswirken.<br />

Der Einfachheit halber wird in der Prognoserechnung<br />

angenommen, dass Zeichnungen<br />

weitgehend gleichmäßig verteilt über den<br />

gesamten Platzierungszeitraum erfolgen.<br />

Früherer oder späterer Beitritt von Anlegern,<br />

ändert nichts an der Rentabilität einer<br />

Beteiligung. Der genaue Zeitpunkt der<br />

Kapitaleinzahlung eines Anlegers fließt bei<br />

Auflösung der Gesellschaft in die Berechnung<br />

der individuellen Schlusszahlung ein<br />

(vgl. Gesellschaftsvertrag § 11 Abs. 3), so<br />

dass weder für früher noch für später beitretende<br />

Anleger ein Vor- oder Nachteil<br />

entsteht.<br />

Da den Anlegern frei gestellt ist, sich für die<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante zu entscheiden, lässt sich<br />

im Vorhinein nicht verlässlich abschätzen,<br />

welcher Prozentsatz der Anleger die <strong>Dynamic</strong><br />

Variante wählt und wie viele Anleger<br />

dies nicht tun. Aufgrund der Vorteile der<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante für die Anleger wird in der<br />

Prognoserechnung vereinfachend davon ausgegangen,<br />

dass 80 % aller Anleger während<br />

der gesamten Aufbauphase von dieser Möglichkeit<br />

Gebrauch machen. Auf Basis der Erfahrungen<br />

bei den Vorgängerfonds wird<br />

der tatsächliche Anteil anfänglich voraussichtlich<br />

höher sein, so dass diese Annahme<br />

bereits einen gewissen Prozentsatz von<br />

Variantenwechseln während der Laufzeit<br />

berücksichtigt. Sollte sich dennoch ein größerer<br />

Teil der Anleger gegen die <strong>Dynamic</strong><br />

Variante entscheiden oder die Teilnahme im<br />

Laufe der Beteiligung einstellen, hätte dies<br />

kaum nennenswerte Auswirkungen auf die<br />

Ergebnisse der übrigen Anleger. Spätere<br />

Kündigungen der <strong>Dynamic</strong> Variante wurden<br />

deshalb der Einfachheit halber in der Prognoserechnung<br />

nicht extra berücksichtigt.<br />

Die gemäß Prognose zu erwartenden Ergebnisse<br />

einer Beteiligung werden sowohl<br />

für Anleger, die die <strong>Dynamic</strong> Variante wählen,<br />

also während der gesamten Investitionsphase<br />

die erhaltenen Ausschüttungen zu<br />

Kapitalerhöhungen nutzen, als auch für<br />

diejenigen Gesellschafter dargestellt, die das<br />

nicht tun und sich die Ausschüttungen von<br />

Anfang an auszahlen lassen. Daneben wird<br />

eine komprimierte Darstellung des erwarteten<br />

Liquiditätsverlaufs einer Beteiligung bei


62 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Wechsel von der <strong>Dynamic</strong> Variante in die<br />

Ausschüttungsvariante zu verschiedenen<br />

Zeitpunkten im Laufe der Investitionsphase<br />

wiedergegeben.<br />

Von größter Bedeutung für den Anlageerfolg<br />

der Gesellschaft ist das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der einzelnen Investitionen. Dieses<br />

lässt sich bei den geplanten Investitionen im<br />

Voraus nicht exakt bestimmen. Dies gilt umso<br />

mehr, als die konkreten Investitionen zum<br />

Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch<br />

nicht feststehen. Die getroffenen Annahmen<br />

zur Prognoserendite der einzelnen Investitionsbereiche<br />

wurden vom Anbieter aufgrund<br />

sorgfältiger Schätzungen anhand von allgemeinen<br />

Erfahrungswerten der Vergangenheit<br />

getroffen bzw. orientieren sich an den<br />

Ergebnisprognosen konkreter am Markt<br />

befindlicher geschlossener Fonds der jüngeren<br />

Vergangenheit und hier insbesondere<br />

derjenigen Beteiligungsangebote, an denen<br />

sich der Vorgängerfonds, <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> GmbH & Co. KG, bisher beteiligt hat.<br />

Für die einzelnen Investitionsbereiche wurde<br />

ein Ausschüttungsverlauf gemäß folgender<br />

Tabelle angenommen (Prognose):<br />

Investitionsbereich<br />

Private<br />

Equity<br />

Immobilien<br />

Inland<br />

Immobilien<br />

Ausland<br />

Projektentwicklungen<br />

USA<br />

Ausschüttung/<br />

Jahr<br />

1<br />

Zeichnung<br />

Zeichnung<br />

Zeichnung<br />

Zeichnung<br />

2<br />

0,00 %<br />

6,83 %<br />

6,50 %<br />

0,00 %<br />

3<br />

5,00 %<br />

6,83 %<br />

6,50 %<br />

0,00 %<br />

4<br />

8,00 %<br />

6,83 %<br />

6,50 %<br />

135,35 %<br />

5<br />

12,00 %<br />

6,83 %<br />

6,50 %<br />

6<br />

24,00 %<br />

6,83 %<br />

6,50 %<br />

7<br />

30,00 %<br />

6,92 %<br />

6,50 %<br />

8<br />

30,00 %<br />

6,92 %<br />

6,63 %<br />

9<br />

28,00 %<br />

6,92 %<br />

6,88 %<br />

10<br />

25,00 %<br />

6,92 %<br />

7,00 %<br />

11<br />

20,00 %<br />

6,92 %<br />

7,25 %<br />

12<br />

13,00 %<br />

4,58 %<br />

121,59 %<br />

13<br />

6,92 %<br />

14<br />

7,00 %<br />

15<br />

7,08 %<br />

16<br />

47,61 %<br />

17<br />

4,67 %<br />

18<br />

4,67 %<br />

19<br />

4,75 %<br />

20<br />

96,07 %


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

63<br />

Bei den deutschen Immobilienfonds liegen<br />

Durchschnittswerte der prognostizierten Ausschüttungen<br />

eines Fonds der Hahn Fonds<br />

GmbH sowie der Fonds Trinkaus Europa<br />

Immobilienfonds Nr.11 und ILG Immobilienfonds<br />

Nr. 31 zugrunde, an denen der Vorgängerfonds<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> beteiligt<br />

ist. Dabei wird auch die unterschiedliche<br />

planmäßige Laufzeit berücksichtigt. Aus Vorsichtsgründen<br />

wurde bei Verkaufserlösen ein<br />

Sicherheitsabschlag von 7 Prozentpunkten<br />

angesetzt. Bei den Auslandsimmobilienfonds<br />

wird ebenfalls mit einem Durchschnittswert<br />

kalkuliert. Dabei werden Frankreich- und<br />

Österreich-Fonds jeweils gleich gewichtet.<br />

Der Durchschnittsberechnung liegen die<br />

Werte der Ausschüttungsprognosen von<br />

Fonds der Initiatoren Real I.S. und Sachsen-<br />

Fonds zugrunde. Aus Vorsichtsgründen<br />

wurde bei Verkaufserlösen ebenfalls ein<br />

Sicherheitsabschlag von 7 Prozentpunkten<br />

angesetzt. Bei Projektentwicklungen in USA<br />

wurden Prognosewerte aktueller Fonds der<br />

<strong>BVT</strong> herangezogen, wobei auch hier ein<br />

Sicherheitsabschlag von 7 Prozentpunkten<br />

angesetzt wurde.<br />

Das Besteuerungsrecht liegt nach dem jeweiligen<br />

Doppelbesteuerungsabkommen mit<br />

Frankreich und Österreich in diesen Fällen<br />

jeweils in dem Belegenheitsland der Immobilien.<br />

Aufgrund der Freibeträge fallen für<br />

Anleger der Fondsgesellschaft in Österreich<br />

voraussichtlich keine Steuern an. In Frankreich<br />

gilt für nichtansässige Steuerpflichtige<br />

eine Mindestbesteuerung in Höhe von 20 %.<br />

Nach den Doppelbesteuerungsabkommen<br />

fallen in Deutschland auf diese Einnahmen<br />

keine Steuern an. Allerdings unterliegen sie<br />

dem sog. Progressionsvorbehalt (vgl. hierzu<br />

‚Steuerliche Grundlagen’ S. 112). In Projektentwicklungen<br />

in den USA wird plangemäß<br />

durch Vergabe partiarischer Darlehen<br />

investiert. Die hier anfallende ca. 15%ige<br />

Quellensteuer wurde bereits berücksichtigt.<br />

In Deutschland sind die hieraus erzielten<br />

Einnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

zu versteuern.<br />

Für die einzelnen Investitionsbereiche errechnen<br />

sich aus dem angenommenen<br />

Ausschüttungsverlauf auf Ebene der Zielfonds<br />

unter Berücksichtigung des voraussichtlichen<br />

Einzahlungsverlaufes und des von<br />

Zielfonds erhobenen Agios Renditen (IRR)<br />

gemäß folgender Aufstellung (Prognose):<br />

Private Equity /<br />

Venture Capital 12,5 % p. a.<br />

Immobilien Deutschland 7,2 % p. a.<br />

Immobilien Ausland 6,9 % p. a.<br />

Projektentwicklungen USA 9,5 % p. a.<br />

Diese Annahmen wurden auch für die<br />

laufenden Investitionen in den Folgejahren<br />

aufgrund der Kapitalerhöhungen im Rahmen<br />

der <strong>Dynamic</strong> Variante entsprechend<br />

beibehalten. Bei der angegebenen Rendite<br />

des angenommenen Private Equity Fonds ist<br />

zu beachten, dass eine über vier Jahre verteilte<br />

Einzahlung in Raten von jeweils 20 %<br />

in den ersten beiden Jahren und 30 % im<br />

dritten und vierten Jahr unterstellt wurde.<br />

Für Private Equity Investitionen in 2007 und<br />

2008 wurde abweichend hiervon in der<br />

Prognoserechnung bei unveränderten<br />

Rückflüssen eine vollständige Einzahlung in<br />

2008 unterstellt. Die rechnerische Rendite<br />

der angenommenen Private Equity Zielfonds<br />

sinkt hierdurch auf 10,7 % p. a. bzw. 9,4 %<br />

p. a. Für liquide Mittel der Gesellschaft, die<br />

vorübergehend in Zwischenanlagen investiert<br />

werden, wird je nach Zeitpunkt und<br />

voraussichtlicher Dauer der Anlage mit einer<br />

Anlagerendite von 4 % p. a. bzw. 6,25 %<br />

p. a. kalkuliert.<br />

Unter diesen Prämissen ergibt sich folgende<br />

langfristige Prognose für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Gesellschaft:


64 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Prognoserechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Kommanditkapital 20 Mio. J<br />

Eigenkapitalentwicklung<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

1. Einzahlung inkl. Agio 14.000 7.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

2. Kapitalerhöhung 0 0 389 1.834 1.786 2.503 4.117 4.747 5.281 6.215 6.521 7.634 7.170 7.583<br />

3. Eigenkapitalrückzahlung 0 0 486 2.283 2.180 3.002 4.835 5.418 2.307 2.333 2.756 4.073 4.474 4.804<br />

Investition<br />

4. Bruttoinvestition 12.842 6.445 615 2.900 2.824 3.555 5.848 6.556 6.868 7.831 7.951 9.308 8.107 8.635<br />

5. Anschaffungskostenminderung -1.162 -583 -55 -259 -252 -319 -524 -590 -619 -705 -713 -835 -727 -774<br />

6. Ausstehende Zahlungsverpfl ichtung 0 0 -171 -807 -786 -734 -1.207 -1.218 -968 -911 -717 -839 -210 -278<br />

7. Investition 11.680 5.862 389 1.834 1.786 2.503 4.117 4.747 5.281 6.215 6.521 7.634 7.170 7.583<br />

8. Rückfl üsse aus Investitionen 0 114 690 2.519 2.407 3.231 5.061 5.629 6.071 6.952 7.149 8.227 7.674 8.059<br />

Ergebnis<br />

Erträge<br />

9. Erträge aus Beteiligungen 0 45 262 285 342 398 464 1.730 3.682 4.215 4.017 3.802 2.781 2.786<br />

10. Zinserträge 0 68 0 399 210 57 240 236 250 404 377 352 419 469<br />

11. Summe Erträge 0 114 262 684 552 455 704 1.966 3.932 4.619 4.393 4.154 3.200 3.255<br />

Kosten<br />

12. Anfangskosten 2.133 1.067<br />

13. Anlegerverwaltung 29 44 45 46 47 48 50 51 52 54 55 56 58 59<br />

14. Treuhandschaft 11 17 18 18 18 19 19 20 20 21 21 22 22 23<br />

15. Steuer-, Rechtsberatung, Abschlusskosten etc. 33 41 42 43 44 45 46 47 48 50 51 52 53 55<br />

16. Geschäftsführungsvergütung 114 176 180 185 189 194 199 204 209 214 219 225 230 236<br />

17. Kostenminderung aus Bestandsprovisionen 0 -92 -80 -56 -72 -77 -88 -111 -129 -145 -167 -184 -178 -174<br />

18. Summe Kosten 2.320 1.252 204 236 227 229 226 211 201 193 180 171 186 199<br />

19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2.320 -1.138 58 449 326 225 478 1.755 3.731 4.427 4.214 3.983 3.013 3.056<br />

Ausschüttung<br />

20. Gesamt Ausschüttung 0 0 486 2.283 2.180 3.002 4.835 5.418 5.871 6.760 6.969 8.055 7.487 7.860<br />

21. Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 3.564 4.427 4.214 3.983 3.013 3.056<br />

Alle Beträge in Tausend D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

65<br />

Prognoserechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Kommanditkapital 20 Mio. J<br />

Eigenkapitalentwicklung<br />

2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />

1. Einzahlung inkl. Agio<br />

2. Kapitalerhöhung<br />

3. Eigenkapitalrückzahlung<br />

Investition<br />

4. Bruttoinvestition<br />

5. Anschaffungskostenminderung<br />

6. Ausstehende Zahlungsverpfl ichtung<br />

7. Investition<br />

8. Rückfl üsse aus Investitionen<br />

Ergebnis<br />

Erträge<br />

9. Erträge aus Beteiligungen<br />

10. Zinserträge<br />

11. Summe Erträge<br />

Kosten<br />

12. Anfangskosten<br />

13. Anlegerverwaltung<br />

14. Treuhandschaft<br />

15. Steuer-, Rechtsberatung, Abschlusskosten etc.<br />

16. Geschäftsführungsvergütung<br />

17. Kostenminderung aus Bestandsprovisionen<br />

18. Summe Kosten<br />

19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Ausschüttung<br />

20. Gesamt Ausschüttung<br />

21. Gewinnausschüttung<br />

21.000<br />

55.779<br />

936 1.978 3.047 2.900 2.289 1.271 1.212 1.582 2.940 4.681 6.004 8.987 76.779<br />

677 1.119 1.559 1.842 1.944 2.671 235 334 0 0 0 100.664<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -8.118<br />

4.034 3.244 1.567 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

4.711 4.363 3.126 1.842 1.944 2.671 235 334 0 0 0 92.546<br />

9.776 11.121 11.542 10.269 10.387 11.131 8.715 8.836 8.525 8.552 8.577 9.268 180.482<br />

3.584 4.353 4.911 5.526 6.153 7.189 7.267 6.920 5.586 3.871 2.573 281 83.027<br />

546 427 458 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.910<br />

4.130 4.780 5.369 5.526 6.153 7.189 7.267 6.920 5.586 3.871 2.573 281 87.936<br />

3.200<br />

61 62 64 65 67 68 70 72 74 76 77 1.449<br />

24 24 25 25 26 27 27 28 29 29 30 564<br />

56 58 59 60 62 64 65 67 68 70 72 1.351<br />

177 177 177 177 177 177 177 177 177 177 177 4.722<br />

-198 -157 -152 -144 -132 -118 -103 -85 -66 -43 -22 -2.773<br />

120 164 173 184 200 217 237 259 282 309 334 0 8.513<br />

4.010 4.616 5.197 5.343 5.954 6.972 7.031 6.661 5.303 3.562 2.239 281 79.423<br />

4.946 6.594 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 9.268 156.202<br />

4.010 4.616 5.197 5.343 5.954 6.972 7.031 6.661 5.303 3.562 2.239 281 79.423<br />

Alle Beträge in Tausend D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind


66 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Erläuterungen<br />

zur Prognoserechung<br />

1. Einzahlung<br />

Die Prognoserechnung der Fondsgesellschaft<br />

unterstellt ein von Anlegern gezeichnetes<br />

Kommanditkapital von 20 Mio. €. Die<br />

Platzierungsphase erstreckt sich vom ersten<br />

Werktag nach Prospektveröffentlichung bis<br />

zum 30.04.2008. Aus Vereinfachungsgründen<br />

wurde unterstellt, dass Zeichnungen<br />

weitgehend gleichmäßig verteilt über den<br />

gesamten Platzierungszeitraum erfolgen.<br />

2. Kapitalerhöhung<br />

Im Rahmen der <strong>Dynamic</strong> Variante haben<br />

Anleger die Möglichkeit, die ihnen aus den<br />

laufenden Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaft<br />

zugewiesenen Ausschüttungen als<br />

Kapitalerhöhung in der Gesellschaft wieder<br />

anzulegen. Da der Anbieter bei solchen planmäßigen<br />

Kapitalerhöhungen auf eine zusätzliche<br />

Vergütung verzichtet, wirken sich<br />

die Kapitalerhöhungen für Anleger, die von<br />

dieser Möglichkeit Gebrauch machen, positiv<br />

auf die Ertragschancen der Beteiligung<br />

aus. Aus diesem Grund und anhand der Erfahrungen<br />

mit dem Vorgängerfonds wird<br />

angenommen, dass 80 % aller Anleger die<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante wählen und bis zum Ende<br />

der Investitionsphase beibehalten. Bei den<br />

gemäß der <strong>Dynamic</strong> Variante zufließenden<br />

Beträgen wurde unterstellt, dass die bei der<br />

Fondsgesellschaft eingehenden Beträge<br />

sofort in die einzelnen Investitionssegmente<br />

investiert werden und die hierfür angenommene<br />

Rendite erzielen. Tatsächlich kann es<br />

sich im Laufe der Jahre ergeben, dass geeignete<br />

Investitionsobjekte noch gesucht werden<br />

müssen und eine Zwischenanlage in<br />

geringer rentierende Anlagen erfolgen wird.<br />

3. Eigenkapitalrückzahlung<br />

Zeile 20. minus Zeile 21. Die Ausschüttungen<br />

an die Anleger (Entnahmen) übersteigen<br />

regelmäßig die von der Gesellschaft<br />

erzielten Gewinne, da bereits die Rückflüsse<br />

aus den Zielfonds Rückzahlungen des dort<br />

investierten Kapitals enthalten und ausschüttungsfähige<br />

Liquidität der Gesellschaft grundsätzlich<br />

an die Anleger ausgeschüttet wird,<br />

auch soweit diese Gewinne der Gesellschaft<br />

übersteigt. Hier ausgewiesen ist der Anteil<br />

der Ausschüttung (Zeile 20.), der die Gewinne<br />

übersteigt und insofern Rückzahlung<br />

des Eigenkapitals der Anleger darstellt.<br />

4. Bruttoinvestition<br />

Hier wird angegeben, welche Beteiligungen<br />

die Fondsgesellschaft in den einzelnen<br />

Jahren brutto, d. h. nominal inkl. Agio,<br />

prognosegemäß bei Zielfonds zeichnen<br />

wird.<br />

5. Anschaffungskostenminderung<br />

Aufgrund der Größenordnung der getätigten<br />

Investitionen wird der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> bei den Zielfonds voraussichtlich<br />

kostengünstigere Investitionsmöglichkeiten<br />

erhalten, als Privatanlegern üblicherweise zur<br />

Verfügung stehen. Dieser Kostenvorteil<br />

wurde anhand branchenüblicher Vertriebsprovisionen<br />

und der Erfahrungen bei den<br />

Vorgängerfonds geschätzt. Er kommt in voller<br />

Höhe der Beteiligungsgesellschaft zu Gute<br />

und ist hier als Anschaffungskostenminderung<br />

ausgewiesen.<br />

6. Ausstehende Zahlungsverpflichtung<br />

Bei Private Equity Investitionen erfolgen die<br />

Kapitalabrufe über mehrere Jahre verteilt.<br />

Um nicht unnötig viel Liquidität vorhalten zu<br />

müssen, wird die Fondsgesellschaft deshalb<br />

auch Zeichnungen bei Private Equity Fonds<br />

abschließen, die nicht in voller Höhe durch<br />

bereits vorhandene Liquidität gedeckt sind.<br />

Hier ist ausgewiesen, welche Verpflichtungen<br />

die Fondsgesellschaft hierdurch in<br />

den einzelnen Jahren eingeht. Prognosegemäß<br />

werden diese Verpflichtungen in den<br />

Jahren 2021 bis 2023 aufgelöst.


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

67<br />

7. Investition<br />

Summe der Zeilen 4. bis 6.<br />

8. Rückflüsse aus Investitionen<br />

Aus der plangemäß angestrebten Verteilung<br />

der für Investitionen zur Verfügung stehenden<br />

Mittel auf die einzelnen Investitionssegmente<br />

und den für diese einzelnen Segmente<br />

jeweils getroffenen und in der Tabelle auf<br />

S. 62 dargestellten Erlösannahmen sowie<br />

aus Zwischenanlagen liquider Mittel, ergeben<br />

sich die für die einzelnen Jahre aufgeführten<br />

Rückflüsse aus den einzelnen<br />

Investitionsbereichen an die Gesellschaft.<br />

9. Erträge aus Beteiligungen<br />

Rückflüsse aus Beteiligungen der Gesellschaft<br />

an Immobilien- und Private Equity<br />

Fonds (Zielfonds) abzüglich der prognostizierten<br />

Eigenkapitalrückflüsse aus diesen<br />

Investitionen.<br />

10. Zinserträge<br />

Die Gesellschaft erzielt prognosegemäß<br />

Zinserträge aus partiarischen Darlehen und<br />

aus der Zwischenanlage liquider Mittel in<br />

der angegebenen Höhe.<br />

11. Summe Erträge<br />

Summe der Zeilen 9. bis 10.<br />

12. Anfangskosten<br />

Die gemäß Finanz- und Investitionsplan anfallenden<br />

Anfangskosten der Gesellschaft<br />

betragen 11 % des Kommanditkapitals zzgl.<br />

5 % Agio.<br />

13. Anlegerverwaltung<br />

Der Gesellschaft entstehen laufende Kosten<br />

für Anlegerverwaltung. Auf Grundlage bereits<br />

geschlossener Verträge mit der B.F.S.<br />

Beteiligungs-Treuhand für Sachwerte GmbH<br />

werden diese mit 0,18 % p. a. zzgl. USt.,<br />

bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital,<br />

kalkuliert, wobei ab dem Jahr 2008<br />

für die gesamte Beteiligungsdauer mit einer<br />

vorsichtig kalkulierten jährlichen Steigerung<br />

der Kosten um 2,5 % gerechnet wird.<br />

14. Treuhandschaft<br />

Für die Übernahme der Treuhandschaft und<br />

die damit verbundenen Aufgaben erhält die<br />

PTM Portfolio Treuhand München Vermögensverwaltung<br />

GmbH eine jährliche Vergütung<br />

von 0,07 % zzgl. USt. bezogen auf<br />

das von Anlegern gezeichnete Kommanditkapital,<br />

wobei ab dem Jahr 2008 ebenfalls<br />

mit einer jährlichen Steigerung um 2,5 %<br />

gerechnet wird.<br />

15. Beratungs-, Abschlusskosten etc.<br />

Die laufend anfallenden Kosten der Gesellschaft<br />

für Steuer- und Rechtsberatung,<br />

Buchhaltung, Abschlussprüfung, Haftungsvergütung,<br />

Beiratsvergütung etc. wurden<br />

mit 33.250 € im Jahr 2007 sowie 40.750 €<br />

in 2008 kalkuliert. Ab dem Jahr 2009 wird<br />

mit einer jährlichen Steigerung dieser Kosten<br />

um 2,5 % gerechnet.<br />

16. Geschäftsführungsvergütung<br />

Für ihre Leistungen in Zusammenhang mit<br />

der Geschäftsführung des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> erhält die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />

GmbH eine laufende Vergütung in Höhe von<br />

0,72 % p. a. zzgl. USt. bezogen auf das von<br />

Anlegern gezeichnete Kommanditkapital.<br />

Die Geschäftsführungsvergütung wird während<br />

der Investitionsphase ab 2008 entsprechend<br />

Änderungen des Verbraucherindex<br />

angepasst. In der Prognose wird mit einer<br />

jährlichen Steigerung um 2,5 % kalkuliert. In<br />

der Deinvestitionsphase ist die Geschäftsführungsvergütung<br />

als konstante jährliche<br />

Vergütung in Höhe von lediglich 75 % der<br />

Geschäftsführungsvergütung im letzten<br />

Jahre der Investitionsphase vereinbart.


68 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

17. Kostenminderung aus Abschlussvergütungen<br />

und Bestandsprovisionen<br />

Aufgrund der Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben<br />

für die Zielfonds, insbesondere<br />

in den Bereichen Marketing und Anlegerbetreuung,<br />

erhält die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />

GmbH von Zielfonds voraussichtlich<br />

Abschlussvergütungen oder Bestandsprovisionen.<br />

Diese Fees wurden anhand branchenüblicher<br />

Vergütungen und der Erfahrungen<br />

bei den Vorgängerfonds geschätzt und werden<br />

durch Verrechnung mit der Geschäftsführungsvergütung<br />

in voller Höhe als Kostenminderung<br />

an die Fondsgesellschaft weitergegeben.<br />

18. Summe Kosten<br />

Summe der Zeilen 12. bis 17. Alle in den<br />

Zeilen 12. bis 17. ausgewiesenen Kosten<br />

enthalten die ggf. anfallende Umsatzsteuer.<br />

19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Zeile 11. minus Zeile 18.<br />

20. Gesamt Ausschüttung<br />

Rückflüsse der Gesellschaft aus Investitionen<br />

werden, soweit sie die Kosten übersteigen<br />

grundsätzlich an die Anleger ausgeschüttet.<br />

Die Gesamtausschüttung ergibt sich in diesem<br />

Fall aus der Differenz von Zeile 8. und<br />

Zeile 18. In der Deinvestitionsphase, d. h. ab<br />

dem Jahr 2021, wird abweichend hiervon<br />

ein Teil der Rückflüsse zur Auflösung der<br />

ausstehenden Zahlungsverpflichtung (Zeile<br />

6.) sowie zur Bildung ausreichender Liquidität<br />

für den geplanten Renditeausgleich am<br />

Ende der Beteiligungsdauer (vgl. S. 52)<br />

verwendet und reduziert die Ausschüttung<br />

entsprechend.<br />

21. Gewinn Ausschüttung<br />

Der durch prognostizierte Gewinne der Gesellschaft<br />

gedeckte Anteil der Gesamtausschüttung.<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Die Gesellschaft ist vermögensverwaltend<br />

tätig und erzielt zum weit überwiegenden<br />

Teil Einkünfte aus Veräußerungen, die nach<br />

Auffassung des Anbieters gemäß derzeitiger<br />

Rechtslage steuerfrei sind. Daneben erzielt<br />

die Gesellschaft in geringerem Umfang auch<br />

steuerpflichtige Einnahmen. Dies sind:<br />

1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

durch Beteiligungen an in Deutschland<br />

belegenen Immobilien. Die hieraus<br />

resultierende Steuerbelastung ist nicht<br />

exakt kalkulierbar, prognosegemäß aber<br />

insbesondere in der Aufbauphase, in der<br />

die Anleger ihre Ausschüttungen ggf. als<br />

Kapitalerhöhungen in die Gesellschaft einbezahlen,<br />

gering und liegt insgesamt voraussichtlich<br />

bei durchschnittlich ca. 0,6 %<br />

p. a. bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />

2. Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form<br />

von Zinsen und Dividenden insbesondere<br />

aus der Zwischenanlage liquider Mittel<br />

und partiarischen Darlehen, die plangemäß<br />

an ausländische Immobiliengesellschaften<br />

vergeben werden. Die in diesem<br />

Fall im Ausland anfallende Quellensteuer<br />

ist bereits in Zeile 8. berücksichtigt. Die<br />

erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

sind in Deutschland steuerpflichtig, liegen<br />

aber für eine Beteiligung bis 24.000 € in<br />

allen Jahren und für Beteiligungen bis zu<br />

ca. 60.000 € während des überwiegenden<br />

Teils der Beteiligungsdauer<br />

unterhalb des ab 2007 gültigen Sparerfreibetrags,<br />

so dass für Anleger, die ihren<br />

Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft<br />

haben, eine entsprechend verminderte<br />

und ggf. keine Steuerbelastung zu<br />

erwarten ist.<br />

Daneben werden Einkünfte durch Beteiligungen<br />

an im Ausland belegenen Immobilien<br />

erzielt. In Deutschland sind diese Einkünfte<br />

gemäß bestehender Doppelbesteuerungsabkommen<br />

nicht steuerpflichtig, unterliegen<br />

aber dem Progressionsvorbehalt. Die hieraus


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

69<br />

resultierende Steuermehrbelastung für die<br />

Anleger ist je nach individuellen Verhältnissen<br />

sehr unterschiedlich und lässt sich nicht<br />

allgemein angeben. Sie liegt größenordnungsmäßig<br />

voraussichtlich jedoch noch<br />

deutlich unterhalb der Steuerbelastung aus<br />

deutschen Immobilien.<br />

Die auf Ebene der Fondsgesellschaft entstehenden<br />

Kosten führen zu einer weiteren<br />

Verminderung des steuerlichen Ergebnisses.<br />

Darüber hinaus kann die Anrechung der ca.<br />

15%igen Quellensteuer, die für Erträge aus<br />

partiarischen Darlehen an US-Immobiliengesellschaften<br />

zu entrichten ist und in der<br />

Prognose bereits in Abzug gebracht ist, bei<br />

der persönlichen Steuererklärung zu Erstattungsansprüchen<br />

führen.<br />

Voraussichtliche Kosten der Investitionsphase bis 2020 (Prognose)<br />

absolut in<br />

TEUR<br />

in % der Summe<br />

in % des Eigenkapitals<br />

inkl. Agio u.<br />

Kapitalerhöhungen<br />

1. Aufwand für den Erwerb<br />

des Anlageobjekts<br />

90.284<br />

93,74 %<br />

117,59 %<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen<br />

5.384<br />

5,59 %<br />

7,01 %<br />

2.2. Nebenkosten<br />

650<br />

0,68 %<br />

0,85 %<br />

Summe<br />

96.318<br />

100,00 %<br />

125,45 %


70 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />

Beitritt: Oktober 2007<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

1. Zeichnungssumme in Euro 30.000<br />

2. Agio 1.500<br />

3. Kapitalerhöhungen 0 0 729 3.440 3.349 4.692 7.719 8.901 9.901 11.653 12.227 14.313 13.444 14.217<br />

4. Gesamt Ausschüttung 0 0 729 3.440 3.349 4.692 7.719 8.901 9.901 11.653 12.227 14.313 13.444 14.217<br />

5. Gewinn Ausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 6.010 7.631 7.392 7.077 5.411 5.528<br />

6. Eigenkapital Rückzahlung 0 0 729 3.440 3.349 4.692 7.719 8.901 3.891 4.022 4.835 7.236 8.033 8.689<br />

7. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme 0,0% 0,0% 2,4% 11,5% 11,2% 15,6% 25,7% 29,7% 33,0% 38,8% 40,8% 47,7% 44,8% 47,4%<br />

8. Gebundenes Kapital 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500<br />

9. Liquidität vor deutschen Steuern -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

10. Rendite (IRR) vor d. Steuern 9,51%<br />

Ausschüttungsvariante<br />

11. Zeichnungssumme in Euro 30.000<br />

12. Agio 1.500<br />

13. Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

14. Gesamt Ausschüttung 0 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378 2.080<br />

15. Gewinn Ausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 2.685 2.677 2.034 1.564 957 809<br />

16. Eigenkapital Rückzahlung 0 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 1.738 1.411 1.330 1.600 1.421 1.271<br />

17. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme 0,0% 0,0% 2,4% 11,2% 9,8% 12,5% 18,0% 16,8% 14,7% 13,6% 11,2% 10,5% 7,9% 6,9%<br />

18. Gebundenes Kapital 31.500 31.500 31.500 30.771 27.409 24.457 20.711 15.323 10.289 5.867 1.779 -1.585 -4.749 -7.127<br />

19. Liquidität vor deutschen Steuern -31.500 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378 2.080<br />

20. Rendite (IRR) vor d. Steuern 7,10%<br />

Alle Beträge in D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

71<br />

Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />

Beitritt: Oktober 2007<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante<br />

2021<br />

2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />

1. Zeichnungssumme in Euro<br />

2. Agio<br />

3. Kapitalerhöhungen<br />

4. Gesamt Ausschüttung<br />

5. Gewinn Ausschüttung<br />

6. Eigenkapital Rückzahlung<br />

7. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme<br />

8. Gebundenes Kapital<br />

9. Liquidität vor deutschen Steuern<br />

10. Rendite (IRR) vor d. Steuern<br />

0<br />

9.000<br />

7.297<br />

1.703<br />

30,0%<br />

31.500<br />

9.000<br />

30.000<br />

1.500<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 104.585<br />

12.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 17.810 278.395<br />

8.400 9.456 9.722 10.834 12.687 12.794 12.121 9.650 6.482 3.324 494 142.310<br />

3.600 5.544 5.278 4.166 2.313 2.206 2.879 5.350 8.518 11.676 17.316 136.085<br />

40,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 59,4%<br />

22.500 10.500 -4.500 -19.500 -34.500 -49.500 -64.500 -79.500 -94.500 -109.500 -124.500 -142.310<br />

12.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 17.810 142.310<br />

Ausschüttungsvariante<br />

11. Zeichnungssumme in Euro<br />

12. Agio<br />

13. Kapitalerhöhungen<br />

14. Gesamt Ausschüttung<br />

15. Gewinn Ausschüttung<br />

16. Eigenkapital Rückzahlung<br />

17. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme<br />

18. Gebundenes Kapital<br />

19. Liquidität vor deutschen Steuern<br />

20. Rendite (IRR) vor d. Steuern<br />

0<br />

1.094<br />

877<br />

207<br />

3,6%<br />

-9.207<br />

1.094<br />

30.000<br />

1.500<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 62.139<br />

1.021 1.149 1.622 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639<br />

437 674 201 0 0 0 0 0 0 0 0 31.500<br />

4,9% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 8,3% 207%<br />

-10.301 -11.759 -13.581 -15.404 -17.226 -19.049 -20.871 -22.694 -24.516 -26.339 -28.161 -30.639<br />

1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639<br />

Alle Beträge in D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind


72 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Erläuterungen<br />

zur Liquiditätsrechnung<br />

Die Liquiditätsrechnung gibt den möglichen<br />

Verlauf einer Beteiligung am <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> für einen Vertrag mit einer<br />

Zeichnungssumme von 30.000 € wieder. Es<br />

wird hier exemplarisch angenommen, dass<br />

ein Anleger im Oktober 2007, also etwa in<br />

der Mitte der Zeichnungsphase der Gesellschaft<br />

beitritt. Ein früherer oder späterer<br />

Beitritt führt zu einer entsprechenden<br />

Verschiebung der Einzahlung und einer<br />

Erhöhung bzw. Reduzierung der Schlusszahlung<br />

in 2031. Die Rendite (IRR) 9 und<br />

somit der Anlageerfolg einer Beteiligung ist<br />

unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt<br />

der Zeichnungsphase ein Anleger der<br />

Gesellschaft beitritt. Es gelten weiterhin<br />

sämtliche Annahmen zur Investitionsverteilung<br />

und zu den Erlöserwartungen der<br />

einzelnen Investitionsbereiche, wie sie oben<br />

stehend zur Prognoserechnung getroffen<br />

wurden. Es ist also nochmals ausdrücklich<br />

darauf hinzuweisen, dass der hier dargestellte<br />

Verlauf einer Beteiligung keinesfalls<br />

garantiert wird, und es im Gegenteil beim<br />

tatsächlichen Verlauf mit Sicherheit zu<br />

Abweichungen hiervon kommen wird. Die<br />

prognostizierte Liquiditätsentwicklung wird<br />

für beide möglichen Beteiligungsvarianten<br />

dargestellt: Erstens für die <strong>Dynamic</strong> Variante,<br />

in der die erhaltenen Ausschüttungen<br />

über den gesamten Verlauf der Investitionsphase<br />

für Kapitalerhöhungen genutzt<br />

werden und zweitens die Ausschüttungsvariante,<br />

in der angenommen wird, dass ein<br />

Anleger sich von Beginn an gegen zusätzliche<br />

Kapitalerhöhungen entscheidet.<br />

1. und 11. Zeichnungssumme in Euro<br />

Die Liquiditätsrechnung unterstellt eine<br />

Beteiligung in Höhe von 30.000 €.<br />

2. und 12. Agio<br />

Das bei Zeichnung fällige Agio beträgt 5 %<br />

der Zeichnungssumme.<br />

3. und 13. Kapitalerhöhungen<br />

In der <strong>Dynamic</strong> Variante werden plangemäß<br />

während der gesamten Investitionsphase<br />

der Fondsgesellschaft, also bis Ende 2020,<br />

die jährlich erhaltenen Ausschüttungen in<br />

voller Höhe zu laufenden Kapitalerhöhungen<br />

genutzt und in die Fondsgesellschaft<br />

eingezahlt. In der Ausschüttungsvariante<br />

erfolgen keine Kapitalerhöhungen.<br />

4. und 14. Gesamt Ausschüttung<br />

Bereits im Jahr 2009 ist mit Ausschüttungen<br />

des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> an die<br />

Gesellschafter zu rechnen. Diese steigen<br />

prognosegemäß während der Investitionsphase<br />

weitgehend kontinuierlich an. Bedingt<br />

durch die laufenden Kapitalerhöhungen<br />

steigen die Ausschüttungen bei<br />

Wahl der <strong>Dynamic</strong> Variante deutlich stärker<br />

an als in der Ausschüttungsvariante. Im<br />

Anschluss an die Investitionsphase beginnt<br />

im Jahr 2021 die Deinvestitionsphase. Die<br />

bestehenden Beteiligungen der Gesellschaft<br />

werden planmäßig fortgeführt. Die Rückflüsse<br />

aus diesen Investitionen sollen, soweit<br />

sie nicht als Reserve benötigt werden,<br />

nach Abzug der laufenden Kosten bis zur<br />

prospektierten Höhe an die Gesellschafter<br />

ausgeschüttet werden. Dabei wird ein<br />

geglätteter Ausschüttungsverlauf angestrebt<br />

und ausreichend Liquidität gebildet,<br />

um gegen Ende der Beteiligungsdauer<br />

durch Variation der Schlusszahlungen<br />

innerhalb der beiden Beteiligungsvarianten<br />

allen Anlegern unabhängig vom Datum<br />

ihres Beitritts in die Gesellschaft die Chance<br />

auf eine identische Anlagerendite zu ermöglichen.<br />

Nicht für Ausschüttungen<br />

benötigte Liquidität kann – außer im<br />

Bereich Private Equity – erneut investiert<br />

werden. Plangemäß sind ca. 11 Jahre nach<br />

Abschluss der Investitionsphase alle Beteiligungen<br />

der Fondsgesellschaft aufgelöst, so<br />

dass mit einer Dauer der Deinvestitionsphase<br />

von 11 Jahren gerechnet wird. Prognosegemäß<br />

erhalten die Anleger bei Wahl der<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante in den ersten beiden Jahren<br />

der 11-jährigen Deinvestitionsphase eine


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

73<br />

jährliche Ausschüttung in Höhe von 30 %<br />

bzw. 40 % und in den folgenden neun Jahren<br />

eine konstante Ausschüttung in Höhe<br />

von 50 % p. a. des gezeichneten Kommanditkapitals.<br />

Zusätzlich wird prognosegemäß<br />

eine Schlusszahlung geleistet. Diese ist umso<br />

höher, je früher ein Anleger der Gesellschaft<br />

beitritt und liegt bei einer Beteiligungssumme<br />

von 30.000 € prognosegemäß<br />

zwischen ca. 28.000 und 5.000 €. Für<br />

Anleger, die im Oktober 2007 beitreten,<br />

beträgt die Schlusszahlung prognosegemäß<br />

17.810 €. In der Ausschüttungsvariante<br />

erhalten Anleger je nach Beitrittszeitpunkt<br />

prognosegemäß eine Gesamtausschüttung<br />

zwischen 223 % und 190 %.<br />

5. und 15. Gewinn Ausschüttung<br />

Der Anteil der Ausschüttungen (Zeile 4.<br />

bzw. 14.), der durch Gewinne der Gesellschaft<br />

gedeckt ist.<br />

6. und 16. Eigenkapital Rückzahlung<br />

Zeile 4. (bzw. Zeile 14.) minus Zeile 5. (bzw.<br />

Zeile 15.). Haftvolumen: Da prognosegemäß<br />

keine das Aktivvermögen übersteigenden<br />

Verbindlichkeiten entstehen, führen<br />

die Eigenkapitalrückzahlungen bei planmäßigem<br />

Verlauf nicht zu einem Wiederaufleben<br />

der Einlageverpflichtung. Zur Haftung<br />

gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />

siehe Kapitel ,Rechtliche Angaben’ S. 88.<br />

7. und 17. Ausschüttungen prozentual<br />

Hier wird die prozentuale Höhe der Ausschüttungen<br />

aus Zeilen 4. und 14. bezogen<br />

auf die Zeichnungssumme angegeben.<br />

8. und 18. Gebundenes Kapital<br />

Dies entspricht dem eingezahlten Kapital<br />

abzüglich des bereits zurück gezahlten<br />

Kapitals der Anleger und ergibt sich kumuliert<br />

aus der Summe der Zeilen 1. bis 3.<br />

minus Zeile 4. (ab 2009 jeweils des Vorjahres)<br />

bzw. der Summe der Zeilen 11. bis<br />

13. minus Zeile 14.<br />

9. und 19. Liquidität<br />

Zeile 4. minus Summe der Zeilen 1. bis 3.<br />

bzw. Zeile 14. minus Summe der Zeilen<br />

11. bis 13. Dies gibt die prognosegemäße<br />

effektive Liquiditätswirkung einer Beteiligung<br />

vor deutschen Steuern an.<br />

10. und 20. Rendite (IRR) vor deutschen<br />

Steuern<br />

Die prognostizierte Rendite nach der Methode<br />

des internen Zinsfusses (IRR) 9 vor<br />

deutschen Steuern liegt bei Wahl der<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante bei 9,51 % p. a. In der<br />

Ausschüttungsvariante beträgt die prognostizierte<br />

Rendite 7,10 % p. a. Bei der Berechnung<br />

der Prognoserendite wurde eine<br />

monatliche Betrachtungsweise zugrunde<br />

gelegt. Dabei wurde unterstellt, dass<br />

Einzahlungen jeweils zum 15. des Monats<br />

erfolgen und Ausschüttungen eines Jahres<br />

jeweils zur Hälfte am 15. Januar und am<br />

15. Juli des Folgejahres geleistet werden.<br />

Die IRR drückt nur die Verzinsung des<br />

jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals<br />

aus und stellt keine Verzinsung der ursprünglichen<br />

Kapitaleinlage dar. Für im<br />

Oktober 2007 beitretende Anleger mit<br />

einer Zeichnungssumme von 30.000 €<br />

beträgt das durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital in der <strong>Dynamic</strong> Variante<br />

62.347 € (62.347 x 9,5106 % x 24 =<br />

142.310) sowie 17.985 € in der Ausschüttungsvariante.<br />

Die hier dargestellte finanzmathematische<br />

Größe des kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals, die sich aus der<br />

Verzinsung errechnet, sollte nicht verwechselt<br />

werden mit dem statischen gebundenen<br />

Kapital (Zeile 8. bzw. 18. der Liquiditätsrechnung),<br />

das lediglich die Differenz<br />

9<br />

Die Internal Rate of Return (IRR) oder der interne Zinsfuß ist<br />

eine finanzmathematische Kennziffer, die die Effektivverzinsung<br />

einer Beteiligung über die gesamte Prognosedauer<br />

misst. Dabei wird der Abzinsungszins errechnet, bei dem die<br />

Summe aller Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich<br />

groß ist. Die IRR ist nicht mit der Rendite festverzinslicher<br />

Wertpapiere vergleichbar. Vgl. hierzu den nachfolgenden<br />

Abschnitt ,Renditebegriff’ auf S. 78.


