BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Verkaufsprospekt
2<br />
Verkaufsprospekt<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, Neugablonzer Str. 1-11, 93073 Neutraubling, (Anbieter)<br />
über Anteile der PTM Portfolio Treuhand München Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald,<br />
(Treuhänder) an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG, Neugablonzer Str. 1-11,<br />
93073 Neutraubling, (Emittent)
INHALT<br />
3<br />
Inhalt<br />
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£<br />
Vorsorge und Vermögensaufbau ..........................................................................<br />
Das Angebot im Überblick ....................................................................................<br />
Prospektverantwortung ........................................................................................<br />
Risikohinweise .......................................................................................................<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Anlagephilosphie ..........................................................................<br />
Vorsorge- und Vermögensaufbau durch Sachwerte ..................................................<br />
Optimierung des Anlageerfolgs durch Diversifikation ..............................................<br />
Investitionsbereiche .............................................................................................<br />
Private Equity ..........................................................................................................<br />
Immobilien ..............................................................................................................<br />
Anlagekriterien .....................................................................................................<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH ......................................................................<br />
Leistungsnachweis über durchgeführte Vermögensanlagen .....................................<br />
Das Beteiligungskonzept ......................................................................................<br />
Der Finanz- und Investitionsplan ..........................................................................<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ...................................................................<br />
Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage .............................................<br />
Langfristige Prognoserechnung ................................................................................<br />
Sensitivitätsanalyse ..................................................................................................<br />
Rechtliche Angaben ..............................................................................................<br />
Wichtige Funktionen und Beteiligte .........................................................................<br />
Steuerliche Grundlagen ........................................................................................<br />
Verträge .................................................................................................................<br />
Gesellschaftsvertrag..................................................................................................<br />
Treuhandvertrag ......................................................................................................<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag ...........................................................................<br />
Abwicklungshinweise ...........................................................................................<br />
4<br />
7<br />
12<br />
14<br />
24<br />
24<br />
25<br />
27<br />
27<br />
34<br />
42<br />
45<br />
47<br />
48<br />
54<br />
56<br />
57<br />
61<br />
80<br />
85<br />
101<br />
104<br />
116<br />
116<br />
132<br />
136<br />
138<br />
Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben<br />
ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht.
4 VORSORGE UND VERMÖGENSAUFBAU
VORSORGE UND VERMÖGENSAUFBAU<br />
5<br />
Vorsorge und<br />
Vermögensaufbau<br />
Aufbau und Sicherung der persönlichen<br />
finanziellen Vorsorge zählen heute zu den<br />
wichtigsten Aufgaben jedes Einzelnen.<br />
Die demographische Entwicklung zwingt zu<br />
radikalen Einschnitten bei den staatlichen<br />
Vorsorgesystemen. Denn die Zahl der älteren<br />
Menschen in Deutschland nimmt im Verhältnis<br />
zu den jüngeren und erwerbsfähigen Personen<br />
seit Jahren dramatisch zu. Ein Trend,<br />
der sich in den nächsten Jahrzehnten noch<br />
verschärfen wird. Als Konsequenz müssen<br />
immer mehr Rentner von den Beiträgen<br />
immer weniger Erwerbstätiger leben, was<br />
zwangsläufig zum Zusammenbruch des<br />
Systems führt, wenn es nicht durch immer<br />
neue Rentenreformen angepasst wird. Doch<br />
unabhängig vom Namen, mit dem diese Reformen<br />
verknüpft sind – Riester oder Rürup –<br />
letztlich laufen sie auf dasselbe hinaus: Die<br />
Rentner erhalten künftig deutlich weniger<br />
als heute.<br />
Mit den Worten von Politikern oder Rentenexperten<br />
klingt dies alles recht simpel: „Das<br />
Bruttorentenniveau soll von heute 48 %<br />
auf 40 % abgesenkt werden.“ Was sich so<br />
unspektakulär anhört, bedeutet aber in der<br />
Praxis, dass künftig kaum mehr jemand von<br />
der gesetzlichen Rente allein wird leben<br />
können, ohne drastische Einschnitte seines<br />
Lebensstandards verkraften zu müssen.<br />
Netto werden die Renten von 70 % des<br />
Nettoverdienstes auf rund 50 % absinken.<br />
Bedenkt man, dass ein durchschnittlicher<br />
Rentner bereits heute mit nur rund 1.000 €<br />
im Monat auskommen muss, wird schnell<br />
klar, dass man sich auf den Staat allein nicht<br />
verlassen darf: Jeder Einzelne muss bereits<br />
heute zusätzlich für sich selbst vorsorgen.<br />
Private Vorsorge ist also nötig. Fragt sich<br />
nur: Wie? Und vor allem: Wie am besten?<br />
‚Die’ richtige Antwort auf diese Frage gibt<br />
es nicht. Alle Vorsorgeprodukte haben Vorund<br />
Nachteile! Auf der einen Seite gibt es<br />
sehr sichere Produkte wie Kapitallebensversicherungen<br />
oder Banksparpläne. Doch bei<br />
dem aktuellen Zinsniveau, einer Mindestverzinsung<br />
von 2,25 % p. a. und dem Wegfall<br />
des früheren Steuervorteils bei Lebensversicherungen,<br />
wird die hohe Sicherheit erkauft<br />
durch einen bescheidenen Anlageerfolg, der<br />
letztlich den Kaufkraftverlust durch die Inflation<br />
kaum noch ausgleichen kann. Auf<br />
der anderen Seite gibt es chancenreichere<br />
Anlagen, wie Aktien oder Investmentfonds,<br />
aber wie insbesondere die vergangenen<br />
Jahre gezeigt haben, sind diese oft großen<br />
Wertschwankungen ausgesetzt und als<br />
Einzelinvestments für die Privatvorsorge<br />
somit auch nur eingeschränkt geeignet.<br />
Aber gute Geldanlagen muss es doch geben.<br />
Warum nicht einfach genauso investieren<br />
wie sehr vermögende Privatanleger oder<br />
institutionelle Großinvestoren? „Völlig ungeeignet!<br />
Viel zu riskant! Nur mit großen<br />
Summen möglich!“, lauten die Standard-<br />
Antworten auf diese Frage. Und in der Tat<br />
erfordern beispielsweise Gewerbeimmobilien<br />
einen Kapitaleinsatz in Millionenhöhe.<br />
Ähnliches gilt für Unternehmensbeteiligungen<br />
im Private Equity Bereich. Hinzu<br />
kommt, dass Privatanleger – wenn sie<br />
überhaupt Zugang zu einer dieser Anlageformen<br />
finden würden – wohl alles auf eine<br />
Karte setzen müssten, da eine weitere<br />
Aufteilung ihres Anlagevermögens auf<br />
verschiedene Investments im Regelfall nicht<br />
möglich wäre. Davon ist jedoch tatsächlich<br />
mit allem Nachdruck abzuraten. Für die<br />
Vorsorge, also für Ersparnisse auf die der<br />
Anleger später angewiesen ist, geht Sicherheit<br />
klar vor Rendite. Und diese nötige<br />
Sicherheit ist bei solchen Einzelinvestments<br />
nicht gegeben.<br />
Prognose zur<br />
Bevölkerungsentwicklung<br />
Die Deutschen leben länger.<br />
Gleichzeitig bekommen die<br />
Deutschen immer weniger<br />
Kinder. Die Folge: Die so<br />
genannte Alterspyramide<br />
verändert sich.
6<br />
VORSORGE UND VERMÖGENSAUFBAU<br />
Doch der Blick auf die Anlagestrategie vermögender<br />
Privatanleger zeigt auch eine<br />
mögliche Lösung dieses Dilemmas auf:<br />
Warum ist für den einen gut, was für den<br />
anderen schlecht ist? Im Prinzip ganz einfach.<br />
Große Vermögen lassen sich auch bei<br />
hohen Summen der jeweiligen Einzelinvestments,<br />
wie sie beispielsweise bei Immobilien<br />
erforderlich sind, auf eine breite Palette unterschiedlicher<br />
Investitionen aufteilen. Läuft<br />
ein Investment nicht so gut, lässt sich dies<br />
oft durch Gewinne anderer Investitionen<br />
ausgleichen und führt nicht gleich zum Verlust<br />
des gesamten Anlagekapitals. Hinzu<br />
kommt, dass sich unterschiedliche Investitionsarten<br />
im Allgemeinen auch unterschiedlich<br />
und teilweise unabhängig voneinander<br />
entwickeln. Wenn Aktienkurse fallen, steigen<br />
evtl. die Kurse von Rentenpapieren oder<br />
der Wert von Immobilien. Beteiligungen an<br />
nicht börsennotierten Unternehmen sind<br />
wiederum teilweise unabhängig von den<br />
Entwicklungen an den Aktien- und Immobilienmärkten.<br />
Über einen längeren Investitionszeitraum<br />
können somit durch ein gut<br />
gewähltes und breit gestreutes Portfolio<br />
verschiedener Anlagegattungen in der<br />
Summe relativ sichere und stetige Vermögenszuwächse<br />
erzielt werden.<br />
Ein maßgeblicher Grund dafür, dass Vermögen<br />
in der Regel um so schneller wachsen je<br />
größer sie sind, ist also schlicht die Möglichkeit<br />
zur Risikobegrenzung durch Streuung.<br />
Die Idee des <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
ist nun nichts anderes, als auch für<br />
Privatanleger die Möglichkeit zu schaffen,<br />
so zu investieren, wie Verwalter großer<br />
Vermögen dies tun. Viele kleinere und<br />
mittlere Einlagen addieren sich zu einem<br />
großen Vermögen, das breit gestreut auf<br />
unterschiedliche Anlage-Klassen verteilt<br />
werden kann.<br />
Hierdurch wird es auch bei überschaubaren<br />
Anlagesummen möglich, ein diversifiziertes<br />
Portfolio renditeträchtiger Sachwertinvestitionen<br />
wie Private Equity Fonds oder Immobilien<br />
im In- und Ausland zu erwerben und die<br />
Chancen dieser Assetklassen für einen<br />
strukturierten Vermögensaufbau und als<br />
Ergänzung bereits vorhandener Vermögensanlagen<br />
zu nutzen.
DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
7<br />
Das Angebot im Überblick<br />
Die folgende kurz gefasste Darstellung des<br />
Beteiligungsangebots dient lediglich dazu,<br />
Interessenten einen schnellen Überblick über<br />
die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />
& Co. KG zu verschaffen und ersetzt nicht<br />
die Lektüre des kompletten Prospektes, insbesondere<br />
nicht ein genaues Studium der<br />
Risikohinweise ab S. 14.<br />
Zielgruppe<br />
Das Beteiligungsangebot wendet sich an<br />
unternehmerisch orientierte Anleger, die an<br />
einem langfristigen Vermögensaufbau mit<br />
Auszahlungen über einen längeren Zeitraum<br />
(prognosegemäß 11 Jahre) interessiert sind<br />
und hierbei die Chancen diversifizierter<br />
Sachwertinvestitionen nutzen möchten.<br />
Die Beteiligung ist als Ergänzung zu bereits<br />
vorhandenen Kapitalanlagen wie etwa<br />
Kapitallebensversicherungen, Renten- oder<br />
Investmentfonds gedacht und sollte nicht<br />
die einzige Kapitalanlage eines Anlageinteressenten<br />
bilden. Das Angebot ist nicht<br />
geeignet für Anleger, die keine Verlustrisiken<br />
eingehen möchten oder die eine Anlage mit<br />
einer festen Verzinsung oder einem bereits<br />
heute feststehenden Rückzahlungsbetrag zu<br />
einem festen Rückzahlungstermin suchen<br />
oder eventuell kurzfristig über ihre Einlage<br />
verfügen müssen.<br />
Art und Gegenstand der Beteiligung<br />
Die Anleger beteiligen sich mit Eigenkapital<br />
an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
GmbH & Co. KG (nachfolgend auch als<br />
Fondsgesellschaft, Emittent oder <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> bezeichnet). Die Beteiligung<br />
erfolgt mittelbar über einen Treuhänder<br />
(nachfolgend auch als Treuhandkommanditist<br />
bezeichnet). Zweck der Fondsgesellschaft<br />
ist der Erwerb und die Verwaltung eigenen<br />
Anlagevermögens nach gesellschaftsvertraglich<br />
festgelegten Anlagekriterien (vgl. S. 43).<br />
Die Anlageobjekte stehen somit noch nicht<br />
fest (Blind Pool). Die konkreten Investitionsentscheidungen<br />
werden von der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft getroffen.<br />
Rechte<br />
Die Anteile gewähren<br />
£ eine dem Kapitalanteil des Anlegers<br />
entsprechende Beteiligung an den<br />
Ergebnissen, den Ausschüttungen und<br />
dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft<br />
sowie den Anspruch auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben im Falle<br />
des Ausscheidens (siehe nachstehende<br />
Besonderheiten),<br />
£ die Möglichkeit zur Ausübung der auf<br />
den Kapitalanteil des Anlegers entfallenden<br />
Stimmrechte (siehe nachstehende<br />
Besonderheiten) und<br />
£ die Möglichkeit zur Ausübung gesetzlicher<br />
Kontrollrechte.<br />
Eine ausführliche Darstellung enthält das<br />
Kapitel ,Rechtliche Angaben‘.<br />
Besonderheiten<br />
Der Kapitalanteil des Anlegers ist variabel.<br />
Er ist abhängig von der Höhe der geleisteten<br />
Einlage, den saldierten Gewinnen und Verlusten,<br />
den Entnahmen und den Rücklagen<br />
(geleistetes Agio).<br />
Die Anleger können bei Zeichnung einmalig<br />
bis auf Widerruf bestimmen, dass sie Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) zur Erhöhung<br />
ihrer gezeichneten Einlage verwenden<br />
möchten (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>). Die Frist für<br />
den Widerruf beträgt einen Monat.<br />
Die Ergebnisse der Jahre 2007 und 2008<br />
sollen so verteilt werden, dass alle Gesellschafter<br />
und Treugeber unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihrer Einlageleistung rechnerisch<br />
gemäß dem Verhältnis ihrer anfänglich<br />
gezeichneten Einlagen an den kumulierten<br />
(negativen) Ergebnissen der Jahre 2007 und<br />
2008 beteiligt sind. Bei der Gewinnverteilung<br />
und der Stimmgewichtung bleiben die<br />
Verlustanteile aus den Jahren 2007 und<br />
2008 außer Betracht.
8<br />
DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
Eine ungleiche effektive Verzinsung der<br />
von den Anlegern geleisteten Einlagen wird<br />
(vorbehaltlich ausreichender Liquidität)<br />
ausgeglichen, soweit die Anleger jeweils in<br />
der gleichen Anzahl voller Kalenderjahre ihre<br />
gezeichnete Einlage erhöht und beglichen<br />
haben (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>).<br />
Das Gewicht einer Stimme richtet sich nach<br />
der Höhe des Kapitalanteils am Schluss des<br />
letzten Geschäftsjahres; ist aufgrund der<br />
Dauer der Zeichnungsfrist bis zum Schluss<br />
des letzten Geschäftsjahres nicht von allen<br />
Gesellschaftern und Treugebern eine Einlage<br />
geleistet worden, so ist für das Stimmgewicht<br />
aller Gesellschafter und Treugeber die<br />
gezeichnete Einlage maßgeblich.<br />
Das Beteiligungskapital<br />
Das Kapital der Fondsgesellschaft wird durch<br />
Einlagen der Anleger aufgebracht. Die Einlage<br />
ist zu Beginn der Beteiligung zzgl. eines<br />
Agios in Höhe von 5 % der gezeichneten<br />
Einlage einzuzahlen. Die Mindestzeichnungssumme<br />
beträgt 10.000 €.<br />
Anzahl und Gesamtbetrag der Anteile<br />
Die geplanten Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
sind davon abhängig, dass ein Gesamtbetrag<br />
des Kapitals von mindestens<br />
3 Mio. € erreicht wird. Eine Mindestanzahl<br />
der Anteile wurde nicht festgelegt. Die<br />
Zeichnungssumme eines Anlegers muss<br />
mindestens 10.000 € betragen und ist nach<br />
oben unbegrenzt. Eine Höchstanzahl der<br />
Anteile und ein Höchstbetrag des Kapitals<br />
wurden nicht festgelegt.<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong> Variante<br />
Anleger haben die Möglichkeit, zusätzlich zu<br />
der gezeichneten Kapitaleinlage, in den Folgejahren<br />
laufende Kapitalerhöhungen vorzunehmen.<br />
Anleger, die sich hierfür entscheiden,<br />
können ihre Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft bis Ende 2020 jährlich<br />
maximal um den Betrag erhöhen, den sie in<br />
diesem Jahr als Ausschüttung zugewiesen<br />
bekommen. Diese Kapitalerhöhungen<br />
erfolgen ohne weitere Kostenbelastung für<br />
die Anleger. D. h., weder die anfänglichen<br />
noch die laufenden Fondskosten einer Beteiligung<br />
oder das Agio hängen davon ab,<br />
ob die <strong>Dynamic</strong> Variante gewählt wird. Durch<br />
diesen Kostenvorteil wird der Anlageerfolg<br />
für Anleger der <strong>Dynamic</strong> Variante deutlich<br />
erhöht. Die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen<br />
kann jederzeit widerrufen werden.<br />
Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen<br />
Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />
gemäß § 9 Verkaufsprospektgesetz<br />
und ist bis zum 30.04.2008<br />
befristet. Es kann vorzeitig beendet werden.<br />
Es kann bis zum 31.10.2008 verlängert<br />
werden.<br />
Investitionsstruktur<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende<br />
Gesellschaft, die das für Investitionszwecke<br />
zur Verfügung stehende Kapital<br />
in Form eines Dachfonds in verschiedene<br />
Investitionsbereiche investiert. Der Grundgedanke<br />
ist dabei, einen breit angelegten Vermögensaufbau,<br />
wie er im Allgemeinen von<br />
vermögenden Privatanlegern angestrebt<br />
wird, nachzubilden. Die Fondsgesellschaft<br />
wird dazu in Sachwerte, wie Immobilien<br />
oder Unternehmensbeteiligungen, investieren,<br />
da diese nach Auffassung des Anbieters<br />
einerseits interessante wirtschaftliche Chancen<br />
bei Wertbeständigkeit und teilweisem<br />
Inflationsausgleich bieten und andererseits<br />
im Portfolio kleinerer und mittlerer Vermögen<br />
meist deutlich untergewichtet sind. Die<br />
Investitionen erfolgen grundsätzlich über<br />
andere Fondsgesellschaften (Zielfonds).<br />
Immobilieninvestitionen erfolgen in Deutschland<br />
und im Ausland. Als Investitionsländer<br />
sind anfänglich insbesondere Frankreich,<br />
Österreich und die USA vorgesehen. Die<br />
Prospektprognose geht davon aus, dass<br />
während der gesamten Investitionsphase<br />
jeweils etwa die Hälfte des investierten<br />
Kapitals in Immobilien- bzw. Private Equity
DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
9<br />
Fonds gebunden ist. Für Details zu den<br />
Investitionsbereichen sei auf die Darstellung<br />
ab S. 27 verwiesen.<br />
Investitionsablauf<br />
Die Aufbauphase von 12,5 Jahren (zzgl.<br />
Platzierungsphase) ist gleichzeitig die Investitionsphase<br />
der Fondsgesellschaft, d. h. der<br />
Zeitraum, in dem Einzahlungen und Kapitalerhöhungen<br />
der Anleger (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> Variante) sowie Investitionen der<br />
Gesellschaft erfolgen. Nach dieser Investitionsphase<br />
beginnt die so genannte Deinvestitionsphase.<br />
Beteiligungen an Private Equityund<br />
Immobilienfonds werden bis zur Beendigung<br />
dieser jeweiligen Zielfonds-Gesellschaften<br />
im Bestand der Fondsgesellschaft gehalten<br />
und gemäß Prognose sukzessive über<br />
einen Zeitraum von ca. 11 Jahren aufgelöst.<br />
Liquiditätsüberschüsse aus Rückflüssen, die<br />
sich während der gesamten Beteiligungsdauer<br />
ergeben, sind für Entnahmen (Ausschüttungen<br />
an die Anleger) vorgesehen.<br />
Die Gesamt-Beteiligungsdauer an der Fondsgesellschaft<br />
setzt sich also aus der Investitions-<br />
und der Deinvestitionsphase zusammen<br />
und beträgt insgesamt voraussichtlich<br />
ca. 24 Jahre.<br />
Investitions- und Finanzplan (Prognose)<br />
Das geplante Fondsvolumen der Fondsgesellschaft<br />
beträgt 20 Mio. € Kommanditkapital<br />
zzgl. 5 % Agio. Das Kapital wird durch<br />
Eigenkapital der Anleger aufgebracht.<br />
Vertragsgemäß entstehen den Anlegern<br />
Anfangskosten von 11 % 1 des Kommanditkapitals.<br />
89 % des Kommanditkapitals<br />
stehen für Investitionen zur Verfügung.<br />
Mittelherkunft<br />
Kommanditeinlagen 1 : 100,00 %<br />
Mittelverwendung<br />
Investitionen 89,00 %<br />
Eigenkapitalvermittlung* 6,00 %<br />
Konzeption und Gründung* 2,38 %<br />
Prospektierung, Marketing* 2,18 %<br />
Beratung 0,38 %<br />
Mittelverwendungskontrolle 0,06 %<br />
Summe: 100,00 %<br />
Vergütung der Gründungsgesellschafter<br />
und nahestehender Unternehmen<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH und<br />
Personen oder Unternehmen, die personell<br />
mit ihr verflochten sind, werden Vergütungen<br />
gemäß der abgeschlossenen Leistungsverträge<br />
berechnen. Diese sind im Mittelverwendungsplan<br />
durch *) gekennzeichnet und<br />
betragen insgesamt 10,56 % des von Anlegern<br />
gezeichneten Kommanditkapitals zzgl.<br />
Agio.<br />
Kostenstruktur<br />
Um eine doppelte Kostenbelastung aufgrund<br />
des Dachfonds-Konzeptes möglichst<br />
weitgehend zu vermeiden, werden die<br />
Kostenvorteile, die bei Zielfonds erreicht<br />
werden können, an die Fondsgesellschaft<br />
weitergegeben. Dies umfasst sowohl<br />
Anschaffungskostenminderungen (Provisionen)<br />
bei Investitionen in Zielfonds als auch<br />
evtl. sonstige Abschlussvergütungen oder<br />
laufende Bestandsprovisionen, die die<br />
Vergütung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
mindern (vgl. S. 52).<br />
Gewinnverteilung<br />
1<br />
Zzgl. 5 % Agio, das für weitere Kosten der Eigenkapitalvermittlung<br />
verwendet wird.<br />
Gewinne der Gesellschaft werden den Anlegern<br />
grundsätzlich im Verhältnis ihrer Kapitalanteile<br />
zugewiesen (vgl. Gesellschaftsvertrag<br />
§§ 5 und 11). Die Kapitalanteile sind
10<br />
DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
Einlage<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Ausschüttungen/Kapitalerhöhungen<br />
Private Equity Dachfonds<br />
Immobilienfonds Deutschland und Ausland<br />
Projektentwicklungen<br />
variabel. Sie erhöhen sich bei Anlegern, die<br />
an der <strong>Dynamic</strong> Variante teilnehmen. Bei der<br />
Gewinnverteilung bleiben die in den Jahren<br />
2007 und 2008 anfallenden Verluste außer<br />
Betracht (vgl. § 5 Gesellschaftsvertrag). Der<br />
geschäftsführende Kommanditist führt nach<br />
Möglichkeit bis zum Ende der Fondslaufzeit<br />
durch Zuweisung von Vorabanteilen am<br />
Ergebnis und bei den Ausschüttungen einen<br />
Ausgleich herbei, durch den sichergestellt<br />
werden soll, dass Anleger, die gleich lang an<br />
Kapitalerhöhungen teilgenommen haben,<br />
unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts,<br />
eine gleichmäßige effektive Verzinsung ihrer<br />
geleisteten Einlagen erzielen (vgl. § 11<br />
Gesellschaftsvertrag und nachstehende<br />
Ergebnisprognose).<br />
Ergebnisprognose<br />
Bei den beabsichtigten Investitionen ist eine<br />
genaue Vorhersage des Anlageerfolges<br />
prinzipiell nicht möglich. Aufgrund von<br />
Erfahrungswerten aus der Vergangenheit<br />
lassen sich jedoch Schätzungen für den<br />
möglichen Anlageerfolg der einzelnen<br />
Investitionsbereiche ableiten. Vergangenheitswerte<br />
bieten allerdings keine Gewähr<br />
dafür, dass ähnliche Werte auch in Zukunft<br />
erreicht werden können. Insofern stellen die<br />
Erlösannahmen tatsächlich nur Schätzungen<br />
dar und werden vom Anbieter in keiner<br />
Weise garantiert.<br />
Prognosegemäß ist ab dem Jahr 2009 mit<br />
Ausschüttungen (Entnahmen) an die An-<br />
leger zu rechnen. Die prognostizierten<br />
Ausschüttungen steigen während der<br />
Aufbauphase an. In der anschließenden<br />
11-jährigen Deinvestitionsphase werden<br />
weitgehend konstante jährliche Ausschüttungen<br />
erwartet. Gleichzeitig soll in der<br />
Deinvestitionsphase ausreichend Liquidität<br />
gebildet werden, um gegen Ende der<br />
Beteiligungsdauer durch eine variable<br />
Schlusszahlung einen wirtschaftlichen<br />
Ausgleich für die je nach Beitrittszeitpunkt<br />
unterschiedliche Beteiligungsdauer der<br />
Anleger schaffen zu können. Die Höhe der<br />
Schlusszahlung hängt vom Beitrittszeitpunkt<br />
des Anlegers ab. Im Ergebnis werden<br />
hierdurch alle Anleger, die gleich lang an<br />
den Kapitalerhöhungen teilgenommen<br />
haben, gleich behandelt und erzielen unabhängig<br />
vom Datum ihres Eintritts in die<br />
Gesellschaft die gleiche Anlagerendite.<br />
Dauer der Fondsgesellschaft<br />
Die Dauer der Gesellschaft ist vertraglich bis<br />
zum 31.12.2031 befristet und kann durch<br />
Entscheidung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten insgesamt um bis zu zwei<br />
Jahre verlängert werden. Ist bis dahin das<br />
Anlagevermögen nicht vollständig veräußert,<br />
wird die Gesellschaft auf unbestimmte Zeit<br />
fortgesetzt. Die Gesellschaft wird gegebenenfalls<br />
schon vor dem 31.12.2031 aufgelöst,<br />
sobald sie ihr Anlagevermögen vollständig<br />
veräußert hat. Eine vorzeitige ordentliche<br />
Kündigung durch den Anleger ist nicht<br />
möglich.<br />
Vertragsbeendigung in Notfällen<br />
Anleger können unter nachstehenden<br />
Einschränkungen ihre Beteiligung in folgenden<br />
Notfällen vor dem 01.01.2021<br />
beenden:<br />
£ Anhaltende Arbeitslosigkeit des Anlegers<br />
von mehr als sechs aufeinander folgenden<br />
Monaten;<br />
£ Anhaltende Erwerbsunfähigkeit des Anlegers<br />
von mehr als sechs aufeinander<br />
folgenden Monaten;
DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK<br />
11<br />
£ Scheidung des Anlegers;<br />
£ Tod des Anlegers oder seines Ehegatten<br />
oder Lebenspartners (im Sinne des Gesetzes),<br />
wenn der Verstorbene mindestens<br />
zur Hälfte zu den Einkünften der<br />
Ehegatten oder Lebenspartner oder der<br />
Erben beigetragen hat.<br />
Voraussetzung für die vorzeitige Beendigung<br />
ist, dass der Notfall innerhalb einer Frist von<br />
drei Monaten nach seinem Eintritt angezeigt<br />
und nachgewiesen wird. Über die Beendigung<br />
der Beteiligung entscheidet der geschäftsführende<br />
Kommanditist. Der betroffene<br />
Anleger erhält ein nach Buchwerten<br />
bestimmtes Auseinandersetzungsguthaben.<br />
Dieses kann geringer sein als die geleistete<br />
Einzahlung.<br />
Diese Regelung im Gesellschaftsvertrag ist<br />
auf 1 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
beschränkt. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist lehnt den Abschluss weiterer<br />
Vereinbarungen zur vorzeitigen Beendigung<br />
ab, wenn dieser Anteil ausgeschöpft ist.<br />
Übertragung von Anteilen<br />
Anleger können ihre Beteiligung mit Zustimmung<br />
des Treuhänders und des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten auf Dritte<br />
übertragen. Unternehmerische Beteiligungen<br />
werden nicht öffentlich gehandelt.<br />
Eine Veräußerung der Beteiligung ist daher<br />
nur bei Gelegenheit möglich. Sie ist meist<br />
mit erheblichen Wertabschlägen verbunden.<br />
Einlageverpflichtung – Haftung<br />
Die Anleger sind nicht verpflichtet, über den<br />
Betrag ihrer Einlage und des Agios hinaus<br />
Zahlungen an die Fondsgesellschaft zu leisten.<br />
Die Einlage erhöht sich durch die Teilnahme<br />
an den Kapitalerhöhungen <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Dynamic</strong>. Die Zahlungspflicht kann bis zur<br />
Höhe der Einlage und des Agios wieder aufleben,<br />
soweit die Anleger von der Fondsgesellschaft<br />
höhere Zahlungen erhalten als die<br />
auf sie entfallenden Gewinnanteile, jedoch<br />
nur insoweit als bei der Gesellschaft ungedeckte<br />
Verbindlichkeiten vorhanden sind.<br />
Die gesetzliche Haftung der Anleger für die<br />
Verbindlichkeiten der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG ist auf die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />
beschränkt.<br />
Steuerliche Aspekte<br />
Das Ergebnis der Fondsgesellschaft wird den<br />
Anlegern entsprechend der im Gesellschaftsvertrag<br />
geregelten Ergebnisverteilung zugerechnet<br />
und ist im Rahmen ihrer persönlichen<br />
Einkommensteuerveranlagung zu berücksichtigen.<br />
Die Gesellschaft ist nach Auffassung<br />
des Anbieters vermögensverwaltend<br />
tätig. Die Anleger erzielen daher aus der Beteiligung<br />
prognosegemäß Einkünfte aus Vermietung<br />
und Verpachtung, aus Kapitalvermögen<br />
und aus privaten Veräußerungsgeschäften.<br />
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf<br />
zur Unternehmensteuerreform<br />
werden künftig die bislang steuerfreien Veräußerungsgewinne<br />
aus Spekulationsgeschäften<br />
besteuert, soweit diese auf Erwerbe<br />
nach dem 31.12.2008 zurückzuführen sind.<br />
Nahezu sämtliche Kapitaleinkünfte sollen<br />
ab 2009 einer Abgeltungssteuer von 25 %<br />
(zzgl. Solidaritätszuschlag) unterworfen<br />
werden. Die Abschaffung der bisherigen<br />
Haltefristen bei Grundstücken (10 Jahre) und<br />
die daraus resultierende umfassende Besteuerung<br />
auf alle Immobilieneinkünfte ist nach<br />
dem Gesetzentwurf vom 14.03.2007 nicht<br />
vorgesehen.<br />
Einzelheiten zur Besteuerung, insbesondere<br />
zur Besteuerung der Einkünfte aus privaten<br />
Veräußerungsgeschäften, entnehmen Sie<br />
bitte dem Kapitel ‚Steuerliche Grundlagen‘<br />
und der ‚Sensitivitätsanalyse‘.
12 PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
Prospektverantwortung<br />
Die Verantwortung für den gesamten Inhalt<br />
dieses Prospekts übernimmt die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH, Sitz: Neutraubling,<br />
Geschäftsanschrift: Neugablonzer Str. 1-11,<br />
93073 Neutraubling, als Anbieter.<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, vertreten<br />
durch ihre Geschäftsführer Dr. Werner<br />
Bauer und Tibor von Wiedebach und<br />
Nostitz-Jänkendorf, erklärt hiermit, dass ihres<br />
Wissens die in diesem Prospekt gemachten<br />
Angaben richtig und keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen sind.<br />
Neutraubling, den 11.04.2007<br />
(Datum der Prospektaufstellung)<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
Dr. Werner Bauer<br />
Geschäftsführer<br />
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />
Geschäftsführer
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
13
14 RISIKOHINWEISE<br />
Risikohinweise<br />
Die nachfolgende Darstellung enthält<br />
alle nach Auffassung des Anbieters bei<br />
Prospektaufstellung erkennbaren wesentlichen<br />
tatsächlichen und rechtlichen<br />
Risiken. Zusätzliche, dem Anbieter nicht<br />
bekannte Risiken können sich aus der<br />
individuellen Situation des Anlegers<br />
ergeben. Deshalb ist es zweckmäßig,<br />
vor der Anlageentscheidung fachkundige<br />
Beratung in Anspruch zu nehmen.<br />
Risikoprofil<br />
Einlage und Agio fließen dem <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> als Eigenkapital zu. Die<br />
Anleger sind dadurch wie Mitinhaber<br />
von der wirtschaftlichen Entwicklung der<br />
Fondsgesellschaft abhängig und tragen<br />
etwaige Verluste der Fondsgesellschaft.<br />
Die wirtschaftlichen Entwicklungen der<br />
Zukunft, von denen die Erträge und der<br />
Wert der Beteiligung abhängen, lassen sich<br />
nicht mit Sicherheit vorhersagen (Prognoserisiko).<br />
Sie können sich ungünstiger entwickeln<br />
als angenommen. Einigen Risiken<br />
kommt eine besondere Bedeutung zu. Dies<br />
sind zum einen anlagegefährdende Risiken<br />
(Risiken, die entweder das/die Anlageobjekt(e)<br />
oder die gesamte Vermögensanlage<br />
gefährden und damit zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals führen können) und zum anderen<br />
anlegergefährdende Risiken (Risiken, die<br />
nicht nur zu einem Verlust der gesamten<br />
Anlagesumme führen können, sondern auch<br />
das weitere Vermögen des Anlegers gefährden).<br />
Diese sind nachfolgend als solche<br />
gekennzeichnet. Es ist möglich, dass Risiken<br />
gehäuft auftreten und dass Risiken sich<br />
gegenseitig verstärken.<br />
Bei Teilnahme an Kapitalerhöhungen (<strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>) erstreckt sich dieses Risiko<br />
auch auf die bei den Kapitalerhöhungen<br />
gezeichneten Einlagen. Zahlungen der<br />
Fondsgesellschaft an die Anleger, die den<br />
ihnen zustehenden Anteil am Gewinn der<br />
Fondsgesellschaft übersteigen, müssen die<br />
Anleger ggf. zurück erstatten, soweit bei der<br />
Fondsgesellschaft ungedeckte Verbindlichkeiten<br />
entstehen.<br />
Die Aufnahme von Fremdkapital gehört<br />
nicht zum Beteiligungskonzept. Hat der<br />
Anleger gleichwohl zur Finanzierung von<br />
Einlage und/oder Agio Fremdmittel aufgenommen,<br />
haftet er im ungünstigsten Fall bei<br />
einem vollständigen Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals zusätzlich für die Rückzahlung der<br />
Fremdmittel und für die Zinsen (anlegergefährdendes<br />
Risiko). Die Aufnahme einer<br />
Fremdfinanzierung kann sich auch steuerlich<br />
nachteilig auswirken.<br />
Größenordnung des maximalen Risikos<br />
Im ungünstigsten Fall kann es zu einem<br />
vollständigen Verlust der gesamten gezeichneten<br />
Einlage und des Agios kommen.
RISIKOHINWEISE<br />
15<br />
Allgemeine Risiken<br />
Portfoliorisiken<br />
Die Wertentwicklung des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> hängt im Wesentlichen von der<br />
Wertentwicklung seiner Investitionen,<br />
insbesondere seiner Zielfonds ab. Die Wertund<br />
Ertragsentwicklung der Zielfonds wird<br />
von einer Vielzahl von Risikofaktoren<br />
beeinflusst, die aus heutiger Sicht nicht<br />
vollständig zu überblicken sind. Hierzu<br />
zählen: die allgemeine Konjunkturentwicklung,<br />
die vom Fondsmanagement getroffene<br />
Auswahl der Investitionsobjekte, spezielle<br />
Risiken in einzelnen Zielfonds wie bspw. die<br />
Mietentwicklung einzelner Immobilien oder<br />
die Rentabilität einzelner Unternehmensbeteiligungen<br />
bei Private Equity Fonds sowie<br />
die generelle Entwicklung der Immobilien-,<br />
Unternehmensbeteiligungs- und Kapitalmärkte.<br />
Die tatsächlichen Investitionen der<br />
Fondsgesellschaft können sich deutlich<br />
schlechter entwickeln als in der Prognoserechnung<br />
angenommen. Dies würde zu<br />
einer Verringerung der Erträge gegenüber<br />
der Prospektprognose führen. Bei ungünstiger<br />
Entwicklung kann sich dies anlagegefährdend<br />
auswirken.<br />
Blind Pool- und Marktzugangsrisiken<br />
Die konkreten Investitionsobjekte und -gesellschaften<br />
stehen noch nicht fest. Es ist<br />
möglich, dass nicht zu jedem Investitionszeitpunkt<br />
geeignete Investitionsobjekte zur<br />
Verfügung stehen. Insbesondere kann nicht<br />
garantiert werden, dass immer genügend<br />
Beteiligungsmöglichkeiten gefunden werden<br />
können, die den festgelegten Anlagekriterien<br />
entsprechen. In diesem Fall müssten<br />
– ggf. nach Beschluss durch die Gesellschafter<br />
– auch Beteiligungen erworben werden,<br />
die den Anlagekriterien nicht entsprechen,<br />
was negative Auswirkungen auf das gesamte<br />
Portfolio haben könnte.<br />
Managementrisiken<br />
Der Qualifikation und den Geschäftskontakten<br />
des Fondsmanagements, insbesondere<br />
dessen Fähigkeiten und Erfahrungen bei der<br />
Analyse des Marktes geschlossener Fondsangebote<br />
sowie der Identifizierung und Auswahl<br />
geeigneter Zielfonds für Investitionen<br />
der Fondsgesellschaft, kommt hohe Bedeutung<br />
für den Erfolg der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong>-Anlagestrategie<br />
zu (Schlüsselpersonenrisiko).<br />
Bei Ausfall einer oder mehrerer der verantwortlichen<br />
Personen ist nicht gewährleistet,<br />
dass es möglich sein wird, diese durch Personen<br />
mit vergleichbarer Qualifikation zu<br />
ersetzen. Das gilt auch für das Management<br />
der Zielfonds, vor allem bei Private Equity<br />
Investitionen. Managementrisiken können<br />
sich insbesondere wegen der langen Investitionsdauer<br />
anlagegefährdend auswirken.<br />
Marktrisiken<br />
Die Entwicklung der Immobilien-, Unternehmensbeteiligungs-<br />
und Kapitalmärkte ist<br />
nicht vorhersehbar. Der wirtschaftliche Erfolg<br />
der Fondsgesellschaft, hängt u. a. auch von<br />
der allgemeinen Entwicklung dieser Märkte<br />
ab. Da Investitionen über einen sehr langen<br />
Zeitraum vorgesehen sind, ist nicht ausgeschlossen,<br />
dass langfristig eine generelle<br />
Änderung der geplanten Investitionsstrategie<br />
mit heute nicht absehbaren Konsequenzen<br />
für den Anlageerfolg nötig wird.<br />
Währungsrisiken<br />
Ein Teil der Investitionen wird in ausländischen<br />
Währungen, insbesondere dem<br />
US-Dollar erfolgen. Die Entwicklung der<br />
Währungskurse ist nicht vorhersehbar und<br />
kann starken Schwankungen unterliegen.<br />
Dies kann sich negativ auf das wirtschaftliche<br />
Ergebnis auswirken.<br />
Risiken aus Zwischenanlagen<br />
Die Gesellschaft wird prognosegemäß<br />
teilweise über erhebliche liquide Mittel<br />
verfügen. Diese sollen vorübergehend in<br />
Zwischenanlagen investiert werden. Es kann<br />
nicht gewährleistet werden, dass die in der<br />
Prognose für Zwischenanlagen kalkulierte
16 RISIKOHINWEISE<br />
Verzinsung erzielt wird. Da die Mittel aus<br />
Zwischenanlagen, insbesondere im Falle von<br />
Kapitalabrufen in Zusammenhang mit<br />
Private Equity Investitionen, eventuell kurzfristiger<br />
benötigt werden als sie angelegt<br />
sind, besteht die Gefahr, dass in der betroffenen<br />
Private Equity Investition bereits<br />
gebundene Fondsgelder wegen Verzugs mit<br />
der weiteren Einlageleistung verloren gehen.<br />
Ähnliche Risiken bestehen auf Ebene der<br />
Private Equity Fonds, an denen die Fondsgesellschaft<br />
sich mittelbar oder unmittelbar<br />
beteiligt; diese sagen in größerem Umfang<br />
Mittel für Investitionen bereits zu einem Zeitpunkt<br />
zu, zu dem sie diese noch nicht bei<br />
den Investoren eingeworben oder erwirtschaftet<br />
haben.<br />
Kostenrisiken<br />
Der Fondsgesellschaft entstehen während<br />
der gesamten Laufzeit Kosten für Geschäftsführung,<br />
Anlegerverwaltung, Investitionsauswahl<br />
und -kontrolle, Treuhandschaft,<br />
Steuerberatung etc. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass die tatsächlich anfallenden Kosten<br />
höher als kalkuliert sind. So würde bspw.<br />
eine weitere Erhöhung des Umsatzsteuersatzes<br />
zu einer Kostensteigerung führen, da<br />
die Fondsgesellschaft nicht vorsteuerabzugsberechtigt<br />
ist. Dies würde das wirtschaftliche<br />
Ergebnis einer Beteiligung entsprechend<br />
verschlechtern. Aufgrund der Dachfondskonzeption<br />
bestehen entsprechende Kostenrisiken<br />
auch bei den Zielfonds.<br />
Bonitäts- und Insolvenzrisiken<br />
Die Fondsgesellschaft trägt das Risiko ausreichender<br />
Bonität ihrer Vertragspartner.<br />
Ebenso trägt sie das Risiko dafür, dass<br />
Vertragspartner die abgeschlossenen Verträge<br />
beanstandungsfrei erfüllen. Sollten<br />
einzelne Vertragspartner ihren vertraglichen<br />
Verpflichtungen nicht nachkommen oder<br />
nicht nachkommen können, kann sich dies<br />
anlagegefährdend auswirken.<br />
Auslandsrisiken und Risiken von<br />
Kapitalmarktbeschränkungen<br />
Bei der Durchführung vieler Investitionsvorhaben,<br />
insbesondere auf Ebene der Zielfonds,<br />
wird voraussichtlich mit ausländischen<br />
Partnern zusammengearbeitet und es werden<br />
Verträge abgeschlossen, die ausländischem<br />
Recht unterliegen. Hierbei besteht<br />
das Risiko, dass die Durchsetzung von<br />
Rechtsansprüchen bei ausländischen Vertragspartnern<br />
nur unter erschwerten Bedingungen<br />
(z. B. nicht zeitgerecht oder zu<br />
unangemessenen Kosten) oder gar nicht<br />
möglich ist. Außerdem können Beschränkungen<br />
im internationalen Kapitalverkehr<br />
dazu führen, dass Erlöse nicht ohne weiteres<br />
in das Inland transferiert werden können<br />
oder ausländische Beteiligungen unwirtschaftlich<br />
werden.<br />
Risiken aus Interessenkollisionen<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH und die<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH sind kapitalmäßig<br />
und personell mit der <strong>BVT</strong> Holding<br />
GmbH & Co. KG verbunden. Da die <strong>BVT</strong><br />
Holding GmbH & Co. KG in dem Markt als<br />
Anbieter auftritt, in dem die Fondsgesellschaft<br />
investieren wird und auch bereits<br />
geplant ist, dass ein Teil der für Investitionen<br />
der Fondsgesellschaft zur Verfügung stehenden<br />
Mittel in Fondsbeteiligungen investiert<br />
wird, die von der <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co.<br />
KG oder einer ihrer Tochtergesellschaften<br />
angeboten werden, können hieraus Interessenkonflikte<br />
entstehen, die auch zu Lasten<br />
der Fondsgesellschaft gelöst werden können.<br />
Da die Mitglieder der Geschäftsführung<br />
und des Beirates bei anderen Gesellschaften<br />
tätig sein werden oder können und weil die<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH für weitere<br />
Fonds geschäftsführend tätig ist und sein<br />
wird, sind auch hier Interessenkonflikte<br />
möglich, die sich negativ auf den wirtschaftlichen<br />
Erfolg einer Beteiligung auswirken<br />
können.
RISIKOHINWEISE<br />
17<br />
Platzierungs- und<br />
Vertragserfüllungsrisiken<br />
Es kann keine Gewähr dafür übernommen<br />
werden, dass das Fondskapital in der vorgesehenen<br />
Höhe platziert wird. Wird die<br />
prospektierte Platzierung nicht erreicht,<br />
vermindert sich dadurch die Diversifikation<br />
mit entsprechend negativen Folgen für die<br />
Risikostruktur und Anlagestrategie der<br />
Fondsgesellschaft und eventuell auch der<br />
erzielbare Kostenvorteil bei Zielfonds. Darüber<br />
hinaus könnte ein geringeres Fondsvolumen<br />
auch zu einer prozentual höheren<br />
laufenden Kostenbelastung der Fondsgesellschaft<br />
führen, da sich ggf. nicht alle kalkulierten<br />
Kosten (Jahresabschluss etc.) im<br />
gleichen Verhältnis reduzieren ließen. Es<br />
besteht auch das Risiko, dass ein Teil der<br />
Anleger seinen vertraglichen Einzahlungsverpflichtungen<br />
nicht nachkommt und hierdurch<br />
weniger und geringere Investitionen<br />
als vorgesehen durchgeführt werden können.<br />
Dies könnte ebenfalls negative Auswirkungen<br />
auf das wirtschaftliche Ergebnis der<br />
Gesellschaft haben. Auch ist es möglich,<br />
dass sich deutlich weniger Anleger für die<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante entscheiden als kalkuliert,<br />
oder dass im Laufe der Beteiligungsdauer<br />
eine größere Anzahl von Anlegern die<br />
dynamische Wiederanlage der Ausschüttungen<br />
einstellt, und somit für Investitionen<br />
der Fondsgesellschaft insgesamt weniger<br />
Mittel zur Verfügung stehen als angenommen.<br />
Sollte das Kapital der Gesellschaft zum<br />
Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens<br />
3 Mio. € betragen, wird die Gesellschaft<br />
ohne Vornahme von Investitionen aufgelöst.<br />
Die für diesen Fall vorgesehene Auszahlung<br />
der dem Kapitalanteil der Anleger entsprechenden<br />
Einzahlungen ist von der Bonität<br />
der Gründungsgesellschafter und Eigenkapitalvermittler<br />
abhängig.<br />
Majorisierungsrisiken<br />
Falls an Beschlussfassungen bei der Fondsgesellschaft<br />
nur eine Minderheit der Anleger<br />
teilnimmt, können Beschlüsse gefasst werden,<br />
die von der Mehrheit der Anleger, die<br />
nicht vertreten waren, nicht erwünscht sind,<br />
aber auch für diese Gültigkeit erlangen. Da<br />
die Fondsgesellschaft konzeptionsgemäß an<br />
den verschiedenen Anlageprogrammen nur<br />
Minderheitspositionen erwirbt, werden in<br />
aller Regel ihre Möglichkeiten der Einflussnahme<br />
ausschließlich auf die Wahrnehmung<br />
vertraglicher oder gesetzlicher Gesellschafterrechte<br />
beschränkt sein.<br />
Haftungsrisiken<br />
Den Gläubigern der Gesellschaft haftet der<br />
Anleger bis zur Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme. Die Haftung ist<br />
ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet<br />
ist. Infolge von Kapitalrückzahlungen kann<br />
sie wieder aufleben.<br />
Risiken aus Vertragsdauer<br />
Eine Kündigung der Beteiligung ist frühestens<br />
zum 31.12.2031 möglich. Die Mindestvertragsdauer<br />
kann bis 31.12.2033 verlängert<br />
werden.<br />
Fungibilitätsrisiken<br />
Für Anteile an geschlossenen Fonds besteht<br />
kein liquider Zweitmarkt, die Fungibilität<br />
(Veräußerbarkeit) von Anteilen ist somit<br />
eingeschränkt. Eine Veräußerung oder<br />
Übertragung ist nur im Rahmen der Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages möglich.<br />
Die Ermittlung eines realistischen Veräußerungspreises<br />
ist nur schwer möglich. Generell<br />
müssen die nicht wertbildenden Anteile<br />
der Investition wie z. B. Konzeptions- und<br />
Vertriebskosten durch Wertaufholungen<br />
kompensiert werden, bevor ein Wertzuwachs<br />
erfolgen kann. Ein vorzeitiger Liquiditätsbedarf<br />
des Anlegers kann sich somit<br />
anlagegefährdend auswirken.<br />
Rechtsänderungsrisiken<br />
Künftige Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs,<br />
Änderungen der Rechtsprechung,<br />
der Gesetzgebung oder der Verwaltungspraxis<br />
in Deutschland oder einem der Investiti-
18<br />
RISIKOHINWEISE<br />
onsländer können den wirtschaftlichen Erfolg<br />
oder die Werthaltigkeit einer Investition und<br />
folglich der Fondsgesellschaft nachteilig beeinflussen.<br />
Insbesondere Änderungen der<br />
Steuergesetze oder der Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zwischen Deutschland und den<br />
einzelnen Investitionsländern könnten erhebliche<br />
negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen<br />
Erfolg der Fondsgesellschaft<br />
haben.<br />
Renditeausgleich<br />
Durch die im Gesellschaftsvertrag festgelegte<br />
Ergebnisverteilung soll gewährleistet<br />
werden, dass Anleger, die gleichlang Kapitalerhöhungen<br />
durchführen, die gleiche effektive<br />
Verzinsung ihres eingesetzten Kapitals<br />
erzielen. Um diesen Renditeausgleich durchführen<br />
zu können, ist es nötig, dass zum<br />
Zeitpunkt der Durchführung ausreichend<br />
ausschüttungsfähige Liquidität vorhanden ist.<br />
Obwohl während der Deinvestitionsphase<br />
speziell zu diesem Zweck Liquidität gebildet<br />
werden soll, lässt sich nicht ausschließen,<br />
dass diese nicht ausreicht, um den angestrebten<br />
Ausgleich durchzuführen.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Mittelverwendungskontrolle der Fondsgesellschaft<br />
erfolgt nach den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
festgelegten<br />
formalen Kriterien und umfasst keine<br />
Kontrolle der Zielfonds oder Investitionsobjekte.<br />
Sie ist zunächst auf die Platzierungsphase<br />
beschränkt.