74 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

des eingezahlten Kapitals (einschließlich<br />

Kapitalerhöhungen) und der Ausschüttungen<br />

wiedergibt.<br />

Die untenstehende Graphik gibt für die<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante den prognostizierten<br />

Liquiditätsverlauf vor deutschen Steuern<br />

wieder. Zu beachten ist dabei, dass die<br />

Gesamtausschüttung von rd. 579 % auch<br />

die Rückzahlung der eingezahlten Beteiligungssumme<br />

umfasst, die prognosegemäß<br />

bereits innerhalb der ersten drei Jahre nach<br />

Beendigung der Investitionsphase erfolgt.<br />

180.000<br />

150.000<br />

120.000<br />

90.000<br />

60.000<br />

30.000<br />

0


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

75


76<br />

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />

Liquidität bei Wechsel von der <strong>Dynamic</strong> Variante in die Ausschüttungsvariante<br />

Zeichnungssumme: 30.000 J<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

Beitritt: Oktober 2007<br />

Ausschüttungsvariante -31.500 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378<br />

Wechsel zum 01.01.2008 -31.500 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378<br />

01.01.2009 -31.500 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378<br />

01.01.2010 -31.500 0 0 3.440 3.020 3.833 5.513 5.150 4.525 4.182 3.442 3.237 2.433<br />

01.01.2011 -31.500 0 0 0 3.349 4.250 6.113 5.711 5.018 4.637 3.817 3.590 2.698<br />

01.01.2012 -31.500 0 0 0 0 4.692 6.749 6.304 5.540 5.119 4.214 3.963 2.979<br />

01.01.2013 -31.500 0 0 0 0 0 7.719 7.210 6.336 5.855 4.819 4.533 3.407<br />

01.01.2014 -31.500 0 0 0 0 0 0 8.901 7.822 7.228 5.950 5.596 4.206<br />

01.01.2015 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 9.901 9.150 7.531 7.083 5.324<br />

01.01.2016 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 11.653 9.591 9.021 6.780<br />

01.01.2017 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12.227 11.499 8.643<br />

01.01.2018 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14.313 10.757<br />

01.01.2019 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13.444<br />

01.01.2020 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Erläuterungen zur Liquiditätsrechnung<br />

bei Wechsel von<br />

<strong>Dynamic</strong>- in Ausschüttungsvariante<br />

Die <strong>Dynamic</strong> Variante gibt Anlegern die<br />

Möglichkeit, während der gesamten Investitionsphase,<br />

also bis ins Jahr 2020,<br />

die ihnen zugewiesenen Ausschüttungen<br />

kostenfrei für Kapitalerhöhungen ihrer Beteiligung<br />

zu nutzen. Im Gegensatz hierzu<br />

werden Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft<br />

in der Ausschüttungsvariante von<br />

Anfang an an die Anleger ausbezahlt. In<br />

der Liquiditätsrechnung auf S. 70, 71 wurden<br />

die erwarteten Zahlungsflüsse für eine<br />

Beteiligung in Höhe von 30.000 € in diesen<br />

beiden Varianten ausführlich dargestellt.<br />

Anleger der <strong>Dynamic</strong> Variante haben jedoch<br />

während der gesamten Investitionsphase<br />

jederzeit die Möglichkeit, mit einer<br />

Frist von lediglich einem Monat von der<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante in die Ausschüttungsvariante<br />

zu wechseln. Anleger, die hiervon<br />

Gebrauch machen, nehmen nicht mehr an<br />

Kapitalerhöhungen teil, sondern erhalten<br />

ab diesem Zeitpunkt die Ausschüttungen<br />

ausbezahlt. Dabei ist zu beachten, dass der<br />

Zeitpunkt des Wechsels nicht zu Beginn der<br />

Beteiligung festgelegt werden muss, sondern<br />

während der Laufzeit je nach individuellen<br />

Bedürfnissen kurzfristig gewählt werden<br />

kann. Dies ist deshalb von Bedeutung,<br />

da der Anlageerfolg einer Beteiligung<br />

prognosegemäß umso höher ist, je länger<br />

ein Anleger die Möglichkeit zu kostenfreien<br />

Kapitalerhöhungen im Rahmen der <strong>Dynamic</strong><br />

Variante nutzt.<br />

Oben stehende Tabelle gibt wieder, welcher<br />

Liquiditätsfluss vor Steuern für eine Beteili-


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

77<br />

2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe IRR<br />

2.080 1.094 1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639 7,10%<br />

2.080 1.094 1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639 7,10%<br />

2.080 1.094 1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639 7,10%<br />

2.128 1.119 1.492 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 2.529 31.325 7,12%<br />

2.360 1.241 1.654 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.768 34.317 7,20%<br />

2.605 1.370 1.826 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 3.031 37.439 7,32%<br />

2.980 1.567 2.089 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 3.432 41.944 7,52%<br />

3.678 1.934 2.578 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 4.170 49.570 7,80%<br />

4.656 2.448 3.264 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 5.208 59.787 8,19%<br />

5.930 3.118 4.157 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 6.550 72.064 8,59%<br />

7.559 3.974 5.299 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 8.225 85.538 8,89%<br />

9.409 4.946 6.595 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 10.095 98.812 9,09%<br />

11.759 6.182 8.243 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 12.449 113.305 9,23%<br />

14.217 7.474 9.966 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 14.910 127.184 9,36%<br />

0 9.000 12.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 17.810 142.310 9,51%<br />

gung in Höhe von 30.000 € prognosegemäß<br />

jeweils zu erwarten ist, wenn zu<br />

verschiedenen Zeitpunkten von der <strong>Dynamic</strong><br />

Variante in die Ausschüttungsvariante<br />

gewechselt wird. Dargestellt ist der Liquiditätsfluss<br />

jeweils für einen Wechsel zum<br />

01.01. eines jeden Jahres der Investitionsphase.<br />

Ein Wechsel gleich zu Beginn entspricht<br />

der Ausschüttungsvariante. Am<br />

Ende der Tabelle schließt sich die <strong>Dynamic</strong><br />

Variante an, in der kein Wechsel stattfindet.<br />

wählen und sich so die Entscheidung für<br />

die Variante ohne wirtschaftliche Konsequenzen<br />

bis Ende 2008 offen zu halten.<br />

Dies ist von Bedeutung, denn je später der<br />

Wechsel erfolgt, umso stärker wirkt sich der<br />

Vorteil der kostenfreien Kapitalerhöhungen<br />

aus, so dass mit der Dauer der Teilnahme<br />

an den Kapitalerhöhungen sowohl die<br />

späteren Ausschüttungen als auch die<br />

Rentabilität der Beteiligung steigen.<br />

Da in den Jahren 2007 und 2008 prognosegemäß<br />

keine Ausschüttungen erfolgen,<br />

erzielen Anleger, die bis 01.01.2009 in die<br />

Ausschüttungsvariante wechseln, die<br />

gleichen Ergebnisse wie Anleger, die von<br />

Beginn an die Ausschüttungsvariante wählen.<br />

Dies gibt Anlegern, die die Ausschüttungsvariante<br />

wünschen, die Möglichkeit,<br />

zunächst dennoch die <strong>Dynamic</strong> Variante zu


78 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Renditebegriff<br />

In diesem Prospekt wird ausschließlich die<br />

finanzmathematische Rendite nach der<br />

Methode des internen Zinsfußes (IRR) verwendet.<br />

Diese berücksichtigt den Zeitwert<br />

aller Ein- und Auszahlungen zu den unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten über die gesamte<br />

Fondslaufzeit. Frühzeitige Zahlungsströme<br />

erhalten hierdurch einen höheren wirtschaftlichen<br />

Wert als später in der Zukunft<br />

erfolgende Zahlungen. Dies erfolgt durch<br />

Abdiskontierung sämtlicher Zahlungsströme<br />

auf einen einheitlichen Zeitpunkt. Die IRR<br />

drückt deshalb nur die Verzinsung des<br />

jeweils gebundenen Kapitals aus und stellt<br />

keine Verzinsung der ursprünglichen Kapitaleinlage<br />

dar. Falls nämlich während der Fondslaufzeit<br />

Ausschüttungen geleistet werden,<br />

die höher sind als die Verzinsung des zu<br />

dieser Zeit gebundenen Kapitals, so wird<br />

hierdurch ein Teil der Einlage zurückgezahlt,<br />

wodurch sich das gebundene Kapital<br />

reduziert und folglich im weiteren Verlauf<br />

niedriger ist als die ursprüngliche Einlage.<br />

Mathematisch gesprochen gibt der interne<br />

Zinsfuß den Abzinsungssatz an, bei dem die<br />

Summe der Barwerte sämtlicher Ein- und<br />

Auszahlungen gleich Null ist. Vorstellen<br />

kann man sich dies am besten wie folgt:<br />

Man denke sich einen Anleger, der seine<br />

sämtlichen Einzahlungen durch einen<br />

Kontokorrent-Kredit finanziert und sämtliche<br />

erhaltenen Auszahlungen sofort auf<br />

dieses Kreditkonto weitergibt, um dort<br />

fällige Zinsen zu zahlen bzw. den Kredit zu<br />

tilgen. Der interne Zinsfuß ist dann nichts<br />

anderes als der höchst mögliche Zinssatz<br />

für den Kontokorrent-Kredit, bei dem der<br />

gedachte Anleger mit dieser Anlage keinen<br />

Verlust macht, also mit der letzten Ausschüttung<br />

die restlichen Kontokorrent-<br />

Zinsen bezahlen und den Kredit vollständig<br />

tilgen kann.<br />

Die Verwendung der Methode des internen<br />

Zinsfußes zur Renditeberechnung bei<br />

Kapitalanlagen wird teilweise als irreführend<br />

kritisiert und insbesondere wegen der<br />

sog. Wiederanlageprämisse als ungeeignet<br />

abgelehnt. Hintergrund dieser Kritik ist zum<br />

einen, dass vielfach nicht deutlich genug<br />

darauf hingewiesen wird, dass die IRR keine<br />

Verzinsung der ursprünglichen Kapitaleinlage,<br />

sondern lediglich des kalkulatorisch<br />

gebunden Kapitals darstellt, das häufig<br />

niedriger ist als die Einlage. Deshalb sei hier<br />

nochmals eindringlich auf diesen Unterschied<br />

hingewiesen.<br />

Zweiter Kritikpunkt ist die sog. Wiederanlageprämisse,<br />

die allerdings bei einer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft keine Rolle<br />

spielt. Anhand des obigen Beispiels einer<br />

mittels eines Kontokorrent-Kredits finanzierten<br />

Anlage kann man sich auch die<br />

Wiederanlageprämisse und die Fälle, in<br />

denen diese zum Tragen kommt, sehr gut<br />

veranschaulichen. Der Zinssatz nach der<br />

Methode des internen Zinsfußes ist so bemessen,<br />

dass der Kontokorrent-Kredit am<br />

Ende der Laufzeit exakt getilgt wird. Denkbar<br />

ist jedoch, dass der Kontostand nicht<br />

während der gesamten Laufzeit negativ ist,<br />

sondern zu einem oder mehreren Zeitpunkten<br />

zeitweise auch positiv. Dies ist bspw.<br />

dann der Fall, wenn der letzte Zahlungsfluss<br />

der Anlage keine Ausschüttung, sondern<br />

eine zu leistende Zahlung – in der Praxis<br />

häufig eine Steuerzahlung – darstellt. In<br />

solchen Fällen unterstellt die Methode des<br />

internen Zinsfußes, dass der vorübergehend<br />

positive Saldo auf dem Kontokorrentkonto<br />

ebenfalls zu dem internen Zinsfuß verzinst<br />

wird. Bei höheren Renditen – also bspw. bei<br />

einer Rendite von 9 % oder mehr, wie sie für<br />

die <strong>Dynamic</strong> Variante des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> prognostiziert wird – ist es in der<br />

Praxis jedoch kaum möglich, dass der<br />

Anleger diese freie Liquidität tatsächlich zu<br />

dem gleichen Zinssatz anlegen kann,<br />

weshalb diese implizite Wiederanlageprämisse<br />

des internen Zinsfußes in solchen<br />

Fällen völlig zu Recht kritisiert wird.<br />

Bei einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

tritt dieser Fall jedoch nicht ein, so


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

79<br />

dass diese Problematik hier keine Rolle<br />

spielt.<br />

Die IRR ist deshalb eine aussagekräftige<br />

Kennziffer zur Beurteilung des prognostizierten<br />

Anlageerfolgs der Fondsgesellschaft.<br />

Für die Verwendung der IRR spricht darüber<br />

hinaus, dass diese dem von der Preisangabenverordnung<br />

bei Krediten verlangten<br />

Effektivzins entspricht. Es muss jedoch nochmals<br />

darauf hingewiesen werden, dass es<br />

sich bei der Rendite nicht um die Verzinsung<br />

des eingezahlten Kapitals handelt und dass<br />

die ermittelte Rendite von zahlreichen unsicheren<br />

Prämissen abhängt, die der Kalkulation<br />

zugrunde gelegt werden. Deshalb ist<br />

diese Methode insbesondere auch ungeeignet,<br />

um Anlageformen mit unterschiedlichen<br />

Risikofaktoren bzw. Anlageformen,<br />

die von unterschiedlichen Prämissen ausgehen,<br />

zu vergleichen.<br />

Bei der Verdichtung auf eine einzige Renditekennziffer<br />

erfolgt auch keine Bewertung<br />

bezüglich der Prognosesicherheit einzelner<br />

Prämissen: Basieren z. B. Mieteinnahmen<br />

auf einem langfristigen Mietvertrag mit<br />

einem bonitätsmäßig einwandfreien Vertragspartner,<br />

sind diese Einnahmen wesentlich<br />

sicherer als wenn die Miethöhe nicht<br />

bereits vertraglich vereinbart, sondern<br />

lediglich kalkuliert ist; gleich hohe Mietansätze<br />

– egal ob vertraglich vereinbarte Ist-<br />

Miete oder kalkulatorische Soll-Miete –<br />

führen jedoch zur gleichen Renditekennziffer.<br />

Eine unternehmerische Beteiligung<br />

und eine Anlage in festverzinsliche Wertpapiere<br />

bspw. sind deshalb anhand der<br />

Rendite grundsätzlich nicht zu vergleichen.<br />

Die Abhängigkeit der IRR von den festgelegten<br />

Kalkulationsparametern wird in den<br />

Sensitivitätsanalysen aufgezeigt.


80<br />

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Die dargestellte Prognoserechnung der Gesellschaft<br />

sowie die prognostizierte Liquiditätsrechnung<br />

einer Beteiligung hängen von<br />

einer Vielzahl von Annahmen insbesondere<br />

über den wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen<br />

Investitionen der Gesellschaft ab und<br />

werden deshalb mit hoher Sicherheit nicht<br />

exakt so eintreten wie beschrieben. Deshalb<br />

ist eine präzise Vorhersage der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung einer Beteiligung prinzipiell<br />

nicht möglich. Entsprechend wird die<br />

hier angegebene Prognose des möglichen<br />

An-lageerfolgs keinesfalls garantiert,<br />

sondern ist eine Modellrechnung, die<br />

lediglich als Anhaltspunkt dafür dient, wie<br />

die Entwicklung einer Beteiligung aussehen<br />

könnte. Um die Abhängigkeit des wirtschaftlichen<br />

Erfolgs einer Beteiligung von<br />

den getroffenen Annahmen zu verdeutlichen,<br />

werden deshalb im Folgenden einige<br />

der wichtigsten Parameter variiert und<br />

jeweils die Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />

Entwicklung einer Beteiligung aufgezeigt.<br />

In erster Linie hängt die Entwicklung einer<br />

Beteiligung am <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> von<br />

der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen<br />

Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

ab. Im Ab-schnitt ‚Langfristige Prognoserechnung’<br />

wurden die diesbezüglich getroffenen<br />

An-nahmen detailliert dargestellt. Hier<br />

soll nun untersucht werden, wie sich eine<br />

Veränderung dieser Annahmen auf die<br />

Entwicklung der Beteiligung auswirkt. Dazu<br />

werden die angenommenen Rückflüsse aus<br />

den Investitionen der Gesellschaft systematisch<br />

variiert. Neben der Prospekt-Prognose<br />

werden die Fälle betrachtet, dass sämtliche<br />

Rückflüsse aus Beteiligungen jeweils um<br />

plus/minus 10 % bzw. 20 % von den in der<br />

Prognoserechnung angenommenen abweichen.<br />

Um das Ausmaß dieser Variation besser<br />

einordnen zu können, sei zunächst in<br />

folgender Tabelle dargestellt, was diese Veränderungen<br />

für die Rendite der einzelnen<br />

Zielfonds bedeuten (Abweichung von der<br />

Prognose):<br />

Investitionsbereich<br />

Private<br />

Equity<br />

Immobilien<br />

Deutschland<br />

Immobilien<br />

Ausland<br />

Projektentwicklungen<br />

USA<br />

Veränderung<br />

Rückfl üsse<br />

IRR-Zielfonds<br />

IRR-Zielfonds<br />

IRR-Zielfonds<br />

IRR-Zielfonds<br />

-20 %<br />

7,7 %<br />

5,2 %<br />

4,2 %<br />

4,8 %<br />

- 10 %<br />

Prospekt-Prognose<br />

10,2 %<br />

12,5 %<br />

6,2 %<br />

7,2 %<br />

5,6 %<br />

6,9 %<br />

7,9 %<br />

9,5 %<br />

+10 %<br />

14,7 %<br />

8,1 %<br />

8,2 %<br />

11,1 %<br />

+20 %<br />

16,7 %<br />

9,0 %<br />

9,3 %<br />

12,6 %


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

81<br />

Für die beiden Varianten einer Beteiligung am <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong>, <strong>Dynamic</strong>- und Ausschüttungsvariante,<br />

ergeben sich bei sonst unveränderten Annahmen folgende Renditen einer Beteiligung<br />

(Abweichung von der Prognose):<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

<strong>Dynamic</strong><br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Ausschüttung<br />

Veränderung<br />

Rückfl üsse<br />

Rendite (IRR)<br />

Rendite (IRR)<br />

-20 %<br />

- 10 %<br />

Prospekt-Prognose<br />

+10 %<br />

+20 %<br />

5,66 %<br />

7,80 %<br />

9,51 %<br />

11,12 %<br />

12,57 %<br />

4,62 %<br />

5,97 %<br />

7,10 %<br />

8,09 %<br />

8,99 %<br />

Die untenstehende Abbildung stellt die Abhängigkeit des Anlageerfolgs der Anleger von<br />

diesen Veränderungen der Annahmen zu den Rückflüssen aus den einzelnen Investitionen<br />

der Fondsgesellschaft nochmals graphisch dar (Abweichung von der Prognose):<br />

13%<br />

12%<br />

11%<br />

10%<br />

9%<br />

8%<br />

7%<br />

6%<br />

5%<br />

4%


82 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, einen<br />

nicht unerheblichen Teil der Investitionen in<br />

Fremdwährungen, insbesondere dem US-<br />

Dollar vorzunehmen. Insofern hängen die<br />

künftigen Einnahmen des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> auch von der Entwicklung der<br />

Wechselkurse dieser Währung im Verhältnis<br />

zum Euro ab.<br />

Die langfristige Entwicklung dieser Währungskurse<br />

lässt sich nicht vorhersagen.<br />

Deshalb wurde in der Prospekt-Prognose<br />

davon ausgegangen, dass die Wechselkurse<br />

über die gesamte Laufzeit der Beteiligung<br />

konstant bleiben. Dies wird sicherlich nicht<br />

der Fall sein.<br />

Nachstehend wird dargestellt, wie der wirtschaftliche<br />

Erfolg der Fondsgesellschaft von<br />

einer möglichen Variation der Wechselkurse<br />

beeinflusst wird. Aufgrund der fortlaufenden<br />

Investitionen während der Investitionsdauer<br />

der Gesellschaft wird der Einfluss der Wechselkurse<br />

etwas abgeschwächt, da laufend<br />

auch Neuinvestitionen zu den eventuell veränderten<br />

Kursen erfolgen. Eine systematische<br />

Veränderung der Wechselkurse hat<br />

aber dennoch erhebliche Auswirkungen auf<br />

den Gesamterfolg.<br />

Bei Private Equity Investitionen wird im<br />

Rahmen der hier erfolgenden Sensitivitätsanalyse<br />

angenommen, dass jeweils die Hälfte<br />

der Investitionen auf Euro- bzw. US-Dollar-<br />

Basis erfolgt. Zu den Investitionen in Auslandsimmobilienfonds<br />

wurde in der Prognoserechnung<br />

unterstellt, dass diese in Euro<br />

erfolgen, also dass diesbezüglich kein<br />

Währungsrisiko besteht. Bei Projektentwicklungen<br />

wurde angenommen, dass diese<br />

ausnahmslos in US-Dollar erfolgen.<br />

Im Folgenden wird dargestellt, wie sich eine<br />

angenommene konstante Veränderung des<br />

Kurses des US-Dollars gegenüber dem Euro<br />

um jährlich plus 1 % oder 2 % bzw. minus<br />

1 % oder 2 % auf den Erfolg einer Beteiligung<br />

auswirkt. Zur Verdeutlichung wird<br />

zunächst wieder die Auswirkung auf die<br />

Anlagerendite in den einzelnen Investitionsbereichen<br />

dargestellt. Um das Ausmaß<br />

dieser jährlichen Veränderungen der Wechselkurse<br />

besser einschätzen zu können, wird<br />

daneben auch angegeben, welcher Kurs des<br />

US-$ in diesen einzelnen Szenarien am Ende<br />

des Prognosezeitraums vorliegt (Abweichung<br />

von der Prognose):<br />

Private<br />

Equity<br />

Immobilien<br />

Deutschland<br />

Immobilien<br />

Ausland<br />

Projektentwicklungen<br />

USA<br />

US-Dollar<br />

Änderung Wechselkurs IRR-Zielfonds IRR-Zielfonds IRR-Zielfonds IRR-Zielfonds<br />

-2 % p. a.<br />

11,1 %<br />

7,2 %<br />

6,9 %<br />

7,3 %<br />

1 ¤ = 2,11 $<br />

-1 % p. a.<br />

11,8 %<br />

7,2 %<br />

6,9 %<br />

8,4 %<br />

1 ¤ = 1,65 $<br />

Prospekt-Prognose<br />

12,5 %<br />

7,2 %<br />

6,9 %<br />

9,5 %<br />

1 ¤ = 1,30 $<br />

+1 % p. a.<br />

13,3 %<br />

7,2 %<br />

6,9 %<br />

10,6 %<br />

1 ¤ = 1,02 $<br />

+2 % p. a.<br />

14,0 %<br />

7,2 %<br />

6,9 %<br />

11,7 %<br />

1 ¤ = 0,81 $


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

83<br />

Für die einzelnen Varianten einer Beteiligung<br />

am <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong>, also je nach<br />

Wahl der <strong>Dynamic</strong>- oder der Ausschüttungsvariante,<br />

ergeben sich unter diesen Variationen<br />

bei sonst unveränderten Annahmen<br />

folgende Renditen einer Beteiligung (Abweichung<br />

von der Prognose):<br />

Nachfolgend soll noch dargestellt werden,<br />

wie sich die gleichzeitige Veränderung der<br />

beiden betrachteten Parameter auf das<br />

Ergebnis der Anleger auswirkt. Hierzu<br />

werden folgende Szenarien untersucht:<br />

Änderung<br />

Wechselkurs<br />

-2 % p. a.<br />

-1 % p. a.<br />

Prospekt-<br />

Prognose<br />

+1 % p. a.<br />

+2 % p. a.<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

<strong>Dynamic</strong><br />

Rendite (IRR)<br />

8,64 %<br />

9,08 %<br />

9,51 %<br />

10,04 %<br />

10,58 %<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Ausschüttung<br />

Rendite (IRR)<br />

6,49 %<br />

6,79 %<br />

7,10 %<br />

7,41 %<br />

7,74 %<br />

Rückflüsse -20 %, Wechselkurse -2 % p. a.<br />

Rückflüsse -10 %, Wechselkurse -1 % p. a.<br />

Rückflüsse +-0 %, Wechselkurse +-0 % p. a.<br />

Rückflüsse +10 %, Wechselkurse +1 % p. a.<br />

Rückflüsse +20 %, Wechselkurse +2 % p. a.<br />

Die folgende Abbildung stellt die Abhängigkeit<br />

des Anlageerfolgs der Fondsgesellschaft<br />

von diesen Veränderungen der Wechselkurse<br />

nochmals graphisch dar (Abweichung von<br />

der Prognose):<br />

Tatsächlich kann sich die Beteiligung auch<br />

schlechter als in diesen Szenarien angenommen<br />

entwickeln – im schlechtesten Fall bis<br />

hin zum Totalverlust. Die folgende Abbildung<br />

gibt die Entwicklung des Anlageerfolgs der<br />

Anleger in den erwähnten Szenarien graphisch<br />

wieder (Abweichung von der<br />

Prognose):<br />

11%<br />

10%<br />

9%<br />

8%<br />

7%<br />

6%


84 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Abgeltungssteuer<br />

Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />

werden ab dem 01.01.2009 alle<br />

Veräußerungsgewinne (z. B. aus dem Verkauf<br />

von Wertpapieren und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften)<br />

einkommensteuerpflichtig.<br />

Auf den Ablauf von Spekulationsfristen<br />

kommt es dann bis auf wenige Ausnahmen,<br />

darunter Immobilien, nicht mehr an. Der<br />

Steuersatz wird voraussichtlich 25 % (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag) betragen und<br />

teilweise als Kapitalertragsteuer erhoben<br />

werden. Die neuen Regelungen sollen nach<br />

dem geplanten Übergangsrecht nur für solche<br />

Gewinne gelten, die bei der Veräußerung<br />

von nach dem 31.12.2008 erworbenen Wirtschaftsgütern<br />

(Wertpapieren, Beteiligungen)<br />

anfallen.<br />

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Abgeltungssteuer<br />

als Kapitalertragsteuer (Quellensteuer)<br />

von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />

einbehalten wird (beim inländischen<br />

Schuldner oder bei dem mit der Transaktion<br />

befassten Kredit- oder Wertpapierinstitut).<br />

Wird nichts einbehalten, z. B. weil die Transaktion<br />

im Ausland abgewickelt wird, erfolgt<br />

die Besteuerung beim Steuerschuldner (d. h.<br />

beim Anleger), der die Einkünfte in seiner<br />

Einkommensteuererklärung angeben muss.<br />

Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs ergeben<br />

sich wahrscheinlich folgende Abweichungen<br />

von der Prognose:<br />

Prognose<br />

Beteiligungssumme<br />

30.000 ¤<br />

Ausschüttung p. a.<br />

2023 - 2031<br />

Schlusszahlung<br />

Gesamtausschüttung<br />

bezogen auf das<br />

Kommanditkapital<br />

Liquiditätsüberschuss<br />

Rendite<br />

(IRR)<br />

1. <strong>Dynamic</strong> Variante<br />

Prospektprognose<br />

15.000 ¤<br />

17.810 ¤<br />

579 %<br />

142.310 ¤<br />

9,51 %<br />

2. <strong>Dynamic</strong> Variante bei<br />

25 % Abgeltungssteuer<br />

12.000 ¤<br />

19.790 ¤<br />

491 %<br />

115.790 ¤<br />

8,50 %<br />

3. Ausschüttungsvariante<br />

Prospektprognose<br />

1.823 ¤<br />

2.478 ¤<br />

207 %<br />

30.639 ¤<br />

7,10 %<br />

4. Ausschüttungsvariante<br />

bei 25 % Abgeltungssteuer<br />

1.589 ¤<br />

2.922 ¤<br />

201 %<br />

28.667 ¤<br />

6,84 %<br />

Die Berechnung bezieht sich auf einen im<br />

Oktober 2007 gezeichneten Anteil in Höhe<br />

von 30.000 €. Für die Berechnung wurde<br />

unterstellt, dass die Abgeltungssteuer als<br />

Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) in Höhe<br />

von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />

einbehalten wird. Für den Fall, dass die Abgeltungssteuer<br />

in erheblichem Umfang statt<br />

dessen bei den Anlegern anfällt, plant die<br />

Fondsgesellschaft für diejenigen Anleger,<br />

die an den Kapitalerhöhungen aus den Ausschüttungen<br />

der Fondsgesellschaft teilnehmen<br />

(<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>) eine Reduzierung<br />

der Kapitalerhöhungen, damit die Anleger<br />

einen Teil der Ausschüttungen zur Begleichung<br />

ihrer Steuerschuld verwenden können.<br />

Die Auswirkungen der Reduzierung der<br />

Kapitalerhöhungen auf die Prognose entsprechen<br />

den dargestellten Auswirkungen<br />

beim Einbehalt als Kapitalertragsteuer.


RECHTLICHE ANGABEN<br />

85<br />

Rechtliche Angaben<br />

Die Anleger beteiligen sich mittelbar über<br />

einen Treuhänder (Treuhandkommanditisten)<br />

an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

GmbH & Co. KG (Emittent/Fondsgesellschaft).<br />

Für die Beteiligung sind der Zeichnungsschein<br />

des Anlegers, der in diesem<br />

Prospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />

& Co. KG und der in diesem Prospekt<br />

abgedruckte Treuhandvertrag maßgeblich.<br />

Das Beteiligungsangebot<br />

Beteiligungsart<br />

Die Anleger erwerben Anteile an einem<br />

Treuhandvermögen (im Sinne von § 8f Abs.<br />

1 Verkaufsprospektgesetz). Treuhandvermögen<br />

ist der Kommanditanteil des Treuhänders<br />

(Treuhandkommanditisten) an der <strong>BVT</strong>-<br />

<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG.<br />

Rechte<br />

Die Anteile gewähren<br />

£ eine dem Kapitalanteil des Anlegers<br />

entsprechende Beteiligung an den<br />

Ergebnissen, den Ausschüttungen und<br />

dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft<br />

sowie den Anspruch auf ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben im Falle<br />

des Ausscheidens (zur Gewinnverteilung<br />

siehe nachstehende Besonderheiten),<br />

£ die Möglichkeit zur Ausübung der auf<br />

den Kapitalanteil des Anlegers entfallenden<br />

Stimmrechte (zum Stimmgewicht<br />

siehe nachstehende Besonderheiten) und<br />

£ die Möglichkeit zur Ausübung gesetzlicher<br />

Kontrollrechte.<br />

Der Kapitalanteil des Anlegers ist variabel.<br />

Er ist abhängig von der Höhe der geleisteten<br />

Einlage, den saldierten Gewinnen und Verlusten,<br />

den Entnahmen und den Rücklagen<br />

(geleistetes Agio).<br />

Die Anleger können bei Zeichnung einmalig<br />

bis auf Widerruf bestimmen, dass sie Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) zur Erhöhung<br />

ihrer gezeichneten Einlage verwenden<br />

möchten (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>). Die Frist<br />

für den Widerruf beträgt einen Monat.<br />

Der Anteil der Ausschüttungen, der bei der<br />

Teilnahme an den Kapitalerhöhungen zur<br />

Erhöhung der gezeichneten Einlage verwendet<br />

werden kann, wird durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten festgelegt.<br />

Hierbei werden pauschal die Liquiditätsfolgen<br />

berücksichtigt, die den Anlegern aus der<br />

Beteiligung bei einer künftigen Ausweitung<br />

der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />

entstehen können.<br />

Die Ergebnisse der Jahre 2007 und 2008<br />

sollen so verteilt werden, dass alle Gesellschafter<br />

und Treugeber unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihrer Einlageleistung rechnerisch<br />

gemäß dem Verhältnis ihrer anfänglich<br />

gezeichneten Einlagen an den kumulierten<br />

(negativen) Ergebnissen der Jahre 2007 und<br />

2008 beteiligt sind. Bei der Gewinnverteilung<br />

und der Stimmgewichtung bleiben die<br />

Verlustanteile aus den Jahren 2007 und<br />

2008 außer Betracht.<br />

Eine ungleiche effektive Verzinsung der von<br />

den Anlegern geleisteten Einlagen wird<br />

(vorbehaltlich ausreichender Liquidität) ausgeglichen,<br />

soweit die Anleger jeweils in der<br />

gleichen Anzahl voller Kalenderjahre ihre<br />

gezeichnete Einlage erhöht und beglichen<br />

haben (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>).<br />

Das Gewicht einer Stimme richtet sich nach<br />

der Höhe des Kapitalanteils am Schluss des<br />

letzten Geschäftsjahres; ist aufgrund der<br />

Dauer der Zeichnungsfrist bis zum Schluss<br />

des letzten Geschäftsjahres nicht von allen<br />

Gesellschaftern und Treugebern eine Einlage<br />

geleistet worden, so ist für das Stimmgewicht<br />

aller Gesellschafter und Treugeber die gezeichnete<br />

Einlage (Kapitalkonto I) maßgeblich.


86<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

Anzahl und Gesamtbetrag der Anteile<br />

Die geplanten Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

sind davon abhängig, dass ein<br />

Gesamtbetrag des Kapitals von mindestens<br />

3 Mio. € erreicht wird. Eine Mindestanzahl<br />

der Anteile wurde nicht festgelegt. Die<br />

Zeichnungssumme eines Anlegers muss<br />

mindestens 10.000 € betragen und ist nach<br />

oben unbegrenzt. Eine Höchstanzahl der<br />

Anteile und ein Höchstbetrag des Kapitals<br />

wurden nicht festgelegt.<br />

Steuern<br />

Nach dem bei Prospektaufstellung geltenden<br />

Recht erzielen die Anleger bis zu einer etwaigen<br />

Änderung im Rahmen der von der Bundesregierung<br />

geplanten Unternehmensteuerreform<br />

aus ihrer Beteiligung Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden),<br />

aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />

unter Umständen aus privaten Veräußerungsgeschäften.<br />

Die Einkünfte unterliegen<br />

bei den Anlegern der Einkommensteuer<br />

(zuzüglich Solidaritätszuschlag) und gegebenenfalls<br />

der Kirchensteuer nach dem<br />

individuellen Steuersatz des Anlegers. In<br />

geringem Umfang entstehen anfänglich<br />

negative steuerliche Ergebnisse, die im<br />

Rahmen der Ermittlung des Gesamtbetrags<br />

der Einkünfte bei den Anlegern grundsätzlich<br />

mit anderen Einkünften ausgeglichen<br />

werden können, soweit ein Verlustausgleich<br />

nicht nach §§ 10 d, 15 a und/oder 15b EStG<br />

beschränkt ist. Der Anbieter übernimmt<br />

keine Steuerzahlungen für den Anleger.<br />

Übertragbarkeit und Handelbarkeit<br />

Die Anteile sind übertragbar (durch Abtretung<br />

und Schuldübernahme oder durch Vertragsübernahme).<br />

Somit ist es z. B. rechtlich<br />

möglich, sie zu verkaufen, zu beleihen oder<br />

zu verschenken. Die Anteile sind vererblich.<br />

Die freie Handelbarkeit der Anteile ist jedoch<br />

rechtlich und tatsächlich eingeschränkt:<br />

£ Verfügungen über die Anteile sind nur<br />

mit Zustimmung der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft und des Treuhandkommanditisten<br />

möglich. Die Zustimmung<br />

darf nur aus wichtigem Grund<br />

verweigert werden, z. B. wenn die<br />

Verfügung nicht mit Wirkung zum<br />

Beginn eines neuen Geschäftsjahres<br />

erfolgt.<br />

£ Es findet kein öffentlicher Handel der<br />

Anteile statt.<br />

£ Es können steuerliche Nachteile für den<br />

Veräußerer entstehen.<br />

Unabhängig von Zustimmungserfordernissen<br />

können die Anleger vom Treuhandkommanditisten<br />

die Einräumung eines ihrem Kapitalanteil<br />

entsprechenden Kommanditanteils an<br />

der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />

& Co. KG verlangen. Für dessen Übertragbarkeit<br />

gelten die vorstehenden Bestimmungen<br />

entsprechend; lediglich die Zustimmung<br />

des Treuhandkommanditisten ist für<br />

diese Übertragung nicht mehr erforderlich.<br />

Die Übertragung erfolgt durch Abtretung<br />

des Anwartschafts- oder Mitgliedschaftsrechts.<br />

Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Bedingung<br />

für den Erwerb einer unmittelbaren<br />

Kommanditbeteiligung und ihre spätere<br />

rechtsgeschäftliche Weiterveräußerung ist<br />

die kostenpflichtige Eintragung des jeweiligen<br />

Erwerbers im Handelsregister. Der jeweilige<br />

Erwerber ist außerdem verpflichtet, dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten auf<br />

eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht<br />

in notariell beglaubigter Form zu erteilen.<br />

Sonstige Einschränkungen der freien Handelbarkeit<br />

bestehen nicht.<br />

Zahlungen an die Anleger (Zahlstelle)<br />

Zahlungen an die Anleger erfolgen durch die<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH &<br />

Co. KG mit Sitz in Neutraubling (Kreis<br />

Regensburg) unter der Geschäftsanschrift<br />

Neugablonzer Str. 1 - 11, 93073 Neutraubling.


RECHTLICHE ANGABEN<br />

87<br />

Zahlungen der Anleger<br />

Die Einlage ist in der bei Zeichnung vereinbarten<br />

Höhe nach Abschluss des Treuhandvertrages<br />

zuzüglich eines Aufgeldes (Agio)<br />

von 5 % der Einlage fällig.<br />

Der fällige Betrag ist auf das Konto Nr.<br />

53303889 bei der HypoVereinsbank AG, BLZ<br />

700 202 70 zu bezahlen.<br />

Er wird im Lastschriftverfahren eingezogen,<br />

wozu der Anleger seine Einwilligung erteilt.<br />

Kontoinhaber mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung<br />

für die Dauer der<br />

Mittelverwendungskontrolle („Und-Konto“)<br />

sind die Fondsgesellschaft und der Mittelverwendungskontrolleur<br />

(vgl. § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />

und Mittelverwendungskontrollvertrag).<br />

Wählt der Anleger die Erhöhung seiner gezeichneten<br />

Einlage durch Ausschüttungen<br />

(<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>), wird die erhöhte<br />

Einlageschuld regelmäßig sogleich durch<br />

Verrechnung mit dem Ausschüttungsanspruch<br />

getilgt.<br />

Entgegennahme von Zeichnungen<br />

Über die Annahme von Zeichnungen entscheidet<br />

der geschäftsführende Gesellschafter<br />

im Einvernehmen mit dem Treuhandkommanditisten.<br />

Die Zeichnungsscheine werden<br />

unter folgender Anschrift entgegen genommen:<br />

<strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft für internationale<br />

Vermögensanlagen mbH, Leopoldstraße 7,<br />

80802 München.<br />

Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen<br />

Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />

gemäß § 9 Verkaufsprospektgesetz<br />

und ist bis zum 30.04.2008<br />

befristet. Es kann vorzeitig beendet werden.<br />

Es kann bis zum 31.10.2008 verlängert<br />

werden. Es ist nicht möglich, Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />

Staaten<br />

Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik<br />

Deutschland.<br />

Preis<br />

Die Höhe der Einlage wird bei Zeichnung<br />

vereinbart. Der Mindestbetrag der Einlage<br />

beträgt 10.000,00 €. Höhere Beträge sind in<br />

Schritten von 1.000,00 € möglich. Auf die<br />

Einlage ist ein Agio in Höhe von 5 % der<br />

Einlage (mindestens 500,00 €) zu bezahlen.<br />

Das Agio ist zusammen mit der Starteinlage<br />

fällig.<br />

Kosten<br />

Geldverkehr, Verzug, Stundung: Weitere<br />

Kosten können beim Geldverkehr entstehen<br />

(Zahlung von Einlage und Agio). Im Verzugsfall<br />

werden pauschale Mahnkosten von<br />

20,00 € berechnet sowie die gesetzlichen<br />

Verzugszinsen. Die Pauschale kann der<br />

Kostenentwicklung angepasst werden.<br />

Verwaltung: Zusätzliche Kosten können<br />

dem Anleger entstehen, wenn er an der<br />

Beschlussfassung der Fondsgesellschaft<br />

teilnimmt (Porto, Reisespesen) oder Kontrollrechte<br />

gegenüber der Geschäftsführung<br />

ausübt (Porto, Reisespesen, Kosten eines<br />

Sachverständigen) oder dem Treuhandkommanditisten<br />

Weisungen hierzu erteilt.<br />

Handelsregister: Falls der Anleger unmittelbar<br />

Kommanditist der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG wird, fallen<br />

Kosten in gesetzlicher Höhe (nach der<br />

Kostenordnung) für die zur Anmeldung<br />

beim Handelsregister notwendige Vollmacht<br />

(Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung<br />

10 €) und für die Handelsregistereintragung<br />

an (Gebühr für die Beurkundung der<br />

Anmeldung 10 € und für die Eintragung<br />

zwischen 40 € und 60 €). Das Gleiche gilt<br />

für den Fall einer späteren Veräußerung des<br />

Kommanditanteils (Gebühr für die Beurkundung<br />

der Anmeldung 10 € und für die<br />

Eintragung zwischen 40 € und 60 €).


88<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

Steuererklärungen: Die Anleger tragen<br />

die Kosten für die Erstellung und Abgabe<br />

von Steuererklärungen im In- und Ausland.<br />

Kündigung und Ausschluss: Besteht im<br />

Fall der Kündigung oder des Ausschlusses<br />

Streit über die Höhe des dem Anleger<br />

zustehenden Auseinandersetzungsguthabens,<br />

können Kosten für ein Schiedsgutachten<br />

entstehen, die der Unterliegende<br />

zu tragen hat.<br />

Weitere Kosten fallen im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />

Veräußerung der Anteile konzeptionsgemäß<br />

nicht an.<br />

Weitere Leistungen der Anleger<br />

Die Anleger sind nicht verpflichtet, über den<br />

Betrag ihrer Einlage und des Agios hinaus<br />

weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />

Zahlungen an die Fondsgesellschaft zu<br />

leisten. Die Zahlungspflicht kann wieder<br />

aufleben, soweit der Anleger von der Fondsgesellschaft<br />

höhere Zahlungen erhalten hat<br />

als die auf ihn entfallenden Gewinnanteile<br />

und nur insoweit bei der Gesellschaft ungedeckte<br />

Verbindlichkeiten vorhanden sind.<br />

Die gesetzliche Haftung der Anleger für die<br />

Verbindlichkeiten der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG ist auf die im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme des<br />

Kommanditisten beschränkt (beim Treuhandkommanditisten:<br />

insgesamt 5.000,00 € für<br />

alle Anleger; bei direkter Kommanditbeteiligung<br />

eines Anlegers: 1 € für den direkt beteiligten<br />

Anleger, falls nichts anderes<br />

eingetragen wird).<br />

Vergütungen<br />

Die Gesamthöhe der aus dem Emissionserlös<br />

aufzubringenden Provisionen und vergleichbaren<br />

Vergütungen beträgt (unter Verwendung<br />

des Agios) 16 % der von den Anlegern<br />

anfänglich gezeichneten Einlage; das entspricht<br />

bei einer von Anlegern gezeichneten<br />

Einlage von 20 Mio. € einem absoluten<br />

Betrag von 3,2 Mio. € (einschließlich Agio<br />

von 5 % der gezeichneten Einlage oder<br />

absolut 1,0 Mio. €). Eine detaillierte Aufstellung<br />

der Vergütungen enthält der in<br />

diesem Verkaufsprospekt abgedruckte<br />

Finanz- und Investitionsplan.<br />

Aus der bei späteren Kapitalerhöhungen<br />

(<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>) aufgebrachten Einlage<br />

werden bei der Fondsgesellschaft keine<br />

Provisionen und vergleichbaren Vergütungen<br />

gezahlt.<br />

Zu den bei den Zielfonds anfallenden Provisionen<br />

und vergleichbaren Vergütungen<br />

können keine Angaben gemacht werden,<br />

da Investitionsentscheidungen noch nicht<br />

getroffen wurden. In der Regel sind diese<br />

Provisionen und Vergütungen der Höhe nach<br />

mit den bei der Fondsgesellschaft anfallenden<br />

Vergütungen vergleichbar. Durch<br />

Vereinbarungen sollen Provisions-Rückerstattungen<br />

der Zielfonds erreicht werden. Die<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist<br />

vertraglich verpflichtet, sich Provisionen und<br />

ähnliche Vergütungen von Zielfonds auf ihre<br />

Vergütung anrechnen zu lassen.<br />

Gewährleistung<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der<br />

Zahlungen auf die angebotenen Anteile wird<br />

von keiner juristischen Person oder Gesellschaft<br />

eine Gewährleistung übernommen.<br />

Die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

GmbH & Co. KG (Emittent)<br />

Firma, Sitz und Anschrift<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG. Die<br />

Gesellschaft hat ihren Sitz in Neutraubling<br />

(Kreis Regensburg). Die Geschäftsanschrift<br />

lautet: Neugablonzer Str. 1 -11, 93073<br />

Neutraubling.