RISIKOHINWEISE<br />
19<br />
Spezielle Risiken aus<br />
Private Equity Investitionen<br />
Der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> plant,<br />
einen Teil seiner Mittel in Private<br />
Equity Anlageprogramme zu investieren.<br />
Zu diesem Zweck sollen<br />
entweder Beteiligungen an Private<br />
Equity Dachfonds eingegangen oder<br />
(unmittelbar oder mittelbar) nicht<br />
zirkulationsfähige Zertifikate erworben<br />
werden, die indirekt die Entwicklung<br />
von Private Equity Dachfonds<br />
oder eines Korbes von Private<br />
Equity Fonds (so genannte Basiswerte)<br />
nachvollziehen. Im Falle der<br />
Beteiligung an Private Equity Dachfonds<br />
wird diesen Eigenkapital zur<br />
Verfügung gestellt werden. Die Dachfonds<br />
wiederum beteiligen sich mit<br />
Eigenkapital an einer unbestimmten<br />
Zahl von Private Equity Fonds<br />
(Investeefonds). Die Investeefonds<br />
gehen Beteiligungen an einer unbestimmten<br />
Zahl von Unternehmen<br />
(Zielunternehmen) ein. Der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> trägt somit die unternehmerischen<br />
Risiken, die mit dem<br />
wirtschaftlichen Erfolg der Dachfonds<br />
sowie mittelbar auch der Investeefonds<br />
und der Zielunternehmen verbunden<br />
sind. Sie können sich auch<br />
anlagegefährdend auswirken. Zertifikate<br />
stellen unbesicherte und nicht<br />
garantierte Forderungen (gegen den<br />
Emittenten des Zertifikats) dar, deren<br />
Wert von der Entwicklung der Basiswerte<br />
(z. B. der Ausschüttungen eines<br />
Private Equity Dachfonds) einerseits<br />
und andererseits von der Bonität des<br />
Emittenten abhängig ist (siehe die<br />
vorstehend bei den allgemeinen Risiken<br />
beschriebenen Bonitäts- und Insolvenzrisiken).<br />
Portfoliorisiken<br />
Bei den Zielunternehmen wird es sich<br />
konzeptionsgemäß um nicht oder noch<br />
nicht börsennotierte Unternehmen handeln,<br />
die sich zu einem Teil noch in der Start-up-<br />
Phase und/oder Verlustphase befinden<br />
können. Insbesondere Managementprobleme<br />
und/oder Probleme technischer oder<br />
operativer Art können dazu führen, dass die<br />
Investitionen in einzelne Zielunternehmen<br />
teilweise oder vollständig verloren sind.<br />
Marktrisiken<br />
Die Ertragserwartungen beruhen vorwiegend<br />
darauf, dass die Investeefonds ihre<br />
Beteiligungen an den Zielunternehmen mit<br />
einem Aufschlag veräußern können. Sowohl<br />
die allgemeine Entwicklung der Märkte für<br />
Unternehmensbeteiligungen (z. B. der<br />
Aktienmärkte) als auch die spezielle Bewertung<br />
von Zielunternehmen (z. B. aufgrund<br />
der betriebswirtschaftlichen Situation der<br />
Zielunternehmen) können deshalb zu einer<br />
ungünstigen Entwicklung führen. Allgemeine,<br />
z. B. konjunkturbedingte, Marktrisiken<br />
lassen sich durch die innerhalb der Anlageprogramme<br />
erfolgende Streuung der Beteiligungen<br />
nicht verringern. Es ist möglich, dass<br />
Rückflüsse aus Private Equity Investitionen<br />
später erfolgen, als in der Prognose angenommen.<br />
Dies würde auch bei gleicher Höhe<br />
der Rückflüsse zu einer Verringerung der<br />
Rendite der Beteiligung führen.<br />
Marktzugangsrisiko<br />
Es ist vorgesehen, zumindest einen Teil der<br />
Mittel in Dachfondsbeteiligungen der CAM<br />
Cologne Asset Management GmbH zu investieren.<br />
Eine Gewähr für den Zugang zu diesen<br />
oder zu vergleichbaren Dachfonds kann der<br />
Anbieter jedoch nicht übernehmen, ebenso<br />
wie die zur Auswahl stehenden Dachfonds<br />
keine Gewähr für den Zugang zu aussichtsreichen<br />
Investeefonds übernehmen können.<br />
Weitere Risiken<br />
Bei Private Equity Investitionen bestehen<br />
neben Portfolio-, Markt- und Marktzugangsrisiken<br />
auch Management-, Kosten-, Währungs-<br />
und Auslandsrisiken, die vorstehend<br />
bei den allgemeinen Risikohinweisen<br />
beschrieben sind.
20<br />
RISIKOHINWEISE<br />
Spezielle Risiken bei<br />
Immobilieninvestitionen<br />
Zur Investitionsstrategie der Fondsgesellschaft<br />
gehören auch Investments in<br />
in- und ausländische Immobilienfonds<br />
und in einzelne Immobilien. Die Investitionen<br />
erfolgen mit Eigenkapital, so<br />
dass bei einer nachteiligen wirtschaftlichen<br />
Entwicklung Verluste eintreten<br />
können.<br />
Vermietungsrisiko<br />
Ein generelles Risiko einer jeden Immobilieninvestition<br />
besteht in der dauerhaften<br />
Vermietbarkeit der Immobilien zu Mieten,<br />
die den wirtschaftlichen Erwartungen an<br />
die Investition entsprechen. Es besteht das<br />
Risiko, dass Mieter ihre vertraglich vereinbarten<br />
Pflichten nicht erfüllen und ausfallen.<br />
Nach vertragsgemäßem oder auch vorzeitigem<br />
Ablauf bestehender Mietverträge<br />
besteht das Risiko, dass die Flächen im Anschluss<br />
nicht oder nur zu einer niedrigeren<br />
Miete als ursprünglich erwartet weitervermietet<br />
werden können. Dies würde jeweils<br />
zu Einnahmeausfällen bei den betroffenen<br />
Immobilienfonds führen, die sich auch beim<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> anlagegefährdend<br />
auswirken können. Niedrigere als die kalkulierten<br />
Inflationsraten können im Laufe der<br />
Jahre dazu führen, dass die in den Mietverträgen<br />
üblicherweise vereinbarte Anpassung<br />
der Miete an die Preisentwicklung nicht zu<br />
den kalkulierten Mietzinssteigerungen führt.<br />
Im ungünstigsten Fall können die Einnahmeausfälle<br />
so hoch sein, dass die Zins- und Tilgungszahlungen<br />
für die von einem Zielfonds<br />
aufgenommenen Fremdfinanzierungen nicht<br />
mehr bedient werden können und – sofern<br />
von den Anlegern dieses Zielfonds keine neuen<br />
Mittel zur Verfügung gestellt werden –<br />
die finanzierenden Banken die Immobilien<br />
verwerten, wodurch auch ein Totalverlust<br />
der in die betroffenen Zielfonds investierten<br />
Mittel eintreten kann.<br />
Marktrisiko<br />
Immobilienfonds weisen Laufzeiten von<br />
meist über zehn Jahren auf. Am Ende der<br />
Laufzeit werden die Fonds üblicherweise<br />
durch Verkauf der Immobilien liquidiert. Der<br />
Veräußerungsgewinn stellt neben den laufenden<br />
Einnahmen aus der Vermietungstätigkeit<br />
regelmäßig eine wesentliche Position<br />
des prospektierten wirtschaftlichen Erfolgs<br />
einer Beteiligung dar. Geringere Verkaufserlöse<br />
als prospektiert führen deshalb zu einer<br />
negativen Veränderung der Rückflüsse aus<br />
der Investition und können sich im ungünstigsten<br />
Fall anlagegefährdend auswirken.<br />
Die Wertentwicklung der Immobilien hängt<br />
in erster Linie von den nachhaltig erzielbaren<br />
Mieteinnahmen, aber auch von Faktoren wie<br />
Standort, Nutzungsmöglichkeiten, Bauqualität<br />
sowie der allgemeinen Wirtschafts- und<br />
Konjunkturentwicklung ab. Es kann vorkommen,<br />
dass durch eine Erhöhung des Flächenangebotes<br />
an dem jeweiligen Standort die<br />
Leerstandsrate steigt oder das Mietniveau<br />
sinkt und in der Folge sowohl die laufenden<br />
Mieteinnahmen als auch die Wertentwicklung<br />
der Immobilien deutlich hinter den<br />
Erwartungen zurückbleiben.<br />
Kostenrisiko<br />
Es können Ertragseinbußen bis hin zu Vermögensverlusten<br />
dadurch entstehen, dass<br />
höhere als die kalkulierten Aufwendungen<br />
für Reparaturen und Instandhaltung anfallen.<br />
Darüber hinaus ist es insbesondere in<br />
Zusammenhang mit Neu- oder Anschlussvermietungen<br />
möglich, dass unvorhergesehene<br />
Investitionen nötig werden. Zusätzliche Aufwendungen<br />
können aber auch durch veränderte<br />
Anforderungen der Mieter erforderlich<br />
werden, um den Werterhalt der Immobilien<br />
sicherzustellen. Bei Verkauf der Immobilien<br />
können Revitalisierungskosten anfallen,<br />
die erheblich über den hierfür in Ansatz<br />
gebrachten Schätzungen liegen und das<br />
Liquiditätsergebnis einer Beteiligung erheblich<br />
negativ beeinflussen.
RISIKOHINWEISE<br />
21<br />
Fremdfinanzierungsrisiken<br />
Ein wesentlicher Anteil am Gesamtinvestitionsvolumen<br />
wird bei Erwerb oder Entwicklung<br />
von Immobilien meist durch Aufnahme<br />
von Fremdmitteln bestritten. Die Konditionen<br />
dieser Fremdfinanzierungen werden<br />
regelmäßig nicht bis zur geplanten Tilgung<br />
festgeschrieben. Da das Zinsniveau langfristig<br />
betrachtet hohen Schwankungen unterworfen<br />
ist, ist es möglich, dass Anschlussfinanzierungen<br />
nur zu deutlich schlechteren<br />
Konditionen erfolgen können als kalkuliert.<br />
Bereits ausgezahlte Darlehen können von<br />
Kreditinstituten gekündigt werden, wenn<br />
gegen Auflagen des Darlehensvertrages<br />
verstoßen wird. Außerdem sind aus dem<br />
Veräußerungserlös bei Verkauf der Immobilien<br />
vorrangig die Darlehensmittel zurückzuzahlen,<br />
bevor die Gesellschafter über die<br />
Verwendung eines übersteigenden Erlöses<br />
beschließen können. Auch für deutsche<br />
Immobilien werden Fremdfinanzierungen<br />
teilweise nicht in Euro, sondern in Fremdwährungen,<br />
insbesondere Schweizer Franken,<br />
abgeschlossen. Hierdurch entstehen<br />
Währungsrisiken.<br />
Projektentwicklungs,- Bau- und<br />
Altlastenrisiken<br />
Die Fondsgesellschaft plant in beschränktem<br />
Umfang auch Investitionen in Neubaumaßnahmen.<br />
Diese bergen zusätzliche Risiken,<br />
die einerseits die Erstellung der Immobilien<br />
sowie die hierfür kalkulierten Kosten betreffen<br />
und andererseits die spätere Vermietung<br />
der errichteten Immobilien. Sollte eine<br />
Vermietung in diesen Fällen nicht im erwarteten<br />
Umfang und Zeitrahmen oder zu den<br />
kalkulierten Mietzinsen möglich sein, hätte<br />
dies unter Umständen gravierende Auswirkungen<br />
auf den wirtschaftlichen Erfolg dieser<br />
Immobilieninvestition. Bereits fertiggestellte<br />
Immobilien können Mängel aufweisen,<br />
die beim Ankauf nicht festgestellt wurden.<br />
Auch unentdeckte oder unterschätzte<br />
Bodenverunreinigungen können zu Belastungen<br />
des Fondsergebnisses führen.<br />
Risiken aus Terrorismus/ höherer Gewalt<br />
Risiken aus Terrorismus, höherer Gewalt<br />
(bspw. Erdbeben) oder Krieg sind zum Teil<br />
nicht oder nicht in vollem Umfang versicherbar.<br />
Solche Gefahren können in verschiedenen<br />
Ländern unterschiedlich hoch sein.<br />
Risiken aus divergierenden<br />
Wirtschaftsentwicklungen<br />
Ausländische Immobilienmärkte entwickeln<br />
sich zum Teil dynamischer als die deutschen.<br />
Dies bedeutet, dass bei negativen allgemeinen<br />
Entwicklungen die Auswirkungen auf<br />
die Ertragssituation ausländischer Immobilien<br />
größer sein können als bei deutschen<br />
Immobilien. Die Inflationsraten in verschiedenen<br />
Ländern sind weitgehend unabhängig<br />
voneinander. Die langfristige Steigerung der<br />
laufenden Mieteinnahmen und in der Folge<br />
auch die Wertentwicklung der Immobilien<br />
sind eng mit der allgemeinen Preisentwicklung<br />
im Belegenheitsland der Immobilien<br />
verknüpft. Sollte die Inflationsrate in<br />
Deutschland höher sein als in einem der<br />
Investitionsländer, so hätte dies zur Folge,<br />
dass die Einnahmen- und Wertentwicklung<br />
der in diesem Land getätigten Investitionen<br />
geringer ist als die heimische Inflationsrate.<br />
In diesem Fall würden diese Auslandsinvestitionen<br />
in Immobilien aus deutscher Sicht<br />
möglicherweise keinen Inflationsschutz<br />
bieten.<br />
Weitere Risiken<br />
Bei ausländischen Immobilien treten Währungsrisiken<br />
und Risiken aus ausländischen<br />
Rechtsordungen hinzu, die vorstehend bei<br />
den allgemeinen Risikohinweisen beschrieben<br />
sind.
22<br />
RISIKOHINWEISE<br />
Steuerliche<br />
Risiken<br />
Die steuerliche Betrachtung im Prospekt<br />
unterstellt, dass der Anleger die Beteiligung<br />
im Privatvermögen hält und in Deutschland<br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.<br />
Die steuerlichen Ausführungen in diesem<br />
Prospekt beruhen auf der Auffassung des<br />
Anbieters zur Anwendung der derzeitigen<br />
Steuergesetze. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Finanzverwaltung oder die<br />
Finanzgerichte zu einer anderen Beurteilung<br />
gelangen. Dies könnte negative Auswirkungen<br />
auf die steuerlichen Ergebnisse der<br />
Gesellschafter haben. Außerdem könnte das<br />
Ergebnis auch von künftigen Änderungen<br />
der derzeitigen rechtlichen und steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen beeinflusst werden.<br />
Am 14.03.2007 hat das Kabinett einen<br />
Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />
2008 verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren<br />
soll bis zur Sommerpause<br />
2007 abgeschlossen sein. Nach dem Gesetzentwurf<br />
soll u. a. die bisher bestehende Veräußerungsfrist<br />
bei der Besteuerung privater<br />
Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen<br />
gestrichen werden. Damit ergibt sich zukünftig<br />
eine Besteuerung unabhängig von<br />
der Haltedauer beim Anleger. Neben zahlreichen<br />
anderen Änderungen sind u. a. folgende<br />
grundlegende Änderungen geplant:<br />
£ Einführung einer Abgeltungssteuer ab<br />
dem 01.01.2009 auf alle privaten<br />
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne<br />
in Höhe von 25 %<br />
£ Festhalten an der Gewerbesteuer<br />
£ Absenken des Unternehmensteuersatzes<br />
auf unter 30 %<br />
£ Begünstigung nicht entnommener Gewinne<br />
bei Personengesellschaften zur Gleichbehandlung<br />
von Kapitalgesellschaften<br />
£ Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen<br />
u. a. durch Verbreiterung der<br />
Bemessungsgrundlage<br />
£ Abänderung des Halbeinkünfteverfahrens<br />
zum Teileinkünfteverfahren (40 %<br />
Steuerfreiheit).<br />
Weitere Änderungen, die auch unmittelbar<br />
oder nur mittelbar Einfluss auf die künftige<br />
Besteuerung der Fondsgesellschaft, bei ihren<br />
Beteiligungen oder auch nur bei der Besteuerung<br />
auf Ebene des Gesellschafters haben<br />
können, sind wahrscheinlich. Bis zum Abschluss<br />
des Gesetzgebungsverfahrens können<br />
sich noch zum Teil erhebliche Änderungen<br />
einstellen. Auch die Abschaffung der<br />
bisherigen Haltefristen bei Grundstücken (10<br />
Jahre) und die daraus resultierende umfassende<br />
Besteuerung auf alle Immobilieneinkünfte<br />
ist daher ebenfalls möglich. Solche<br />
Änderungen können sich nachteilig auf die<br />
prognostizierten Renditen auswirken.<br />
Die prospektierten Angaben beruhen auf<br />
der Annahme, die Gesellschaft werde durch<br />
die Finanzbehörden als vermögensverwaltend<br />
klassifiziert. Das Risiko der Änderung<br />
steuerrechtlicher Regelungen sowie deren<br />
Auslegung durch die Finanzverwaltung und<br />
die Rechtsprechung tragen allein die Anleger.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />
zu Aspekten der derzeit dem<br />
Prospekt zugrunde liegenden steuerlichen<br />
Konzeption eine andere Auffassung als der<br />
Anbieter vertritt. Das kann die nachfolgend<br />
im Einzelnen aufgeführten steuerlichen<br />
Risiken betreffen sowie die übrigen steuerlichen<br />
Aspekte der Beteiligung.<br />
Eine abweichende Ansicht der Finanzverwaltung<br />
kann im Besteuerungsverfahren bei<br />
Erstellung der Steuerbescheide sowie anlässlich<br />
einer Betriebsprüfung bei der Fondsgesellschaft<br />
zum Tragen kommen. Erst nach<br />
Abschluss dieser Verfahren und eventuell<br />
daran anschließender Einspruchs- und<br />
finanzgerichtlicher Verfahren ist für das<br />
betreffende Veranlagungsjahr der Fondsgesellschaft<br />
die steuerliche Behandlung<br />
geklärt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die<br />
steuerliche Behandlung der Geschäftsvorfälle<br />
eines Veranlagungsjahres die Finanzverwaltung<br />
nicht daran hindert, in darauf<br />
folgenden Veranlagungsjahren hiervon abweichend<br />
zu entscheiden. Eine Haftung für<br />
den Fall der Nichtanerkennung der Gesamtkonzeption<br />
oder Teilen hiervon seitens der<br />
Finanzverwaltung oder Rechtsprechung<br />
kann nicht übernommen werden.<br />
Im BMF-Schreiben vom 16.12.2003 zur Behandlung<br />
von Private Equity- und Venture-<br />
Capital-Fonds wurden Merkmale aufgeführt,<br />
die für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen<br />
können. Die steuerliche Konzeption dieses<br />
Angebotes unterstellt, dass diese Merkmale<br />
auf die von der Fondsgesellschaft geplanten<br />
Investitionen im Bereich Private Equity und<br />
Venture Capital nicht zutreffen. Der Anleger
RISIKOHINWEISE<br />
23<br />
trägt das Risiko einer abweichenden Beurteilung<br />
durch die Steuerbehörden und Finanzgerichte,<br />
zumal es sich bei dem BMF-Schreiben<br />
vom 16.12.2003 nicht um eine abschließende<br />
Regelung zur Frage der Abgrenzung<br />
privater Vermögensverwaltung vom<br />
steuerlichen Gewerbebetrieb handelt.<br />
Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2020<br />
weiteres Kommanditkapital auf, wobei Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) zur Erhöhung des<br />
Kapitalanteils des Ausschüttungsberechtigten<br />
verwendet werden können (vgl. § 4 Abs. 5<br />
des Gesellschaftsvertrages). Hierin könnte<br />
eine steuerlich schädliche Reinvestition der<br />
Erlöse gesehen werden. Der Anbieter geht<br />
davon aus, dass durch die Kapitalerhöhungen<br />
keine Veräußerungen i. S. d. § 23 Abs. 1<br />
Satz 4 EStG vorliegen. Es besteht aber das<br />
Risiko, dass die Finanzverwaltung dies anders<br />
beurteilt und deshalb unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen Fristen ggf. steuerpflichtige<br />
Veräußerungsgeschäfte annimmt. Die Freigrenze<br />
für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
beträgt derzeit 512,00 €.<br />
Ein steuerliches Risiko besteht auch darin,<br />
dass bei Gewerblichkeit eines Investitionsbereichs<br />
oder einer Beteiligungsgesellschaft,<br />
die u. a. aus einer „Infizierung“ durch einen<br />
eventuell gewerblich tätigen oder geprägten<br />
Investee-/Ziel-/Dachfonds resultieren kann,<br />
oder dem Vorliegen eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels, die Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Beteiligungen oder Zertifikaten<br />
bzw. Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Grundstücken auch nach Ablauf von<br />
Spekulationsfristen steuerpflichtig sind.<br />
Weiterhin können aufgrund eines Verkaufs<br />
bzw. der Übertragung von Kommanditanteilen<br />
(auch durch frühzeitiges Ausscheiden<br />
aus der Gesellschaft) steuerbare Gewinne<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften entstehen,<br />
wenn sie innerhalb der in § 23 EStG<br />
genannten Fristen erfolgen.<br />
Die Investitionen werden entsprechend des<br />
Fondskonzepts teilweise im Ausland vorgenommen.<br />
Trotz der bestehenden zwischenstaatlichen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
und der insofern anzuwendenden Freistellungsmethode<br />
mit Progressionsvorbehalt<br />
bzw. der Anrechnungsmethode kann es<br />
ertragsteuerlich, aber insbesondere bei<br />
anderen Steuerarten (Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer)<br />
zu einer teilweisen oder vollständigen<br />
Doppelbesteuerung der ausländischen<br />
Einkünfte kommen.<br />
Die Prospektprognose geht davon aus, dass<br />
die Auslandsinvestitionen so gestaltet werden<br />
können, dass die Anleger keine individuellen<br />
Steuererklärungen in den jeweiligen Investitionsländern<br />
einreichen müssen. Es besteht<br />
aber das Risiko, dass die jeweiligen Steuerbehörden<br />
hiervon abweichend dennoch eine<br />
persönliche Steuererklärung verlangen. Dies<br />
wäre mit zusätzlichen Kosten für die Anleger<br />
verbunden.<br />
Zu beachten ist, dass die Wiederanlage der<br />
Ausschüttungen im Laufe der Investitionsphase<br />
für die Anleger zu einem effektiven<br />
Mehraufwand führt. Den Anlegern werden<br />
nämlich bereits während der Investitionsphase<br />
prognosegemäß positive steuerliche Ergebnisse<br />
zugewiesen, die das laufende zu<br />
versteuernde Einkommen der Anleger<br />
erhöhen und so zu einer Steuermehrbelastung<br />
führen. Werden die jährlichen Ausschüttungen<br />
als Kapitalerhöhungen in die<br />
Fondsgesellschaft einbezahlt, muss diese<br />
Steuermehrbelastung von den Anlegern aus<br />
ihren sonstigen Einkünften oder Vermögen<br />
erbracht werden.<br />
Die Fondsgesellschaft kann mittelbar oder<br />
unmittelbar Zertifikate erwerben, deren<br />
Zirkulationsfähigkeit durch Vereinbarung mit<br />
dem Emittenten ausgeschlossen ist, so dass<br />
keine Finanzinstrumente im Sinne des<br />
Gesetzes über das Kreditwesen vorliegen.<br />
Soweit die Fondsgesellschaft solche Zertifikate<br />
erwirbt, kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass diese durch die Finanzverwaltung<br />
als sog. Finanzinnovation nach § 20<br />
Abs.1 Nr. 7 EStG behandelt werden und<br />
damit alle Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig<br />
werden. Eine Steuerpflicht könnte<br />
auch eintreten, wenn Zertifikate als ausländische<br />
Investmentanteile zu qualifizieren sind<br />
und den Bestimmungen des Investmentsteuergesetzes<br />
zu unterwerfen sind. Aufgrund<br />
der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen<br />
zur Unternehmensteuerreform gilt<br />
auch für Zertifikate, welche nach dem 31.12.<br />
2008 erworben werden, dass die bisherige<br />
Haltefrist von einem Jahr entfallen wird.
24<br />
DIE TOP SELECT ANLAGEPHILOSOPHIE<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Anlagephilosophie<br />
Ausgangspunkt der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Anlagephilosophie<br />
ist die Beobachtung, dass<br />
private Vorsorge und persönlicher Vermögensaufbau<br />
in den kommenden<br />
Jahren insbesondere für Personen mit<br />
mittleren Einkommen bzw. Vermögen<br />
besonders wichtig ist, aber gerade für<br />
diese breiten Personenkreise am Markt<br />
bislang nur eingeschränkte Investitionsmöglichkeiten<br />
vorhanden sind.<br />
Vorsorge und<br />
Vermögensaufbau<br />
durch Sachwerte<br />
Basis: Personen im Alter von<br />
20 bis 64 Jahren, die ihre<br />
Altersvorsorge bereits<br />
geregelt bzw. sich schon<br />
damit beschäftigt haben.<br />
Der Vermögensaufbau und die private finanzielle<br />
Vorsorge der Bevölkerung weisen zwei<br />
entscheidende Schwachstellen auf: Nach<br />
einer Untersuchung von Prof. Dr. Reinhold<br />
Schnabel 2 reicht die in der ‚Riesterrente’<br />
vorgesehene private Sparleistung von 4 %<br />
des Bruttoentgelts bei weitem nicht aus, um<br />
das heutige Rentenniveau zu sichern. Da<br />
vielfach aber nicht einmal diese Sparleistung<br />
erreicht wird, besteht allgemein eine gravierende<br />
Versorgungslücke. Mindestens ebenso<br />
bedeutend ist jedoch, dass private Vorsorge<br />
– soweit sie überhaupt getroffen wird –<br />
viel zu einseitig erfolgt. Die am weitesten<br />
verbreiteten Vorsorgeinstrumente, Kapitallebensversicherungen<br />
und Banksparpläne,<br />
investieren überwiegend in ein einzelnes<br />
Segment des Kapitalanlagemarktes, nämlich<br />
festverzinsliche Wertpapiere. Als mögliche<br />
Ergänzung stehen Privatanlegern üblicherweise<br />
Investmentfonds zur Verfügung. Aufgrund<br />
der hohen Volatilität von Aktien und<br />
Aktienfonds werden zur Vorsorge meist<br />
Mischfonds empfohlen, die in Aktien und<br />
Rentenpapiere investieren, so dass auch<br />
hierdurch der einseitig hohe Anteil an<br />
festverzinslichen Wertpapieren im Portfolio<br />
ausgebaut wird.<br />
2)<br />
Schnabel, Reinhold (Universität Essen, Deutsches<br />
Institut für Altersvorsorge), Die neue Rentenreform:<br />
Die Nettorenten sinken. Köln, 2003<br />
Unterrepräsentiert und vielfach sogar völlig<br />
vernachlässigt werden im Aufbau von Privat-
DIE TOP SELECT ANLAGEPHILOSOPHIE<br />
25<br />
vermögen dagegen Sachwerte. An erster<br />
Stelle sind hier Immobilien zu nennen. Sie<br />
bieten neben laufenden Vermietungseinkünften,<br />
die bereits die Zinsen von Wertpapieren<br />
übersteigen können, langfristig betrachtet<br />
auch einen teilweisen Inflationsausgleich<br />
durch Miet- und Wertsteigerungen.<br />
Darüber hinaus stellt insbesondere das ‚Produktivvermögen’,<br />
also die Beteiligung an<br />
produzierenden Unternehmen, ein erfolgversprechendes<br />
Anlagesegment dar. Zum Teil<br />
lässt sich dies durch die zuvor genannten<br />
Aktienfonds im Portfolio abbilden. Von<br />
großer Bedeutung ist aber auch der Bereich<br />
außerbörslicher Unternehmensbeteiligungen,<br />
der wegen der geringeren Sicherheit<br />
jedoch vielfach als ungeeignet für den<br />
Vermögensaufbau angesehen wird. Diese<br />
Ansicht ist allerdings zu einseitig.<br />
Tatsächlich sind Anleger vor der Investition<br />
in ein oder wenige Einzelunternehmen dringend<br />
zu warnen, da grundsätzlich nicht alles<br />
auf eine Karte gesetzt werden soll. Dies ist<br />
aber kein Argument dafür, das Segment der<br />
außerbörslichen Unternehmensbeteiligungen<br />
ganz zu meiden, das neben hohen<br />
Renditechancen auch den Vorteil einer<br />
teilweise unabhängigen Entwicklung von<br />
den allgemeinen Kapitalmärkten bietet.<br />
Optimierung des<br />
Anlageerfolgs<br />
durch Diversifikation<br />
Die wichtigsten Ziele eines strukturierten<br />
Vermögensaufbaus sind ‚Sicherheit’ und<br />
‚Rendite’. Dies gilt für große Vermögen<br />
genauso wie für kleinere – und erst recht,<br />
wenn es um den Aufbau der privaten<br />
Vorsorge geht. Sicherheit hat hier höchste<br />
Priorität; denn alles Sparen nützt nichts,<br />
wenn das Ersparte plötzlich weg ist. Wie<br />
schnell dies gehen kann, haben allzu viele<br />
gerade erst schmerzlich erlebt, die im Boom<br />
des vergangenen Jahrzehnts einseitig auf<br />
Aktien setzten. Andererseits nutzt ohne<br />
‚Rendite’ auch die sicherste Kapitalanlage<br />
wenig, wenn man zusehen muss, wie das<br />
Ersparte von der Inflation aufgefressen wird<br />
und am Ende auch kaum noch etwas wert<br />
ist. Doch wie soll man das Problem lösen?<br />
Für alle Kapitalanlagen gilt nun einmal:<br />
Höhere Rendite bedeutet auch geringere<br />
Sicherheit. Den Stein der Weisen gibt es<br />
tatsächlich nicht. Die Portfoliotheorie zeigt<br />
jedoch einen Weg auf, wie man mit bestmöglicher<br />
Kombination von Anlagealternativen<br />
ein optimales Portfolio zusammenstellen<br />
kann.<br />
Veranschaulichen lässt sich dieses Prinzip gut<br />
an der Entwicklung der Kapitalmärkte seit<br />
Anfang dieses Jahrzehnts. Wenn jemand im<br />
Jahr 2000 sein ganzes Geld in Aktien eines<br />
der damals hoch gepriesenen Unternehmen<br />
wie bspw. EM-TV oder Intershop investiert<br />
hätte, so wäre er heute ein armer Mensch.<br />
Das Gleiche gilt, wenn er nicht nur Aktien<br />
dieser beiden Unternehmen gekauft hätte,<br />
sondern aus Gründen der ‚Risikostreuung’<br />
Aktien aller ‚Neuer Markt’-Unternehmen, da<br />
diese weitgehend alle das gleiche Schicksal<br />
erlitten haben. Doch selbst wenn dieser<br />
Anleger noch viel vorsichtiger gewesen wäre<br />
und auch Aktien aller DAX-Unternehmen<br />
und vielleicht auch Aktien vieler europäischer,<br />
US-amerikanischer, japanischer und<br />
koreanischer Firmen gekauft hätte, wäre es<br />
ihm zunächst nicht viel besser ergangen.<br />
Das Problem: Die Kurse praktisch aller Aktien<br />
sind in den Folgejahren dramatisch eingebrochen.<br />
Unabhängig von der Entwicklung<br />
der einzelnen Unternehmen hängen diese<br />
nämlich alle zusammen insbesondere von der<br />
globalen Entwicklung der Kapitalmärkte ab.<br />
Als erstes kommt es also darauf an, das<br />
Vermögen auf verschiedene Anlagesegmente<br />
zu streuen, die sich möglichst<br />
unabhängig voneinander entwickeln.<br />
Deshalb ist es wichtig, neben Investitionen in<br />
klassische Anlageinstrumente wie Kapital-
26<br />
DIE TOP SELECT ANLAGEPHILOSOPHIE<br />
lebensversicherungen, festverzinsliche Wertpapiere,<br />
Aktien und Investmentfonds, die in<br />
hohem Maße von den globalen Kapitalmärkten<br />
abhängig sind, von Beginn an auch in<br />
Segmente zu investieren, die diese Abhängigkeit<br />
nicht aufweisen. Der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> bietet diese Möglichkeit. Um die<br />
geschilderten Abhängigkeiten zu vermeiden,<br />
investiert er bewusst in ausgesuchte Sachwerte<br />
– insbesondere in Immobilien und<br />
außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen.<br />
mit optimaler Rendite-Risiko-Relation durch<br />
eine breite Streuung sowohl auf unterschiedliche<br />
Anlagesegmente als auch innerhalb<br />
dieser Segmente.<br />
Doch damit nicht genug. Auch innerhalb der<br />
einzelnen Anlagesegmente ist nach der Portfoliotheorie<br />
die Risikostreuung entscheidend.<br />
Deshalb wird die Fondsgesellschaft insbesondere<br />
im Bereich Private Equity, also dem<br />
Segment außerbörslicher Unternehmensbeteiligungen,<br />
keinerlei Direktinvestments<br />
in Einzelunternehmen eingehen, sondern<br />
stattdessen – über Dachfonds oder indirekt<br />
über Zertifikate – in eine größere Zahl von<br />
Private Equity Fonds investieren (im Weiteren<br />
Investeefonds genannt). Da diese Investeefonds<br />
ihrerseits jeweils eine Vielzahl von Unternehmensbeteiligungen<br />
eingehen, wird<br />
hierdurch bereits eine einzelne Investition<br />
der Fondsgesellschaft breit gestreut auf<br />
Hunderte von indirekten Unternehmensbeteiligungen.<br />
Ähnliches gilt für Immobilieninvestitionen.<br />
Hier sollen die Mittel vorwiegend über geschlossene<br />
Immobilienfonds auf eine Vielzahl<br />
von Einzelimmobilien verteilt werden.<br />
Zusätzlich erfolgt eine regionale Streuung,<br />
wobei die Investitionen auch auf verschiedene<br />
Länder verteilt werden. Neben Deutschland<br />
bieten sich hier zunächst insbesondere<br />
Frankreich, Österreich und USA als interessante<br />
und bewährte Immobilienstandorte an.<br />
Die grundsätzlichen Ziele eines sinnvollen<br />
und durchdachten Vermögensaufbaus<br />
– ‚Sicherheit’ und ‚Rendite’ – sind nicht<br />
unabhängig von einander zu verwirklichen.<br />
Fokussierung auf einen Aspekt führt zwangsläufig<br />
zu Einbußen bei dem jeweilig anderen.<br />
Die Fondsgesellschaft bietet jedoch die<br />
Möglichkeit zur Investition in Kapitalanlagen
INVESTITIONSBEREICHE<br />
27<br />
Investitionsbereiche<br />
Die konkreten Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
sind noch nicht festgelegt.<br />
Aufgrund der langen Investitionsdauer<br />
bis 2020 erscheint es möglich, dass<br />
selbst bei den für Investitionen der<br />
Fondsgesellschaft vorgesehenen Segmenten<br />
des Kapitalanlagemarktes<br />
Anpassungen an die sich eventuell<br />
verändernden allgemeinen Gegebenheiten<br />
erfolgen werden. Nachfolgend<br />
erhalten Sie eine Übersicht zu den<br />
geplanten Investitionsbereichen.<br />
Private Equity<br />
Private Equity bezeichnet das gesamte Spektrum<br />
der Investitionen in Unternehmen im<br />
vor- oder außerbörslichen Bereich, wobei<br />
das angestrebte Ziel einer Beteiligung meist<br />
nicht in der langfristigen Generierung laufender<br />
Erlöse liegt, sondern darin, bei erfolgreicher<br />
Entwicklung eines Unternehmens die<br />
Beteiligung hieran gewinnbringend wieder<br />
zu veräußern. Eine Möglichkeit der Veräußerung<br />
besteht im sog. ‚Going Public’, d. h.<br />
das Unternehmen an die Börse zu bringen<br />
und die Beteiligung an neue Aktionäre zu<br />
veräußern. Der überwiegende Teil aller<br />
Verkäufe von Portfoliounternehmen erfolgt<br />
aber nicht über einen Börsengang, sondern<br />
durch die Veräußerung an Finanzinvestoren<br />
respektive durch den Zusammenschluss mit<br />
oder den Verkauf an andere Unternehmen,<br />
so dass die Entwicklung von Private Equity<br />
Beteiligungen von der Entwicklung der<br />
Börsen und von Aktieninvestments teilweise<br />
unabhängig ist.<br />
Der Oberbegriff ‚Private Equity’ umfasst eine<br />
Vielzahl eigenständiger Segmente, von denen<br />
die wichtigsten im Folgenden kurz erläutert<br />
werden sollen:<br />
Management Buy-outs (MBO),<br />
Management Buy-ins (MBI)<br />
zierung von Eigentümerwechseln. Ein MBO<br />
liegt vor, wenn das vorhandene Management<br />
wesentliche Anteile an dem Unternehmen<br />
übernimmt, für das es bislang als Vorstand,<br />
Geschäftsführer oder leitender Angestellter<br />
gearbeitet hat, oder wenn ein Unternehmensteil<br />
unter Einbeziehung des Managements<br />
verselbständigt wird. Analog hierzu<br />
wird unter einem MBI die Übernahme eines<br />
Unternehmens oder eines Unternehmensanteils<br />
durch ein neues, von außen kommendes<br />
Management verstanden. Da bei einem<br />
MBO/MBI der überwiegende Teil des Kaufpreises<br />
durch Fremdkapital finanziert wird,<br />
bieten sich für Private Equity Investoren<br />
Chancen, über diese Fremdfinanzierung<br />
sowie eine intensive Managementunterstützung,<br />
an der Steigerung des Unternehmenswertes<br />
zu partizipieren und bei späterem<br />
Abbau der Beteiligung über den Cash-Flow<br />
des Unternehmens eine hohe Eigenkapitalrendite<br />
zu erzielen.<br />
Das nach Volumen relevanteste Segment des<br />
Private Equity Geschäfts ist heute die Finan-
28 INVESTITIONSBEREICHE<br />
Mezzanine-Finanzierungen<br />
Bei so genannten Mezzanine-Finanzierungen<br />
werden etablierten Unternehmen Finanzmittel<br />
zeitlich befristet zur Verfügung gestellt.<br />
Mezzanine-Kapital steht als Mischform<br />
zwischen Eigenkapital und Fremdkapital und<br />
wird überwiegend bei Buy-Outs und Expansionsfinanzierungen<br />
zur Verbesserung der<br />
Kapitalstruktur des Unternehmens eingesetzt.<br />
Es generiert ein laufendes Zinseinkommen<br />
und hat einen festen Rückzahlungstermin.<br />
Das Hauptmotiv für die Investoren sind<br />
aber meist vereinbarte Options- oder Wandlungsrechte,<br />
die den Bezug von Gesellschaftsanteilen<br />
ermöglichen.<br />
Expansionsfinanzierung<br />
Der Bereich Expansionsfinanzierung konzentriert<br />
sich auf Unternehmen, die sich in der<br />
Gewinnzone befinden oder zumindest ihren<br />
Breakeven erreicht haben und zusätzliche<br />
Finanzmittel benötigen, um Produktionskapazitäten<br />
auszubauen, das Umsatzwachstum<br />
zu finanzieren oder Unternehmensakquisitionen<br />
durchzuführen. In dieser Phase<br />
der Unternehmensentwicklung ist der Kapitalbedarf<br />
hoch, das Finanzierungsrisiko des<br />
Investors aber relativ gering (siehe Kapitel<br />
‚Risikohinweise’, Abschnitt ‚Spezielle Risiken<br />
aus Private Equity Investitionen’).<br />
Venture Capital<br />
Der Begriff ‚Venture Capital’ wird fälschlicherweise<br />
häufig als Synonym für ‚Private<br />
Equity’ verwendet. Tatsächlich bezeichnet<br />
er jedoch ausschließlich die Investition von<br />
Eigenkapital in junge Unternehmen in<br />
Wachstumsbranchen. Im Bereich Venture<br />
Capital wird nach Lebensphasen des Unternehmens<br />
unterschieden in: ‚Seed Capital’,<br />
‚Start-up Capital’ und ‚Early Stage Financing’.<br />
Mit ‚Seed Capital’ wird das früheste Stadium<br />
eines Unternehmens finanziert. Oftmals liegt<br />
lediglich eine vielversprechende Geschäftsidee<br />
vor und Kapital wird benötigt, um ein<br />
Unternehmenskonzept zu entwickeln oder<br />
einen vermarktbaren Prototypen herzustellen.<br />
In dieser frühen Phase ist der Kapitalbedarf<br />
im Allgemeinen relativ gering, das Risiko<br />
für den Investor allerdings am höchsten<br />
(siehe Kapitel ‚Risikohinweise’, Abschnitt<br />
‚Spezielle Risiken aus Private Equity Investitionen’).<br />
Eigenkapital für ‚Start-ups’ wird zur<br />
Verfügung gestellt, wenn bereits ein vermarktbares<br />
Produkt und ein Business-Plan<br />
vorliegen. Das Risiko nimmt in dieser Phase<br />
bereits ab. In der Phase so genannter ‚Early<br />
Stage Financings’ besitzt das Unternehmen<br />
und seine Produktpalette schon eine gewisse<br />
Marktakzeptanz. Zu finanzieren sind Umsatzausweitung,<br />
Marketing- und Vertriebsanstrengungen<br />
sowie die Verbesserung der<br />
internen Organisation oder die Komplettierung<br />
des Managements.<br />
Private Equity Märkte<br />
In den letzten Jahren erlebten die internationalen<br />
Private Equity Märkte eine starke<br />
Aufschwungphase. Dies zeigte sich sowohl<br />
in dem starken Wachstum der Investitionstätigkeit<br />
als auch in der Einwerbung der<br />
Fondsgelder, dem so genannten <strong>Fund</strong>raising.<br />
Das Ende der Interneteuphorie und der damit<br />
verbundene Einbruch an den internationalen<br />
Aktienbörsen wirkte sich auch auf den<br />
von den Aktienmärkten weniger abhängigen<br />
Private Equity Markt durch vorübergehend<br />
geringere Mittelzuflüsse aus. Insbesondere<br />
institutionelle Investoren haben zwischenzeitlich<br />
ihr Engagement in diesem Bereich<br />
jedoch wieder deutlich erhöht und vor allem<br />
im Buy-Out-Segement einen regelrechten<br />
<strong>Fund</strong>raising-Boom ausgelöst. Insgesamt erreichte<br />
das <strong>Fund</strong>raising von europäischen<br />
Buy-Out- und Venture Fonds im Jahr 2005<br />
ein Volumen von 68,6 Mrd. € (+ 158 % im<br />
Vorjahresvergleich) und von US-amerikanischen<br />
Buy-Out und Venture Fonds 115,7 Mrd.<br />
US-$ (+ 81 % im Vorjahresvergleich). 3 Private<br />
Equity Fonds agieren weltweit, wobei der USamerikanische<br />
Private Equity Markt nach wie<br />
vor der größte regionale Teilmarkt ist. Das<br />
für den US-amerikanischen Private Equity<br />
Markt veröffentlichte Transaktionsvolumen
INVESTITIONSBEREICHE<br />
29<br />
von Buy-Out und Venture Fonds beläuft<br />
sich auf 220,2 Mrd. US-$ in 2005 (+ 39 %<br />
im Vorjahresvergleich). Das insgesamt für<br />
Europa veröffentlichte Investitionsvolumen<br />
von Buy-Out und Venture Fonds beläuft sich<br />
auf 44,8 Mrd.€ (+ 24 % im Vorjahresvergleich).<br />
3 Hauptinvestitionsländer in Europa<br />
sind Großbritannien, Deutschland und<br />
Frankreich.<br />
Bis vor einigen Jahren war der Zugang<br />
zu Private Equity fast ausschließlich institutionellen<br />
Investoren vorbehalten. Erst<br />
seit einigen Jahren gibt es in Deutschland<br />
Publikumsfonds, die als Dachfonds konzipiert<br />
sind und privaten Anlegern den<br />
Zugang zu renommierten internationalen<br />
Private Equity Fonds ermöglichen. Welches<br />
Gewicht institutionelle Investoren dem<br />
Bereich Private Equity beimessen, wird beispielsweise<br />
daran deutlich, dass US-amerikanische<br />
Stiftungen im Durchschnitt etwa<br />
14 % ihres gesamten Vermögens in Private<br />
Equity anlegen.<br />
Von professionellen institutionellen Investoren<br />
werden insbesondere zwei Gründe<br />
für ihr starkes Engagement in diesem<br />
Bereich genannt: Erstens ermöglicht diese<br />
Vermögensanlage überdurchschnittlich<br />
hohe Renditen und zweitens korreliert<br />
sie nur in beschränktem Umfang mit<br />
klassischen Anlagen wie Aktien, Renten,<br />
Geldmarktanlagen oder Immobilien und<br />
weist daher eine von diesen teilweise unabhängige<br />
Wertentwicklung auf.<br />
3<br />
EVCA, NVCA, Thomson Financial Venture Economics
30<br />
INVESTITIONSBEREICHE<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
Private Equity Renditen<br />
Mit Private Equity Fonds mit Schwerpunkt<br />
auf Later Stage Finanzierungen, insbesondere<br />
Buy-outs, die für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
im Vordergrund stehen, wurden<br />
in der Summe aller Fonds in der Mehrzahl<br />
aller 5- und 10-Jahreszeiträume seit 1985<br />
Renditen von über 10 % p. a. 4 (IRR) 5 bei<br />
einem durchschnittlichen Wert von rd. 15 %<br />
p. a. erzielt. Die Renditen der so genannten<br />
<strong>Top</strong>-Quarter Fondsmanager liegen noch<br />
erheblich höher und zwar durchschnittlich<br />
über 30 % p. a. 4 Dabei wird unter dem ‚<strong>Top</strong>-<br />
Quarter’ vereinfacht ausgedrückt das nach<br />
in der Vergangenheit erzielten Ergebnissen<br />
obere Viertel aller Fonds verstanden.<br />
Zwar sind in der Vergangenheit erzielte<br />
Ergebnisse keine Garantie für künftige<br />
Erfolge, allerdings bringen die in der Vergangenheit<br />
dem <strong>Top</strong>-Quarter zugehörigen<br />
Fonds bzw. deren Managementteams erfahrungsgemäß<br />
gute Voraussetzungen mit,<br />
auch mit neuen Fonds wieder dem <strong>Top</strong>-<br />
Quarter anzugehören.<br />
Viele dieser <strong>Top</strong>-Performer sind heute so<br />
genannte ‚Closed Shops’. Das bedeutet, an<br />
neuen Fonds können sich zunächst nur jene<br />
Investoren beteiligen, die bereits frühere<br />
Fonds der Gesellschaft gezeichnet haben.<br />
Darüber hinaus liegen die Mindestbeteiligungen,<br />
die diese Fonds fordern, häufig in<br />
der Größenordnung von 10 Mio. €/ US-$<br />
oder mehr, so dass der Anlegerkreis schon<br />
aus diesem Grund sehr eingeschränkt ist.<br />
Der Zugang zu diesen führenden Private<br />
Equity Gesellschaften, der Privatanlegern<br />
– insbesondere mit kleineren oder mittleren<br />
Vermögen – in der Regel verschlossen bleibt,<br />
ist jedoch eine wichtige Voraussetzung für<br />
überdurchschnittliche Anlageergebnisse.<br />
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt deshalb<br />
(direkt oder indirekt über nicht zirkulationsfähige<br />
Zertifikate, vgl. S. 44), in ausgewählte<br />
Private Equity Dachfonds zu investieren, die<br />
nachweislich über den Marktzugang und die<br />
erforderlichen Mittel in dreistelliger Millionenhöhe<br />
verfügen, um ein diversifiziertes<br />
Portfolio erfolgversprechender Private Equity<br />
Fonds aufzubauen. Wie in allen Investitions-<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> Serie – Stand: 31.03.2007<br />
Fondsname<br />
Emission<br />
Fondsvolumen<br />
in T€<br />
Eigenkapital<br />
in Prozent<br />
Gezeichnete<br />
Zielfonds<br />
Anzahl<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong><br />
Jul 00<br />
30.845<br />
100<br />
24<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> II<br />
Mai 01<br />
45.407<br />
100<br />
24<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> III<br />
Feb 03<br />
41.528<br />
100<br />
22<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> IV<br />
Aug 04 35.493<br />
100<br />
20<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V d) März 06 78.860 100 10<br />
232.133<br />
a)<br />
Fair Market Value: Bewertung des Gesamtbestandes der Portfoliounternehmen vor Fremdwährungseffekten durch die Zielfondsmanager zum 30.09.2006<br />
b)<br />
Zwei Aussschüttungen in Höhe von insgesamt 25 Prozent des Kommanditkapitals wurden in 2005 mit der vierten Eigenkapitalrate verrechnet;<br />
eine Ausschüttung in Höhe von 12 Prozent des Kommanditkapitals wurde am 30.11.2006, eine weitere Ausschüttung in Höhe von 13 Prozent<br />
des Kommanditkapitals wird am 30.04.2007 vorgenommen.<br />
c)<br />
Eine Ausschüttung in Höhe von 12,5 Prozent des Kommanditkapitals wurde am 31.05.2006 mit der dritten Eigenkapitalrate verrechnet;<br />
eine Ausschüttung in Höhe von 12,5 Prozent des Kommanditkapitals wurde am 30.11.2006 mit der vierten Eigenkapitalrate verrechnet;<br />
eine Ausschüttung in Höhe von 12,5 Prozent des Kommanditkapitals wurde am 31.03.2007 mit der vierten Eigenkapitalrate verrechnet.<br />
d)<br />
Die Fondsgesellschaft befand sich zum Stichtag in Platzierung; die Fondsgesellschaft hat im Juli 2006 die Commitmentphase, in der die Zielfonds gezeichnet<br />
werden, begonnen.
INVESTITIONSBEREICHE<br />
31<br />
RISIKOHINWEISE<br />
bereichen gibt es auch hier keine Festlegung,<br />
in welche konkreten Anlageprogramme<br />
die Fondsgesellschaft künftig<br />
investieren wird. Jedoch stehen mit den<br />
CAM Private Equity Fonds, die seit dem Jahr<br />
1998 von der CAM Private Equity Consulting<br />
& Verwaltungs-GmbH aufgelegt werden,<br />
bzw. den <strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global<br />
<strong>Fund</strong>s, die seit dem Jahr 2000 von der <strong>BVT</strong><br />
Unternehmensgruppe in Kooperation mit<br />
CAM aufgelegt werden, ausgezeichnete<br />
Fonds zur Verfügung, die die Investitionskriterien<br />
der Fondsgesellschaft erfüllen. Die<br />
Fondsgesellschaft wird deshalb in diesem<br />
Anlagesegment vorrangig in CAM Private<br />
Equity bzw. <strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global<br />
<strong>Fund</strong>s investieren. Auch wenn keine starre<br />
Festlegung hierauf erfolgt und auch nicht<br />
garantiert werden kann, dass diese langfristig<br />
als Investitionsobjekte für die Fondsgesellschaft<br />
zur Verfügung stehen, so trägt<br />
diese Vorauswahl doch dazu bei, die allgemeinen<br />
Blind Pool Risiken des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Anlagekonzeptes (siehe Kapitel ‚Risikohinweise’)<br />
zu reduzieren.<br />
Die Vorgängerfonds, <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
GmbH & Co. KG bzw. <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> II GmbH & Co. KG, haben bereits in<br />
zwei bzw. einen Fonds aus der Serie der <strong>BVT</strong>-<br />
CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong>s investiert.<br />
Mit CAM und <strong>BVT</strong> wurde mündlich vereinbart,<br />
dass der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> ebenfalls<br />
in diese Fondsserie investieren kann, so<br />
dass zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />
Zugang zu den Fonds dieser Anbieter besteht.<br />
Es ist somit gerechtfertigt, die CAM<br />
Private Equity Fonds bzw. <strong>BVT</strong>-CAM Private<br />
Equity Global <strong>Fund</strong>s als vorgesehene Zielfonds<br />
und die zugehörige Leistungsbilanz<br />
der <strong>BVT</strong> ausführlicher darzustellen.<br />
4<br />
Quelle: EVCA Pan-European Survey of Performance, Research<br />
Notes, July 2006 sowie EVCA Returns Improve Across all Parts<br />
of the Industry, Press Release, 15 June 2006<br />
5<br />
Die Internal Rate of Return (IRR) oder der interne Zinsfuß ist<br />
eine finanzmathematische Kennziffer, die die Effektivverzinsung<br />
einer Beteiligung über die gesamte Prognosedauer misst.<br />
Dabei wird der Abzinsungszins errechnet, bei dem die Summe<br />
aller Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich groß ist. Die<br />
IRR ist nicht mit der Rendite festverzinslicher Wertpapiere vergleichbar.<br />
Vgl. hierzu den Abschnitt ’Renditebegriff’ S. 78.<br />
Volumen der<br />
gezeichneten Zielfonds<br />
in T ¤ in T US$<br />
Einzahlungen<br />
in Zielfonds<br />
in T ¤ in Prozent<br />
Distributionen<br />
durch Zielfonds<br />
in T ¤ in Prozent<br />
FMV a) der<br />
Portfoliounternehmen<br />
in Prozent<br />
Ausschüttungen<br />
in Prozent<br />
13.000<br />
18.236<br />
27.534<br />
96<br />
20.485<br />
74<br />
164<br />
50,0 b)<br />
22.475<br />
25.550<br />
34.174<br />
79<br />
23.710<br />
69<br />
159<br />
37,5 c)<br />
20.480<br />
23.650<br />
17.840<br />
44<br />
4.690<br />
26<br />
123<br />
16.700 23.650 11.335 33<br />
785<br />
7<br />
100<br />
6.000<br />
31.600 2.393<br />
7<br />
marginal
32<br />
INVESTITIONSBEREICHE<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
direkt oder indirekt<br />
über Zertifikate<br />
CAM Private Equity Fonds/<strong>BVT</strong>-CAM<br />
Private Equity Global <strong>Fund</strong>s<br />
Das Management der CAM Private Equity<br />
Consulting & Verwaltungs-GmbH (CAM)<br />
verfügt über umfassende und langjährige<br />
Erfahrungen im Private Equity Bereich und<br />
gehört zu den Pionieren dieser Asset-Klasse<br />
in Deutschland. Die seit Mitte der 1980er<br />
Jahre aufgebaute Expertise umfasst die<br />
systematische Auswahl und Analyse von<br />
Private Equity Programmen weltweit, die<br />
Geschäftsführung erfolgreicher Private<br />
Equity Gesellschaften sowie die Initiierung<br />
und das Management erfolgreicher eigener<br />
Private Equity Dachfonds für institutionelle<br />
Investoren. CAM ist Marktführer als Manager<br />
und Initiator von Private Equity Dachfonds<br />
für institutionelle Investoren in<br />
Deutschland. So hat bspw. das traditionsreiche<br />
Bankhaus Sal. Oppenheim jr. & Cie.<br />
Ende 2003 seine gesamten Private Equity<br />
Dachfonds-Aktivitäten auf CAM übertragen.<br />
Seit 1998 hat CAM zahlreiche Private Equity<br />
Dachfonds aufgelegt. Die <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />
hat seit dem Jahr 2000 in enger<br />
Kooperation mit CAM fünf <strong>BVT</strong>-CAM<br />
Private Equity Global <strong>Fund</strong>s mit einem bisherigen<br />
Gesamtzeichnungsvolumen von<br />
über 230 Mio. € als Publikumsfonds aufgelegt,<br />
die parallel zu den von CAM für<br />
institutionelle Anleger aufgelegten Private<br />
Equity Dachfonds investieren. Insgesamt<br />
betreut CAM heute private und institutionelle<br />
Gelder i. H. v. rund 2 Mrd. €.<br />
Da die CAM-Manager aufgrund ihrer langjährigen<br />
Kontakte nachweislich Zugang zu<br />
erstklassigen Private Equity Fonds besitzen,<br />
ist es mit den hierdurch insgesamt für<br />
Investitionen zur Verfügung stehenden<br />
Mitteln trotz der teilweise enormen Mindestzeichnungssummen<br />
der Investeefonds von<br />
häufig über 10 Mio. € / US-$ möglich, ein<br />
breit diversifiziertes Portfolio von Anlageprogrammen<br />
bei den absoluten <strong>Top</strong>-Gesellschaften<br />
aufzubauen. Bis Ende März 2007<br />
wurden für die ersten fünf <strong>BVT</strong>-CAM Private<br />
Equity Global <strong>Fund</strong>s Commitments<br />
– also feste Beteiligungsvereinbarungen –<br />
bei den in nachstehender Tabelle aufgeführten<br />
66 Fonds abgegeben.<br />
Die CAM Private Equity Fonds/<strong>BVT</strong>-CAM<br />
Private Equity Global <strong>Fund</strong>s konnten damit<br />
ein ausgezeichnetes Portfolio von <strong>Top</strong>-<br />
Quarter Fonds erster Adressen aufbauen. Da<br />
der Anbieter davon ausgeht, dass dies auch<br />
in Zukunft möglich sein wird, erwartet er,<br />
dass die Mehrkosten des CAM-Dachfondskonzeptes<br />
durch die voraussichtlich höhere<br />
Rendite aus den <strong>Top</strong>-Quarter Investeefonds,<br />
zu denen sowohl die Gesellschaft als auch<br />
die Anleger ansonsten keinen Zugang hätten,<br />
mehr als kompensiert werden können.
INVESTITIONSBEREICHE<br />
33<br />
RISIKOHINWEISE<br />
Zielfonds<br />
Fondsvolumen*<br />
Commitments<br />
<strong>BVT</strong>-CAM in Mio.<br />
Fokus<br />
1 Carlyle Partners III 3,8 Mrd. US$ 2,0 Buyouts<br />
2 Pequot Private Equity III 730 Mio. US$ 1,0 Expansion<br />
3 SVE Star Ventures Enterprises IX 340 Mio. US$ 1,0 VC / Expansion<br />
4 BC European Capital VII <strong>Top</strong> Up 538 Mio. € 1,0 Buyouts<br />
5 Electra European <strong>Fund</strong> 1,0 Mrd. € 1,0 Buyouts<br />
6 Crosslink Omega Ventures IV 233 Mio. US$ 0,9 VC / Expansion<br />
7 CVC European Equity Partners III 3,4 Mrd. $ 1,5 Buyouts<br />
8 TVM V Life Science 336 Mio. € 4,0 VC: Life Science<br />
9 The Candover 2001 <strong>Fund</strong> 2,7 Mrd. € 2,0 Buyouts<br />
10 Sanderling Venture Partners V 317 Mio. US$ 1,5 VC / Expansion<br />
11 The Third Cinven <strong>Fund</strong> 4,4 Mrd. € 4,0 Buyouts<br />
12 PAI Europe III 1,8 Mrd. € 3,0 Buyouts<br />
13 J.W.Childs Equity Partners III 1,9 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />
15 Bridgepoint Capital - EPEF II 2,0 Mrd. € 2,2 Buyouts<br />
14 Pomona Capital V 582 Mio. US$ 3,0 Secondaries<br />
16 Blackstone Cap. Partners IV 6,450 Mrd. US$ 3,7 Buyouts<br />
17 Ripplewood Partners II 1,056 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />
18 Duke Street Capital V 845 Mio. € 2,8 Buyouts<br />
19 Fondsinvest VI 292 Mio. € 3,3 Secondaries<br />
20 Coller International Partners IV 2,6 Mrd. US$ 3,3 Secondaries<br />
21 Lexington Capital Partners V 2,0 Mrd. US$ 3,3 Secondaries<br />
22 Nmás1 Private Equity <strong>Fund</strong> 176 Mio. € 2,4 Buyouts<br />
23 Charterhouse Capital Partners VII 2,7 Mrd. € 4,0 Buyouts<br />
24 Castle Harlan Partners IV 1,2 Mrd. US$ 5,5 Buyouts<br />
25 United States Power <strong>Fund</strong> 250 Mio. US$ 3,2 Special Situations<br />
26 Kelso Investment Associates VII 2,1 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />
27 Platinum Equity Capital Partners 700 Mio. US$ 5,0 Buyouts<br />
28 Vintage Ventures Partners 65,6 Mio. US$ 3,0 VC / Secondaries<br />
29 Accent Equity 2003 <strong>Fund</strong> 250 Mio. € 3,8 Buyouts<br />
30 Providence Equity Partners V 4,3 Mrd. $ 2,0 Buyouts<br />
31 Odyssey Inv. Partners <strong>Fund</strong> III 750 Mio. US$ 4,0 Buyouts<br />
32 PAI Europe IV 2,7 Mrd. € 4,0 Buyouts<br />
33 Carlyle Partners IV 7,9 Mrd. US$ 3,5 Buyouts<br />
34 ECI 8 255 Mio. £ 1,5 Buyouts<br />
35 BC European Capital VIII 5,5 Mrd. € 8,0 Buyouts<br />
36 Advent International GPE V 2,5 Mrd. € 2,5 Buyouts<br />
37 Pomona Capital VI 821 Mio. US$ 3,0 Secondaries<br />
38 Montagu III 2,3 Mrd. € 2,0 Buyouts<br />
39 Calvert Street III 225 Mio. US$ 3,7 Buyouts<br />
40 CVC European Equity Partners IV 6,0 Mrd. € 3,6 Buyouts<br />
41 Electra European <strong>Fund</strong> II 1,3 Mrd. € 3,6 Buyouts<br />
42 United States Power <strong>Fund</strong> II 750 Mio. US$ 3,0 Special Situations<br />
43 Vestar Capital Partners V 3,5 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />
44 Gilde Buyout <strong>Fund</strong> III 750 Mio. € 2,6 Buyouts<br />
45 New Leaf Ventures 310 Mio. US$ 2,6 VC / Expansion<br />
46 Charterhouse Cap. Partners VIII 3,5 Mrd. € 3,0 Buyouts<br />
47 Blackstone Capital Partners V 15,6 Mrd. US$ 2,5 Buyouts<br />
48 Globespan Capital Partners V 600 Mio. € 5,0 VC / Balance<br />
49 Opus Capital Venture Partners 250 Mio. US$ 5,0 VC / Seed<br />
50 The Triton <strong>Fund</strong> II 850 Mio. € 2,0 Buyouts<br />
51 Primary Capital III 200 Mio. £ 1,0 Buyouts<br />
52 Bain Capital IX 6,0 Mrd. US$ 4,0 Buyouts<br />
53 Waterland Private Equity III 400 Mio. € 2,0 Buyouts<br />
54 Madison Dearborn Capital V 6,5 Mrd. US$ 4,0 Buyouts<br />
55 The Fourth Cinven <strong>Fund</strong> 6,5 Mrd. € 3,0 Buyouts<br />
56 SV Life Science <strong>Fund</strong> IV 400 Mio. € 1,0 VC / Expansion<br />
57 Magnum Venture Capital 101 Mio. US$ 2,5 VC / Expansion<br />
58 First Reserve XI 7,8 Mrd. € 2,5 Special Situations<br />
59 Mercapital SPEF III 550 Mi. € 4,0 Buyouts<br />
60 21 Central Partners III 284 Mio. € 2,0 Buyouts<br />
61 Providence Equity Partners VI 12 Mrd. US$ 3,0 Buyouts<br />
62 Affinity Asia Pacific <strong>Fund</strong> III 2,5 Mrd. US$ 4,0 Buyouts<br />
63 Monomoy 200 Mio. US$ 5,0 Special Situations<br />
64 Navis Asia <strong>Fund</strong> V 750 Mio. US$ 5,0 Buyouts<br />
65 Technology Partners VIII 250 Mio. US$ 6,0 VC<br />
66 Vintage Ventures III 125 Mio. US$ 3,6 Secondaries * Teilweise Zielvolumen
34<br />
INVESTITIONSBEREICHE<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
Immobilien<br />
Da der Verkehrswert von Immobilien,<br />
insbesondere von Gewerbeimmobilien,<br />
neben festen Parametern wie Lage und<br />
Nutzungskonzept im Wesentlichen von<br />
den erzielten Mieteinnahmen abhängt<br />
und bei den Mietsteigerungen vermieteter<br />
Gewerbeimmobilien ein enger Zusammenhang<br />
zur Entwicklung der allgemeinen<br />
Lebenshaltungskosten besteht, haben sich<br />
Immobilien in der Vergangenheit im Allgemeinen<br />
als inflationsgeschützte Anlagen<br />
erwiesen. Privatanlegern ist es aber in den<br />
seltensten Fällen möglich, sich ein eigenes<br />
Immobilienportfolio aufzubauen. Dies gilt<br />
bereits für vermietete Wohnimmobilien,<br />
aber insbesondere für die im Vergleich<br />
hierzu in der Regel renditestärkeren Gewerbeobjekte<br />
wie Einzelhandels-, Bürooder<br />
Logistikimmobilien, die für Einzelinvestoren<br />
wegen der Investitionssummen<br />
in Millionenhöhe in der Regel überhaupt<br />
nicht in Betracht kommen. Hier kommt<br />
Fondsprodukten, die es ermöglichen, auch<br />
mit überschaubaren Beträgen in größere<br />
Immobilienprojekte zu investieren, folglich<br />
eine besondere Bedeutung zu.<br />
Die Fondsgesellschaft wird vorwiegend in<br />
Bestandsimmobilien, d. h. bereits fertiggestellte<br />
und vermietete Immobilien, investieren.<br />
Hierdurch entfallen sowohl Errichtungsals<br />
auch Anfangsvermietungsrisiken. Darüber<br />
hinaus bieten Bestandsimmobilien<br />
aufgrund der bestehenden Mietverträge<br />
eine erhöhte Kalkulationssicherheit. Auf<br />
der anderen Seite weisen so genannte Projektentwicklungen,<br />
d. h. die Planung, Errichtung,<br />
Vermietung und anschließende<br />
Veräußerung von Immobilien durch Ausnutzung<br />
eines weiteren Teils der Wertschöpfungskette<br />
eventuell zusätzliche<br />
Chancen auf. Die Fondsgesellschaft wird<br />
deshalb einen Teil der für Investitionen<br />
zur Verfügung stehenden Mittel, maximal<br />
jedoch 10 %, voraussichtlich auch in Projektentwicklungen<br />
investieren.
INVESTITIONSBEREICHE<br />
35<br />
RISIKOHINWEISE<br />
Immobilien Inland<br />
Langfristig betrachtet haben Immobilien<br />
in Deutschland einen stetigen Wertzuwachs<br />
zu verzeichnen und bieten daher<br />
einen weitgehenden Inflationsschutz. Dies<br />
darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen,<br />
dass auch Immobilien zyklischen<br />
Wertschwankungen unterworfen sind<br />
und selbst über längere Zeiträume auch<br />
an Wert verlieren können. Gerade in den<br />
letzten zwölf Jahren ist eine solche Phase<br />
in Deutschland zu beobachten: In der allgemeinen<br />
Euphorie um den ‚Aufschwung<br />
Ost’ kam es Anfang bis Mitte der 90er<br />
Jahre – angeheizt durch eine aus heutiger<br />
Sicht maßlose steuerliche Förderung –<br />
in den neuen Bundesländern zu einem<br />
wahrhaften Bauboom, in dem am Markt<br />
vorbei, ohne Beachtung der tatsächlichen<br />
Mieternachfrage, sowohl im Wohn- als<br />
auch im Gewerbeimmobilienbereich ein<br />
bis heute nicht absorbierter Flächenüberhang<br />
geschaffen wurde, unter dem die<br />
Immobilienmärkte im Osten Deutschlands<br />
bis heute leiden.<br />
In den alten Bundesländern war gleichzeitig<br />
eine zunächst fast gegenläufige Entwicklung<br />
zu beobachten. Insbesondere in<br />
den Metropolen wie Frankfurt und München<br />
explodierten die Mieten insbesondere<br />
bei Büroimmobilien in 1A-Lagen förmlich.<br />
Eine Situation, die auch hier ein schnelles<br />
Anwachsen des Angebots neu geschaffener<br />
Flächen provozierte und damit die<br />
Gefahr eines Überangebots vergrößerte.<br />
Gleichzeitig bremste die negative allgemeine<br />
konjunkturelle Entwicklung in den<br />
letzten Jahren die Flächennachfrage, so<br />
dass auch in Westdeutschland und insbesondere<br />
in den zuvor am stärksten aufgeheizten<br />
Immobilienmärkten der Großstädte<br />
wachsende Leerstandsraten und sinkende<br />
Mieten zu verzeichnen waren. Inzwischen<br />
scheint die Talsohle jedoch durchschritten<br />
zu sein. Die Vermietungsumsätze sind in<br />
den meisten wichtigen Büromärkten 2006<br />
wieder angestiegen, verbunden mit leicht<br />
sinkenden Leerstandsraten und wieder ansteigenden<br />
Mieten sowohl im Bereich der<br />
Spitzenmieten als auch im Durchschnitt. 6<br />
Die in den Jahren 2000/2001 erreichten<br />
Spitzenmieten sind dabei jedoch noch<br />
nicht wieder erreicht worden.<br />
Wichtige Lehren sind aus der jüngsten<br />
Krise aber dennoch zu ziehen. Das A und<br />
O einer Immobilie sind deren Vermietungsmöglichkeiten.<br />
Zu beachten sind hierbei<br />
neben den bekannten Faktoren Standort,<br />
Lage und Wertigkeit der Immobilie jedoch<br />
auch die tatsächliche Nachfrage nach Flächen,<br />
flexible Nutzungsmöglichkeiten und<br />
möglichst bereits bestehende langfristige<br />
Mietverträge mit bonitätsstarken Endmietern.<br />
Das Fondsmanagement wird diesen<br />
Kriterien bei allen Immobilieninvestitionen<br />
besondere Bedeutung beimessen.<br />
Ferner wird auch im Immobilienbereich<br />
der Risikostreuung oberste Priorität eingeräumt.<br />
Hierzu wird bei Investitionen<br />
sowohl regional als auch nach Nutzungskonzepten<br />
– Büro-, Einzelhandels-, Lo-<br />
6<br />
Jones Lang Lasalle, European Research, Oktober 2006<br />
sowie City Profile Frankfurt/M., Hamburg u. München<br />
Update Q3 06<br />
Quelle: Immobilienindex BulwienGesa AG 2006
36<br />
INVESTITIONSBEREICHE<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
gistik- und Wohnimmobilien – auf eine<br />
möglichst vielfältige und breite Diversifikation<br />
geachtet. Investitionen sollen<br />
über vielversprechende, solide konzipierte<br />
geschlossene Immobilienfonds verschiedener<br />
renommierter deutscher Initiatoren<br />
erfolgen.<br />
Immobilien Ausland<br />
Der Grundgedanke der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Anlagephilosophie,<br />
durch Streuung der Investitionen<br />
auf unabhängige Asset-Klassen<br />
die Rendite-Risiko-Relation zu optimieren,<br />
wird auch bei Immobilieninvestitionen<br />
umgesetzt. Die Volkswirtschaften anderer<br />
Länder entwickeln sich teils dynamischer,<br />
teils stabiler als die in Deutschland.<br />
Manche ausländische Immobilienmärkte<br />
befinden sich konjunkturbedingt in<br />
einem anderen Entwicklungszyklus. Mit<br />
zahlreichen Ländern bestehen sog. Doppelbesteuerungsabkommen,<br />
die es deutschen<br />
Anlegern ermöglichen, die dortigen<br />
steuerlichen Freibeträge auszunutzen.<br />
Und schließlich ermöglicht die Verteilung<br />
investierter Mittel auf verschiedene Währungsräume<br />
auch in dieser Beziehung eine<br />
Diversifikation. Dies sind nur einige der<br />
Aspekte, die auch bei Immobilieninvestitionen<br />
für eine breite Streuung sprechen.<br />
Deshalb wird im Immobilien-Bereich neben<br />
den Investitionen in Deutschland auch ein<br />
Teil der Fondsmittel in attraktive Immobilienmärkte<br />
weltweit angelegt werden.<br />
Aus heutiger Sicht bieten sich hierfür insbesondere<br />
USA, Frankreich und Österreich<br />
als Investitionsländer an. Mittel- und langfristig<br />
erscheint es jedoch sehr wahrscheinlich,<br />
dass künftig auch weitere Staaten wie<br />
bspw. Australien oder als Konsequenz der<br />
erfolgten EU-Erweiterung auch osteuropäische<br />
Länder für Immobilieninvestitionen<br />
der Fondsgesellschaft interessant werden.<br />
Grundsätzliche Voraussetzung für eine<br />
solche Ausweitung der Investitionsstandorte<br />
der Fondsgesellschaft ist jedoch, dass<br />
sämtliche Rahmenbedingungen sowohl<br />
in den jeweiligen Staaten als auch in den<br />
zwischenstaatlichen Regelungen – dies<br />
umfasst neben rechtlichen und steuerlichen<br />
Aspekten auch die sozialen Gegebenheiten<br />
in den Investitionsländern –<br />
für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
geeignet erscheinen. Aktuell bieten sich<br />
die oben genannten Staaten aufgrund<br />
wirtschaftlicher Aspekte sowie der bereits<br />
vorliegenden Erfahrungen und des<br />
vorhandenen Angebots von Immobilienbeteiligungen<br />
besonders an. Zudem sind<br />
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
von Immobilien in diesen Ländern<br />
aufgrund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen<br />
im Belegenheitsland der<br />
Immobilien zu versteuern und unterliegen<br />
in Deutschland lediglich dem Progressionsvorbehalt<br />
(vgl. S. 112). Durch Ausnutzung<br />
der persönlichen Freibeträge in den jeweiligen<br />
Ländern kann für Anleger hierdurch<br />
ein zusätzlicher Vorteil entstehen.<br />
Investitionsstandort USA<br />
Als größter Wirtschafts- und Industrienation<br />
der Welt kommt den USA auch in den<br />
internationalen Immobilienmärkten eine<br />
besondere Bedeutung zu. Bereits vor rund<br />
30 Jahren haben deutsche Privatanleger den<br />
US-Immobilienmarkt als attraktive Ergänzung<br />
zum inländischen Markt entdeckt.<br />
Maßgeblich hierfür sind das langfristige<br />
Wachstum der US-Wirtschaft auf hohem<br />
Niveau und die damit einhergehende steigende<br />
Flächennachfrage bei Wohn- und<br />
Gewerbeimmobilien, sowie die günstigen<br />
steuerlichen und politischen Rahmenbedingungen.<br />
Nach einer vorübergehenden<br />
Schwäche im Jahr 2001 ist die US-Wirtschaft<br />
bereits wieder auf Wachstumskurs. Angekurbelt<br />
durch vorübergehend historisch niedrige<br />
Zinsen und spürbare Steuersenkungen verzeichnete<br />
das amerikanische Bruttoinlandsprodukt<br />
seit dem Jahr 2003 bereits wieder<br />
deutliche Steigerungsraten. In den Jahren<br />
2004 und 2005 lag die Steigerung des re-
INVESTITIONSBEREICHE<br />
37<br />
RISIKOHINWEISE<br />
alen Bruttoinlandsproduktes mit 4,2 % bzw.<br />
3,5 % rd. doppelt so hoch wie in der EU.<br />
Als Folge steigen auch die Beschäftigungszahlen<br />
und die Nachfrage nach Konsumgütern<br />
an. Parallel nimmt die Nachfrage nach<br />
Büroflächen in den USA seit 2003 wieder<br />
deutlich zu, so dass bei anhaltend mäßigem<br />
Flächenneubau seit 2003 wieder sinkende<br />
Leerstandsraten zu beobachten sind.<br />
In den vergangenen Jahren war jedoch ein<br />
Anstieg der Kaufpreise festzustellen, so dass<br />
US-Immobilien nach Ansicht vieler Marktteilnehmer<br />
heute als vergleichsweise teuer<br />
gelten. Im Gegenzug können sich hieraus<br />
für die Entwicklung neuer Immobilienprojekte<br />
Chancen ergeben, die den Bau von<br />
Immobilien aktuell lukrativer erscheinen<br />
lassen als den Kauf von Bestandsimmobilien.<br />
Die <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe ist seit<br />
Ende der 70er Jahre erfolgreich auf dem<br />
US-amerikanischen Immobilienmarkt aktiv<br />
und insbesondere durch die seit 1994 aufgelegte<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners Serie gerade<br />
im Bereich der Immobilien-Projektentwicklungen<br />
in den USA erfolgreich. Wie im<br />
Private Equity Bereich gibt es auch in dieser<br />
Asset Klasse keine Festlegung, in welche<br />
konkreten US-Immobiliengesellschaften die<br />
Fondsgesellschaft künftig investieren wird.<br />
Aufgrund des besonderen Know-hows der<br />
<strong>BVT</strong> in diesem Bereich, bietet es sich jedoch<br />
an, die für Investitionen in US-Immobilien<br />
vorgesehenen Mittel zunächst in US-Projektentwicklungen<br />
der <strong>BVT</strong> zu investieren. Dies<br />
wird aus steuerlichen Gründen voraussichtlich<br />
nicht über Gesellschaftsbeteiligungen,<br />
sondern über partiarische Darlehen erfolgen.<br />
Die Kompetenz der <strong>BVT</strong> in diesem Bereich<br />
wird durch nachfolgende Leistungsbilanz<br />
dokumentiert.
38<br />
INVESTITIONSBEREICHE<br />
US Capital Partners Serie – Stand: abgewickelt<br />
Fertiggestellte Projekte – Gewinn realisiert<br />
Fondsname<br />
Standorte<br />
Immobilientyp<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners, Cool Springs Franklin; Nashville; Tennessee Power Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners II, Sonora Village Scottsdale; Phoenix; Arizona Community Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners III, Coquina Ft. Lauderdale; Florida Neighborhood Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners IV, Scotsdale Horizon Scottsdale; Phoenix; Arizona Neighborhood Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners VI, Camelback Phoenix; Arizona Bürogebäude<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners VII, Doral Doral; Dade County; Florida Neighborhood Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners VIII, Kendall Miami; Florida Neighborhood Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners IX, Brickell Land Miami; Florida Gewerbliches Grundstück<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners X, Sawgrass Ft. Lauderdale; Florida Neighborhood Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners XII, Val Vista Gilbert; Phoenix; Arizona Neighborhood Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners XIII, Madison 2) Madison; Georgia Neighborhood Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners XXII, Cranston Parkade Cranston; Providence; Rhode Island Community Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners XXIII, Cox Creek 3) Florence; Alabama Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners XXV, Eagle Square Providence; Rhode Island Community Shopping Center<br />
Gesamt<br />
1)<br />
Anzahl inklusive der Grundstücksparzellen.<br />
2)<br />
Das Shopping Center wurde im Jahr 2001 verkauft. Zwei Einzelparzellen standen zum Verkauf, eine davon wurde im Juli 2004 veräußert.<br />
3)<br />
Die 3 Mio US$ setzen sich zusammen aus 760.000 US$ Barkapital und 2,24 Mio. US$, die durch eine Avalbürgschaft abgesichert wurden.<br />
Die Renditeberechnungen beziehen sich nur auf das eingesetzte Barkapital.<br />
Fertiggestellte Projekte – Gewinn noch nicht vollständig realisiert – Stand: 31.12.2005<br />
Fondsname<br />
Standorte<br />
Immobilientyp<br />
<strong>BVT</strong> Chapel Hills, Westland Terrace 4) Orlando; Florida Neighborhood Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners XI, Centro Ybor 5) Tampa; Florida Urban Retail; Entertainment Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners XV, The Promenade 6) Scottsdale; Phoenix; Arizona Regional Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> Capital Partners XVII, Fals Village 7 Raleigh; North Carolina Community Shopping Center<br />
<strong>BVT</strong> HBavaria Hofbräuhaus Las Vegas 8) Las Vegas; Nevada Kopie Original Münchner Hofbräuhaus<br />
Gesamt<br />
4)<br />
Das Shopping Center wurde im Oktober 2003 verkauft, das Kommanditkapital und ein Teil des erwarteten Gewinns wurden zurückgeführt bzw. ausgeschüttet.<br />
Die letzte verbliebene Grundstücksparzelle wurde zwischenzeitlich auch verkauft.<br />
5)<br />
In Umstrukturierung.<br />
6)<br />
Verkauf der Einzelhandels- und Restaurantfl ächen im Oktober 2005; Verkauf der Bürofl ächen geplant für 2007.<br />
7)<br />
Das Shopping Center wurde im Oktober 2002 verkauft, es wurden inzwischen 44 % des Kommanditkapitals zurückgeführt. Auf einem benachbarten Baugrundstück<br />
wurde im Sommer 2005 mit dem Bau eines Wohnparks mit insgesamt 24 Stadthäusern begonnen.<br />
Der Verkauf der einzelnen Häuser und die Fertigstellung erfolgen voraussichtlich bis Ende des Jahres 2007.<br />
8)<br />
Inbetriebnahme zum 31.01.2004, aufgrund erhöhter Anlaufkosten in der Einführungsphase, insbesondere für Marketing, konnten im Jahr 2004 und voraussichtlich<br />
auch im Jahr 2005 noch keine Ausschüttungen durchgeführt werden.<br />
Allgemeine Anmerkung: Die Projektentwicklungsgesellschaften <strong>BVT</strong> Capital Partners V, XIV, XVI, XVIII, XIX, XX, XXI und XXIV sind nicht aufgeführt,<br />
da es sich um Vorratsgesellschaften handelt, die nicht als Fonds platziert wurden.
INVESTITIONSBEREICHE<br />
39<br />
vermietbare<br />
Gesamtfläche<br />
in sq ft; qm<br />
Emission<br />
Fondsvolumen<br />
in TUS$<br />
Eigenkapital<br />
in TUS$<br />
Kapitalbindung Gewinn inkl. Veräußerungserlös<br />
in Prozent<br />
in Monaten p. a.<br />
gesamt<br />
geplant tatsächlich Soll Ist Soll Ist<br />
Einheiten<br />
Anzahl<br />
223.912 / 20.801 Sep 94 20.884 5.925 18 75 17,3 13,6 26,0 84,8 1<br />
248.310 / 23.068 Sep 95 31.500 8.900 18 50 16,7 17,9 25,0 71,9 1<br />
91.120 / 8.465 Aug 96 16.400 3.450 18 65 15,9 11,1 23,8 60,6 13 1)<br />
154.692 / 14.370 Feb 97 14.551 4.450 18 15 17,0 22,0 23,0 27,5 1<br />
104.000 / 9.662 Jul 97 16.771 6.700 21 13 16,5 15,1 28,8 16,4 1<br />
75.337 / 6.999 Jun 97 10.025 1.750 22 29 14,7 20,3 27,0 49,0 1<br />
83.625 / 7.769 Sep 97 11.922 2.420 18 27 16,3 16,8 24,4 38,0 1<br />
nur Grundstücksverkauf Feb 98 13.500 4.500 18 9 16,0 44,3 24,0 33,2 0<br />
83.802 / 7.785 Dez 98 11.550 2.700 16 -17 25 16,0 16,4 21,6 34,1 1<br />
186.680 / 17.343 Sep 98 11.775 2.580 12 31 17,0 15,8 17,0 41,0 2<br />
63.239 / 5.875 Dez 98 5.597 1.270 10 27 16,0 13,5 13,3 28,7 3<br />
258.750 / 24.038 Apr 01 30.500 7.550 22 49 15,3 11,4 28,1 46,7 1<br />
167.710 / 15.580 Jun 00 15.150<br />
3)<br />
3.000 18 27<br />
3)<br />
49,9<br />
3)<br />
47,8<br />
3)<br />
66,5<br />
3)<br />
107,0 1<br />
171.063 / 15.892 Mai 02 26.500 6.000 18 29 15,1 16,8 32,0 41,0 1<br />
1.912.240 / 177.647<br />
236.625 61.195 19,37<br />
28<br />
vermietbare Emission Fondsvolumekapital<br />
in Prozent<br />
Anzahl<br />
Eigen-<br />
Kapitalbindung<br />
Gewinn<br />
Einheiten<br />
Gesamtfläche<br />
in Monaten p. a.<br />
gesamt<br />
in sq ft; qm<br />
in TUS$ in TUS$<br />
aktualisierte<br />
aktualisierte<br />
geplant tatsächlich Soll Prognose Soll Prognose<br />
283.200 / 26.309 Nov 98 16.100 8.299 18 59 19,0 28,5 57,1 9<br />
5) 5) 5)<br />
212.000 / 19.881 Sep 99 49.726 9.100 4 Jahre 14,5 57 1<br />
vollst. Verkauf<br />
682.000 / 63.357 Aug 99 126.500 27.000 5 Jahre<br />
2006/2007<br />
14,2 17,0 63,8 123,0 1<br />
6)<br />
167.231 / 15.536<br />
Jul 00 20.922 6.050 18 7) 16,0 5,9 24,0 24,5 1<br />
18.500 / 1.719 Feb 03 11.950 8.750 30 Jahre (Bestandsobjekt) 8) 18-20 8) 30 Jahre (Bestandsobjekt) 8) 1<br />
1.362.931 / 126.802<br />
225.198 59.199 13
40 INVESTITIONSBEREICHE<br />
<strong>BVT</strong> Residential USA Fondserie<br />
Die Gesellschaften der <strong>BVT</strong> Residential USA<br />
Fondsserie entwickeln in Kooperation mit<br />
Fairfield Residential LLC Class-A-Apartmentanlagen<br />
in den USA.<br />
Fondsname<br />
Standorte<br />
vermietbare<br />
Fläche<br />
Emission<br />
Fondsvolumen<br />
Eigenkapital<br />
Kapitalbindung<br />
in Monaten<br />
Gewinn in<br />
Prozent p. a.<br />
in Sq. ft/m 2<br />
in TUS$<br />
in TUS$<br />
gepl.<br />
Verlauf<br />
Soll<br />
akt. Pro.<br />
<strong>BVT</strong> Residential USA 1, L.P.<br />
„The Reserve at Peabody“<br />
Großraum Boston,<br />
Massachusetts<br />
455.342/<br />
42.301<br />
Sep 04<br />
82.929<br />
18.250<br />
41<br />
planmäßig<br />
13,2<br />
21,0<br />
<strong>BVT</strong> Residential USA 2, L.P.<br />
„Fairfi eld at Marlborough“<br />
Großraum Boston,<br />
Massachusetts<br />
330.180/<br />
30.674<br />
Aug 05<br />
58.741<br />
13.000<br />
48<br />
planmäßig<br />
13,8<br />
13,8<br />
<strong>BVT</strong> Residential USA 3, L.P.<br />
„Fairfi eld at RTP“<br />
„Fairfi eld at Sugar Land“<br />
Großraum<br />
Raleigh-Durham<br />
North Carolina<br />
Houston, Texas<br />
416.604/<br />
38.703<br />
336.648/<br />
31.275<br />
Jan 06<br />
70.490<br />
15.600<br />
48<br />
planmäßig<br />
13,6<br />
13,6<br />
Gesamt<br />
1.538.774/<br />
142.953<br />
212.160<br />
46.850<br />
Aktuelle Entwicklung zu<br />
<strong>BVT</strong> RESIDENTIAL USA 1, L.P.:<br />
Der Bau- und Vermietungsfortschritt verläuft<br />
planmäßig. Die erzielten Mieten liegen<br />
derzeit durchschnittlich um rund 3% über<br />
dem Budgetansatz gemäß Angebotsprospekt.<br />
Für das Projekt dieses Fonds, dessen<br />
Fertigstellung für Juli/August 2007 und der<br />
Verkauf für März 2008 geplant waren, sind<br />
bereits im Oktober 2006 sehr attraktive<br />
Kaufangebote zu Preisen weit über dem<br />
prospektierten Wert eingegangen. Den Zuschlag<br />
erhielt im Februar 2007 eine<br />
US-Immobilienfirma, die „The Reserve at<br />
Peabody“ zu einem Preis von 124,68 Mio.<br />
US-$ erwerben wird. Dies entspricht einem<br />
Mehr von +26 % gegenüber dem im so<br />
genannten „Base Case“ prospektierten Preis<br />
und bedeutet für die Anleger eine voraussichtliche<br />
Ergebnissteigerung von 13,2 %<br />
p. a. auf rund 21 % p. a. Die Durchführung<br />
des Kaufvertrages (das so genannte „Closing“)<br />
ist nach Baufertigstellung (Ende Juli /<br />
Anfang August) vorgesehen.
INVESTITIONSBEREICHE<br />
41<br />
Investitionsstandort Frankreich<br />
Frankreich ist die viertgrößte Wirtschaftsmacht<br />
der Welt und hat sich in den wirtschaftlichen<br />
Turbulenzen der letzten Jahre<br />
als eine der widerstandsfähigsten Volkswirtschaften<br />
innerhalb der EU erwiesen. In den<br />
Jahren 2001 bis 2003 gab es auch in Frankreich<br />
eine Verlangsamung des realen<br />
Wirtschaftswachstums. Die Zuwachsraten<br />
lagen in den vergangenen Jahren jedoch<br />
regelmäßig deutlich über den Zuwachsraten<br />
in Deutschland. In den Jahren 2004 und<br />
2005 wurde in Frankreich ein reales Wirtschaftswachstum<br />
von 2,3 % bzw. 1,5 %<br />
erreicht.<br />
Bei der Beurteilung der französischen Immobilienmärkte<br />
ist zunächst die zentralistische<br />
Struktur Frankreichs mit einer ausgeprägten<br />
Konzentration auf den Großraum Paris zu<br />
beachten. Mit insgesamt rd. 45 Mio. qm ist<br />
diese Region der größte Büroimmobilienmarkt<br />
Europas. Die Leerstandsrate lag im<br />
3. Quartal 2006 bei 5,1 % und damit im<br />
Vergleich zu anderen europäischen Großstädten<br />
relativ niedrig.<br />
Günstig dürfte sich hier weiterhin auswirken,<br />
dass in den vergangenen Jahren kein<br />
ungesundes Flächen-Überangebot geschaffen<br />
wurde, wie in vielen anderen europäischen<br />
Zentren, und aufgrund von Beschränkungen<br />
bei Neubauten auch in den kommenden<br />
Jahren mit einem relativ stabilen<br />
Büroimmobilienmarkt gerechnet werden<br />
kann. Die stabilen politischen Verhältnisse<br />
sowie die positiven gesamtwirtschaftlichen<br />
Prognosen, machen Frankreich zu einem<br />
attraktiven Investitionsstandort.<br />
Kriterium eine internationale Spitzenposition<br />
ein. Der österreichische Büroimmobilienmarkt<br />
ist – wie die gesamte österreichische<br />
Wirtschaft – sehr stark auf die Hauptstadt<br />
Wien konzentriert. Nach einer historisch<br />
niedrigen Leerstandsrate von lediglich 2,4 %<br />
Ende des Jahres 2000 ist diese bis zum Jahr<br />
2004 auf lediglich 6,9 % angestiegen, was<br />
im internationalen Vergleich einen guten<br />
Wert darstellt. Aufgrund der geringen Fertigstellung<br />
an neuen Bürohäusern und der<br />
Rekordvermietung von jeweils 390.000 qm<br />
Büroflächen in den Jahren 2005 und 2006<br />
ging die Leerstandsrate inzwischen wieder<br />
auf 6,0 % zurück. 7 Die Mietpreise zeigten<br />
sich in den vergangenen Jahren ebenfalls<br />
relativ stabil, so dass das im internationalen<br />
Vergleich niedrige Mietpreisniveau langfristig<br />
auch Wertsteigerungschancen bieten dürfte.<br />
Investitionsstandort Österreich<br />
Das Wirtschaftswachstum verlief in Österreich<br />
in den vergangenen Jahren durchweg<br />
positiv und mit einer Arbeitslosenquote<br />
zwischen 3,6 % und 5,2 % in den vergangenen<br />
10 Jahren nimmt Österreich auch<br />
bei diesem wichtigen volkswirtschaftlichen<br />
7<br />
CB RICHARD ELLIS / Marktbericht, Wien Büromarktbericht,<br />
Viertes Quartal 2006
42 ANLAGEKRITERIEN
ANLAGEKRITERIEN<br />
43<br />
Anlagekriterien<br />
Die konkreten Investitionen, die von<br />
der Fondsgesellschaft künftig getätigt<br />
werden, stehen schon wegen des<br />
langen Investitionszeitraums bis 2020<br />
heute noch nicht fest.<br />
Das Beteiligungsangebot weist deshalb<br />
einen Blind Pool Charakter auf. Gleichwohl<br />
lassen sich zu den vorgesehenen Investitionsbereichen<br />
weitere spezifische Kriterien<br />
angeben, die Beteiligungsmöglichkeiten erfüllen<br />
müssen, um für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
geeignet zu sein. Zur Sicherheit<br />
der Anleger sind diese Investitionskriterien<br />
als Anlagegrundsätze im Gesellschaftsvertrag<br />
festgelegt und für das Fondsmanagement<br />
bindend. Die Anlagegrundsätze<br />
können von den Gesellschaftern mit einer<br />
Mehrheit von 75 % geändert werden. Da<br />
die Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende<br />
Gesellschaft konzipiert ist, ist darauf<br />
zu achten, dass eine mögliche gewerbliche<br />
Infizierung der Fondsgesellschaft, die mit<br />
erheblichen steuerlichen Nachteilen verbunden<br />
sein könnte, vermieden wird.<br />
10 % des (nach Durchführung der beabsichtigten<br />
Investition) investierten Kapitals<br />
dürfen nach Anhörung des Beirats der<br />
Fondsgesellschaft abweichend von den<br />
nachstehend beschriebenen Anlagekriterien<br />
investiert werden. Dabei sind der im Gesellschaftsvertrag<br />
festgelegte Unternehmensgegenstand<br />
und der Grundsatz ausreichender<br />
Mischung und Streuung zu beachten. Es<br />
dürfen auch überdurchschnittliche Risiken<br />
eingegangen werden. Werden die Anlagekriterien<br />
im Nachhinein erfüllt, darf die<br />
vorgenannte Grenze erneut ausgeschöpft<br />
werden.<br />
Aus Gründen der Risikostreuung ist die<br />
Fondsgesellschaft als Dachfonds konzipiert<br />
und investiert vorwiegend in andere Fondsgesellschaften.<br />
Im Bereich Private Equity sind<br />
Direktinvestitionen in Unternehmen gänzlich<br />
ausgeschlossen. Die Beschränkung auf Investitionen<br />
in Private Equity Dachfonds<br />
oder in (nicht zirkulationsfähige, vgl. S. 44)<br />
Zertifikate, denen eine solche Dachfondsbeteiligung<br />
oder ein Korb von Private Equity<br />
Fondsbeteiligungen zugrunde liegt, dient<br />
der weiteren Risikostreuung, der Ausnutzung<br />
des Marktzugangs sowie des spezifischen<br />
Know-hows und der aufwändigen<br />
Due Diligence Prozesse des Private Equity<br />
Dachfonds. Eventuell hiervon abweichend<br />
können Investitionen in direkt investierende<br />
Private Equity Fonds in begründeten Fällen<br />
nur nach Anhörung des Beirats erfolgen. Im<br />
Bereich Immobilien wird ebenfalls vorrangig<br />
in bestehende Immobilienfonds investiert,<br />
hier sind in beschränktem Umfang jedoch<br />
auch Direktinvestitionen möglich.<br />
Für Beteiligungen an Fondsgesellschaften<br />
gilt allgemein:<br />
Es darf nur in Gesellschaften von Anbietern<br />
investiert werden, die seit mindestens fünf<br />
Jahren vergleichbare Beteiligungsmöglichkeiten<br />
anbieten und über einschlägige<br />
Erfahrungen insbesondere in den Bereichen<br />
Objektauswahl und Objektverwaltung<br />
verfügen. Bei Publikumsfonds ist darüber<br />
hinaus das Vorliegen einer Beurteilung des<br />
Prospekts nach IDW Standard durch einen<br />
Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
erforderlich, die keine<br />
wesentlichen Beanstandungen enthält.<br />
Für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
in Private Equity Dachfonds gelten<br />
folgende Grundsätze:<br />
£ Die Private Equity Dachfonds müssen<br />
– nach plausibler Prognose des jeweiligen<br />
Anbieters – über ausreichende Mittel<br />
verfügen, um eine sinnvolle Risikostreuung<br />
(mindestens zehn Zielfonds) gewährleisten<br />
zu können.<br />
£ Das Management des Private Equity<br />
Dachfonds muss – nach plausibler<br />
Angabe des Anbieters – Zugang zu den<br />
besten Private Equity Gesellschaften der<br />
Welt, den sog. <strong>Top</strong> Quarter Fonds,<br />
besitzen.