RECHTLICHE ANGABEN<br />

89<br />

Gründung und Dauer<br />

Die Gesellschaft begann mit ihrer Eintragung<br />

im Handelsregister am 31.03.2007. Sie dauert<br />

vom 31.03.2007 bis zum 31.12.2031.<br />

Ihre Dauer verlängert sich nach Entscheidung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

um bis zu zwei Jahre und schließlich<br />

auf unbestimmte Zeit, wenn sie zu diesem<br />

Zeitpunkt ihr Anlagevermögen noch nicht<br />

vollständig veräußert hat. Sie wird vorzeitig<br />

aufgelöst, wenn sie ihr gesamtes Anlagevermögen<br />

veräußert hat.<br />

Rechtsordnung und Rechtsform<br />

Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft<br />

nach dem Recht der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Ihre Rechtsverhältnisse (Personalstatut)<br />

und ihre Rechtsbeziehungen zu<br />

den Anlegern unterliegen deutschem Recht.<br />

Persönlich haftender Gesellschafter<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der<br />

Kommanditgesellschaft ist die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Beteiligungs GmbH (Sitz: Neutraubling). Der<br />

persönlich haftende Gesellschafter ist eine<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Sein – voll eingezahltes – Stammkapital<br />

beträgt 25.000,00 €. Da der persönlich<br />

haftetende Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft<br />

ist, haftet er für die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft nur mit seinem Gesellschaftsvermögen,<br />

obwohl der persönlich<br />

haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

von Gesetzes wegen grundsätzlich<br />

unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der<br />

Kommanditgesellschaft einstehen muss.<br />

Gesellschafter der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs<br />

GmbH sind die <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co.<br />

KG (Sitz: München) und Dr. Werner Bauer.<br />

Geschäftsführer sind Dr. Werner Bauer und<br />

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />

(Geschäftsanschrift: Neugablonzer<br />

Str. 1 -11, 93073 Neutraubling).<br />

Im Gesellschaftsvertrag des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters wurden im<br />

Hinblick auf die Organ- und Haftungsstruktur<br />

keine von den gesetzlichen Regelungen<br />

abweichenden Bestimmungen getroffen.<br />

Im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

wurden im Hinblick auf die Organund<br />

Haftungsstruktur ausschließlich folgende<br />

von den gesetzlichen Regelungen<br />

abweichende Bestimmungen getroffen: Der<br />

persönlich haftende Gesellschafter hat keine<br />

Einlage zu leisten (§ 3). Er ist weder am<br />

Vermögen noch an Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft beteiligt (§§ 3, 11). Er ist von<br />

der Geschäftsführung ausgeschlossen (§ 6).<br />

Er hat kein Stimmrecht; Änderungen des<br />

Gesellschaftsvertrages, die in seine Rechte<br />

und Pflichten eingreifen, können jedoch<br />

nicht ohne seine Zustimmung beschlossen<br />

werden (§ 9). Er erhält eine jährliche Haftungsvergütung<br />

(§ 10). Für den persönlich<br />

haftenden Gesellschafter gilt kein Wettbewerbsverbot<br />

(§ 6).<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag ist in diesem<br />

Verkaufsprospekt abgedruckt. Die für den<br />

persönlich haftenden Gesellschafter geltenden<br />

Besonderheiten sind in vorstehendem<br />

Abschnitt beschrieben. Nachstehend<br />

sind weitere bedeutsame Abweichungen<br />

von den gesetzlichen Vorschriften erläutert.<br />

Geschäftsführung und Vertretung:<br />

Die Geschäftsführung obliegt der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH (Sitz: Neutraubling,<br />

Kreis Regensburg), die der Gesellschaft als<br />

Kommanditist angehört. Ihr ist umfassende<br />

Vollmacht erteilt, die auch zur Veräußerung<br />

und Belastung von Grundbesitz sowie zum<br />

Abschluss von Geschäften mit sich selbst im<br />

eigenen Namen und als Vertreter eines<br />

Dritten berechtigt. Die übrigen Gesellschafter<br />

sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist<br />

hat keine Einlage zu leisten. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist erhält eine


90<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

jährliche Vergütung (siehe nachstehenden<br />

Abschnitt ,Die Gründungsgesellschafter’).<br />

Treuhandkommanditist: Die PTM Portfolio<br />

Treuhand München Vermögensverwaltung<br />

GmbH (Sitz: Grünwald, Kreis München) hat<br />

ein Beitrittsrecht und beteiligt nach ihrem<br />

Beitritt als Kommanditist (Treuhandkommanditist/Treuhänder)<br />

die Anleger (Treugeber)<br />

durch Abschluss eines Treuhandvertrages an<br />

ihrem Kommanditanteil. Einzelheiten zur<br />

Rechtsstellung des Treuhänders sind im<br />

nachfolgenden Abschnitt ‚Der Treuhänder‘<br />

erläutert. Die Treugeber werden aufgrund<br />

des Gesellschaftsvertrages weitgehend wie<br />

Kommanditisten behandelt, ohne dass sie<br />

selbst unmittelbar Gesellschafter werden.<br />

Der Anteil des Treuhänders am Vermögen<br />

der Fondsgesellschaft erhöht sich um die<br />

jeweils von einem Anleger geleistete Einlage.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält eine<br />

jährliche Vergütung (siehe nachstehende<br />

Abschnitte ,Die Gründungsgesellschafter’<br />

und ,Der Treuhänder’).<br />

Wettbewerbsverbot: Für die Gesellschafter<br />

gilt kein Wettbewerbsverbot.<br />

Anlagegrundsätze: Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist bei den Anlageentscheidungen<br />

an die als Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />

niedergelegten Anlagegrundsätze<br />

gebunden.<br />

Gewinn- und Verlustverteilung:<br />

Die Anleger sind an Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft beteiligt. Die Gewinn- und Verlustanteile<br />

werden nach dem Verhältnis der<br />

Kapitalanteile der Anleger berechnet. Zu den<br />

Besonderheiten siehe vorstehend ‚Das Beteiligungsangebot’<br />

im Abschnitt ‚Rechte’.<br />

Entnahmen (Ausschüttungen):<br />

Die Gesellschaft schüttet ihre Erlöse aus,<br />

sofern nicht deren anderweitige Verwendung<br />

einer sorgfältigen Geschäftsführung<br />

entspricht. Über Zeitpunkt und Höhe der<br />

Ausschüttungen entscheidet der geschäftsführende<br />

Kommanditist. Er legt, soweit dies<br />

nicht die im Steuerrecht geltenden Grenzen<br />

privater Vermögensverwaltung überschreitet,<br />

flüssige Mittel zur Glättung des Ausschüttungsverlaufes<br />

wieder an.<br />

Kapitalerhöhungen (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>):<br />

Die Anleger können bei Zeichnung<br />

einmalig bis auf Widerruf bestimmen, dass<br />

sie bis 31.12.2020 Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

zur Erhöhung ihrer gezeichneten<br />

Einlage verwenden möchten. Die Frist für<br />

den Widerruf beträgt einen Monat.<br />

Renditeausgleich: Eine ungleiche effektive<br />

Verzinsung der von den Anlegern geleisteten<br />

Einlagen wird (vorbehaltlich ausreichender<br />

Liquidität) jeweils unter denjenigen Anlegern<br />

ausgeglichen, die nach Ende der Zeichnungsfrist<br />

jeweils in der gleichen Anzahl<br />

voller Kalenderjahre ihre gezeichnete Einlage<br />

erhöht und beglichen haben (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Dynamic</strong>).<br />

Mitwirkung: Die Anleger sind zur Mitwirkung<br />

in allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

berechtigt, sofern diese nicht zu den<br />

Aufgaben der Geschäftsführung gehören.<br />

Das Mitwirkungsrecht umfasst insbesondere<br />

die Wahl eines Beirats, die Fortsetzung der<br />

Mittelverwendungskontrolle, die Wahl des<br />

Abschlussprüfers, die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses, die Entlastung des<br />

geschäftsführenden Kommandisten, die<br />

Änderung der Anlagegrundsätze und die<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrages.<br />

Gesellschafterbeschlüsse: Die Anleger<br />

können an Gesellschafterversammlungen<br />

und an schriftlichen Beschlussfassungen der<br />

Gesellschaft teilnehmen. Beschlüsse können,<br />

gleich ob sie in einer Gesellschafterversammlung<br />

oder schriftlich gefasst wurden, nur<br />

innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung<br />

durch Klage gegen die Gesellschaft<br />

angefochten werden.<br />

Mehrheitserfordernisse: Bei Abstimmungen<br />

entscheidet die Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen. Zum Stimmgewicht<br />

siehe vorstehend ‚Das Beteiligungsangebot’<br />

im Abschnitt ‚Rechte’. Die Änderung des


RECHTLICHE ANGABEN<br />

91<br />

Gesellschaftsvertrages (einschließlich der<br />

Anlagegrundsätze) und die Auflösung der<br />

Gesellschaft bedürfen einer Mehrheit von<br />

75 % der abgegebenen Stimmen. Die<br />

Zustimmung des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters und des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten ist erforderlich, wenn in<br />

ihre Rechte und Pflichten eingegriffen wird.<br />

Mittelverwendungskontrolleur: Die<br />

Fondsgesellschaft hat einen Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Seine Amtszeit endet<br />

einen Monat nach Ablauf der Zeichnungsfrist.<br />

Für die darauf folgende Zeit wird ein<br />

Mittelverwendungskontrolleur nur aufgrund<br />

eines Beschlusses der Anleger bestellt.<br />

Mittelverwendungskontrolleur kann nur<br />

sein, wer der Wirtschaftsprüferkammer oder<br />

einer Steuerberaterkammer angehört. Seine<br />

Rechte und Pflichten bestimmen sich nach<br />

dem mit ihm geschlossenen Vertrag (abgedruckt<br />

in diesem Verkaufsprospekt). Zu einer<br />

materiellen Prüfung der Investitionen ist der<br />

Mittelverwendungskontrolleur weder<br />

berechtigt noch verpflichtet.<br />

Beirat: Bei der Gesellschaft kann ein Beirat<br />

gebildet werden. Der Beirat hat drei bis fünf<br />

von der Geschäftsführung unabhängige<br />

Mitglieder. Die Beiratsmitglieder werden bei<br />

Beschlussfassung über die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses jeweils für die Zeit bis zur<br />

übernächsten Beschlussfassung über die<br />

Feststellung des Jahresabschlusses bestellt.<br />

Drei Beiratsmitglieder werden gewählt. Die<br />

Wahl findet erstmalig bei Beschlussfassung<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

für das Jahr 2007 statt. Die Wahl ist zu<br />

einem früheren Zeitpunkt durchzuführen,<br />

wenn Anleger, auf die allein oder zusammen<br />

mindestens 10 % der Stimmrechte entfallen,<br />

dies schriftlich verlangen oder der geschäftsführende<br />

Kommanditist dies vorschlägt. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist darf die<br />

Bestellung gewählter Beiratsmitglieder aus<br />

einem in der Person des Gewählten liegenden<br />

wichtigen Grund verweigern. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist kann bis<br />

zu zwei weitere Mitglieder in den Beirat<br />

entsenden. Der Beirat berät die Geschäftsführung.<br />

Er kann die Bücher und Schriften<br />

der Gesellschaft sowie ihre Vermögensgegenstände<br />

einsehen und prüfen. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist ist dem<br />

Beirat in allen wichtigen Angelegenheiten<br />

berichtspflichtig.<br />

Ordentliche Vertragslaufzeit: Die Beteiligung<br />

kann bis zum Ablauf des 31.12.2031<br />

grundsätzlich nicht beendet werden. Dieser<br />

Zeitraum kann sich bis zum 31.12.2033 verlängern.<br />

Eine einseitige vorzeitige Beendigung<br />

ist nur in den im Gesetz vorgesehenen<br />

Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund<br />

und im Falle des Ausschlusses aus der Gesellschaft<br />

aus wichtigem Grund möglich.<br />

Ordentliche Kündigung: Die Beteiligung<br />

kann zum Ablauf und – für den Fall, dass<br />

die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen<br />

wurde – nach Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit<br />

mit einer Frist von sechs Monaten<br />

zum Ende des Jahres gekündigt werden.<br />

Die ordentliche Kündigung führt zur Beendigung<br />

der Beteiligung und zur Auseinandersetzung.<br />

Falls die Kündigung auf einen Zeitpunkt<br />

erfolgt, zu dem die Gesellschaft ohnehin<br />

aufgelöst wird, findet keine Auseinandersetzung<br />

statt. Der Kündigende nimmt<br />

stattdessen an der Liquidation teil.<br />

Schriftform: Eine Kündigung muss immer<br />

schriftlich erfolgen.<br />

Ausschließung: Liegt in der Person eines<br />

Anlegers ein wichtiger Grund im Sinne des<br />

§ 133 HGB vor, kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist die Ausschließung des auf<br />

den Anleger entfallenden Gesellschaftsanteils<br />

erklären. Ein solcher Grund ist insbesondere<br />

vorhanden, wenn der Anleger eine ihm<br />

nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende<br />

wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder<br />

aus grober Fahrlässigkeit verletzt oder wenn<br />

die Erfüllung einer solchen Verpflichtung<br />

unmöglich wird. Beispiele: Verzug mit einem<br />

nicht unerheblichen Teil der Einlage (und des<br />

Agios), Verletzung der Vereinbarung über<br />

den Lastschrifteinzug. Im Falle der Ausschließung<br />

bestimmt der geschäftsführende


92<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

Kommanditist nach billigem Ermessen (§<br />

315 BGB) einen Abschlag vom Auseinandersetzungsguthaben<br />

zum Ausgleich des der<br />

Gesellschaft infolge des Ausscheidens entstehenden<br />

Schadens. Dem Betroffenen ist<br />

der Nachweis gestattet, dass ein Schaden<br />

überhaupt nicht entstanden oder wesentlich<br />

niedriger ist als der festgesetzte Abschlag.<br />

Ausscheiden in Notfällen: Der Gesellschaftsvertrag<br />

sieht vor, dass Anleger ihre<br />

Beteiligung in folgenden Notfällen vor dem<br />

01.01.2021 beenden können:<br />

£ Anhaltende Arbeitslosigkeit des Anlegers<br />

von mehr als sechs aufeinander folgenden<br />

Monaten<br />

£ Anhaltende Erwerbsunfähigkeit des Anlegers<br />

von mehr als sechs aufeinander<br />

folgenden Monaten<br />

£ Scheidung des Anlegers<br />

£ Tod des Anlegers oder seines Ehegatten<br />

oder Lebenspartners (im Sinne des Gesetzes),<br />

wenn der Verstorbene mindestens<br />

zur Hälfte zu den Einkünften des Ehegatten<br />

oder Lebenspartners oder der Erben<br />

beigetragen hat.<br />

Voraussetzung für die vorzeitige Beendigung<br />

ist, dass der Notfall innerhalb einer Frist von<br />

drei Monaten nach seinem Eintritt angezeigt<br />

und nachgewiesen wird. Über die Beendigung<br />

der Beteiligung entscheidet der geschäftsführende<br />

Kommanditist. Der betroffene<br />

Anleger erhält ein nach Buchwerten<br />

bestimmtes Auseinandersetzungsguthaben.<br />

Die Regelung im Gesellschaftsvertrag ist auf<br />

1 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

beschränkt. Der geschäftsführende Kommanditist<br />

lehnt den Abschluss weiterer Vereinbarungen<br />

ab, wenn dieser Anteil ausgeschöpft<br />

ist.<br />

Auseinandersetzung: Endet die Beteiligung<br />

eines Anlegers durch ordentliche Kündigung,<br />

bestimmt sich sein Auseinandersetzungsguthaben<br />

gegenüber der Gesellschaft nach dem<br />

Saldo seiner Kapitalkonten zuzüglich des auf<br />

seinen Kapitalanteil entfallenden Abschichtungsgewinns<br />

bzw. abzüglich eines etwaigen<br />

Abschichtungsverlustes.<br />

Der Abschichtungsgewinn oder -verlust wird<br />

ermittelt, indem der in der Jahresbilanz ausgewiesene<br />

Wert des Gesellschaftsvermögens<br />

mit dem durch eine Abschichtungsbilanz<br />

bestimmten Wert des Gesellschaftsvermögens<br />

verglichen wird. Ein Geschäftswert<br />

bleibt dabei unberücksichtigt. Der Abschichtungsgewinn<br />

oder -verlust wird in gleicher<br />

Weise verteilt wie der Jahresgewinn oder<br />

-verlust.<br />

Wertermittlung: Grundstücke und grundstücksgleiche<br />

Rechte werden im Falle der<br />

ordentlichen Kündigung mit dem Ertragswert<br />

angesetzt, wobei der Ertrag zugrunde<br />

zu legen ist, der sich aus dem für den<br />

Stichtag maßgeblichen Jahresabschluss<br />

ergibt. Der Bewertung von Beteiligungen<br />

werden die sich aus dem jüngsten festgestellten<br />

Jahresabschluss der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />

(Dachfonds oder der<br />

Gesellschaft gehörende Kapitalgesellschaft)<br />

ergebenden Buchwerte zugrunde gelegt.<br />

Stichtag für die Wertermittlung: Stichtag<br />

für die Wertermittlung ist der Tag des Ausscheidens.<br />

Fällt dieser nicht auf das Ende des<br />

Jahres, so ist im Falle der ordentlichen Kündigung<br />

Stichtag der letzte Tag des dem Tag<br />

des Ausscheidens vorangegangenen Jahres.<br />

Schiedsgutachten: Die Auseinandersetzungsrechnung<br />

wird für beide Seiten verbindlich<br />

durch den mit der Prüfung des<br />

Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfer<br />

festgestellt. Ist kein Abschlussprüfer<br />

bestellt oder ist dieser an der Erstellung des<br />

Gutachtens gehindert und besteht Streit<br />

über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens,<br />

so entscheidet das Gutachten eines<br />

von der Wirtschaftsprüferkammer bestimmten<br />

Wirtschaftsprüfers. Die Kosten des<br />

Schiedsgutachtens werden zwischen den<br />

Streitparteien nach dem Verhältnis des<br />

Obsiegens und Unterliegens geteilt.<br />

Ausschlussfristen: Einwendungen gegen<br />

die Richtigkeit der von der Gesellschaft erteilten<br />

Auseinandersetzungsrechnung sind


RECHTLICHE ANGABEN<br />

93<br />

ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Monat ab ihrem Zugang<br />

gegenüber der Gesellschaft schriftlich geltend<br />

gemacht werden. Das Gleiche gilt für<br />

Einwendungen gegen das Schiedsgutachten<br />

über die Auseinandersetzungsrechnung.<br />

Stundung des Abfindungsanspruchs: Der<br />

Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

kann über zwei Jahre verteilt in bis zu<br />

fünf Raten erfüllt werden. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

wird in diesem Fall mit<br />

zwei Prozentpunkten über dem von der<br />

Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />

Basiszinssatz verzinst, wobei die Zinsen mit<br />

der Hauptforderung fällig sind.<br />

Nachrang: Der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

und seine Verzinsung<br />

sind nachrangig gegenüber den Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft zu befriedigen.<br />

Mehrere Anleger, die zum selben Zeitpunkt<br />

ausscheiden, sind jeweils gleichmäßig zu<br />

behandeln.<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

bei Liquidation: Wird die Gesellschaft<br />

aufgelöst, findet die Liquidation statt. Die<br />

Anleger haben in diesem Fall Anspruch auf<br />

die ihrem Kapitalanteil entsprechende<br />

Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft.<br />

Die Verteilung des Vermögens findet nach<br />

Begleichung der Gesellschaftsschulden statt.<br />

Vorzeitige Auflösung: Die von Anlegern<br />

insgesamt gezeichneten Einlagen sollen den<br />

Betrag von 3,0 Mio. € nicht unterschreiten.<br />

Wird diese Summe nicht bis zum Ende der<br />

Zeichnungsfrist erreicht, wird die Gesellschaft<br />

vorzeitig aufgelöst und liquidiert. Für<br />

diesen Fall haben die Gründungsgesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist auf ihre<br />

Vergütungsansprüche verzichtet; die Vertriebspartner<br />

sind in diesem Fall zur Rückzahlung<br />

der von ihnen erhaltenen Eigenkapitalvermittlungsprovision<br />

verpflichtet.<br />

Sonstige Verbindlichkeiten und Aufwendungen<br />

des Fonds übernimmt die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH.<br />

Übertragung: Die Beteiligung ist übertragbar.<br />

Die Übertragung bedarf der Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Die Zustimmung darf nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden, insbesondere<br />

wenn sie nicht mit Wirkung zum Beginn des<br />

nächsten Geschäftsjahres erfolgt. Die Beteiligung<br />

ist vererblich. Erben müssen sich durch<br />

einen Erbschein ausweisen.<br />

Anschriftenänderung: Alle Ladungen,<br />

Mitteilungen und Erklärungen werden an<br />

die dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zuletzt bis zwei Wochen vor Versand<br />

vom Anleger schriftlich mitgeteilte Adresse<br />

gerichtet. Postsendungen gelten im Inland<br />

zwei Tage und im Ausland fünf Tage nach<br />

Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />

Unternehmensgegenstand<br />

Im Gesellschaftsvertrag bestimmter Gegenstand<br />

des Unternehmens ist der Erwerb und<br />

die Verwaltung eigenen Anlagevermögens<br />

nach Maßgabe gesellschaftsvertraglich festgelegter<br />

Anlagegrundsätze. Zu diesen Anlagegrundsätzen<br />

siehe Kapitel ,Anlagekriterien’.<br />

Das Anlagevermögen darf bestehen aus<br />

Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis<br />

eines Unternehmens gewähren, Anteilen<br />

an einem Treuhandvermögen, Anteilen an<br />

sonstigen geschlossenen Fonds, anderen<br />

Rechten und Forderungen, Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />

vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängen oder ihm unmittelbar<br />

oder mittelbar förderlich sind, sofern<br />

dies ohne besondere Erlaubnis zulässig ist.<br />

Die Gesellschaft darf dazu insbesondere<br />

Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen<br />

Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />

gründen, Unternehmensverträge<br />

abschließen und Interessengemeinschaften<br />

eingehen.


94<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

Handelsregister<br />

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Regensburg unter HRA 7638<br />

eingetragen.<br />

Konzern<br />

Bis zum Beitritt des Treuhänders wird die<br />

Gesellschaft von den Gründungsgesellschaftern<br />

beherrscht. Nach dem Beitritt des<br />

Treuhänders, d. h. mit Annahme der Zeichnung<br />

des ersten Anlegers, ist die Fondsgesellschaft<br />

kein Konzernunternehmen mehr.<br />

Die Kapitalverhältnisse<br />

Gezeichnetes Kapital<br />

Das gezeichnete Kapital besteht aus einem<br />

nicht stimm- und gewinnbezugsberechtigten,<br />

mit Geschäftsführungsbefugnissen<br />

ausgestatteten Kommanditanteil des Gründungskommanditisten<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />

GmbH, Neutraubling. Auf die im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

von 5.000 € ist keine Einlage zu leisten, so<br />

dass keine Einlage aussteht.<br />

Wertpapiere<br />

Die Fondsgesellschaft hat bisher keine<br />

Wertpapiere ausgegeben.<br />

Vermögensanlagen<br />

Die Fondsgesellschaft hat bisher keine<br />

Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1<br />

des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />

Umtausch- oder Bezugsrechte<br />

Es befinden sich keine Wertpapiere im<br />

Umlauf, die Umtausch- oder Bezugsrechte<br />

auf Anteile einräumen. Bedingungen und<br />

Verfahren für den Umtausch von Wertpapieren<br />

und den Bezug von Anteilen sind nicht<br />

festgelegt.<br />

Die Gründungsgesellschafter<br />

Firmen, Sitz und Geschäftsanschrift<br />

Gründungsgesellschafter der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG sind<br />

folgende juristische Personen:<br />

Persönlich haftender Gesellschafter: <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH (Sitz: Neutraubling,<br />

Kreis Regensburg; Geschäftsanschrift:<br />

Neugablonzer Str. 1 - 11, 93073 Neutraubling)<br />

(Geschäftsführender) Kommanditist: <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> Management GmbH (Sitz: Neutraubling,<br />

Kreis Regensburg; Geschäftsanschrift:<br />

Neugablonzer Str. 1 - 11, 93073 Neutraubling)<br />

Einlagen<br />

Die Gründungsgesellschaftern haben keine<br />

Einlagen übernommen oder geleistet. Die im<br />

Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />

des Kommanditisten <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />

GmbH beträgt 5.000,00 €.<br />

Gewinnbeteiligungen<br />

Die Gründungsgesellschafter sind nicht<br />

gewinnbezugsberechtigt.<br />

Entnahmerechte<br />

Die Gründungsgesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />

sind berechtigt, bei Fälligkeit<br />

zu Lasten des Ergebnisses die im folgenden<br />

Abschnitt ,Sonstige Gesamtbezüge’<br />

beschriebenen Vergütungen zu entnehmen.<br />

Sonstige Gesamtbezüge<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH erhält für<br />

die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

2.500,00 €, einschließlich der hierauf etwa<br />

anfallenden Umsatzsteuer, fällig jeweils zum<br />

01.01. eines Jahres, erstmals zum 01.01.2008.


RECHTLICHE ANGABEN<br />

95<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH erhält<br />

für die Übernahme der Geschäftsführung in<br />

den Geschäftsjahren 2007 und 2008 eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 0,72 % der<br />

zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres<br />

von Anlegern gezeichneten Einlage, fällig<br />

jeweils anteilig zum Ende eines Kalenderquartals<br />

und berechnet nach dem jeweiligen<br />

Zeichnungsstand. In den darauf folgenden<br />

Geschäftsjahren erhält sie eine Vergütung in<br />

Höhe von 0,72 % des Kommanditkapitals<br />

am Fälligkeitstag, fällig jeweils anteilig zum<br />

Ende eines Kalenderquartals. Hinzu kommt<br />

jeweils die hierauf anfallende Umsatzsteuer.<br />

Auf die vorstehend vereinbarte Vergütung<br />

hat sich die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

Provisionen und ähnliche Vergütungen anrechnen<br />

zu lassen, die ihr Dritte im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb von Gegenständen<br />

des Anlagevermögens der Gesellschaft<br />

gewähren.<br />

Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt<br />

ermittelte Verbraucherpreisindex nach<br />

dem 01.01.2007 oder nach der letzten<br />

Anpassung der Vergütung um mindestens<br />

2,5 %, so sind die Gründungsgesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist befugt<br />

– und im Falle gesunkener Verbraucherpreise<br />

verpflichtet – ihre Vergütung im gleichen<br />

Verhältnis neu festzusetzen. Die Festsetzung<br />

erfolgt durch Erklärung gegenüber dem<br />

Beirat; ist kein Beirat gewählt, erfolgt die<br />

Festsetzung durch eine der Mitteilung des<br />

Jahresabschlusses beizufügende Erklärung.<br />

Die Festsetzung gilt rückwirkend ab dem<br />

Fälligkeitstermin, zu dem erstmals die Voraussetzungen<br />

für eine Anpassung vorlagen;<br />

im Falle einer Erhöhung der Vergütung kann<br />

sie auch auf einen späteren Fälligkeitstermin<br />

verschoben werden.<br />

Für Kosten der Prospektproduktion und für<br />

Marketingaufwendungen erhält die <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> Management GmbH als Anbieter<br />

eine Vergütung in Höhe von 2,18 % des<br />

platzierten Kommanditkapitals, fällig nach<br />

Platzierungsstand.<br />

Sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art,<br />

stehen den Gründungsgesellschaftern bei<br />

der Fondsgesellschaft weder innerhalb noch<br />

außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.<br />

Beteiligungen<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder an<br />

Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Anteile beauftragt sind,<br />

noch an Unternehmen, die der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen,<br />

noch an Unternehmen, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung von Anlageobjekten<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen. Zu den Beteiligungen<br />

der Gesellschafter der Gründungsgesellschafter<br />

siehe ‚Wichtige Funktionen<br />

und Beteiligte’.<br />

Die Geschäftstätigkeit<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

Die Fondsgesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit<br />

noch nicht aufgenommen. Künftige<br />

Geschäftstätigkeit ist der Erwerb und die<br />

Verwaltung eigenen Anlagevermögens nach<br />

Maßgabe der gesellschaftsvertraglich festgelegten<br />

Anlagegrundsätze, siehe Kapitel<br />

‚Anlagekritieren’. Hierbei soll die im Kapitel<br />

,Investitionsbereiche’ beschriebene Investitionsstrategie<br />

umgesetzt werden.<br />

Patente, Lizenzen, Verträge, Verfahren<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht von Patenten,<br />

Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren<br />

abhängig. Die Fondsgesellschaft ist davon<br />

abhängig, dass sie die zu Anlagezwecken<br />

notwendigen Beteiligungsverträge eingehen<br />

kann. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit<br />

sind ferner folgende Verträge maßgeblich:


96<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />

vom 11.04.2007: Gegenstand<br />

des Vertrages ist die Überwachung der Verfügungen<br />

über das im Verkaufsprospekt<br />

angegebene Konto, auf das die Einzahlungen<br />

der Anleger erfolgen, für die Dauer bis<br />

ein Monat nach Ende der Zeichnungsfrist<br />

(bis 31.05.2008, bei Verlängerung der Zeichnungsfrist<br />

ggf. verlängert bis 30.11.2008).<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur soll lediglich<br />

überprüfen, ob die Voraussetzungen<br />

für die Freigabe von Zahlungen nach dem<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag gegeben<br />

sind. Einzelheiten zu den Vertragsparteien<br />

und zum Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte<br />

nachfolgenden Abschnitten ‚Der Mittelverwendungskontrolleur’,<br />

dem Kapitel ‚Wichtige<br />

Funktionen und Beteiligte’ und dem in diesem<br />

Verkaufsprospekt abgedruckten Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

Vertrag über die Vermittlung des Eigenkapitals<br />

vom 11.04.2007: Gegenstand des<br />

Vertrages ist die Vermittlung des von der<br />

Fondsgesellschaft benötigten Eigenkapitals.<br />

Der Vertrag enthält die Verpflichtung zur<br />

Rückerstattung der Vergütung, für den Fall,<br />

dass bis zum Ende der Zeichnungsfrist von<br />

Anlegern insgesamt ein Kapital von weniger<br />

als 3 Mio. € gezeichnet wird. Einzelheiten zu<br />

den Vertragsparteien und zum weiteren Vertragsinhalt<br />

entnehmen Sie bitte dem Kapitel<br />

‚Wichtige Funktionen und Beteiligte’ und<br />

der Anlage 2 zu dem in diesem Verkaufsprospekt<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrag.<br />

Die Gesellschaft wird weitere Verträge abschließen,<br />

deren Vertragsparteien, Gegenstand<br />

und Vergütung sich aus dem Kapitel<br />

‚Wichtige Funktionen und Beteiligte’ und<br />

der Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag ergeben<br />

(abgedruckt in diesem Verkaufsprospekt).<br />

Die Abhängigkeit der Fondsgesellschaft von<br />

den vorgenannten Verträgen ist im Kapitel<br />

„Risikohinweise“ auf den Seiten 15, 17 und<br />

18 beschrieben. Von sonstigen Verträgen ist<br />

die Fondsgesellschaft nicht abhängig.<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die Lage der Fondsgesellschaft<br />

haben können, sind nicht anhängig.<br />

Laufende Investitionen (ausgenommen<br />

Finanzanlagen)<br />

Keine.<br />

Außergewöhnliche Ereignisse<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht<br />

durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />

worden.<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Projekte<br />

Die konkreten Investitionen, für die die Nettoeinnahmen<br />

aus dem Angebot genutzt werden<br />

sollen, stehen noch nicht fest. Es stehen<br />

lediglich die Anlagekriterien fest, nach denen<br />

die Anlageobjekte erworben werden<br />

sollen. Zum Erreichen der Anlageziele sind<br />

keine Fremdmittel erforderlich, d. h. die<br />

Nettoeinnahmen aus dem Angebot alleine<br />

sind ausreichend.<br />

Die Nettoeinnahmen werden mit Ausnahme<br />

der im Kapitel ,Der Finanz- und Investitionsplan’,<br />

dargestellten Kosten nicht für sonstige<br />

Zwecke genutzt.<br />

Die Anlageentscheidungen werden von der<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH (geschäftsführender<br />

Kommanditist) getroffen. Bei der<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH ist ein Beirat<br />

für die Auswahl der Anlageobjekte zuständig,<br />

in den die Deutsche Postbank AG, die<br />

Geschäftsführung der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />

GmbH und die <strong>BVT</strong> Holding GmbH<br />

und Co. KG je ein Mitglied entsenden. Die<br />

Auswahl der Anlageobjekte durch den Beirat<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH muss<br />

einstimmig erfolgen.


RECHTLICHE ANGABEN<br />

97<br />

Die Investitionstätigkeit soll plangemäß im<br />

Jahr 2007 aufgenommen und bis zum Jahr<br />

2031 fortgeführt werden.<br />

Die Investitionen werden durch den Beirat<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH und<br />

den Beirat der Fondsgesellschaft (sofern<br />

ein solcher bestellt ist) überwacht. Bis zum<br />

Ablauf von einem Monat nach Ende der<br />

Zeichnungsfrist werden die Ausgaben der<br />

Fondsgesellschaft nach den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

festgelegten<br />

formalen Kriterien durch einen Mittelverwendungskontrolleur<br />

überwacht. Die<br />

Anleger können beschließen, dass auch für<br />

die Zeit danach ein Mittelverwendungskontrolleur<br />

bestellt werden soll.<br />

Anlageobjekte<br />

Die geplanten Anlageobjekte sind, soweit sie<br />

nach den Anlagekriterien bereits beschrieben<br />

werden können, in den Kapiteln ,Investitionsbereiche’<br />

und ,Anlagekriterien’ dargestellt.<br />

Da noch keine konkreten Anlageobjekte<br />

feststehen, können folgende<br />

Angaben noch nicht gemacht werden:<br />

£ Angaben zu dinglichen Belastungen der<br />

Anlageobjekte (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VerkProspV)<br />

£ Angaben zu rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit<br />

der Anlageobjekte<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VerkProspV)<br />

Personen, die für den Inhalt der Verkaufsprospekts<br />

die Verantwortung übernehmen, die<br />

Gründungsgesellschafter des Emittenten<br />

sind oder die Mitglied der Geschäftsführung,<br />

eines Aufsichtsgremiums oder eines Beirats<br />

oder Treuhänder sind, steht oder stand an<br />

Anlageobjekten weder Eigentum noch eine<br />

sonstige dringliche Berechtigung zu.<br />

Es wurden noch keine Verträge über die<br />

Anschaffung oder Herstellung von Anlageobjekten<br />

oder wesentlichen Teilen davon<br />

geschlossen.<br />

Behördliche Genehmigungen sind im<br />

Hinblick auf das Anlagenziel nicht erforderlich.<br />

Bewertungsgutachten für Anlageobjekte<br />

liegen nicht vor.<br />

Personen, die für den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />

die Verantwortung übernehmen,<br />

die Gründungsgesellschafter des<br />

Emittenten sind oder die Mitglied der<br />

Geschäftsführung, eines Aufsichtsgremiums<br />

oder eines Beirats oder Treuhänder sind,<br />

erbringen im Hinblick auf die Anlageziele<br />

über ihre Geschäftsführungs-/Aufsichts-/<br />

Beirats-/Treuhandtätigkeit hinaus keine<br />

Lieferungen und Leistungen.<br />

Die voraussichtlichen Gesamtkosten der<br />

Anlageobjekte stehen noch nicht fest. Sie<br />

werden bei planmäßigem Verlauf finanziert<br />

durch<br />

£ Eigenkapital, aufgegliedert in die anfänglich<br />

vereinbarten Einlagen der Anleger<br />

und das anfänglich in voller Höhe zu<br />

leistende Agio sowie die später hinzukommenden<br />

Einlagen in Folge von<br />

Kapitalerhöhungen aus Ausschüttungen;<br />

£ Provisionserstattungen (Anschaffungskostenminderungen).<br />

Die Geschäftsführung<br />

Namen, Geschäftsanschrift, Funktionen<br />

Die Geschäfte der Fondsgesellschaft werden<br />

von der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

(Sitz: Neutraubling) geführt. Für diese sind<br />

als Geschäftsführer tätig:<br />

Dr. Werner Bauer (Geschäftsanschrift:<br />

Neugablonzer Str. 1 - 11, 93073 Neutraubling)<br />

und<br />

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />

(Geschäftsanschrift: Leopoldstr. 7,<br />

80802 München)


98<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

Beide Geschäftsführer nehmen Geschäftsführungsaufgaben<br />

beim Emittenten wahr,<br />

jedoch ohne Ressortzuständigkeit.<br />

Bei der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

besteht ein Beirat. Beiratsmitglieder sind die<br />

vorgenannten Geschäftsführer sowie:<br />

Manfred Nohr (Geschäftsanschrift: Deutsche<br />

Postbank AG, Edmund-Rumpler-Str. 3,<br />

51149 Köln)<br />

Die Beiratsmitglieder üben im Hinblick auf<br />

die von der Geschäftsführung vorgeschlagene<br />

Auswahl der Anlageobjekte der<br />

Fondsgesellschaft gesamtverantwortlich<br />

einen Zustimmungsvorbehalt aus; eine<br />

besondere Ressortzuständigkeit besteht<br />

nicht.<br />

Gesamtbezüge<br />

Angaben über die den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung, Aufsichtsgremien und<br />

Beiräte im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr<br />

gewährten Gesamtbezüge<br />

können nicht gemacht werden, da die<br />

Fondsgesellschaft noch kein Geschäftsjahr<br />

abgeschlossen hat. Zu den Bezügen der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin siehe<br />

die Angaben zu den Gründungsgesellschaftern.<br />

Herr Dr. Werner Bauer erhält einmalig<br />

die in Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag<br />

ausgewiesene Konzeptionsvergütung in<br />

Höhe von 2,38 % des platzierten Kommanditkapitals.<br />

Tätigkeiten<br />

Die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />

Aufsichtsgremien und Beiräte sind weder für<br />

Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Anteile betraut sind, noch für<br />

Unternehmen, die der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen, noch für<br />

Unternehmen, die im Zusammenhang mit<br />

der Herstellung von Anlageobjekten nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen. Zur Tätigkeit des Geschäftsführers<br />

Tibor von Wiedebach und Nostitz-<br />

Jänkendorf bei der Gesellschafterin des mit<br />

dem Vertrieb der Anteile betrauten Unternehmens<br />

siehe ‚Wichtige Funktionen und<br />

Beteiligte’.<br />

Der Beirat<br />

Ein Beirat ist bei der Fondsgesellschaft noch<br />

nicht eingerichtet. Angaben zu den Mitgliedern<br />

des Beirats können daher nicht gemacht<br />

werden.<br />

Der Treuhänder<br />

(Treuhandkommanditist)<br />

Firma, Sitz, Anschrift<br />

Die PTM Portfolio Treuhand München<br />

Vermögensverwaltung GmbH (Sitz: Grünwald,<br />

Kreis München, Geschäftsanschrift:<br />

Dr.-Max-Str. 15, 82031 Grünwald) bietet<br />

den Anlegern den Abschluss des im Prospekt<br />

abgedruckten Treuhandvertrages an.<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des<br />

Treuhänders ist der vom Anleger mit dem<br />

Treuhänder zu schließende Treuhandvertrag.<br />

Der Treuhänder hat bei der Fondsgesellschaft<br />

ein Beitrittsrecht.<br />

Der Treuhänder übernimmt einen Kommanditanteil<br />

an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG im eigenen<br />

Namen, jedoch für Rechnung aller Anleger<br />

(Treugeber), die mit ihm einen Treuhandvertrag<br />

abschließen. Wirtschaftlich werden die<br />

Treugeber wie Kommanditisten der Gesellschaft<br />

behandelt, sie haben die sich aus der<br />

Beteiligung ergebenden steuerlichen und<br />

wirtschaftlichen Folgen zu tragen. Die<br />

Prüfung des Beteiligungsangebots gehört<br />

nicht zu den Pflichten des Treuhänders. Der<br />

Treugeber erkennt bei Vertragsschluss an,<br />

dass der Treuhänder zu einer solchen<br />

Prüfung auch vor Vertragsschluss nicht<br />

verpflichtet war. Überwachungsrechte übt<br />

der Treuhänder nur auf Weisung aus.