44<br />
ANLAGEKRITERIEN<br />
PROSPEKTVERANTWORTUNG<br />
£ Der Private Equity Dachfonds sollte weltweit<br />
investieren, mit Schwerpunkten in<br />
Nordamerika und Europa.<br />
£ Zur Erhöhung der Sicherheit muss der<br />
Private Equity Dachfonds den Schwerpunkt<br />
auf Unternehmensbeteiligungen<br />
in fortgeschrittenen Lebensphasen der<br />
Unternehmen, also bspw. auf Management<br />
Buy-outs, legen.<br />
Für mittelbare oder unmittelbare Investitionen<br />
in Zertifikate über Private Equity Dachfonds<br />
bzw. über Beteiligungen an Private<br />
Equity Fonds gelten die vorstehenden Grundsätze<br />
entsprechend. Für den Emittenten des<br />
Zertifikats muss ausreichende Bonität nachgewiesen<br />
werden. Es dürfen nur Zertifikate<br />
erworben werden, deren Zirkulationsfähigkeit<br />
durch Vereinbarung mit dem Emittenten<br />
ausgeschlossen ist, so dass keine Finanzinstrumente<br />
im Sinne des Gesetzes über das<br />
Kreditwesen vorliegen.<br />
Für Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
in Immobilienfonds gelten folgende<br />
Grundsätze:<br />
£ Im Gesamtportfolio der Fondsgesellschaft<br />
muss eine ausgewogene Verteilung sowohl<br />
auf Investitionsstandorte als auch<br />
auf verschiedene Immobilienarten<br />
erfolgen.<br />
£ Zielfonds müssen bereits Eigentümer<br />
(evtl. anteilig) der konkret bezeichneten<br />
Investitionsobjekte sein oder deren<br />
Erwerb muss durch bereits abgeschlossenen<br />
Kaufvertrag und Nachweis der<br />
Gesamtfinanzierung sichergestellt sein.<br />
£ Für alle Immobilien sollte ein unabhängiges<br />
Wertgutachten vorliegen, das den<br />
Kaufpreis als marktgerecht bestätigt.<br />
£ Zum weitgehenden Ausschluss von<br />
Bauerrichtungs- und Vermietungsrisiken,<br />
müssen die Fondsimmobilien im Allgemeinen<br />
vermietete Bestandsimmobilien<br />
sein. Maximal 10 % des (nach Durchführung<br />
der beabsichtigten Investition) investierten<br />
Kapitals kann hiervon abweichend<br />
in Immobilien-Projektentwicklungen investiert<br />
werden, wenn hierdurch der vermögensverwaltende<br />
Status der Fondsgesellschaft<br />
nicht gefährdet wird.<br />
£ Der substanzbildende Anteil einer Fondsinvestition<br />
(Kaufpreis der Immobilien<br />
bezogen auf die Gesamtinvestitionssumme<br />
des Fonds abzüglich Zinsvorauszahlungen)<br />
muss mindestens 85 % betragen.<br />
Zur Berechnung wird die Gesamtinvestitionssumme<br />
des Zielfonds um die<br />
prozentual hochgerechnete Kostenerstattung<br />
zugunsten der Fondsgesellschaft<br />
reduziert.<br />
£ Die bestehenden Mietverträge sollen eine<br />
gewichtete Restlaufzeit von mindestens<br />
fünf Jahren aufweisen. Die Mieterstruktur<br />
soll hinreichend diversifiziert sein.<br />
Beträgt der Anteil eines Einzelmieters<br />
mehr als 20 % der Gesamtmieteinnahmen<br />
eines Fonds, ist ein ausreichender<br />
Bonitätsnachweis erforderlich.<br />
£ Fremdfinanzierungsrisiken müssen<br />
beschränkt sein durch einen maximal<br />
60%igen Fremdfinanzierungsanteil, eine<br />
bestehende Finanzierungszusage durch<br />
eine Bank, eine mindestens fünfjährige<br />
Zinsfestschreibung, plausibel kalkulierte<br />
Konditionen für die Anschlussfinanzierung<br />
und ggf. die Bildung von Reserven<br />
zur Absicherung von Währungsrisiken bei<br />
Finanzierungen in Fremdwährungen.<br />
£ Die Möglichkeit steuerlicher Nachteile<br />
durch Begründung eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels auf Ebene des <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> muss berücksichtigt<br />
werden.
DIE TOP SELECT MANAGEMENT GMBH<br />
45<br />
RISIKOHINWEISE<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH führt die<br />
Geschäfte des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong>. Sie<br />
verfügt über einen Beirat, der die Anlageentscheidungen<br />
trifft. In diesen Beirat entsenden<br />
die Deutsche Postbank AG, die Geschäftsführung<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH und die <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co.<br />
KG je ein Mitglied.<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH ist ein<br />
Gemeinschaftsunternehmen der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />
und des Regensburger<br />
Mathematikers und Fondsanalysten Dr.<br />
Werner Bauer. Der vorliegende Fonds ist<br />
das dritte Beteiligungsangebot der <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> Management GmbH.<br />
Die <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe mit Sitz in<br />
München und Atlanta wurde 1976 gegründet<br />
und hat seither über 140 geschlossene<br />
Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen<br />
von rd. 4 Mrd. € initiiert. Die Schwerpunkte<br />
der Emissionstätigkeit liegen in den Bereichen<br />
US-Immobilien, alternative Investments<br />
wie z. B. Private Equity Fonds und Umweltschutz<br />
als Kapitalanlage. Wiederholt ist die<br />
<strong>BVT</strong> dabei in ihrer langjährigen Firmengeschichte<br />
als Pionier neuer erfolgreicher Produktlinien<br />
hervorgetreten.<br />
Verantwortlich für ihren Erfolg ist u. a. die<br />
konsequente Umsetzung des ‚Starke-Partner-Prinzips’.<br />
Die Philosophie, die dahinter<br />
steckt, besagt in einfachen Worten: Jeder<br />
soll das tun, was er am besten kann! <strong>BVT</strong><br />
beschränkt sich deshalb vorwiegend auf die<br />
Entwicklung innovativer Kapitalanlagen sowie<br />
die Konzeption, Emission und umfassende<br />
Betreuung und Kontrolle dieser Produkte.<br />
Das operative Geschäft in den einzelnen<br />
Märkten überträgt sie erfahrenen<br />
Experten in diesen Bereichen.<br />
Bei den Private Equity <strong>Fund</strong>s hat <strong>BVT</strong> deshalb<br />
von Anfang an auf die enge Kooperation<br />
mit einem starken Partner in diesem Segment<br />
gesetzt. Die Serie der <strong>BVT</strong>-CAM Private<br />
Equity Global <strong>Fund</strong>s wurde bereits in der<br />
Konzeption mit den Private Equity Experten<br />
der CAM Private Equity Consulting & Verwaltungs<br />
GmbH / Köln entwickelt. CAM<br />
zeichnet für die Auswahl, Analyse, Akquisition<br />
und Betreuung des Private Equity Portfolios<br />
verantwortlich. Für die <strong>BVT</strong>-CAM Private<br />
Equity Global <strong>Fund</strong>s resultiert aus dieser<br />
Partnerschaft der für deutsche Private Equity<br />
Publikumsfonds besondere Vorteil, dass die<br />
Investitionen des Fonds parallel zu den von<br />
CAM gemanagten institutionellen Fonds<br />
erfolgen. Hierdurch wird ein Gesamtinvestitionsvolumen<br />
in dreistelliger Millionenhöhe<br />
erreicht, wodurch es erst ermöglicht wird,<br />
ein so breit gestreutes Portfolio erstklassiger<br />
Private Equity Gesellschaften aufzubauen,<br />
wie es bei den <strong>BVT</strong>-CAM Private Equity<br />
Global <strong>Fund</strong>s in den vergangenen Jahren<br />
realisiert werden konnte.<br />
Die Emissionshistorie der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />
im Bereich Private Equity ist<br />
noch relativ jung, dennoch kann bereits<br />
heute gesagt werden, dass es allen Fondsgesellschaften<br />
in diesem Bereich gelungen ist,<br />
ausgezeichnete Portfolien von Investeefonds<br />
aufzubauen. Für Details hierzu sei auf die<br />
Tabellen auf S. 30, 31 und 33 sowie die<br />
ausführliche Leistungsbilanz der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />
verwiesen. Im Bereich US-<br />
Immobilien hat <strong>BVT</strong> seit Ende der 70er Jahre<br />
72 Fonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen<br />
von rd. 1,3 Mrd. US-$ aufgelegt. Die<br />
Fonds gliedern sich in 29 Einzelfonds aus den<br />
70er/ 80er Jahren und vier Serien: die 1999<br />
durch Verkauf aller Objekte abgeschlossene<br />
Serie der Public Storage Partnerships, die jeweils<br />
1994 entwickelten und bis heute fortgeführten<br />
US Retail Income <strong>Fund</strong> und <strong>BVT</strong><br />
Capital Partners Serien sowie die 2004 begonnene<br />
<strong>BVT</strong> Residential USA Fondsserie. Die<br />
älteren drei Serien haben bereits ausgezeichnete<br />
wirtschaftliche Ergebnisse aufzuweisen.<br />
Die <strong>BVT</strong> Residential USA Fonds befinden sich<br />
derzeit noch in der Investitionsphase, liegen<br />
jedoch vollständig im Plan und lassen<br />
ebenfalls sehr gute Ergebnisse erwarten.<br />
Einzelheiten sind den Tabellen auf S. 38-40<br />
sowie der ausführlichen Leistungsbilanz der
46<br />
DIE TOP SELECT MANAGEMENT GMBH<br />
Deutsche<br />
Postbank AG<br />
(Vertreter)<br />
<strong>BVT</strong>-BP <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
<strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe zu entnehmen,<br />
die bei der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
angefordert werden kann.<br />
Dr. Werner Bauer ist als geschäftsführender<br />
Gesellschafter und Mitglied des Beirats der<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH für die Identifizierung,<br />
Beurteilung und Auswahl der<br />
Fondsinvestitionen verantwortlich. Der promovierte<br />
Mathematiker war als Chefredakteur<br />
des Brancheninformationsdienstes<br />
‚kapital-markt intern’ langjährig für die Analyse<br />
geschlossener Fonds verantwortlich.<br />
‚kapital-markt intern’ ist eine Fachpublikation,<br />
die sich eingehend und kritisch mit Produkten<br />
des freien Kapitalanlagemarktes beschäftigt<br />
und Anlegern wie Finanzdienstleistern,<br />
insbesondere durch die in der Branche<br />
hochgeschätzten ‚k-mi’-Prospekt-Checks<br />
eine wichtige und seit Jahrzehnten bewährte<br />
Informationsgrundlage bei der Beurteilung<br />
und Auswahl geschlossener Fonds bietet.<br />
Dr. Werner Bauer hat sich in den vergangenen<br />
Jahren den Ruf eines kritischen und<br />
sachkundigen Analysten erarbeitet, dessen<br />
Beurteilungen von renommierten Vertriebsgesellschaften<br />
zur Grundlage ihrer Entschei-<br />
dungen über den Vertrieb geschlossener<br />
Fonds gemacht wurden.<br />
Weiterer Geschäftsführer der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH und Mitglied ihres<br />
Beirats ist Tibor von Wiedebach-Nostitz.<br />
Tibor von Wiedebach-Nostitz, Dipl.-Betriebswirt,<br />
nach einem international orientierten,<br />
betriebswirtschaftlichen Studium an der ebs,<br />
private wissenschaftliche Hochschule in<br />
Oestrich-Winkel, und einer zweijährigen<br />
Tätigkeit in der Geschäftsführung einer<br />
privaten Vermögens- und Immobilienverwaltung<br />
seit 1996 in der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />
tätig, gehört der Geschäftsführung<br />
der <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG an und ist<br />
dort insbesondere für den Bereich Private<br />
Equity verantwortlich.<br />
Beirat der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH:<br />
Das Recht und die Pflicht zur Entsendung<br />
von Beiratsmitgliedern ist für die Dauer der<br />
Investitionsphase zwischen der Deutsche<br />
Postbank AG, der <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co.<br />
KG und Herrn Dr. Werner Bauer vertraglich<br />
vereinbart.
DIE TOP SELECT MANAGEMENT GMBH<br />
47<br />
Leistungsnachweis<br />
über durchgeführte<br />
Vermögensanlagen<br />
Der erste eigene Fonds des Anbieters, die<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> GmbH & Co. KG,<br />
wurde im September 2005 aufgelegt. Der<br />
Fonds wurde am 31.12.2006 geschlossen.<br />
1.121 Anleger haben sich mit einer Zeichnungssumme<br />
von 30,6 Mio. € an dem<br />
Fonds beteiligt.<br />
Der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> hat seine Investitionstätigkeit<br />
planmäßig aufgenommen<br />
und bislang insgesamt fünf Zielfonds<br />
gezeichnet:<br />
Zielfonds<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> IV<br />
GmbH & Co. KG<br />
Trinkaus Europa Immobilien-Fonds Nr. 11<br />
Dortmund-Essen KG<br />
ILG Immobilien-Fonds Nr. 31 – Beteiligungen<br />
Brühl und Euskirchen GmbH & Co. KG<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V<br />
GmbH & Co. KG<br />
Zeichnung<br />
Dez. 2005<br />
März 2006<br />
Mai 2006<br />
Juli 2006<br />
und März 2007<br />
Beteiligungshöhe<br />
2,0 Mio. ¤<br />
1,0 Mio. ¤<br />
0,5 Mio. ¤<br />
3,0 Mio. ¤<br />
H.F.S. Immobilienfonds<br />
Deutschland 10 GmbH & Co. KG<br />
Im laufenden Jahr plant der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> weitere Investitionen insbesondere<br />
in ausländische Immobilienfonds, die<br />
ein Volumen von insgesamt 2,25 Mio €<br />
umfassen sollen.<br />
Der zweite Fonds des Anbieters, die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong><br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> II GmbH & Co. KG, wurde<br />
im Januar 2007 aufgelegt und befindet sich<br />
März 2007 0,5 Mio. ¤<br />
noch in der Platzierungsphase. Bis zum Zeitpunkt<br />
der Prospektherausgabe haben sich rd.<br />
200 Anleger mit einer Zeichnungssumme<br />
von über 6 Mio. € an dem Fonds beteiligt.<br />
Der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> II hat seine<br />
Investitionstätigkeit bereits ebenfalls planmäßig<br />
aufgenommen und bislang zwei<br />
Zielfonds gezeichnet:<br />
Zielfonds<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V<br />
GmbH & Co. KG<br />
Zeichnung<br />
März 2007<br />
Beteiligungshöhe<br />
2,0 Mio. ¤<br />
H.F.S. Immobilienfonds<br />
Deutschland 10 GmbH & Co. KG<br />
Die bereits erfolgten Investitionen zeigen,<br />
dass die Fondsgesellschaft Zugang zu<br />
attraktiven Zielfonds hat, die insbesondere<br />
dem Beteiligungskonzept und den Anlagekriterien<br />
der Fondsgesellschaft entsprechen.<br />
Das Fondsvolumen des <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> war mit 50 Mio. € geplant. Das prospektierte<br />
Mindestvolumen von 25 Mio. €<br />
wurde überschritten, so dass die angestrebte<br />
Diversifizierung des Portfolios realisiert<br />
werden kann.<br />
März 2007 0,5 Mio. ¤<br />
Ein maßgeblicher Bestandteil des Fondskonzeptes<br />
liegt in der weitgehenden Vermeidung<br />
der grundsätzlich doppelten Kostenbelastung<br />
des Dachfondskonzeptes durch<br />
Erzielung von Anschaffungskostenminderungen<br />
und sonstigen Abschlussvergütungen<br />
oder Bestandsprovisionen in Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung an Zielfonds.<br />
Bei den bisherigen Investitionen konnten die<br />
der Prospektprognose zugrundeliegenden<br />
Annahmen über die Höhe dieser Kostenvorteile<br />
sogar übertroffen werden.
48 DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
Anleger beteiligen sich als Treugeber über<br />
einen Treuhandkommanditisten am <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong>. Hierbei handelt es sich<br />
um eine unternehmerische Beteiligung an<br />
einer Gesellschaft, deren Geschäftszweck die<br />
Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens<br />
ist. Gesellschafter sind grundsätzlich im Verhältnis<br />
ihrer Kapitalanteile am Vermögen,<br />
den laufenden Erträgen und den stillen Reserven<br />
der Gesellschaft beteiligt (vgl. § 5<br />
und § 11 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Gesellschafter beteiligen sich an der Fondsgesellschaft<br />
durch Zeichnung eines Kapitalanteils.<br />
Die Einlage zzgl. Agio in Höhe von<br />
5 % der Zeichnungssumme ist nach Annahme<br />
der Beitrittserklärung fällig. Die Beteiligungssumme<br />
soll mindestens 10.000 € oder<br />
einen durch 1.000 ohne Rest teilbaren<br />
höheren Betrag zzgl. eines Agios von 5 %<br />
der Nominaleinlage betragen.<br />
Anleger haben die Möglichkeit, zusätzlich<br />
zu der gezeichneten Kapitaleinlage bis<br />
einschließlich 2020 laufende Kapitalerhöhungen<br />
vorzunehmen (s. u. <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Dynamic</strong>). Diese Aufbauphase ist gleichzeitig<br />
die Investitionsphase der Fondsgesellschaft,<br />
in der also die Kapitalerhöhungen der Gesellschafter<br />
erfolgen und die Gesellschaft<br />
die ihr zur Verfügung stehenden Mittel in<br />
ausgesuchte Kapitalanlagen investiert.<br />
Nach dieser Investitionsphase beginnt die<br />
sogenannte Deinvestitionsphase. Beteiligungen<br />
an Private Equity- und Immobilienfonds,<br />
die nicht fungibel sind, werden bis<br />
zur Beendigung dieser jeweiligen Zielfonds-<br />
Gesellschaften im Bestand der Fondsgesellschaft<br />
gehalten. Die Rückflüsse aus diesen<br />
Investitionen werden nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen der Geschäftsführung an die<br />
Anleger ausgeschüttet. Nicht für Ausschüttungen<br />
verwendete Liquidität aus den<br />
Rückflüssen der Investitionen kann – ausgenommen<br />
im Bereich Private Equity – erneut<br />
angelegt werden. Dadurch soll zum einen<br />
der Ausschüttungsverlauf geglättet werden<br />
und zum anderen insbesondere genügend<br />
Liquidität für den beabsichtigten Renditeausgleich<br />
bei Fondsauflösung gebildet werden<br />
(vgl. ,Gewinnverteilung’ S. 52).<br />
Da in der Deinvestitionsphase die einzelnen<br />
Beteiligungen bereits unterschiedlich lang im<br />
Bestand der Fondsgesellschaft sind und<br />
somit unterschiedliche Restlaufzeiten aufweisen,<br />
werden die Beteiligungen der Fondsgesellschaft<br />
gemäß Prognose sukzessive<br />
über einen Zeitraum von ca. 11 Jahren<br />
aufgelöst. Die Gesamt-Beteiligungsdauer an<br />
der Fondsgesellschaft setzt sich also aus der<br />
Investitionsphase und der Deinvestitionsphase<br />
zusammen und beträgt insgesamt voraussichtlich<br />
rd. 24 Jahre.<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine vermögensverwaltende<br />
Gesellschaft, die das für Investitionszwecke<br />
zur Verfügung stehende Kapital<br />
in Form eines Dachfonds in verschiedene<br />
Investitionsbereiche investiert. Im Vordergrund<br />
aller Investitionsentscheidungen steht<br />
das Ziel, ein Anlagenportfolio zu realisieren,<br />
das den Anlegern einerseits hinreichende<br />
Sicherheit für die investierten Gelder gewährleistet,<br />
so dass eine Beteiligung auch<br />
zur Altersvorsorge empfehlenswert ist, und<br />
gleichzeitig hohe Rendite-Chancen bietet.<br />
Bei prospektgemäßem Verlauf wird hierdurch<br />
langfristig ein beachtlicher Vermögenszuwachs<br />
erreicht, der im Idealfall die<br />
Erträge und den Wertzuwachs klassischer<br />
Vorsorgeprodukte wie Banksparpläne,<br />
Kapitallebensversicherungen oder selbst<br />
genutzte Immobilien deutlich übersteigen<br />
kann.<br />
Die im Kapitel ‚Risikohinweise’ dargestellten<br />
Portfoliorisiken sollen durch eine möglichst<br />
breite Diversifikation der Einzelinvestitionen<br />
und die gezielte Auswahl von Investments<br />
mit einer besonders günstig erscheinenden<br />
Rendite-Risiko-Relation reduziert werden.<br />
Der Grundgedanke ist dabei, einen breit<br />
angelegten Vermögensaufbau nachzubilden,<br />
wie er im Allgemeinen von vermögenden<br />
Privatanlegern angestrebt wird.
DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />
49<br />
Als Investitionsbereiche sind gemäß der<br />
Anlagegrundsätze folgende Anlagesegmente<br />
vorgesehen:<br />
£ Private Equity/Venture Capital<br />
£ Immobilien Deutschland<br />
£ Immobilien Ausland<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong><br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong><br />
Die Fondsgesellschaft plant, grundsätzlich in<br />
bestehende Publikumsfonds zu investieren,<br />
da dies im Allgemeinen deutliche Vorteile<br />
gegenüber Direktinvestments bietet: Erstens<br />
kann sich die Fondsgesellschaft hierdurch<br />
das spezielle Know-how der Spezialisten des<br />
jeweiligen Fonds-Managements zu Nutze<br />
machen, was insbesondere in Hinblick auf<br />
die unterschiedlichen Investitionsbereiche<br />
von Bedeutung ist. Zweitens wird der für die<br />
einzelnen Investitionen nötige Verwaltungsaufwand<br />
hierdurch überschaubarer. Und<br />
drittens kann so eine noch breitere Diversifikation<br />
erzielt werden, als dies bei Direktinvestitionen<br />
möglich wäre.<br />
Aufgrund der langen Dauer der Investitionsphase<br />
bis 2020 erscheint es wahrscheinlich,<br />
dass im Rahmen des durch den Gesellschaftsvertrag<br />
bestimmten Geschäftszweckes<br />
sinnvolle neue Investitionsbereiche<br />
zu den oben dargestellten hinzukommen<br />
oder auch einzelne der jetzt vorgesehenen<br />
Investitionsbereiche entfallen. Die Anlagegrundsätze<br />
können deshalb bei Bedarf von<br />
den Gesellschaftern mit einer Mehrheit von<br />
75 % geändert werden. Innerhalb der<br />
Anlagegrundsätze entscheidet die Geschäftsführung<br />
nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen über die Anlage. Das Fondsmanagement<br />
wird die Verteilung der investierten<br />
Mittel auf die in den Anlagegrundsätzen<br />
festgelegten einzelnen Investitionsbereiche<br />
den sich ändernden Gegebenheiten<br />
anpassen. Von Bedeutung für die Investitionsverteilung<br />
der Fondsgesellschaft wird<br />
auch das Cash Management sein, das<br />
gewährleisten muss, dass die Gesellschaft<br />
bspw. bei Engagements in Private Equity<br />
Fonds zum jeweiligen Zeitpunkt des Kapitalabrufs<br />
über die entsprechenden liquiden<br />
Mittel verfügt. Üblicherweise wird nämlich<br />
bei Private Equity Fonds die gezeichnete<br />
Investitionssumme nicht sofort nach Zeichnung<br />
fällig, sondern sukzessive in einem<br />
Zeitraum von mehreren Jahren abgerufen.<br />
Die Fondsgesellschaft wird aus diesem<br />
Grund für Kapitalabrufe aus Private Equity<br />
Commitments Liquidität vorhalten, auch<br />
wenn dies voraussichtlich dazu führt, dass<br />
ein Teil der vereinbarten, aber noch nicht<br />
abgerufenen Einlagen vorübergehend in<br />
geringer rentierliche Zwischenanlagen<br />
investiert werden muss.<br />
Aus den genannten Gründen ist es nicht<br />
möglich, die genaue Verteilung der künftigen<br />
Investitionen der Fondsgesellschaft auf<br />
die einzelnen Investitionssegmente für die<br />
gesamte Fondslaufzeit im Vorhinein anzugeben.<br />
Allerdings gibt es eine konkrete<br />
Investitionsstrategie, nach der das investierte<br />
Kapital in etwa gemäß folgender Aufstellung<br />
auf die unterschiedlichen Bereiche<br />
verteilt sein soll:<br />
Private Equity Fonds 50 %<br />
Immobilien/Immobilienfonds 50 %<br />
Vorsorge durch Sachwerte<br />
als Ergänzung zu herkömmlichen<br />
Altersvorsorgeprodukten<br />
und Sparformen.
50 DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />
dar. Hier erfolgt die Investition üblicherweise<br />
über einen Zeitraum von mehreren Jahren.<br />
Etwa ab dem dritten Jahr kann mit Rückflüssen<br />
gerechnet werden, die sich im Wesentlichen<br />
aus Verkaufserlösen einzelner Unternehmensbeteiligungen<br />
speisen. Verlässliche<br />
Prognosen über den genauen Ausschüttungsverlauf<br />
lassen sich hier jedoch grundsätzlich<br />
nicht treffen. Als grober Anhaltspunkt<br />
kann angenommen werden, dass der<br />
Höhepunkt der Rückflüsse nach etwa sieben<br />
oder acht Jahren erreicht wird und die<br />
Beteiligung nach insgesamt ca. zwölf Jahren<br />
aufgelöst wird.<br />
Immobilieninvestitionen erfolgen dabei prognosegemäß<br />
etwa je zur Hälfte in Deutschland<br />
und im Ausland. Als Investitionsländer<br />
sind hierfür zunächst insbesondere die bewährten<br />
Standorte USA, Frankreich und<br />
Österreich vorgesehen. Dies sind wie gesagt<br />
jedoch nur angestrebte Werte, die sich wegen<br />
der Länge der Laufzeit der Beteiligung mit<br />
hoher Wahrscheinlichkeit verändern werden.<br />
Die einzelnen Investitionsbereiche weisen<br />
sehr unterschiedliche voraussichtliche Ausschüttungsverläufe<br />
auf. Bei Immobilienfonds<br />
erfolgen üblicherweise bereits ab dem ersten<br />
Jahr nach der Investition Ausschüttungen<br />
aus den laufenden Mieteinkünften, die im<br />
Laufe der Beteiligung sukzessive ansteigen.<br />
Bei Verkauf der jeweiligen Immobilien und<br />
Auflösung des Fonds erfolgt dann plangemäß<br />
die Rückführung des eingesetzten<br />
Eigenkapitals und die Ausschüttung eines<br />
evtl. Veräußerungsgewinnes. Gänzlich<br />
anders stellt sich der mögliche Ausschüttungsverlauf<br />
bspw. bei Private Equity Fonds<br />
Die ausschüttungsfähige Liquidität der Fondsgesellschaft<br />
aus Mittelrückflüssen der getätigten<br />
Investitionen – sei es aus laufenden<br />
Erträgen oder Eigenkapitalrückzahlungen –<br />
wird nach Ermessen der Fondsgeschäftsführung<br />
zeitnah an die Gesellschafter im Verhältnis<br />
ihrer Kapitalanteile ausgeschüttet.<br />
Die Fondsgeschäftsführung ist berechtigt,<br />
Vorabausschüttungen vorzunehmen. Geplant<br />
sind zwei Ausschüttungen pro Jahr,<br />
jeweils zum 15.01. und 15.07. des Jahres.<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Bei Wahl der sog. <strong>Dynamic</strong> Variante haben<br />
Anleger die Möglichkeit, ihre Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft über die gezeichnete<br />
Kapitaleinlage hinaus über den gesamten<br />
Verlauf der Investitionsphase durch laufende<br />
Kapitalerhöhungen zu steigern. Anleger, die<br />
sich hierfür entscheiden, können ihre Beteiligung<br />
jährlich maximal um den Betrag erhöhen,<br />
den sie in diesem Jahr als Ausschüttung<br />
zugewiesen erhalten. Prognosegemäß<br />
wirkt sich diese Steigerung des investierten<br />
Kapitals positiv auf die Ertragschancen einer<br />
Beteiligung aus. Von besonderer Bedeutung<br />
ist dabei, dass diese sukzessiven Kapitalerhöhungen<br />
im Rahmen der <strong>Dynamic</strong> Variante<br />
ohne weitere Kostenbelastung für die<br />
Gesellschafter erfolgen. D. h., weder die<br />
anfänglichen noch die laufenden Kosten<br />
einer Beteiligung oder das Agio hängen<br />
davon ab, ob die <strong>Dynamic</strong> Variante gewählt
DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />
51<br />
wird. Diese Kosten bestimmen sich allein<br />
durch die ursprüngliche Zeichnungssumme.<br />
Zu beachten ist allerdings, dass die <strong>Dynamic</strong><br />
Variante neben den verbesserten Ertragschancen<br />
im Laufe der Investitionsphase für<br />
die Anleger auch zu einem effektiven Mehraufwand<br />
über die vereinbarte Zeichnungssumme<br />
hinaus führt. Den Anlegern werden<br />
nämlich bereits während der Investitionsphase<br />
prognosegemäß positive steuerliche<br />
Ergebnisse zugewiesen, die das laufende zu<br />
versteuernde Einkommen der Anleger erhöhen<br />
und so zu einer Steuermehrbelastung<br />
führen. Werden die jährlichen Ausschüttungen<br />
als Kapitalerhöhungen in die Fondsgesellschaft<br />
einbezahlt, muss diese Steuermehrbelastung<br />
von den Anlegern aus ihren<br />
sonstigen Einkünften oder Vermögen<br />
erbracht werden. Für den Fall, dass die<br />
geplante Änderung der Besteuerung von<br />
Veräußerungsgewinnen zu erheblichen<br />
Aufwendungen der Anleger aus deren<br />
sonstigen Einkünften oder Vermögen führen<br />
würde, kann die Geschäftsführung bestimmen,<br />
dass für die Teilnahme an den Kapitalerhöhungen<br />
künftig nur noch ein Teil der<br />
Ausschüttungen zu verwenden ist.<br />
Die Kostenersparnis bei Wahl der <strong>Dynamic</strong><br />
Variante führt zu einer deutlichen Steigerung<br />
der möglichen Rendite für die Anleger.<br />
Dass diese Kapitalerhöhungen ohne zusätzliche<br />
Kostenbelastung für die Anleger erfolgen,<br />
ist nur möglich, wenn gleichzeitig eine<br />
strikte Begrenzung der anfallenden Verwaltungskosten<br />
erfolgt. Dies erfordert eine vereinfachte<br />
Abwicklung. Anleger haben deshalb<br />
nur zu Beginn ihrer Beteiligung die<br />
Möglichkeit, die <strong>Dynamic</strong> Variante zu wählen.<br />
Ein späterer Einstieg in das <strong>Dynamic</strong><br />
Programm ist nicht möglich. Die Teilnahme<br />
an den Kapitalerhöhungen kann jedoch<br />
jederzeit mit einer Frist von einem Monat<br />
widerrufen werden. Eine spätere Wiederaufnahme<br />
ist dann jedoch ebenfalls nicht mehr<br />
möglich. Zur weiteren Vereinfachung der<br />
Abwicklung werden Kapitalerhöhungen im<br />
Rahmen der <strong>Dynamic</strong> Variante direkt mit den<br />
Ausschüttungen verrechnet.<br />
Der jederzeit mögliche Wechsel von der<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante in die Ausschüttungsvariante<br />
führt zu einer deutlich erhöhten Flexibilität<br />
des Beteiligungsangebotes. Durch<br />
Wahl des Zeitpunktes des Variantenwechsels<br />
können Anleger selbst bestimmen, ab wann<br />
sie Ausschüttungen ausbezahlt bekommen<br />
wollen. Ein weiterer Vorteil besteht darin,<br />
dass dieser Zeitpunkt nicht zu Beginn der<br />
Beteiligung festgelegt werden muss, sondern<br />
während der Laufzeit je nach individuellen<br />
Bedürfnissen kurzfristig gewählt werden<br />
kann. Dies ist nicht zuletzt deshalb von<br />
Bedeutung, da der Anlageerfolg einer Beteiligung<br />
prognosegemäß um so höher ist,<br />
je länger ein Anleger die Möglichkeit zu<br />
kostenfreien Kapitalerhöhungen im Rahmen<br />
der <strong>Dynamic</strong> Variante nutzt. Im Abschnitt<br />
‚Langfristige Prognoserechnung’ S. 76 und<br />
77 ist der prognostizierte Liquiditätsverlauf<br />
für verschiedene Zeitpunkte des Variantenwechsels<br />
dargestellt.<br />
Die Prognoserechnung geht davon aus, dass<br />
80 % aller Anleger von der Möglichkeit der<br />
dynamischen Kapitalerhöhungen Gebrauch<br />
machen. Sollte sich ein größerer Teil der<br />
Anleger gegen die <strong>Dynamic</strong> Variante entscheiden<br />
oder diese im Laufe der Beteiligung<br />
einstellen, hätte dies jedoch kaum nennenswerte<br />
Auswirkungen für die übrigen Anleger.<br />
Laufende Kosten<br />
Als laufende Kosten der Gesellschaft fallen<br />
insbesondere Aufwendungen für Geschäftsführung,<br />
Anlegerverwaltung, Investitionsauswahl,<br />
Steuerberatung und Treuhandschaft<br />
an. Diese werden anfänglich mit insgesamt<br />
1,4 % p. a. bezogen auf das von Anlegern<br />
gezeichnete Kommanditkapital kalkuliert.<br />
Die Prognoserechnung unterstellt ab 2008<br />
grundsätzlich eine vorsichtig kalkulierte<br />
jährliche Steigerung der Kosten um 2,5 %.<br />
Die Geschäftsführungsvergütung kann während<br />
der Investitionsphase ab 2008 an die<br />
Änderungen des Verbraucherindex angepasst<br />
werden. Für die Deinvestitionsphase<br />
wurde die Geschäftsführungsvergütung
52 DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />
wegen des voraussichtlich abnehmenden<br />
Aufwandes abweichend hiervon als konstante<br />
jährliche Vergütung in Höhe von lediglich<br />
75 % der Geschäftsführungsvergütung<br />
im letzten Jahr der Investitionsphase vereinbart.<br />
Kostenvorteil<br />
Dachfonds wie die Fondsgesellschaft, die<br />
ihrerseits in andere Fonds investieren, sind<br />
zwangsläufig zunächst mit höheren Anlaufkosten<br />
verbunden als Direktinvestments. Bei<br />
dem vorliegenden Angebot stehen diesem<br />
anfänglichen Nachteil jedoch drei konzeptionelle<br />
Besonderheiten gegenüber, so dass<br />
die Anleger im Ergebnis die Vorteile des<br />
anderweitig für sie kaum realisierbaren,<br />
breit diversifizierten Vermögensaufbaus<br />
der Fondsgesellschaft genießen, ohne dass<br />
ihr Anlageerfolg durch zusätzliche Kosten<br />
maßgeblich geschmälert würde. Diese drei<br />
Besonderheiten sind:<br />
£ Aufgrund der Größenordnung der<br />
getätigten Investitionen erhält die<br />
Fondsgesellschaft bei den Fonds, in die<br />
sie investiert – den sog. Zielfonds –,<br />
kostengünstigere Investitionsmöglichkeiten<br />
als Privatanlegern üblicherweise<br />
zur Verfügung stehen. Dieser Kostenvorteil<br />
kommt in voller Höhe der Fondsgesellschaft,<br />
also den Anlegern, zu Gute.<br />
£ Auch die von der Fondsgesellschaft zu<br />
zahlende Geschäftsführungsvergütung<br />
verringert sich, soweit die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH laufende Provisionen<br />
oder sonstige Vergütungen für die<br />
Beteiligung der Fondsgesellschaft an den<br />
Zielfonds vereinnahmt.<br />
£ Die Fondsgesellschaft bietet Anlegern die<br />
Möglichkeit, sich für dynamische Kapitalerhöhungen<br />
zu entscheiden. Anleger, die<br />
hiervon Gebrauch machen, können ihre<br />
erhaltenen Ausschüttungen während der<br />
gesamten Investitionsphase ihrer Beteiligung<br />
ohne zusätzliche Kostenbelastung<br />
(auch kein Agio) zu sonst gleichen<br />
Bedingungen in die Fondsgesellschaft<br />
investieren (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>).<br />
Diese Möglichkeit der Kapitalerhöhungen<br />
führt zu einer deutlichen Steigerung des<br />
Effekts der zuvor beschriebenen Kostenvorteile.<br />
Bei prognosegemäßem Verlauf ergibt<br />
sich über die Gesamtlaufzeit der Gesellschaft<br />
in der Summe eine Kostenersparnis, die fast<br />
so hoch ist wie die gesamte Kostenbelastung<br />
der Gesellschaft über die Gesamtlaufzeit<br />
von 24 Jahren, so dass die grundsätzlich<br />
doppelte Kostenbelastung eines Dachfonds<br />
nahezu kompensiert wird.<br />
Gewinnverteilung<br />
Gewinne der Gesellschaft werden den<br />
Gesellschaftern grundsätzlich im Verhältnis<br />
ihrer Kapitalanteile zugewiesen (vgl. Gesellschaftsvertrag<br />
§§ 5 und 11). Die Kapitalanteile<br />
sind variabel. Sie erhöhen sich bei<br />
Anlegern, die in der Aufbauphase Kapitalerhöhungen<br />
durchführen. Hierdurch wird<br />
gewährleistet, dass Anleger, die Kapitalerhöhungen<br />
leisten, durch ihren erhöhten<br />
Kapitalanteil automatisch auch eine Erhöhung<br />
der Verzinsung ihres eingesetzten<br />
Kapitals erhalten.<br />
Bei Anlegern, die gleichlang an den Kapitalerhöhungen<br />
teilnehmen, ist darüber hinaus<br />
aber auch der exakte Beitrittszeitpunkt zu<br />
berücksichtigen. Anleger, die der Gesellschaft<br />
frühzeitig beitreten und der Gesellschaft<br />
entsprechend länger Kapital zur<br />
Verfügung stellen als später beitretende<br />
Anleger, müssen hierfür einen angemessenen<br />
Ausgleich erhalten. Üblicherweise<br />
wird hierfür bis Platzierungsschluss eine<br />
sogenannte Vorabverzinsung gezahlt. Ein<br />
korrekter Ausgleich erfolgt hierdurch aber<br />
nur, wenn die anfänglich festgelegte<br />
Vorabverzinsung mit der später tatsächlich<br />
erreichten Anlagerendite übereinstimmt.<br />
Deshalb leistet die Fondsgesellschaft keine<br />
Vorabverzinsung, sondern beabsichtigt, eine<br />
variable Schlusszahlung zu leisten, die vom<br />
Beitrittszeitpunkt des Anlegers abhängig ist<br />
und so bemessen wird, dass alle Anleger, die<br />
gleich lang an Kapitalerhöhungen teilgenommen<br />
haben, unabhängig vom Zeitpunkt<br />
ihres Beitritts, eine gleichmäßige effektive
DAS BETEILIGUNGSKONZEPT<br />
53<br />
Verzinsung ihrer geleisteten Einlagen<br />
erzielen (vgl. § 11 Gesellschaftsvertrag).<br />
Beirat<br />
Die Anleger können einen Beirat einsetzen.<br />
In diesem Fall werden in den Beirat drei<br />
Mitglieder von den Anlegern gewählt und<br />
bis zu zwei weitere Mitglieder zur fachlichen<br />
Unterstützung von der Geschäftsführung<br />
entsandt. Details hierzu und zu den Aufgaben<br />
und Kompetenzen des Beirats sind in<br />
§ 7 des Gesellschaftsvertrages geregelt.
54 DER FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN<br />
Der Finanzund<br />
Investitionsplan (Prognose)<br />
Das Kapital der Fondsgesellschaft von planmäßig<br />
20 Mio. € wird durch Eigenkapital<br />
der Anleger aufgebracht. Eine Fremd- oder<br />
Zwischenfinanzierung wird nicht aufgenommen.<br />
Die nachfolgende Aufstellung gibt die<br />
Mittelverwendung der von Anlegern gezeichneten<br />
Kommanditeinlagen wieder.<br />
Mittelzuflüsse aus den Kapitalerhöhungen<br />
im Rahmen der <strong>Dynamic</strong> Variante sind hier<br />
nicht berücksichtigt. Diese stehen ohne die<br />
nachfolgend aufgeführten Abzüge für<br />
Investitionen zur Verfügung.<br />
Mittelherkunft<br />
Kommanditeinlagen 8 : 100,00 %<br />
Mittelverwendung<br />
Investitionen 89,00 %<br />
Eigenkapitalvermittlung* 6,00 %<br />
Konzeption und Gründung* 2,38 %<br />
Prospektierung, Marketing* 2,18 %<br />
Beratung 0,38 %<br />
Mittelverwendungskontrolle 0,06 %<br />
Summe: 100,00 %<br />
1. Kommanditeinlagen<br />
Die Investitionsplanung basiert auf einem<br />
geplanten Kommanditkapital in Höhe von<br />
20 Mio. € zzgl. 5 % Agio. Das bei Platzierungsschluss<br />
tatsächlich gezeichnete Kommanditkapital<br />
kann hiervon abweichen.<br />
Alle Positionen im Mittelverwendungsplan<br />
sind prozentual an das Zeichnungsvolumen<br />
gekoppelt. Das tatsächliche Platzierungsergebnis<br />
hat somit keinen Einfluss auf den<br />
Investitionsgrad.<br />
2. Investitionen<br />
Für Investitionen werden prognosegemäß<br />
89,00 % des Kommanditkapitals zur Verfügung<br />
stehen. Hierin sind auch Investitionsnebenkosten<br />
wie z. B. Grunderwerbsteuern<br />
bei Immobilienkauf oder Fondskosten bei<br />
Zielfonds enthalten.<br />
3. Eigenkapitalvermittlung<br />
Die Vermittlung des Eigenkapitals bietet die<br />
<strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
für internationale Vermögensanlagen<br />
mbH an. Die angebotene<br />
Vergütung beträgt 6,00 % des vermittelten<br />
Kommanditkapitals und beinhaltet eine ggf.<br />
anfallende Umsatzsteuer. Als zusätzliche<br />
Vergütung berechnet die <strong>BVT</strong> Beratungs-,<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft für<br />
internationale Vermögensanlagen mbH<br />
einen Betrag in Höhe des geleisteten Agios.<br />
4. Konzeption und Gründung<br />
Für sämtliche Leistungen in Zusammenhang<br />
mit der Konzeption, Entwicklung und<br />
Strukturierung des Beteiligungsangebotes<br />
und zur Abgeltung der mit der Gründung<br />
der Gesellschaft verbundenen Kosten für<br />
Eintragung etc. wird der Initiator eine<br />
Vergütung in Höhe von 2,38 % des platzierten<br />
Kommanditkapitals berechnen.<br />
5. Prospektierung und Marketing<br />
Für Kosten der Prospektproduktion, Gutachten<br />
und für Marketingaufwendungen<br />
wird die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
als Anbieter eine Vergütung in Höhe von<br />
2,18 % des platzierten Kommanditkapitals<br />
berechnen. Hierdurch werden alle diesbezüglichen<br />
Kosten abgegolten. Evtl. Überoder<br />
Unterschreitungen dieses Betrages gehen<br />
zu Lasten bzw. Gunsten des Anbieters.
DER FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN<br />
55<br />
6. Beratung<br />
Zur Deckung von Drittkosten insbesondere<br />
für rechtliche und steuerliche Beratung in<br />
Zusammenhang mit der Erstellung des Beteiligungsangebotes<br />
werden 0,38 % des<br />
Kommanditkapitals veranschlagt.<br />
7. Mittelverwendungskontrolle<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur wird für<br />
die Mittelverwendungskontrolle während<br />
der Platzierungsphase eine Vergütung in<br />
Höhe von 0,06 % des platzierten Eigenkapitals<br />
berechnen.<br />
Umsatzsteuer<br />
In dem dargestellten Mittelverwendungsplan<br />
sind alle Beträge brutto inkl. einer evtl. anfallenden<br />
Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei der<br />
Eigenkapital-Vermittlungsprovision fällt nach<br />
derzeitiger Rechtslage keine Umsatzsteuer<br />
an. Sollte sich die Rechtsprechung hier<br />
ändern, gilt auch der hier ausgewiesene<br />
Betrag inkl. USt.<br />
Vergütung der Gründungsgesellschafter<br />
und nahestehender Unternehmen<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH und<br />
Personen oder Unternehmen, die personell<br />
mit ihr verflochten sind, werden Vergütungen<br />
gemäß der abgeschlossenen Leistungsverträge<br />
berechnen. Diese sind im<br />
Mittelverwendungsplan durch *) gekennzeichnet<br />
und betragen insgesamt 10,56 %<br />
des von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals<br />
zzgl. Agio. Die Fälligkeiten und<br />
Voraussetzungen für diese Vergütungen<br />
sowie die zugrunde liegenden Leistungen<br />
sind in der Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag<br />
dargestellt.<br />
8<br />
zzgl. 5 % Agio, das für weitere Kosten der Eigenkapitalvermittlung<br />
verwendet wird.