RECHTLICHE ANGABEN<br />

99<br />

Rechte und Pflichten<br />

Die Treugeber übernehmen die auf ihre Beteiligung<br />

entfallende Einlageverpflichtung des<br />

Treuhänders. Im Gegenzug erwerben sie anteilig<br />

die Rechte des Treuhänders aus seinem<br />

Kommanditanteil. Der Treuhänder übt grundsätzlich<br />

alle Rechte und Pflichten als Kommanditist<br />

der Gesellschaft ausschließlich nach<br />

den schriftlichen Weisungen der Treugeber<br />

aus, wobei er die auf seinen Gesellschaftsanteil<br />

entfallenden Rechte, insbesondere die<br />

Stimmrechte, für die Treugeber je nach Weisung<br />

auch unterschiedlich ausüben kann.<br />

Erteilt der Treugeber keine schriftliche Weisung,<br />

ist der Treuhänder berechtigt, das<br />

Stimmrecht nach eigenem pflichtgemäßen<br />

Ermessen auszuüben.<br />

Die Haftung des Treuhänders ist, soweit<br />

gesetzlich zulässig, beschränkt. Für die<br />

Geltendmachung von Ansprüchen gegen<br />

den Treuhänder gilt eine Ausschlussfrist von<br />

sechs Monaten ab Kenntniserlangung.<br />

Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate<br />

zum Jahresende. Bei Beendigung des Treuhandvertrages<br />

geht der Kommanditanteil des<br />

Treuhänders in Höhe der vom Treugeber übernommenen<br />

Einlage auf den Treugeber oder<br />

einen von diesem bestimmten Dritten über.<br />

Unbeschadet seiner sonstigen Rechte kann<br />

der Treugeber die Übertragung des auf ihn<br />

entfallenden Kommanditanteils des Treuhänders<br />

verlangen, mit der Maßgabe, dass der<br />

Treuhänder ab Beginn der Mitgliedschaft des<br />

Treugebers die Kommanditbeteiligung des<br />

Treugebers unter Fortgeltung der hierauf<br />

entsprechend anwendbaren Vorschriften des<br />

Treuhandvertrages in offener Stellvertretung<br />

verwaltet.<br />

Vergütung<br />

Der Treuhänder erhält von der Fondsgesellschaft<br />

für die treuhänderische Übernahme<br />

der Kommanditanteile in den Geschäftsjahren<br />

2007 und 2008 eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 0,07 % der zum Ende des je-


100<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

weiligen Geschäftsjahres von Anlegern gezeichneten<br />

Einlage, fällig jeweils anteilig<br />

zum Ende eines Kalenderquartals und berechnet<br />

nach dem jeweiligen Zeichnungsstand.<br />

In den darauf folgenden Geschäftsjahren<br />

erhält er von der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,07 % des Kommanditkapitals<br />

am Fälligkeitstag, fällig jeweils anteilig<br />

zum Ende eines Kalenderquartals. Hinzu<br />

kommt jeweils die hierauf anfallende<br />

Umsatzsteuer.<br />

Bei einem von Anlegern gezeichneten<br />

Kommanditkapital von 20 Mio. € beträgt<br />

die Vergütung somit nach der Prognose<br />

über die gesamte Dauer der Fondsgesellschaft<br />

564 T€ (einschließlich Umsatzsteuer).<br />

Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt<br />

ermittelte Verbraucherpreisindex nach dem<br />

01.01.2007 oder nach der letzten Anpassung<br />

der Vergütung um mindestens 2,5 %,<br />

so ist der Treuhänder befugt – und im Falle<br />

gesunkener Verbraucherpreise verpflichtet –<br />

seine Vergütung im gleichen Verhältnis neu<br />

festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch<br />

Erklärung gegenüber dem Beirat; ist kein<br />

Beirat gewählt, erfolgt die Festsetzung durch<br />

eine der Mitteilung des Jahresabschlusses<br />

beizufügende Erklärung. Die Festsetzung gilt<br />

rückwirkend ab dem Fälligkeitstermin, zu dem<br />

erstmals die Voraussetzungen für eine Anpassung<br />

vorlagen; im Falle einer Erhöhung<br />

der Vergütung kann sie auch auf einen späteren<br />

Fälligkeitstermin verschoben werden.<br />

Interessenkonflikte<br />

Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditbeteiligungen<br />

auch für andere Treugeber treuhänderisch<br />

zu übernehmen und zu verwalten<br />

sowie Treuhandaufgaben und ähnliche Aufgaben<br />

bei anderen Gesellschaften und für<br />

andere Personen wahrzunehmen. In besonderen<br />

Fällen kann die aus der Gesellschafterstellung<br />

herrührende Treuepflicht des Treuhandkommanditisten<br />

der Wahrnehmung der<br />

Interessen der Treugeber entgegenstehen.<br />

Sonstige Interessenkonflikte bestehen nicht.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

Firma, Sitz<br />

Die SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

(Sitz: München, Geschäftsanschrift:<br />

Effnerstraße 48, 81925 München)<br />

ist von der Fondsgesellschaft mit der Mittelverwendungskontrolle<br />

betraut.<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist der von der<br />

Fondsgesellschaft mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

geschlossene Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

gibt bei Vorliegen der von<br />

ihm zu prüfenden formalen Auszahlungsvoraussetzungen<br />

Verfügungen über die auf<br />

dem von der Fondsgesellschaft und dem<br />

Mittelverwendungskontrolleur eingerichteten<br />

Konto („Und-Konto“) bereitgestellten<br />

Einlagen der Anleger frei. Eine Überwachung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten oder der<br />

Investitionen in Zielfonds über den nachfolgend<br />

beschriebenen Umfang hinaus ist nicht<br />

Gegenstand des Mittelverwendungskontrollvertrages.<br />

Rechte und Pflichten<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt<br />

und verpflichtet, einer Auszahlung<br />

vom „Und-Konto“ zuzustimmen, wenn<br />

Zahlungen von Vergütungen und Kosten<br />

den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages<br />

entsprechen oder wenn an Anleger Einlage<br />

oder Agio zurückzuerstatten oder ein<br />

Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen<br />

ist oder wenn fällige gesetzliche Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft zu begleichen sind.<br />

Zur Anschaffung von Anlageobjekten stimmt<br />

der Mittelverwendungskontrolleur einer<br />

Auszahlung zu, wenn das Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft 3 Mio. € überschritten hat<br />

und die schriftliche Zustimmung des Beirats<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH vorliegt.


RECHTLICHE ANGABEN<br />

101<br />

Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

ist, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt.<br />

Der Vertrag ist bis zum 31.05.2008 befristet.<br />

Er verlängert sich gegebenenfalls um die<br />

Dauer der Verlängerung der Zeichnungsfrist.<br />

Vergütung<br />

Der Beauftragte erhält für die Übernahme<br />

der Mittelverwendungskontrolle von der<br />

Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,06 % der von Anlegern gezeichneten<br />

Einlage, fällig nach Platzierungsstand. Bei<br />

einem von Anlegern gezeichneten Kommanditkapital<br />

von 20 Mio. € beträgt die Vergütung<br />

somit einmalig 12.000 €.<br />

Interessenkonflikte<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt<br />

ähnliche Aufgaben bei anderen<br />

Gesellschaften. In besonderen Fällen kann<br />

es zu einem Widerstreit von Interessen<br />

einzelner Anleger mit dem vom Mittelverwendungskontrolleur<br />

wahrzunehmenden<br />

Gesellschaftsinteresse kommen. Sonstige<br />

Interessenkonflikte bestehen nicht.<br />

Sonstige Personen<br />

Sonstige Personen haben die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe<br />

oder den Inhalt des Angebots nicht<br />

wesentlich beeinflusst.<br />

Wichtige Funktionen<br />

und Beteiligte<br />

Fondsgesellschaft/Emittent<br />

Firma<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH &<br />

Co. KG<br />

Funktion<br />

Fondsgesellschaft; Halten und Verwalten<br />

eines aus Beteiligungen an geschlossenen<br />

Private-Equity-Dachfonds und Beteiligungen<br />

an in- und ausländischen geschlossenen<br />

Immobilienfonds sowie sonstigen Vermögensgegenständen<br />

bestehenden Anlageportfolios.<br />

Sitz und Geschäftsanschrift<br />

Neugablonzer Str. 1 - 11,<br />

93073 Neutraubling<br />

Beginn<br />

31.03.2007<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Regensburg HRA 7638<br />

eingetragen am 31.03.2007<br />

Persönlich haftender Gesellschafter<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH, Neutraubling<br />

(Kreis Regensburg)<br />

Kommanditist<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, Neutraubling<br />

(Geschäftsführender Kommanditist),<br />

Haftsumme 5.000 € (ohne Einlageverpflichtung)<br />

Geschäftsführung<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, Neutraubling<br />

(Geschäftsführender Kommanditist)<br />

Persönlich haftender Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Firma<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH<br />

Funktion<br />

Persönlich haftender Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft (Komplementär)<br />

Sitz und Geschäftsanschrift<br />

Neugablonzer Str. 1 - 11,<br />

93073 Neutraubling<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Regensburg HRB 9863<br />

Stammkapital<br />

25.000 €


102<br />

RECHTLICHE ANGABEN<br />

Gesellschafter<br />

<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG, München<br />

Dr. Werner Bauer, Neutraubling<br />

Geschäftsführung<br />

Dr. Werner Bauer, Neutraubling<br />

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf,<br />

München<br />

Geschäftsführender Kommanditist der<br />

Fondsgesellschaft/Anbieter<br />

Firma<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

Funktion<br />

Anbieter, Geschäftsführung, Auswahl und<br />

Abwicklung der Beteiligungsinvestitionen<br />

und der sonstigen Maßnahmen des Investitionsplans,<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft,<br />

Marketing und Öffentlichkeitsarbeit<br />

Sitz und Geschäftsanschrift<br />

Neugablonzer Str. 1 - 11,<br />

93073 Neutraubling<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht Regensburg HRB 9864<br />

Stammkapital<br />

25.000 €<br />

Gesellschafter<br />

<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG, München<br />

Dr. Werner Bauer, Neutraubling<br />

Geschäftsführung<br />

Dr. Werner Bauer, Neutraubling<br />

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf,<br />

München<br />

Treuhandkommanditist<br />

Firma<br />

PTM Portfolio Treuhand München<br />

Vermögensverwaltung GmbH<br />

Funktion<br />

Treuhandkommanditist, treuhänderisches<br />

Halten der Kommanditbeteiligung<br />

Sitz und Geschäftsanschrift<br />

Dr.-Max-Str. 15, 82031 Grünwald<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München HRB 156 204<br />

Stammkapital<br />

25.000 €<br />

Geschäftsführer<br />

Dr. Justin von Kessel, München<br />

Geschäftsanschrift: Dr.-Max-Str. 15, 82031<br />

Grünwald<br />

Gesellschafter<br />

PE Private Equity Treuhand Vermögensverwaltung<br />

GmbH, München<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Firma<br />

SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Funktion<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Sitz und Geschäftsanschrift<br />

Effnerstr. 48, 81925 München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München HRB 111 744<br />

Stammkapital<br />

100.000 DM (51.129 €)<br />

Gesellschafter<br />

Geschäftsführende Gesellschafter sind<br />

ausschließlich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />

und Rechtsanwälte, deren Namen und<br />

Wohnorte ernsthaften Interessenten auf<br />

Nachfrage bekannt gegeben werden.<br />

Eigenkapitalbeschaffung<br />

Firma<br />

<strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

für internationale Vermögensanlagen<br />

mbH


RECHTLICHE ANGABEN<br />

103<br />

Funktion<br />

Vermittlung der Anteile<br />

Sitz und Geschäftsanschrift<br />

Leopoldstraße 7, 80802 München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München HRB 57844<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

Stammkapital<br />

500.000 DM (255.646 €)<br />

Geschäftsführung<br />

Harald von Scharfenberg, München<br />

Andreas Graf von Rittberg, München<br />

Robert List, Ergolding<br />

Wolfgang Müller, Neu-Ulm<br />

Geschäftsanschrift der Geschäftsführer:<br />

Leopoldstraße 7, 80802 München<br />

Gesellschafter<br />

<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG, München<br />

Es können auch andere ausgewählte<br />

Vertriebe mit der Vermittlung der Anteile<br />

beauftragt werden.<br />

Besondere Umstände<br />

Die <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG (Sitz:<br />

München) ist Gesellschafterin der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH (geschäftsführender<br />

Gesellschafter und Gründungsgesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft) sowie Gesellschafterin<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH (persönlich<br />

haftender Gesellschafter und Gründungsgesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft)<br />

mit einer Beteiligung von jeweils 50 %. Sie<br />

ist zugleich Gesellschafterin der <strong>BVT</strong> Beratungs-,<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

für internationale Vermögensanlagen<br />

mbH (Vertriebspartner der Fondsgesellschaft)<br />

mit einer Beteiligung von 100 %.<br />

Die Deutsche Postbank AG (Sitz: Bonn) wird<br />

Aufgaben beim Vertrieb der Anteile übernehmen<br />

und entsendet ein Mitglied in den<br />

Beirat der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

(geschäftsführender Gesellschafter und<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft).<br />

Herr Dr. Werner Bauer (Geschäftssitz:<br />

Neutraubling, Kreis Regensburg) ist Geschäftsführer,<br />

Mitglied des Beirats und<br />

Gesellschafter der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />

GmbH (geschäftsführender Gesellschafter<br />

und Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft)<br />

sowie Geschäftsführer und Gesellschafter<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH<br />

(persönlich haftender Gesellschafter und<br />

Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft)<br />

mit einer Beteiligung von jeweils 50 %.<br />

Herr Tibor von Wiedebach und Nostitz-<br />

Jänkendorf ist Geschäftsführer und Mitglied<br />

des Beirats der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />

GmbH (geschäftsführender Gesellschafter<br />

und Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft)<br />

sowie Geschäftsführer der <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH (persönlich haftender<br />

Gesellschafter und Gründungsgesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft). Er ist zugleich<br />

Mitglied der Geschäftsführung der<br />

<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG.<br />

Vereinbarungen über Provisionen, Kommissionen,<br />

Rabatte oder sonstige Rückgewähr,<br />

die nicht dem Anlageobjekt oder der Vermögensanlage<br />

zugute kommen, Kompensationsgeschäfte<br />

oder Ergebnisbeteiligungen,<br />

die nicht in diesem Prospekt genannt sind,<br />

bestehen nach Kenntnis des Anbieters nicht.<br />

Deutsche<br />

Postbank AG<br />

Beirat der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH:<br />

Das Recht und die Pflicht zur<br />

Entsendung von Beiratsmitgliedern<br />

ist für die Dauer der<br />

Investitionsphase zwischen<br />

der Deutsche Postbank AG, der<br />

<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG<br />

und Herrn Dr. Werner Bauer<br />

vertraglich vereinbart.


104 STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die steuerliche Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

beruht auf den Steuergesetzen<br />

sowie der veröffentlichten Verwaltungsauffassung<br />

und Rechtsprechung zum Zeitpunkt<br />

der Prospektherausgabe. Die nachfolgenden<br />

Angaben können nicht sämtliche steuerlichen<br />

Aspekte berücksichtigen, die sich aus<br />

der persönlichen Situation des Anlegers<br />

ergeben. Es wird daher dringend empfohlen,<br />

sich wegen der persönlichen Steuerfolgen<br />

fachkundig beraten zu lassen. Die Feststellung<br />

der Besteuerungsgrundlagen obliegt<br />

dem Finanzamt. Zudem unterliegen Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung und die Auffassung<br />

der Finanzverwaltung ständigen Änderungen,<br />

die sich auch nachteilig für den<br />

Steuerpflichtigen auswirken können. Im<br />

Übrigen wird auf ergänzende Anmerkungen<br />

unter Abschnitt ‚Risikohinweise / Steuerliche<br />

Risiken‘, S. 22 verwiesen.<br />

Am 14.03.2007 hat das Kabinett einen<br />

Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />

2008 verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren<br />

soll bis zur Sommerpause<br />

2007 abgeschlossen sein. Nach dem Gesetzentwurf<br />

soll u. a. die bisher bestehende Veräußerungsfrist<br />

bei der Besteuerung privater<br />

Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen<br />

gestrichen werden. Damit ergibt sich zukünftig<br />

eine Besteuerung unabhängig von<br />

der Haltedauer beim Anleger. Neben zahlreichen<br />

anderen Änderungen sind u. a.<br />

folgende grundlegende Änderungen<br />

geplant:<br />

£ Einführung einer Abgeltungssteuer ab<br />

dem 01.01.2009 auf alle privaten<br />

Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne<br />

in Höhe von 25 %<br />

£ Festhalten an der Gewerbesteuer<br />

£ Absenken des Unternehmensteuersatzes<br />

auf unter 30 %<br />

£ Begünstigung nicht entnommener<br />

Gewinne bei Personengesellschaften zur<br />

Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften<br />

£ Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen<br />

u. a. durch Verbreiterung der<br />

Bemessungsgrundlage<br />

£ Abänderung des Halbeinkünfteverfahrens<br />

zum Teileinkünfteverfahren (40%<br />

Steuerfreiheit).<br />

Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens<br />

können sich noch zum Teil erhebliche<br />

Änderungen einstellen.<br />

Eine Haftung für die von der Fondsgesellschaft<br />

angestrebte steuerliche Behandlung<br />

kann daher nicht übernommen werden. Bei<br />

den nachfolgenden Ausführungen wird<br />

davon ausgegangen, dass sich die Treuhand-<br />

Kommanditbeteiligung im Privatvermögen<br />

eines inländischen Anlegers befindet.<br />

Allgemeines<br />

Die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />

& Co. KG (Fondsgesellschaft) ist eine Kommanditgesellschaft,<br />

d. h. eine Personengesellschaft.<br />

Sie ist daher bezüglich der Einkommensteuer<br />

kein eigenes Steuersubjekt,<br />

dies sind vielmehr die Anleger. Lediglich<br />

für die Bestimmung der Einkunftsart und<br />

die Ermittlung der Einkünfte wird auf die<br />

Fondsgesellschaft abgestellt. Die Anleger<br />

beteiligen sich über einen Treuhänder, der<br />

als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen wird, an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG. Gemäß<br />

Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag<br />

werden die Anleger (Treugeber) im Innenverhältnis<br />

hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen<br />

Beteiligungsrechte sowie der Ausübung der<br />

Kontroll- und Stimmrechte so gestellt wie<br />

unmittelbar beteiligte Kommanditisten. Die<br />

Treugeber werden nachfolgend als Gesellschafter<br />

oder Kommanditisten bezeichnet.<br />

Einkommensteuer<br />

Einkunftsart und Einkunftsermittlung<br />

Die Gesellschaft wird neben der etwaigen<br />

Ausreichung von partiarischen Darlehen<br />

unmittelbar bzw. mittelbar über einen<br />

Treuhänder gehaltene Fondsanteile an


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

105<br />

vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />

mit einer langfristigen Investitionsabsicht<br />

erwerben und verwalten.<br />

Auf Ebene der Fondsgesellschaft sollen<br />

neben der Ausreichung von partiarischen<br />

Darlehen oder durch den etwaigen Kauf<br />

von nicht zirkulationsfähigen Zertifikaten<br />

planmäßig nur in geringem Umfang eigene<br />

Einkünfte erzielt werden. Bei den Einkünften<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft wird es sich<br />

primär um Zinseinkünfte handeln. Die<br />

Fondsgesellschaft unterhält damit selbst<br />

keinen Gewerbebetrieb. Sie wird voraussichtlich<br />

auch nur solche Beteiligungen<br />

eingehen, die ebenfalls steuerlich als<br />

vermögensverwaltend zu qualifizieren sind.<br />

Vor dem Erwerb weiterer Zielfonds entstehen<br />

auf Ebene der Fondsgesellschaft bereits<br />

Einkünfte aus der Verzinsung der Einlagen<br />

der Anleger. Diese werden durch steuerlich<br />

abzugsfähige Werbungskosten gemindert,<br />

die auch vor dem Erwerb weiterer Zielfonds<br />

entstehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass<br />

mit der geplanten Einführung der Abgeltungssteuer<br />

auch die Einführung eines<br />

Werbungsausgabenabzugsverbots geplant<br />

ist. Das heißt bei Beantragung des zur Einführung<br />

vorgesehenen Wahlveranlagungsverfahrens<br />

kann nur der Sparerpauschbetrag<br />

(voraussichtlich EUR 801,00) als Werbungskosten<br />

geltend gemacht werden. Nach bisherigem<br />

Recht sind Kosten, die im Zusammenhang<br />

mit der Beteiligung an einem Zielfonds<br />

entstehen, auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

auch nicht abzugsfähig, sondern allenfalls<br />

als sog. Sonderwerbungskosten auf<br />

Ebene des Zielfonds zu berücksichtigen. Die<br />

Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom<br />

20.10.2003 zur Behandlung von geschlossenen<br />

Fonds dargelegt, dass Kosten für<br />

Eigenkapitalvermittlung, Marketing etc. nur<br />

in eingeschränktem Umfang sofort als abzugsfähige<br />

Werbungskosten geltend gemacht<br />

werden dürfen und im Übrigen als<br />

Anschaffungsnebenkosten mit den erworbenen<br />

Wirtschaftsgütern aktiviert werden<br />

müssen. Deshalb muss damit gerechnet<br />

werden, dass die Finanzverwaltung einen<br />

sofortigen Abzug dieser Kosten als Werbungskosten<br />

nicht anerkennen wird. Dem<br />

Anleger werden daher voraussichtlich keine<br />

negativen Einkünfte in bedeutendem<br />

Umfang zur Verrechnung mit anderen<br />

positiven Einkünften zugerechnet werden<br />

können.<br />

In einer Verfügung vom 08.01.2007 vertrat<br />

die OFD Rheinland (AZ: S-2241-1002-St<br />

222) für den Ansatz von Anschaffungskosten<br />

und Werbungskosten bei Venture<br />

Capital- und Private Equity Fonds die<br />

Auffassung, dass die Regelungen des sog.<br />

Fondskostenerlasses (BMF Schreiben vom<br />

20.10.2003; BSt.Bl. 2003, I, S. 546) anzuwenden<br />

sind. Demnach ist bei entsprechender<br />

Anwendung die Fondsgesellschaft<br />

immer dann als Erwerber anzusehen, wenn<br />

ihr ein einheitliches Vertragswerk vorgegeben<br />

wird und die Gesellschafter in ihrer<br />

gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine<br />

Möglichkeit haben hierauf Einfluss zu nehmen.<br />

Damit sind nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

unter entsprechender Anwendung<br />

bei der Fondsgesellschaft alle Aufwendungen,<br />

die auf den Erwerb der Beteiligung<br />

gerichtet sind und wirtschaftlich in die<br />

Investitionsphase fallen, den Anschaffungskosten<br />

zuzuordnen. Dies gilt insbesondere<br />

für:<br />

£ Gründungskosten<br />

£ Kosten der Fondskonzeption<br />

£ Prospektierung und Marketing<br />

£ Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />

£ Rechtsberatungskosten<br />

£ Haftungs- und Managementvergütungen<br />

£ Treuhandvergütungen<br />

Nach der vorstehend beschriebenen Verwaltungsmeinung<br />

können bei entsprechender<br />

Anwendung auf die Fondsgesellschaft auch<br />

weitere Aufwendungen, die nach diesen<br />

Grundsätzen nicht den Anschaffungskosten<br />

zuzuordnen sind, nicht als Werbungskosten<br />

bei den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

berücksichtigt werden, weil bei diesen Fonds<br />

die Absicht zur Erzielung von Wertsteigerungen<br />

im Vordergrund steht.


106<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Des Weiteren ist vorgesehen, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />

welche durch<br />

die Zeichnung der Fondsgesellschaft bei Zielfonds<br />

ausgelöst werden, an die Fondsgesellschaft<br />

zur Reduzierung der ursprünglichen<br />

Zeichnungsbeträge erstattet werden (Anschaffungskostenminderung).<br />

Der Anbieter<br />

geht davon aus, dass es sich bei der Erstattung<br />

um Anschaffungskostenminderungen<br />

handelt und insoweit keine steuerpflichtigen<br />

Einkünfte vorliegen.<br />

Die Gesellschafter erzielen mit ihrer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung gem. § 21<br />

Abs. 1 Nr. 1 EStG oder Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

(§ 20 EStG) oder Einkünfte<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

(§ 23 EStG).<br />

Zahlungen einer Bank auf Zertifikate unterliegen<br />

nach derzeitigem Recht als Kapitaleinkünfte<br />

der Besteuerung, sofern sie als<br />

Finanzinnovation einzustufen sind. Grundvoraussetzung<br />

für eine Einstufung als Finanzinnovation<br />

ist, dass eine sonstige Forderung<br />

i. S. v. § 20 Abs.1 Nr.7 EStG vorliegt und<br />

mindestens eine der folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllt ist:<br />

£ die Rückzahlung des Kapitalvermögens<br />

wird zugesagt,<br />

£ die Rückzahlung des Kapitalvermögens<br />

wird gewährt,<br />

£ ein Entgelt für die Überlassung des<br />

Kapitalvermögens zur Nutzung wird<br />

zugesagt, oder<br />

£ ein Entgelt für die Überlassung des<br />

Kapitalvermögens zur Nutzung wird<br />

gewährt.<br />

Zusätzlich ist für die Einstufung als Finanzinnovation<br />

die Erfüllung einer der Voraussetzungen<br />

nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a<br />

bis d EStG notwendig. Hierbei handelt es<br />

sich um die sog. Ausstattungsmerkmale von<br />

Finanzinnovationen, die bei Zertifikaten<br />

regelmäßig erfüllt sind. Aus diesem Grund<br />

ist es für die steuerliche Einordnung von<br />

Zertifikaten entscheidend, ob eine Entgeltzahlung<br />

oder die Kapitalrückzahlung<br />

zugesagt oder gewährt wird. Durch das<br />

Merkmal der Gewährung sollen nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung Fälle<br />

erfasst werden, in denen ohne eine ausdrückliche<br />

oder stillschweigende Vereinbarung<br />

eine Entgeltzahlung oder die Kapitalrückzahlung<br />

auf Grund der Ausgestaltung<br />

der Kapitalanlage sicher ist.<br />

Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />

2008 wird erst für Verkäufe<br />

von Anteilen und Wertpapieren (u. a.<br />

auch Zertifikate), die nach dem 31.12.2008<br />

erworben werden, die bisherige Steuerfreiheit<br />

von den „Spekulationsgeschäften nach<br />

Ablauf der Jahresfrist“ abgeschafft und der<br />

Abgeltungssteuer unterworfen.<br />

Hinsichtlich der prognostizierten Investitionen<br />

im Wege von partiarischen Darlehen<br />

liegen ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

vor. Soweit diese an Gesellschaften mit<br />

Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

vergeben werden, hat hierbei Deutschland<br />

regelmäßig das Besteuerungsrecht, der<br />

ausländische Staat regelmäßig aber das<br />

Recht auf Einbehalt einer Quellensteuer (z. B.<br />

USA 15 % bei partiarischen Darlehen und<br />

Dividenden für Streubesitzanteile). Bei der<br />

deutschen Besteuerung hat jeder Gesellschafter<br />

die Möglichkeit, sich für die Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung der Quellensteuer<br />

zwischen der im Einkommensteuergesetz<br />

geregelten Anrechnungs- oder Abzugsmethode<br />

zu entscheiden. Wegen der<br />

sich hieraus ergebenden persönlichen<br />

Steuerfolgen sollte sich jeder Gesellschafter<br />

fachkundig beraten lassen.<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

sowie aus Kapitalvermögen werden als<br />

Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />

ermittelt. Neben den Einnahmen<br />

und den Werbungskosten, die auf<br />

Ebene der jeweiligen Zielfondsgesellschaft<br />

anfallen, werden noch Werbungskosten, die<br />

im Zusammenhang mit der Beteiligung der


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

107<br />

Fondsgesellschaft stehen (sogenannte<br />

Sonderwerbungskosten), berücksichtigt.<br />

Hierbei wird sowohl die Gesellschaftsebene<br />

der Fondsgesellschaft als auch die Gesellschafterebene<br />

der Fondsgesellschaft berücksichtigt.<br />

Hierunter fallen z. B. Zinsen oder<br />

sonstige Kosten einer etwaigen Anteilsfinanzierung<br />

oder auch Beraterhonorare eines Gesellschafters<br />

bzw. die Kosten der Kapitalerhöhung<br />

der Fondsgesellschaft, sofern diese<br />

nicht nach Maßgabe des sog. Fondserlasses<br />

vom 20.10.2003 als Anschaffungskosten zu<br />

behandeln sind. Die Ermittlung der Einkünfte<br />

erfolgt nach § 11 EStG, wonach Einnahmen<br />

und Ausgaben grundsätzlich im Zeitpunkt<br />

des Zu- bzw. Abflusses anzusetzen<br />

sind. Hiervon abweichend sind Anschaffungsund<br />

Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern<br />

(Grund und Boden, Gebäude und andere<br />

Anlagen) nicht im Zeitpunkt des Abflusses,<br />

sondern über die Nutzungsdauer verteilt<br />

im Rahmen von Absetzungen für Abnutzungen<br />

(Abschreibungen) anzusetzen. Eine Abschreibung<br />

auf Grund und Boden kommt jedoch<br />

nicht in Betracht. Im steuerlichen Ergebnis<br />

der erworbenen Fondsanteile sind ggf. die<br />

Abschreibungen aus der Ergänzungsbilanz,<br />

die sich aus der Differenz der Kaufpreise der<br />

erworbenen Fondsanteile und den übernommenen<br />

Kapitalkonten ermitteln, enthalten.<br />

Privates Veräußerungsgeschäft<br />

Während die laufenden Erträge, die den<br />

Kommanditisten in Form von Dividenden,<br />

Zinsen, Mieten etc. zufließen, bei diesen als<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. aus<br />

Vermietung und Verpachtung steuerlich zu<br />

erfassen sind, sind Veräußerungsgewinne,<br />

sofern der Kommanditist seine Beteiligung<br />

im Privatvermögen hält, grundsätzlich nicht<br />

steuerbar. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn<br />

es sich um ein so genanntes privates Veräußerungsgeschäft<br />

i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1<br />

EStG handelt. Ein Gewinn ist dann und<br />

soweit steuerpflichtig, als der Kommanditist<br />

seine Anteile an der Fondsgesellschaft oder<br />

diese ihren Anteil an dem Anlageprogramm<br />

(z. B. Private Equity Dachfonds oder ein<br />

Zertifikatefonds) oder dieses eine Beteiligung<br />

an dem Zielunternehmen innerhalb eines<br />

Jahres seit Anschaffung der Beteiligung<br />

veräußert (§ 23 Abs. 1 S. 4 und 5 EStG). Bei<br />

Veräußerung von Grundstücken i. S. des<br />

§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bzw. bei einer<br />

Veräußerung von Anteilen an einer grundstücksverwaltenden<br />

Personengesellschaft<br />

verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Da<br />

das Beteiligungsangebot darauf angelegt<br />

ist, dass die mittelbare Beteiligung an den<br />

Zielunternehmen sowie sonstige Wertpapiere<br />

ca. drei bis sieben Jahre bzw. Grundstücke<br />

länger als zehn Jahre gehalten werden<br />

sollen, wird im Regelfall der Steuertatbestand<br />

nicht erfüllt sein. Gleiches gilt für<br />

Gewinnfeststellungen aus der Beteiligung an<br />

grundstücksverwaltenden Personengesellschaften,<br />

da diese ihre Immobilien regelmäßig<br />

nach Maßgabe der gleichen Kriterien<br />

grundsätzlich nicht vorzeitig veräußern dürfen.<br />

Dividenden aus – zur Vermeidung von<br />

Gewerblichkeitsrisiken – zwischengeschalteten<br />

Kapitalgesellschaften unterliegen dem<br />

Halbeinkünfteverfahren und sind im Ergebnis<br />

zur Hälfte steuerpflichtig.<br />

Aufgrund des jedem Gesellschafter zustehenden<br />

Rechts auf Kapitalerhöhung, ergibt sich<br />

eine „Verwässerung“ der Gesellschaftsanteile<br />

der Gesellschafter, die an der Kapitalerhöhung<br />

nicht teilnehmen. Soweit hierdurch eine<br />

„Anschaffung“ der an der Kapitalerhöhung<br />

teilnehmenden Gesellschafter zu sehen ist,<br />

läge auch eine Veräußerung vor. Eine Anschaffung<br />

setzt eine Erwerbshandlung voraus.<br />

Bei der Konkretisierung eines Bezugsrechts<br />

fehlt es an einer Erwerbshandlung<br />

(HHR § 23 TZ 145). Die Finanzverwaltung<br />

könnte hierzu eine andere Auffassung vertreten.<br />

In diesem Fall wäre der jeweils „fiktive“<br />

Veräußerungsgewinn aufgrund einer jeden<br />

Kapitalerhöhung zu berechnen. Nach der<br />

überschlägigen Berechnung durch den Anbieter<br />

liegt dieser einem Steuerpflichtigen<br />

zuzurechnende „fiktive“ Gewinn regelmäßig<br />

unter der Freigrenze von 512 EUR, auch soweit<br />

hierdurch eine Verlängerung der Fristen<br />

nach § 23 Abs.1 Nr. 1 EStG ausgelöst wird.


108<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass<br />

keine kurzfristigen Eigenhandelserfolge erzielt<br />

werden, da die Beteiligungen voraussichtlich<br />

mindestens über die gesetzlichen<br />

Zeiträume gehalten werden sollen.<br />

Wird zur Vermeidung einer gewerblichen<br />

Infizierung der Fondsgesellschaft bzw. der<br />

Zielfonds, an denen sich die Fondsgesellschaft<br />

beteiligt, oder aus anderen Gründen<br />

eine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet,<br />

ist ein Gewinn, der bei Veräußerung einer<br />

Beteiligung an einem Zielunternehmen<br />

realisiert wird, auf der Ebene der Kapitalgesellschaft<br />

unabhängig von der Höhe der<br />

Beteiligung grundsätzlich zu 95 % körperschaftsteuerfrei,<br />

soweit es sich um Veräußerungsgewinne<br />

i. S. v. § 8b Abs. 2 KStG<br />

handelt. Hinsichtlich der Zuordnung der<br />

Steuerhoheit und der detaillierten Berechnung<br />

können sich aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen<br />

weitere Besonderheiten<br />

einstellen. Im Fall der Zwischenschaltung<br />

inländischer Personengesellschaften<br />

gilt die körperschaftsteuerliche<br />

Befreiung auf derartige Veräußerungsgewinne<br />

an Kapitalgesellschaften auch für<br />

die Gewerbesteuer.<br />

Erfolgt die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft<br />

z. B. in der Weise, dass diese in<br />

gewerbliche Grundstücksgeschäfte investiert,<br />

sind der Kapitalgesellschaft hieraus zufließende<br />

Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.<br />

Für den Kommanditisten sind<br />

die ihm zufließenden Kapitalerträge gemäß<br />

§ 3 Nr. 40 a EStG nach dem Halbeinkünfteverfahren<br />

zur Hälfte steuerpflichtig. Gleichzeitig<br />

kann der Anleger allerdings auch lediglich<br />

50 % seiner diesbezüglichen Aufwendungen<br />

steuermindernd ansetzen (§ 3 c EStG).<br />

Die Erträge aus Zinsen sowie aus Vermietung<br />

und Verpachtung sind dagegen voll steuerpflichtig.<br />

Soweit die Fondsgesellschaft von der im<br />

Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Möglichkeit<br />

Gebrauch macht, Zertifikate zu erwerben,<br />

sind folgende steuerliche Rahmenbedingungen<br />

zu beachten: Für Zwecke der<br />

Besteuerung von Zertifikaten ist zu unterscheiden,<br />

ob diese als steuerpflichtige<br />

Finanzinnovation nach § 20 Abs.1 Nr.7 EStG<br />

oder im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte<br />

nach § 23 EStG zu behandeln sind.<br />

Finanzinnovationen sind voll steuerpflichtig,<br />

wohingegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

nach Ablauf der Haltefrist<br />

von einem Jahr nicht besteuert werden.<br />

Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />

erfolgt eine Einstufung als steuerpflichtige<br />

Finanzinnovation regelmäßig dann, wenn<br />

diese als Kapitalforderung anzusehen ist und<br />

die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder<br />

ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens<br />

zur Nutzung zugesagt oder<br />

gewährt worden ist, auch wenn die Höhe<br />

des Entgelts von einem ungewissen Ereignis<br />

abhängt. Nach § 20 Abs.1 Nr.7 Satz 2 EStG<br />

sind Finanzinnovationen unabhängig von<br />

der Bezeichnung und der zivilrechtlichen<br />

Ausgestaltung der Kapitalanlage steuerpflichtig.<br />

Eine Rechtsprechung zu diesen<br />

Abgrenzungsfragen und/oder etwaiger Umgehungsgestaltungen<br />

nach § 42 AO hat sich<br />

bisher noch nicht entwickelt.<br />

Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf<br />

zur Unternehmensteuerreform werden<br />

voraussichtlich Zertifikatserwerbe wie auch<br />

die über Dach- und Zielfonds mittelbar<br />

zuzurechnenden Beteiligungen an Zielunternehmen,<br />

die nach dem 31.12.2008 getätigt<br />

werden, künftig einer pauschalen Abgeltungssteuer<br />

(voraussichtlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag)<br />

unterworfen. Bei Erwerben<br />

vor dem 31.12.2008 sollen die bisherigen<br />

Grundsätze zur Steuerfreiheit privater<br />

Veräußerungsgeschäfte nach Ablauf der<br />

einjährigen Spekulationsfrist fortgelten.<br />

Wesentliche Beteiligung<br />

Nach § 17 EStG gehört zu den Einkünften<br />

aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus<br />

der Veräußerung von Anteilen an einer<br />

Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer<br />

innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital<br />

der Gesellschaft wesentlich, d. h. mit<br />

mindestens 1 % beteiligt war. Für die Er-


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

109<br />

mittlung der Wesentlichkeitsgrenze wird die<br />

Kapitalgesellschaftsbeteiligung, die die<br />

Personengesellschaft hält, verhältnismäßig<br />

den Kommanditisten zugerechnet. Eine<br />

Steuerpflicht entsteht somit nur dann, wenn<br />

der mittelbare Anteil des einzelnen Kommanditisten<br />

an einem Zielunternehmen die<br />

Wesentlichkeitsgrenze übersteigt.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />

unter anderem den Erwerb und das<br />

Halten von Beteiligungen, die ihrerseits Anteile<br />

an Zielunternehmen erwerben. Eine<br />

Holdinggesellschaft, deren Tätigkeit lediglich<br />

im Erwerb und Halten von Beteiligungen an<br />

anderen Unternehmen besteht, begründet<br />

keine nachhaltige gewerbliche Tätigkeit i. S.<br />

des § 2 Abs. 1 UStG. Die Fondsgesellschaft<br />

kann daher auch die ihr in Rechnung gestellten<br />

Vorsteuerbeträge nicht abziehen.<br />

Die Mietumsätze der inländischen Immobilienfonds,<br />

an denen sich die Fondsgesellschaft<br />

beteiligt, sind in der Regel von der<br />

Umsatzsteuer befreit. Sobald Gebäudeteile<br />

zu unternehmerischen Zwecken vermietet<br />

werden, könnten diese Immobilienfonds die<br />

hieraus erzielten Mieten der Umsatzsteuer<br />

unterwerfen und dann die Vorsteuern aus<br />

den damit im Zusammenhang stehenden<br />

Bauleistungen und laufenden Aufwendungen<br />

abziehen.<br />

Gewerbesteuer<br />

Da die Gesellschaft voraussichtlich keine<br />

gewerblichen Einkünfte erzielen wird, unterliegt<br />

sie nicht der Gewerbesteuer. Im Falle<br />

einer Beteiligung über eine zwischengeschaltete<br />

Kapitalgesellschaft unterliegen Dividenden<br />

(Streubesitz) dort aus den Portfoliobzw.<br />

auch Zielunternehmen genannt sowie<br />

eventuelle Zinseinkünfte bei der zwischengeschalteten<br />

Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer.<br />

Originär gewerbliche Tätigkeit,<br />

gewerblicher Grundstückshandel<br />

Die steuerliche Konzeption geht davon aus,<br />

dass die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

GmbH & Co. KG keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

erzielt. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

besteht aus längerfristigen Investitionen<br />

in die Bereiche Immobilien und<br />

Private Equity und ist ausschließlich auf die<br />

private Vermögensverwaltung ausgerichtet<br />

und darauf abgestellt, die Ausnutzung<br />

substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung<br />

und/oder die Vermögensnutzung<br />

durch Fruchtziehung aus zu erhaltenden<br />

Substanzwerten zu erreichen.<br />

Die Absicht, in Immobilien zu investieren,<br />

beruht ausschließlich auf dem Vorhaben der<br />

Erzielung von Mieteinnahmen; dabei werden<br />

Immobilien auch teilweise fremdfinanziert.<br />

Im Bereich der Immobilieninvestitionen sind<br />

derzeit mehrere Verfahren beim BFH anhängig<br />

zur Frage der Abgrenzung der privaten<br />

Vermögensverwaltung vom gewerblichen<br />

Grundstückshandel. Nach Auffassung der<br />

Finanzverwaltung (BMF vom 26.3.2004,<br />

IV A 6 – S 2240 – 46/04) überschreitet ein<br />

Steuerpflichtiger die Grenze der privaten<br />

Vermögensverwaltung und wird somit<br />

gewerblich dann tätig, wenn er eine so<br />

genannte große Immobilie innerhalb von<br />

5 Jahren nach dem Erwerb, also in einem<br />

engen zeitlichen Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb veräußert oder wenn er eine solche<br />

Immobilie zwar nach Ablauf der 5-Jahresfrist,<br />

jedoch vor Ablauf der 10-Jahresfrist<br />

veräußert und dabei Umstände hinzutreten,<br />

die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige<br />

bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung<br />

der Immobilie die Absicht hatte,<br />

diese vor Ablauf von 10 Jahren zu veräußern.<br />

Gleiches gilt für eine Personengesellschaft,<br />

die eine Immobilie anschafft und<br />

veräußert. Zweck der Fondsgesellschaft ist<br />

die langfristige Fruchtziehung aus der Vermietung<br />

der Immobilien (auch soweit sich<br />

die Fondsgesellschaft an vermögensverwaltenden<br />

Immobilienfondsgesellschaften


110<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

beteiligt). Die Fondsgesellschaft betreibt<br />

somit keinen gewerblichen Grundstückshandel.<br />

Die so genannte Drei-Objekt-Grenze,<br />

nach der ein Steuerpflichtiger innerhalb<br />

eines 5-Jahreszeitraums bis zu 3 Objekte<br />

veräußern kann, ohne gewerblichen Grundstückshandel<br />

zu betreiben, gilt auch für<br />

Beteiligungen an Personengesellschaften.<br />

Würde eine Immobilienfondsgesellschaft, an<br />

der die Fondsgesellschaft beteiligt ist, eine<br />

Immobilie vor Ablauf der 10-Jahresfrist veräußern,<br />

so würde diese Veräußerung allen<br />

Kommanditisten (also auch der Fondsgesellschaft)<br />

im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze<br />

als eigene Veräußerung zugerechnet werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass<br />

die Fondsgesellschaft an der jeweiligen<br />

Immobilienfondsgesellschaft zu mindestens<br />

10 % beteiligt ist oder dass der Verkehrswert<br />

des Gesellschaftsanteils oder des Anteils<br />

an dem veräußerten Grundstück bei<br />

einer Beteiligung von weniger als 10 %<br />

mehr als 250.000,00 € beträgt. Dies wird<br />

nach der Prognoserechnung im Regelfall<br />

erfüllt sein. Die vorgenannten Grundsätze<br />

gelten für die Veräußerung der Beteiligung<br />

eines Kommanditisten entsprechend, wobei<br />

jede Immobilie der Fondsgesellschaft<br />

grundsätzlich als ein Objekt zählt. Das bedeutet,<br />

dass die Veräußerung einer solchen<br />

Beteiligung dazu führen kann, dass sämtliche<br />

Immobiliengeschäfte eines Anlegers in<br />

gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden<br />

könnten. In der Regel wird jedoch kein Anleger<br />

die vorstehenden Schwellenwerte<br />

(10% bzw. 250.000,00 €) überschreiten.<br />

Die Investitionen im Bereich Private Equity<br />

und evtl. auch die Investitionen in Zertifikate<br />

werden über vermögensverwaltende Dachfonds<br />

realisiert. Zur Erfüllung dieser Investitionen<br />

unterhält die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG hierbei keinen<br />

eigenen Geschäftsbetrieb, sondern bedient<br />

sich der Tätigkeit eines Vermögensverwalters.<br />

Ausgehend von der derzeitigen Praxis der<br />

Finanzverwaltung überschreitet die Gesellschaft<br />

– auch unter Berücksichtigung des<br />

BMF-Schreibens vom 16.12.2003 für Private<br />

Equity (AZ IV A 6 – S 2240) – im Rahmen<br />

ihrer Beteiligung über Dachfonds nicht die<br />

Grenzen der privaten Vermögensverwaltung<br />

und übt keine originäre gewerbliche Tätigkeit<br />

aus. Eine abweichende Auffassung der<br />

Finanzverwaltung kann jedoch nicht mit<br />

Sicherheit ausgeschlossen werden. Das vorstehend<br />

genannte BMF-Schreiben spiegelt<br />

die Auffassung der Finanzverwaltung über<br />

die einkommensteuerliche Behandlung von<br />

Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds<br />

wider, deren Investitionsbereich bei der <strong>BVT</strong>-<br />

<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co.<br />

KG voraussichtlich 50 % ausmachen wird.<br />

Nach dieser Meinung können u. a. folgende<br />

Merkmale für einen gewerblichen Wertpapierhandel<br />

sprechen, die konzeptionsgemäß<br />

bei der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen<br />

sind:<br />

£ Einsatz von Bankkrediten<br />

£ Unterhaltung eines Büros oder einer<br />

Organisation zur Durchführung von<br />

Geschäften<br />

£ Ausnutzung eines Marktes unter Einsatz<br />

beruflicher Erfahrungen<br />

£ Anbieten von Wertpapiergeschäften<br />

einer breiten Öffentlichkeit gegenüber<br />

oder Wertpiergeschäfte auf Rechnung<br />

Dritter<br />

£ Eigenes unternehmerisches Tätigwerden<br />

in den Portfolio-Gesellschaften<br />

£ Veräußerungen von Beteiligungen nach<br />

weniger als drei bis fünf Jahren<br />

£ Reinvestition von Veräußerungserlösen<br />

£ Gewerbliche Prägung<br />

£ Anteile an mitunternehmerischen<br />

Beteiligungen im Portfolio<br />

Keine Reinvestition von Veräußerungserlösen<br />

liegt vor, wenn Erlöse in Höhe des Betrages,<br />

zu dem Kosten und das Ergebnisvorab für<br />

die Geschäftsführung aus Kapitaleinzahlungen<br />

finanziert wurden, erstmals in Beteiligungen<br />

investiert werden. Dasselbe gilt,<br />

wenn Veräußerungserlöse bis zur Höhe eines<br />

Betrags von 20 % des Zeichnungskapitals in<br />

Nachfinanzierungen von Portfolio-Gesellschaften<br />

investiert werden, an denen der<br />

Fonds bereits beteiligt ist.


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

111<br />

Gewerbliche Prägung<br />

Nach der Vorschrift des § 15 Abs. 3 Nr. 2<br />

EStG gilt die mit Einkünfteerzielungsabsicht<br />

unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft<br />

als Gewerbebetrieb, wenn – ohne<br />

Vorliegen einer originär gewerblichen Tätigkeit<br />

– ausschließlich eine oder mehrere<br />

Kapitalgesellschaften persönlich haftende<br />

Gesellschafter sind und ausschließlich diese<br />

oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung<br />

befugt sind. Diese Voraussetzungen<br />

sind bei der Fondsgesellschaft nicht erfüllt,<br />

da die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH als<br />

Kommanditist zur Geschäftsführung berufen<br />

ist (§ 3 und § 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Der Komplementär ist von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen. Der Umstand, dass es<br />

sich bei dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

um eine Kapitalgesellschaft handelt,<br />

führt zu keinem anderen Ergebnis. Diese<br />

Rechtsauffassung ist zwar in der Literatur<br />

umstritten, aber von der Finanzverwaltung<br />

in den Einkommensteuer-Richtlinien (R 15.8<br />

Abs. 6 EStR 2005) anerkannt.<br />

Gewerbliche Infizierung<br />

Gemäß § 15 Abs. 3 Nr.1 EStG gilt in vollem<br />

Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht<br />

unternommene Tätigkeit einer Kommanditgesellschaft<br />

als Gewerbebetrieb, wenn die<br />

Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit<br />

ausübt oder gewerbliche Einkünfte bezieht.<br />

Damit infizieren gewerbliche Beteiligungseinkünfte<br />

einer vermögensverwaltenden<br />

Kommanditgesellschaft (Obergesellschaft)<br />

aus der Beteiligung an einer anderen gewerblich<br />

tätigen Personengesellschaft (Untergesellschaft)<br />

die übrigen Einkünfte der<br />

Obergesellschaft aus der Vermögensverwaltung.<br />

Zur Vermeidung einer möglichen<br />

gewerblichen Infizierung der Fondsgesellschaft<br />

durch die Beteiligung an einer gewerblichen<br />

Personengesellschaft werden die<br />

Gesellschaften, an denen sich die Fondsgesellschaft<br />

beteiligt, wenn eine solche Beteiligung<br />

eingegangen werden soll, ggf. eine<br />

Kapitalgesellschaft zwischenschalten, um die<br />

erforderliche Abschirmwirkung zu erzielen.<br />

Für die Beteiligung an gewerblichen Projektentwicklungsgesellschaften<br />

geht der Anbieter<br />

davon aus, dass für solche Fälle in Form<br />

von partiarischen Darlehen investiert wird.<br />

Im Übrigen soll sich die Fondsgesellschaft<br />

konzeptionsgemäß zur Vermeidung der so<br />

genannten gewerblichen Infizierung über<br />

ein Beteiligungsprogramm (sei es aus dem<br />

Bereich Private Equity oder dem Bereich<br />

Immobilien) nur an solchen Dachfonds bzw.<br />

anderen Fondsgesellschaften beteiligen, die<br />

ihrerseits die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung<br />

nicht überschreiten. Die<br />

Fondsgesellschaft ist gehalten, die Investitionen<br />

ständig auf Gewerblichkeitsrisiken zu<br />

überprüfen. Die Prüfung der Gewerblichkeitskriterien<br />

einer bestehenden oder<br />

beabsichtigten Investition ist eine auf die<br />

einzelnen Umstände abzustellende Prüfung,<br />

für deren Einschätzung keine Garantie der<br />

Richtigkeit übernommen werden kann.<br />

Gewerblichkeit des Gesellschafters<br />

Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann<br />

ein Grundstücksveräußerungsgewinn dann<br />

steuerpflichtig werden, wenn ein Kommanditist<br />

einen Kommanditanteil von mehr als<br />

10 % des Kommanditkapitals hält. Das<br />

weitere Kriterium einer absoluten Grenze<br />

von mehr als 250.000 € Beteiligung bezieht<br />

sich auf den Verkehrswert des Anteils. Sollte<br />

der Kommanditanteil oder der Grundbesitz<br />

des Fonds innerhalb der ersten zehn Jahre<br />

nach Erwerb des Grundstücks veräußert<br />

werden, so könnte dies – in Verbindung mit<br />

anderen persönlichen Immobilienverkäufen<br />

des betreffenden Kommanditisten – bei<br />

diesem Kommanditisten einen gewerblichen<br />

Grundstückshandel mit Gewerbesteuerpflicht<br />

und Besteuerung des Veräußerungsgewinns<br />

begründen. Diese Gefahr besteht<br />

auch, wenn der Kommanditist mittelbar<br />

über eine solche Beteiligung der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG an<br />

einer anderen Personengesellschaft entsprechend<br />

den o. g. Kriterien beteiligt ist.


112<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Ausländische Einkünfte,<br />

ausländische Steuern<br />

Soweit die Private Equity-Fonds bzw. die<br />

Fondsgesellschaft in ausländische Zielunternehmen<br />

investieren bzw. die Fondsgesellschaft<br />

in ausländische Immobilien (sei es<br />

direkt oder über eine weitere vermögensverwaltende<br />

Personengesellschaft), wird im<br />

Hinblick auf laufende Erträge in Form von<br />

Dividenden, Zinsen und gegebenenfalls<br />

Mieteinkünften im Regelfall ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zur Anwendung<br />

kommen.<br />

Während Zinseinkünfte regelmäßig einer<br />

Besteuerung im Wohnsitzstaat des Anlegers<br />

unterliegen, wird bei Dividenden regelmäßig<br />

im Sitzstaat des Unternehmens, aus dem die<br />

Dividenden fließen, eine Quellensteuer einbehalten.<br />

Einkünfte aus partiarischen Darlehen<br />

sind ebenfalls in Deutschland voll steuerpflichtig<br />

und unterliegen beim ausländischen<br />

Staat einer Vorbelastung durch Quellensteuer<br />

(USA 15 %). Die Doppelbesteuerungsabkommen<br />

sehen regelmäßig vor, dass eine ausländische<br />

Quellensteuer auf die inländische<br />

Einkommensteuer angerechnet wird. Voraussetzung<br />

ist u. a., dass die ausländische<br />

Steuer mit der deutschen Einkommensteuer<br />

vergleichbar ist. Ein Überhang an ausländischer<br />

Quellensteuer kann nicht angerechnet<br />

werden. Soweit sich die Fondsgesellschaft<br />

über andere Dachfondsgesellschaften an US-<br />

Portfoliounternehmen beteiligt, gelten darüber<br />

hinaus besondere Vorschriften, welche<br />

zu Quellensteuern bis zu 30 % führen können.<br />

Aufgrund der in USA gültigen Regelungen<br />

zur Quellenbesteuerung von US-Wertpapieren<br />

sind die für US-Besteuerungszwecke<br />

wirtschaftlich Berechtigten der Fondsgesellschaft<br />

ordnungsgemäß zu dokumentieren.<br />

Zu diesem Zweck haben alle Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft die für die US-Quellensteuer<br />

erforderlichen Erklärungen (W-8BEN<br />

für Nicht-US-Personen) auszufüllen und ggf.<br />

zusätzlich eine US-Steuernummer zu beantragen.<br />

Etwaige hieraus entstehende zu-<br />

sätzliche Kosten bei der Fondsgesellschaft<br />

sind in den Planzahlen nicht berücksichtigt.<br />

Bei Immobilienanlagen im Ausland hat bei<br />

Bestehen von Doppelbesteuerungsabkommen<br />

im Normalfall der ausländische Belegenheitsstaat<br />

das abschließende Besteuerungsrecht<br />

(unter Progressionsvorbehalt in<br />

der Bundesrepublik Deutschland). Bei den<br />

von der Fondsgesellschaft angestrebten<br />

Immobilieninvestitionsstandorten erfolgt<br />

grundsätzlich die Besteuerung im Ausland<br />

(unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts<br />

im Inland). Ausnahmen hierzu<br />

bestehen z. B. bei Immobilien in der Schweiz<br />

und in Spanien (das Besteuerungsrecht der<br />

Bundesrepublik Deutschland bleibt unter<br />

Anrechnung der ausländischen Einkommensteuer<br />

aufrechterhalten). Soweit sich bei<br />

geplanten Immobilieninvestitionen im<br />

Ausland Einzelfragen der ausländischen<br />

Besteuerung auf die Prognoserechnung<br />

wesentlich auswirken, wurden die Erläuterungen<br />

dort vorgenommen. Es wird auf die<br />

Ausführungen zur langfristigen Prognoserechnung<br />

S. 63 verwiesen.<br />

Durch den Progressionsvorbehalt wird das in<br />

Deutschland steuerpflichtige Einkommen mit<br />

dem Satz besteuert, der zur Anwendung<br />

kommen würde, wenn sich das in Deutschland<br />

steuerpflichtige Einkommen um das<br />

nach den Doppelbesteuerungsabkommen<br />

steuerfreie ausländische Einkommen erhöhen<br />

würde.<br />

Beendigung der Kapitalanlage<br />

In den Fällen, in denen der Anleger seinen<br />

Anteil an der Gesellschaft veräußert, ist die<br />

Veräußerung der Beteiligung einer anteiligen<br />

Veräußerung der Wirtschaftsgüter gleichzustellen<br />

(vgl. privates Veräußerungsgeschäft).<br />

Gewinne aus der Veräußerung eines Kommanditanteils<br />

vor Ablauf von 10 Jahren nach<br />

seiner Anschaffung unterliegen als privates<br />

Veräußerungsgeschäft der Besteuerung,<br />

soweit es sich um die anteilige Veräußerung


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

113<br />

von Grundvermögen handelt. Soweit es sich<br />

um die anteilige Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen<br />

oder von Zertifikaten<br />

handelt, gilt eine einjährige Spekulationsfrist.<br />

Bei Ermittlung eines eventuell angefallenen<br />

Spekulationsgewinns sind auch die bis<br />

dahin angefallenen Abschreibungen bei Immobilien<br />

gewinnerhöhend zu berücksichtigen.<br />

Überschreiten die von den Fondsgesellschaften<br />

getätigten und dem einzelnen<br />

Gesellschafter anteilig zuzurechnenden<br />

Grundstücksveräußerungen entweder für<br />

sich gesehen oder unter Zusammenrechnung<br />

mit der Veräußerung von Objekten die<br />

so genannte Drei-Objekt-Grenze, nach der<br />

ein Steuerpflichtiger innerhalb eines 5 Jahreszeitraumes<br />

bis zu 3 Objekte veräußern<br />

kann, wird der Anleger selbst im Rahmen<br />

eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

tätig, wenn ihm die Objekte nach Maßgabe<br />

der Kriterien (Beteiligung von mehr als 10 %<br />

oder mehr als 250.000,00 €) zuzurechnen<br />

sind. In diesen Fällen liegen keine privaten<br />

Veräußerungsgeschäfte i. S. § 23 EStG vor,<br />

sondern gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.<br />

Nach Ablauf der so genannten Spekulationsfrist<br />

sind Veräußerungen i. S. § 23 EStG<br />

nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich<br />

steuerfrei. Bei vorzeitigen Übertragungen<br />

von Beteiligungen, auch im Rahmen der<br />

vorweggenommenen Erbfolge, sollte in<br />

jedem Fall der Rat eines Steuerberaters<br />

eingeholt werden, da vorliegend auf Ebene<br />

der vermögensverwaltenden Immobilienfondsgesellschaften<br />

Darlehen regelmäßig<br />

vorhanden sind und damit teilentgeltliche<br />

Rechtsgeschäfte (z. B. Übernahme von<br />

Verbindlichkeiten) vorliegen. Folglich kann<br />

auch die Schenkung einer Beteiligung zu<br />

einem Spekulationsgeschäft führen. Da nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. die<br />

Ausführungen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer)<br />

bei treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteilen ein Sachleistungsanspruch<br />

zu bewerten ist, läge aus schenkungsteuerlicher<br />

Sicht kein teilentgeltliches<br />

Rechtsgeschäft mehr vor. Das wiederum<br />

steht aber u. U. im Widerspruch zur Ermittlung<br />

des einkommensteuerpflichtigen Gewinns<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften,<br />

bei welchen nach § 23 Abs.1 Satz 4 EStG<br />

auch bei Veräußerung mittelbarer Beteiligungen<br />

von einer Veräußerung der anteiligen<br />

Wirtschaftsgüter auszugehen ist. Hierzu<br />

hat sich jedoch noch keine Meinung im<br />

Schrifttum gebildet.<br />

Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />

sollen mittelbare Erwerbe an<br />

Zielunternehmen (Private Equity) und Zertifikatserwerbe,<br />

die nach dem 31.12.2008<br />

vorgenommen werden, künftig einer pauschalen<br />

Abgeltungssteuer (Plan: 25%)<br />

unterworfen werden. Bei Erwerben vor dem<br />

31.12.2008 sollen die bisherigen Grundsätze<br />

zur Steuerfreiheit privater Veräußerungsgeschäfte<br />

nach Ablauf eines Jahres fortgelten.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Übertragungen der Kommanditanteile durch<br />

Schenkung oder durch Erbschaft unterliegen<br />

der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ob<br />

eine Steuerschuld entsteht, kann an dieser<br />

Stelle nicht beurteilt werden, da dies von<br />

einer Reihe individueller Faktoren abhängig<br />

ist (z. B. Höhe des Erwerbs, Güterstand,<br />

frühere Erwerbe, Steuerklassen, Freibeträge<br />

usw.). Im Rahmen der Bewertung der<br />

Vermögensübertragung wird die nicht<br />

treugeberisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />

als anteilige Beteiligung an den<br />

Wirtschaftsgütern der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG angesehen.<br />

Dabei handelt es sich zum einen um die von<br />

der Gesellschaft mittelbar gehaltenen<br />

Beteiligungen (Zielunternehmen), deren<br />

Verkehrswerte zugrunde gelegt werden<br />

sowie um Zertifikate als auch liquide Mittel.<br />

Die Bewertung von Zielunternehmen<br />

ermittelt sich bei nicht börsennotierten<br />

Unternehmen in der Regel nach dem<br />

„Stuttgarter Verfahren“. Liquide Mittel und<br />

fällige Ansprüche der Fondsgesellschaft aus


114<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

eingelösten Zertifikaten sind mit dem Nennwert<br />

zu bewerten. Nicht fällige Ansprüche<br />

aus noch nicht eingelösten Zertifikaten sind<br />

mit dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) zu<br />

bewerten. Dieser wird durch den Preis bestimmt,<br />

der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />

nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes<br />

bei einem Verkauf zu erzielen<br />

wäre. Des Weiteren hält die Fondsgesellschaft<br />

künftig Grundstücksanteile, die der<br />

so genannten Bedarfsbewertung unterliegen.<br />

Soweit die Gesellschaft an ausländischen<br />

Investmentfonds beteiligt ist, sind<br />

die steuerlichen Regelungen des Sitzstaates<br />

und gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zu beachten, wobei die von der<br />

Finanzverwaltung ggf. als Sachleistungsanspruch<br />

definierten Bewertungseinheiten<br />

regelmäßig als inländisches Vermögen<br />

anzusehen wären.<br />

Die erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />

Bewertung von Fondsanteilen ist derzeit<br />

nicht gesichert. Zum einen vertritt die<br />

Finanzverwaltung bei Anteilen, die über<br />

einen Treuhänder gehalten werden, die<br />

Auffassung, dass nicht die Steuerwerte der<br />

anteiligen Wirtschaftsgüter, sondern der<br />

Verkehrswert der Beteiligung im Schenkungs-/Erbfalle<br />

für Zwecke der Erbschaftund<br />

Schenkungsteuer heranzuziehen ist.<br />

Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht<br />

entschieden, dass die derzeitige Bewertung<br />

von Grundvermögen verfassungswidrig<br />

ist und dass der Gesetzgeber diese bis<br />

spätestens zum Ende des Jahres 2008 neu<br />

regeln muss. Eine nachteilige Neuregelung<br />

ist in Kürze zu erwarten.<br />

Österreich:<br />

Hinsichtlich des Vermögensübergangs im<br />

Wege des Erbfalls liegt das Besteuerungsrecht<br />

für in Österreich belegenes Grundvermögen<br />

oder eines Anteils an einer Gesellschaft,<br />

die Grundvermögen in Österreich<br />

hält, bei der Republik Österreich. In Deutschland<br />

erfolgt insoweit die Freistellung (unter<br />

Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts).<br />

Bei einem schenkweisen Übergang<br />

haben beide Staaten das Besteuerungsrecht,<br />

wobei für deutsche Besteuerungszwecke der<br />

gemeine Wert zum Ansatz kommt. Zur Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung wird die in<br />

Österreich festgesetzte und entrichtete<br />

Schenkungsteuer auf Antrag angerechnet.<br />

Mit Urteil vom 7. März 2007 hat der österreichische<br />

Verfassungsgerichtshof die Erbschaftssteuer<br />

aufgehoben. Voraussichtlich<br />

wird diese ab dem 01.08.2008 wegfallen.<br />

Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen<br />

auf deutsche Anleger lassen sich noch nicht<br />

bestimmen.<br />

Frankreich:<br />

Mit Frankreich wurden Verhandlungen über<br />

ein Doppelbesteuerungsabkommen über<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuern geführt.<br />

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

vom 30.03.2007 soll das Besteuerungsrecht<br />

für in Frankreich belegenes Grundvermögen<br />

Frankreich zufallen. Als anzuwendende<br />

Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />

ist die Steueranrechnung geplant.<br />

Damit wird für französisches Grundvermögen<br />

keine Freistellung von der deutschen<br />

Steuer gewährt. Bislang haben sowohl Frankreich<br />

als auch die Bundesrepublik das Besteuerungsrecht.<br />

Das Grundvermögen ist für<br />

die deutsche Besteuerung mit dem gemeinen<br />

Wert anzusetzen. Zur Vermeidung der<br />

Doppelbesteuerung wird die in Frankreich<br />

festgesetzte und entrichtete Steuer insoweit<br />

auf die deutsche Steuer angerechnet, als auf<br />

das französische Vermögen in der Bundesrepublik<br />

eine Steuer festgesetzt wird.<br />

USA:<br />

Aufgrund des mit den USA bestehenden<br />

Doppelbesteuerungsabkommens für Erbschaften<br />

und Schenkungen haben die USA<br />

für Grundbesitz aufgrund des Belegenheitsprinzips<br />

das Besteuerungsrecht. Als anzuwendende<br />

Methode zur Vermeidung der<br />

Doppelbesteuerung wurde die Steueranrechnung<br />

vereinbart. Damit wird im Gegensatz<br />

zum allgemeinen Doppelbesteuerungsabkommen<br />

mit den USA bei der Erbschaftund<br />

Schenkungsteuer für US-Vermögen<br />

keine Freistellung von der deutschen Steuer<br />

gewährt.


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

115<br />

Vermögensteuer<br />

Eine Vermögensteuer wird seit dem<br />

01.01.1997 nicht mehr erhoben. Ihre<br />

künftige Wiedereinführung durch den<br />

Gesetzgeber ist nicht ausgeschlossen.<br />

In Österreich wird derzeit gleichfalls keine<br />

Vermögensteuer erhoben. In Frankreich wird<br />

eine Vermögensteuer erhoben, auch für<br />

Nichtansässige mit in Frankreich belegenen<br />

Grundvermögen (und ggf. Unternehmensbeteiligungen).<br />

Das Doppelbesteuerungsabkommen<br />

mit den USA erstreckt sich auch<br />

auf die Vermögensteuer, wobei sich aufgrund<br />

der dort geregelten Freistellungsmethode<br />

eine Wiedereinführung der Vermögensteuer<br />

in der Bundesrepublik nicht<br />

auswirken würde.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische<br />

Grundstücke beziehen, unterliegen<br />

mit den Nummern 1 bis 7 des Absatzes 1<br />

unter Berücksichtigung der Absätze 2 bis 7<br />

des § 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Die<br />

Aufnahme der Fondsgesellschaft als weiteren<br />

Kommanditisten in einer grundbesitzverwaltenden<br />

Personengesellschaft löst<br />

keine Grunderwerbsteuer aus, soweit sich<br />

hierdurch der Gesellschafterbestand innerhalb<br />

von 5 Jahren nicht um mehr als 95 %<br />

ändert oder soweit sich nicht mehr als 95 %<br />

der Anteile an der Gesellschaft in einer Hand<br />

vereinigen.<br />

Zinsabschlagsteuer<br />

Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft<br />

werden vorübergehend verzinslich angelegt.<br />

Zinseinnahmen im Inland werden mit einer<br />

Zinsabschlagsteuer von 30 % belastet,<br />

welche im Verfahren über die gesonderte<br />

und einheitliche Feststellung der Einkünfte<br />

der Gesellschaft durch das Finanzamt ermittelt<br />

und den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter<br />

mitgeteilt werden. Die gezahlten<br />

Steuerabzugsbeträge werden dann auf die<br />

persönliche Einkommensteuer der Gesellschafter<br />

angerechnet.<br />

Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />

soll eine pauschale<br />

Abgeltungssteuer von voraussichtlich 25%<br />

(zzgl. Solidaritätszuschlag) eingeführt<br />

werden, die nur bei Beantragung des dann<br />

ebenfalls zur Einführung beabsichtigten<br />

Wahlveranlagungsverfahrens auf die persönliche<br />

Einkommensteuer angerechnet werden<br />

kann.<br />

Veranlagungsverfahren<br />

Die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />

& Co. KG reicht jährlich bei dem für sie<br />

zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur<br />

gesonderten und einheitlichen Feststellung<br />

der Einkünfte ein, welches die Einkünfte der<br />

Gesellschafter feststellt. Dieses Finanzamt<br />

teilt dem jeweiligen für den Kommanditisten<br />

zuständigen Wohnsitzfinanzamt dessen Anteil<br />

an den Einkünften mit, welches diesen<br />

bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

berücksichtigt. Eventuelle Sonderwerbungskosten<br />

des Kommanditisten können<br />

(nur) im Rahmen der gesonderten und<br />

einheitlichen Feststellung geltend gemacht<br />

werden, die der Anleger der Fondsgesellschaft<br />

mitzuteilen hat.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

ein Anleger aufgrund seiner Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft in einem anderen<br />

Land, in welchem die Fondsgesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar investiert ist,<br />

künftig zusätzlich eine eigene Steuererklärung<br />

einreichen muss. Zum Teil wird das im<br />

Ausland u. a. davon abhängig gemacht, ob<br />

ein Anleger nur über eine Beteiligung (z. B.<br />

über das vorliegende Beteiligungsangebot)<br />

verfügt oder zugleich in mehreren ausländischen<br />

Beteiligungen investiert ist.


116 VERTRÄGE<br />

Verträge<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr<br />

1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG.<br />

2. Sitz der Gesellschaft ist Neutraubling<br />

(Kreis Regensburg).<br />

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

§ 2 Gegenstand<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der<br />

Erwerb und die Verwaltung eigenen<br />

Anlagevermögens nach Maßgabe der in der<br />

Anlage 1 zu diesem Vertrag gesondert<br />

festgelegten Anlagegrundsätze.<br />

2. Das Anlagevermögen darf bestehen aus<br />

a) Anteilen, die eine Beteiligung am<br />

Ergebnis eines Unternehmens gewähren,<br />

b) Anteilen an einem Treuhandvermögen,<br />

Anteilen an sonstigen geschlossenen<br />

Fonds,<br />

c) anderen Rechten und Forderungen,<br />

d) Grundstücken und grundstücksgleichen<br />

Rechten.<br />

3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />

vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängen oder ihm unmittelbar<br />

oder mittelbar förderlich sind, sofern dies<br />

ohne besondere Erlaubnis zulässig ist. Die Gesellschaft<br />

darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen<br />

errichten, sich an anderen Unternehmen<br />

beteiligen, Tochtergesellschaften<br />

gründen, Unternehmensverträge abschließen<br />

und Interessengemeinschaften eingehen.<br />

§ 3 Gesellschafter, Einlagen, Haftsummen<br />

1. Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär)<br />

ist die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH,<br />

Neutraubling (Kreis Regensburg). Sie hat<br />

keine Einlage zu leisten und ist am Kapital<br />

der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2. Kommanditist (geschäftsführender Kommanditist)<br />

ist die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH,<br />

Neutraubling (Kreis Regensburg). Ihre in das<br />

Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

beträgt 5.000 €, ohne dass sie verpflichtet<br />

ist, eine Einlage zu leisten. Der weitere<br />

Beitrag des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

besteht in der Übernahme der<br />

Geschäftsführung. Hierfür erhält er eine feste<br />

Vergütung nach Maßgabe des § 10.<br />

§ 4 Aufnahme von Kommanditkapital<br />

1. Die Gesellschaft nimmt bis zum 30.04.2008<br />

(Zeichnungsfrist) Kommanditkapital im Wege<br />

des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen<br />

im Sinne des Verkaufsprospektgesetzes<br />

auf. Der Gesamtbetrag des Kommanditkapitals<br />

und die Zahl der Kommanditisten sind<br />

nicht beschränkt. Das Volumen des Angebots<br />

beträgt mindestens 3 Mio. €. Über das endgültige<br />

Volumen des Angebots, über eine Verlängerung<br />

der Zeichnungsfrist bis zum 31.10.2008<br />

und ihre vorzeitige Beendigung entscheidet<br />

der geschäftsführende Kommanditist.<br />

2. Das Kommanditkapital wird durch Anleger<br />

aufgebracht. Die auf einen Anleger entfallende<br />

Einlage beträgt mindestens 10.000,00 €<br />

und ist zuzüglich eines Aufgelds (Agio) von<br />

5 % der Einlage nach Zeichnung fällig.<br />

Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

berechtigt und bevollmächtigt, zum Zweck<br />

des Einzugs der Einlagen und des Agios mit<br />

den Anlegern Vereinbarungen über die<br />

Fälligkeit und die Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

zu schließen. Hierin soll geregelt<br />

werden, dass die Fondsgesellschaft berechtigt<br />

ist, weitere Einzugsversuche zu unterlassen,<br />

wenn das vom Anleger angegebene Konto<br />

die erforderliche Deckung bei zwei Einzugsversuchen<br />

nicht aufweist.<br />

3. Die PTM Portfolio Treuhand München<br />

Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald<br />

(Kreis München), ist zum Zweck der mittelbaren<br />

Beteiligung von Anlegern berechtigt,<br />

durch einseitige Erklärung gegenüber dem<br />

geschäftsführenden Kommanditisten als<br />

weiterer Kommanditist (Treuhandkommanditist)<br />

beizutreten und ihren Gesellschaftsanteil<br />

treuhänderisch für Anleger (Treugeber) zu<br />

halten. Der Kapitalanteil des Treuhandkom-


VERTRÄGE<br />

117<br />

manditisten bestimmt sich zunächst nach der<br />

von den Treugebern übernommenen Einlage<br />

und ändert sich nach § 5 Abs. 2. Seine im<br />

Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

beträgt 5.000,00 €.<br />

4. Zahlungen der Anleger dürfen, solange ein<br />

Mittelverwendungskontrolleur bestellt ist,<br />

nur auf Konten entgegengenommen und<br />

transferiert werden, über die Verfügungen<br />

nicht ohne Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

möglich sind.<br />

5. Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2020<br />

weiteres Kommanditkapital auf, indem Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) in Höhe eines<br />

nach Ermessen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten festgelegten Anteils zur<br />

Erhöhung des Kapitalanteils des Ausschüttungsberechtigten<br />

verwendet werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass der Ausschüttungsberechtigte<br />

bei Zeichnung oder nach<br />

Aufforderung durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten spätestens vor der ersten<br />

Ausschüttung erklärt hat, dass der auf ihn<br />

entfallende Kapitalanteil maximal um den<br />

Betrag der ihm zustehenden Ausschüttungen<br />

erhöht werden soll. Die Erklärung ist für die<br />

Zukunft unter Einhaltung einer Frist von einem<br />

Monat jederzeit gegenüber dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten widerruflich. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist berücksichtigt<br />

bei der Festlegung des für die Kapitalerhöhungen<br />

zu verwendenden Anteils an den<br />

Ausschüttungen pauschal die Liquiditätsfolgen,<br />

die den Anlegern aus der Beteiligung<br />

bei einer künftigen Ausweitung der Besteuerung<br />

von Veräußerungsgewinnen entstehen<br />

können.<br />

6. Treugeber im Sinne des Abs. 3 werden,<br />

soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten<br />

der Gesellschaft behandelt, ohne dass<br />

sie selbst unmittelbar Gesellschafter werden.<br />

Der Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten<br />

wird so behandelt, wie wenn<br />

entsprechend der mittelbaren Beteiligung der<br />

Treugeber mehrere Gesellschaftsanteile bestehen<br />

würden.<br />

7. Der Treugeber hat mit Abschluss des<br />

Treuhandvertrages die Verbindlichkeiten des<br />

Treuhandkommanditisten aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

zu übernehmen, die durch<br />

die im Auftrag des Treugebers erfolgende<br />

Erhöhung des Kapitalanteils des Treuhandkommanditisten<br />

begründet werden,<br />

insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung<br />

von Einlage und Agio, mit der Wirkung, dass<br />

er als Schuldner an die Stelle des Treuhandkommanditisten<br />

tritt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist stimmt der Schuldübernahme<br />

durch die Treugeber hiermit unter Billigung<br />

aller Gesellschafter im Voraus mit Wirkung<br />

für die Gesellschaft zu, §§ 414, 415 BGB.<br />

8. Die Gesellschaft ist im Falle des Schuldnerverzugs<br />

berechtigt, je Rücklastschrift und<br />

Mahnung dem Verrechnungskonto des<br />

Schuldners (§ 5 Abs. 4) pauschal 20,00 € zu<br />

belasten und einzuziehen. Die Gesellschaft<br />

kann die Pauschale entsprechend der<br />

Kostenentwicklung anpassen (§ 315 BGB).<br />

Dem Schuldner ist der Nachweis gestattet,<br />

dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht<br />

entstanden oder wesentlich niedriger ist als<br />

die Pauschale. Unbeschadet sonstiger<br />

gesetzlicher oder in diesem Vertrag vorgesehener<br />

Rechtsfolgen können für die Dauer des<br />

Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB für das Jahr verlangt<br />

werden. § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.<br />

§ 5 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber<br />

werden folgende Kapitalkonten geführt:<br />

a) Einlagenkonto I: Auf diesem Konto wird<br />

der Betrag der gemäß § 4 Abs. 2<br />

gezeichneten Einlage (ohne das Agio)<br />

gebucht (Kommanditkapital).<br />

b) Einlagenkonto II: Auf diesem Konto wird<br />

der Betrag der gemäß § 4 Abs. 5 übernommenen<br />

Einlageverpflichtung gebucht.<br />

c) Einlagenkonto III: Auf diesem Konto wird<br />

der Betrag der ausstehenden Einlage<br />

(ohne das Agio) gebucht. Gemäß § 4<br />

Abs. 2 und 5 geleistete Einlage (ohne das<br />

Agio) verändert den Stand dieses Kontos.<br />

d) Verlustkonto I: Auf diesem Konto werden<br />

die Anteile an den Ergebnissen der Jahre<br />

2007 und 2008 gebucht, bis alle Gesellschafter<br />

und Treugeber unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihrer Einlageleistung rechnerisch<br />

gemäß dem Verhältnis ihrer nach<br />

§ 4 Abs. 2 gezeichneten Einlagen an den<br />

kumulierten (negativen) Ergebnissen der<br />

Jahre 2007 und 2008 beteiligt sind.<br />

e) Verlustkonto II: Auf diesem Konto<br />

werden alle sonstigen Verlustanteile<br />

erfasst.


118 VERTRÄGE<br />

f) Gewinnkonto: Auf diesem Konto werden<br />

die Gewinnanteile gebucht.<br />

g) Entnahmekonto: Auf diesem Konto<br />

werden die Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

gebucht.<br />

h) Rücklagenkonto: Auf diesem Konto wird<br />

das Agio gebucht.<br />

2. Für den durch die Mitgliedschaft oder das<br />

Treuhandverhältnis vermittelten Anteil am<br />

Vermögen, am Gewinn und am Verlust der<br />

Gesellschaft (Kapitalanteil) ist der Saldo der<br />

Kapitalkonten maßgeblich, wobei folgende<br />

Besonderheiten gelten:<br />

a) Die Einlagenkonten I, II und III sind so zu<br />

saldieren, dass sich der Betrag der<br />

geleisteten Einlage (ohne das Agio)<br />

ergibt.<br />

b) Für den Zweck der Verteilung von<br />

Gewinn und Verlust (Verlustkonto II) und<br />

für den Zweck der Ermittlung des<br />

Stimmrechts bleiben die auf dem<br />

Verlustkonto I vorgetragenen Verluste<br />

außer Betracht.<br />

c) Für den Zweck der Verteilung des Stimmrechts<br />

bleibt der Stand des Rücklagenkontos<br />

außer Betracht.<br />

d) Hinsichtlich des Verlustkontos II und des<br />

Gewinnkontos ist der Stand zum Schluss<br />

des letzten Geschäftsjahres maßgeblich.<br />

3. Sämtliche Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />

4. Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber<br />

wird ein Verrechnungskonto geführt. Auf<br />

diesem Konto werden alle sonstigen<br />

Geschäftsvorfälle im Verhältnis zum Gesellschafter<br />

oder Treugeber verbucht.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />

bei Bedarf Unterkonten einrichten.<br />

§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Der geschäftsführende Kommanditist ist zur<br />

Führung der Geschäfte berechtigt und<br />

verpflichtet. Er trifft Anlageentscheidungen<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen unter<br />

Beachtung der in der Anlage zu diesem<br />

Vertrag festgelegten Anlagegrundsätze. Die<br />

übrigen Gesellschafter sind von der Geschäftsführung<br />

ausgeschlossen, sofern nicht<br />

die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />

durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />

zwingend die Führung von Geschäften<br />

durch diesen voraussetzt.<br />

2. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />

Dritten, denen gegenüber er sich eine umfassende<br />

Weisungsbefugnis vorbehält,<br />

Geschäftsführungsaufgaben übertragen. Er<br />

ist zu diesem Zweck berechtigt, im Namen<br />

der Gesellschaft mit Dritten Verträge über die<br />

Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben<br />

zu schließen, soweit die hierin vereinbarten<br />

Vergütungen in der gemäß § 10 Abs. 6<br />

beigefügten Aufstellung (Anlage 2) berücksichtigt<br />

sind, darüber hinaus nur unter<br />

Anrechnung auf die für ihn in § 10 Abs. 2<br />

vereinbarte Vergütung.<br />

3. Die Geschäftsführung soll die nach den<br />

Steuergesetzen für die private Vermögensverwaltung<br />

geltenden Grenzen achten,<br />

insbesondere auch bei der Vornahme von<br />

Reinvestitionen. Gegebenenfalls ist durch<br />

Erwerb der betroffenen Beteiligung mittels<br />

einer von der Gesellschaft zu erwerbenden<br />

oder ihr gehörenden Kapitalgesellschaft die<br />

gewerbliche Infizierung anderer Einkünfte der<br />

Gesellschaft zu vermeiden; ein besonderer<br />

Beschluss (§ 9) ist hierzu nicht erforderlich.<br />

4. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

bevollmächtigt, die Gesellschaft in allen<br />

Angelegenheiten, einschließlich der Veräußerung<br />

und Belastung von Grundstücken,<br />

umfassend und stets einzeln zu vertreten.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist ist von<br />

den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Die ihm erteilte Vollmacht ist nur durch einen<br />

gemäß § 9 gefassten Beschluss und nur aus<br />

Gründen widerruflich, die zum Entzug der<br />

Geschäftsführungsbefugnis berechtigen.<br />

6. Der geschäftsführende Kommanditist kann in<br />

vorstehendem Umfang die Vollmachtserteilung<br />

durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte<br />

Urkunde verlangen.<br />

7. Die Gesellschafter unterliegen keinem<br />

Wettbewerbsverbot. Sie dürfen gleiche oder<br />

ähnliche Aufgaben auch bei anderen<br />

Gesellschaften übernehmen. Gesellschafter<br />

und Treugeber sind zur Verschwiegenheit in<br />

allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

verpflichtet.


VERTRÄGE<br />

119<br />

§ 7 Beirat<br />

1. Bei der Gesellschaft kann ein Beirat gebildet<br />

werden.<br />

2. Der Beirat hat drei bis fünf Mitglieder.<br />

Beiratsmitglied kann nur eine natürliche, voll<br />

geschäftsfähige Person sein. Beiratsmitglied<br />

kann nicht sein, wer zur Geschäftsführung<br />

bei der Gesellschaft befugt ist oder Geschäftsführungsaufgaben<br />

oder weisungsgebundene<br />

Aufgaben bei dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder bei einem<br />

Unternehmen oder einer Person ausübt, das<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

beherrscht oder von diesem oder von der<br />

Gesellschaft abhängig ist. Beiratsmitglied<br />

kann ferner nicht sein, wer aus der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen wurde.<br />

3. Die Beiratsmitglieder werden bei Beschlussfassung<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

jeweils für die Zeit bis zur übernächsten<br />

Beschlussfassung über die Feststellung<br />

des Jahresabschlusses bestellt. Jedes<br />

Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne<br />

Mitteilung von Gründen mit einer Frist von<br />

drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />

durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

niederlegen. Dieser hat die übrigen Beiratsmitglieder,<br />

die Gesellschafter und die<br />

Treugeber hiervon zu unterrichten.<br />

4. Drei Beiratsmitglieder werden gewählt. Für<br />

die Wahl gelten die Bestimmungen dieses<br />

Vertrages über die Beschlussfassung (§ 9) mit<br />

folgender Maßgabe entsprechend:<br />

a) Die Wahl findet erstmalig bei Beschlussfassung<br />

über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

für das Jahr 2007 statt. Die<br />

Wahl ist zu einem früheren Zeitpunkt<br />

durchzuführen, wenn Gesellschafter oder<br />

Treugeber, auf die allein oder zusammen<br />

mindestens 10 % der Stimmrechte entfallen,<br />

dies schriftlich verlangen oder der<br />

geschäftsführende Kommanditist dies<br />

vorschlägt.<br />

b) Jeder Gesellschafter und jeder Treugeber<br />

kann Wahlvorschläge machen. Wählbar<br />

ist nur, wer als Gesellschafter oder Treugeber<br />

die fällige Einlage geleistet hat und<br />

vor Durchführung der Wahl erklärt, dass<br />

er zur Übernahme des Amtes bereit ist.<br />

c) Es findet ein Wahlgang statt, in dem drei<br />

Mitglieder und drei Ersatzmitglieder<br />

bestimmt werden. Jeder Stimmberechtigte<br />

kann sechs Voten abgeben. Jeder<br />

Stimmberechtigte darf für einen<br />

Wahlvorschlag jeweils nur ein Votum<br />

abgeben. Jedes Votum ist mit der Zahl<br />

der darauf gemäß § 9 Abs. 2 entfallenden<br />

Stimmen zu gewichten. Gewählt<br />

sind diejenigen Personen, die die meisten<br />

Stimmen auf sich vereinigen.<br />

d) Der geschäftsführende Kommanditist<br />

darf die Bestellung gewählter Beiratsmitglieder<br />

aus einem in der Person des<br />

Gewählten liegenden wichtigen Grund<br />

verweigern.<br />

5. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />

bis zu zwei weitere Mitglieder in den Beirat<br />

entsenden.<br />

6. Scheidet ein gewähltes Beiratsmitglied vor<br />

Ablauf der Amtszeit aus, rückt das Ersatzmitglied<br />

nach, das die meisten Stimmen auf sich<br />

vereinigt hat. Eine Nachwahl findet vor der<br />

nächsten ordentlichen Wahl nur statt, wenn<br />

Gesellschafter oder Treugeber, auf die allein<br />

oder zusammen mindestens 10 % der Stimmrechte<br />

entfallen, dies schriftlich verlangen. Bei<br />

vorzeitigem Ausscheiden eines entsandten<br />

Beiratsmitglieds kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist ein Ersatzmitglied entsenden.<br />

7. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen<br />

Vorsitzenden. Der Beirat kann sich eine<br />

Geschäftsordnung geben. Über die Sitzungen<br />

des Beirats ist eine Niederschrift anzufertigen,<br />

die der Vorsitzende zu unterzeichnen hat.<br />

8. Ein Beiratsmitglied kann, ebenso wie der<br />

geschäftsführende Kommanditist, unter<br />

Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen,<br />

dass der Vorsitzende unverzüglich<br />

mit angemessener Frist den Beirat einberuft.<br />

Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so<br />

kann das Beiratsmitglied oder der geschäftsführende<br />

Kommanditist unter Mitteilung des<br />

Sachverhalts und der Angabe einer Tagesordnung<br />

selbst den Beirat einberufen.<br />

9. Der Beirat hat die Geschäftsführung zu<br />

beraten. Er kann die Bücher und Schriften der<br />

Gesellschaft sowie ihre Vermögensgegenstände<br />

einsehen und prüfen. Er kann damit<br />

auch einzelne Mitglieder beauftragen und<br />

nach Beschluss gemäß § 9 auf Kosten der<br />

Gesellschaft einen Sachverständigen<br />

hinzuziehen.