56 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage<br />
Eröffnungsbilanz der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong><br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
GmbH & Co. KG zum<br />
11.04.2007 in TEUR<br />
Aktiva<br />
Aussteh. Einlagen<br />
Anlagevermögen<br />
Umlaufvermögen 0<br />
Passiva<br />
Eigenkapital<br />
Rückstellungen<br />
Verbindlichkeiten<br />
Auf eine Zwischenübersicht<br />
nach § 15 Abs. 1 VermVerk-<br />
ProspV wurde verzichtet, da<br />
die Eröffnungsbilanz auf den<br />
Tag der Prospektaufstellung<br />
datiert.<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
Erläuterungen zu den Planrechnungen<br />
und Planzahlen<br />
Die nachfolgenden Planrechnungen für das<br />
laufende und das folgende Geschäftsjahr<br />
und die Planzahlen für die darauf folgenden<br />
Geschäftsjahre beruhen auf den in diesem<br />
Kapitel („Vermögens- Finanz- und Ertragslage“)<br />
auf den Seiten 61 ff. und 66 ff. ausführlich<br />
dargestellten Annahmen für die<br />
langfristige Prognoserechnung.<br />
Die voraussichtliche Vermögenslage der<br />
Fondsgesellschaft im laufenden und im<br />
folgenden Jahr lässt sich aus den Planbilanzen<br />
für die Jahre 2007 und 2008 ablesen.<br />
Bei den Ende 2007 voraussichtlich ausstehenden<br />
Einlagen handelt es sich annahmegemäß<br />
um Einlagen von Anlegern, die zum<br />
Jahresende 2007 gezeichnet und ihre Einlage<br />
noch nicht geleistet haben. Zum angenommenen<br />
(gleichmäßigen) Einzahlungsverlauf<br />
(Emissionsverlauf) siehe Seite 66 Ziffer<br />
1. Bei den voraussichtlichen Finanzanlagen<br />
handelt es sich um erste Beteiligungen,<br />
die annahmegemäß nach Zufluss der<br />
Einlagen angeschafft und zu den (um Anschaffungskostenminderungen<br />
verringerten)<br />
Anschaffungspreisen bilanziert werden,<br />
siehe Seite 66 Ziffern 4 bis 7 (angenommener<br />
Investitionsverlauf). Beim voraussichtlichen<br />
Umlaufvermögen zum Jahresende<br />
2007 handelt es sich um flüssige Mittel, die<br />
annahmegemäß erst im Jahr 2008 auf Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft gezahlt<br />
werden. Das voraussichtliche Eigenkapital<br />
der Fondsgesellschaft gliedert sich in Kommanditeinlagen<br />
und Rücklagen (entsprechend<br />
dem von den Anlegern zu leistenden<br />
Agio). Die Emissionsaufwendungen und<br />
Verwaltungskosten schlagen sich in den<br />
Jahren 2007 und 2008 als Jahresfehlbetrag<br />
nieder; siehe hierzu Seiten 67 f. Ziffern 12<br />
bis 17. Die Verbindlichkeiten des Jahres<br />
2007 betreffen annahmegemäß die noch<br />
nicht abgerufenen Kapitaleinzahlungen der<br />
Zielfonds.<br />
Die voraussichtliche Finanzlage der<br />
Fondsgesellschaft im laufenden und im<br />
folgenden Jahr ist als Kapitalflussrechnung<br />
für die Jahre 2007 und 2008 dargestellt. Das<br />
Periodenergebnis ist der voraussichtliche<br />
Jahresfehlbetrag (siehe hierzu und zu den<br />
Emissionsaufwendungen vorstehende Erläuterungen<br />
zu den Planbilanzen und Seiten 67 f.<br />
Ziffern 12 bis 17). Bei den voraussichtlichen<br />
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen<br />
handelt es sich um das von<br />
den Zielfonds abgerufene Kapital. Die Eigenkapitalzuführungen<br />
beinhalten Einlagen und<br />
Agio der Anleger. Zum Finanzmittelfonds per<br />
Ende 2007 siehe auch vorstehende Erläuterungen<br />
zu den Planbilanzen.<br />
Die voraussichtliche Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />
im laufenden und im folgenden<br />
Jahr ergibt sich aus der Plangewinn- und<br />
Verlustrechnung für die Jahre 2007 und 2008.<br />
Die angenommenen sonstigen betrieblichen<br />
Aufwendungen bestehen aus Emissions- und<br />
Verwaltungskosten (siehe hierzu vorstehende<br />
Erläuterungen zu den Planbilanzen und Seiten<br />
67 f. Ziffern 12 bis 17). Das Rohergebnis des<br />
Jahres 2008 spiegelt angenommene Zins- und<br />
Beteiligungserträge wider (siehe Seite 67<br />
Ziffern 9 und 10). Insgesamt ergeben sich in<br />
beiden Jahren aufgrund der anfänglichen<br />
Aufwendungen, denen noch keine bzw. nur<br />
geringe Erträge gegenüberstehen, Jahresfehlbeträge.<br />
Die Planzahlen der Fondsgesellschaft in<br />
den folgenden drei Geschäftsjahren<br />
ergeben sich zusammengefasst aus der<br />
Prognose für die Jahre 2007 bis 2010. Zum<br />
angenommenen Investitionsverlauf siehe<br />
vorstehende Erläuterungen zu den Planbilanzen<br />
und Seite 66 Ziffern 4 bis 7. Ab dem<br />
Jahr 2009 wird der Investitionsverlauf auch<br />
von den angenommenen Kapitalerhöhungen<br />
aus Ausschüttungen beeinflusst, siehe Seite 66<br />
Ziffern 2 und 3. Da die Fondsgesellschaft kein<br />
produzierendes Unternehmen ist und keine<br />
Umsatzerlöse (sondern nur Beteiligungs- und<br />
Zinserträge) erzielen wird, werden für Produktion<br />
und Umsatz jeweils Nullwerte ausgewiesen.<br />
Zu den Erträgen siehe Seite 67 Ziffern 9<br />
und 10. Zu den Ergebnissen siehe Seite 68<br />
Ziffer 19.
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
57<br />
Voraussichtliche Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage<br />
Voraussichtliche Vermögenslage 2007 - 2008 – Prognose<br />
Vermögenslage – Planbilanzen 2007 und 2008<br />
der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
Aktiva 31. 12. 2007<br />
TEUR<br />
31. 12. 2008<br />
TEUR<br />
A Ausstehende Einlagen<br />
875 0<br />
B<br />
Anlagevermögen<br />
I. Finanzanlagen<br />
11.680 17.542<br />
C<br />
Umlaufvermögen<br />
I. Flüssige Mittel<br />
5.973<br />
18.528<br />
0<br />
17.542<br />
Passiva<br />
A<br />
Eigenkapital<br />
I. Kommanditeinlagen<br />
II. Rücklagen (Agio)<br />
III. Gewinn- und Verlustvortrag<br />
IV. Jahresfehlbetrag /-überschuss<br />
13.333<br />
667<br />
0<br />
-2.320<br />
11.680<br />
20.000<br />
1.000<br />
-2.320<br />
-1.138<br />
17.542<br />
B Verbindlichkeiten<br />
6.848<br />
18.528<br />
0<br />
17.542
58 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Voraussichtliche Finanzlage 2007 - 2008 – Prognose<br />
Kapitalflussrechnung – Planzahlen 2007 und 2008<br />
der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
2007<br />
TEUR<br />
2008<br />
TEUR<br />
Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten<br />
-2.320<br />
-1.138<br />
+<br />
Zunahme der Rückstellungen<br />
0<br />
0<br />
+<br />
Emissionsaufwendungen<br />
2.133<br />
1.067<br />
=<br />
Cash-Flow aus laufender<br />
Geschäftstätigkeit<br />
-187<br />
-71<br />
-<br />
Auszahlungen für Investitionen in das<br />
Finanzanlagevermögen<br />
-4.832<br />
-12.711<br />
=<br />
Cash-Flow aus Investitionstätigkeit<br />
-4.832<br />
-12.711<br />
+<br />
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen<br />
13.125<br />
7.875<br />
-<br />
ausbezahlte Emissionsaufwendungen<br />
-2.133<br />
-1.067<br />
=<br />
Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit<br />
10.992<br />
6.808<br />
Zahlungswirksame Veränderung des<br />
Finanzmittelfonds<br />
5.973<br />
-5.973<br />
+<br />
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode<br />
0<br />
5.973<br />
=<br />
Finanzmittelfonds am Ende der Periode<br />
5.973<br />
0<br />
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds<br />
am Ende der Periode<br />
+<br />
Zahlungsmittel<br />
5.973<br />
0<br />
5.973<br />
0
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
59<br />
Voraussichtliche Ertragslage 2007 - 2008 – Prognose<br />
Ertragslage – Plangewinn- und -Verlustrechnung 2007 und 2008<br />
der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
2007<br />
TEUR<br />
2008<br />
TEUR<br />
Rohergebnis<br />
0<br />
114<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
2.320<br />
1.252<br />
Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
-2.320<br />
-1.138<br />
Planzahlen der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
bis 2010 – Prognose<br />
2007<br />
TEUR<br />
2008<br />
TEUR<br />
2009<br />
TEUR<br />
2010<br />
TEUR<br />
Investition<br />
12.842<br />
6.445<br />
615<br />
2.900<br />
Produktion<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
Umsatz<br />
0<br />
0<br />
0<br />
0<br />
Erträge<br />
0<br />
114<br />
262<br />
684<br />
Ergebnis<br />
-2.320<br />
-1.138<br />
58<br />
449
60 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
61<br />
Langfristige Prognoserechnung<br />
Die wirtschaftliche Entwicklung der Gesellschaft<br />
hängt von einer Vielzahl heute unbestimmbarer<br />
Faktoren ab, so dass es prinzipiell<br />
unmöglich ist, eine verlässliche Prognose<br />
der künftig erzielbaren Erträge zu erstellen.<br />
Zu diesen Faktoren gehört insbesondere,<br />
dass heute noch nicht festgelegt ist, in<br />
welche konkreten Objekte bzw. Gesellschaften<br />
investiert wird, und aufgrund der langen<br />
Laufzeit der Gesellschaft die Verteilung der<br />
Mittel auf die unterschiedlichen Investitionssegmente<br />
und vermutlich sogar die vorgesehenen<br />
Investitionsbereiche Anpassungen an<br />
sich ändernde Gegebenheiten unterzogen<br />
werden müssen. Zudem lassen sich bei der<br />
Mehrzahl der angestrebten Investitionen<br />
selbst keine präzisen Vorhersagen zur Höhe<br />
der erzielbaren Gewinne und deren Zeitpunkt<br />
machen.<br />
Gleichwohl erachtet es der Anbieter als sinnvoll,<br />
eine Ergebnisprognose über die gesamte<br />
Laufzeit der Gesellschaft zu erstellen. Hierzu<br />
wird eine Vielzahl von Annahmen getroffen<br />
zu der langfristigen Verteilung der Investitionen<br />
auf die einzelnen Anlagesegmente und<br />
zu dem konkreten Anlageerfolg der einzelnen<br />
Investitionen. Mit Sicherheit werden sich<br />
im tatsächlichen Verlauf der Gesellschaft z. T.<br />
deutliche Abweichungen von diesen Annahmen<br />
ergeben. Ersichtlich ist anhand dieser<br />
Ergebnisprognose jedoch, wie sich die Konzeption<br />
des Beteiligungsangebotes auf den<br />
Anlageerfolg der Anleger auswirkt und welches<br />
Ergebnis die Anleger unter den getroffenen<br />
Annahmen erwarten können. Anlageinteressenten<br />
können dann selbst beurteilen,<br />
für wie realistisch sie die zugrunde gelegten<br />
Annahmen halten, und auf dieser<br />
Grundlage ihre Anlageentscheidung treffen.<br />
Zusätzliche Informationen hierzu bieten die<br />
Sensitivitätsanalysen, die zeigen, wie sich<br />
einzelne Veränderungen wesentlicher Parameter<br />
auf den Anlageerfolg der Anleger<br />
auswirken.<br />
Der Einfachheit halber wird in der Prognoserechnung<br />
angenommen, dass Zeichnungen<br />
weitgehend gleichmäßig verteilt über den<br />
gesamten Platzierungszeitraum erfolgen.<br />
Früherer oder späterer Beitritt von Anlegern,<br />
ändert nichts an der Rentabilität einer<br />
Beteiligung. Der genaue Zeitpunkt der<br />
Kapitaleinzahlung eines Anlegers fließt bei<br />
Auflösung der Gesellschaft in die Berechnung<br />
der individuellen Schlusszahlung ein<br />
(vgl. Gesellschaftsvertrag § 11 Abs. 3), so<br />
dass weder für früher noch für später beitretende<br />
Anleger ein Vor- oder Nachteil<br />
entsteht.<br />
Da den Anlegern frei gestellt ist, sich für die<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante zu entscheiden, lässt sich<br />
im Vorhinein nicht verlässlich abschätzen,<br />
welcher Prozentsatz der Anleger die <strong>Dynamic</strong><br />
Variante wählt und wie viele Anleger<br />
dies nicht tun. Aufgrund der Vorteile der<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante für die Anleger wird in der<br />
Prognoserechnung vereinfachend davon ausgegangen,<br />
dass 80 % aller Anleger während<br />
der gesamten Aufbauphase von dieser Möglichkeit<br />
Gebrauch machen. Auf Basis der Erfahrungen<br />
bei den Vorgängerfonds wird<br />
der tatsächliche Anteil anfänglich voraussichtlich<br />
höher sein, so dass diese Annahme<br />
bereits einen gewissen Prozentsatz von<br />
Variantenwechseln während der Laufzeit<br />
berücksichtigt. Sollte sich dennoch ein größerer<br />
Teil der Anleger gegen die <strong>Dynamic</strong><br />
Variante entscheiden oder die Teilnahme im<br />
Laufe der Beteiligung einstellen, hätte dies<br />
kaum nennenswerte Auswirkungen auf die<br />
Ergebnisse der übrigen Anleger. Spätere<br />
Kündigungen der <strong>Dynamic</strong> Variante wurden<br />
deshalb der Einfachheit halber in der Prognoserechnung<br />
nicht extra berücksichtigt.<br />
Die gemäß Prognose zu erwartenden Ergebnisse<br />
einer Beteiligung werden sowohl<br />
für Anleger, die die <strong>Dynamic</strong> Variante wählen,<br />
also während der gesamten Investitionsphase<br />
die erhaltenen Ausschüttungen zu<br />
Kapitalerhöhungen nutzen, als auch für<br />
diejenigen Gesellschafter dargestellt, die das<br />
nicht tun und sich die Ausschüttungen von<br />
Anfang an auszahlen lassen. Daneben wird<br />
eine komprimierte Darstellung des erwarteten<br />
Liquiditätsverlaufs einer Beteiligung bei
62 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Wechsel von der <strong>Dynamic</strong> Variante in die<br />
Ausschüttungsvariante zu verschiedenen<br />
Zeitpunkten im Laufe der Investitionsphase<br />
wiedergegeben.<br />
Von größter Bedeutung für den Anlageerfolg<br />
der Gesellschaft ist das wirtschaftliche<br />
Ergebnis der einzelnen Investitionen. Dieses<br />
lässt sich bei den geplanten Investitionen im<br />
Voraus nicht exakt bestimmen. Dies gilt umso<br />
mehr, als die konkreten Investitionen zum<br />
Zeitpunkt der Prospektherausgabe noch<br />
nicht feststehen. Die getroffenen Annahmen<br />
zur Prognoserendite der einzelnen Investitionsbereiche<br />
wurden vom Anbieter aufgrund<br />
sorgfältiger Schätzungen anhand von allgemeinen<br />
Erfahrungswerten der Vergangenheit<br />
getroffen bzw. orientieren sich an den<br />
Ergebnisprognosen konkreter am Markt<br />
befindlicher geschlossener Fonds der jüngeren<br />
Vergangenheit und hier insbesondere<br />
derjenigen Beteiligungsangebote, an denen<br />
sich der Vorgängerfonds, <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> GmbH & Co. KG, bisher beteiligt hat.<br />
Für die einzelnen Investitionsbereiche wurde<br />
ein Ausschüttungsverlauf gemäß folgender<br />
Tabelle angenommen (Prognose):<br />
Investitionsbereich<br />
Private<br />
Equity<br />
Immobilien<br />
Inland<br />
Immobilien<br />
Ausland<br />
Projektentwicklungen<br />
USA<br />
Ausschüttung/<br />
Jahr<br />
1<br />
Zeichnung<br />
Zeichnung<br />
Zeichnung<br />
Zeichnung<br />
2<br />
0,00 %<br />
6,83 %<br />
6,50 %<br />
0,00 %<br />
3<br />
5,00 %<br />
6,83 %<br />
6,50 %<br />
0,00 %<br />
4<br />
8,00 %<br />
6,83 %<br />
6,50 %<br />
135,35 %<br />
5<br />
12,00 %<br />
6,83 %<br />
6,50 %<br />
6<br />
24,00 %<br />
6,83 %<br />
6,50 %<br />
7<br />
30,00 %<br />
6,92 %<br />
6,50 %<br />
8<br />
30,00 %<br />
6,92 %<br />
6,63 %<br />
9<br />
28,00 %<br />
6,92 %<br />
6,88 %<br />
10<br />
25,00 %<br />
6,92 %<br />
7,00 %<br />
11<br />
20,00 %<br />
6,92 %<br />
7,25 %<br />
12<br />
13,00 %<br />
4,58 %<br />
121,59 %<br />
13<br />
6,92 %<br />
14<br />
7,00 %<br />
15<br />
7,08 %<br />
16<br />
47,61 %<br />
17<br />
4,67 %<br />
18<br />
4,67 %<br />
19<br />
4,75 %<br />
20<br />
96,07 %
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
63<br />
Bei den deutschen Immobilienfonds liegen<br />
Durchschnittswerte der prognostizierten Ausschüttungen<br />
eines Fonds der Hahn Fonds<br />
GmbH sowie der Fonds Trinkaus Europa<br />
Immobilienfonds Nr.11 und ILG Immobilienfonds<br />
Nr. 31 zugrunde, an denen der Vorgängerfonds<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> beteiligt<br />
ist. Dabei wird auch die unterschiedliche<br />
planmäßige Laufzeit berücksichtigt. Aus Vorsichtsgründen<br />
wurde bei Verkaufserlösen ein<br />
Sicherheitsabschlag von 7 Prozentpunkten<br />
angesetzt. Bei den Auslandsimmobilienfonds<br />
wird ebenfalls mit einem Durchschnittswert<br />
kalkuliert. Dabei werden Frankreich- und<br />
Österreich-Fonds jeweils gleich gewichtet.<br />
Der Durchschnittsberechnung liegen die<br />
Werte der Ausschüttungsprognosen von<br />
Fonds der Initiatoren Real I.S. und Sachsen-<br />
Fonds zugrunde. Aus Vorsichtsgründen<br />
wurde bei Verkaufserlösen ebenfalls ein<br />
Sicherheitsabschlag von 7 Prozentpunkten<br />
angesetzt. Bei Projektentwicklungen in USA<br />
wurden Prognosewerte aktueller Fonds der<br />
<strong>BVT</strong> herangezogen, wobei auch hier ein<br />
Sicherheitsabschlag von 7 Prozentpunkten<br />
angesetzt wurde.<br />
Das Besteuerungsrecht liegt nach dem jeweiligen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen mit<br />
Frankreich und Österreich in diesen Fällen<br />
jeweils in dem Belegenheitsland der Immobilien.<br />
Aufgrund der Freibeträge fallen für<br />
Anleger der Fondsgesellschaft in Österreich<br />
voraussichtlich keine Steuern an. In Frankreich<br />
gilt für nichtansässige Steuerpflichtige<br />
eine Mindestbesteuerung in Höhe von 20 %.<br />
Nach den Doppelbesteuerungsabkommen<br />
fallen in Deutschland auf diese Einnahmen<br />
keine Steuern an. Allerdings unterliegen sie<br />
dem sog. Progressionsvorbehalt (vgl. hierzu<br />
‚Steuerliche Grundlagen’ S. 112). In Projektentwicklungen<br />
in den USA wird plangemäß<br />
durch Vergabe partiarischer Darlehen<br />
investiert. Die hier anfallende ca. 15%ige<br />
Quellensteuer wurde bereits berücksichtigt.<br />
In Deutschland sind die hieraus erzielten<br />
Einnahmen als Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
zu versteuern.<br />
Für die einzelnen Investitionsbereiche errechnen<br />
sich aus dem angenommenen<br />
Ausschüttungsverlauf auf Ebene der Zielfonds<br />
unter Berücksichtigung des voraussichtlichen<br />
Einzahlungsverlaufes und des von<br />
Zielfonds erhobenen Agios Renditen (IRR)<br />
gemäß folgender Aufstellung (Prognose):<br />
Private Equity /<br />
Venture Capital 12,5 % p. a.<br />
Immobilien Deutschland 7,2 % p. a.<br />
Immobilien Ausland 6,9 % p. a.<br />
Projektentwicklungen USA 9,5 % p. a.<br />
Diese Annahmen wurden auch für die<br />
laufenden Investitionen in den Folgejahren<br />
aufgrund der Kapitalerhöhungen im Rahmen<br />
der <strong>Dynamic</strong> Variante entsprechend<br />
beibehalten. Bei der angegebenen Rendite<br />
des angenommenen Private Equity Fonds ist<br />
zu beachten, dass eine über vier Jahre verteilte<br />
Einzahlung in Raten von jeweils 20 %<br />
in den ersten beiden Jahren und 30 % im<br />
dritten und vierten Jahr unterstellt wurde.<br />
Für Private Equity Investitionen in 2007 und<br />
2008 wurde abweichend hiervon in der<br />
Prognoserechnung bei unveränderten<br />
Rückflüssen eine vollständige Einzahlung in<br />
2008 unterstellt. Die rechnerische Rendite<br />
der angenommenen Private Equity Zielfonds<br />
sinkt hierdurch auf 10,7 % p. a. bzw. 9,4 %<br />
p. a. Für liquide Mittel der Gesellschaft, die<br />
vorübergehend in Zwischenanlagen investiert<br />
werden, wird je nach Zeitpunkt und<br />
voraussichtlicher Dauer der Anlage mit einer<br />
Anlagerendite von 4 % p. a. bzw. 6,25 %<br />
p. a. kalkuliert.<br />
Unter diesen Prämissen ergibt sich folgende<br />
langfristige Prognose für die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Gesellschaft:
64 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Prognoserechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Kommanditkapital 20 Mio. J<br />
Eigenkapitalentwicklung<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
1. Einzahlung inkl. Agio 14.000 7.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
2. Kapitalerhöhung 0 0 389 1.834 1.786 2.503 4.117 4.747 5.281 6.215 6.521 7.634 7.170 7.583<br />
3. Eigenkapitalrückzahlung 0 0 486 2.283 2.180 3.002 4.835 5.418 2.307 2.333 2.756 4.073 4.474 4.804<br />
Investition<br />
4. Bruttoinvestition 12.842 6.445 615 2.900 2.824 3.555 5.848 6.556 6.868 7.831 7.951 9.308 8.107 8.635<br />
5. Anschaffungskostenminderung -1.162 -583 -55 -259 -252 -319 -524 -590 -619 -705 -713 -835 -727 -774<br />
6. Ausstehende Zahlungsverpfl ichtung 0 0 -171 -807 -786 -734 -1.207 -1.218 -968 -911 -717 -839 -210 -278<br />
7. Investition 11.680 5.862 389 1.834 1.786 2.503 4.117 4.747 5.281 6.215 6.521 7.634 7.170 7.583<br />
8. Rückfl üsse aus Investitionen 0 114 690 2.519 2.407 3.231 5.061 5.629 6.071 6.952 7.149 8.227 7.674 8.059<br />
Ergebnis<br />
Erträge<br />
9. Erträge aus Beteiligungen 0 45 262 285 342 398 464 1.730 3.682 4.215 4.017 3.802 2.781 2.786<br />
10. Zinserträge 0 68 0 399 210 57 240 236 250 404 377 352 419 469<br />
11. Summe Erträge 0 114 262 684 552 455 704 1.966 3.932 4.619 4.393 4.154 3.200 3.255<br />
Kosten<br />
12. Anfangskosten 2.133 1.067<br />
13. Anlegerverwaltung 29 44 45 46 47 48 50 51 52 54 55 56 58 59<br />
14. Treuhandschaft 11 17 18 18 18 19 19 20 20 21 21 22 22 23<br />
15. Steuer-, Rechtsberatung, Abschlusskosten etc. 33 41 42 43 44 45 46 47 48 50 51 52 53 55<br />
16. Geschäftsführungsvergütung 114 176 180 185 189 194 199 204 209 214 219 225 230 236<br />
17. Kostenminderung aus Bestandsprovisionen 0 -92 -80 -56 -72 -77 -88 -111 -129 -145 -167 -184 -178 -174<br />
18. Summe Kosten 2.320 1.252 204 236 227 229 226 211 201 193 180 171 186 199<br />
19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2.320 -1.138 58 449 326 225 478 1.755 3.731 4.427 4.214 3.983 3.013 3.056<br />
Ausschüttung<br />
20. Gesamt Ausschüttung 0 0 486 2.283 2.180 3.002 4.835 5.418 5.871 6.760 6.969 8.055 7.487 7.860<br />
21. Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 3.564 4.427 4.214 3.983 3.013 3.056<br />
Alle Beträge in Tausend D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
65<br />
Prognoserechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Kommanditkapital 20 Mio. J<br />
Eigenkapitalentwicklung<br />
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />
1. Einzahlung inkl. Agio<br />
2. Kapitalerhöhung<br />
3. Eigenkapitalrückzahlung<br />
Investition<br />
4. Bruttoinvestition<br />
5. Anschaffungskostenminderung<br />
6. Ausstehende Zahlungsverpfl ichtung<br />
7. Investition<br />
8. Rückfl üsse aus Investitionen<br />
Ergebnis<br />
Erträge<br />
9. Erträge aus Beteiligungen<br />
10. Zinserträge<br />
11. Summe Erträge<br />
Kosten<br />
12. Anfangskosten<br />
13. Anlegerverwaltung<br />
14. Treuhandschaft<br />
15. Steuer-, Rechtsberatung, Abschlusskosten etc.<br />
16. Geschäftsführungsvergütung<br />
17. Kostenminderung aus Bestandsprovisionen<br />
18. Summe Kosten<br />
19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Ausschüttung<br />
20. Gesamt Ausschüttung<br />
21. Gewinnausschüttung<br />
21.000<br />
55.779<br />
936 1.978 3.047 2.900 2.289 1.271 1.212 1.582 2.940 4.681 6.004 8.987 76.779<br />
677 1.119 1.559 1.842 1.944 2.671 235 334 0 0 0 100.664<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -8.118<br />
4.034 3.244 1.567 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
4.711 4.363 3.126 1.842 1.944 2.671 235 334 0 0 0 92.546<br />
9.776 11.121 11.542 10.269 10.387 11.131 8.715 8.836 8.525 8.552 8.577 9.268 180.482<br />
3.584 4.353 4.911 5.526 6.153 7.189 7.267 6.920 5.586 3.871 2.573 281 83.027<br />
546 427 458 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.910<br />
4.130 4.780 5.369 5.526 6.153 7.189 7.267 6.920 5.586 3.871 2.573 281 87.936<br />
3.200<br />
61 62 64 65 67 68 70 72 74 76 77 1.449<br />
24 24 25 25 26 27 27 28 29 29 30 564<br />
56 58 59 60 62 64 65 67 68 70 72 1.351<br />
177 177 177 177 177 177 177 177 177 177 177 4.722<br />
-198 -157 -152 -144 -132 -118 -103 -85 -66 -43 -22 -2.773<br />
120 164 173 184 200 217 237 259 282 309 334 0 8.513<br />
4.010 4.616 5.197 5.343 5.954 6.972 7.031 6.661 5.303 3.562 2.239 281 79.423<br />
4.946 6.594 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 8.243 9.268 156.202<br />
4.010 4.616 5.197 5.343 5.954 6.972 7.031 6.661 5.303 3.562 2.239 281 79.423<br />
Alle Beträge in Tausend D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind
66 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Erläuterungen<br />
zur Prognoserechung<br />
1. Einzahlung<br />
Die Prognoserechnung der Fondsgesellschaft<br />
unterstellt ein von Anlegern gezeichnetes<br />
Kommanditkapital von 20 Mio. €. Die<br />
Platzierungsphase erstreckt sich vom ersten<br />
Werktag nach Prospektveröffentlichung bis<br />
zum 30.04.2008. Aus Vereinfachungsgründen<br />
wurde unterstellt, dass Zeichnungen<br />
weitgehend gleichmäßig verteilt über den<br />
gesamten Platzierungszeitraum erfolgen.<br />
2. Kapitalerhöhung<br />
Im Rahmen der <strong>Dynamic</strong> Variante haben<br />
Anleger die Möglichkeit, die ihnen aus den<br />
laufenden Liquiditätsüberschüssen der Gesellschaft<br />
zugewiesenen Ausschüttungen als<br />
Kapitalerhöhung in der Gesellschaft wieder<br />
anzulegen. Da der Anbieter bei solchen planmäßigen<br />
Kapitalerhöhungen auf eine zusätzliche<br />
Vergütung verzichtet, wirken sich<br />
die Kapitalerhöhungen für Anleger, die von<br />
dieser Möglichkeit Gebrauch machen, positiv<br />
auf die Ertragschancen der Beteiligung<br />
aus. Aus diesem Grund und anhand der Erfahrungen<br />
mit dem Vorgängerfonds wird<br />
angenommen, dass 80 % aller Anleger die<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante wählen und bis zum Ende<br />
der Investitionsphase beibehalten. Bei den<br />
gemäß der <strong>Dynamic</strong> Variante zufließenden<br />
Beträgen wurde unterstellt, dass die bei der<br />
Fondsgesellschaft eingehenden Beträge<br />
sofort in die einzelnen Investitionssegmente<br />
investiert werden und die hierfür angenommene<br />
Rendite erzielen. Tatsächlich kann es<br />
sich im Laufe der Jahre ergeben, dass geeignete<br />
Investitionsobjekte noch gesucht werden<br />
müssen und eine Zwischenanlage in<br />
geringer rentierende Anlagen erfolgen wird.<br />
3. Eigenkapitalrückzahlung<br />
Zeile 20. minus Zeile 21. Die Ausschüttungen<br />
an die Anleger (Entnahmen) übersteigen<br />
regelmäßig die von der Gesellschaft<br />
erzielten Gewinne, da bereits die Rückflüsse<br />
aus den Zielfonds Rückzahlungen des dort<br />
investierten Kapitals enthalten und ausschüttungsfähige<br />
Liquidität der Gesellschaft grundsätzlich<br />
an die Anleger ausgeschüttet wird,<br />
auch soweit diese Gewinne der Gesellschaft<br />
übersteigt. Hier ausgewiesen ist der Anteil<br />
der Ausschüttung (Zeile 20.), der die Gewinne<br />
übersteigt und insofern Rückzahlung<br />
des Eigenkapitals der Anleger darstellt.<br />
4. Bruttoinvestition<br />
Hier wird angegeben, welche Beteiligungen<br />
die Fondsgesellschaft in den einzelnen<br />
Jahren brutto, d. h. nominal inkl. Agio,<br />
prognosegemäß bei Zielfonds zeichnen<br />
wird.<br />
5. Anschaffungskostenminderung<br />
Aufgrund der Größenordnung der getätigten<br />
Investitionen wird der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> bei den Zielfonds voraussichtlich<br />
kostengünstigere Investitionsmöglichkeiten<br />
erhalten, als Privatanlegern üblicherweise zur<br />
Verfügung stehen. Dieser Kostenvorteil<br />
wurde anhand branchenüblicher Vertriebsprovisionen<br />
und der Erfahrungen bei den<br />
Vorgängerfonds geschätzt. Er kommt in voller<br />
Höhe der Beteiligungsgesellschaft zu Gute<br />
und ist hier als Anschaffungskostenminderung<br />
ausgewiesen.<br />
6. Ausstehende Zahlungsverpflichtung<br />
Bei Private Equity Investitionen erfolgen die<br />
Kapitalabrufe über mehrere Jahre verteilt.<br />
Um nicht unnötig viel Liquidität vorhalten zu<br />
müssen, wird die Fondsgesellschaft deshalb<br />
auch Zeichnungen bei Private Equity Fonds<br />
abschließen, die nicht in voller Höhe durch<br />
bereits vorhandene Liquidität gedeckt sind.<br />
Hier ist ausgewiesen, welche Verpflichtungen<br />
die Fondsgesellschaft hierdurch in<br />
den einzelnen Jahren eingeht. Prognosegemäß<br />
werden diese Verpflichtungen in den<br />
Jahren 2021 bis 2023 aufgelöst.
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
67<br />
7. Investition<br />
Summe der Zeilen 4. bis 6.<br />
8. Rückflüsse aus Investitionen<br />
Aus der plangemäß angestrebten Verteilung<br />
der für Investitionen zur Verfügung stehenden<br />
Mittel auf die einzelnen Investitionssegmente<br />
und den für diese einzelnen Segmente<br />
jeweils getroffenen und in der Tabelle auf<br />
S. 62 dargestellten Erlösannahmen sowie<br />
aus Zwischenanlagen liquider Mittel, ergeben<br />
sich die für die einzelnen Jahre aufgeführten<br />
Rückflüsse aus den einzelnen<br />
Investitionsbereichen an die Gesellschaft.<br />
9. Erträge aus Beteiligungen<br />
Rückflüsse aus Beteiligungen der Gesellschaft<br />
an Immobilien- und Private Equity<br />
Fonds (Zielfonds) abzüglich der prognostizierten<br />
Eigenkapitalrückflüsse aus diesen<br />
Investitionen.<br />
10. Zinserträge<br />
Die Gesellschaft erzielt prognosegemäß<br />
Zinserträge aus partiarischen Darlehen und<br />
aus der Zwischenanlage liquider Mittel in<br />
der angegebenen Höhe.<br />
11. Summe Erträge<br />
Summe der Zeilen 9. bis 10.<br />
12. Anfangskosten<br />
Die gemäß Finanz- und Investitionsplan anfallenden<br />
Anfangskosten der Gesellschaft<br />
betragen 11 % des Kommanditkapitals zzgl.<br />
5 % Agio.<br />
13. Anlegerverwaltung<br />
Der Gesellschaft entstehen laufende Kosten<br />
für Anlegerverwaltung. Auf Grundlage bereits<br />
geschlossener Verträge mit der B.F.S.<br />
Beteiligungs-Treuhand für Sachwerte GmbH<br />
werden diese mit 0,18 % p. a. zzgl. USt.,<br />
bezogen auf das gezeichnete Kommanditkapital,<br />
kalkuliert, wobei ab dem Jahr 2008<br />
für die gesamte Beteiligungsdauer mit einer<br />
vorsichtig kalkulierten jährlichen Steigerung<br />
der Kosten um 2,5 % gerechnet wird.<br />
14. Treuhandschaft<br />
Für die Übernahme der Treuhandschaft und<br />
die damit verbundenen Aufgaben erhält die<br />
PTM Portfolio Treuhand München Vermögensverwaltung<br />
GmbH eine jährliche Vergütung<br />
von 0,07 % zzgl. USt. bezogen auf<br />
das von Anlegern gezeichnete Kommanditkapital,<br />
wobei ab dem Jahr 2008 ebenfalls<br />
mit einer jährlichen Steigerung um 2,5 %<br />
gerechnet wird.<br />
15. Beratungs-, Abschlusskosten etc.<br />
Die laufend anfallenden Kosten der Gesellschaft<br />
für Steuer- und Rechtsberatung,<br />
Buchhaltung, Abschlussprüfung, Haftungsvergütung,<br />
Beiratsvergütung etc. wurden<br />
mit 33.250 € im Jahr 2007 sowie 40.750 €<br />
in 2008 kalkuliert. Ab dem Jahr 2009 wird<br />
mit einer jährlichen Steigerung dieser Kosten<br />
um 2,5 % gerechnet.<br />
16. Geschäftsführungsvergütung<br />
Für ihre Leistungen in Zusammenhang mit<br />
der Geschäftsführung des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> erhält die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH eine laufende Vergütung in Höhe von<br />
0,72 % p. a. zzgl. USt. bezogen auf das von<br />
Anlegern gezeichnete Kommanditkapital.<br />
Die Geschäftsführungsvergütung wird während<br />
der Investitionsphase ab 2008 entsprechend<br />
Änderungen des Verbraucherindex<br />
angepasst. In der Prognose wird mit einer<br />
jährlichen Steigerung um 2,5 % kalkuliert. In<br />
der Deinvestitionsphase ist die Geschäftsführungsvergütung<br />
als konstante jährliche<br />
Vergütung in Höhe von lediglich 75 % der<br />
Geschäftsführungsvergütung im letzten<br />
Jahre der Investitionsphase vereinbart.
68 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
17. Kostenminderung aus Abschlussvergütungen<br />
und Bestandsprovisionen<br />
Aufgrund der Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben<br />
für die Zielfonds, insbesondere<br />
in den Bereichen Marketing und Anlegerbetreuung,<br />
erhält die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH von Zielfonds voraussichtlich<br />
Abschlussvergütungen oder Bestandsprovisionen.<br />
Diese Fees wurden anhand branchenüblicher<br />
Vergütungen und der Erfahrungen<br />
bei den Vorgängerfonds geschätzt und werden<br />
durch Verrechnung mit der Geschäftsführungsvergütung<br />
in voller Höhe als Kostenminderung<br />
an die Fondsgesellschaft weitergegeben.<br />
18. Summe Kosten<br />
Summe der Zeilen 12. bis 17. Alle in den<br />
Zeilen 12. bis 17. ausgewiesenen Kosten<br />
enthalten die ggf. anfallende Umsatzsteuer.<br />
19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Zeile 11. minus Zeile 18.<br />
20. Gesamt Ausschüttung<br />
Rückflüsse der Gesellschaft aus Investitionen<br />
werden, soweit sie die Kosten übersteigen<br />
grundsätzlich an die Anleger ausgeschüttet.<br />
Die Gesamtausschüttung ergibt sich in diesem<br />
Fall aus der Differenz von Zeile 8. und<br />
Zeile 18. In der Deinvestitionsphase, d. h. ab<br />
dem Jahr 2021, wird abweichend hiervon<br />
ein Teil der Rückflüsse zur Auflösung der<br />
ausstehenden Zahlungsverpflichtung (Zeile<br />
6.) sowie zur Bildung ausreichender Liquidität<br />
für den geplanten Renditeausgleich am<br />
Ende der Beteiligungsdauer (vgl. S. 52)<br />
verwendet und reduziert die Ausschüttung<br />
entsprechend.<br />
21. Gewinn Ausschüttung<br />
Der durch prognostizierte Gewinne der Gesellschaft<br />
gedeckte Anteil der Gesamtausschüttung.<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
Die Gesellschaft ist vermögensverwaltend<br />
tätig und erzielt zum weit überwiegenden<br />
Teil Einkünfte aus Veräußerungen, die nach<br />
Auffassung des Anbieters gemäß derzeitiger<br />
Rechtslage steuerfrei sind. Daneben erzielt<br />
die Gesellschaft in geringerem Umfang auch<br />
steuerpflichtige Einnahmen. Dies sind:<br />
1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
durch Beteiligungen an in Deutschland<br />
belegenen Immobilien. Die hieraus<br />
resultierende Steuerbelastung ist nicht<br />
exakt kalkulierbar, prognosegemäß aber<br />
insbesondere in der Aufbauphase, in der<br />
die Anleger ihre Ausschüttungen ggf. als<br />
Kapitalerhöhungen in die Gesellschaft einbezahlen,<br />
gering und liegt insgesamt voraussichtlich<br />
bei durchschnittlich ca. 0,6 %<br />
p. a. bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />
2. Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form<br />
von Zinsen und Dividenden insbesondere<br />
aus der Zwischenanlage liquider Mittel<br />
und partiarischen Darlehen, die plangemäß<br />
an ausländische Immobiliengesellschaften<br />
vergeben werden. Die in diesem<br />
Fall im Ausland anfallende Quellensteuer<br />
ist bereits in Zeile 8. berücksichtigt. Die<br />
erzielten Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
sind in Deutschland steuerpflichtig, liegen<br />
aber für eine Beteiligung bis 24.000 € in<br />
allen Jahren und für Beteiligungen bis zu<br />
ca. 60.000 € während des überwiegenden<br />
Teils der Beteiligungsdauer<br />
unterhalb des ab 2007 gültigen Sparerfreibetrags,<br />
so dass für Anleger, die ihren<br />
Sparerfreibetrag nicht ausgeschöpft<br />
haben, eine entsprechend verminderte<br />
und ggf. keine Steuerbelastung zu<br />
erwarten ist.<br />
Daneben werden Einkünfte durch Beteiligungen<br />
an im Ausland belegenen Immobilien<br />
erzielt. In Deutschland sind diese Einkünfte<br />
gemäß bestehender Doppelbesteuerungsabkommen<br />
nicht steuerpflichtig, unterliegen<br />
aber dem Progressionsvorbehalt. Die hieraus
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
69<br />
resultierende Steuermehrbelastung für die<br />
Anleger ist je nach individuellen Verhältnissen<br />
sehr unterschiedlich und lässt sich nicht<br />
allgemein angeben. Sie liegt größenordnungsmäßig<br />
voraussichtlich jedoch noch<br />
deutlich unterhalb der Steuerbelastung aus<br />
deutschen Immobilien.<br />
Die auf Ebene der Fondsgesellschaft entstehenden<br />
Kosten führen zu einer weiteren<br />
Verminderung des steuerlichen Ergebnisses.<br />
Darüber hinaus kann die Anrechung der ca.<br />
15%igen Quellensteuer, die für Erträge aus<br />
partiarischen Darlehen an US-Immobiliengesellschaften<br />
zu entrichten ist und in der<br />
Prognose bereits in Abzug gebracht ist, bei<br />
der persönlichen Steuererklärung zu Erstattungsansprüchen<br />
führen.<br />
Voraussichtliche Kosten der Investitionsphase bis 2020 (Prognose)<br />
absolut in<br />
TEUR<br />
in % der Summe<br />
in % des Eigenkapitals<br />
inkl. Agio u.<br />
Kapitalerhöhungen<br />
1. Aufwand für den Erwerb<br />
des Anlageobjekts<br />
90.284<br />
93,74 %<br />
117,59 %<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
2.1. Vergütungen<br />
5.384<br />
5,59 %<br />
7,01 %<br />
2.2. Nebenkosten<br />
650<br />
0,68 %<br />
0,85 %<br />
Summe<br />
96.318<br />
100,00 %<br />
125,45 %
70 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />
Beitritt: Oktober 2007<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
1. Zeichnungssumme in Euro 30.000<br />
2. Agio 1.500<br />
3. Kapitalerhöhungen 0 0 729 3.440 3.349 4.692 7.719 8.901 9.901 11.653 12.227 14.313 13.444 14.217<br />
4. Gesamt Ausschüttung 0 0 729 3.440 3.349 4.692 7.719 8.901 9.901 11.653 12.227 14.313 13.444 14.217<br />
5. Gewinn Ausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 6.010 7.631 7.392 7.077 5.411 5.528<br />
6. Eigenkapital Rückzahlung 0 0 729 3.440 3.349 4.692 7.719 8.901 3.891 4.022 4.835 7.236 8.033 8.689<br />
7. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme 0,0% 0,0% 2,4% 11,5% 11,2% 15,6% 25,7% 29,7% 33,0% 38,8% 40,8% 47,7% 44,8% 47,4%<br />
8. Gebundenes Kapital 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500 31.500<br />
9. Liquidität vor deutschen Steuern -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
10. Rendite (IRR) vor d. Steuern 9,51%<br />
Ausschüttungsvariante<br />
11. Zeichnungssumme in Euro 30.000<br />
12. Agio 1.500<br />
13. Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
14. Gesamt Ausschüttung 0 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378 2.080<br />
15. Gewinn Ausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 0 2.685 2.677 2.034 1.564 957 809<br />
16. Eigenkapital Rückzahlung 0 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 1.738 1.411 1.330 1.600 1.421 1.271<br />
17. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme 0,0% 0,0% 2,4% 11,2% 9,8% 12,5% 18,0% 16,8% 14,7% 13,6% 11,2% 10,5% 7,9% 6,9%<br />
18. Gebundenes Kapital 31.500 31.500 31.500 30.771 27.409 24.457 20.711 15.323 10.289 5.867 1.779 -1.585 -4.749 -7.127<br />
19. Liquidität vor deutschen Steuern -31.500 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378 2.080<br />
20. Rendite (IRR) vor d. Steuern 7,10%<br />
Alle Beträge in D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
71<br />
Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />
Beitritt: Oktober 2007<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante<br />
2021<br />
2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />
1. Zeichnungssumme in Euro<br />
2. Agio<br />
3. Kapitalerhöhungen<br />
4. Gesamt Ausschüttung<br />
5. Gewinn Ausschüttung<br />
6. Eigenkapital Rückzahlung<br />
7. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme<br />
8. Gebundenes Kapital<br />
9. Liquidität vor deutschen Steuern<br />
10. Rendite (IRR) vor d. Steuern<br />
0<br />
9.000<br />
7.297<br />
1.703<br />
30,0%<br />
31.500<br />
9.000<br />
30.000<br />
1.500<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 104.585<br />
12.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 17.810 278.395<br />
8.400 9.456 9.722 10.834 12.687 12.794 12.121 9.650 6.482 3.324 494 142.310<br />
3.600 5.544 5.278 4.166 2.313 2.206 2.879 5.350 8.518 11.676 17.316 136.085<br />
40,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 50,0% 59,4%<br />
22.500 10.500 -4.500 -19.500 -34.500 -49.500 -64.500 -79.500 -94.500 -109.500 -124.500 -142.310<br />
12.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 17.810 142.310<br />
Ausschüttungsvariante<br />
11. Zeichnungssumme in Euro<br />
12. Agio<br />
13. Kapitalerhöhungen<br />
14. Gesamt Ausschüttung<br />
15. Gewinn Ausschüttung<br />
16. Eigenkapital Rückzahlung<br />
17. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme<br />
18. Gebundenes Kapital<br />
19. Liquidität vor deutschen Steuern<br />
20. Rendite (IRR) vor d. Steuern<br />
0<br />
1.094<br />
877<br />
207<br />
3,6%<br />
-9.207<br />
1.094<br />
30.000<br />
1.500<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 62.139<br />
1.021 1.149 1.622 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639<br />
437 674 201 0 0 0 0 0 0 0 0 31.500<br />
4,9% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 6,1% 8,3% 207%<br />
-10.301 -11.759 -13.581 -15.404 -17.226 -19.049 -20.871 -22.694 -24.516 -26.339 -28.161 -30.639<br />
1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639<br />
Alle Beträge in D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind
72 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Erläuterungen<br />
zur Liquiditätsrechnung<br />
Die Liquiditätsrechnung gibt den möglichen<br />
Verlauf einer Beteiligung am <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> für einen Vertrag mit einer<br />
Zeichnungssumme von 30.000 € wieder. Es<br />
wird hier exemplarisch angenommen, dass<br />
ein Anleger im Oktober 2007, also etwa in<br />
der Mitte der Zeichnungsphase der Gesellschaft<br />
beitritt. Ein früherer oder späterer<br />
Beitritt führt zu einer entsprechenden<br />
Verschiebung der Einzahlung und einer<br />
Erhöhung bzw. Reduzierung der Schlusszahlung<br />
in 2031. Die Rendite (IRR) 9 und<br />
somit der Anlageerfolg einer Beteiligung ist<br />
unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt<br />
der Zeichnungsphase ein Anleger der<br />
Gesellschaft beitritt. Es gelten weiterhin<br />
sämtliche Annahmen zur Investitionsverteilung<br />
und zu den Erlöserwartungen der<br />
einzelnen Investitionsbereiche, wie sie oben<br />
stehend zur Prognoserechnung getroffen<br />
wurden. Es ist also nochmals ausdrücklich<br />
darauf hinzuweisen, dass der hier dargestellte<br />
Verlauf einer Beteiligung keinesfalls<br />
garantiert wird, und es im Gegenteil beim<br />
tatsächlichen Verlauf mit Sicherheit zu<br />
Abweichungen hiervon kommen wird. Die<br />
prognostizierte Liquiditätsentwicklung wird<br />
für beide möglichen Beteiligungsvarianten<br />
dargestellt: Erstens für die <strong>Dynamic</strong> Variante,<br />
in der die erhaltenen Ausschüttungen<br />
über den gesamten Verlauf der Investitionsphase<br />
für Kapitalerhöhungen genutzt<br />
werden und zweitens die Ausschüttungsvariante,<br />
in der angenommen wird, dass ein<br />
Anleger sich von Beginn an gegen zusätzliche<br />
Kapitalerhöhungen entscheidet.<br />
1. und 11. Zeichnungssumme in Euro<br />
Die Liquiditätsrechnung unterstellt eine<br />
Beteiligung in Höhe von 30.000 €.<br />
2. und 12. Agio<br />
Das bei Zeichnung fällige Agio beträgt 5 %<br />
der Zeichnungssumme.<br />
3. und 13. Kapitalerhöhungen<br />
In der <strong>Dynamic</strong> Variante werden plangemäß<br />
während der gesamten Investitionsphase<br />
der Fondsgesellschaft, also bis Ende 2020,<br />
die jährlich erhaltenen Ausschüttungen in<br />
voller Höhe zu laufenden Kapitalerhöhungen<br />
genutzt und in die Fondsgesellschaft<br />
eingezahlt. In der Ausschüttungsvariante<br />
erfolgen keine Kapitalerhöhungen.<br />
4. und 14. Gesamt Ausschüttung<br />
Bereits im Jahr 2009 ist mit Ausschüttungen<br />
des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> an die<br />
Gesellschafter zu rechnen. Diese steigen<br />
prognosegemäß während der Investitionsphase<br />
weitgehend kontinuierlich an. Bedingt<br />
durch die laufenden Kapitalerhöhungen<br />
steigen die Ausschüttungen bei<br />
Wahl der <strong>Dynamic</strong> Variante deutlich stärker<br />
an als in der Ausschüttungsvariante. Im<br />
Anschluss an die Investitionsphase beginnt<br />
im Jahr 2021 die Deinvestitionsphase. Die<br />
bestehenden Beteiligungen der Gesellschaft<br />
werden planmäßig fortgeführt. Die Rückflüsse<br />
aus diesen Investitionen sollen, soweit<br />
sie nicht als Reserve benötigt werden,<br />
nach Abzug der laufenden Kosten bis zur<br />
prospektierten Höhe an die Gesellschafter<br />
ausgeschüttet werden. Dabei wird ein<br />
geglätteter Ausschüttungsverlauf angestrebt<br />
und ausreichend Liquidität gebildet,<br />
um gegen Ende der Beteiligungsdauer<br />
durch Variation der Schlusszahlungen<br />
innerhalb der beiden Beteiligungsvarianten<br />
allen Anlegern unabhängig vom Datum<br />
ihres Beitritts in die Gesellschaft die Chance<br />
auf eine identische Anlagerendite zu ermöglichen.<br />
Nicht für Ausschüttungen<br />
benötigte Liquidität kann – außer im<br />
Bereich Private Equity – erneut investiert<br />
werden. Plangemäß sind ca. 11 Jahre nach<br />
Abschluss der Investitionsphase alle Beteiligungen<br />
der Fondsgesellschaft aufgelöst, so<br />
dass mit einer Dauer der Deinvestitionsphase<br />
von 11 Jahren gerechnet wird. Prognosegemäß<br />
erhalten die Anleger bei Wahl der<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante in den ersten beiden Jahren<br />
der 11-jährigen Deinvestitionsphase eine
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
73<br />
jährliche Ausschüttung in Höhe von 30 %<br />
bzw. 40 % und in den folgenden neun Jahren<br />
eine konstante Ausschüttung in Höhe<br />
von 50 % p. a. des gezeichneten Kommanditkapitals.<br />
Zusätzlich wird prognosegemäß<br />
eine Schlusszahlung geleistet. Diese ist umso<br />
höher, je früher ein Anleger der Gesellschaft<br />
beitritt und liegt bei einer Beteiligungssumme<br />
von 30.000 € prognosegemäß<br />
zwischen ca. 28.000 und 5.000 €. Für<br />
Anleger, die im Oktober 2007 beitreten,<br />
beträgt die Schlusszahlung prognosegemäß<br />
17.810 €. In der Ausschüttungsvariante<br />
erhalten Anleger je nach Beitrittszeitpunkt<br />
prognosegemäß eine Gesamtausschüttung<br />
zwischen 223 % und 190 %.<br />
5. und 15. Gewinn Ausschüttung<br />
Der Anteil der Ausschüttungen (Zeile 4.<br />
bzw. 14.), der durch Gewinne der Gesellschaft<br />
gedeckt ist.<br />
6. und 16. Eigenkapital Rückzahlung<br />
Zeile 4. (bzw. Zeile 14.) minus Zeile 5. (bzw.<br />
Zeile 15.). Haftvolumen: Da prognosegemäß<br />
keine das Aktivvermögen übersteigenden<br />
Verbindlichkeiten entstehen, führen<br />
die Eigenkapitalrückzahlungen bei planmäßigem<br />
Verlauf nicht zu einem Wiederaufleben<br />
der Einlageverpflichtung. Zur Haftung<br />
gegenüber Gläubigern der Gesellschaft<br />
siehe Kapitel ,Rechtliche Angaben’ S. 88.<br />
7. und 17. Ausschüttungen prozentual<br />
Hier wird die prozentuale Höhe der Ausschüttungen<br />
aus Zeilen 4. und 14. bezogen<br />
auf die Zeichnungssumme angegeben.<br />
8. und 18. Gebundenes Kapital<br />
Dies entspricht dem eingezahlten Kapital<br />
abzüglich des bereits zurück gezahlten<br />
Kapitals der Anleger und ergibt sich kumuliert<br />
aus der Summe der Zeilen 1. bis 3.<br />
minus Zeile 4. (ab 2009 jeweils des Vorjahres)<br />
bzw. der Summe der Zeilen 11. bis<br />
13. minus Zeile 14.<br />
9. und 19. Liquidität<br />
Zeile 4. minus Summe der Zeilen 1. bis 3.<br />
bzw. Zeile 14. minus Summe der Zeilen<br />
11. bis 13. Dies gibt die prognosegemäße<br />
effektive Liquiditätswirkung einer Beteiligung<br />
vor deutschen Steuern an.<br />
10. und 20. Rendite (IRR) vor deutschen<br />
Steuern<br />
Die prognostizierte Rendite nach der Methode<br />
des internen Zinsfusses (IRR) 9 vor<br />
deutschen Steuern liegt bei Wahl der<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante bei 9,51 % p. a. In der<br />
Ausschüttungsvariante beträgt die prognostizierte<br />
Rendite 7,10 % p. a. Bei der Berechnung<br />
der Prognoserendite wurde eine<br />
monatliche Betrachtungsweise zugrunde<br />
gelegt. Dabei wurde unterstellt, dass<br />
Einzahlungen jeweils zum 15. des Monats<br />
erfolgen und Ausschüttungen eines Jahres<br />
jeweils zur Hälfte am 15. Januar und am<br />
15. Juli des Folgejahres geleistet werden.<br />
Die IRR drückt nur die Verzinsung des<br />
jeweils kalkulatorisch gebundenen Kapitals<br />
aus und stellt keine Verzinsung der ursprünglichen<br />
Kapitaleinlage dar. Für im<br />
Oktober 2007 beitretende Anleger mit<br />
einer Zeichnungssumme von 30.000 €<br />
beträgt das durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital in der <strong>Dynamic</strong> Variante<br />
62.347 € (62.347 x 9,5106 % x 24 =<br />
142.310) sowie 17.985 € in der Ausschüttungsvariante.<br />
Die hier dargestellte finanzmathematische<br />
Größe des kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapitals, die sich aus der<br />
Verzinsung errechnet, sollte nicht verwechselt<br />
werden mit dem statischen gebundenen<br />
Kapital (Zeile 8. bzw. 18. der Liquiditätsrechnung),<br />
das lediglich die Differenz<br />
9<br />
Die Internal Rate of Return (IRR) oder der interne Zinsfuß ist<br />
eine finanzmathematische Kennziffer, die die Effektivverzinsung<br />
einer Beteiligung über die gesamte Prognosedauer<br />
misst. Dabei wird der Abzinsungszins errechnet, bei dem die<br />
Summe aller Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich<br />
groß ist. Die IRR ist nicht mit der Rendite festverzinslicher<br />
Wertpapiere vergleichbar. Vgl. hierzu den nachfolgenden<br />
Abschnitt ,Renditebegriff’ auf S. 78.