120 VERTRÄGE<br />

10. Der geschäftsführende Kommanditist hat<br />

dem Beirat zu berichten<br />

a) über wesentliche Abweichungen von der<br />

zuletzt berichteten Finanz- und Investitionsplanung<br />

unter Angabe von Gründen;<br />

b) über Geschäfte, die für die Rentabilität<br />

oder Liquidität der Gesellschaft von<br />

erheblicher Bedeutung sein können;<br />

c) aus sonst wichtigem Anlass;<br />

d) auf Verlangen des Beirats über Angelegenheiten<br />

der Gesellschaft, die auf die<br />

Lage der Gesellschaft von erheblichem<br />

Einfluss sein können.<br />

11. Der Beirat trifft seine Entscheidungen in Vollversammlungen,<br />

sofern nicht alle Beiratsmitglieder<br />

mit einem anderen Verfahren einverstanden<br />

sind. Abwesende Beiratsmitglieder<br />

können dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen,<br />

dass sie Stimmabgaben in Schriftoder<br />

Textform überreichen lassen. Bei Abstimmungen<br />

hat jedes Mitglied eine Stimme. Es<br />

entscheidet die Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit<br />

gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />

den Ausschlag.<br />

12. Ist ein Beirat nicht gebildet oder nicht<br />

beschlussfähig, ist der Mitteilung des<br />

Jahresabschlusses ein Bericht über alle<br />

Angelegenheiten beizufügen, über die der<br />

Beirat zu informieren gewesen wäre.<br />

13. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit<br />

über vertrauliche Berichte und vertrauliche<br />

Beratungen verpflichtet. Sie haben bei<br />

der Erfüllung der ihnen obliegenden<br />

Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt<br />

einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten<br />

anzuwenden pflegen.<br />

14. Der Beirat hat keine Überwachungspflichten.<br />

Die aktienrechtlichen Vorschriften über den<br />

Aufsichtsrat sind auf den Beirat nicht<br />

entsprechend anwendbar.<br />

§ 8 Formale Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Der geschäftsführende Kommanditist bestellt<br />

für die Gesellschaft einen Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Seine Amtszeit endet einen<br />

Monat nach Ablauf der Zeichnungsfrist. Für<br />

die darauf folgende Zeit wird ein Mittelverwendungskontrolleur<br />

vom geschäftsführenden<br />

Kommanditisten nur aufgrund Beschlusses<br />

nach § 9 bestellt.<br />

2. Mittelverwendungskontrolleur kann nur sein,<br />

wer der Wirtschaftsprüferkammer oder einer<br />

Steuerberaterkammer angehört. Seine Rechte<br />

und Pflichten bestimmen sich nach dem mit<br />

ihm zu schließenden Vertrag. Zu einer<br />

materiellen Prüfung der Investitionen ist er<br />

weder berechtigt noch verpflichtet.<br />

§ 9 Beschlüsse<br />

1. Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen<br />

oder durch Stimmabgabe in anderer<br />

Form gefasst; über die Form der Beschlussfassung<br />

entscheidet der geschäftsführende<br />

Kommanditist nach billigem Ermessen (§ 315<br />

BGB). Bei der Beschlussfassung sind die<br />

Treugeber wie Gesellschafter zu behandeln.<br />

Sie sind insbesondere berechtigt, selbst an<br />

der Beschlussfassung teilzunehmen und das<br />

Stimmrecht auszuüben, das auf ihren<br />

jeweiligen Kapitalanteil entfällt. Die auf den<br />

Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten<br />

entfallenden Stimmrechte dürfen dabei<br />

unterschiedlich – für den einzelnen Treugeber<br />

jeweils einheitlich – ausgeübt werden.<br />

2. Soweit nicht abweichend geregelt, entscheidet<br />

die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />

Das Gewicht einer Stimme richtet sich nach<br />

der Höhe des Kapitalanteils am Schluss des<br />

letzten Geschäftsjahres; ist aufgrund der<br />

Dauer der Zeichnungsfrist bis zum Schluss<br />

des letzten Geschäftsjahres nicht von allen<br />

Gesellschaftern und Treugebern eine Einlage<br />

geleistet worden, so ist für das Stimmgewicht<br />

aller Gesellschafter und Treugeber die<br />

gezeichnete Einlage (Kapitalkonto I) maßgeblich.<br />

Enthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen.<br />

3. Beschlüsse über die Änderung dieses<br />

Vertrages, einschließlich der Änderung der in<br />

der Anlage zu diesem Vertrag festgelegten<br />

Anlagegrundsätze, sowie Beschlüsse über die<br />

Auflösung der Gesellschaft und Beschlüsse<br />

nach dem Umwandlungsgesetz bedürfen<br />

einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen. Wird durch den Beschluss in ihre<br />

Rechte und Pflichten eingegriffen, ist ferner<br />

die Zustimmung des persönlich haftenden<br />

Gesellschafters sowie des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten erforderlich, sofern kein<br />

gesetzliches Stimmverbot besteht.


VERTRÄGE<br />

121<br />

4. Der Beschlussfassung unterliegen<br />

a) die Feststellung des Jahresabschlusses der<br />

Gesellschaft;<br />

b) die Wahl des Abschlussprüfers;<br />

c) die Entlastung der zur Geschäftsführung<br />

befugten Personen;<br />

d) die Wahl von Beiratsmitgliedern gemäß<br />

§ 7 Abs. 4 und die Entlastung der<br />

Beiratsmitglieder;<br />

e) die Wahl und die Entlastung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs;<br />

f) Änderungen der in der Anlage zu diesem<br />

Vertrag festgelegten Anlagegrundsätze;<br />

g) sonstige Änderungen dieses Vertrages;<br />

h) alle Angelegenheiten, die die Geschäftsführung<br />

zur Entscheidung vorlegt;<br />

i) alle sonstigen Angelegenheiten, für die<br />

dieser Vertrag oder das Gesetz die<br />

Zuständigkeit der Gesellschafter<br />

vorsehen, soweit es sich nicht um<br />

Maßnahmen der Geschäftsführung<br />

handelt.<br />

5. Über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

und die Entlastung der Gesellschaftsorgane<br />

ist regelmäßig Beschluss zu fassen. Ferner ist<br />

eine Beschlussfassung herbeizuführen, wenn<br />

Gesellschafter oder Treugeber, auf die allein<br />

oder zusammen mindestens 10 % der<br />

Stimmrechte entfallen, dies schriftlich<br />

verlangen; sie können zugleich eine bestimmte<br />

Form der Beschlussfassung (Gesellschafterversammlung<br />

oder Abstimmung nach<br />

Abs. 9) verlangen.<br />

6. Gesellschafterversammlungen finden am Sitz<br />

der Gesellschaft statt, sofern der geschäftsführende<br />

Kommanditist nicht nach billigem<br />

Ermessen (§ 315 BGB) einen anderen Ort<br />

bestimmt. Sie werden durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten schriftlich oder in<br />

Textform unter Angabe der Tagesordnung<br />

einberufen. Die Ladungsfrist beträgt vier<br />

Wochen. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />

kann die Einberufungsfrist<br />

in eilbedürftigen Fällen auf zwei Wochen<br />

verkürzt werden. Der Tag der Aufgabe zur<br />

Post und der Tag der Versammlung sind bei<br />

Berechnung der Frist nicht mitzuzählen.<br />

7. Auf einer Gesellschafterversammlung können<br />

Beschlüsse gefasst werden, wenn mehr als 50 %<br />

der Stimmrechte anwesend oder durch<br />

schriftliche Vollmacht vertreten sind. Ist die<br />

Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig,<br />

so ist sie zu vertagen und mit derselben<br />

Tagesordnung und einer Ladungsfrist von<br />

zwei Wochen erneut zu laden. Diese<br />

Gesellschafterversammlung ist unabhängig<br />

von der Höhe der anwesenden oder<br />

vertretenen Stimmrechte beschlussfähig. Ist<br />

die Gesellschafterversammlung nicht<br />

beschlussfähig, so kann der geschäftsführende<br />

Kommanditist an Stelle einer erneuten<br />

Ladung die Beschlussfassung auch gemäß<br />

nachfolgendem Abs. 9 in Schrift- oder<br />

Textform herbeiführen.<br />

8. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung<br />

übernimmt eine zur Vertretung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten befugte<br />

Person. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

ist eine Niederschrift<br />

anzufertigen. In der Niederschrift sind der Ort<br />

und der Tag der Versammlung, der Name des<br />

Vorsitzenden sowie die Art und das Ergebnis<br />

der Abstimmung anzugeben. Die Niederschrift<br />

ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.<br />

Sie ist den Gesellschaftern und Treugebern<br />

in Textform mitzuteilen.<br />

9. Beschlüsse können durch Stimmabgabe in<br />

Schrift- oder Textform gefasst werden, wenn<br />

alle Gesellschafter und Treugeber unter der<br />

gemäß § 18 bekannt gegebenen Anschrift<br />

zur Stimmabgabe aufgefordert werden. Für<br />

die Stimmabgabe ist mindestens eine der<br />

Ladungsfrist entsprechende Frist zu setzen.<br />

Nach Ablauf der Frist eingegangene Stimmen<br />

bleiben unberücksichtigt. Beschlüsse sind mit<br />

Ablauf der Frist gefasst, sofern mindestens<br />

10 % des stimmberechtigten Kapitals der<br />

Gesellschaft vom Stimmrecht Gebrauch<br />

gemacht haben. Die Beschlussfassung ist<br />

unter Angabe des Abstimmungsergebnisses<br />

vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder durch eine von diesem bevollmächtigte<br />

Person festzustellen und den Gesellschaftern<br />

und Treugebern in Textform mitzuteilen.<br />

Scheitert die Beschlussfassung aufgrund zu<br />

geringer Beteiligung, ist nach vorstehendem<br />

Abs. 7 eine Gesellschafterversammlung<br />

einzuberufen, die unabhängig von der Höhe<br />

der anwesenden oder vertretenen Stimmrechte<br />

beschlussfähig ist.<br />

10. Die Unwirksamkeit eines Beschlusses kann<br />

nur binnen einer Ausschlussfrist von einem


122 VERTRÄGE<br />

Monat nach Kenntniserlangung durch eine<br />

gegen die Gesellschaft zu richtende Klage<br />

geltend gemacht werden.<br />

§ 10 Vergütungen und Kosten<br />

1. Der persönlich haftende Gesellschafter erhält<br />

für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 €,<br />

einschließlich der hierauf etwa anfallenden<br />

Umsatzsteuer, fällig jeweils zum 01.01. eines<br />

Jahres, erstmals zum 01.01.2008.<br />

2. Der geschäftsführende Kommanditist erhält<br />

für die Übernahme der Geschäftsführung in<br />

den Geschäftsjahren 2007 und 2008 eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 0,72 % der<br />

zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres von<br />

Anlegern gezeichneten Einlage, fällig jeweils<br />

anteilig zum Ende eines Kalenderquartals und<br />

berechnet nach dem jeweiligen Zeichnungsstand.<br />

In den darauf folgenden Geschäftsjahren<br />

erhält der geschäftsführende Kommanditist<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,72 % des<br />

Kommanditkapitals (Einlagenkonto I) am<br />

Fälligkeitstag, fällig jeweils anteilig zum Ende<br />

eines Kalenderquartals. Ab dem Jahr 2021<br />

ermäßigt sich die Vergütung auf 75 % der<br />

für das Jahr 2020 festgesetzten Vergütung.<br />

Hinzu kommt jeweils die hierauf anfallende<br />

Umsatzsteuer. Hierdurch sind die Sachaufwendungen<br />

des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten abgegolten, soweit sie nicht<br />

gemäß nachstehendem Abs. 6 von der Gesellschaft<br />

zu tragen sind. Auf die vorstehend<br />

vereinbarte Vergütung hat der geschäftsführende<br />

Kommanditist sich Provisionen und<br />

ähnliche Vergütungen anrechnen zu lassen,<br />

die ihm Dritte im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb von Gegenständen des Anlagevermögens<br />

der Gesellschaft gewähren.<br />

3. Der Treuhandkommanditist erhält für die<br />

treuhänderische Übernahme der Kommanditanteile<br />

in den Geschäftsjahren 2007 und<br />

2008 eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

0,07 % der zum Ende des jeweiligen<br />

Geschäftsjahres von Anlegern gezeichneten<br />

Einlage, fällig jeweils anteilig zum Ende eines<br />

Kalenderquartals und berechnet nach dem<br />

jeweiligen Zeichnungsstand. In den darauf<br />

folgenden Geschäftsjahren erhält der<br />

Treuhandkommanditist eine Vergütung in<br />

Höhe von 0,07 % des Kommanditkapitals<br />

(Einlagenkonto I) am Fälligkeitstag, fällig<br />

jeweils anteilig zum Ende eines Kalenderquartals.<br />

Hinzu kommt jeweils die hierauf<br />

anfallende Umsatzsteuer.<br />

4. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt<br />

ermittelte Verbraucherpreisindex nach dem<br />

01.01.2007 oder nach der letzten Anpassung<br />

der Vergütung um mindestens 2,5 %, so sind<br />

der persönlich haftende Gesellschafter, der<br />

geschäftsführende Kommanditist sowie der<br />

Treuhandkommanditist befugt – und im Falle<br />

gesunkener Verbraucherpreise verpflichtet –<br />

ihre Vergütung im gleichen Verhältnis neu<br />

festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch<br />

Erklärung gegenüber dem Beirat; ist kein<br />

Beirat gewählt, erfolgt die Festsetzung durch<br />

eine der Mitteilung des Jahresabschlusses<br />

beizufügende Erklärung. Die Festsetzung gilt<br />

rückwirkend ab dem Fälligkeitstermin, zu<br />

dem erstmals die Voraussetzungen für eine<br />

Anpassung vorlagen; im Falle einer Erhöhung<br />

der Vergütung kann sie auch auf einen<br />

späteren Fälligkeitstermin verschoben<br />

werden. Nach dem Jahr 2020 findet keine<br />

Anpassung der Vergütung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten mehr statt.<br />

5. Beiratsmitglieder erhalten zur Abgeltung ihrer<br />

Aufwendungen eine jährliche Pauschale von<br />

1.000,00 €, der Vorsitzende von 2.000,00 €.<br />

Die Pauschale kann durch Beschluss gemäß<br />

§ 9 mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen geänderten Verhältnissen angepasst<br />

werden.<br />

6. Die Gesellschaft trägt die Emissions- und<br />

Verwaltungskosten gemäß Anlage 2 zu<br />

diesem Vertrag.<br />

§ 11 Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />

1. Die Beteiligung am Jahresgewinn und am<br />

Verlust eines Geschäftsjahres richtet sich nach<br />

dem Verhältnis der Kapitalanteile (§ 5 Abs. 2).<br />

Die Ergebnisse der Jahre 2007 und 2008<br />

werden zunächst vorrangig nach Maßgabe<br />

des § 5 Abs. 1 lit. d) zugewiesen.<br />

2. Die Gesellschaft schüttet ihre Erlöse – insbesondere<br />

ihre Erlöse aus der Veräußerung von<br />

Gegenständen des Anlagevermögens – aus,<br />

sofern nicht deren anderweitige Verwendung<br />

einer sorgfältigen Geschäftsführung<br />

entspricht. Über Zeitpunkt und Höhe der<br />

Ausschüttung entscheidet der geschäftsführende<br />

Kommanditist nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen. Ausschüttungen sollen in der<br />

Regel alsbald nach Vereinnahmung erfolgen.<br />

Ungeachtet dessen können flüssige Mittel zur<br />

Glättung des Ausschüttungsverlaufs und zum<br />

Ausgleich nach dem folgenden Abs. 3 wieder<br />

angelegt werden; ggfs. ist § 6 Abs. 3 zu<br />

beachten.


VERTRÄGE<br />

123<br />

3. Soweit aufgrund der Ergebnisverteilungsund<br />

Entnahmeregelungen während der<br />

Dauer der Gesellschaft Anleger (§ 4), die<br />

nach dem Ende der Zeichnungsfrist in der<br />

gleichen Anzahl voller Kalenderjahre ihre geleistete<br />

Einlage (Saldo der Einlagenkonten I, II<br />

und III) gemäß § 4 Abs. 5 erhöht haben, eine<br />

ungleiche effektive Verzinsung der geleisteten<br />

Einlage erzielen, führt der geschäftsführende<br />

Kommanditist durch Zuweisung von<br />

Vorabanteilen am Ergebnis und bei den Ausschüttungen<br />

nach Möglichkeit einen Ausgleich<br />

herbei. Den gleichen Ausgleich führt der geschäftsführende<br />

Kommanditist unter den<br />

Anlegern herbei, die nach dem Ende der<br />

Zeichnungsfrist nicht mindestens in einem<br />

vollen Kalenderjahr an den Kapitalerhöhungen<br />

teilgenommen haben. Die effektive Verzinsung<br />

ist nach der in der Anlage 3 beigefügten<br />

Formel zu berechnen. Den Zeitpunkt<br />

des Ausgleichs wählt der geschäftsführende<br />

Kommanditist nach billigem Ermessen (§ 315<br />

BGB); spätester Zeitpunkt ist die Auseinandersetzung<br />

bzw. die Verteilung des Liquidationsergebnisses.<br />

4. Der persönlich haftende Gesellschafter, der<br />

geschäftsführende Kommanditist und der<br />

Treuhandkommanditist dürfen unabhängig<br />

vom Jahresergebnis ihre in § 10 bestimmte<br />

Vergütung bei Fälligkeit entnehmen.<br />

5. Entnahmen sind im vorstehend geregelten<br />

Umfang auch insoweit zulässig, als Verluste<br />

oder Entnahmen vorgetragen und nicht<br />

durch Gewinne ausgeglichen sind. Sie sind<br />

jedoch unzulässig, soweit hierdurch beim<br />

persönlich haftenden Gesellschafter das zur<br />

Erhaltung des Stammkapitals erforderliche<br />

Vermögen vermindert würde (§ 30 GmbHG).<br />

§ 12 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />

1. Über Gesellschaftsanteile kann, vorbehaltlich<br />

der nachstehenden Bestimmungen, rechtsgeschäftlich<br />

verfügt werden. Rechtsgeschäftliche<br />

Verfügung ist jede Abtretung, Verpfändung<br />

oder sonstige Belastung.<br />

2. Rechtsgeschäftliche Verfügungen des<br />

persönlich haftenden Gesellschafters, des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten und des<br />

Treuhandkommanditisten über ihre Mitgliedschaft<br />

bedürfen der Zustimmung durch<br />

Beschluss gemäß § 9, es sei denn, die<br />

Verfügung erfolgt zugunsten eines Unternehmens,<br />

das entweder mit dem Gesellschafter<br />

oder mit dessen Gesellschaftern mittelbar<br />

oder unmittelbar verbunden ist, wobei für<br />

eine Verbindung der hälftige Besitz der<br />

Anteile oder der Stimmrechte ausreichend ist.<br />

Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 75 %<br />

der abgegebenen Stimmen.<br />

3. Rechtsgeschäftliche Verfügungen des<br />

Treuhandkommanditisten, die zugunsten des<br />

jeweiligen Treugebers erfolgen, bedürfen<br />

keiner Zustimmung.<br />

4. Sonstige rechtsgeschäftliche Verfügungen<br />

über Gesellschaftsanteile, ihnen gleichkommende<br />

Verfügungen von Treugebern über<br />

ihre durch den Treuhandkommanditisten<br />

vermittelte Stellung sowie Verfügungen über<br />

Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

bedürfen – soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

abweichend geregelt – der<br />

Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Die Zustimmung darf nur<br />

aus wichtigem Grund versagt werden. Ein<br />

wichtiger Grund liegt vor, wenn rechtsgeschäftliche<br />

Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

und ihnen gleichkommende Verfügungen<br />

von Treugebern über ihre durch den<br />

Treuhandkommanditisten vermittelte Stellung<br />

nicht mit Wirkung zum Beginn eines künftigen<br />

Geschäftsjahres erfolgen. Alle Aufwendungen<br />

und Verbindlichkeiten, insbesondere<br />

steuerliche Nachteile, die der Gesellschaft<br />

aufgrund der Verfügung entstehen, gehen im<br />

Verhältnis zur Gesellschaft zu Lasten des von<br />

der Verfügung betroffenen Kapitalanteils.<br />

5. Der Eintritt eines Kommanditisten, auch im<br />

Wege der Sonderrechtsnachfolge, steht<br />

– ausgenommen im Erbfall – unter der aufschiebenden<br />

Bedingung seiner Eintragung im<br />

Handelsregister; abweichende Vereinbarungen<br />

sind möglich. Soweit nicht anders<br />

vereinbart, wird im Handelsregister jeweils<br />

eine Haftsumme in Höhe von 1,00 € eingetragen.<br />

Die Kosten der Eintragung trägt der<br />

Eintretende. Sämtliche zum Handelsregister<br />

erforderlichen Anmeldungen erfolgen durch<br />

den geschäftsführenden Kommanditisten<br />

oder auf Weisung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten durch den persönlich haftenden<br />

Gesellschafter. Diesen ist hierzu in<br />

notariell beglaubigter Form unwiderruflich<br />

Vollmacht zu erteilen. Die Kosten der<br />

Vollmacht trägt der Vollmachtgeber.<br />

6. Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird<br />

die Gesellschaft ohne Auseinandersetzung<br />

mit seinen Erben fortgesetzt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann verlangen, dass


124 VERTRÄGE<br />

mehrere Erben nach dem folgenden Abs. 7<br />

ihre Rechte nur gemeinschaftlich ausüben<br />

und einen gemeinsamen Vertreter bestellen.<br />

7. Steht mehreren Personen ein Gesellschaftsanteil<br />

zu, so können sie die Rechte hieraus nur<br />

gemeinschaftlich ausüben. Ferner haften sie<br />

der Gesellschaft als Gesamtschuldner und sie<br />

können Leistungen nur ungeteilt als<br />

Mitgläubiger fordern. Ihr Stimmrecht kann<br />

nur von einem gemeinsamen Vertreter<br />

ausgeübt werden. Rechtshandlungen, welche<br />

die Gesellschaft ihnen gegenüber vorzunehmen<br />

hat, sind, sofern der Gesellschaft nicht<br />

ein gemeinsamer Vertreter der Rechtsnachfolger<br />

benannt worden ist, wirksam, wenn sie<br />

auch nur gegenüber einem von ihnen<br />

vorgenommen werden.<br />

8. Erben müssen sich durch einen Erbnachweis<br />

legitimieren. Bis zur Legitimation ruht ihr<br />

Stimmrecht. Zum Nachweis der rechtsgeschäftlichen<br />

Sonderrechtsnachfolge ist die<br />

Schriftform erforderlich.<br />

§ 13 Kündigung, Ausschließung von<br />

Gesellschaftern<br />

1. Die Gesellschaft ist bis zum 31.12.2031 nicht<br />

ordentlich kündbar. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist kann diese Frist durch eine der<br />

Mitteilung des Jahresabschlusses beizufügende<br />

oder in ähnlicher Weise bekannt zu<br />

machende Erklärung, auch mehrmals, bis zur<br />

vollständigen Veräußerung des Anlagevermögens<br />

verlängern, höchstens insgesamt um bis<br />

zu zwei Jahre.<br />

2. Jedwede Kündigung ist schriftlich gegenüber<br />

der Gesellschaft zu erklären.<br />

3. Die Beendigung des Treuhandvertrages (§ 4<br />

Abs. 3) berührt die Wirksamkeit der für den<br />

Treuhandkommanditisten und den Treugeber<br />

geltenden Bestimmungen dieses Vertrages<br />

nicht. Der auf den Treugeber entfallende<br />

Gesellschaftsanteil ist dem Treugeber oder,<br />

die Zustimmung des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten vorausgesetzt, einem vom<br />

Treugeber benannten Dritten zu übertragen.<br />

Die Bestimmungen des § 12 gelten entsprechend.<br />

4. Ein Gesellschafter kann ausgeschlossen<br />

werden, wenn in seiner Person ein wichtiger<br />

Grund im Sinne des § 133 HGB vorliegt,<br />

insbesondere wenn er mit einem nicht unerheblichen<br />

Teil der Einlage (und des Agios) in<br />

Schuldnerverzug gerät und die Leistung nicht<br />

innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen<br />

Frist nachholt oder Vereinbarungen über die<br />

Fälligkeit der Einlage und die Teilnahme am<br />

Lastschriftverfahren (§ 4 Abs. 2) nicht unerheblich<br />

schuldhaft verletzt, etwa indem<br />

a) er auf seinem Konto nicht für die<br />

erforderliche Deckung sorgt oder<br />

b) er dem Einzug fälliger Zahlungen<br />

widerspricht oder<br />

c) er die Ermächtigung zum Einzug<br />

widerruft, ohne zugleich eine neue<br />

Ermächtigung zu erteilen.<br />

Die Erklärung der Ausschließung erfolgt,<br />

ohne dass es eines Beschlusses nach § 9<br />

bedarf, durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten. Der persönlich haftende<br />

Gesellschafter, der geschäftsführende<br />

Kommanditist und der Treuhandkommanditist<br />

können nur durch Urteil (§ 140 HGB)<br />

oder aus den in § 133 HGB genannten<br />

Gründen durch Beschluss gemäß § 9<br />

ausgeschlossen werden, der einer Mehrheit<br />

von 75 % der abgegebenen Stimmen bedarf.<br />

5. Treugeber sind wie Gesellschafter zu<br />

behandeln. Soweit die Gründe für die<br />

Kündigung oder Ausschließung nur in der<br />

Person des Treugebers vorliegen, beschränken<br />

sich die Wirkungen der Kündigung oder<br />

Ausschließung auf den Teil des Gesellschaftsanteils,<br />

den der Treuhandkommanditist für<br />

den Treugeber hält.<br />

§ 14 Ausscheiden<br />

1. Außer in dem in § 17 Abs. 3 genannten Fall<br />

führen folgende Gründe zum Ausscheiden<br />

des Betroffenen aus der Gesellschaft:<br />

a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen des Gesellschafters,<br />

b) die Kündigung des Gesellschafters oder<br />

durch den Privatgläubiger des Gesellschafters,<br />

c) die Ausschließung,<br />

d) die Verfügung über die Mitgliedschaft<br />

nach § 12 zu den dort geregelten<br />

Bedingungen,<br />

e) die Vereinbarung nach § 16.


VERTRÄGE<br />

125<br />

2. Droht das Ausscheiden des Treuhandkommanditisten,<br />

hat er die Mitgliedschaft nach<br />

Maßgabe des § 12 auf den oder die von den<br />

Treugebern bestimmten Rechtsnachfolger zu<br />

übertragen.<br />

3. Geht die Rechtsstellung des Gesellschafters<br />

oder Treugebers auf einen oder mehrere<br />

Rechtsnachfolger über, findet keine Auseinandersetzung<br />

statt.<br />

4. Droht das Ausscheiden des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten oder des persönlich<br />

haftenden Gesellschafters, ist unter den<br />

verbleibenden Gesellschaftern und Treugebern<br />

mit einer Mehrheit von 75 % der<br />

abgegebenen Stimmen durch Beschluss nach<br />

§ 9 eine Regelung über seine Rechtsnachfolge<br />

zu treffen, es sei denn nach § 12 Abs. 2<br />

ist eine Zustimmung durch Beschluss nicht<br />

erforderlich.<br />

5. Die Regelungen über das Ausscheiden (§ 14)<br />

und die Auseinandersetzung (§ 15) gelten für<br />

den Fall, dass die zum Ausscheiden führenden<br />

Gründe nur in der Person des Treugebers<br />

vorliegen, mit der Maßgabe entsprechend,<br />

dass sich ihre Anwendung auf den Teil des<br />

Gesellschaftsanteils beschränkt, den der<br />

Treuhandkommanditist für den betroffenen<br />

Treugeber hält.<br />

§ 15 Auseinandersetzung im Falle des<br />

Ausscheidens<br />

1. Das Auseinandersetzungsguthaben des<br />

Ausscheidenden bestimmt sich regelmäßig<br />

nach dem Saldo seiner Kapitalkonten<br />

vermehrt um den Betrag des auf seinen<br />

Kapitalanteil entfallenden Abschichtungsgewinns<br />

bzw. vermindert um den Betrag des<br />

auf seinen Kapitalanteil entfallenden<br />

Abschichtungsverlustes.<br />

2. Der Abschichtungsgewinn oder -verlust wird<br />

ermittelt durch Vergleich des in der Jahresbilanz<br />

ausgewiesenen Wertes des Gesellschaftsvermögens<br />

mit dem durch eine<br />

Abschichtungsbilanz bestimmten Wert des<br />

Gesellschaftsvermögens. Die Verteilung des<br />

Abschichtungsgewinns oder -verlusts erfolgt<br />

entsprechend § 11.<br />

3. In der Abschichtungsbilanz bleibt ein<br />

etwaiger Geschäftswert unberücksichtigt.<br />

Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

werden mit dem Ertragswert angesetzt,<br />

wobei der Ertrag zugrunde zu legen ist, der<br />

sich aus dem für den Stichtag maßgeblichen<br />

Jahresabschluss ergibt. Der Bewertung von<br />

Beteiligungen werden die sich aus dem<br />

jüngsten festgestellten Jahresabschluss der<br />

jeweiligen Beteiligungsgesellschaft ergebenden<br />

Buchwerte zugrunde gelegt. Liegt ein<br />

Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht vor, ist der Zeichnungs- oder Erwerbspreis<br />

der Beteiligung abzüglich der<br />

bekannten Provisionen oder ähnlichen aus<br />

dem Emissionserlös bezahlten Vergütungen<br />

oder ein niedrigerer Buchwert anzusetzen.<br />

4. Im Falle der Ausschließung und im Falle einer<br />

Vereinbarung über das Ausscheiden in<br />

Notfällen (§ 16) bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />

abweichend von den<br />

vorstehenden Vorschriften und abweichend<br />

von § 11 Abs. 3 nach dem Buchwert. Im Falle<br />

der Ausschließung bestimmt der geschäftsführende<br />

Kommanditist nach billigem Ermessen<br />

(§ 315 BGB) einen Abschlag vom<br />

Auseinandersetzungsguthaben zum Ausgleich<br />

des der Gesellschaft infolge des Ausscheidens<br />

entstehenden Schadens. Dem<br />

Betroffenen ist der Nachweis gestattet, dass<br />

ein Schaden überhaupt nicht entstanden<br />

oder wesentlich niedriger ist als der festgesetzte<br />

Abschlag.<br />

5. Stichtag für die Bewertung nach Abs. 2 und<br />

3 ist der Tag des Ausscheidens. Fällt dieser<br />

nicht auf das Ende des Geschäftsjahres, so ist<br />

Stichtag der letzte Tag des dem Tag des<br />

Ausscheidens vorangegangenen Geschäftsjahres.<br />

Am Ergebnis schwebender Geschäfte<br />

nimmt der Ausscheidende nicht mehr teil.<br />

Eine Auseinandersetzungsrechnung kann<br />

frühestens nach Feststellung des auf den<br />

Stichtag erstellten Jahresabschlusses verlangt<br />

werden.<br />

6. Die Auseinandersetzungsrechnung wird für<br />

beide Seiten verbindlich durch den mit der<br />

Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten<br />

Wirtschaftsprüfer festgestellt (§ 317 BGB). Ist<br />

kein Abschlussprüfer bestellt oder ist dieser<br />

an der Erstellung des Gutachtens gehindert<br />

und besteht Streit über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens,<br />

so entscheidet das<br />

Gutachten eines von der Wirtschaftsprüferkammer<br />

bestimmten Wirtschaftsprüfers<br />

(§ 317 BGB). Die Kosten des Schiedsgutachtens<br />

werden nach dem Verhältnis des Obsiegens<br />

und Unterliegens geteilt. Einwendungen<br />

gegen die Richtigkeit der Auseinandersetzungsrechnung<br />

sind ausgeschlossen, wenn<br />

sie nicht innerhalb einer Frist von einem


126 VERTRÄGE<br />

Monat ab ihrem Zugang gegenüber der<br />

Gesellschaft schriftlich geltend gemacht<br />

werden und wenn der Ausscheidende bei<br />

Mitteilung der Berechnung auf diese<br />

Rechtsfolge hingewiesen wurde.<br />

7. Der Zahlungsanspruch des Ausscheidenden<br />

ist innerhalb von längstens zwei Jahren in<br />

höchstens fünf gleichen Raten zu erfüllen.<br />

8. Das Auseinandersetzungsguthaben wird ab<br />

seiner Entstehung mit 2 Prozentpunkten über<br />

dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) für das Jahr<br />

verzinst, wobei die Zinsen mit der Hauptforderung<br />

fällig sind.<br />

9. Der Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben<br />

und der Zinsanspruch sind nicht zu<br />

befriedigen, soweit und solange die Befriedigung<br />

einen Insolvenzgrund darstellen würde.<br />

Mehrere Anleger, die zum gleichen Zeitpunkt<br />

ausscheiden, sind gleich zu behandeln.<br />

§ 16 Vereinbarung über das Ausscheiden in<br />

Notfällen<br />

1. Folgende nach Abschluss des Treuhandvertrages<br />

(§ 4 Abs. 2) eingetretene Umstände<br />

berechtigen den Anleger (§ 4), den Abschluss<br />

einer Vereinbarung zu verlangen, die zum<br />

Ausscheiden nach § 14 führt:<br />

a) anhaltende Arbeitslosigkeit des Anlegers<br />

von mehr als sechs aufeinander folgenden<br />

Monaten;<br />

b) anhaltende Erwerbsunfähigkeit des<br />

Anlegers von mehr als sechs aufeinander<br />

folgenden Monaten;<br />

c) Scheidung des Anlegers;<br />

d) Tod des Anlegers oder seines Ehegatten<br />

oder Lebenspartners (im Sinne des<br />

Gesetzes), wenn der Verstorbene<br />

mindestens zur Hälfte zu den Einkünften<br />

des Ehegatten oder Lebenspartners oder<br />

der Erben beigetragen hat.<br />

2. Weitere Voraussetzung für den Abschluss der<br />

Vereinbarung ist, dass der Anleger den<br />

geschäftsführenden Kommanditisten vor dem<br />

01.01.2021 und innerhalb einer Frist von drei<br />

Monaten nach dem Eintritt der vorstehenden<br />

Umstände um den Abschluss der Vereinbarung<br />

ersucht und einen geeigneten Nachweis<br />

erbringt. Die Eignung des Nachweises<br />

beurteilt der geschäftsführende Kommanditist<br />

nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).<br />

3. Abweichend von § 15 bestimmt sich das<br />

Auseinandersetzungsguthaben des Ausscheidenden<br />

in diesen Fällen nach den Buchwerten.<br />

4. Eine Verzinsung nach § 15 Abs. 8 findet nicht<br />

statt. Es gilt der in § 15 Abs. 9 vereinbarte<br />

Nachrang des Anspruchs auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />

5. Der Abschluss einer Vereinbarung nach den<br />

vorstehenden Vorschriften ist auf 1 % des<br />

Kommanditkapitals (Einlagenkonto I) der<br />

Gesellschaft beschränkt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist lehnt den Abschluss<br />

weiterer Vereinbarungen ab, wenn dieser<br />

Anteil ausgeschöpft ist.<br />

§ 17 Dauer, Auflösung, Liquidation<br />

1. Die Gesellschaft dauert bis zum 31.12.2031.<br />

Ihre Dauer verlängert sich um die nach § 13<br />

Abs. 1 vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bestimmte Frist und anschließend auf<br />

unbestimmte Zeit, wenn sie bis zu diesem<br />

Zeitpunkt ihr Anlagevermögen noch nicht<br />

vollständig veräußert hat. Sie wird bereits vor<br />

dem 31.12.2031 aufgelöst, ohne dass es<br />

eines besonderen Beschlusses bedarf, sobald<br />

sie ihr Anlagevermögen vollständig veräußert<br />

hat. Die Gesellschafter können mit einer<br />

Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />

Stimmen etwas anderes beschließen.<br />

Kündigungsrechte bleiben von einem solchen<br />

Beschluss unberührt.<br />

2. Die Gesellschaft wird, ohne dass es eines<br />

besonderen Beschlusses bedarf, aufgelöst,<br />

wenn nicht innerhalb der Zeichnungsfrist ein<br />

Kommanditkapital von mindestens 3 Mio. €<br />

gezeichnet wird. Für diesen Fall verzichten<br />

der persönlich haftende Gesellschafter, der<br />

geschäftsführende Kommanditist und der<br />

Treuhandkommanditist bereits heute auf ihre<br />

Vergütungsansprüche gegenüber der<br />

Gesellschaft. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist trägt in diesem Fall alle<br />

sonstigen Aufwendungen, für die keine<br />

Rückerstattung erlangt werden kann, und<br />

befreit die Gesellschaft von allen Verbindlichkeiten,<br />

für die von Dritten keine Befreiung<br />

erlangt werden kann.<br />

3. Gesellschafter und Treugeber, die auf den<br />

Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft<br />

gekündigt haben, nehmen an der Liquidation<br />

teil, ohne dass eine Auseinandersetzung nach<br />

§ 15 stattfindet.


VERTRÄGE<br />

127<br />

4. Zum einzelvertretungsberechtigten Liquidator<br />

ist der geschäftsführende Kommanditist bestellt.<br />

Er ist von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB befreit.<br />

5. Die Regelungen in § 11 Abs. 4 über die<br />

Entnahmen der Gesellschafter, die eine<br />

Vergütung erhalten, gelten während der<br />

Liquidation entsprechend.<br />

6. Die Verteilung des Liquidationsgewinns oder<br />

-verlusts folgt den Regeln, die für die<br />

Verteilung des Jahresergebnisses vereinbart<br />

sind (§ 11). Der Liquidator nimmt die<br />

Verteilung auch unter den mittelbar als<br />

Treugeber beteiligten Anlegern vor.<br />

7. Etwa durch Entnahmen entstandene negative<br />

Salden müssen die Gesellschafter und<br />

Treugeber in der Auseinandersetzung nicht<br />

durch Geld ausgleichen, es sei denn, dass<br />

aufgrund seiner Haftung für die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft beim Komplementär<br />

das zur Erhaltung des Stammkapitals<br />

erforderliche Vermögen vermindert wäre<br />

(§ 30 GmbHG).<br />

§ 18 Mitteilungen, Steuererklärungen<br />

1. Alle Ladungen, Mitteilungen und Erklärungen<br />

im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind<br />

an die dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zuletzt bis 2 Wochen vor Versand<br />

schriftlich mitgeteilte Adresse des Gesellschafters<br />

oder Treugebers zu richten.<br />

Postsendungen gelten im Inland zwei Tage<br />

und im Ausland fünf Tage nach Aufgabe zur<br />

Post als zugegangen; die Regelung in § 9<br />

Abs. 6 bleibt hiervon unberührt.<br />

2. Die Weitergabe der Anschrift und anderer<br />

Daten eines Gesellschafters oder Treugebers<br />

an Dritte, insbesondere auch an andere<br />

Gesellschafter oder Treugeber, ist – ausgenommen<br />

zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten<br />

und zur Auftragsdatenverarbeitung – ohne<br />

Zustimmung des Betroffenen nicht erlaubt.<br />

3. Der geschäftsführende Kommanditist ist im<br />

Rahmen seiner Erklärungspflicht (§ 181 Abs.<br />

2 AO) berechtigt, mit Wirkung für alle Gesellschafter<br />

und Treugeber die zur einheitlichen<br />

Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />

notwendigen Erklärungen gegenüber<br />

den Steuerbehörden abzugeben; er ist<br />

empfangsberechtigt im Sinne des § 183 AO.<br />

Es gehört jedoch nicht zu seinen Aufgaben,<br />

die Gesellschafter und Treugeber aufzufordern,<br />

sie betreffende Besteuerungsgrundlagen,<br />

wie etwa Sonderwerbungskosten, bekannt<br />

zu geben. Wünscht der Gesellschafter<br />

oder Treugeber deren Berücksichtigung im<br />

einheitlichen Feststellungsverfahren, so hat<br />

er sie dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

bis spätestens zum 15.03. des auf den<br />

Feststellungszeitraum folgenden Jahres unter<br />

Vorlage von Belegen schriftlich mitzuteilen.<br />

Erfolgt die Mitteilung solcher Tatsachen nicht<br />

fristgerecht, so hat der Gesellschafter oder<br />

Treugeber die hierdurch entstehenden Kosten<br />

zu tragen.<br />

4. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />

berechtigt, die Gesellschafter und Treugeber<br />

dazu anzuhalten, Erklärungspflichten<br />

gegenüber ausländischen Behörden nachzukommen<br />

und im Falle des Verzugs mit der<br />

Erfüllung solcher Erklärungspflichten den der<br />

Gesellschaft entstandenen Schaden geltend<br />

zu machen, insbesondere durch Buchung des<br />

Schadensbetrags als Entnahme. § 13 Abs. 4<br />

bleibt unberührt.<br />

§ 19 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu<br />

ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt<br />

auch für die Aufhebung dieses Wirksamkeitserfordernisses.<br />

Die Schriftform gilt als<br />

gewahrt, wenn das Ergebnis einer Beschlussfassung<br />

nach Maßgabe dieses Vertrages von<br />

dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

festgestellt ist.<br />

2. Ist oder wird ein Teil dieses Vertrages nichtig,<br />

so wird davon die Wirksamkeit der übrigen<br />

Vertragsbestimmungen nicht berührt.<br />

3. Regelungslücken, gleich ob sie von Anfang<br />

an bestanden haben oder nachträglich<br />

entstanden sind, sind durch Heranziehung<br />

dispositiven Rechts zu schließen. Widerspricht<br />

das dispositive Recht dem ausdrücklichen<br />

oder mutmaßlichen Parteiwillen oder enthält<br />

das dispositive Recht keine passende Regelung,<br />

ist der Vertrag nach dem mutmaßlichen<br />

Willen der Parteien ergänzend so auszulegen,<br />

dass dasjenige als vereinbart gilt, was die<br />

Parteien bei angemessener Abwägung ihrer<br />

Interessen nach Treu und Glauben als redliche<br />

Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie<br />

den nicht geregelten Fall bedacht hätten.


128<br />

VERTRÄGE<br />

Festgestellt mit drei Anlagen<br />

in Neutraubling am 11.04.2007<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH:<br />

gez. Dr. Werner Bauer<br />

Geschäftsführer<br />

gez. Tibor von Wiedebach und<br />

Nostitz-Jänkendorf<br />

Geschäftsführer<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH:<br />

gez. Dr. Werner Bauer<br />

Geschäftsführer<br />

gez. Tibor von Wiedebach und<br />

Nostitz-Jänkendorf<br />

Geschäftsführer<br />

Anlage 1:<br />

Anlage 2:<br />

Anlage 3:<br />

Anlagegrundsätze<br />

Emissionskosten und Verwaltungskosten<br />

Formel zur Berechnung der effektiven Verzinsung<br />

der Einlagen


VERTRÄGE<br />

129<br />

Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

Anlagegrundsätze<br />

Die Gesellschaft investiert vorwiegend in den<br />

Bereichen Private Equity und Immobilien.<br />

Aus Gründen der Risikostreuung investiert die<br />

Gesellschaft vorwiegend in andere Fondsgesellschaften<br />

und zwar entweder direkt in Personengesellschaften<br />

(Personenhandelsgesellschaften) in- und<br />

ausländischen Rechts oder indirekt durch eine der<br />

Fondsgesellschaft gehörende Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung, die sich an in- und ausländischen<br />

Personengesellschaften beteiligt, oder<br />

indirekt durch Erwerb von Anteilen an einem<br />

Treuhandvermögen, das aus einer Beteiligung an<br />

einer Personengesellschaft besteht, oder indirekt<br />

durch Erwerb nicht zirkulationsfähiger Zertifikate,<br />

deren Basiswerte nicht handelbare Beteiligungen an<br />

Fondsgesellschaften darstellen.<br />

Im Bereich Private Equity sind Direktinvestitionen in<br />

Unternehmen gänzlich ausgeschlossen. Investitionen<br />

in Private Equity Fonds sollen mit dem Ziel der weiteren<br />

Risikostreuung, der Ausnutzung des Marktzugangs<br />

sowie des spezifischen Know-hows und der<br />

aufwändigen Due-Diligence-Prozesse über Dachfondsgesellschaften<br />

oder nicht zirkulationsfähige<br />

Zertifikate erfolgen, deren Basiswert die Beteiligung<br />

an einer Dachfondsgesellschaft oder ein Korb von<br />

Beteiligungen an Private Equity Fonds ist. In<br />

begründeten Fällen können nach Anhörung des<br />

Beirats Investitionen in direkt investierende Private<br />

Equity Fonds erfolgen.<br />

Im Bereich Immobilien soll ebenfalls vorrangig in<br />

bestehende Immobilienfonds investiert werden. Hier<br />

sind in beschränktem Umfang jedoch auch Direktinvestitionen<br />

möglich.<br />

Für Beteiligungen an Fondsgesellschaften gilt<br />

allgemein:<br />

• Es darf nur in Gesellschaften von Anbietern<br />

investiert werden, die seit mindestens fünf Jahren<br />

vergleichbare Beteiligungsmöglichkeiten anbieten<br />

und über einschlägige Erfahrungen, insbesondere in<br />

den Bereichen Objektauswahl und Objektverwaltung,<br />

verfügen.<br />

• Bei Publikumsfonds ist darüber hinaus das<br />

Vorliegen einer Beurteilung des Prospekts nach IDW<br />

Standard durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich, die<br />

keine wesentlichen Beanstandungen enthält.<br />

Für Investitionen der Fondsgesellschaft in Private<br />

Equity Dachfonds gelten folgende Grundsätze:<br />

• Die Private Equity Dachfonds müssen – nach<br />

plausibler Prognose des jeweiligen Anbieters – über<br />

ausreichende Mittel verfügen, um eine sinnvolle<br />

Risikostreuung (mindestens zehn Zielfonds)<br />

gewährleisten zu können.<br />

• Das Management des Private Equity Dachfonds<br />

muss – nach plausibler Angabe des Anbieters –<br />

Zugang zu den besten Private Equity Gesellschaften<br />

der Welt, den sog. <strong>Top</strong> Quarter Fonds, besitzen.<br />

• Der Private Equity Dachfonds soll weltweit<br />

investieren, mit Schwerpunkten in Nordamerika und<br />

Europa.<br />

• Zur Erhöhung der Sicherheit muss der Private<br />

Equity Dachfonds den Schwerpunkt auf Unternehmensbeteiligungen<br />

in fortgeschrittenen Lebensphasen<br />

der Unternehmen, also bspw. auf Management<br />

Buy-outs, legen.<br />

Für mittelbare und unmittelbare Investitionen in<br />

Zertifikate über Private Equity Dachfonds bzw. über<br />

Beteiligungen an Private Equity Fonds gelten die<br />

vorstehenden Grundsätze entsprechend. Für den<br />

Emittenten des Zertifikats muss ausreichende Bonität<br />

nachgewiesen werden. Es dürfen nur Zertifikate<br />

erworben werden, deren Zirkulationsfähigkeit durch<br />

Vereinbarung mit dem Emittenten ausgeschlossen<br />

ist, so dass keine Finanzinstrumente im Sinne des<br />

Gesetzes über das Kreditwesen vorliegen.<br />

Für Investitionen der Fondsgesellschaft in Immobilienfonds<br />

gelten folgende Grundsätze:<br />

• Im Gesamtportfolio der Fondsgesellschaft muss<br />

eine ausgewogene Verteilung sowohl auf Investitionsstandorte<br />

als auch auf verschiedene Immobilienarten<br />

erfolgen.<br />

• Zielfonds müssen bereits Eigentümer (evtl. anteilig)<br />

der konkret bezeichneten Investitionsobjekte sein<br />

oder deren Erwerb muss durch bereits abgeschlossenen<br />

Kaufvertrag und Nachweis der Gesamtfinanzierung<br />

sichergestellt sein.<br />

• Für alle Immobilien soll ein unabhängiges<br />

Wertgutachten vorliegen, das den Kaufpreis als<br />

marktgerecht bestätigt.<br />

• Zum weitgehenden Ausschluss von Bauerrichtungs-<br />

und Vermietungsrisiken müssen die Fondsimmobilien<br />

im Allgemeinen vermietete Bestandsimmobilien<br />

sein. Maximal 10 % des (nach Durchführung<br />

der beabsichtigten Investition) investierten Kapitals<br />

kann hiervon abweichend in Immobilien-Projektentwicklungen<br />

investiert werden, wenn hierdurch der<br />

vermögensverwaltende Status der Fondsgesellschaft<br />

nicht gefährdet wird.<br />

• Der substanzbildende Anteil einer Fondsinvestition<br />

(Kaufpreis der Immobilien bezogen auf die Gesamtinvestitionssumme<br />

des Fonds abzüglich Zinsvorauszahlungen)<br />

muss mindestens 85 % betragen. Zur


130<br />

VERTRÄGE<br />

Berechnung wird die Gesamtinvestitionssumme des<br />

Zielfonds um die prozentual hochgerechnete Kostenerstattung<br />

zugunsten der Fondsgesellschaft reduziert.<br />

• Die bestehenden Mietverträge sollen eine<br />

gewichtete Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren<br />

aufweisen. Die Mieterstruktur soll hinreichend<br />

diversifiziert sein. Beträgt der Anteil eines Einzelmieters<br />

mehr als 20 % der Gesamtmieteinnahmen eines<br />

Fonds, ist ein ausreichender Bonitätsnachweis<br />

erforderlich.<br />

• Fremdfinanzierungsrisiken müssen beschränkt sein<br />

durch einen maximal 60%igen Fremdfinanzierungsanteil,<br />

eine bestehende Finanzierungszusage durch<br />

eine Bank, eine mindestens fünfjährige Zinsfestschreibung,<br />

plausibel kalkulierte Konditionen für die<br />

Anschlussfinanzierung und ggf. die Bildung von<br />

Reserven zur Absicherung von Währungsrisiken bei<br />

Finanzierungen in Fremdwährungen.<br />

• Die Möglichkeit steuerlicher Nachteile durch<br />

Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels<br />

auf Ebene der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

GmbH & Co. KG muss berücksichtigt werden.<br />

Ausnahmen:<br />

10 % des (nach Durchführung der beabsichtigten<br />

Investition) investierten Kapitals der Fondsgesellschaft<br />

dürfen nach Anhörung des Beirats der <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG abweichend<br />

von den vorstehend beschriebenen Anlagekriterien<br />

investiert werden. Dabei sind der im Gesellschaftsvertrag<br />

festgelegte Unternehmensgegenstand und<br />

der Grundsatz ausreichender Mischung und<br />

Streuung zu beachten. Es dürfen insoweit zur<br />

Erzielung überdurchschnittlicher Renditen auch<br />

entsprechende Risiken eingegangen werden.<br />

Werden die Anlagekriterien im Nachhinein erfüllt,<br />

darf die vorgenannte Grenze erneut ausgeschöpft<br />

werden.<br />

Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

Emissionskosten<br />

Die Gesellschaft trägt einmalig folgende Emissionskosten<br />

in Prozent des zum Ende der Zeichnungsfrist<br />

von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals.<br />

• Eigenkapitalvermittlung: 11,00 %<br />

• Konzeption und Gründung: 2,38 %<br />

• Prospektierung, Marketing: 2,18 %<br />

• Beratung: 0,38 %<br />

• Mittelverwendungskontrolle 0,06 %<br />

Alle Angaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.<br />

Eigenkapitalvermittlung: Mit der Vermittlung des<br />

Eigenkapitals wird die <strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungsund<br />

Treuhandgesellschaft für internationale<br />

Vermögensanlagen mbH, München, beauftragt. Die<br />

vereinbarte Vergütung beträgt einmalig 11,00 %<br />

des vermittelten Kommanditkapitals. Die Vergütung<br />

beinhaltet das Agio von 5 %. Die Vergütung ist fällig<br />

bei Zeichnung. Die <strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungsund<br />

Treuhandgesellschaft für internationale<br />

Vermögensanlagen mbH ist berechtigt, zu Lasten<br />

ihrer Vergütung im Namen der Gesellschaft Verträge<br />

mit anderen ausgewählten Vermittlern zu schließen.<br />

Konzeption und Gründung: Für sämtliche Leistungen<br />

in Zusammenhang mit der Konzeption, Entwicklung<br />

und Strukturierung des Beteiligungsangebotes<br />

und zur Abgeltung der mit der Gründung<br />

der Gesellschaft verbundenen Kosten für Eintragung<br />

etc. erhält Herr Dr. Werner Bauer, Neutraubling,<br />

eine Vergütung in Höhe von 2,38 % des<br />

platzierten Kommanditkapitals, fällig nach Platzierungsstand.<br />

Prospektierung und Marketing: Für Kosten der<br />

Prospektproduktion und für Marketingaufwendungen<br />

wird die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH als<br />

Anbieter eine Vergütung in Höhe von 2,18 % des<br />

platzierten Kommanditkapitals berechnen, fällig<br />

nach Platzierungsstand. Hierdurch werden alle<br />

diesbezüglichen Kosten abgegolten. Evtl. Über- oder<br />

Unterschreitungen dieses Betrages gehen zu Lasten<br />

bzw. Gunsten des Anbieters.<br />

Beratung: Zur Deckung von Drittkosten insbesondere<br />

für rechtliche und steuerliche Beratung in<br />

Zusammenhang mit der Erstellung des Beteiligungsangebotes<br />

werden 0,38 % des Kommanditkapitals<br />

veranschlagt.<br />

Mittelverwendungskontrolle: Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

erhält eine einmalige Vergütung<br />

in Höhe von 0,06 % des platzierten Eigenkapitals,<br />

fällig nach Platzierungsstand.<br />

Verwaltungskosten<br />

Die Gesellschaft trägt die Aufwendungen für den<br />

Verkehr mit den Anlegern, nämlich für<br />

• die Aufnahme, Betreuung und Information der<br />

Anleger,<br />

• die Abbildung der Kapitalkonten,<br />

• die Überwachung und Einziehung der Zahlungen<br />

der Anleger, sowie die Vornahme der Auszahlungen<br />

an Anleger,<br />

• die Vorbereitung der Provisionsabrechnungen für<br />

die Vertriebspartner.<br />

Die Gesellschaft überträgt die vorstehenden<br />

Aufgaben gegen ein Entgelt von 30 € pro Anleger


VERTRÄGE<br />

131<br />

und Jahr der B.F.S. Beteiligungs-Treuhand für<br />

Sachwerte GmbH, München. Die Parteien können<br />

eine Anpassung der Vergütung verlangen, wenn<br />

und soweit der vom statistischen Bundesamt<br />

ermittelte Verbraucherpreisindex sich um mindestens<br />

2,5 % erhöht oder ermäßigt (Basis 01.01.2006). Die<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH ist berechtigt, im<br />

Namen der Gesellschaft Dienst- oder Werkverträge<br />

mit anderen ausgewählten Geschäftsbesorgern zu<br />

schließen.<br />

Die Gesellschaft trägt folgende Kosten ihrer<br />

Verwaltung:<br />

• die Kosten der Buchführung,<br />

• die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses,<br />

• die Kosten der Abschlussprüfung (soweit eine<br />

solche durchgeführt wird),<br />

• die Kosten der Erfüllung gesetzlicher Publikationspflichten,<br />

• die Kosten der Beschlussfassung, insbesondere<br />

durch Gesellschafterversammlungen,<br />

• die Kosten der rechtlichen und steuerlichen<br />

Beratung und Vertretung,<br />

• die Kosten des Zahlungsverkehrs,<br />

• die Nebenkosten des Erwerbs und der Veräußerung<br />

von Gegenständen des Anlagevermögens,<br />

• die Kosten der Wertermittlung von Gegenständen<br />

des Anlagevermögens,<br />

• alle übrigen Kosten der Verwaltung des Anlagevermögens,<br />

• die Reisekosten des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

soweit diese über den üblichen Geschäftsverkehr<br />

hinausgehen.<br />

Anlage 3 zum Gesellschaftsvertrag<br />

der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

Berechnung der effektiven Verzinsung<br />

der geleisteten Einlage<br />

Die mathematische Formel zur Berechnung des<br />

Vomhundertsatzes der effektiven Verzinsung gemäß<br />

§ 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages lautet:<br />

k=m<br />

A<br />

∑ –––––– k A‘<br />

=∑ –––––– k‘<br />

k=1<br />

(1+i)<br />

k‘=m‘<br />

(1+i)<br />

t k t‘ k‘<br />

k‘=1<br />

Diese drückt die Gleichheit zwischen Einzahlungen<br />

einerseits und Auszahlungen andererseits aus.<br />

Hierbei ist:<br />

k Die laufende Nummer der Einzahlung der<br />

Kapitalanlage<br />

k‘ Die laufende Nummer einer Auszahlung<br />

(Ausschüttung)<br />

A k Der Einzahlungsbetrag der Anlage mit der<br />

Nummer k<br />

A‘ k‘ Der Auszahlungsbetrag mit der Nummer k‘<br />

∑ Das Summationszeichen<br />

m Die laufende Nummer der letzten Einzahlung<br />

m‘ Die laufende Nummer der letzten Auszahlung<br />

t k Der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte<br />

Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt<br />

der Einzahlung mit der Nummer 1 und<br />

den Zeitpunkten darauf folgender Einzahlungen<br />

mit den Nummern 2 bis m; t 1 = 0<br />

t‘ k‘ Der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte<br />

Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt<br />

der Einzahlung mit der Nummer 1 und<br />

den Zeitpunkten der Auszahlungen mit den<br />

Nummern 1 bis m‘<br />

i Der effektive Zinssatz, der entweder algebraisch<br />

oder durch schrittweise Annäherungen<br />

oder durch ein Computerprogramm<br />

errechnet werden kann, wenn die sonstigen<br />

Gleichungsgrößen aus dem Vertrag oder auf<br />

andere Weise bekannt sind.<br />

Die von Anleger und Gesellschaft zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten gezahlten Beträge sind nicht<br />

notwendigerweise gleich groß und werden nicht<br />

notwendigerweise in gleichen Zeitabständen<br />

entrichtet.<br />

Anfangszeitpunkt ist der Tag der ersten Einzahlung.<br />

Die Spannen t k und t‘ k‘ werden in Jahren oder<br />

Jahresbruchteilen ausgedrückt. Zugrunde gelegt<br />

werden für das Jahr 365 Tage.


132 VERTRÄGE<br />

Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

zwischen dem Anleger (Treugeber)<br />

und<br />

PTM Portfolio Treuhand München Vermögensverwaltung<br />

GmbH (Treuhänder)<br />

Vorbemerkung<br />

Der Treugeber gibt mit dem unterschriebenen<br />

Zeichnungsschein ein Angebot zum Abschluss eines<br />

Treuhandvertrages über eine Kommanditbeteiligung<br />

an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH &<br />

Co. KG ab. Mit der Annahme dieses Angebots<br />

kommt nachstehender Vertrag zustande.<br />

Der Treuhänder weist darauf hin, dass er das Beteiligungsangebot<br />

und die zu dem Beteiligungsangebot<br />

gemachten Angaben, insbesondere im Verkaufsprospekt,<br />

keiner eigenen Prüfung im Interesse des<br />

Treugebers unterzogen hat, und dass Dritte, insbesondere<br />

Vermittler, nicht befugt sind, im Namen des<br />

Treuhänders Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen<br />

oder Auskünfte zu erteilen. Vollmachten,<br />

die Annahme der Zeichnungserklärung zu den Bedingungen<br />

dieses Vertrages zu erklären, bleiben<br />

hiervon unberührt.<br />

Der Treuhänder vermittelt dem Treugeber nach<br />

Maßgabe der folgenden Bestimmungen wirtschaftlich<br />

die Stellung eines Kommanditisten der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong><br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG.<br />

§ 1 Gegenstand des Treuhandvertrages<br />

1. Der Treuhänder übernimmt und verwaltet für<br />

den Treugeber eine Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft in Höhe des im Zeichnungsschein<br />

angegebenen und nach Maßgabe<br />

der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

über den Kapitalanteil veränderlichen<br />

Betrages und hält diese treuhänderisch<br />

im eigenen Namen, aber im Interesse und für<br />

Rechnung des Treugebers.<br />

2. Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditbeteiligungen<br />

an der Gesellschaft auch für andere<br />

Treugeber treuhänderisch zu übernehmen<br />

und zu verwalten sowie Treuhandaufgaben<br />

und ähnliche Aufgaben bei anderen<br />

Gesellschaften und für andere Personen wahrzunehmen.<br />

Der Treuhänder wird die Beteiligung<br />

des Treugebers zusammen mit den<br />

Beteiligungen anderer Treugeber im Außenverhältnis<br />

als eine einheitliche Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft halten. Im Verhältnis<br />

zur Gesellschaft handelt der Treuhänder<br />

ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />

des jeweiligen Treugebers. Wirtschaftlich<br />

wird der Treugeber wie ein Kommanditist<br />

der Gesellschaft behandelt, er hat die sich<br />

aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />

und wirtschaftlichen Folgen zu tragen.<br />

3. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber<br />

und dem Treuhänder, den Treugebern<br />

untereinander und zwischen den Treugebern<br />

und der Gesellschaft richten sich nach diesem<br />

Treuhandvertrag und – soweit es für diese<br />

Rechtsverhältnisse von Bedeutung ist – in<br />

entsprechender Anwendung nach dem<br />

Gesellschaftsvertrag. Der Treuhänder ist von<br />

den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.<br />

§ 2 Einlagen<br />

1. Der Treugeber ist verpflichtet, die in seinem<br />

Zeichnungsschein genannten Einlagen<br />

entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />

zzgl. 5 % Agio auf das im<br />

Verkaufsprospekt genannte Konto zu den im<br />

Zeichnungsschein vereinbarten Terminen<br />

einzuzahlen und hierzu, wie im Zeichnungsschein<br />

vereinbart, am Lastschrifteinzugsverfahren<br />

teilzunehmen.


VERTRÄGE<br />

133<br />

§ 3 Rechte und Pflichten<br />

1. Der Treuhänder übt alle Rechte und Pflichten<br />

als Kommanditist der Gesellschaft ausschließlich<br />

nach den schriftlichen Weisungen des<br />

Treugebers aus, soweit dieser Vertrag und der<br />

Gesellschaftsvertrag dem nicht entgegenstehen.<br />

Dies gilt insbesondere für die Ausübung<br />

von Stimmrechten, soweit der Treugeber an<br />

Gesellschafterversammlungen nicht selbst<br />

teilnimmt, für Auskunfts- und Überwachungsrechte<br />

sowie für die Geltendmachung<br />

sonstiger Ansprüche gegenüber der Gesellschaft.<br />

Erteilt der Treugeber keine schriftliche<br />

Weisung, ist der Treuhänder berechtigt, das<br />

Stimmrecht nach eigenem pflichtgemäßem<br />

Ermessen auszuüben.<br />

2. Weisungen des Treugebers an den Treuhänder,<br />

die auch die Treuhandaufgaben des<br />

Treuhänders gegenüber seinen anderen<br />

Treugebern berühren, sind für den Treuhänder<br />

nur verbindlich, wenn sie von Treugebern<br />

erteilt werden, die die einfache Mehrheit aller<br />

Stimmrechte aller Treugeber halten.<br />

3. Der Treuhänder ist berechtigt, Untervollmachten<br />

zu erteilen oder sich zur Ausführung<br />

der ihm übertragenen Aufgaben geeigneter<br />

Erfüllungsgehilfen zu bedienen.<br />

4. Der Treuhänder ist verpflichtet, die sich aus<br />

diesem Treuhandvertrag ergebenden Rechte<br />

und Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />

Kaufmannes wahrzunehmen.<br />

5. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, das<br />

Beteiligungsangebot und die zu dem Beteiligungangebot<br />

gemachten Angaben vor<br />

Übernahme der Beteiligung im Interesse des<br />

Treugebers einer eigenen Prüfung zu unterziehen.<br />

Der Treugeber erkennt an, dass eine<br />

Verpflichtung des Treuhänders zur Prüfung<br />

des Beteiligungsangebots und der zum Beteiligungsangebot<br />

gemachten Angaben im Interesse<br />

des Treugebers auch vor Abschluss des<br />

Treuhandvertrages nicht bestanden hat. Das<br />

gilt insbesondere für den Inhalt des Verkaufsprospekts,<br />

für die Wirtschaftlichkeit, die<br />

Werthaltigkeit und die steuerlichen Folgen<br />

der Beteiligung.<br />

6. Der Treugeber erkennt an, dass die Erteilung<br />

von Auskünften vor dem Abschluss des<br />

Treuhandvertrages nicht zu den Pflichten des<br />

Treuhänders gehört hat.<br />

§ 4 Abtretung, Freistellung<br />

1. Der Treuhänder tritt hiermit sämtliche<br />

Ansprüche aus dem treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteil an den Treugeber<br />

entsprechend seines Beteiligungsverhältnisses<br />

ab. Der Treugeber nimmt diese Abtretung an.<br />

2. Der Treugeber stellt den Treuhänder von<br />

jeglicher Verpflichtung aus der Kommanditbeteiligung<br />

sowie von allen Verpflichtungen<br />

frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung des<br />

Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />

entstehen. Dies gilt auch im Falle des<br />

Wiederauflebens der Haftung durch<br />

geleistete Ausschüttungen.<br />

3. Der Treuhänder überträgt hiermit – zur<br />

Sicherung des Herausgabeanspruchs des<br />

Treugebers aus diesem Treuhandvertrag –<br />

dem Treugeber den treuhänderisch gehaltenen<br />

Gesellschaftsanteil, soweit er ihn<br />

anteilig für den Treugeber hält. Die Übertragung<br />

erfolgt unter der aufschiebenden<br />

Bedingung der Fälligkeit des Herausgabeanspruchs<br />

und der Eintragung des Erwerbers im<br />

Handelsregister. Die Übertragung wird ohne<br />

Rücksicht auf die vorstehenden Bedingungen<br />

mit dem Tode des Treugebers wirksam, so<br />

dass die im Gesellschaftsvertrag (§ 12 Abs. 6)<br />

angeordnete Sondererbfolgeregelung zur<br />

Anwendung kommt; § 8 Abs. 2 Satz 2-5 gilt<br />

entsprechend. Der Treugeber erklärt hiermit<br />

die Annahme. Die Erben des Treugebers sind<br />

berechtigt, ihre Beteiligung auf den Treuhänder<br />

zu übertragen, andernfalls sind sie nach<br />

dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet, eine<br />

Handelsregistervollmacht vorzulegen.<br />

§ 5 Haftung des Treuhänders<br />

1. Der Treuhänder haftet – auch für ein vor dem<br />

Abschluss des Treuhandvertrages liegendes<br />

Verhalten – nur, soweit ihm oder seinen<br />

Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe<br />

Fahrlässigkeit zur Last fällt; das gilt nicht im<br />

Falle einer Haftung für Schäden aus der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit. Eine etwaige Haftung des<br />

Treuhänders nach § 13 VerkaufsprospektG in<br />

Verbindung mit § 44 ff. BörsG bleibt<br />

unberührt.<br />

2. Die Haftung des Treuhänders für einen<br />

fahrlässig herbeigeführten Schaden ist<br />

– soweit keine Haftung für einen Schaden


134 VERTRÄGE<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit besteht – der Höhe<br />

nach auf den Betrag des Erwerbspreises<br />

der Beteiligung und der mit dem Erwerb verbundenen<br />

üblichen Kosten beschränkt. Hat<br />

der Treugeber die Vermögensanlage veräußert,<br />

tritt an die Stelle des Erwerbspreises<br />

der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erwerbspreis<br />

und dem bei der Veräußerung<br />

erzielten Preis zuzüglich der mit der Veräußerung<br />

verbundenen üblichen Kosten. Das<br />

Gleiche gilt, wenn der Treugeber die Vermögensanlage<br />

im Rahmen der Abwicklung<br />

seines Schadenersatzbegehrens nicht an den<br />

Treuhänder zurückübertragen will, wobei der<br />

Verkehrswert der Beteiligung maßgeblich ist.<br />

3. Schadenersatzansprüche gegen den<br />

Treuhänder verjähren spätestens in drei<br />

Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der<br />

Anspruch entstanden ist; § 13 VerkaufsprospektG<br />

in Verbindung mit § 46 BörsG bleibt<br />

unberührt. Schadenersatzansprüche sind<br />

ausgeschlossen, wenn der Treugeber seine<br />

Ansprüche nicht innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />

schriftlich gegenüber dem Treuhänder<br />

geltend gemacht hat.<br />

§ 6 Vergütung<br />

1. Der Treuhänder erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

von der Gesellschaft eine<br />

Vergütung.<br />

2. Wenn und soweit sich aus diesem Treuhandverhältnis<br />

Steuererklärungspflichten des<br />

Treuhänders ergeben, ist der Treuhänder<br />

berechtigt, auf Kosten des Treugebers sich<br />

eines Steuerberaters zu bedienen.<br />

§ 7 Rechtsnachfolge<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung<br />

in entsprechender Anwendung des<br />

§ 12 des Gesellschaftsvertrages mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung des Treuhänders<br />

auf einen Dritten zu übertragen, wenn<br />

gleichzeitig die Rechte und Pflichten aus<br />

diesem Treuhandvertrag auf den Erwerber<br />

wirksam übertragen werden. Der Treuhänder<br />

kann der Übertragung der Rechtsposition des<br />

Treugebers nur widersprechen, wenn hierfür<br />

ein wichtiger Grund vorliegt.<br />

2. Beim Ableben eines Treugebers wird der<br />

Treuhandvertrag mit seinen Erben fortgesetzt<br />

(siehe auch § 4 Abs. 3). Die Erben müssen<br />

sich durch Vorlage eines Erbnachweises<br />

legitimeren.<br />

3. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden,<br />

so haben diese einen bevollmächtigten<br />

Vertreter zu bestellen. Bis zur Bestellung des<br />

Bevollmächtigten ruhen die Pflichten des<br />

Treuhänders.<br />

§ 8 Beendigung des Treuhandvertrages<br />

1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte<br />

Zeit geschlossen. Er endet, ohne dass es einer<br />

Kündigung bedarf,<br />

a) wenn sein Zweck – etwa im Falle der<br />

Beendigung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

– erreicht ist oder<br />

b) wenn sein Zweck – etwa im Falle der<br />

Kündigung des Gesellschaftsvertrages<br />

oder der Ausschließung aus der Fondsgesellschaft<br />

– fortgefallen ist.<br />

Der Treugeber ist berechtigt, den Treuhandvertrag<br />

nach einer Mindestlaufzeit von einem<br />

Jahr mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

Jahresende zu kündigen. Sein Recht zur<br />

fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines<br />

wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.<br />

Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem<br />

Treuhänder zu erfolgen.<br />

2. Der Treugeber ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />

berechtigt, vom Treuhänder,<br />

soweit dieser seinen Gesellschaftsanteil für<br />

den Treugeber hält, die Einräumung der<br />

handelsrechtlichen Kommanditistenstellung<br />

zu verlangen. Einer Zustimmung der anderen<br />

Treugeber oder Gesellschafter bedarf es<br />

nicht. In diesem Fall verwaltet der Treuhänder<br />

die Kommanditbeteiligung des Treugebers ab<br />

Beginn der Mitgliedschaft des Treugebers in<br />

offener Stellvertretung bei entsprechender<br />

Anwendung der Bestimmungen dieses<br />

Treuhandvertrages. Der Treugeber hat<br />

sämtliche in Verbindung mit der Einräumung<br />

seiner handelsrechtlichen Kommanditistenstellung<br />

stehenden Kosten dem Treuhänder<br />

zu ersetzen. Der Vergütungsanspruch des<br />

Treuhänders bleibt unberührt.<br />

3. Endet der Treuhandvertrag vor Zweckerreichung,<br />

hat der Treuhänder den auf den


VERTRÄGE<br />

135<br />

Treugeber entfallenden Geschäftsanteil auf<br />

den Treugeber oder, die Zustimmung des<br />

geschäftsführenden Kommanditisten<br />

vorausgesetzt, einen vom Treugeber<br />

benannten Dritten zu übertragen. Der<br />

Treugeber hat den Gesellschaftsanteil<br />

entweder selbst zu erwerben oder einen<br />

Dritten zu benennen, der zur Übernahme des<br />

Gesellschaftsanteils bereit ist. Die mit der<br />

Übernahme verbundenen Kosten hat der<br />

Treugeber zu tragen.<br />

4. Geht die Mitgliedschaft des Treuhänders in<br />

der Fondsgesellschaft auf einen Dritten über,<br />

so ist der Treuhänder berechtigt und im Falle,<br />

dass der Dritte hierzu bereit ist, auch verpflichtet,<br />

mit dem Dritten die Übernahme dieses<br />

Treuhandvertrages zu vereinbaren. Die gesetzlichen<br />

und vertraglichen Kündigungsvorschriften<br />

bleiben hiervon unberührt.<br />

5. Die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />

über rechtsgeschäftliche Verfügungen, Gesamtrechtsnachfolge<br />

und Gesamthand gelten<br />

für die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag<br />

entsprechend, mit der Maßgabe, dass im<br />

Falle von rechtsgeschäftlichen Verfügungen<br />

des Treugebers über Rechte aus dem Vertrag<br />

(Abtretung, Verpfändung oder sonstige<br />

Belastung) auch die Zustimmung des Treuhänders<br />

erforderlich ist. Die Zustimmung darf<br />

nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />

§ 9 Treugeberregister, Datenschutz<br />

1. Der Treuhänder hat über sämtliche Treugeber<br />

ein Register mit Namen, Anschrift, übernommener<br />

Beteiligungssumme und Bankverbindung<br />

zu führen.<br />

2. Der Treugeber ist verpflichtet, bei Änderung<br />

der im Treugeberregister eingetragenen<br />

Angaben dem Treuhänder unverzüglich<br />

schriftliche Mitteilung zu machen.<br />

3. Der Treugeber ist jederzeit zur Einsicht der ihn<br />

betreffenden Daten im Treugeberregister<br />

berechtigt. Der Treuhänder ist darüber hinaus<br />

nicht berechtigt, anderen Personen als dem<br />

Komplementär und dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten Einblick in das Treugeberregister<br />

zu gewähren, soweit nicht der<br />

Treugeber diese ausdrücklich bevollmächtigt<br />

hat oder eine gerichtlich vollstreckbare<br />

Anordnung vorliegt. Eine Ausnahme von<br />

diesem Grundsatz gilt für Mitarbeiter der<br />

Finanzbehörden und anteilsfinanzierender<br />

Banken und für Personen, die zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichtet und als Berater<br />

der Gesellschaft tätig sind, sowie für die<br />

Auftragsdatenverarbeitung.<br />

4. Der Treugeber stimmt der Erfassung seiner<br />

personenbezogenen Daten im Rahmen dieses<br />

Vertrages zu und erklärt sich damit einverstanden,<br />

dass in die Beschaffung des Gesellschaftskapitals<br />

einbezogene Personen Daten<br />

über die Gesellschaft und die Treugeber<br />

erhalten.<br />

§ 10 Schlussbestimmungen<br />

1. Schriftliche Mitteilungen an den Treugeber<br />

erfolgen durch einfachen Brief an die im<br />

Zeichnungsschein angegebene Adresse. Der<br />

Treugeber kann seine Adresse durch<br />

schriftliche Mitteilung an den Treuhänder<br />

abändern. Die Abänderung wird wirksam<br />

zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung.<br />

2. Mündliche Nebenabreden sind nicht<br />

getroffen. Änderungen und Ergänzungen<br />

dieses Treuhandvertrages bedürfen der<br />

Schriftform, dies gilt auch für die Abänderung<br />

dieser Schriftformklausel.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages<br />

unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder werden, wird die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.<br />

Statt der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung ist diejenige wirksame<br />

und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren,<br />

die dem wirtschaftlichen Zweck der zu<br />

ersetzenden Vorschrift am nächsten kommt.<br />

Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />

4. Treugeber und Treuhänder werden den<br />

Abschluss dieses Treuhandvertrages vertraulich<br />

behandeln. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung<br />

bleiben die Offenlegung des<br />

Treuhandverhältnisses gegenüber den<br />

Steuerbehörden oder sonstige vom Gesetz<br />

zwingend vorgeschriebene Fälle unberührt.


136 VERTRÄGE<br />

Befristeter Vertrag über eine<br />

formale Mittelverwendungskontrolle<br />

(Mittelverwendungskontrollvertrag)<br />

zwischen<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

GmbH & Co. KG<br />

– nachfolgend „Gesellschaft” genannt –<br />

und<br />

SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

– nachfolgend „Beauftragter” genannt –<br />

Vorbemerkung<br />

Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die<br />

Verwaltung eigenen Anlagevermögens, das nach<br />

Maßgabe besonderer Anlagegrundsätze im Wesentlichen<br />

aus (direkten oder indirekt über Zertifikate<br />

nachgebildeten) Beteiligungen an geschlossenen<br />

Private Equity Dachfonds und Beteiligungen an inund<br />

ausländischen geschlossenen Immobilienfonds<br />

bestehen soll. Zur Finanzierung dieses Vorhabens wird<br />

die Gesellschaft Kommanditkapital bei Anlegern<br />

aufnehmen. Die Kommanditanteile werden vom<br />

Treuhänder, der PTM Portfolio Treuhand München<br />

Vermögensverwaltung GmbH, im eigenen Namen,<br />

jedoch treuhänderisch für Rechnung der Anleger<br />

übernommen. Zur Sicherstellung der zweckgerechten<br />

Verwendung der von den Anlegern zu leistenden<br />

Einlage und des Agios wird dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

abgeschlossen.<br />

§ 1 Einlagen<br />

Die von den Anlegern zu leistende Einlage und das<br />

Agio werden im Wege des Lastschriftverfahrens auf<br />

Konten eingezogen und transferiert, über die die<br />

Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit dem Beauftragten<br />

verfügungsbefugt ist („Und-Konto“).<br />

§ 2 Mittelverwendung<br />

Der Beauftragte ist berechtigt und verpflichtet, einer<br />

Auszahlung von einem „Und-Konto“ zuzustimmen,<br />

wenn<br />

a) das Kommanditkapital der Gesellschaft 3 Mio. €<br />

überschritten hat und Zahlungen von Vergütungen und<br />

Kosten den Vorgaben des § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />

in Verbindung mit der Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag<br />

entsprechen oder<br />

b) an Anleger Einlage oder Agio zurückzuerstatten oder<br />

ein Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen ist oder<br />

c) fällige gesetzliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

zu begleichen sind oder<br />

d) das Kommanditkapital der Gesellschaft 3 Mio. €<br />

überschritten hat und der Zeichnungs- oder Erwerbspreis<br />

für ein Anlageobjekt zu leisten ist und dem<br />

Beauftragten die schriftliche Zustimmung des Beirats<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH zum Erwerb des<br />

Anlageobjekts vorliegt.<br />

Hat sich der Empfänger der Eigenkapital-Vermittlungsprovision<br />

gegenüber der Gesellschaft zur Rückzahlung<br />

der Provision für den Fall verpflichtet, dass das<br />

Mindestkapital von 3 Mio. € nicht überschritten wird,<br />

und ist er von unzweifelhafter Bonität, können<br />

Auszahlungen an ihn bereits vor dem Erreichen des<br />

Mindestkapitals erfolgen.<br />

Zu einer materiellen Überprüfung der einzelnen<br />

Investitionen ist der Beauftragte weder berechtigt noch<br />

verpflichtet.<br />

§ 3 Vergütung des Beauftragten<br />

Der Beauftragte erhält für die Übernahme der<br />

Mittelverwendungskontrolle gem. § 10 Abs. 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit der Anlage 2<br />

zum Gesellschaftsvertrag von der Gesellschaft eine<br />

Vergütung in Höhe von 0,06 % des von Anlegern<br />

gezeichneten Kommanditkapitals, fällig nach Platzierungsstand.


VERTRÄGE<br />

137<br />

§ 4 Vertragsdauer<br />

Der Vertrag ist bis zum 31.05.2008 befristet. Verlängert<br />

sich die Zeichnungsfrist, so verlängert sich auch dieser<br />

Vertrag um die Dauer der Verlängerung. Der Vertrag<br />

kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt<br />

werden.<br />

§ 5 Haftung, Allgemeine Auftragsbedingungen<br />

Der Beauftragte haftet nur für die ordnungsgemäße<br />

Erfüllung der in diesem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

übernommenen Aufgaben. Eine Überwachung des<br />

Komplementärs, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />

des Treuhandkommanditisten oder des<br />

Investitionsprogramms über den in § 2 beschriebenen<br />

Umfang hinaus ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />

Im Übrigen gelten für die Durchführung des Auftrages<br />

und die Haftung des Beauftragten, auch gegenüber<br />

Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom 1. Januar 2002, die<br />

diesem Vertrag auszugsweise als Anlage beigefügt sind.<br />

§ 6 Schlussbestimmungen<br />

1. Der Beauftragte ist von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die<br />

Abänderung dieser Schriftformklausel.<br />

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit<br />

der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.<br />

Statt der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung ist diejenige wirksame und durchführbare<br />

Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen<br />

Zweck der zu ersetzenden Vorschrift am nächsten kommt.<br />

Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />

4. Erfüllungsort ist München.<br />

München, 11.04.2007<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />

vertreten durch die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

gez. Dr. Werner Bauer<br />

Geschäftsführer<br />

gez. Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />

Geschäftsführer<br />

Anlage: Allgemeine Auftragsbedingungen für<br />

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom 1. Januar 2002 (Auszug)<br />

9. Haftung<br />

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die<br />

Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.<br />

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; einzelner Schadensfall<br />

Falls weder Absatz 1 eingreift noch eine Regelung im<br />

Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers<br />

für Schadensersatzansprüche jeder Art mit Ausnahme<br />

von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />

Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen<br />

Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf<br />

4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine<br />

Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber<br />

begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall<br />

ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen<br />

stammenden einheitlichen Schadens gegeben.<br />

Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen<br />

einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden<br />

in einem oder in mehreren aufeinander folgenden<br />

Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher<br />

oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun<br />

oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung,<br />

wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander<br />

in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang<br />

stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur<br />

bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen<br />

werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme<br />

gilt nicht bei gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />

(3) Ausschlussfristen<br />

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer<br />

Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht<br />

werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem<br />

Schaden und von dem anspruchsbegründenden<br />

Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb<br />

von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />

Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb<br />

einer Frist von 6 Monaten seit der schriftlichen<br />

Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und<br />

der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.<br />

Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu<br />

machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 - 3 gelten auch<br />

bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit<br />

gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />

SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

gez. Alfred Kübler<br />

Geschäftsführer


138 ABWICKLUNGSHINWEISE<br />

Abwicklungshinweise<br />

Zusammen mit diesem Prospekt erhalten Sie<br />

folgende Unterlagen:<br />

£ Informationen für den Verbraucher<br />

£ Zeichnungsschein mit Widerrufsbelehrung<br />

und Einzugsermächtigung<br />

Wenn Sie sich zu einer Beteiligung an der<br />

Gesellschaft entschlossen haben, verfahren<br />

Sie bitte wie folgt:<br />

Zeichnungsschein<br />

Bitte füllen Sie Ihren Zeichnungsschein<br />

vollständig aus. Bitte unterzeichnen Sie<br />

£ auf den Informationen für den<br />

Verbraucher:<br />

die Bestätigung für den Empfang eines<br />

Exemplars der Informationen für den<br />

Verbraucher<br />

£ auf dem Zeichnungsschein:<br />

Ihre Zeichnungserklärung<br />

£ auf dem Zeichnungsschein:<br />

Die Lastschriftermächtigung<br />

£ auf dem Zeichnungsschein:<br />

die Bestätigung für den Empfang des<br />

Prospekts und des Zeichnungsscheins<br />

mit Widerrufsbelehrung<br />

und senden Sie diese nach Entnahme des für<br />

Ihre Unterlagen bestimmten Exemplars an<br />

Beteiligungshöhe<br />

Die Zeichnungssumme soll mindestens<br />

10.000 € betragen und ohne Rest durch<br />

1.000 teilbar sein.<br />

Einzahlungen<br />

Die Einlage zzgl. 5 % Agio (bezogen auf die<br />

Zeichnungssumme) wird ca. 14 Tage nach<br />

Abschluss des Treuhandvertrages Ihres<br />

Beitritts durch Lastschrift auf nachfolgendes<br />

Konto eingezogen: <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />

<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG und SFI Treuconsult<br />

GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Konto-Nr. 53303889 bei der HypoVereinsbank<br />

AG, BLZ 700 202 70.<br />

Die gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung<br />

endet einen Monat nach Beendigung<br />

der (ggfs. verlängerten) Zeichnungsfrist,<br />

wenn keine Fortsetzung der Mittelverwendungskontrolle<br />

beschlossen wird.<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Sie haben die Möglichkeit, während der<br />

Aufbauphase die Ihnen zugewiesenen<br />

Ausschüttungen zu laufenden Kapitalerhöhungen<br />

zu nutzen. Hierzu wählen Sie auf<br />

dem Zeichnungschein die „<strong>Dynamic</strong> Variante“.<br />

Die Wahl der <strong>Dynamic</strong> Variante kann<br />

jederzeit widerrufen werden.<br />

<strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft für internationale<br />

Vermögensanlagen mbH<br />

Leopoldstr. 7<br />

80802 München<br />

oder übergeben Sie diese Unterlagen Ihrem<br />

Berater, der Ihnen dieses Beteiligungsangebot<br />

vorgestellt hat.<br />

Nach Eingang erhalten Sie eine Annahmebestätigung.


i<br />

0180 - 30 40 500 (9 Cent/Minute)<br />

www.postbank.de · direkt@postbank.de<br />

Postbank Finanzcenter/Filialen der Deutschen Post<br />

www.postbank.de/filial-suche<br />

Postbank Finanzberatung: 0180 - 30 20 888 (9 Cent/Minute)<br />

www.postbank.de/finanzberatung<br />

Deutsche Postbank AG<br />

Zentrale<br />

Abteilung Marken- und Produktkommunikation<br />

Bonn<br />

100 % chlorfrei gebleichter Zellstoff<br />

Stand: April 2007


<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

N a c h t r a g N r. 1


Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, Neugablonzer Str. 1-11, 93073 Neutraubling, (Anbieter)<br />

über Anteile der PTM Portfolio Treuhand München Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald,<br />

(Treuhänder) an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG, Neugablonzer Str. 1-11,<br />

93073 Neutraubling, (Emittent)


Nachtrag Nr. 1<br />

nach § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />

der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

vom 26.07.2007<br />

zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt<br />

vom 11.04.2007<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH gibt folgende<br />

nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts vom<br />

11.04.2007 („Verkaufsprospekt“) eingetretene<br />

Veränderungen bekannt:<br />

betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen<br />

(Treuhandvermögen) der PTM Portfolio<br />

Treuhand München Vermögensverwaltung GmbH,<br />

Grünwald, an der<br />

<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG,<br />

Neutraubling


STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Steueränderungen: Abgeltungssteuer,<br />

Teileinkünfteverfahren<br />

Das nach Prospektaufstellung beschlossene<br />

Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bringt<br />

unter anderem folgende Änderungen:<br />

Ab dem Jahr 2009 werden private Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen grundsätzlich mit einem<br />

einheitlichen Steuersatz von 25 % (zuzüglich<br />

Solidaritätszuschlag) besteuert (Abgeltungssteuer).<br />

Auf Antrag werden die Kapitaleinkünfte<br />

in die Einkommensteuerveranlagung<br />

einbezogen, wenn dies zu einer niedrigeren<br />

Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung).<br />

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />

werden ab dem Jahr 2009 auch weitgehend<br />

(soweit die zuzurechnende Anschaffung nach<br />

dem 31.12.2008 erfolgte) Veräußerungsgewinne<br />

zählen, und zwar unabhängig von der<br />

Haltedauer.<br />

Die bisherige Regelung für private Veräußerungsgeschäfte<br />

gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />

2 EStG, wonach Veräußerungsgewinne nur<br />

steuerbar waren, wenn zwischen Anschaffung<br />

und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr<br />

vergeht (sog. Spekulationsfrist), wird mit<br />

Wirkung zum 01.01.2009 weitgehend<br />

aufgehoben. Die 10-jährige Spekulationsfrist<br />

für Immobilien (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)<br />

ist davon nicht betroffen.<br />

Das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft<br />

bzw. durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt.<br />

Demnach werden ab dem 01.01.2009 Dividenden<br />

im Privatvermögen in voller Höhe der<br />

Abgeltungssteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />

unterworfen. Entsprechendes<br />

gilt für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen<br />

an Körperschaften, die nach dem<br />

31.12.2008 erworben werden, es sei denn<br />

der Veräußerer war innerhalb der letzten fünf<br />

Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar<br />

oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt.<br />

In letzterem Fall unterliegen Veräußerungsgewinne<br />

dem individuellen Einkommensteuersatz<br />

des Steuerpflichtigen, wobei jedoch nur<br />

noch 40 % (bisher die Hälfte) der Einkünfte<br />

steuerfrei sind (Teileinkünfteverfahren).<br />

Die Abgeltungssteuer für private Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen wird sich unmittelbar<br />

auf die Liquidität der Fondsgesellschaft und<br />

somit mittelbar auch auf die prognostizierten<br />

Ausschüttungen auswirken, da sie weitgehend<br />

als Quellensteuer (Kapitalertragsteuer)<br />

erhoben wird. Aufgrund der Steuerbelastung<br />

werden auch die Kapitalerhöhungen in der<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong> Variante geringer ausfallen<br />

als prognostiziert. Das prospektierte<br />

Gesamtinvestitionsvolumen der Fondsgesellschaft<br />

wird daher voraussichtlich sinken.<br />

Entsprechend wird – sowohl in der <strong>Dynamic</strong><br />

Variante als auch in der Ausschüttungsvariante<br />

– eine geringere Rentabilität der Beteiligung<br />

erwartet.