74 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
des eingezahlten Kapitals (einschließlich<br />
Kapitalerhöhungen) und der Ausschüttungen<br />
wiedergibt.<br />
Die untenstehende Graphik gibt für die<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante den prognostizierten<br />
Liquiditätsverlauf vor deutschen Steuern<br />
wieder. Zu beachten ist dabei, dass die<br />
Gesamtausschüttung von rd. 579 % auch<br />
die Rückzahlung der eingezahlten Beteiligungssumme<br />
umfasst, die prognosegemäß<br />
bereits innerhalb der ersten drei Jahre nach<br />
Beendigung der Investitionsphase erfolgt.<br />
180.000<br />
150.000<br />
120.000<br />
90.000<br />
60.000<br />
30.000<br />
0
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
75
76<br />
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />
Liquidität bei Wechsel von der <strong>Dynamic</strong> Variante in die Ausschüttungsvariante<br />
Zeichnungssumme: 30.000 J<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />
Beitritt: Oktober 2007<br />
Ausschüttungsvariante -31.500 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378<br />
Wechsel zum 01.01.2008 -31.500 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378<br />
01.01.2009 -31.500 0 729 3.362 2.952 3.746 5.388 5.033 4.423 4.087 3.364 3.164 2.378<br />
01.01.2010 -31.500 0 0 3.440 3.020 3.833 5.513 5.150 4.525 4.182 3.442 3.237 2.433<br />
01.01.2011 -31.500 0 0 0 3.349 4.250 6.113 5.711 5.018 4.637 3.817 3.590 2.698<br />
01.01.2012 -31.500 0 0 0 0 4.692 6.749 6.304 5.540 5.119 4.214 3.963 2.979<br />
01.01.2013 -31.500 0 0 0 0 0 7.719 7.210 6.336 5.855 4.819 4.533 3.407<br />
01.01.2014 -31.500 0 0 0 0 0 0 8.901 7.822 7.228 5.950 5.596 4.206<br />
01.01.2015 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 9.901 9.150 7.531 7.083 5.324<br />
01.01.2016 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 11.653 9.591 9.021 6.780<br />
01.01.2017 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 12.227 11.499 8.643<br />
01.01.2018 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14.313 10.757<br />
01.01.2019 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 13.444<br />
01.01.2020 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Erläuterungen zur Liquiditätsrechnung<br />
bei Wechsel von<br />
<strong>Dynamic</strong>- in Ausschüttungsvariante<br />
Die <strong>Dynamic</strong> Variante gibt Anlegern die<br />
Möglichkeit, während der gesamten Investitionsphase,<br />
also bis ins Jahr 2020,<br />
die ihnen zugewiesenen Ausschüttungen<br />
kostenfrei für Kapitalerhöhungen ihrer Beteiligung<br />
zu nutzen. Im Gegensatz hierzu<br />
werden Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft<br />
in der Ausschüttungsvariante von<br />
Anfang an an die Anleger ausbezahlt. In<br />
der Liquiditätsrechnung auf S. 70, 71 wurden<br />
die erwarteten Zahlungsflüsse für eine<br />
Beteiligung in Höhe von 30.000 € in diesen<br />
beiden Varianten ausführlich dargestellt.<br />
Anleger der <strong>Dynamic</strong> Variante haben jedoch<br />
während der gesamten Investitionsphase<br />
jederzeit die Möglichkeit, mit einer<br />
Frist von lediglich einem Monat von der<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante in die Ausschüttungsvariante<br />
zu wechseln. Anleger, die hiervon<br />
Gebrauch machen, nehmen nicht mehr an<br />
Kapitalerhöhungen teil, sondern erhalten<br />
ab diesem Zeitpunkt die Ausschüttungen<br />
ausbezahlt. Dabei ist zu beachten, dass der<br />
Zeitpunkt des Wechsels nicht zu Beginn der<br />
Beteiligung festgelegt werden muss, sondern<br />
während der Laufzeit je nach individuellen<br />
Bedürfnissen kurzfristig gewählt werden<br />
kann. Dies ist deshalb von Bedeutung,<br />
da der Anlageerfolg einer Beteiligung<br />
prognosegemäß umso höher ist, je länger<br />
ein Anleger die Möglichkeit zu kostenfreien<br />
Kapitalerhöhungen im Rahmen der <strong>Dynamic</strong><br />
Variante nutzt.<br />
Oben stehende Tabelle gibt wieder, welcher<br />
Liquiditätsfluss vor Steuern für eine Beteili-
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
77<br />
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe IRR<br />
2.080 1.094 1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639 7,10%<br />
2.080 1.094 1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639 7,10%<br />
2.080 1.094 1.458 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 1.823 2.478 30.639 7,10%<br />
2.128 1.119 1.492 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 1.865 2.529 31.325 7,12%<br />
2.360 1.241 1.654 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.068 2.768 34.317 7,20%<br />
2.605 1.370 1.826 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 2.283 3.031 37.439 7,32%<br />
2.980 1.567 2.089 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 2.611 3.432 41.944 7,52%<br />
3.678 1.934 2.578 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 3.223 4.170 49.570 7,80%<br />
4.656 2.448 3.264 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 4.080 5.208 59.787 8,19%<br />
5.930 3.118 4.157 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 5.196 6.550 72.064 8,59%<br />
7.559 3.974 5.299 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 6.624 8.225 85.538 8,89%<br />
9.409 4.946 6.595 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 8.244 10.095 98.812 9,09%<br />
11.759 6.182 8.243 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 10.303 12.449 113.305 9,23%<br />
14.217 7.474 9.966 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 12.457 14.910 127.184 9,36%<br />
0 9.000 12.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 15.000 17.810 142.310 9,51%<br />
gung in Höhe von 30.000 € prognosegemäß<br />
jeweils zu erwarten ist, wenn zu<br />
verschiedenen Zeitpunkten von der <strong>Dynamic</strong><br />
Variante in die Ausschüttungsvariante<br />
gewechselt wird. Dargestellt ist der Liquiditätsfluss<br />
jeweils für einen Wechsel zum<br />
01.01. eines jeden Jahres der Investitionsphase.<br />
Ein Wechsel gleich zu Beginn entspricht<br />
der Ausschüttungsvariante. Am<br />
Ende der Tabelle schließt sich die <strong>Dynamic</strong><br />
Variante an, in der kein Wechsel stattfindet.<br />
wählen und sich so die Entscheidung für<br />
die Variante ohne wirtschaftliche Konsequenzen<br />
bis Ende 2008 offen zu halten.<br />
Dies ist von Bedeutung, denn je später der<br />
Wechsel erfolgt, umso stärker wirkt sich der<br />
Vorteil der kostenfreien Kapitalerhöhungen<br />
aus, so dass mit der Dauer der Teilnahme<br />
an den Kapitalerhöhungen sowohl die<br />
späteren Ausschüttungen als auch die<br />
Rentabilität der Beteiligung steigen.<br />
Da in den Jahren 2007 und 2008 prognosegemäß<br />
keine Ausschüttungen erfolgen,<br />
erzielen Anleger, die bis 01.01.2009 in die<br />
Ausschüttungsvariante wechseln, die<br />
gleichen Ergebnisse wie Anleger, die von<br />
Beginn an die Ausschüttungsvariante wählen.<br />
Dies gibt Anlegern, die die Ausschüttungsvariante<br />
wünschen, die Möglichkeit,<br />
zunächst dennoch die <strong>Dynamic</strong> Variante zu
78 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Renditebegriff<br />
In diesem Prospekt wird ausschließlich die<br />
finanzmathematische Rendite nach der<br />
Methode des internen Zinsfußes (IRR) verwendet.<br />
Diese berücksichtigt den Zeitwert<br />
aller Ein- und Auszahlungen zu den unterschiedlichen<br />
Zeitpunkten über die gesamte<br />
Fondslaufzeit. Frühzeitige Zahlungsströme<br />
erhalten hierdurch einen höheren wirtschaftlichen<br />
Wert als später in der Zukunft<br />
erfolgende Zahlungen. Dies erfolgt durch<br />
Abdiskontierung sämtlicher Zahlungsströme<br />
auf einen einheitlichen Zeitpunkt. Die IRR<br />
drückt deshalb nur die Verzinsung des<br />
jeweils gebundenen Kapitals aus und stellt<br />
keine Verzinsung der ursprünglichen Kapitaleinlage<br />
dar. Falls nämlich während der Fondslaufzeit<br />
Ausschüttungen geleistet werden,<br />
die höher sind als die Verzinsung des zu<br />
dieser Zeit gebundenen Kapitals, so wird<br />
hierdurch ein Teil der Einlage zurückgezahlt,<br />
wodurch sich das gebundene Kapital<br />
reduziert und folglich im weiteren Verlauf<br />
niedriger ist als die ursprüngliche Einlage.<br />
Mathematisch gesprochen gibt der interne<br />
Zinsfuß den Abzinsungssatz an, bei dem die<br />
Summe der Barwerte sämtlicher Ein- und<br />
Auszahlungen gleich Null ist. Vorstellen<br />
kann man sich dies am besten wie folgt:<br />
Man denke sich einen Anleger, der seine<br />
sämtlichen Einzahlungen durch einen<br />
Kontokorrent-Kredit finanziert und sämtliche<br />
erhaltenen Auszahlungen sofort auf<br />
dieses Kreditkonto weitergibt, um dort<br />
fällige Zinsen zu zahlen bzw. den Kredit zu<br />
tilgen. Der interne Zinsfuß ist dann nichts<br />
anderes als der höchst mögliche Zinssatz<br />
für den Kontokorrent-Kredit, bei dem der<br />
gedachte Anleger mit dieser Anlage keinen<br />
Verlust macht, also mit der letzten Ausschüttung<br />
die restlichen Kontokorrent-<br />
Zinsen bezahlen und den Kredit vollständig<br />
tilgen kann.<br />
Die Verwendung der Methode des internen<br />
Zinsfußes zur Renditeberechnung bei<br />
Kapitalanlagen wird teilweise als irreführend<br />
kritisiert und insbesondere wegen der<br />
sog. Wiederanlageprämisse als ungeeignet<br />
abgelehnt. Hintergrund dieser Kritik ist zum<br />
einen, dass vielfach nicht deutlich genug<br />
darauf hingewiesen wird, dass die IRR keine<br />
Verzinsung der ursprünglichen Kapitaleinlage,<br />
sondern lediglich des kalkulatorisch<br />
gebunden Kapitals darstellt, das häufig<br />
niedriger ist als die Einlage. Deshalb sei hier<br />
nochmals eindringlich auf diesen Unterschied<br />
hingewiesen.<br />
Zweiter Kritikpunkt ist die sog. Wiederanlageprämisse,<br />
die allerdings bei einer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft keine Rolle<br />
spielt. Anhand des obigen Beispiels einer<br />
mittels eines Kontokorrent-Kredits finanzierten<br />
Anlage kann man sich auch die<br />
Wiederanlageprämisse und die Fälle, in<br />
denen diese zum Tragen kommt, sehr gut<br />
veranschaulichen. Der Zinssatz nach der<br />
Methode des internen Zinsfußes ist so bemessen,<br />
dass der Kontokorrent-Kredit am<br />
Ende der Laufzeit exakt getilgt wird. Denkbar<br />
ist jedoch, dass der Kontostand nicht<br />
während der gesamten Laufzeit negativ ist,<br />
sondern zu einem oder mehreren Zeitpunkten<br />
zeitweise auch positiv. Dies ist bspw.<br />
dann der Fall, wenn der letzte Zahlungsfluss<br />
der Anlage keine Ausschüttung, sondern<br />
eine zu leistende Zahlung – in der Praxis<br />
häufig eine Steuerzahlung – darstellt. In<br />
solchen Fällen unterstellt die Methode des<br />
internen Zinsfußes, dass der vorübergehend<br />
positive Saldo auf dem Kontokorrentkonto<br />
ebenfalls zu dem internen Zinsfuß verzinst<br />
wird. Bei höheren Renditen – also bspw. bei<br />
einer Rendite von 9 % oder mehr, wie sie für<br />
die <strong>Dynamic</strong> Variante des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> prognostiziert wird – ist es in der<br />
Praxis jedoch kaum möglich, dass der<br />
Anleger diese freie Liquidität tatsächlich zu<br />
dem gleichen Zinssatz anlegen kann,<br />
weshalb diese implizite Wiederanlageprämisse<br />
des internen Zinsfußes in solchen<br />
Fällen völlig zu Recht kritisiert wird.<br />
Bei einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
tritt dieser Fall jedoch nicht ein, so
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
79<br />
dass diese Problematik hier keine Rolle<br />
spielt.<br />
Die IRR ist deshalb eine aussagekräftige<br />
Kennziffer zur Beurteilung des prognostizierten<br />
Anlageerfolgs der Fondsgesellschaft.<br />
Für die Verwendung der IRR spricht darüber<br />
hinaus, dass diese dem von der Preisangabenverordnung<br />
bei Krediten verlangten<br />
Effektivzins entspricht. Es muss jedoch nochmals<br />
darauf hingewiesen werden, dass es<br />
sich bei der Rendite nicht um die Verzinsung<br />
des eingezahlten Kapitals handelt und dass<br />
die ermittelte Rendite von zahlreichen unsicheren<br />
Prämissen abhängt, die der Kalkulation<br />
zugrunde gelegt werden. Deshalb ist<br />
diese Methode insbesondere auch ungeeignet,<br />
um Anlageformen mit unterschiedlichen<br />
Risikofaktoren bzw. Anlageformen,<br />
die von unterschiedlichen Prämissen ausgehen,<br />
zu vergleichen.<br />
Bei der Verdichtung auf eine einzige Renditekennziffer<br />
erfolgt auch keine Bewertung<br />
bezüglich der Prognosesicherheit einzelner<br />
Prämissen: Basieren z. B. Mieteinnahmen<br />
auf einem langfristigen Mietvertrag mit<br />
einem bonitätsmäßig einwandfreien Vertragspartner,<br />
sind diese Einnahmen wesentlich<br />
sicherer als wenn die Miethöhe nicht<br />
bereits vertraglich vereinbart, sondern<br />
lediglich kalkuliert ist; gleich hohe Mietansätze<br />
– egal ob vertraglich vereinbarte Ist-<br />
Miete oder kalkulatorische Soll-Miete –<br />
führen jedoch zur gleichen Renditekennziffer.<br />
Eine unternehmerische Beteiligung<br />
und eine Anlage in festverzinsliche Wertpapiere<br />
bspw. sind deshalb anhand der<br />
Rendite grundsätzlich nicht zu vergleichen.<br />
Die Abhängigkeit der IRR von den festgelegten<br />
Kalkulationsparametern wird in den<br />
Sensitivitätsanalysen aufgezeigt.
80<br />
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
Die dargestellte Prognoserechnung der Gesellschaft<br />
sowie die prognostizierte Liquiditätsrechnung<br />
einer Beteiligung hängen von<br />
einer Vielzahl von Annahmen insbesondere<br />
über den wirtschaftlichen Erfolg der einzelnen<br />
Investitionen der Gesellschaft ab und<br />
werden deshalb mit hoher Sicherheit nicht<br />
exakt so eintreten wie beschrieben. Deshalb<br />
ist eine präzise Vorhersage der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung einer Beteiligung prinzipiell<br />
nicht möglich. Entsprechend wird die<br />
hier angegebene Prognose des möglichen<br />
An-lageerfolgs keinesfalls garantiert,<br />
sondern ist eine Modellrechnung, die<br />
lediglich als Anhaltspunkt dafür dient, wie<br />
die Entwicklung einer Beteiligung aussehen<br />
könnte. Um die Abhängigkeit des wirtschaftlichen<br />
Erfolgs einer Beteiligung von<br />
den getroffenen Annahmen zu verdeutlichen,<br />
werden deshalb im Folgenden einige<br />
der wichtigsten Parameter variiert und<br />
jeweils die Auswirkungen auf die wirtschaftliche<br />
Entwicklung einer Beteiligung aufgezeigt.<br />
In erster Linie hängt die Entwicklung einer<br />
Beteiligung am <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> von<br />
der wirtschaftlichen Entwicklung der einzelnen<br />
Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
ab. Im Ab-schnitt ‚Langfristige Prognoserechnung’<br />
wurden die diesbezüglich getroffenen<br />
An-nahmen detailliert dargestellt. Hier<br />
soll nun untersucht werden, wie sich eine<br />
Veränderung dieser Annahmen auf die<br />
Entwicklung der Beteiligung auswirkt. Dazu<br />
werden die angenommenen Rückflüsse aus<br />
den Investitionen der Gesellschaft systematisch<br />
variiert. Neben der Prospekt-Prognose<br />
werden die Fälle betrachtet, dass sämtliche<br />
Rückflüsse aus Beteiligungen jeweils um<br />
plus/minus 10 % bzw. 20 % von den in der<br />
Prognoserechnung angenommenen abweichen.<br />
Um das Ausmaß dieser Variation besser<br />
einordnen zu können, sei zunächst in<br />
folgender Tabelle dargestellt, was diese Veränderungen<br />
für die Rendite der einzelnen<br />
Zielfonds bedeuten (Abweichung von der<br />
Prognose):<br />
Investitionsbereich<br />
Private<br />
Equity<br />
Immobilien<br />
Deutschland<br />
Immobilien<br />
Ausland<br />
Projektentwicklungen<br />
USA<br />
Veränderung<br />
Rückfl üsse<br />
IRR-Zielfonds<br />
IRR-Zielfonds<br />
IRR-Zielfonds<br />
IRR-Zielfonds<br />
-20 %<br />
7,7 %<br />
5,2 %<br />
4,2 %<br />
4,8 %<br />
- 10 %<br />
Prospekt-Prognose<br />
10,2 %<br />
12,5 %<br />
6,2 %<br />
7,2 %<br />
5,6 %<br />
6,9 %<br />
7,9 %<br />
9,5 %<br />
+10 %<br />
14,7 %<br />
8,1 %<br />
8,2 %<br />
11,1 %<br />
+20 %<br />
16,7 %<br />
9,0 %<br />
9,3 %<br />
12,6 %
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
81<br />
Für die beiden Varianten einer Beteiligung am <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong>, <strong>Dynamic</strong>- und Ausschüttungsvariante,<br />
ergeben sich bei sonst unveränderten Annahmen folgende Renditen einer Beteiligung<br />
(Abweichung von der Prognose):<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
<strong>Dynamic</strong><br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Ausschüttung<br />
Veränderung<br />
Rückfl üsse<br />
Rendite (IRR)<br />
Rendite (IRR)<br />
-20 %<br />
- 10 %<br />
Prospekt-Prognose<br />
+10 %<br />
+20 %<br />
5,66 %<br />
7,80 %<br />
9,51 %<br />
11,12 %<br />
12,57 %<br />
4,62 %<br />
5,97 %<br />
7,10 %<br />
8,09 %<br />
8,99 %<br />
Die untenstehende Abbildung stellt die Abhängigkeit des Anlageerfolgs der Anleger von<br />
diesen Veränderungen der Annahmen zu den Rückflüssen aus den einzelnen Investitionen<br />
der Fondsgesellschaft nochmals graphisch dar (Abweichung von der Prognose):<br />
13%<br />
12%<br />
11%<br />
10%<br />
9%<br />
8%<br />
7%<br />
6%<br />
5%<br />
4%
82 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, einen<br />
nicht unerheblichen Teil der Investitionen in<br />
Fremdwährungen, insbesondere dem US-<br />
Dollar vorzunehmen. Insofern hängen die<br />
künftigen Einnahmen des <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> auch von der Entwicklung der<br />
Wechselkurse dieser Währung im Verhältnis<br />
zum Euro ab.<br />
Die langfristige Entwicklung dieser Währungskurse<br />
lässt sich nicht vorhersagen.<br />
Deshalb wurde in der Prospekt-Prognose<br />
davon ausgegangen, dass die Wechselkurse<br />
über die gesamte Laufzeit der Beteiligung<br />
konstant bleiben. Dies wird sicherlich nicht<br />
der Fall sein.<br />
Nachstehend wird dargestellt, wie der wirtschaftliche<br />
Erfolg der Fondsgesellschaft von<br />
einer möglichen Variation der Wechselkurse<br />
beeinflusst wird. Aufgrund der fortlaufenden<br />
Investitionen während der Investitionsdauer<br />
der Gesellschaft wird der Einfluss der Wechselkurse<br />
etwas abgeschwächt, da laufend<br />
auch Neuinvestitionen zu den eventuell veränderten<br />
Kursen erfolgen. Eine systematische<br />
Veränderung der Wechselkurse hat<br />
aber dennoch erhebliche Auswirkungen auf<br />
den Gesamterfolg.<br />
Bei Private Equity Investitionen wird im<br />
Rahmen der hier erfolgenden Sensitivitätsanalyse<br />
angenommen, dass jeweils die Hälfte<br />
der Investitionen auf Euro- bzw. US-Dollar-<br />
Basis erfolgt. Zu den Investitionen in Auslandsimmobilienfonds<br />
wurde in der Prognoserechnung<br />
unterstellt, dass diese in Euro<br />
erfolgen, also dass diesbezüglich kein<br />
Währungsrisiko besteht. Bei Projektentwicklungen<br />
wurde angenommen, dass diese<br />
ausnahmslos in US-Dollar erfolgen.<br />
Im Folgenden wird dargestellt, wie sich eine<br />
angenommene konstante Veränderung des<br />
Kurses des US-Dollars gegenüber dem Euro<br />
um jährlich plus 1 % oder 2 % bzw. minus<br />
1 % oder 2 % auf den Erfolg einer Beteiligung<br />
auswirkt. Zur Verdeutlichung wird<br />
zunächst wieder die Auswirkung auf die<br />
Anlagerendite in den einzelnen Investitionsbereichen<br />
dargestellt. Um das Ausmaß<br />
dieser jährlichen Veränderungen der Wechselkurse<br />
besser einschätzen zu können, wird<br />
daneben auch angegeben, welcher Kurs des<br />
US-$ in diesen einzelnen Szenarien am Ende<br />
des Prognosezeitraums vorliegt (Abweichung<br />
von der Prognose):<br />
Private<br />
Equity<br />
Immobilien<br />
Deutschland<br />
Immobilien<br />
Ausland<br />
Projektentwicklungen<br />
USA<br />
US-Dollar<br />
Änderung Wechselkurs IRR-Zielfonds IRR-Zielfonds IRR-Zielfonds IRR-Zielfonds<br />
-2 % p. a.<br />
11,1 %<br />
7,2 %<br />
6,9 %<br />
7,3 %<br />
1 ¤ = 2,11 $<br />
-1 % p. a.<br />
11,8 %<br />
7,2 %<br />
6,9 %<br />
8,4 %<br />
1 ¤ = 1,65 $<br />
Prospekt-Prognose<br />
12,5 %<br />
7,2 %<br />
6,9 %<br />
9,5 %<br />
1 ¤ = 1,30 $<br />
+1 % p. a.<br />
13,3 %<br />
7,2 %<br />
6,9 %<br />
10,6 %<br />
1 ¤ = 1,02 $<br />
+2 % p. a.<br />
14,0 %<br />
7,2 %<br />
6,9 %<br />
11,7 %<br />
1 ¤ = 0,81 $
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
83<br />
Für die einzelnen Varianten einer Beteiligung<br />
am <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong>, also je nach<br />
Wahl der <strong>Dynamic</strong>- oder der Ausschüttungsvariante,<br />
ergeben sich unter diesen Variationen<br />
bei sonst unveränderten Annahmen<br />
folgende Renditen einer Beteiligung (Abweichung<br />
von der Prognose):<br />
Nachfolgend soll noch dargestellt werden,<br />
wie sich die gleichzeitige Veränderung der<br />
beiden betrachteten Parameter auf das<br />
Ergebnis der Anleger auswirkt. Hierzu<br />
werden folgende Szenarien untersucht:<br />
Änderung<br />
Wechselkurs<br />
-2 % p. a.<br />
-1 % p. a.<br />
Prospekt-<br />
Prognose<br />
+1 % p. a.<br />
+2 % p. a.<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
<strong>Dynamic</strong><br />
Rendite (IRR)<br />
8,64 %<br />
9,08 %<br />
9,51 %<br />
10,04 %<br />
10,58 %<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Ausschüttung<br />
Rendite (IRR)<br />
6,49 %<br />
6,79 %<br />
7,10 %<br />
7,41 %<br />
7,74 %<br />
Rückflüsse -20 %, Wechselkurse -2 % p. a.<br />
Rückflüsse -10 %, Wechselkurse -1 % p. a.<br />
Rückflüsse +-0 %, Wechselkurse +-0 % p. a.<br />
Rückflüsse +10 %, Wechselkurse +1 % p. a.<br />
Rückflüsse +20 %, Wechselkurse +2 % p. a.<br />
Die folgende Abbildung stellt die Abhängigkeit<br />
des Anlageerfolgs der Fondsgesellschaft<br />
von diesen Veränderungen der Wechselkurse<br />
nochmals graphisch dar (Abweichung von<br />
der Prognose):<br />
Tatsächlich kann sich die Beteiligung auch<br />
schlechter als in diesen Szenarien angenommen<br />
entwickeln – im schlechtesten Fall bis<br />
hin zum Totalverlust. Die folgende Abbildung<br />
gibt die Entwicklung des Anlageerfolgs der<br />
Anleger in den erwähnten Szenarien graphisch<br />
wieder (Abweichung von der<br />
Prognose):<br />
11%<br />
10%<br />
9%<br />
8%<br />
7%<br />
6%
84 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Abgeltungssteuer<br />
Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />
werden ab dem 01.01.2009 alle<br />
Veräußerungsgewinne (z. B. aus dem Verkauf<br />
von Wertpapieren und Beteiligungen an Kapitalgesellschaften)<br />
einkommensteuerpflichtig.<br />
Auf den Ablauf von Spekulationsfristen<br />
kommt es dann bis auf wenige Ausnahmen,<br />
darunter Immobilien, nicht mehr an. Der<br />
Steuersatz wird voraussichtlich 25 % (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag) betragen und<br />
teilweise als Kapitalertragsteuer erhoben<br />
werden. Die neuen Regelungen sollen nach<br />
dem geplanten Übergangsrecht nur für solche<br />
Gewinne gelten, die bei der Veräußerung<br />
von nach dem 31.12.2008 erworbenen Wirtschaftsgütern<br />
(Wertpapieren, Beteiligungen)<br />
anfallen.<br />
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Abgeltungssteuer<br />
als Kapitalertragsteuer (Quellensteuer)<br />
von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />
einbehalten wird (beim inländischen<br />
Schuldner oder bei dem mit der Transaktion<br />
befassten Kredit- oder Wertpapierinstitut).<br />
Wird nichts einbehalten, z. B. weil die Transaktion<br />
im Ausland abgewickelt wird, erfolgt<br />
die Besteuerung beim Steuerschuldner (d. h.<br />
beim Anleger), der die Einkünfte in seiner<br />
Einkommensteuererklärung angeben muss.<br />
Bei Umsetzung des Gesetzentwurfs ergeben<br />
sich wahrscheinlich folgende Abweichungen<br />
von der Prognose:<br />
Prognose<br />
Beteiligungssumme<br />
30.000 ¤<br />
Ausschüttung p. a.<br />
2023 - 2031<br />
Schlusszahlung<br />
Gesamtausschüttung<br />
bezogen auf das<br />
Kommanditkapital<br />
Liquiditätsüberschuss<br />
Rendite<br />
(IRR)<br />
1. <strong>Dynamic</strong> Variante<br />
Prospektprognose<br />
15.000 ¤<br />
17.810 ¤<br />
579 %<br />
142.310 ¤<br />
9,51 %<br />
2. <strong>Dynamic</strong> Variante bei<br />
25 % Abgeltungssteuer<br />
12.000 ¤<br />
19.790 ¤<br />
491 %<br />
115.790 ¤<br />
8,50 %<br />
3. Ausschüttungsvariante<br />
Prospektprognose<br />
1.823 ¤<br />
2.478 ¤<br />
207 %<br />
30.639 ¤<br />
7,10 %<br />
4. Ausschüttungsvariante<br />
bei 25 % Abgeltungssteuer<br />
1.589 ¤<br />
2.922 ¤<br />
201 %<br />
28.667 ¤<br />
6,84 %<br />
Die Berechnung bezieht sich auf einen im<br />
Oktober 2007 gezeichneten Anteil in Höhe<br />
von 30.000 €. Für die Berechnung wurde<br />
unterstellt, dass die Abgeltungssteuer als<br />
Kapitalertragsteuer (Quellensteuer) in Höhe<br />
von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag<br />
einbehalten wird. Für den Fall, dass die Abgeltungssteuer<br />
in erheblichem Umfang statt<br />
dessen bei den Anlegern anfällt, plant die<br />
Fondsgesellschaft für diejenigen Anleger,<br />
die an den Kapitalerhöhungen aus den Ausschüttungen<br />
der Fondsgesellschaft teilnehmen<br />
(<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>) eine Reduzierung<br />
der Kapitalerhöhungen, damit die Anleger<br />
einen Teil der Ausschüttungen zur Begleichung<br />
ihrer Steuerschuld verwenden können.<br />
Die Auswirkungen der Reduzierung der<br />
Kapitalerhöhungen auf die Prognose entsprechen<br />
den dargestellten Auswirkungen<br />
beim Einbehalt als Kapitalertragsteuer.
RECHTLICHE ANGABEN<br />
85<br />
Rechtliche Angaben<br />
Die Anleger beteiligen sich mittelbar über<br />
einen Treuhänder (Treuhandkommanditisten)<br />
an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
GmbH & Co. KG (Emittent/Fondsgesellschaft).<br />
Für die Beteiligung sind der Zeichnungsschein<br />
des Anlegers, der in diesem<br />
Prospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />
& Co. KG und der in diesem Prospekt<br />
abgedruckte Treuhandvertrag maßgeblich.<br />
Das Beteiligungsangebot<br />
Beteiligungsart<br />
Die Anleger erwerben Anteile an einem<br />
Treuhandvermögen (im Sinne von § 8f Abs.<br />
1 Verkaufsprospektgesetz). Treuhandvermögen<br />
ist der Kommanditanteil des Treuhänders<br />
(Treuhandkommanditisten) an der <strong>BVT</strong>-<br />
<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG.<br />
Rechte<br />
Die Anteile gewähren<br />
£ eine dem Kapitalanteil des Anlegers<br />
entsprechende Beteiligung an den<br />
Ergebnissen, den Ausschüttungen und<br />
dem Liquidationserlös der Fondsgesellschaft<br />
sowie den Anspruch auf ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben im Falle<br />
des Ausscheidens (zur Gewinnverteilung<br />
siehe nachstehende Besonderheiten),<br />
£ die Möglichkeit zur Ausübung der auf<br />
den Kapitalanteil des Anlegers entfallenden<br />
Stimmrechte (zum Stimmgewicht<br />
siehe nachstehende Besonderheiten) und<br />
£ die Möglichkeit zur Ausübung gesetzlicher<br />
Kontrollrechte.<br />
Der Kapitalanteil des Anlegers ist variabel.<br />
Er ist abhängig von der Höhe der geleisteten<br />
Einlage, den saldierten Gewinnen und Verlusten,<br />
den Entnahmen und den Rücklagen<br />
(geleistetes Agio).<br />
Die Anleger können bei Zeichnung einmalig<br />
bis auf Widerruf bestimmen, dass sie Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) zur Erhöhung<br />
ihrer gezeichneten Einlage verwenden<br />
möchten (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>). Die Frist<br />
für den Widerruf beträgt einen Monat.<br />
Der Anteil der Ausschüttungen, der bei der<br />
Teilnahme an den Kapitalerhöhungen zur<br />
Erhöhung der gezeichneten Einlage verwendet<br />
werden kann, wird durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten festgelegt.<br />
Hierbei werden pauschal die Liquiditätsfolgen<br />
berücksichtigt, die den Anlegern aus der<br />
Beteiligung bei einer künftigen Ausweitung<br />
der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen<br />
entstehen können.<br />
Die Ergebnisse der Jahre 2007 und 2008<br />
sollen so verteilt werden, dass alle Gesellschafter<br />
und Treugeber unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihrer Einlageleistung rechnerisch<br />
gemäß dem Verhältnis ihrer anfänglich<br />
gezeichneten Einlagen an den kumulierten<br />
(negativen) Ergebnissen der Jahre 2007 und<br />
2008 beteiligt sind. Bei der Gewinnverteilung<br />
und der Stimmgewichtung bleiben die<br />
Verlustanteile aus den Jahren 2007 und<br />
2008 außer Betracht.<br />
Eine ungleiche effektive Verzinsung der von<br />
den Anlegern geleisteten Einlagen wird<br />
(vorbehaltlich ausreichender Liquidität) ausgeglichen,<br />
soweit die Anleger jeweils in der<br />
gleichen Anzahl voller Kalenderjahre ihre<br />
gezeichnete Einlage erhöht und beglichen<br />
haben (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>).<br />
Das Gewicht einer Stimme richtet sich nach<br />
der Höhe des Kapitalanteils am Schluss des<br />
letzten Geschäftsjahres; ist aufgrund der<br />
Dauer der Zeichnungsfrist bis zum Schluss<br />
des letzten Geschäftsjahres nicht von allen<br />
Gesellschaftern und Treugebern eine Einlage<br />
geleistet worden, so ist für das Stimmgewicht<br />
aller Gesellschafter und Treugeber die gezeichnete<br />
Einlage (Kapitalkonto I) maßgeblich.
86<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
Anzahl und Gesamtbetrag der Anteile<br />
Die geplanten Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
sind davon abhängig, dass ein<br />
Gesamtbetrag des Kapitals von mindestens<br />
3 Mio. € erreicht wird. Eine Mindestanzahl<br />
der Anteile wurde nicht festgelegt. Die<br />
Zeichnungssumme eines Anlegers muss<br />
mindestens 10.000 € betragen und ist nach<br />
oben unbegrenzt. Eine Höchstanzahl der<br />
Anteile und ein Höchstbetrag des Kapitals<br />
wurden nicht festgelegt.<br />
Steuern<br />
Nach dem bei Prospektaufstellung geltenden<br />
Recht erzielen die Anleger bis zu einer etwaigen<br />
Änderung im Rahmen der von der Bundesregierung<br />
geplanten Unternehmensteuerreform<br />
aus ihrer Beteiligung Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, Dividenden),<br />
aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />
unter Umständen aus privaten Veräußerungsgeschäften.<br />
Die Einkünfte unterliegen<br />
bei den Anlegern der Einkommensteuer<br />
(zuzüglich Solidaritätszuschlag) und gegebenenfalls<br />
der Kirchensteuer nach dem<br />
individuellen Steuersatz des Anlegers. In<br />
geringem Umfang entstehen anfänglich<br />
negative steuerliche Ergebnisse, die im<br />
Rahmen der Ermittlung des Gesamtbetrags<br />
der Einkünfte bei den Anlegern grundsätzlich<br />
mit anderen Einkünften ausgeglichen<br />
werden können, soweit ein Verlustausgleich<br />
nicht nach §§ 10 d, 15 a und/oder 15b EStG<br />
beschränkt ist. Der Anbieter übernimmt<br />
keine Steuerzahlungen für den Anleger.<br />
Übertragbarkeit und Handelbarkeit<br />
Die Anteile sind übertragbar (durch Abtretung<br />
und Schuldübernahme oder durch Vertragsübernahme).<br />
Somit ist es z. B. rechtlich<br />
möglich, sie zu verkaufen, zu beleihen oder<br />
zu verschenken. Die Anteile sind vererblich.<br />
Die freie Handelbarkeit der Anteile ist jedoch<br />
rechtlich und tatsächlich eingeschränkt:<br />
£ Verfügungen über die Anteile sind nur<br />
mit Zustimmung der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft und des Treuhandkommanditisten<br />
möglich. Die Zustimmung<br />
darf nur aus wichtigem Grund<br />
verweigert werden, z. B. wenn die<br />
Verfügung nicht mit Wirkung zum<br />
Beginn eines neuen Geschäftsjahres<br />
erfolgt.<br />
£ Es findet kein öffentlicher Handel der<br />
Anteile statt.<br />
£ Es können steuerliche Nachteile für den<br />
Veräußerer entstehen.<br />
Unabhängig von Zustimmungserfordernissen<br />
können die Anleger vom Treuhandkommanditisten<br />
die Einräumung eines ihrem Kapitalanteil<br />
entsprechenden Kommanditanteils an<br />
der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />
& Co. KG verlangen. Für dessen Übertragbarkeit<br />
gelten die vorstehenden Bestimmungen<br />
entsprechend; lediglich die Zustimmung<br />
des Treuhandkommanditisten ist für<br />
diese Übertragung nicht mehr erforderlich.<br />
Die Übertragung erfolgt durch Abtretung<br />
des Anwartschafts- oder Mitgliedschaftsrechts.<br />
Im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Bedingung<br />
für den Erwerb einer unmittelbaren<br />
Kommanditbeteiligung und ihre spätere<br />
rechtsgeschäftliche Weiterveräußerung ist<br />
die kostenpflichtige Eintragung des jeweiligen<br />
Erwerbers im Handelsregister. Der jeweilige<br />
Erwerber ist außerdem verpflichtet, dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten auf<br />
eigene Kosten eine Handelsregistervollmacht<br />
in notariell beglaubigter Form zu erteilen.<br />
Sonstige Einschränkungen der freien Handelbarkeit<br />
bestehen nicht.<br />
Zahlungen an die Anleger (Zahlstelle)<br />
Zahlungen an die Anleger erfolgen durch die<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH &<br />
Co. KG mit Sitz in Neutraubling (Kreis<br />
Regensburg) unter der Geschäftsanschrift<br />
Neugablonzer Str. 1 - 11, 93073 Neutraubling.
RECHTLICHE ANGABEN<br />
87<br />
Zahlungen der Anleger<br />
Die Einlage ist in der bei Zeichnung vereinbarten<br />
Höhe nach Abschluss des Treuhandvertrages<br />
zuzüglich eines Aufgeldes (Agio)<br />
von 5 % der Einlage fällig.<br />
Der fällige Betrag ist auf das Konto Nr.<br />
53303889 bei der HypoVereinsbank AG, BLZ<br />
700 202 70 zu bezahlen.<br />
Er wird im Lastschriftverfahren eingezogen,<br />
wozu der Anleger seine Einwilligung erteilt.<br />
Kontoinhaber mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung<br />
für die Dauer der<br />
Mittelverwendungskontrolle („Und-Konto“)<br />
sind die Fondsgesellschaft und der Mittelverwendungskontrolleur<br />
(vgl. § 8 des Gesellschaftsvertrages<br />
und Mittelverwendungskontrollvertrag).<br />
Wählt der Anleger die Erhöhung seiner gezeichneten<br />
Einlage durch Ausschüttungen<br />
(<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>), wird die erhöhte<br />
Einlageschuld regelmäßig sogleich durch<br />
Verrechnung mit dem Ausschüttungsanspruch<br />
getilgt.<br />
Entgegennahme von Zeichnungen<br />
Über die Annahme von Zeichnungen entscheidet<br />
der geschäftsführende Gesellschafter<br />
im Einvernehmen mit dem Treuhandkommanditisten.<br />
Die Zeichnungsscheine werden<br />
unter folgender Anschrift entgegen genommen:<br />
<strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft für internationale<br />
Vermögensanlagen mbH, Leopoldstraße 7,<br />
80802 München.<br />
Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen<br />
Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts<br />
gemäß § 9 Verkaufsprospektgesetz<br />
und ist bis zum 30.04.2008<br />
befristet. Es kann vorzeitig beendet werden.<br />
Es kann bis zum 31.10.2008 verlängert<br />
werden. Es ist nicht möglich, Zeichnungen,<br />
Anteile oder Beteiligungen zu kürzen.<br />
Staaten<br />
Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik<br />
Deutschland.<br />
Preis<br />
Die Höhe der Einlage wird bei Zeichnung<br />
vereinbart. Der Mindestbetrag der Einlage<br />
beträgt 10.000,00 €. Höhere Beträge sind in<br />
Schritten von 1.000,00 € möglich. Auf die<br />
Einlage ist ein Agio in Höhe von 5 % der<br />
Einlage (mindestens 500,00 €) zu bezahlen.<br />
Das Agio ist zusammen mit der Starteinlage<br />
fällig.<br />
Kosten<br />
Geldverkehr, Verzug, Stundung: Weitere<br />
Kosten können beim Geldverkehr entstehen<br />
(Zahlung von Einlage und Agio). Im Verzugsfall<br />
werden pauschale Mahnkosten von<br />
20,00 € berechnet sowie die gesetzlichen<br />
Verzugszinsen. Die Pauschale kann der<br />
Kostenentwicklung angepasst werden.<br />
Verwaltung: Zusätzliche Kosten können<br />
dem Anleger entstehen, wenn er an der<br />
Beschlussfassung der Fondsgesellschaft<br />
teilnimmt (Porto, Reisespesen) oder Kontrollrechte<br />
gegenüber der Geschäftsführung<br />
ausübt (Porto, Reisespesen, Kosten eines<br />
Sachverständigen) oder dem Treuhandkommanditisten<br />
Weisungen hierzu erteilt.<br />
Handelsregister: Falls der Anleger unmittelbar<br />
Kommanditist der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG wird, fallen<br />
Kosten in gesetzlicher Höhe (nach der<br />
Kostenordnung) für die zur Anmeldung<br />
beim Handelsregister notwendige Vollmacht<br />
(Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung<br />
10 €) und für die Handelsregistereintragung<br />
an (Gebühr für die Beurkundung der<br />
Anmeldung 10 € und für die Eintragung<br />
zwischen 40 € und 60 €). Das Gleiche gilt<br />
für den Fall einer späteren Veräußerung des<br />
Kommanditanteils (Gebühr für die Beurkundung<br />
der Anmeldung 10 € und für die<br />
Eintragung zwischen 40 € und 60 €).
88<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
Steuererklärungen: Die Anleger tragen<br />
die Kosten für die Erstellung und Abgabe<br />
von Steuererklärungen im In- und Ausland.<br />
Kündigung und Ausschluss: Besteht im<br />
Fall der Kündigung oder des Ausschlusses<br />
Streit über die Höhe des dem Anleger<br />
zustehenden Auseinandersetzungsguthabens,<br />
können Kosten für ein Schiedsgutachten<br />
entstehen, die der Unterliegende<br />
zu tragen hat.<br />
Weitere Kosten fallen im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb, der Verwaltung und der<br />
Veräußerung der Anteile konzeptionsgemäß<br />
nicht an.<br />
Weitere Leistungen der Anleger<br />
Die Anleger sind nicht verpflichtet, über den<br />
Betrag ihrer Einlage und des Agios hinaus<br />
weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere<br />
Zahlungen an die Fondsgesellschaft zu<br />
leisten. Die Zahlungspflicht kann wieder<br />
aufleben, soweit der Anleger von der Fondsgesellschaft<br />
höhere Zahlungen erhalten hat<br />
als die auf ihn entfallenden Gewinnanteile<br />
und nur insoweit bei der Gesellschaft ungedeckte<br />
Verbindlichkeiten vorhanden sind.<br />
Die gesetzliche Haftung der Anleger für die<br />
Verbindlichkeiten der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG ist auf die im Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme des<br />
Kommanditisten beschränkt (beim Treuhandkommanditisten:<br />
insgesamt 5.000,00 € für<br />
alle Anleger; bei direkter Kommanditbeteiligung<br />
eines Anlegers: 1 € für den direkt beteiligten<br />
Anleger, falls nichts anderes<br />
eingetragen wird).<br />
Vergütungen<br />
Die Gesamthöhe der aus dem Emissionserlös<br />
aufzubringenden Provisionen und vergleichbaren<br />
Vergütungen beträgt (unter Verwendung<br />
des Agios) 16 % der von den Anlegern<br />
anfänglich gezeichneten Einlage; das entspricht<br />
bei einer von Anlegern gezeichneten<br />
Einlage von 20 Mio. € einem absoluten<br />
Betrag von 3,2 Mio. € (einschließlich Agio<br />
von 5 % der gezeichneten Einlage oder<br />
absolut 1,0 Mio. €). Eine detaillierte Aufstellung<br />
der Vergütungen enthält der in<br />
diesem Verkaufsprospekt abgedruckte<br />
Finanz- und Investitionsplan.<br />
Aus der bei späteren Kapitalerhöhungen<br />
(<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>) aufgebrachten Einlage<br />
werden bei der Fondsgesellschaft keine<br />
Provisionen und vergleichbaren Vergütungen<br />
gezahlt.<br />
Zu den bei den Zielfonds anfallenden Provisionen<br />
und vergleichbaren Vergütungen<br />
können keine Angaben gemacht werden,<br />
da Investitionsentscheidungen noch nicht<br />
getroffen wurden. In der Regel sind diese<br />
Provisionen und Vergütungen der Höhe nach<br />
mit den bei der Fondsgesellschaft anfallenden<br />
Vergütungen vergleichbar. Durch<br />
Vereinbarungen sollen Provisions-Rückerstattungen<br />
der Zielfonds erreicht werden. Die<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist<br />
vertraglich verpflichtet, sich Provisionen und<br />
ähnliche Vergütungen von Zielfonds auf ihre<br />
Vergütung anrechnen zu lassen.<br />
Gewährleistung<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der<br />
Zahlungen auf die angebotenen Anteile wird<br />
von keiner juristischen Person oder Gesellschaft<br />
eine Gewährleistung übernommen.<br />
Die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
GmbH & Co. KG (Emittent)<br />
Firma, Sitz und Anschrift<br />
Die Firma der Gesellschaft lautet <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG. Die<br />
Gesellschaft hat ihren Sitz in Neutraubling<br />
(Kreis Regensburg). Die Geschäftsanschrift<br />
lautet: Neugablonzer Str. 1 -11, 93073<br />
Neutraubling.
RECHTLICHE ANGABEN<br />
89<br />
Gründung und Dauer<br />
Die Gesellschaft begann mit ihrer Eintragung<br />
im Handelsregister am 31.03.2007. Sie dauert<br />
vom 31.03.2007 bis zum 31.12.2031.<br />
Ihre Dauer verlängert sich nach Entscheidung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
um bis zu zwei Jahre und schließlich<br />
auf unbestimmte Zeit, wenn sie zu diesem<br />
Zeitpunkt ihr Anlagevermögen noch nicht<br />
vollständig veräußert hat. Sie wird vorzeitig<br />
aufgelöst, wenn sie ihr gesamtes Anlagevermögen<br />
veräußert hat.<br />
Rechtsordnung und Rechtsform<br />
Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft<br />
nach dem Recht der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Ihre Rechtsverhältnisse (Personalstatut)<br />
und ihre Rechtsbeziehungen zu<br />
den Anlegern unterliegen deutschem Recht.<br />
Persönlich haftender Gesellschafter<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der<br />
Kommanditgesellschaft ist die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Beteiligungs GmbH (Sitz: Neutraubling). Der<br />
persönlich haftende Gesellschafter ist eine<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Sein – voll eingezahltes – Stammkapital<br />
beträgt 25.000,00 €. Da der persönlich<br />
haftetende Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft<br />
ist, haftet er für die Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft nur mit seinem Gesellschaftsvermögen,<br />
obwohl der persönlich<br />
haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />
von Gesetzes wegen grundsätzlich<br />
unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der<br />
Kommanditgesellschaft einstehen muss.<br />
Gesellschafter der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs<br />
GmbH sind die <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co.<br />
KG (Sitz: München) und Dr. Werner Bauer.<br />
Geschäftsführer sind Dr. Werner Bauer und<br />
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />
(Geschäftsanschrift: Neugablonzer<br />
Str. 1 -11, 93073 Neutraubling).<br />
Im Gesellschaftsvertrag des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters wurden im<br />
Hinblick auf die Organ- und Haftungsstruktur<br />
keine von den gesetzlichen Regelungen<br />
abweichenden Bestimmungen getroffen.<br />
Im Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
wurden im Hinblick auf die Organund<br />
Haftungsstruktur ausschließlich folgende<br />
von den gesetzlichen Regelungen<br />
abweichende Bestimmungen getroffen: Der<br />
persönlich haftende Gesellschafter hat keine<br />
Einlage zu leisten (§ 3). Er ist weder am<br />
Vermögen noch an Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft beteiligt (§§ 3, 11). Er ist von<br />
der Geschäftsführung ausgeschlossen (§ 6).<br />
Er hat kein Stimmrecht; Änderungen des<br />
Gesellschaftsvertrages, die in seine Rechte<br />
und Pflichten eingreifen, können jedoch<br />
nicht ohne seine Zustimmung beschlossen<br />
werden (§ 9). Er erhält eine jährliche Haftungsvergütung<br />
(§ 10). Für den persönlich<br />
haftenden Gesellschafter gilt kein Wettbewerbsverbot<br />
(§ 6).<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Der Gesellschaftsvertrag ist in diesem<br />
Verkaufsprospekt abgedruckt. Die für den<br />
persönlich haftenden Gesellschafter geltenden<br />
Besonderheiten sind in vorstehendem<br />
Abschnitt beschrieben. Nachstehend<br />
sind weitere bedeutsame Abweichungen<br />
von den gesetzlichen Vorschriften erläutert.<br />
Geschäftsführung und Vertretung:<br />
Die Geschäftsführung obliegt der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH (Sitz: Neutraubling,<br />
Kreis Regensburg), die der Gesellschaft als<br />
Kommanditist angehört. Ihr ist umfassende<br />
Vollmacht erteilt, die auch zur Veräußerung<br />
und Belastung von Grundbesitz sowie zum<br />
Abschluss von Geschäften mit sich selbst im<br />
eigenen Namen und als Vertreter eines<br />
Dritten berechtigt. Die übrigen Gesellschafter<br />
sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist<br />
hat keine Einlage zu leisten. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist erhält eine
90<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
jährliche Vergütung (siehe nachstehenden<br />
Abschnitt ,Die Gründungsgesellschafter’).<br />
Treuhandkommanditist: Die PTM Portfolio<br />
Treuhand München Vermögensverwaltung<br />
GmbH (Sitz: Grünwald, Kreis München) hat<br />
ein Beitrittsrecht und beteiligt nach ihrem<br />
Beitritt als Kommanditist (Treuhandkommanditist/Treuhänder)<br />
die Anleger (Treugeber)<br />
durch Abschluss eines Treuhandvertrages an<br />
ihrem Kommanditanteil. Einzelheiten zur<br />
Rechtsstellung des Treuhänders sind im<br />
nachfolgenden Abschnitt ‚Der Treuhänder‘<br />
erläutert. Die Treugeber werden aufgrund<br />
des Gesellschaftsvertrages weitgehend wie<br />
Kommanditisten behandelt, ohne dass sie<br />
selbst unmittelbar Gesellschafter werden.<br />
Der Anteil des Treuhänders am Vermögen<br />
der Fondsgesellschaft erhöht sich um die<br />
jeweils von einem Anleger geleistete Einlage.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält eine<br />
jährliche Vergütung (siehe nachstehende<br />
Abschnitte ,Die Gründungsgesellschafter’<br />
und ,Der Treuhänder’).<br />
Wettbewerbsverbot: Für die Gesellschafter<br />
gilt kein Wettbewerbsverbot.<br />
Anlagegrundsätze: Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist bei den Anlageentscheidungen<br />
an die als Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />
niedergelegten Anlagegrundsätze<br />
gebunden.<br />
Gewinn- und Verlustverteilung:<br />
Die Anleger sind an Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft beteiligt. Die Gewinn- und Verlustanteile<br />
werden nach dem Verhältnis der<br />
Kapitalanteile der Anleger berechnet. Zu den<br />
Besonderheiten siehe vorstehend ‚Das Beteiligungsangebot’<br />
im Abschnitt ‚Rechte’.<br />
Entnahmen (Ausschüttungen):<br />
Die Gesellschaft schüttet ihre Erlöse aus,<br />
sofern nicht deren anderweitige Verwendung<br />
einer sorgfältigen Geschäftsführung<br />
entspricht. Über Zeitpunkt und Höhe der<br />
Ausschüttungen entscheidet der geschäftsführende<br />
Kommanditist. Er legt, soweit dies<br />
nicht die im Steuerrecht geltenden Grenzen<br />
privater Vermögensverwaltung überschreitet,<br />
flüssige Mittel zur Glättung des Ausschüttungsverlaufes<br />
wieder an.<br />
Kapitalerhöhungen (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>):<br />
Die Anleger können bei Zeichnung<br />
einmalig bis auf Widerruf bestimmen, dass<br />
sie bis 31.12.2020 Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
zur Erhöhung ihrer gezeichneten<br />
Einlage verwenden möchten. Die Frist für<br />
den Widerruf beträgt einen Monat.<br />
Renditeausgleich: Eine ungleiche effektive<br />
Verzinsung der von den Anlegern geleisteten<br />
Einlagen wird (vorbehaltlich ausreichender<br />
Liquidität) jeweils unter denjenigen Anlegern<br />
ausgeglichen, die nach Ende der Zeichnungsfrist<br />
jeweils in der gleichen Anzahl<br />
voller Kalenderjahre ihre gezeichnete Einlage<br />
erhöht und beglichen haben (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Dynamic</strong>).<br />
Mitwirkung: Die Anleger sind zur Mitwirkung<br />
in allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
berechtigt, sofern diese nicht zu den<br />
Aufgaben der Geschäftsführung gehören.<br />
Das Mitwirkungsrecht umfasst insbesondere<br />
die Wahl eines Beirats, die Fortsetzung der<br />
Mittelverwendungskontrolle, die Wahl des<br />
Abschlussprüfers, die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses, die Entlastung des<br />
geschäftsführenden Kommandisten, die<br />
Änderung der Anlagegrundsätze und die<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrages.<br />
Gesellschafterbeschlüsse: Die Anleger<br />
können an Gesellschafterversammlungen<br />
und an schriftlichen Beschlussfassungen der<br />
Gesellschaft teilnehmen. Beschlüsse können,<br />
gleich ob sie in einer Gesellschafterversammlung<br />
oder schriftlich gefasst wurden, nur<br />
innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung<br />
durch Klage gegen die Gesellschaft<br />
angefochten werden.<br />
Mehrheitserfordernisse: Bei Abstimmungen<br />
entscheidet die Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen. Zum Stimmgewicht<br />
siehe vorstehend ‚Das Beteiligungsangebot’<br />
im Abschnitt ‚Rechte’. Die Änderung des
RECHTLICHE ANGABEN<br />
91<br />
Gesellschaftsvertrages (einschließlich der<br />
Anlagegrundsätze) und die Auflösung der<br />
Gesellschaft bedürfen einer Mehrheit von<br />
75 % der abgegebenen Stimmen. Die<br />
Zustimmung des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters und des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten ist erforderlich, wenn in<br />
ihre Rechte und Pflichten eingegriffen wird.<br />
Mittelverwendungskontrolleur: Die<br />
Fondsgesellschaft hat einen Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Seine Amtszeit endet<br />
einen Monat nach Ablauf der Zeichnungsfrist.<br />
Für die darauf folgende Zeit wird ein<br />
Mittelverwendungskontrolleur nur aufgrund<br />
eines Beschlusses der Anleger bestellt.<br />
Mittelverwendungskontrolleur kann nur<br />
sein, wer der Wirtschaftsprüferkammer oder<br />
einer Steuerberaterkammer angehört. Seine<br />
Rechte und Pflichten bestimmen sich nach<br />
dem mit ihm geschlossenen Vertrag (abgedruckt<br />
in diesem Verkaufsprospekt). Zu einer<br />
materiellen Prüfung der Investitionen ist der<br />
Mittelverwendungskontrolleur weder<br />
berechtigt noch verpflichtet.<br />
Beirat: Bei der Gesellschaft kann ein Beirat<br />
gebildet werden. Der Beirat hat drei bis fünf<br />
von der Geschäftsführung unabhängige<br />
Mitglieder. Die Beiratsmitglieder werden bei<br />
Beschlussfassung über die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses jeweils für die Zeit bis zur<br />
übernächsten Beschlussfassung über die<br />
Feststellung des Jahresabschlusses bestellt.<br />
Drei Beiratsmitglieder werden gewählt. Die<br />
Wahl findet erstmalig bei Beschlussfassung<br />
über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
für das Jahr 2007 statt. Die Wahl ist zu<br />
einem früheren Zeitpunkt durchzuführen,<br />
wenn Anleger, auf die allein oder zusammen<br />
mindestens 10 % der Stimmrechte entfallen,<br />
dies schriftlich verlangen oder der geschäftsführende<br />
Kommanditist dies vorschlägt. Der<br />
geschäftsführende Kommanditist darf die<br />
Bestellung gewählter Beiratsmitglieder aus<br />
einem in der Person des Gewählten liegenden<br />
wichtigen Grund verweigern. Der<br />
geschäftsführende Kommanditist kann bis<br />
zu zwei weitere Mitglieder in den Beirat<br />
entsenden. Der Beirat berät die Geschäftsführung.<br />
Er kann die Bücher und Schriften<br />
der Gesellschaft sowie ihre Vermögensgegenstände<br />
einsehen und prüfen. Der<br />
geschäftsführende Kommanditist ist dem<br />
Beirat in allen wichtigen Angelegenheiten<br />
berichtspflichtig.<br />
Ordentliche Vertragslaufzeit: Die Beteiligung<br />
kann bis zum Ablauf des 31.12.2031<br />
grundsätzlich nicht beendet werden. Dieser<br />
Zeitraum kann sich bis zum 31.12.2033 verlängern.<br />
Eine einseitige vorzeitige Beendigung<br />
ist nur in den im Gesetz vorgesehenen<br />
Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund<br />
und im Falle des Ausschlusses aus der Gesellschaft<br />
aus wichtigem Grund möglich.<br />
Ordentliche Kündigung: Die Beteiligung<br />
kann zum Ablauf und – für den Fall, dass<br />
die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen<br />
wurde – nach Ablauf der ordentlichen Vertragslaufzeit<br />
mit einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Ende des Jahres gekündigt werden.<br />
Die ordentliche Kündigung führt zur Beendigung<br />
der Beteiligung und zur Auseinandersetzung.<br />
Falls die Kündigung auf einen Zeitpunkt<br />
erfolgt, zu dem die Gesellschaft ohnehin<br />
aufgelöst wird, findet keine Auseinandersetzung<br />
statt. Der Kündigende nimmt<br />
stattdessen an der Liquidation teil.<br />
Schriftform: Eine Kündigung muss immer<br />
schriftlich erfolgen.<br />
Ausschließung: Liegt in der Person eines<br />
Anlegers ein wichtiger Grund im Sinne des<br />
§ 133 HGB vor, kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist die Ausschließung des auf<br />
den Anleger entfallenden Gesellschaftsanteils<br />
erklären. Ein solcher Grund ist insbesondere<br />
vorhanden, wenn der Anleger eine ihm<br />
nach dem Gesellschaftsvertrag obliegende<br />
wesentliche Verpflichtung vorsätzlich oder<br />
aus grober Fahrlässigkeit verletzt oder wenn<br />
die Erfüllung einer solchen Verpflichtung<br />
unmöglich wird. Beispiele: Verzug mit einem<br />
nicht unerheblichen Teil der Einlage (und des<br />
Agios), Verletzung der Vereinbarung über<br />
den Lastschrifteinzug. Im Falle der Ausschließung<br />
bestimmt der geschäftsführende
92<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
Kommanditist nach billigem Ermessen (§<br />
315 BGB) einen Abschlag vom Auseinandersetzungsguthaben<br />
zum Ausgleich des der<br />
Gesellschaft infolge des Ausscheidens entstehenden<br />
Schadens. Dem Betroffenen ist<br />
der Nachweis gestattet, dass ein Schaden<br />
überhaupt nicht entstanden oder wesentlich<br />
niedriger ist als der festgesetzte Abschlag.<br />
Ausscheiden in Notfällen: Der Gesellschaftsvertrag<br />
sieht vor, dass Anleger ihre<br />
Beteiligung in folgenden Notfällen vor dem<br />
01.01.2021 beenden können:<br />
£ Anhaltende Arbeitslosigkeit des Anlegers<br />
von mehr als sechs aufeinander folgenden<br />
Monaten<br />
£ Anhaltende Erwerbsunfähigkeit des Anlegers<br />
von mehr als sechs aufeinander<br />
folgenden Monaten<br />
£ Scheidung des Anlegers<br />
£ Tod des Anlegers oder seines Ehegatten<br />
oder Lebenspartners (im Sinne des Gesetzes),<br />
wenn der Verstorbene mindestens<br />
zur Hälfte zu den Einkünften des Ehegatten<br />
oder Lebenspartners oder der Erben<br />
beigetragen hat.<br />
Voraussetzung für die vorzeitige Beendigung<br />
ist, dass der Notfall innerhalb einer Frist von<br />
drei Monaten nach seinem Eintritt angezeigt<br />
und nachgewiesen wird. Über die Beendigung<br />
der Beteiligung entscheidet der geschäftsführende<br />
Kommanditist. Der betroffene<br />
Anleger erhält ein nach Buchwerten<br />
bestimmtes Auseinandersetzungsguthaben.<br />
Die Regelung im Gesellschaftsvertrag ist auf<br />
1 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
beschränkt. Der geschäftsführende Kommanditist<br />
lehnt den Abschluss weiterer Vereinbarungen<br />
ab, wenn dieser Anteil ausgeschöpft<br />
ist.<br />
Auseinandersetzung: Endet die Beteiligung<br />
eines Anlegers durch ordentliche Kündigung,<br />
bestimmt sich sein Auseinandersetzungsguthaben<br />
gegenüber der Gesellschaft nach dem<br />
Saldo seiner Kapitalkonten zuzüglich des auf<br />
seinen Kapitalanteil entfallenden Abschichtungsgewinns<br />
bzw. abzüglich eines etwaigen<br />
Abschichtungsverlustes.<br />
Der Abschichtungsgewinn oder -verlust wird<br />
ermittelt, indem der in der Jahresbilanz ausgewiesene<br />
Wert des Gesellschaftsvermögens<br />
mit dem durch eine Abschichtungsbilanz<br />
bestimmten Wert des Gesellschaftsvermögens<br />
verglichen wird. Ein Geschäftswert<br />
bleibt dabei unberücksichtigt. Der Abschichtungsgewinn<br />
oder -verlust wird in gleicher<br />
Weise verteilt wie der Jahresgewinn oder<br />
-verlust.<br />
Wertermittlung: Grundstücke und grundstücksgleiche<br />
Rechte werden im Falle der<br />
ordentlichen Kündigung mit dem Ertragswert<br />
angesetzt, wobei der Ertrag zugrunde<br />
zu legen ist, der sich aus dem für den<br />
Stichtag maßgeblichen Jahresabschluss<br />
ergibt. Der Bewertung von Beteiligungen<br />
werden die sich aus dem jüngsten festgestellten<br />
Jahresabschluss der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
(Dachfonds oder der<br />
Gesellschaft gehörende Kapitalgesellschaft)<br />
ergebenden Buchwerte zugrunde gelegt.<br />
Stichtag für die Wertermittlung: Stichtag<br />
für die Wertermittlung ist der Tag des Ausscheidens.<br />
Fällt dieser nicht auf das Ende des<br />
Jahres, so ist im Falle der ordentlichen Kündigung<br />
Stichtag der letzte Tag des dem Tag<br />
des Ausscheidens vorangegangenen Jahres.<br />
Schiedsgutachten: Die Auseinandersetzungsrechnung<br />
wird für beide Seiten verbindlich<br />
durch den mit der Prüfung des<br />
Jahresabschlusses beauftragten Wirtschaftsprüfer<br />
festgestellt. Ist kein Abschlussprüfer<br />
bestellt oder ist dieser an der Erstellung des<br />
Gutachtens gehindert und besteht Streit<br />
über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens,<br />
so entscheidet das Gutachten eines<br />
von der Wirtschaftsprüferkammer bestimmten<br />
Wirtschaftsprüfers. Die Kosten des<br />
Schiedsgutachtens werden zwischen den<br />
Streitparteien nach dem Verhältnis des<br />
Obsiegens und Unterliegens geteilt.<br />
Ausschlussfristen: Einwendungen gegen<br />
die Richtigkeit der von der Gesellschaft erteilten<br />
Auseinandersetzungsrechnung sind
RECHTLICHE ANGABEN<br />
93<br />
ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Monat ab ihrem Zugang<br />
gegenüber der Gesellschaft schriftlich geltend<br />
gemacht werden. Das Gleiche gilt für<br />
Einwendungen gegen das Schiedsgutachten<br />
über die Auseinandersetzungsrechnung.<br />
Stundung des Abfindungsanspruchs: Der<br />
Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
kann über zwei Jahre verteilt in bis zu<br />
fünf Raten erfüllt werden. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
wird in diesem Fall mit<br />
zwei Prozentpunkten über dem von der<br />
Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />
Basiszinssatz verzinst, wobei die Zinsen mit<br />
der Hauptforderung fällig sind.<br />
Nachrang: Der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
und seine Verzinsung<br />
sind nachrangig gegenüber den Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft zu befriedigen.<br />
Mehrere Anleger, die zum selben Zeitpunkt<br />
ausscheiden, sind jeweils gleichmäßig zu<br />
behandeln.<br />
Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
bei Liquidation: Wird die Gesellschaft<br />
aufgelöst, findet die Liquidation statt. Die<br />
Anleger haben in diesem Fall Anspruch auf<br />
die ihrem Kapitalanteil entsprechende<br />
Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft.<br />
Die Verteilung des Vermögens findet nach<br />
Begleichung der Gesellschaftsschulden statt.<br />
Vorzeitige Auflösung: Die von Anlegern<br />
insgesamt gezeichneten Einlagen sollen den<br />
Betrag von 3,0 Mio. € nicht unterschreiten.<br />
Wird diese Summe nicht bis zum Ende der<br />
Zeichnungsfrist erreicht, wird die Gesellschaft<br />
vorzeitig aufgelöst und liquidiert. Für<br />
diesen Fall haben die Gründungsgesellschafter<br />
und der Treuhandkommanditist auf ihre<br />
Vergütungsansprüche verzichtet; die Vertriebspartner<br />
sind in diesem Fall zur Rückzahlung<br />
der von ihnen erhaltenen Eigenkapitalvermittlungsprovision<br />
verpflichtet.<br />
Sonstige Verbindlichkeiten und Aufwendungen<br />
des Fonds übernimmt die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH.<br />
Übertragung: Die Beteiligung ist übertragbar.<br />
Die Übertragung bedarf der Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Die Zustimmung darf nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden, insbesondere<br />
wenn sie nicht mit Wirkung zum Beginn des<br />
nächsten Geschäftsjahres erfolgt. Die Beteiligung<br />
ist vererblich. Erben müssen sich durch<br />
einen Erbschein ausweisen.<br />
Anschriftenänderung: Alle Ladungen,<br />
Mitteilungen und Erklärungen werden an<br />
die dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zuletzt bis zwei Wochen vor Versand<br />
vom Anleger schriftlich mitgeteilte Adresse<br />
gerichtet. Postsendungen gelten im Inland<br />
zwei Tage und im Ausland fünf Tage nach<br />
Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />
Unternehmensgegenstand<br />
Im Gesellschaftsvertrag bestimmter Gegenstand<br />
des Unternehmens ist der Erwerb und<br />
die Verwaltung eigenen Anlagevermögens<br />
nach Maßgabe gesellschaftsvertraglich festgelegter<br />
Anlagegrundsätze. Zu diesen Anlagegrundsätzen<br />
siehe Kapitel ,Anlagekriterien’.<br />
Das Anlagevermögen darf bestehen aus<br />
Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis<br />
eines Unternehmens gewähren, Anteilen<br />
an einem Treuhandvermögen, Anteilen an<br />
sonstigen geschlossenen Fonds, anderen<br />
Rechten und Forderungen, Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />
vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />
die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />
zusammenhängen oder ihm unmittelbar<br />
oder mittelbar förderlich sind, sofern<br />
dies ohne besondere Erlaubnis zulässig ist.<br />
Die Gesellschaft darf dazu insbesondere<br />
Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen<br />
Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />
gründen, Unternehmensverträge<br />
abschließen und Interessengemeinschaften<br />
eingehen.
94<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
Handelsregister<br />
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Regensburg unter HRA 7638<br />
eingetragen.<br />
Konzern<br />
Bis zum Beitritt des Treuhänders wird die<br />
Gesellschaft von den Gründungsgesellschaftern<br />
beherrscht. Nach dem Beitritt des<br />
Treuhänders, d. h. mit Annahme der Zeichnung<br />
des ersten Anlegers, ist die Fondsgesellschaft<br />
kein Konzernunternehmen mehr.<br />
Die Kapitalverhältnisse<br />
Gezeichnetes Kapital<br />
Das gezeichnete Kapital besteht aus einem<br />
nicht stimm- und gewinnbezugsberechtigten,<br />
mit Geschäftsführungsbefugnissen<br />
ausgestatteten Kommanditanteil des Gründungskommanditisten<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH, Neutraubling. Auf die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />
von 5.000 € ist keine Einlage zu leisten, so<br />
dass keine Einlage aussteht.<br />
Wertpapiere<br />
Die Fondsgesellschaft hat bisher keine<br />
Wertpapiere ausgegeben.<br />
Vermögensanlagen<br />
Die Fondsgesellschaft hat bisher keine<br />
Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Abs. 1<br />
des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben.<br />
Umtausch- oder Bezugsrechte<br />
Es befinden sich keine Wertpapiere im<br />
Umlauf, die Umtausch- oder Bezugsrechte<br />
auf Anteile einräumen. Bedingungen und<br />
Verfahren für den Umtausch von Wertpapieren<br />
und den Bezug von Anteilen sind nicht<br />
festgelegt.<br />
Die Gründungsgesellschafter<br />
Firmen, Sitz und Geschäftsanschrift<br />
Gründungsgesellschafter der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG sind<br />
folgende juristische Personen:<br />
Persönlich haftender Gesellschafter: <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH (Sitz: Neutraubling,<br />
Kreis Regensburg; Geschäftsanschrift:<br />
Neugablonzer Str. 1 - 11, 93073 Neutraubling)<br />
(Geschäftsführender) Kommanditist: <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> Management GmbH (Sitz: Neutraubling,<br />
Kreis Regensburg; Geschäftsanschrift:<br />
Neugablonzer Str. 1 - 11, 93073 Neutraubling)<br />
Einlagen<br />
Die Gründungsgesellschaftern haben keine<br />
Einlagen übernommen oder geleistet. Die im<br />
Handelsregister eingetragene Haftsumme<br />
des Kommanditisten <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH beträgt 5.000,00 €.<br />
Gewinnbeteiligungen<br />
Die Gründungsgesellschafter sind nicht<br />
gewinnbezugsberechtigt.<br />
Entnahmerechte<br />
Die Gründungsgesellschafter und der Treuhandkommanditist<br />
sind berechtigt, bei Fälligkeit<br />
zu Lasten des Ergebnisses die im folgenden<br />
Abschnitt ,Sonstige Gesamtbezüge’<br />
beschriebenen Vergütungen zu entnehmen.<br />
Sonstige Gesamtbezüge<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH erhält für<br />
die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
2.500,00 €, einschließlich der hierauf etwa<br />
anfallenden Umsatzsteuer, fällig jeweils zum<br />
01.01. eines Jahres, erstmals zum 01.01.2008.
RECHTLICHE ANGABEN<br />
95<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH erhält<br />
für die Übernahme der Geschäftsführung in<br />
den Geschäftsjahren 2007 und 2008 eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von 0,72 % der<br />
zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres<br />
von Anlegern gezeichneten Einlage, fällig<br />
jeweils anteilig zum Ende eines Kalenderquartals<br />
und berechnet nach dem jeweiligen<br />
Zeichnungsstand. In den darauf folgenden<br />
Geschäftsjahren erhält sie eine Vergütung in<br />
Höhe von 0,72 % des Kommanditkapitals<br />
am Fälligkeitstag, fällig jeweils anteilig zum<br />
Ende eines Kalenderquartals. Hinzu kommt<br />
jeweils die hierauf anfallende Umsatzsteuer.<br />
Auf die vorstehend vereinbarte Vergütung<br />
hat sich die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
Provisionen und ähnliche Vergütungen anrechnen<br />
zu lassen, die ihr Dritte im Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb von Gegenständen<br />
des Anlagevermögens der Gesellschaft<br />
gewähren.<br />
Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt<br />
ermittelte Verbraucherpreisindex nach<br />
dem 01.01.2007 oder nach der letzten<br />
Anpassung der Vergütung um mindestens<br />
2,5 %, so sind die Gründungsgesellschafter<br />
und der Treuhandkommanditist befugt<br />
– und im Falle gesunkener Verbraucherpreise<br />
verpflichtet – ihre Vergütung im gleichen<br />
Verhältnis neu festzusetzen. Die Festsetzung<br />
erfolgt durch Erklärung gegenüber dem<br />
Beirat; ist kein Beirat gewählt, erfolgt die<br />
Festsetzung durch eine der Mitteilung des<br />
Jahresabschlusses beizufügende Erklärung.<br />
Die Festsetzung gilt rückwirkend ab dem<br />
Fälligkeitstermin, zu dem erstmals die Voraussetzungen<br />
für eine Anpassung vorlagen;<br />
im Falle einer Erhöhung der Vergütung kann<br />
sie auch auf einen späteren Fälligkeitstermin<br />
verschoben werden.<br />
Für Kosten der Prospektproduktion und für<br />
Marketingaufwendungen erhält die <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> Management GmbH als Anbieter<br />
eine Vergütung in Höhe von 2,18 % des<br />
platzierten Kommanditkapitals, fällig nach<br />
Platzierungsstand.<br />
Sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder Art,<br />
stehen den Gründungsgesellschaftern bei<br />
der Fondsgesellschaft weder innerhalb noch<br />
außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.<br />
Beteiligungen<br />
Die Gründungsgesellschafter sind weder an<br />
Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der angebotenen Anteile beauftragt sind,<br />
noch an Unternehmen, die der Fondsgesellschaft<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen,<br />
noch an Unternehmen, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung von Anlageobjekten<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen<br />
oder Leistungen erbringen. Zu den Beteiligungen<br />
der Gesellschafter der Gründungsgesellschafter<br />
siehe ‚Wichtige Funktionen<br />
und Beteiligte’.<br />
Die Geschäftstätigkeit<br />
Tätigkeitsbereiche<br />
Die Fondsgesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit<br />
noch nicht aufgenommen. Künftige<br />
Geschäftstätigkeit ist der Erwerb und die<br />
Verwaltung eigenen Anlagevermögens nach<br />
Maßgabe der gesellschaftsvertraglich festgelegten<br />
Anlagegrundsätze, siehe Kapitel<br />
‚Anlagekritieren’. Hierbei soll die im Kapitel<br />
,Investitionsbereiche’ beschriebene Investitionsstrategie<br />
umgesetzt werden.<br />
Patente, Lizenzen, Verträge, Verfahren<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht von Patenten,<br />
Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren<br />
abhängig. Die Fondsgesellschaft ist davon<br />
abhängig, dass sie die zu Anlagezwecken<br />
notwendigen Beteiligungsverträge eingehen<br />
kann. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit<br />
sind ferner folgende Verträge maßgeblich:
96<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle<br />
vom 11.04.2007: Gegenstand<br />
des Vertrages ist die Überwachung der Verfügungen<br />
über das im Verkaufsprospekt<br />
angegebene Konto, auf das die Einzahlungen<br />
der Anleger erfolgen, für die Dauer bis<br />
ein Monat nach Ende der Zeichnungsfrist<br />
(bis 31.05.2008, bei Verlängerung der Zeichnungsfrist<br />
ggf. verlängert bis 30.11.2008).<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur soll lediglich<br />
überprüfen, ob die Voraussetzungen<br />
für die Freigabe von Zahlungen nach dem<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag gegeben<br />
sind. Einzelheiten zu den Vertragsparteien<br />
und zum Vertragsinhalt entnehmen Sie bitte<br />
nachfolgenden Abschnitten ‚Der Mittelverwendungskontrolleur’,<br />
dem Kapitel ‚Wichtige<br />
Funktionen und Beteiligte’ und dem in diesem<br />
Verkaufsprospekt abgedruckten Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />
Vertrag über die Vermittlung des Eigenkapitals<br />
vom 11.04.2007: Gegenstand des<br />
Vertrages ist die Vermittlung des von der<br />
Fondsgesellschaft benötigten Eigenkapitals.<br />
Der Vertrag enthält die Verpflichtung zur<br />
Rückerstattung der Vergütung, für den Fall,<br />
dass bis zum Ende der Zeichnungsfrist von<br />
Anlegern insgesamt ein Kapital von weniger<br />
als 3 Mio. € gezeichnet wird. Einzelheiten zu<br />
den Vertragsparteien und zum weiteren Vertragsinhalt<br />
entnehmen Sie bitte dem Kapitel<br />
‚Wichtige Funktionen und Beteiligte’ und<br />
der Anlage 2 zu dem in diesem Verkaufsprospekt<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrag.<br />
Die Gesellschaft wird weitere Verträge abschließen,<br />
deren Vertragsparteien, Gegenstand<br />
und Vergütung sich aus dem Kapitel<br />
‚Wichtige Funktionen und Beteiligte’ und<br />
der Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag ergeben<br />
(abgedruckt in diesem Verkaufsprospekt).<br />
Die Abhängigkeit der Fondsgesellschaft von<br />
den vorgenannten Verträgen ist im Kapitel<br />
„Risikohinweise“ auf den Seiten 15, 17 und<br />
18 beschrieben. Von sonstigen Verträgen ist<br />
die Fondsgesellschaft nicht abhängig.<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die Lage der Fondsgesellschaft<br />
haben können, sind nicht anhängig.<br />
Laufende Investitionen (ausgenommen<br />
Finanzanlagen)<br />
Keine.<br />
Außergewöhnliche Ereignisse<br />
Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht<br />
durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />
worden.<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Projekte<br />
Die konkreten Investitionen, für die die Nettoeinnahmen<br />
aus dem Angebot genutzt werden<br />
sollen, stehen noch nicht fest. Es stehen<br />
lediglich die Anlagekriterien fest, nach denen<br />
die Anlageobjekte erworben werden<br />
sollen. Zum Erreichen der Anlageziele sind<br />
keine Fremdmittel erforderlich, d. h. die<br />
Nettoeinnahmen aus dem Angebot alleine<br />
sind ausreichend.<br />
Die Nettoeinnahmen werden mit Ausnahme<br />
der im Kapitel ,Der Finanz- und Investitionsplan’,<br />
dargestellten Kosten nicht für sonstige<br />
Zwecke genutzt.<br />
Die Anlageentscheidungen werden von der<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH (geschäftsführender<br />
Kommanditist) getroffen. Bei der<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH ist ein Beirat<br />
für die Auswahl der Anlageobjekte zuständig,<br />
in den die Deutsche Postbank AG, die<br />
Geschäftsführung der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH und die <strong>BVT</strong> Holding GmbH<br />
und Co. KG je ein Mitglied entsenden. Die<br />
Auswahl der Anlageobjekte durch den Beirat<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH muss<br />
einstimmig erfolgen.
RECHTLICHE ANGABEN<br />
97<br />
Die Investitionstätigkeit soll plangemäß im<br />
Jahr 2007 aufgenommen und bis zum Jahr<br />
2031 fortgeführt werden.<br />
Die Investitionen werden durch den Beirat<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH und<br />
den Beirat der Fondsgesellschaft (sofern<br />
ein solcher bestellt ist) überwacht. Bis zum<br />
Ablauf von einem Monat nach Ende der<br />
Zeichnungsfrist werden die Ausgaben der<br />
Fondsgesellschaft nach den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
festgelegten<br />
formalen Kriterien durch einen Mittelverwendungskontrolleur<br />
überwacht. Die<br />
Anleger können beschließen, dass auch für<br />
die Zeit danach ein Mittelverwendungskontrolleur<br />
bestellt werden soll.<br />
Anlageobjekte<br />
Die geplanten Anlageobjekte sind, soweit sie<br />
nach den Anlagekriterien bereits beschrieben<br />
werden können, in den Kapiteln ,Investitionsbereiche’<br />
und ,Anlagekriterien’ dargestellt.<br />
Da noch keine konkreten Anlageobjekte<br />
feststehen, können folgende<br />
Angaben noch nicht gemacht werden:<br />
£ Angaben zu dinglichen Belastungen der<br />
Anlageobjekte (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VerkProspV)<br />
£ Angaben zu rechtlichen oder tatsächlichen<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeit<br />
der Anlageobjekte<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VerkProspV)<br />
Personen, die für den Inhalt der Verkaufsprospekts<br />
die Verantwortung übernehmen, die<br />
Gründungsgesellschafter des Emittenten<br />
sind oder die Mitglied der Geschäftsführung,<br />
eines Aufsichtsgremiums oder eines Beirats<br />
oder Treuhänder sind, steht oder stand an<br />
Anlageobjekten weder Eigentum noch eine<br />
sonstige dringliche Berechtigung zu.<br />
Es wurden noch keine Verträge über die<br />
Anschaffung oder Herstellung von Anlageobjekten<br />
oder wesentlichen Teilen davon<br />
geschlossen.<br />
Behördliche Genehmigungen sind im<br />
Hinblick auf das Anlagenziel nicht erforderlich.<br />
Bewertungsgutachten für Anlageobjekte<br />
liegen nicht vor.<br />
Personen, die für den Inhalt des Verkaufsprospekts<br />
die Verantwortung übernehmen,<br />
die Gründungsgesellschafter des<br />
Emittenten sind oder die Mitglied der<br />
Geschäftsführung, eines Aufsichtsgremiums<br />
oder eines Beirats oder Treuhänder sind,<br />
erbringen im Hinblick auf die Anlageziele<br />
über ihre Geschäftsführungs-/Aufsichts-/<br />
Beirats-/Treuhandtätigkeit hinaus keine<br />
Lieferungen und Leistungen.<br />
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der<br />
Anlageobjekte stehen noch nicht fest. Sie<br />
werden bei planmäßigem Verlauf finanziert<br />
durch<br />
£ Eigenkapital, aufgegliedert in die anfänglich<br />
vereinbarten Einlagen der Anleger<br />
und das anfänglich in voller Höhe zu<br />
leistende Agio sowie die später hinzukommenden<br />
Einlagen in Folge von<br />
Kapitalerhöhungen aus Ausschüttungen;<br />
£ Provisionserstattungen (Anschaffungskostenminderungen).<br />
Die Geschäftsführung<br />
Namen, Geschäftsanschrift, Funktionen<br />
Die Geschäfte der Fondsgesellschaft werden<br />
von der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
(Sitz: Neutraubling) geführt. Für diese sind<br />
als Geschäftsführer tätig:<br />
Dr. Werner Bauer (Geschäftsanschrift:<br />
Neugablonzer Str. 1 - 11, 93073 Neutraubling)<br />
und<br />
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />
(Geschäftsanschrift: Leopoldstr. 7,<br />
80802 München)
98<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
Beide Geschäftsführer nehmen Geschäftsführungsaufgaben<br />
beim Emittenten wahr,<br />
jedoch ohne Ressortzuständigkeit.<br />
Bei der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
besteht ein Beirat. Beiratsmitglieder sind die<br />
vorgenannten Geschäftsführer sowie:<br />
Manfred Nohr (Geschäftsanschrift: Deutsche<br />
Postbank AG, Edmund-Rumpler-Str. 3,<br />
51149 Köln)<br />
Die Beiratsmitglieder üben im Hinblick auf<br />
die von der Geschäftsführung vorgeschlagene<br />
Auswahl der Anlageobjekte der<br />
Fondsgesellschaft gesamtverantwortlich<br />
einen Zustimmungsvorbehalt aus; eine<br />
besondere Ressortzuständigkeit besteht<br />
nicht.<br />
Gesamtbezüge<br />
Angaben über die den Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung, Aufsichtsgremien und<br />
Beiräte im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr<br />
gewährten Gesamtbezüge<br />
können nicht gemacht werden, da die<br />
Fondsgesellschaft noch kein Geschäftsjahr<br />
abgeschlossen hat. Zu den Bezügen der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin siehe<br />
die Angaben zu den Gründungsgesellschaftern.<br />
Herr Dr. Werner Bauer erhält einmalig<br />
die in Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag<br />
ausgewiesene Konzeptionsvergütung in<br />
Höhe von 2,38 % des platzierten Kommanditkapitals.<br />
Tätigkeiten<br />
Die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />
Aufsichtsgremien und Beiräte sind weder für<br />
Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der<br />
angebotenen Anteile betraut sind, noch für<br />
Unternehmen, die der Fondsgesellschaft<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen, noch für<br />
Unternehmen, die im Zusammenhang mit<br />
der Herstellung von Anlageobjekten nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen. Zur Tätigkeit des Geschäftsführers<br />
Tibor von Wiedebach und Nostitz-<br />
Jänkendorf bei der Gesellschafterin des mit<br />
dem Vertrieb der Anteile betrauten Unternehmens<br />
siehe ‚Wichtige Funktionen und<br />
Beteiligte’.<br />
Der Beirat<br />
Ein Beirat ist bei der Fondsgesellschaft noch<br />
nicht eingerichtet. Angaben zu den Mitgliedern<br />
des Beirats können daher nicht gemacht<br />
werden.<br />
Der Treuhänder<br />
(Treuhandkommanditist)<br />
Firma, Sitz, Anschrift<br />
Die PTM Portfolio Treuhand München<br />
Vermögensverwaltung GmbH (Sitz: Grünwald,<br />
Kreis München, Geschäftsanschrift:<br />
Dr.-Max-Str. 15, 82031 Grünwald) bietet<br />
den Anlegern den Abschluss des im Prospekt<br />
abgedruckten Treuhandvertrages an.<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des<br />
Treuhänders ist der vom Anleger mit dem<br />
Treuhänder zu schließende Treuhandvertrag.<br />
Der Treuhänder hat bei der Fondsgesellschaft<br />
ein Beitrittsrecht.<br />
Der Treuhänder übernimmt einen Kommanditanteil<br />
an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG im eigenen<br />
Namen, jedoch für Rechnung aller Anleger<br />
(Treugeber), die mit ihm einen Treuhandvertrag<br />
abschließen. Wirtschaftlich werden die<br />
Treugeber wie Kommanditisten der Gesellschaft<br />
behandelt, sie haben die sich aus der<br />
Beteiligung ergebenden steuerlichen und<br />
wirtschaftlichen Folgen zu tragen. Die<br />
Prüfung des Beteiligungsangebots gehört<br />
nicht zu den Pflichten des Treuhänders. Der<br />
Treugeber erkennt bei Vertragsschluss an,<br />
dass der Treuhänder zu einer solchen<br />
Prüfung auch vor Vertragsschluss nicht<br />
verpflichtet war. Überwachungsrechte übt<br />
der Treuhänder nur auf Weisung aus.