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

<br />

Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage<br />

Die auf S. 57 bis 59 des Verkaufsprospekts<br />

abgedruckten Prognosen zur voraussichtlichen<br />

Vermögenslage und zur Finanzlage<br />

ändern sich aufgrund des tatsächlichen und<br />

des weiterhin geplanten Investitionsverlaufs.<br />

In der Planbilanz für das Jahr 2007 (Prognose)<br />

wird das aus Finanzanlagen bestehende Anlagevermögen<br />

statt TEUR 11.680 voraussichtlich<br />

TEUR 13.825 betragen, das aus<br />

flüssigen Mitteln bestehende Umlaufvermögen<br />

statt TEUR 5.973 voraussichtlich<br />

TEUR 3.446. Die Verbindlichkeiten werden<br />

sich von TEUR 6.848 voraussichtlich auf<br />

TEUR 6.467 reduzieren. Die Bilanzsumme<br />

(Summe der Aktiva bzw. Summe der Passiva)<br />

wird deshalb statt TEUR 18.528 voraussichtlich<br />

TEUR 18.146 betragen.<br />

In der Planbilanz für das Jahr 2008 (Prognose)<br />

wird das aus Finanzanlagen bestehende<br />

Anlagevermögen statt TEUR 17.542 voraussichtlich<br />

TEUR 19.723 betragen, das aus flüssigen<br />

Mitteln bestehende Umlaufvermögen<br />

statt TEUR 0 voraussichtlich TEUR 5.931. Die<br />

Verbindlichkeiten werden sich von TEUR 0<br />

voraussichtlich auf TEUR 8.077 erhöhen. Die<br />

Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Summe<br />

der Passiva) wird deshalb statt TEUR 17.542<br />

voraussichtlich TEUR 25.654 betragen.<br />

In der Kapitalflussrechnung erhöhen sich die<br />

für das Jahr 2007 (Prognose) geplanten Auszahlungen<br />

in das Finanzanlagevermögen und<br />

damit auch der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit<br />

von TEUR 4.832 auf voraussichtlich<br />

TEUR 7.359. Zugleich reduziert sich der<br />

Finanzmittelfonds am Ende der Periode von<br />

TEUR 5.973 auf voraussichtlich TEUR 3.446.<br />

Für das Jahr 2008 (Prognose) reduzieren sich<br />

die geplanten Auszahlungen in das Finanzanlagevermögen<br />

und damit auch der Cash-<br />

Flow aus Investitionstätigkeit von TEUR<br />

12.711 auf voraussichtlich TEUR 4.288.<br />

Zugleich erhöht sich der Finanzmittelfonds<br />

am Ende der Periode von TEUR 0 auf voraussichtlich<br />

TEUR 5.931.<br />

Die Planzahlen der Fondsgesellschaft betreffend<br />

Investition, Erträge und Ergebnis für die<br />

Jahre 2007 bis 2010 (Prognose) ändern<br />

sich aufgrund des tatsächlichen und des<br />

weiterhin geplanten Investitionsverlaufs<br />

sowie aufgrund der ab dem 01.01.2009<br />

geltenden Änderungen im Steuerrecht und<br />

lauten nunmehr wie folgt:<br />

2007<br />

TEUR<br />

2008<br />

TEUR<br />

2009<br />

TEUR<br />

2010<br />

TEUR<br />

Investition<br />

15.235<br />

6.607<br />

792<br />

2.381<br />

Erträge<br />

0<br />

125<br />

644<br />

958<br />

Ergebnis<br />

-2.320<br />

-1.102<br />

442<br />

724


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

<br />

Langfristige Prognoserechnung<br />

Die Einführung der Abgeltungssteuer wirkt<br />

sich im Wesentlichen auf den Ausschüttungsverlauf<br />

für den Investitionsbereich Private<br />

Equity aus, der in der auf S. 62 des Verkaufsprospekts<br />

abgedruckten Tabelle prognostiziert<br />

wurde. Unter Berücksichtigung der<br />

Abgeltungssteuer reduzieren sich für diesen<br />

Investitionsbereich die angenommenen Ausschüttungen<br />

jährlich um ca. 13 %, so dass<br />

im Jahr 3 mit einer Ausschüttung von 4,36 %<br />

(statt 5 %) und in der Spitze (Jahre 7 und 8)<br />

mit einer Ausschüttung von jährlich 26,15 %<br />

(statt 30 %) kalkuliert wird (Prognose).<br />

Der gegenüber der Prognose im Verkaufsprospekt<br />

veränderte Ausschüttungsverlauf<br />

für den Investitionsbereich Private Equity<br />

beeinflusst auch die angenommene Rendite<br />

dieses Investitionsbereichs, die in der auf<br />

S. 63 des Verkaufsprospekts abgedruckten<br />

Aufstellung prognostiziert wurde. Infolge<br />

der Abgeltungssteuer errechnet sich für den<br />

Investitionsbereich Private Equity aus dem<br />

angenommenen Ausschüttungsverlauf auf<br />

Ebene der Zielfonds unter Berücksichtigung<br />

des voraussichtlichen Einzahlungsverlaufes<br />

und des von Zielfonds erhobenen Agios eine<br />

Rendite (IRR) 1 in Höhe von 9,5 % p. a.<br />

(Prognose). Bei der angegebenen Rendite<br />

der angenommenen Private Equity Fonds ist<br />

zu beachten, dass eine über vier Jahre verteilte<br />

Einzahlung in Raten von jeweils 20 %<br />

in den ersten beiden Jahren und 30 % im<br />

dritten und vierten Jahr unterstellt wurde.<br />

Beim prognostizierten Ausschüttungsverlauf<br />

wurde die anfallende Abgeltungssteuer in<br />

Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

bereits in Abzug gebracht, so dass sich die<br />

angegebene Rendite für Private Equity<br />

Zielfonds nach Steuern versteht. Für liquide<br />

Mittel der Gesellschaft, die vorübergehend<br />

in Zwischenanlagen investiert werden, wird<br />

je nach Zeitpunkt und voraussichtlicher<br />

Dauer der Anlage – abweichend von der<br />

entsprechenden Kalkulation im Verkaufsprospekt<br />

(S. 63) – mit einer Anlagerendite von<br />

2,95 % p. a. bzw. 4,60 % p. a. nach Abzug<br />

der Abgeltungssteuer kalkuliert.<br />

Unter diesen Prämissen hat sich auch die<br />

langfristige Prognose für die wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Gesellschaft geändert, die<br />

in der auf S. 64/65 des Verkaufsprospekts<br />

abgedruckten Prognoserechnung dargestellt<br />

wurde. Unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer<br />

ergibt sich folgende langfristige<br />

Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

der Gesellschaft:<br />

1<br />

Die Internal Rate of Return (IRR) oder der interne Zinsfuß ist<br />

eine finanzmathematische Kennziffer, die die Effektivverzinsung<br />

einer Beteiligung über die gesamte Prognosedauer misst.<br />

Dabei wird der Abzinsungszins errechnet, bei dem die Summe<br />

aller Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich groß ist. Die<br />

IRR ist nicht mit der Rendite festverzinslicher Wertpapiere vergleichbar.<br />

Vgl. hierzu den Abschnitt ‚Renditebegriff’ auf S. 78<br />

des Verkaufsprospekts vom 11.04.2007.


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Prognoserechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Kommanditkapital 20 Mio. J<br />

Eigenkapitalentwicklung<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

1. Einzahlung inkl. Agio 14.000 7.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

2. Kapitalerhöhung 0 0 719 2.162 2.038 2.492 3.565 4.099 4.900 5.522 5.783 7.843 6.289 6.491<br />

3. Eigenkapitalrückzahlung 0 0 899 2.680 2.472 2.968 4.163 4.177 2.417 2.050 2.522 4.701 3.910 4.247<br />

Investition<br />

4. Bruttoinvestition 15.235 6.607 792 2.381 2.245 3.347 4.787 5.507 6.385 6.972 7.252 10.025 7.074 7.144<br />

5. Anschaffungskostenminderung -1.410 -609 -73 -220 -207 -305 -436 -504 -585 -638 -661 -914 -646 -652<br />

6. Ausstehende Zahlungsverpflichtung -2.146 0 0 0 0 -550 -786 -904 -900 -812 -808 -1.268 -139 0<br />

7. Investition 11.680 5.998 719 2.162 2.038 2.492 3.565 4.099 4.900 5.522 5.783 7.843 6.289 6.491<br />

8. Rückflüsse aus Investitionen 0 225 1.102 2.914 2.700 3.198 4.387 4.889 5.670 6.228 6.399 8.499 6.777 6.964<br />

Ergebnis<br />

Erträge<br />

9. Erträge aus Beteiligungen 0 81 407 430 464 495 751 1.534 3.047 3.884 3.578 3.478 2.501 2.291<br />

10. Zinserträge 0 43 237 528 226 29 78 74 206 294 299 320 366 426<br />

11. Summe Erträge 0 125 644 958 690 525 829 1.608 3.253 4.178 3.877 3.798 2.867 2.717<br />

Kosten<br />

12. Anfangskosten 2.133 1.067<br />

13. Anlegerverwaltung 29 44 45 46 47 48 50 51 52 54 55 56 58 59<br />

14. Treuhandschaft 11 17 18 18 18 19 19 20 20 21 21 22 22 23<br />

15. Steuer-, Rechtsberatung, Abschlusskosten etc. 33 41 42 43 44 45 46 47 48 50 51 52 53 55<br />

16. Geschäftsführungsvergütung 114 176 180 185 189 194 199 204 209 214 219 225 230 236<br />

17. Kostenminderung aus Bestandsprovisionen 0 -118 -82 -58 -71 -77 -90 -107 -123 -142 -159 -176 -178 -162<br />

18. Summe Kosten 2.320 1.226 203 234 228 230 224 215 206 196 187 179 186 211<br />

19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2.320 -1.102 442 724 462 295 604 1.393 3.047 3.982 3.690 3.619 2.681 2.506<br />

Ausschüttung<br />

20. Gesamt Ausschüttung 0 0 899 2.680 2.472 2.968 4.163 4.675 5.464 6.032 6.212 8.320 6.591 6.753<br />

21. Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 498 3.047 3.982 3.690 3.619 2.681 2.506<br />

Alle Beträge in Tausend D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

<br />

Prognoserechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Kommanditkapital 20 Mio. J<br />

Eigenkapitalentwicklung<br />

2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />

1. Einzahlung inkl. Agio<br />

2. Kapitalerhöhung<br />

3. Eigenkapitalrückzahlung<br />

Investition<br />

4. Bruttoinvestition<br />

5. Anschaffungskostenminderung<br />

6. Ausstehende Zahlungsverpflichtung<br />

7. Investition<br />

8. Rückflüsse aus Investitionen<br />

Ergebnis<br />

Erträge<br />

9. Erträge aus Beteiligungen<br />

10. Zinserträge<br />

11. Summe Erträge<br />

Kosten<br />

12. Anfangskosten<br />

13. Anlegerverwaltung<br />

14. Treuhandschaft<br />

15. Steuer-, Rechtsberatung, Abschlusskosten etc.<br />

16. Geschäftsführungsvergütung<br />

17. Kostenminderung aus Bestandsprovisionen<br />

18. Summe Kosten<br />

19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />

Ausschüttung<br />

20. Gesamt Ausschüttung<br />

21. Gewinnausschüttung<br />

51.905<br />

926 3.096 2.942 2.930 2.566 1.139 1.590 1.406 2.447 4.015 5.020 7.622 72.905<br />

95 57 1.351 1.537 1.590 3.616 435 559 483 0 0 95.477<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -7.859<br />

4.162 2.818 1.331 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

4.258 2.875 2.682 1.537 1.590 3.616 435 559 483 0 0 87.617<br />

8.533 9.670 9.487 8.353 8.420 10.462 7.299 7.443 7.388 6.933 6.956 7.797 158.690<br />

2.754 3.331 3.501 3.886 4.263 5.706 5.274 5.478 4.459 2.917 1.935 175 66.623<br />

595 368 361 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.450<br />

3.349 3.699 3.863 3.886 4.263 5.706 5.274 5.478 4.459 2.917 1.935 175 71.072<br />

3.200<br />

61 62 64 65 67 68 70 72 74 76 77 1.449<br />

24 24 25 25 26 27 27 28 29 29 30 564<br />

56 58 59 60 62 64 65 67 68 70 72 1.351<br />

177 177 177 177 177 177 177 177 177 177 177 4.722<br />

-179 -144 -138 -131 -120 -108 -94 -78 -61 -38 -19 -2.651<br />

139 177 186 197 212 228 246 266 287 315 338 0 8.636<br />

3.210 3.522 3.676 3.688 4.052 5.479 5.028 5.212 4.171 2.603 1.598 175 62.436<br />

4.136 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 7.797 135.341<br />

3.210 3.522 3.676 3.688 4.052 5.479 5.028 5.212 4.171 2.603 1.598 175 62.436<br />

21.000<br />

Alle Beträge in Tausend D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind


10 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Erläuterungen<br />

zur Prognoserechung<br />

Wegen der Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />

wird auf den Verkaufsprospekt<br />

(Abschnitt ‚Erläuterungen zur Prognoserechnung’,<br />

S. 66 bis 68) verwiesen. Die dortigen<br />

Ausführungen gelten, mit Ausnahme der<br />

Zif. 13. und der Erläuterungen zum steuerlichen<br />

Ergebnis der Fondsgesellschaft (dazu<br />

sogleich), entsprechend auch für die vorstehende<br />

Prognoserechnung.<br />

13. Anlegerverwaltung<br />

Die mit der B. F. S. Beteiligungs-Treuhand für<br />

Sachwerte GmbH geschlossenen Verträge<br />

enden zum 31.12.2007. Die Anlegerverwaltung<br />

wird zu gleichen Bedingungen zunächst<br />

bis 31.12.2007 im Auftrag der B. F. S.<br />

Beteiligungs-Treuhand für Sachwerte GmbH<br />

und anschließend im Auftrag der Fondsgesellschaft<br />

von der <strong>BVT</strong> Holding GmbH &<br />

Co. KG fortgeführt. (Betrifft auch Anlage 2<br />

zum Gesellschaftsvertrag der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG,<br />

S. 130/131).<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

Die Steueränderungen haben auch Auswirkungen<br />

auf das steuerliche Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft, das sich unter Berücksichtigung<br />

der Abgeltungssteuer wie folgt<br />

darstellt:<br />

Die Gesellschaft ist vermögensverwaltend<br />

tätig und erzielt neben Einkünften aus<br />

Veräußerungen von Immobilien, die nach<br />

derzeitiger Rechtslage nach Ablauf der<br />

Spekulationsfrist steuerfrei bleiben, auch<br />

steuerpflichtige Einnahmen. Dies sind:<br />

insbesondere in der Aufbauphase, in der<br />

die Anleger ihre Ausschüttungen ggf. als<br />

Kapitalerhöhungen in die Gesellschaft einbezahlen,<br />

gering und liegt insgesamt voraussichtlich<br />

bei durchschnittlich ca. 0,5 %<br />

p. a. bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />

2. Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form<br />

von Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlösen<br />

aus der Zwischenanlage liquider<br />

Mittel und insbesondere aus Beteiligungen<br />

an Private Equity Fonds. Für diese<br />

Einkünfte ist die ab 01.01.2009 gültige<br />

Abgeltungssteuer bereits als Kapitalertragsteuer<br />

(Quellensteuer) in Höhe von<br />

25 % zzgl. Solidaritätszuschlag in der<br />

Prognoserechnung berücksichtigt und<br />

in Abzug gebracht. Daneben werden<br />

Einkünfte aus partiarischen Darlehen, die<br />

plangemäß an ausländische Immobiliengesellschaften<br />

vergeben werden, erzielt.<br />

Die in diesem Fall im Ausland anfallende<br />

Quellensteuer ist bereits in Zeile 8. der<br />

vorstehenden Prognoserechnung berücksichtigt,<br />

so dass aus diesen Einkünften nur<br />

eine sehr geringe zusätzliche Steuerbelastung<br />

zu erwarten ist. Bei der Ermittlung<br />

der Einkünfte aus Kapitalvermögen werden<br />

Werbungskosten in Höhe eines<br />

Pauschalbetrages von 801 € abgezogen<br />

(Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der<br />

tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.<br />

Für Anleger, die den Sparer-<br />

Pauschbetrag nicht ausgeschöpft haben,<br />

ist eine entsprechend verminderte und<br />

ggf. keine Steuerbelastung zu erwarten.<br />

Sofern vorstehend nicht anders angegeben,<br />

gelten im Übrigen die Ausführungen im Abschnitt<br />

‚Steuerliches Ergebnis’ auf S. 68/69<br />

des Verkaufsprospekts.<br />

1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

durch Beteiligungen an in Deutschland<br />

belegenen Immobilien. Die hieraus<br />

resultierende Steuerbelastung ist nicht<br />

exakt kalkulierbar, prognosegemäß aber


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

11<br />

Liquiditätsrechnung (Prognose)<br />

Die Einführung der Abgeltungssteuer ab<br />

dem Jahr 2009 wirkt sich auch auf die prognostizierte<br />

Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft<br />

aus. Abweichend von der im<br />

Verkaufsprospekt auf S. 70/71 abgedruckten<br />

Prognose ergibt sich unter Berücksichtigung<br />

der Abgeltungssteuer folgende Liquiditätsrechnung<br />

für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

(Prognose):


12 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />

Beitritt: Oktober 2007<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />

1. Zeichnungssumme in Euro 30.000<br />

2. Agio 1.500<br />

3. Kapitalerhöhungen 0 0 1.349 4.053 3.822 4.673 6.684 7.686 9.187 10.354 10.843 14.706 11.792 12.171<br />

4. Gesamt Ausschüttung 0 0 1.349 4.053 3.822 4.673 6.684 7.686 9.187 10.354 10.843 14.706 11.792 12.171<br />

5. Gewinn Ausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 819 5.123 6.834 6.441 6.397 4.797 4.517<br />

6. Eigenkapital Rückzahlung 0 0 1.349 4.053 3.822 4.673 6.684 6.867 4.065 3.520 4.402 8.309 6.996 7.654<br />

7. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme 0,0% 0,0% 4,5% 13,5% 12,7% 15,6% 22,3% 25,6% 30,6% 34,5% 36,1% 49,0% 39,3% 40,6%<br />

8. Gebundenes Kapital 31.500 31.500 32.849 35.553 35.322 36.173 38.184 39.186 40.687 41.854 42.343 46.206 43.292 43.671<br />

9. Liquidität -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

10. Rendite (IRR) 8,37%<br />

Ausschüttungsvariante<br />

11. Zeichnungssumme in Euro 30.000<br />

12. Agio 1.500<br />

13. Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

14. Gesamt Ausschüttung 0 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264 1.962<br />

15. Gewinn Ausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 460 2.359 2.524 1.911 1.554 921 728<br />

16. Eigenkapital Rückzahlung 0 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 3.855 1.872 1.300 1.306 2.018 1.343 1.234<br />

17. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme 0,0% 0,0% 4,5% 13,0% 10,8% 11,9% 14,9% 14,4% 14,1% 12,7% 10,7% 11,9% 7,5% 6,5%<br />

18. Gebundenes Kapital 31.500 31.500 31.500 30.151 26.264 23.010 19.441 14.956 10.642 6.411 2.588 -629 -4.201 -6.464<br />

19. Liquidität -31.500 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264 1.962<br />

20. Rendite (IRR) 6,83%<br />

Alle Beträge in D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

13<br />

Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />

Beitritt: Oktober 2007<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante<br />

2021<br />

2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />

1. Zeichnungssumme in Euro<br />

2. Agio<br />

3. Kapitalerhöhungen<br />

4. Gesamt Ausschüttung<br />

5. Gewinn Ausschüttung<br />

6. Eigenkapital Rückzahlung<br />

7. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme<br />

8. Gebundenes Kapital<br />

9. Liquidität<br />

10. Rendite (IRR)<br />

0<br />

7.500<br />

5.821<br />

1.679<br />

25,0%<br />

31.500<br />

7.500<br />

30.000<br />

1.500<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 97.322<br />

12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 14.792 239.614<br />

6.386 6.666 6.687 7.347 9.934 9.117 9.451 7.564 4.719 2.172 0 110.792<br />

5.614 5.334 5.313 4.653 2.066 2.883 2.549 4.436 7.281 9.828 14.792 128.822<br />

40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 49,3%<br />

24.000 12.000 0 -12.000 -24.000 -36.000 -48.000 -60.000 -72.000 -84.000 -96.000 -110.792<br />

12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 14.792 110.792<br />

Ausschüttungsvariante<br />

11. Zeichnungssumme in Euro<br />

12. Agio<br />

13. Kapitalerhöhungen<br />

14. Gesamt Ausschüttung<br />

15. Gewinn Ausschüttung<br />

16. Eigenkapital Rückzahlung<br />

17. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme<br />

18. Gebundenes Kapital<br />

19. Liquidität<br />

20. Rendite (IRR)<br />

0<br />

1.022<br />

793<br />

229<br />

3,4%<br />

-8.426<br />

1.022<br />

30.000<br />

1.500<br />

0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 59.611<br />

870 908 1.326 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111<br />

765 727 309 0 0 0 0 0 0 0 0 31.500<br />

5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 7,7% 199%<br />

-9.448 -11.083 -12.717 -14.352 -15.987 -17.621 -19.256 -20.891 -22.526 -24.160 -25.795 -28.111<br />

1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111<br />

Alle Beträge in D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind


14 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Erläuterungen<br />

zur Liquiditätsrechnung<br />

Wegen der Erläuterungen zur prognostizierten<br />

Liquiditätsrechnung wird auf den<br />

entsprechenden Abschnitt im Verkaufsprospekt<br />

(S. 72 bis 74) verwiesen. Mit Ausnahme<br />

der Abschnitte ‚4. und 14. Gesamt Ausschüttung’<br />

und ‚10. und 20. Rendite (IRR)’,<br />

die im Folgenden gesondert behandelt<br />

werden, gelten die dortigen Ausführungen<br />

entsprechend auch für die vorstehende<br />

Liquiditätsrechnung.<br />

4. und 14. Gesamt Ausschüttung<br />

Gegenüber der im Verkaufsprospekt (S. 70/71)<br />

dargestellten Prognose ändert sich der prognostizierte<br />

Verlauf der jährlichen Ausschüttungen<br />

ab dem Jahr 2009. Im Übrigen verringert<br />

sich die Summe der Gesamtausschüttungen.<br />

Abweichend von der im Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Prognose erhalten die<br />

Anleger bei Wahl der <strong>Dynamic</strong> Variante prognosegemäß<br />

im Jahr 2021 eine Ausschüttung<br />

in Höhe von 25 % des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

und für die weiteren zehn Jahre<br />

der Deinvestitionsphase eine konstante jährliche<br />

Ausschüttung in Höhe von 40 % ihrer<br />

Zeichnungssumme. Die Schlusszahlung, die<br />

umso höher ist, je früher ein Anleger der<br />

Gesellschaft beitritt, liegt bei einer Beteiligungssumme<br />

von 30.000 € prognosegemäß<br />

zwischen ca. 22.000 € und 6.000 €. Für<br />

Anleger, die im Oktober 2007 beitreten, beträgt<br />

die Schlusszahlung prognosegemäß<br />

14.792 €. In der Ausschüttungsvariante erhalten<br />

Anleger je nach Beitrittszeitpunkt<br />

prognosegemäß eine Gesamtausschüttung<br />

zwischen 213 % und 183 %.<br />

10. und 20. Rendite (IRR)<br />

Die prognostizierte Rendite nach der Methode<br />

des internen Zinsfusses (IRR) 2 liegt (nach<br />

Abzug der Abgeltungssteuer auf Einkünfte<br />

aus Beteiligungen an Private Equity Fonds<br />

und Zwischenanlagen liquider Mittel, ansonsten<br />

vor deutschen Steuern) bei Wahl der<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante bei 8,37 % p. a. In der<br />

Ausschüttungsvariante beträgt die prognostizierte<br />

Rendite (IRR) 6,83 % p. a. Die IRR<br />

drückt nur die Verzinsung des jeweils kalkulatorisch<br />

gebundenen Kapitals aus und stellt<br />

keine Verzinsung der ursprünglichen Kapitaleinlage<br />

dar. Für im Oktober 2007 beitretende<br />

Anleger mit einer Zeichnungssumme von<br />

30.000 € beträgt das durchschnittlich kalkulatorisch<br />

gebundene Kapital in der <strong>Dynamic</strong><br />

Variante 55.186 € (55.186 x 8,3651 % x 24<br />

= 110.792) sowie 17.149 € in der Ausschüttungsvariante.<br />

Die untenstehende Graphik gibt für die<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante den prognostizierten<br />

Liquiditätsverlauf (nach Abzug der Abgeltungssteuer<br />

auf Einkünfte aus Beteiligungen<br />

an Private Equity Fonds und Zwischenanlagen<br />

liquider Mittel, ansonsten jedoch vor deutschen<br />

Steuern) wieder. Zu beachten ist dabei,<br />

dass die Gesamtausschüttung von rd. 474 %<br />

auch die Rückzahlung der eingezahlten<br />

Beteiligungssumme umfasst, die prognosegemäß<br />

bereits innerhalb der ersten drei Jahre<br />

nach Beendigung der Investitionsphase<br />

erfolgt.<br />

2<br />

zur Internal Rate of Return (IRR) vgl. Fußnote 1 auf S. 7


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

15<br />

150.000<br />

120.000<br />

90.000<br />

60.000<br />

30.000<br />

0


16<br />

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />

Liquidität bei Wechsel von der <strong>Dynamic</strong> Variante in die Ausschüttungsvariante<br />

Zeichnungssumme: 30.000 J<br />

Beitritt: Oktober 2007<br />

2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />

Ausschüttungsvariante -31.500 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264<br />

Wechsel zum 01.01.2008 -31.500 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264<br />

01.01.2009 -31.500 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264<br />

01.01.2010 -31.500 0 0 4.053 3.394 3.722 4.677 4.500 4.411 3.987 3.354 3.725 2.361<br />

01.01.2011 -31.500 0 0 0 3.822 4.191 5.266 5.067 4.967 4.490 3.777 4.195 2.658<br />

01.01.2012 -31.500 0 0 0 0 4.673 5.873 5.650 5.539 5.007 4.212 4.678 2.964<br />

01.01.2013 -31.500 0 0 0 0 0 6.684 6.430 6.304 5.698 4.793 5.324 3.374<br />

01.01.2014 -31.500 0 0 0 0 0 0 7.686 7.535 6.811 5.729 6.363 4.033<br />

01.01.2015 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 9.187 8.305 6.986 7.758 4.917<br />

01.01.2016 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 10.354 8.710 9.673 6.130<br />

01.01.2017 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.843 12.043 7.632<br />

01.01.2018 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14.706 9.320<br />

01.01.2019 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.792<br />

01.01.2020 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

<strong>Dynamic</strong> Variante -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />

Wegen der Erläuterungen zur Liquiditätsrechnung<br />

bei Wechsel von der <strong>Dynamic</strong>in<br />

die Ausschüttungsvariante wird auf den<br />

entsprechenden Abschnitt im Verkaufsprospekt<br />

(S. 76/77) verwiesen. Die dortigen<br />

Ausführungen gelten entsprechend auch<br />

für die vorstehende Berechnung der Liquidität<br />

bei Wechsel von der <strong>Dynamic</strong>- in die<br />

Ausschüttungsvariante.


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

17<br />

2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe IRR<br />

1.962 1.022 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111 6,83%<br />

1.962 1.022 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111 6,83%<br />

1.962 1.022 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111 6,83%<br />

2.046 1.065 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 2.404 29.246 6,86%<br />

2.304 1.200 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 2.662 32.294 6,86%<br />

2.569 1.338 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.933 35.343 6,97%<br />

2.923 1.523 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 3.300 39.216 7,10%<br />

3.494 1.820 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 3.890 44.983 7,30%<br />

4.261 2.219 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 4.685 52.322 7,55%<br />

5.312 2.767 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 5.766 61.480 7,84%<br />

6.614 3.445 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 7.085 71.274 8,05%<br />

8.076 4.206 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 8.547 80.654 8,18%<br />

10.219 5.322 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 10.660 91.650 8,22%<br />

12.171 6.339 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 12.590 101.027 8,29%<br />

0 7.500 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 14.792 110.792 8,37%


18<br />

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Sensitivitätsanalyse<br />

Die Einführung der Abgeltungssteuer hat<br />

zum Teil auch Auswirkungen auf die Sensitivitätsanalyse,<br />

bei der wichtige Parameter für<br />

den wirtschaftlichen Erfolg einer Beteiligung<br />

variiert und die Auswirkungen der Variationen<br />

aufgezeigt werden. Im Verkaufsprospekt<br />

wurden dabei zunächst die Fälle betrachtet,<br />

dass sämtliche Rückflüsse aus Beteiligungen<br />

jeweils um 10 % bis 20 % höher oder niedriger<br />

ausfallen als in der Prognoserechnung<br />

angenommen (vgl. dazu den Verkaufsprospekt,<br />

S. 80 bis 83). Unter Berücksichtigung<br />

der Abgeltungssteuer haben diese Veränderungen<br />

der Rückflüsse andere Auswirkungen<br />

auf die prognostizierte Rendite der Private<br />

Equity Zielfonds (Prognose: 9,5 %) als in der<br />

Tabelle auf S. 80 des Verkaufsprospekts dargestellt.<br />

Die prognostizierte Rendite ermäßigt<br />

sich bei einer Abweichung der Rückflüsse<br />

von -20 % auf nunmehr 5,7 %, bei einer<br />

Abweichung von -10 % auf nunmehr 7,6 %,<br />

bei einer Abweichung von +10 % auf nunmehr<br />

11,3 % und bei einer Abweichung von<br />

+20 % auf nunmehr 12,9 % (Abweichung<br />

von der Prognose).<br />

Entsprechend weichen auch die prognostizierten<br />

Renditen einer Beteiligung am <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> in den beiden angebotenen<br />

Varianten (<strong>Dynamic</strong>- und Ausschüttungsvariante)<br />

von den Angaben in der auf<br />

S. 81 des Verkaufsprospekts abgedruckten<br />

Tabelle ab. Die nachfolgende Tabelle gibt<br />

wieder, wie sich die Veränderungen der<br />

Rückflüsse bei sonst unveränderten Annahmen<br />

unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer<br />

auf die prognostizierten Renditen<br />

einer Beteiligung in der <strong>Dynamic</strong>- und<br />

in der Ausschüttungsvariante auswirken<br />

(Abweichung von der Prognose):<br />

Variation<br />

Ausschüttung<br />

-20 %<br />

- 10 %<br />

0 %<br />

+10 %<br />

+20 %<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

<strong>Dynamic</strong><br />

Rendite (IRR)<br />

4,84 %<br />

6,76 %<br />

8,37 %<br />

9,85 %<br />

11,27 %<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Ausschüttung<br />

Rendite (IRR)<br />

4,41 %<br />

5,73 %<br />

6,83 %<br />

7,83 %<br />

8,76 %<br />

Die auf S. 81 des Verkaufsprospekts abgedruckte<br />

Grafik „Variation Ausschüttungen<br />

Zielfonds“ entspricht nicht mehr den aktuellen<br />

Prognosewerten.<br />

Da die Fondsgesellschaft beabsichtigt, einen<br />

nicht unerheblichen Teil der Investitionen in<br />

Fremdwährungen, insbesondere dem US-<br />

Dollar vorzunehmen, wurde im Verkaufsprospekt<br />

auch dargestellt, wie sich eine angenommene<br />

konstante Veränderung des Kurses<br />

des US-Dollar gegenüber dem Euro um<br />

jährlich plus 1 % oder 2 % bzw. minus 1 %<br />

oder 2 % auf den Erfolg einer Beteiligung<br />

auswirkt (vgl. S. 82 des Verkaufsprospekts).<br />

Auch insoweit sind die Auswirkungen der ab<br />

dem Jahr 2009 geltenden Abgeltungssteuer<br />

auf die Rendite für Private Equity Fonds<br />

(Prognose: 9,5 %) zu berücksichtigen. Die<br />

prognostizierte Rendite ermäßigt sich bei<br />

einer Abweichung des Dollarkurses von<br />

-2 % auf nunmehr 8,4 %, bei einer Abweichung<br />

von -1 % auf nunmehr 8,9 %, bei<br />

einer Abweichung von +1 % auf nunmehr


VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

19<br />

10,1 % und bei einer Abweichung von<br />

+2 % auf nunmehr 10,7 % (Abweichung<br />

von der Prognose).<br />

Je nach Wahl der <strong>Dynamic</strong>- oder der Ausschüttungsvariante<br />

ergeben sich infolge die-<br />

ser Variationen des Dollarkurses bei sonst<br />

unveränderten Annahmen unter Berücksichtigung<br />

der Abgeltungssteuer folgende Renditen<br />

einer Beteiligung (Abweichung von<br />

der Prognose):<br />

Variation<br />

Dollarkurs<br />

-2 %<br />

- 1 %<br />

0 %<br />

+1 %<br />

+2 %<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

<strong>Dynamic</strong><br />

Rendite (IRR)<br />

7,62 %<br />

7,99 %<br />

8,37 %<br />

8,82 %<br />

9,28 %<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />

Ausschüttung<br />

Rendite (IRR)<br />

6,30 %<br />

6,56 %<br />

6,83 %<br />

7,12 %<br />

7,41 %<br />

Die auf S. 83 des Verkaufsprospekts abgedruckte<br />

Grafik „Einfluss Wechselkurse“ entspricht<br />

nicht mehr den aktuellen Prognosewerten.<br />

Nachfolgend wird noch dargestellt, wie sich<br />

die gleichzeitige Veränderung der beiden<br />

betrachteten Parameter (Rückflüsse aus den<br />

Zielfonds, Wechselkurse) unter Berücksichtigung<br />

der Abgeltungssteuer auf das Ergebnis<br />

der Anleger auswirkt. Tatsächlich kann sich<br />

die Beteiligung auch schlechter als in diesen<br />

Szenarien angenommen entwickeln<br />

– im schlechtesten Fall bis hin zum Totalverlust.<br />

Die folgende Abbildung, die die entsprechende<br />

Abbildung auf S. 83 (rechts<br />

unten) des Verkaufsprospekts ersetzt, gibt<br />

die Entwicklung des Anlageerfolgs der Anleger<br />

in den erwähnten Szenarien unter<br />

Berücksichtigung der Abgeltungssteuer<br />

graphisch wieder (Abweichung von der<br />

Prognose):<br />

14%<br />

12%<br />

10%<br />

8%<br />

6%<br />

4%<br />

2%


20 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />

Rechtliche Angaben<br />

Die Geschäftstätigkeit<br />

Die Fondsgesellschaft hat nach Prospektaufstellung<br />

ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen.<br />

Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Anlageobjekte<br />

Die Fondsgesellschaft hat sich an nachfolgenden<br />

Gesellschaften beteiligt:<br />

<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V<br />

GmbH & Co. KG<br />

www.bvt.de<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Einlageverpflichtung<br />

in Höhe von 2,0 Mio. € bei der <strong>BVT</strong>-<br />

CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V GmbH &<br />

Co. KG (nachfolgend “<strong>BVT</strong>-CAM V”), einer<br />

Personengesellschaft deutschen Rechts<br />

(GmbH & Co. KG) mit Sitz in Grünwald,<br />

eingegangen.<br />

Eine detaillierte Beschreibung dieser Vermögensanlage<br />

enthält der nach den Vorschriften<br />

des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlichte<br />

Verkaufsprospekt des Anbieters <strong>BVT</strong><br />

Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

für internationale Vermögensanlagen<br />

mbH, München, vom 16.02.2006,<br />

der kostenlos über die Fondsgesellschaft<br />

bezogen werden kann.<br />

<strong>BVT</strong>-CAM V ist ein Private Equity Dachfonds<br />

aus der Reihe der von der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />

und der CAM Cologne Asset<br />

Management aufgelegten Private Equity<br />

Fonds. Die Anlagestrategie des <strong>BVT</strong>-CAM V<br />

sieht vor, dass der Dachfonds in ein Portfolio<br />

von 15 bis 20 in- und ausländischen Private<br />

Equity Fonds (Zielfonds) investiert, die wiederum<br />

jeweils in etwa 10 bis 30 Unternehmen<br />

investieren sollen. Direkte Unternehmensbeteiligungen<br />

sollen auf der Ebene des<br />

Dachfonds nicht eingegangen werden. Die<br />

Investitionen der Zielfonds sollen vorrangig<br />

in den USA und in Europa erfolgen. Der<br />

Schwerpunkt soll dabei auf der Expansionsund<br />

Wachstumsfinanzierung sowie auf<br />

Buyouts und Buyins in etablierten Unternehmen<br />

verschiedener Branchen und Industriesegmente<br />

liegen.<br />

<strong>BVT</strong>-CAM V wird am 31.07.2007 mit einem<br />

gezeichneten Fondsvolumen von voraussichtlich<br />

ca. 115 Mio. EUR geschlossen. Der<br />

Dachfonds hat die Commitmentphase mit<br />

Zeichnungen bei 16 Zielfonds aufgenommen.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses<br />

Prospektnachtrags hat <strong>BVT</strong>-CAM V 20 % des<br />

Eigenkapitals bei den Anlegern abgerufen<br />

und seinerseits Einzahlungen in Zielfonds in<br />

Höhe von 4.990 TEUR geleistet.<br />

<strong>BVT</strong>-CAM V hat bislang wie folgt in Zielfonds<br />

investiert:


RECHTLICHE ANGABEN<br />

21<br />

Zielfonds<br />

Fokus<br />

Region<br />

Volumen*<br />

Zielfonds<br />

Datum<br />

Zeichnung<br />

Volumen<br />

Zeichnung<br />

Providence Equity Partners VI<br />

Buyout<br />

USA<br />

US$ 8 Mrd.<br />

Nov 06<br />

US$ 3 Mio.<br />

First Reserve XI<br />

Buyout<br />

USA<br />

US$ 7,8 Mrd.<br />

Aug 06<br />

US$ 2,5 Mio.<br />

Affinity Asica Pacific <strong>Fund</strong> III<br />

Buyout<br />

Asien-Pazifik<br />

US$ 2,5 Mrd.<br />

Dez 06<br />

US$ 4 Mio.<br />

Mercapital SPEF III<br />

Buyout<br />

EU/Spanien<br />

und Portugal<br />

EUR 2,0 Mrd.<br />

Okt 06<br />

EUR 4 Mio.<br />

Industri Kapital<br />

Buyout<br />

EU/Nord<br />

EUR 1,25 Mrd.<br />

Apr 07<br />

EUR 4 Mio.<br />

Astorg IV<br />

Buyout<br />

EU/Frankreich<br />

EUR 825 Mio.<br />

Jun 07<br />

EUR 5 Mio.<br />

Navis Asia <strong>Fund</strong> V<br />

Buyout<br />

Asien-Pazifik<br />

US$ 750 Mio.<br />

Jan 07<br />

US$ 5 Mio.<br />

Accent 2007<br />

Buyout<br />

EU/Skandinavien<br />

EUR 380 Mio.<br />

Jun 07<br />

EUR 2 Mio.<br />

GMT III<br />

Buyout<br />

EU<br />

EUR 350 Mio.<br />

Apr 07<br />

EUR 5 Mio.<br />

21 Centrale Partners III<br />

Buyout<br />

EU/Frankreich<br />

EUR 250 Mio.<br />

Okt 06<br />

EUR 2 Mio.<br />

Monomoy<br />

Special<br />

USA<br />

US$ 200 Mio.<br />

Dez 06<br />

US$ 5 Mio.<br />

Bay City Capital V<br />

Venture<br />

USA<br />

US$ 425 Mio.<br />

Mai 07<br />

US$ 5 Mio.<br />

Technology Partners VIII<br />

Venture<br />

USA<br />

US$ 250 Mio.<br />

Mrz 07<br />

US$ 6 Mio.<br />

Tamir Fishman<br />

Venture<br />

Israel<br />

US$ 200 Mio.<br />

Mrz 07<br />

US$ 5 Mio.<br />

Vintage Ventures III<br />

Venture<br />

Israel<br />

US$ 125 Mio.<br />

Mrz 07<br />

US$ 3,6 Mio.<br />

Magma Venture Capital<br />

Venture<br />

USA<br />

US$ 80 Mio.<br />

Jul 06<br />

US$ 2,5 Mio.<br />

* Ggf. Zielvolumen<br />

H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10<br />

GmbH & Co. KG<br />

www.hfs.de<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Einlageverpflichtung<br />

in Höhe von 0,5 Mio. € bei der<br />

H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10<br />

GmbH & Co. KG (nachfolgend “H.F.S. 10”),<br />

einer Personengesellschaft deutschen Rechts<br />

(GmbH & Co. KG) mit Sitz in München,<br />

eingegangen.<br />

Eine detaillierte Beschreibung dieser Vermögensanlage<br />

enthält der nach den Vorschriften<br />

des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlichte<br />

Verkaufsprospekt des Anbieters H.F.S<br />

HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte<br />

GmbH, München, vom 14.10.2005 mit<br />

Nachträgen vom 24.11.2005 und vom<br />

31.12.2006, der kostenlos über die Fondsgesellschaft<br />

bezogen werden kann.


22 RECHTLICHE ANGABEN<br />

Initiator des Fonds ist die H.F.S HYPO-Fondsbeteiligungen<br />

für Sachwerte GmbH, die seit<br />

1992 bereits 21 Immobilienfonds, 5 Mobilien<br />

Leasingfonds und 2 Zweitmarktfonds<br />

mit einem Investitionsvolumen von insgesamt<br />

ca. 5 Mrd. € platziert hat.<br />

Der Fonds wurde am 06.06.2007 mit einem<br />

voll platzierten Fondsvolumen von TEUR<br />

327.600 geschlossen.<br />

H.F.S. 10 ist ein deutscher Immobilienfonds,<br />

der – zum Teil mittelbar – folgende Immobilien<br />

erworben hat:<br />

£ Büro- und Verwaltungsgebäude (bis zu<br />

elf Obergeschosse) in Frankfurt/Main;<br />

Grundstücksfläche 47.317 qm; vermietbare<br />

Fläche: 88.167 qm, 809 Tiefgaragenstellplätze;<br />

Fertigstellung 1877 bis<br />

1879 (von 1981 bis heute umgebaut und<br />

modernisiert) bzw. 1993 und 1994;<br />

£ 94 %-ige Beteiligung an einem Einkaufszentrum<br />

(acht Geschosse) sowie an zwei<br />

Wohngebäuden (jeweils sechs Geschosse)<br />

in Berlin; Grundstücksfläche ca.<br />

18.190 qm. Das Einkaufszentrum wurde<br />

im März 2006 fertig gestellt und verfügt<br />

über 35.548 qm Einzelhandels- und<br />

Dienstleistungsfläche, 12.573 qm Bürofläche<br />

und 598 Tiefgaragenstellplätze.<br />

Die Wohngebäude wurden 1973 errich-<br />

tet. Sie verfügen über 4.415 qm Wohnfläche<br />

und 142 Tiefgaragenstellplätze.<br />

£ 94 %-ige Beteiligung an einem Büround<br />

Einkaufszentrum (drei bis acht<br />

Geschosse) in Potsdam; Grundstücksfläche<br />

30.548 qm, davon ca. 14.107 qm<br />

Erbbaugrundstück; das Objekt wurde<br />

1999 errichtet und verfügt über 38.056<br />

qm Einzelhandels- und Dienstleistungsfläche,<br />

17.773 qm Bürofläche und 1.450<br />

Tiefgaragenstellplätze<br />

Weitere Angaben zu den<br />

Anlageobjekten<br />

Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeit der<br />

Anlageobjekte<br />

Für die Beteiligungen an den Zielfonds<br />

besteht kein öffentlicher Markt.<br />

Bewertungsgutachten<br />

Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte<br />

(Beteiligungen der Fondsgesellschaft) liegen<br />

nicht vor. (Es liegen nur Bewertungsgutachten<br />

zu zwei Anlageobjekten der H.F.S.<br />

Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH<br />

& Co. KG vor.)<br />

Neutraubling, den 26.07.2007<br />

<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

Dr. Werner Bauer<br />

Geschäftsführer<br />

Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />

Geschäftsführer


i<br />

0180 - 30 40 500 (9 Cent/Minute)<br />

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Deutsche Postbank AG<br />

Zentrale<br />

Abteilung Marken- und Produktkommunikation<br />

Bonn<br />

100 % chlorfrei gebleichter Zellstoff<br />

Stand: Juli 2007

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