RECHTLICHE ANGABEN<br />
99<br />
Rechte und Pflichten<br />
Die Treugeber übernehmen die auf ihre Beteiligung<br />
entfallende Einlageverpflichtung des<br />
Treuhänders. Im Gegenzug erwerben sie anteilig<br />
die Rechte des Treuhänders aus seinem<br />
Kommanditanteil. Der Treuhänder übt grundsätzlich<br />
alle Rechte und Pflichten als Kommanditist<br />
der Gesellschaft ausschließlich nach<br />
den schriftlichen Weisungen der Treugeber<br />
aus, wobei er die auf seinen Gesellschaftsanteil<br />
entfallenden Rechte, insbesondere die<br />
Stimmrechte, für die Treugeber je nach Weisung<br />
auch unterschiedlich ausüben kann.<br />
Erteilt der Treugeber keine schriftliche Weisung,<br />
ist der Treuhänder berechtigt, das<br />
Stimmrecht nach eigenem pflichtgemäßen<br />
Ermessen auszuüben.<br />
Die Haftung des Treuhänders ist, soweit<br />
gesetzlich zulässig, beschränkt. Für die<br />
Geltendmachung von Ansprüchen gegen<br />
den Treuhänder gilt eine Ausschlussfrist von<br />
sechs Monaten ab Kenntniserlangung.<br />
Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate<br />
zum Jahresende. Bei Beendigung des Treuhandvertrages<br />
geht der Kommanditanteil des<br />
Treuhänders in Höhe der vom Treugeber übernommenen<br />
Einlage auf den Treugeber oder<br />
einen von diesem bestimmten Dritten über.<br />
Unbeschadet seiner sonstigen Rechte kann<br />
der Treugeber die Übertragung des auf ihn<br />
entfallenden Kommanditanteils des Treuhänders<br />
verlangen, mit der Maßgabe, dass der<br />
Treuhänder ab Beginn der Mitgliedschaft des<br />
Treugebers die Kommanditbeteiligung des<br />
Treugebers unter Fortgeltung der hierauf<br />
entsprechend anwendbaren Vorschriften des<br />
Treuhandvertrages in offener Stellvertretung<br />
verwaltet.<br />
Vergütung<br />
Der Treuhänder erhält von der Fondsgesellschaft<br />
für die treuhänderische Übernahme<br />
der Kommanditanteile in den Geschäftsjahren<br />
2007 und 2008 eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 0,07 % der zum Ende des je-
100<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
weiligen Geschäftsjahres von Anlegern gezeichneten<br />
Einlage, fällig jeweils anteilig<br />
zum Ende eines Kalenderquartals und berechnet<br />
nach dem jeweiligen Zeichnungsstand.<br />
In den darauf folgenden Geschäftsjahren<br />
erhält er von der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,07 % des Kommanditkapitals<br />
am Fälligkeitstag, fällig jeweils anteilig<br />
zum Ende eines Kalenderquartals. Hinzu<br />
kommt jeweils die hierauf anfallende<br />
Umsatzsteuer.<br />
Bei einem von Anlegern gezeichneten<br />
Kommanditkapital von 20 Mio. € beträgt<br />
die Vergütung somit nach der Prognose<br />
über die gesamte Dauer der Fondsgesellschaft<br />
564 T€ (einschließlich Umsatzsteuer).<br />
Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt<br />
ermittelte Verbraucherpreisindex nach dem<br />
01.01.2007 oder nach der letzten Anpassung<br />
der Vergütung um mindestens 2,5 %,<br />
so ist der Treuhänder befugt – und im Falle<br />
gesunkener Verbraucherpreise verpflichtet –<br />
seine Vergütung im gleichen Verhältnis neu<br />
festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch<br />
Erklärung gegenüber dem Beirat; ist kein<br />
Beirat gewählt, erfolgt die Festsetzung durch<br />
eine der Mitteilung des Jahresabschlusses<br />
beizufügende Erklärung. Die Festsetzung gilt<br />
rückwirkend ab dem Fälligkeitstermin, zu dem<br />
erstmals die Voraussetzungen für eine Anpassung<br />
vorlagen; im Falle einer Erhöhung<br />
der Vergütung kann sie auch auf einen späteren<br />
Fälligkeitstermin verschoben werden.<br />
Interessenkonflikte<br />
Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditbeteiligungen<br />
auch für andere Treugeber treuhänderisch<br />
zu übernehmen und zu verwalten<br />
sowie Treuhandaufgaben und ähnliche Aufgaben<br />
bei anderen Gesellschaften und für<br />
andere Personen wahrzunehmen. In besonderen<br />
Fällen kann die aus der Gesellschafterstellung<br />
herrührende Treuepflicht des Treuhandkommanditisten<br />
der Wahrnehmung der<br />
Interessen der Treugeber entgegenstehen.<br />
Sonstige Interessenkonflikte bestehen nicht.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
Firma, Sitz<br />
Die SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Sitz: München, Geschäftsanschrift:<br />
Effnerstraße 48, 81925 München)<br />
ist von der Fondsgesellschaft mit der Mittelverwendungskontrolle<br />
betraut.<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
ist der von der<br />
Fondsgesellschaft mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
geschlossene Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
gibt bei Vorliegen der von<br />
ihm zu prüfenden formalen Auszahlungsvoraussetzungen<br />
Verfügungen über die auf<br />
dem von der Fondsgesellschaft und dem<br />
Mittelverwendungskontrolleur eingerichteten<br />
Konto („Und-Konto“) bereitgestellten<br />
Einlagen der Anleger frei. Eine Überwachung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten oder der<br />
Investitionen in Zielfonds über den nachfolgend<br />
beschriebenen Umfang hinaus ist nicht<br />
Gegenstand des Mittelverwendungskontrollvertrages.<br />
Rechte und Pflichten<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt<br />
und verpflichtet, einer Auszahlung<br />
vom „Und-Konto“ zuzustimmen, wenn<br />
Zahlungen von Vergütungen und Kosten<br />
den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechen oder wenn an Anleger Einlage<br />
oder Agio zurückzuerstatten oder ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen<br />
ist oder wenn fällige gesetzliche Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft zu begleichen sind.<br />
Zur Anschaffung von Anlageobjekten stimmt<br />
der Mittelverwendungskontrolleur einer<br />
Auszahlung zu, wenn das Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft 3 Mio. € überschritten hat<br />
und die schriftliche Zustimmung des Beirats<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH vorliegt.
RECHTLICHE ANGABEN<br />
101<br />
Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
ist, soweit gesetzlich zulässig, beschränkt.<br />
Der Vertrag ist bis zum 31.05.2008 befristet.<br />
Er verlängert sich gegebenenfalls um die<br />
Dauer der Verlängerung der Zeichnungsfrist.<br />
Vergütung<br />
Der Beauftragte erhält für die Übernahme<br />
der Mittelverwendungskontrolle von der<br />
Fondsgesellschaft eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,06 % der von Anlegern gezeichneten<br />
Einlage, fällig nach Platzierungsstand. Bei<br />
einem von Anlegern gezeichneten Kommanditkapital<br />
von 20 Mio. € beträgt die Vergütung<br />
somit einmalig 12.000 €.<br />
Interessenkonflikte<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur übernimmt<br />
ähnliche Aufgaben bei anderen<br />
Gesellschaften. In besonderen Fällen kann<br />
es zu einem Widerstreit von Interessen<br />
einzelner Anleger mit dem vom Mittelverwendungskontrolleur<br />
wahrzunehmenden<br />
Gesellschaftsinteresse kommen. Sonstige<br />
Interessenkonflikte bestehen nicht.<br />
Sonstige Personen<br />
Sonstige Personen haben die Herausgabe<br />
oder den Inhalt des Prospekts oder die Abgabe<br />
oder den Inhalt des Angebots nicht<br />
wesentlich beeinflusst.<br />
Wichtige Funktionen<br />
und Beteiligte<br />
Fondsgesellschaft/Emittent<br />
Firma<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH &<br />
Co. KG<br />
Funktion<br />
Fondsgesellschaft; Halten und Verwalten<br />
eines aus Beteiligungen an geschlossenen<br />
Private-Equity-Dachfonds und Beteiligungen<br />
an in- und ausländischen geschlossenen<br />
Immobilienfonds sowie sonstigen Vermögensgegenständen<br />
bestehenden Anlageportfolios.<br />
Sitz und Geschäftsanschrift<br />
Neugablonzer Str. 1 - 11,<br />
93073 Neutraubling<br />
Beginn<br />
31.03.2007<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Regensburg HRA 7638<br />
eingetragen am 31.03.2007<br />
Persönlich haftender Gesellschafter<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH, Neutraubling<br />
(Kreis Regensburg)<br />
Kommanditist<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, Neutraubling<br />
(Geschäftsführender Kommanditist),<br />
Haftsumme 5.000 € (ohne Einlageverpflichtung)<br />
Geschäftsführung<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, Neutraubling<br />
(Geschäftsführender Kommanditist)<br />
Persönlich haftender Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Firma<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH<br />
Funktion<br />
Persönlich haftender Gesellschafter der<br />
Fondsgesellschaft (Komplementär)<br />
Sitz und Geschäftsanschrift<br />
Neugablonzer Str. 1 - 11,<br />
93073 Neutraubling<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Regensburg HRB 9863<br />
Stammkapital<br />
25.000 €
102<br />
RECHTLICHE ANGABEN<br />
Gesellschafter<br />
<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG, München<br />
Dr. Werner Bauer, Neutraubling<br />
Geschäftsführung<br />
Dr. Werner Bauer, Neutraubling<br />
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf,<br />
München<br />
Geschäftsführender Kommanditist der<br />
Fondsgesellschaft/Anbieter<br />
Firma<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
Funktion<br />
Anbieter, Geschäftsführung, Auswahl und<br />
Abwicklung der Beteiligungsinvestitionen<br />
und der sonstigen Maßnahmen des Investitionsplans,<br />
Verwaltung der Fondsgesellschaft,<br />
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit<br />
Sitz und Geschäftsanschrift<br />
Neugablonzer Str. 1 - 11,<br />
93073 Neutraubling<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht Regensburg HRB 9864<br />
Stammkapital<br />
25.000 €<br />
Gesellschafter<br />
<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG, München<br />
Dr. Werner Bauer, Neutraubling<br />
Geschäftsführung<br />
Dr. Werner Bauer, Neutraubling<br />
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf,<br />
München<br />
Treuhandkommanditist<br />
Firma<br />
PTM Portfolio Treuhand München<br />
Vermögensverwaltung GmbH<br />
Funktion<br />
Treuhandkommanditist, treuhänderisches<br />
Halten der Kommanditbeteiligung<br />
Sitz und Geschäftsanschrift<br />
Dr.-Max-Str. 15, 82031 Grünwald<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München HRB 156 204<br />
Stammkapital<br />
25.000 €<br />
Geschäftsführer<br />
Dr. Justin von Kessel, München<br />
Geschäftsanschrift: Dr.-Max-Str. 15, 82031<br />
Grünwald<br />
Gesellschafter<br />
PE Private Equity Treuhand Vermögensverwaltung<br />
GmbH, München<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Firma<br />
SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Funktion<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Sitz und Geschäftsanschrift<br />
Effnerstr. 48, 81925 München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München HRB 111 744<br />
Stammkapital<br />
100.000 DM (51.129 €)<br />
Gesellschafter<br />
Geschäftsführende Gesellschafter sind<br />
ausschließlich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater<br />
und Rechtsanwälte, deren Namen und<br />
Wohnorte ernsthaften Interessenten auf<br />
Nachfrage bekannt gegeben werden.<br />
Eigenkapitalbeschaffung<br />
Firma<br />
<strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
für internationale Vermögensanlagen<br />
mbH
RECHTLICHE ANGABEN<br />
103<br />
Funktion<br />
Vermittlung der Anteile<br />
Sitz und Geschäftsanschrift<br />
Leopoldstraße 7, 80802 München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München HRB 57844<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
Stammkapital<br />
500.000 DM (255.646 €)<br />
Geschäftsführung<br />
Harald von Scharfenberg, München<br />
Andreas Graf von Rittberg, München<br />
Robert List, Ergolding<br />
Wolfgang Müller, Neu-Ulm<br />
Geschäftsanschrift der Geschäftsführer:<br />
Leopoldstraße 7, 80802 München<br />
Gesellschafter<br />
<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG, München<br />
Es können auch andere ausgewählte<br />
Vertriebe mit der Vermittlung der Anteile<br />
beauftragt werden.<br />
Besondere Umstände<br />
Die <strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG (Sitz:<br />
München) ist Gesellschafterin der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH (geschäftsführender<br />
Gesellschafter und Gründungsgesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft) sowie Gesellschafterin<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH (persönlich<br />
haftender Gesellschafter und Gründungsgesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft)<br />
mit einer Beteiligung von jeweils 50 %. Sie<br />
ist zugleich Gesellschafterin der <strong>BVT</strong> Beratungs-,<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
für internationale Vermögensanlagen<br />
mbH (Vertriebspartner der Fondsgesellschaft)<br />
mit einer Beteiligung von 100 %.<br />
Die Deutsche Postbank AG (Sitz: Bonn) wird<br />
Aufgaben beim Vertrieb der Anteile übernehmen<br />
und entsendet ein Mitglied in den<br />
Beirat der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
(geschäftsführender Gesellschafter und<br />
Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft).<br />
Herr Dr. Werner Bauer (Geschäftssitz:<br />
Neutraubling, Kreis Regensburg) ist Geschäftsführer,<br />
Mitglied des Beirats und<br />
Gesellschafter der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH (geschäftsführender Gesellschafter<br />
und Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft)<br />
sowie Geschäftsführer und Gesellschafter<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH<br />
(persönlich haftender Gesellschafter und<br />
Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft)<br />
mit einer Beteiligung von jeweils 50 %.<br />
Herr Tibor von Wiedebach und Nostitz-<br />
Jänkendorf ist Geschäftsführer und Mitglied<br />
des Beirats der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management<br />
GmbH (geschäftsführender Gesellschafter<br />
und Gründungsgesellschafter der Fondsgesellschaft)<br />
sowie Geschäftsführer der <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH (persönlich haftender<br />
Gesellschafter und Gründungsgesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft). Er ist zugleich<br />
Mitglied der Geschäftsführung der<br />
<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG.<br />
Vereinbarungen über Provisionen, Kommissionen,<br />
Rabatte oder sonstige Rückgewähr,<br />
die nicht dem Anlageobjekt oder der Vermögensanlage<br />
zugute kommen, Kompensationsgeschäfte<br />
oder Ergebnisbeteiligungen,<br />
die nicht in diesem Prospekt genannt sind,<br />
bestehen nach Kenntnis des Anbieters nicht.<br />
Deutsche<br />
Postbank AG<br />
Beirat der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH:<br />
Das Recht und die Pflicht zur<br />
Entsendung von Beiratsmitgliedern<br />
ist für die Dauer der<br />
Investitionsphase zwischen<br />
der Deutsche Postbank AG, der<br />
<strong>BVT</strong> Holding GmbH & Co. KG<br />
und Herrn Dr. Werner Bauer<br />
vertraglich vereinbart.
104 STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die steuerliche Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
beruht auf den Steuergesetzen<br />
sowie der veröffentlichten Verwaltungsauffassung<br />
und Rechtsprechung zum Zeitpunkt<br />
der Prospektherausgabe. Die nachfolgenden<br />
Angaben können nicht sämtliche steuerlichen<br />
Aspekte berücksichtigen, die sich aus<br />
der persönlichen Situation des Anlegers<br />
ergeben. Es wird daher dringend empfohlen,<br />
sich wegen der persönlichen Steuerfolgen<br />
fachkundig beraten zu lassen. Die Feststellung<br />
der Besteuerungsgrundlagen obliegt<br />
dem Finanzamt. Zudem unterliegen Gesetzgebung,<br />
Rechtsprechung und die Auffassung<br />
der Finanzverwaltung ständigen Änderungen,<br />
die sich auch nachteilig für den<br />
Steuerpflichtigen auswirken können. Im<br />
Übrigen wird auf ergänzende Anmerkungen<br />
unter Abschnitt ‚Risikohinweise / Steuerliche<br />
Risiken‘, S. 22 verwiesen.<br />
Am 14.03.2007 hat das Kabinett einen<br />
Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />
2008 verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren<br />
soll bis zur Sommerpause<br />
2007 abgeschlossen sein. Nach dem Gesetzentwurf<br />
soll u. a. die bisher bestehende Veräußerungsfrist<br />
bei der Besteuerung privater<br />
Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen<br />
gestrichen werden. Damit ergibt sich zukünftig<br />
eine Besteuerung unabhängig von<br />
der Haltedauer beim Anleger. Neben zahlreichen<br />
anderen Änderungen sind u. a.<br />
folgende grundlegende Änderungen<br />
geplant:<br />
£ Einführung einer Abgeltungssteuer ab<br />
dem 01.01.2009 auf alle privaten<br />
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne<br />
in Höhe von 25 %<br />
£ Festhalten an der Gewerbesteuer<br />
£ Absenken des Unternehmensteuersatzes<br />
auf unter 30 %<br />
£ Begünstigung nicht entnommener<br />
Gewinne bei Personengesellschaften zur<br />
Gleichbehandlung von Kapitalgesellschaften<br />
£ Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen<br />
u. a. durch Verbreiterung der<br />
Bemessungsgrundlage<br />
£ Abänderung des Halbeinkünfteverfahrens<br />
zum Teileinkünfteverfahren (40%<br />
Steuerfreiheit).<br />
Bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens<br />
können sich noch zum Teil erhebliche<br />
Änderungen einstellen.<br />
Eine Haftung für die von der Fondsgesellschaft<br />
angestrebte steuerliche Behandlung<br />
kann daher nicht übernommen werden. Bei<br />
den nachfolgenden Ausführungen wird<br />
davon ausgegangen, dass sich die Treuhand-<br />
Kommanditbeteiligung im Privatvermögen<br />
eines inländischen Anlegers befindet.<br />
Allgemeines<br />
Die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />
& Co. KG (Fondsgesellschaft) ist eine Kommanditgesellschaft,<br />
d. h. eine Personengesellschaft.<br />
Sie ist daher bezüglich der Einkommensteuer<br />
kein eigenes Steuersubjekt,<br />
dies sind vielmehr die Anleger. Lediglich<br />
für die Bestimmung der Einkunftsart und<br />
die Ermittlung der Einkünfte wird auf die<br />
Fondsgesellschaft abgestellt. Die Anleger<br />
beteiligen sich über einen Treuhänder, der<br />
als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen wird, an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG. Gemäß<br />
Gesellschaftsvertrag und Treuhandvertrag<br />
werden die Anleger (Treugeber) im Innenverhältnis<br />
hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen<br />
Beteiligungsrechte sowie der Ausübung der<br />
Kontroll- und Stimmrechte so gestellt wie<br />
unmittelbar beteiligte Kommanditisten. Die<br />
Treugeber werden nachfolgend als Gesellschafter<br />
oder Kommanditisten bezeichnet.<br />
Einkommensteuer<br />
Einkunftsart und Einkunftsermittlung<br />
Die Gesellschaft wird neben der etwaigen<br />
Ausreichung von partiarischen Darlehen<br />
unmittelbar bzw. mittelbar über einen<br />
Treuhänder gehaltene Fondsanteile an
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
105<br />
vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaften<br />
mit einer langfristigen Investitionsabsicht<br />
erwerben und verwalten.<br />
Auf Ebene der Fondsgesellschaft sollen<br />
neben der Ausreichung von partiarischen<br />
Darlehen oder durch den etwaigen Kauf<br />
von nicht zirkulationsfähigen Zertifikaten<br />
planmäßig nur in geringem Umfang eigene<br />
Einkünfte erzielt werden. Bei den Einkünften<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft wird es sich<br />
primär um Zinseinkünfte handeln. Die<br />
Fondsgesellschaft unterhält damit selbst<br />
keinen Gewerbebetrieb. Sie wird voraussichtlich<br />
auch nur solche Beteiligungen<br />
eingehen, die ebenfalls steuerlich als<br />
vermögensverwaltend zu qualifizieren sind.<br />
Vor dem Erwerb weiterer Zielfonds entstehen<br />
auf Ebene der Fondsgesellschaft bereits<br />
Einkünfte aus der Verzinsung der Einlagen<br />
der Anleger. Diese werden durch steuerlich<br />
abzugsfähige Werbungskosten gemindert,<br />
die auch vor dem Erwerb weiterer Zielfonds<br />
entstehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass<br />
mit der geplanten Einführung der Abgeltungssteuer<br />
auch die Einführung eines<br />
Werbungsausgabenabzugsverbots geplant<br />
ist. Das heißt bei Beantragung des zur Einführung<br />
vorgesehenen Wahlveranlagungsverfahrens<br />
kann nur der Sparerpauschbetrag<br />
(voraussichtlich EUR 801,00) als Werbungskosten<br />
geltend gemacht werden. Nach bisherigem<br />
Recht sind Kosten, die im Zusammenhang<br />
mit der Beteiligung an einem Zielfonds<br />
entstehen, auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
auch nicht abzugsfähig, sondern allenfalls<br />
als sog. Sonderwerbungskosten auf<br />
Ebene des Zielfonds zu berücksichtigen. Die<br />
Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom<br />
20.10.2003 zur Behandlung von geschlossenen<br />
Fonds dargelegt, dass Kosten für<br />
Eigenkapitalvermittlung, Marketing etc. nur<br />
in eingeschränktem Umfang sofort als abzugsfähige<br />
Werbungskosten geltend gemacht<br />
werden dürfen und im Übrigen als<br />
Anschaffungsnebenkosten mit den erworbenen<br />
Wirtschaftsgütern aktiviert werden<br />
müssen. Deshalb muss damit gerechnet<br />
werden, dass die Finanzverwaltung einen<br />
sofortigen Abzug dieser Kosten als Werbungskosten<br />
nicht anerkennen wird. Dem<br />
Anleger werden daher voraussichtlich keine<br />
negativen Einkünfte in bedeutendem<br />
Umfang zur Verrechnung mit anderen<br />
positiven Einkünften zugerechnet werden<br />
können.<br />
In einer Verfügung vom 08.01.2007 vertrat<br />
die OFD Rheinland (AZ: S-2241-1002-St<br />
222) für den Ansatz von Anschaffungskosten<br />
und Werbungskosten bei Venture<br />
Capital- und Private Equity Fonds die<br />
Auffassung, dass die Regelungen des sog.<br />
Fondskostenerlasses (BMF Schreiben vom<br />
20.10.2003; BSt.Bl. 2003, I, S. 546) anzuwenden<br />
sind. Demnach ist bei entsprechender<br />
Anwendung die Fondsgesellschaft<br />
immer dann als Erwerber anzusehen, wenn<br />
ihr ein einheitliches Vertragswerk vorgegeben<br />
wird und die Gesellschafter in ihrer<br />
gesellschaftsrechtlichen Verbundenheit keine<br />
Möglichkeit haben hierauf Einfluss zu nehmen.<br />
Damit sind nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
unter entsprechender Anwendung<br />
bei der Fondsgesellschaft alle Aufwendungen,<br />
die auf den Erwerb der Beteiligung<br />
gerichtet sind und wirtschaftlich in die<br />
Investitionsphase fallen, den Anschaffungskosten<br />
zuzuordnen. Dies gilt insbesondere<br />
für:<br />
£ Gründungskosten<br />
£ Kosten der Fondskonzeption<br />
£ Prospektierung und Marketing<br />
£ Eigenkapitalvermittlungsprovisionen<br />
£ Rechtsberatungskosten<br />
£ Haftungs- und Managementvergütungen<br />
£ Treuhandvergütungen<br />
Nach der vorstehend beschriebenen Verwaltungsmeinung<br />
können bei entsprechender<br />
Anwendung auf die Fondsgesellschaft auch<br />
weitere Aufwendungen, die nach diesen<br />
Grundsätzen nicht den Anschaffungskosten<br />
zuzuordnen sind, nicht als Werbungskosten<br />
bei den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
berücksichtigt werden, weil bei diesen Fonds<br />
die Absicht zur Erzielung von Wertsteigerungen<br />
im Vordergrund steht.
106<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />
welche durch<br />
die Zeichnung der Fondsgesellschaft bei Zielfonds<br />
ausgelöst werden, an die Fondsgesellschaft<br />
zur Reduzierung der ursprünglichen<br />
Zeichnungsbeträge erstattet werden (Anschaffungskostenminderung).<br />
Der Anbieter<br />
geht davon aus, dass es sich bei der Erstattung<br />
um Anschaffungskostenminderungen<br />
handelt und insoweit keine steuerpflichtigen<br />
Einkünfte vorliegen.<br />
Die Gesellschafter erzielen mit ihrer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung gem. § 21<br />
Abs. 1 Nr. 1 EStG oder Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
(§ 20 EStG) oder Einkünfte<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
(§ 23 EStG).<br />
Zahlungen einer Bank auf Zertifikate unterliegen<br />
nach derzeitigem Recht als Kapitaleinkünfte<br />
der Besteuerung, sofern sie als<br />
Finanzinnovation einzustufen sind. Grundvoraussetzung<br />
für eine Einstufung als Finanzinnovation<br />
ist, dass eine sonstige Forderung<br />
i. S. v. § 20 Abs.1 Nr.7 EStG vorliegt und<br />
mindestens eine der folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllt ist:<br />
£ die Rückzahlung des Kapitalvermögens<br />
wird zugesagt,<br />
£ die Rückzahlung des Kapitalvermögens<br />
wird gewährt,<br />
£ ein Entgelt für die Überlassung des<br />
Kapitalvermögens zur Nutzung wird<br />
zugesagt, oder<br />
£ ein Entgelt für die Überlassung des<br />
Kapitalvermögens zur Nutzung wird<br />
gewährt.<br />
Zusätzlich ist für die Einstufung als Finanzinnovation<br />
die Erfüllung einer der Voraussetzungen<br />
nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a<br />
bis d EStG notwendig. Hierbei handelt es<br />
sich um die sog. Ausstattungsmerkmale von<br />
Finanzinnovationen, die bei Zertifikaten<br />
regelmäßig erfüllt sind. Aus diesem Grund<br />
ist es für die steuerliche Einordnung von<br />
Zertifikaten entscheidend, ob eine Entgeltzahlung<br />
oder die Kapitalrückzahlung<br />
zugesagt oder gewährt wird. Durch das<br />
Merkmal der Gewährung sollen nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung Fälle<br />
erfasst werden, in denen ohne eine ausdrückliche<br />
oder stillschweigende Vereinbarung<br />
eine Entgeltzahlung oder die Kapitalrückzahlung<br />
auf Grund der Ausgestaltung<br />
der Kapitalanlage sicher ist.<br />
Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />
2008 wird erst für Verkäufe<br />
von Anteilen und Wertpapieren (u. a.<br />
auch Zertifikate), die nach dem 31.12.2008<br />
erworben werden, die bisherige Steuerfreiheit<br />
von den „Spekulationsgeschäften nach<br />
Ablauf der Jahresfrist“ abgeschafft und der<br />
Abgeltungssteuer unterworfen.<br />
Hinsichtlich der prognostizierten Investitionen<br />
im Wege von partiarischen Darlehen<br />
liegen ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
vor. Soweit diese an Gesellschaften mit<br />
Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
vergeben werden, hat hierbei Deutschland<br />
regelmäßig das Besteuerungsrecht, der<br />
ausländische Staat regelmäßig aber das<br />
Recht auf Einbehalt einer Quellensteuer (z. B.<br />
USA 15 % bei partiarischen Darlehen und<br />
Dividenden für Streubesitzanteile). Bei der<br />
deutschen Besteuerung hat jeder Gesellschafter<br />
die Möglichkeit, sich für die Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung der Quellensteuer<br />
zwischen der im Einkommensteuergesetz<br />
geregelten Anrechnungs- oder Abzugsmethode<br />
zu entscheiden. Wegen der<br />
sich hieraus ergebenden persönlichen<br />
Steuerfolgen sollte sich jeder Gesellschafter<br />
fachkundig beraten lassen.<br />
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
sowie aus Kapitalvermögen werden als<br />
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />
ermittelt. Neben den Einnahmen<br />
und den Werbungskosten, die auf<br />
Ebene der jeweiligen Zielfondsgesellschaft<br />
anfallen, werden noch Werbungskosten, die<br />
im Zusammenhang mit der Beteiligung der
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
107<br />
Fondsgesellschaft stehen (sogenannte<br />
Sonderwerbungskosten), berücksichtigt.<br />
Hierbei wird sowohl die Gesellschaftsebene<br />
der Fondsgesellschaft als auch die Gesellschafterebene<br />
der Fondsgesellschaft berücksichtigt.<br />
Hierunter fallen z. B. Zinsen oder<br />
sonstige Kosten einer etwaigen Anteilsfinanzierung<br />
oder auch Beraterhonorare eines Gesellschafters<br />
bzw. die Kosten der Kapitalerhöhung<br />
der Fondsgesellschaft, sofern diese<br />
nicht nach Maßgabe des sog. Fondserlasses<br />
vom 20.10.2003 als Anschaffungskosten zu<br />
behandeln sind. Die Ermittlung der Einkünfte<br />
erfolgt nach § 11 EStG, wonach Einnahmen<br />
und Ausgaben grundsätzlich im Zeitpunkt<br />
des Zu- bzw. Abflusses anzusetzen<br />
sind. Hiervon abweichend sind Anschaffungsund<br />
Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern<br />
(Grund und Boden, Gebäude und andere<br />
Anlagen) nicht im Zeitpunkt des Abflusses,<br />
sondern über die Nutzungsdauer verteilt<br />
im Rahmen von Absetzungen für Abnutzungen<br />
(Abschreibungen) anzusetzen. Eine Abschreibung<br />
auf Grund und Boden kommt jedoch<br />
nicht in Betracht. Im steuerlichen Ergebnis<br />
der erworbenen Fondsanteile sind ggf. die<br />
Abschreibungen aus der Ergänzungsbilanz,<br />
die sich aus der Differenz der Kaufpreise der<br />
erworbenen Fondsanteile und den übernommenen<br />
Kapitalkonten ermitteln, enthalten.<br />
Privates Veräußerungsgeschäft<br />
Während die laufenden Erträge, die den<br />
Kommanditisten in Form von Dividenden,<br />
Zinsen, Mieten etc. zufließen, bei diesen als<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen bzw. aus<br />
Vermietung und Verpachtung steuerlich zu<br />
erfassen sind, sind Veräußerungsgewinne,<br />
sofern der Kommanditist seine Beteiligung<br />
im Privatvermögen hält, grundsätzlich nicht<br />
steuerbar. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn<br />
es sich um ein so genanntes privates Veräußerungsgeschäft<br />
i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1<br />
EStG handelt. Ein Gewinn ist dann und<br />
soweit steuerpflichtig, als der Kommanditist<br />
seine Anteile an der Fondsgesellschaft oder<br />
diese ihren Anteil an dem Anlageprogramm<br />
(z. B. Private Equity Dachfonds oder ein<br />
Zertifikatefonds) oder dieses eine Beteiligung<br />
an dem Zielunternehmen innerhalb eines<br />
Jahres seit Anschaffung der Beteiligung<br />
veräußert (§ 23 Abs. 1 S. 4 und 5 EStG). Bei<br />
Veräußerung von Grundstücken i. S. des<br />
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG bzw. bei einer<br />
Veräußerung von Anteilen an einer grundstücksverwaltenden<br />
Personengesellschaft<br />
verlängert sich die Frist auf zehn Jahre. Da<br />
das Beteiligungsangebot darauf angelegt<br />
ist, dass die mittelbare Beteiligung an den<br />
Zielunternehmen sowie sonstige Wertpapiere<br />
ca. drei bis sieben Jahre bzw. Grundstücke<br />
länger als zehn Jahre gehalten werden<br />
sollen, wird im Regelfall der Steuertatbestand<br />
nicht erfüllt sein. Gleiches gilt für<br />
Gewinnfeststellungen aus der Beteiligung an<br />
grundstücksverwaltenden Personengesellschaften,<br />
da diese ihre Immobilien regelmäßig<br />
nach Maßgabe der gleichen Kriterien<br />
grundsätzlich nicht vorzeitig veräußern dürfen.<br />
Dividenden aus – zur Vermeidung von<br />
Gewerblichkeitsrisiken – zwischengeschalteten<br />
Kapitalgesellschaften unterliegen dem<br />
Halbeinkünfteverfahren und sind im Ergebnis<br />
zur Hälfte steuerpflichtig.<br />
Aufgrund des jedem Gesellschafter zustehenden<br />
Rechts auf Kapitalerhöhung, ergibt sich<br />
eine „Verwässerung“ der Gesellschaftsanteile<br />
der Gesellschafter, die an der Kapitalerhöhung<br />
nicht teilnehmen. Soweit hierdurch eine<br />
„Anschaffung“ der an der Kapitalerhöhung<br />
teilnehmenden Gesellschafter zu sehen ist,<br />
läge auch eine Veräußerung vor. Eine Anschaffung<br />
setzt eine Erwerbshandlung voraus.<br />
Bei der Konkretisierung eines Bezugsrechts<br />
fehlt es an einer Erwerbshandlung<br />
(HHR § 23 TZ 145). Die Finanzverwaltung<br />
könnte hierzu eine andere Auffassung vertreten.<br />
In diesem Fall wäre der jeweils „fiktive“<br />
Veräußerungsgewinn aufgrund einer jeden<br />
Kapitalerhöhung zu berechnen. Nach der<br />
überschlägigen Berechnung durch den Anbieter<br />
liegt dieser einem Steuerpflichtigen<br />
zuzurechnende „fiktive“ Gewinn regelmäßig<br />
unter der Freigrenze von 512 EUR, auch soweit<br />
hierdurch eine Verlängerung der Fristen<br />
nach § 23 Abs.1 Nr. 1 EStG ausgelöst wird.
108<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass<br />
keine kurzfristigen Eigenhandelserfolge erzielt<br />
werden, da die Beteiligungen voraussichtlich<br />
mindestens über die gesetzlichen<br />
Zeiträume gehalten werden sollen.<br />
Wird zur Vermeidung einer gewerblichen<br />
Infizierung der Fondsgesellschaft bzw. der<br />
Zielfonds, an denen sich die Fondsgesellschaft<br />
beteiligt, oder aus anderen Gründen<br />
eine Kapitalgesellschaft zwischengeschaltet,<br />
ist ein Gewinn, der bei Veräußerung einer<br />
Beteiligung an einem Zielunternehmen<br />
realisiert wird, auf der Ebene der Kapitalgesellschaft<br />
unabhängig von der Höhe der<br />
Beteiligung grundsätzlich zu 95 % körperschaftsteuerfrei,<br />
soweit es sich um Veräußerungsgewinne<br />
i. S. v. § 8b Abs. 2 KStG<br />
handelt. Hinsichtlich der Zuordnung der<br />
Steuerhoheit und der detaillierten Berechnung<br />
können sich aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen<br />
weitere Besonderheiten<br />
einstellen. Im Fall der Zwischenschaltung<br />
inländischer Personengesellschaften<br />
gilt die körperschaftsteuerliche<br />
Befreiung auf derartige Veräußerungsgewinne<br />
an Kapitalgesellschaften auch für<br />
die Gewerbesteuer.<br />
Erfolgt die Zwischenschaltung einer Kapitalgesellschaft<br />
z. B. in der Weise, dass diese in<br />
gewerbliche Grundstücksgeschäfte investiert,<br />
sind der Kapitalgesellschaft hieraus zufließende<br />
Gewinne körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig.<br />
Für den Kommanditisten sind<br />
die ihm zufließenden Kapitalerträge gemäß<br />
§ 3 Nr. 40 a EStG nach dem Halbeinkünfteverfahren<br />
zur Hälfte steuerpflichtig. Gleichzeitig<br />
kann der Anleger allerdings auch lediglich<br />
50 % seiner diesbezüglichen Aufwendungen<br />
steuermindernd ansetzen (§ 3 c EStG).<br />
Die Erträge aus Zinsen sowie aus Vermietung<br />
und Verpachtung sind dagegen voll steuerpflichtig.<br />
Soweit die Fondsgesellschaft von der im<br />
Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Möglichkeit<br />
Gebrauch macht, Zertifikate zu erwerben,<br />
sind folgende steuerliche Rahmenbedingungen<br />
zu beachten: Für Zwecke der<br />
Besteuerung von Zertifikaten ist zu unterscheiden,<br />
ob diese als steuerpflichtige<br />
Finanzinnovation nach § 20 Abs.1 Nr.7 EStG<br />
oder im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte<br />
nach § 23 EStG zu behandeln sind.<br />
Finanzinnovationen sind voll steuerpflichtig,<br />
wohingegen Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
nach Ablauf der Haltefrist<br />
von einem Jahr nicht besteuert werden.<br />
Nach Auffassung der Finanzverwaltung<br />
erfolgt eine Einstufung als steuerpflichtige<br />
Finanzinnovation regelmäßig dann, wenn<br />
diese als Kapitalforderung anzusehen ist und<br />
die Rückzahlung des Kapitalvermögens oder<br />
ein Entgelt für die Überlassung des Kapitalvermögens<br />
zur Nutzung zugesagt oder<br />
gewährt worden ist, auch wenn die Höhe<br />
des Entgelts von einem ungewissen Ereignis<br />
abhängt. Nach § 20 Abs.1 Nr.7 Satz 2 EStG<br />
sind Finanzinnovationen unabhängig von<br />
der Bezeichnung und der zivilrechtlichen<br />
Ausgestaltung der Kapitalanlage steuerpflichtig.<br />
Eine Rechtsprechung zu diesen<br />
Abgrenzungsfragen und/oder etwaiger Umgehungsgestaltungen<br />
nach § 42 AO hat sich<br />
bisher noch nicht entwickelt.<br />
Nach dem derzeit vorliegenden Gesetzentwurf<br />
zur Unternehmensteuerreform werden<br />
voraussichtlich Zertifikatserwerbe wie auch<br />
die über Dach- und Zielfonds mittelbar<br />
zuzurechnenden Beteiligungen an Zielunternehmen,<br />
die nach dem 31.12.2008 getätigt<br />
werden, künftig einer pauschalen Abgeltungssteuer<br />
(voraussichtlich 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag)<br />
unterworfen. Bei Erwerben<br />
vor dem 31.12.2008 sollen die bisherigen<br />
Grundsätze zur Steuerfreiheit privater<br />
Veräußerungsgeschäfte nach Ablauf der<br />
einjährigen Spekulationsfrist fortgelten.<br />
Wesentliche Beteiligung<br />
Nach § 17 EStG gehört zu den Einkünften<br />
aus Gewerbebetrieb auch der Gewinn aus<br />
der Veräußerung von Anteilen an einer<br />
Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer<br />
innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital<br />
der Gesellschaft wesentlich, d. h. mit<br />
mindestens 1 % beteiligt war. Für die Er-
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
109<br />
mittlung der Wesentlichkeitsgrenze wird die<br />
Kapitalgesellschaftsbeteiligung, die die<br />
Personengesellschaft hält, verhältnismäßig<br />
den Kommanditisten zugerechnet. Eine<br />
Steuerpflicht entsteht somit nur dann, wenn<br />
der mittelbare Anteil des einzelnen Kommanditisten<br />
an einem Zielunternehmen die<br />
Wesentlichkeitsgrenze übersteigt.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft beinhaltet<br />
unter anderem den Erwerb und das<br />
Halten von Beteiligungen, die ihrerseits Anteile<br />
an Zielunternehmen erwerben. Eine<br />
Holdinggesellschaft, deren Tätigkeit lediglich<br />
im Erwerb und Halten von Beteiligungen an<br />
anderen Unternehmen besteht, begründet<br />
keine nachhaltige gewerbliche Tätigkeit i. S.<br />
des § 2 Abs. 1 UStG. Die Fondsgesellschaft<br />
kann daher auch die ihr in Rechnung gestellten<br />
Vorsteuerbeträge nicht abziehen.<br />
Die Mietumsätze der inländischen Immobilienfonds,<br />
an denen sich die Fondsgesellschaft<br />
beteiligt, sind in der Regel von der<br />
Umsatzsteuer befreit. Sobald Gebäudeteile<br />
zu unternehmerischen Zwecken vermietet<br />
werden, könnten diese Immobilienfonds die<br />
hieraus erzielten Mieten der Umsatzsteuer<br />
unterwerfen und dann die Vorsteuern aus<br />
den damit im Zusammenhang stehenden<br />
Bauleistungen und laufenden Aufwendungen<br />
abziehen.<br />
Gewerbesteuer<br />
Da die Gesellschaft voraussichtlich keine<br />
gewerblichen Einkünfte erzielen wird, unterliegt<br />
sie nicht der Gewerbesteuer. Im Falle<br />
einer Beteiligung über eine zwischengeschaltete<br />
Kapitalgesellschaft unterliegen Dividenden<br />
(Streubesitz) dort aus den Portfoliobzw.<br />
auch Zielunternehmen genannt sowie<br />
eventuelle Zinseinkünfte bei der zwischengeschalteten<br />
Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer.<br />
Originär gewerbliche Tätigkeit,<br />
gewerblicher Grundstückshandel<br />
Die steuerliche Konzeption geht davon aus,<br />
dass die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
GmbH & Co. KG keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
erzielt. Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
besteht aus längerfristigen Investitionen<br />
in die Bereiche Immobilien und<br />
Private Equity und ist ausschließlich auf die<br />
private Vermögensverwaltung ausgerichtet<br />
und darauf abgestellt, die Ausnutzung<br />
substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung<br />
und/oder die Vermögensnutzung<br />
durch Fruchtziehung aus zu erhaltenden<br />
Substanzwerten zu erreichen.<br />
Die Absicht, in Immobilien zu investieren,<br />
beruht ausschließlich auf dem Vorhaben der<br />
Erzielung von Mieteinnahmen; dabei werden<br />
Immobilien auch teilweise fremdfinanziert.<br />
Im Bereich der Immobilieninvestitionen sind<br />
derzeit mehrere Verfahren beim BFH anhängig<br />
zur Frage der Abgrenzung der privaten<br />
Vermögensverwaltung vom gewerblichen<br />
Grundstückshandel. Nach Auffassung der<br />
Finanzverwaltung (BMF vom 26.3.2004,<br />
IV A 6 – S 2240 – 46/04) überschreitet ein<br />
Steuerpflichtiger die Grenze der privaten<br />
Vermögensverwaltung und wird somit<br />
gewerblich dann tätig, wenn er eine so<br />
genannte große Immobilie innerhalb von<br />
5 Jahren nach dem Erwerb, also in einem<br />
engen zeitlichen Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb veräußert oder wenn er eine solche<br />
Immobilie zwar nach Ablauf der 5-Jahresfrist,<br />
jedoch vor Ablauf der 10-Jahresfrist<br />
veräußert und dabei Umstände hinzutreten,<br />
die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige<br />
bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung<br />
der Immobilie die Absicht hatte,<br />
diese vor Ablauf von 10 Jahren zu veräußern.<br />
Gleiches gilt für eine Personengesellschaft,<br />
die eine Immobilie anschafft und<br />
veräußert. Zweck der Fondsgesellschaft ist<br />
die langfristige Fruchtziehung aus der Vermietung<br />
der Immobilien (auch soweit sich<br />
die Fondsgesellschaft an vermögensverwaltenden<br />
Immobilienfondsgesellschaften
110<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
beteiligt). Die Fondsgesellschaft betreibt<br />
somit keinen gewerblichen Grundstückshandel.<br />
Die so genannte Drei-Objekt-Grenze,<br />
nach der ein Steuerpflichtiger innerhalb<br />
eines 5-Jahreszeitraums bis zu 3 Objekte<br />
veräußern kann, ohne gewerblichen Grundstückshandel<br />
zu betreiben, gilt auch für<br />
Beteiligungen an Personengesellschaften.<br />
Würde eine Immobilienfondsgesellschaft, an<br />
der die Fondsgesellschaft beteiligt ist, eine<br />
Immobilie vor Ablauf der 10-Jahresfrist veräußern,<br />
so würde diese Veräußerung allen<br />
Kommanditisten (also auch der Fondsgesellschaft)<br />
im Rahmen der Drei-Objekt-Grenze<br />
als eigene Veräußerung zugerechnet werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass<br />
die Fondsgesellschaft an der jeweiligen<br />
Immobilienfondsgesellschaft zu mindestens<br />
10 % beteiligt ist oder dass der Verkehrswert<br />
des Gesellschaftsanteils oder des Anteils<br />
an dem veräußerten Grundstück bei<br />
einer Beteiligung von weniger als 10 %<br />
mehr als 250.000,00 € beträgt. Dies wird<br />
nach der Prognoserechnung im Regelfall<br />
erfüllt sein. Die vorgenannten Grundsätze<br />
gelten für die Veräußerung der Beteiligung<br />
eines Kommanditisten entsprechend, wobei<br />
jede Immobilie der Fondsgesellschaft<br />
grundsätzlich als ein Objekt zählt. Das bedeutet,<br />
dass die Veräußerung einer solchen<br />
Beteiligung dazu führen kann, dass sämtliche<br />
Immobiliengeschäfte eines Anlegers in<br />
gewerbliche Einkünfte umqualifiziert werden<br />
könnten. In der Regel wird jedoch kein Anleger<br />
die vorstehenden Schwellenwerte<br />
(10% bzw. 250.000,00 €) überschreiten.<br />
Die Investitionen im Bereich Private Equity<br />
und evtl. auch die Investitionen in Zertifikate<br />
werden über vermögensverwaltende Dachfonds<br />
realisiert. Zur Erfüllung dieser Investitionen<br />
unterhält die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG hierbei keinen<br />
eigenen Geschäftsbetrieb, sondern bedient<br />
sich der Tätigkeit eines Vermögensverwalters.<br />
Ausgehend von der derzeitigen Praxis der<br />
Finanzverwaltung überschreitet die Gesellschaft<br />
– auch unter Berücksichtigung des<br />
BMF-Schreibens vom 16.12.2003 für Private<br />
Equity (AZ IV A 6 – S 2240) – im Rahmen<br />
ihrer Beteiligung über Dachfonds nicht die<br />
Grenzen der privaten Vermögensverwaltung<br />
und übt keine originäre gewerbliche Tätigkeit<br />
aus. Eine abweichende Auffassung der<br />
Finanzverwaltung kann jedoch nicht mit<br />
Sicherheit ausgeschlossen werden. Das vorstehend<br />
genannte BMF-Schreiben spiegelt<br />
die Auffassung der Finanzverwaltung über<br />
die einkommensteuerliche Behandlung von<br />
Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds<br />
wider, deren Investitionsbereich bei der <strong>BVT</strong>-<br />
<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co.<br />
KG voraussichtlich 50 % ausmachen wird.<br />
Nach dieser Meinung können u. a. folgende<br />
Merkmale für einen gewerblichen Wertpapierhandel<br />
sprechen, die konzeptionsgemäß<br />
bei der Fondsgesellschaft nicht vorgesehen<br />
sind:<br />
£ Einsatz von Bankkrediten<br />
£ Unterhaltung eines Büros oder einer<br />
Organisation zur Durchführung von<br />
Geschäften<br />
£ Ausnutzung eines Marktes unter Einsatz<br />
beruflicher Erfahrungen<br />
£ Anbieten von Wertpapiergeschäften<br />
einer breiten Öffentlichkeit gegenüber<br />
oder Wertpiergeschäfte auf Rechnung<br />
Dritter<br />
£ Eigenes unternehmerisches Tätigwerden<br />
in den Portfolio-Gesellschaften<br />
£ Veräußerungen von Beteiligungen nach<br />
weniger als drei bis fünf Jahren<br />
£ Reinvestition von Veräußerungserlösen<br />
£ Gewerbliche Prägung<br />
£ Anteile an mitunternehmerischen<br />
Beteiligungen im Portfolio<br />
Keine Reinvestition von Veräußerungserlösen<br />
liegt vor, wenn Erlöse in Höhe des Betrages,<br />
zu dem Kosten und das Ergebnisvorab für<br />
die Geschäftsführung aus Kapitaleinzahlungen<br />
finanziert wurden, erstmals in Beteiligungen<br />
investiert werden. Dasselbe gilt,<br />
wenn Veräußerungserlöse bis zur Höhe eines<br />
Betrags von 20 % des Zeichnungskapitals in<br />
Nachfinanzierungen von Portfolio-Gesellschaften<br />
investiert werden, an denen der<br />
Fonds bereits beteiligt ist.
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
111<br />
Gewerbliche Prägung<br />
Nach der Vorschrift des § 15 Abs. 3 Nr. 2<br />
EStG gilt die mit Einkünfteerzielungsabsicht<br />
unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft<br />
als Gewerbebetrieb, wenn – ohne<br />
Vorliegen einer originär gewerblichen Tätigkeit<br />
– ausschließlich eine oder mehrere<br />
Kapitalgesellschaften persönlich haftende<br />
Gesellschafter sind und ausschließlich diese<br />
oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung<br />
befugt sind. Diese Voraussetzungen<br />
sind bei der Fondsgesellschaft nicht erfüllt,<br />
da die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH als<br />
Kommanditist zur Geschäftsführung berufen<br />
ist (§ 3 und § 6 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Der Komplementär ist von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen. Der Umstand, dass es<br />
sich bei dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
um eine Kapitalgesellschaft handelt,<br />
führt zu keinem anderen Ergebnis. Diese<br />
Rechtsauffassung ist zwar in der Literatur<br />
umstritten, aber von der Finanzverwaltung<br />
in den Einkommensteuer-Richtlinien (R 15.8<br />
Abs. 6 EStR 2005) anerkannt.<br />
Gewerbliche Infizierung<br />
Gemäß § 15 Abs. 3 Nr.1 EStG gilt in vollem<br />
Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht<br />
unternommene Tätigkeit einer Kommanditgesellschaft<br />
als Gewerbebetrieb, wenn die<br />
Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit<br />
ausübt oder gewerbliche Einkünfte bezieht.<br />
Damit infizieren gewerbliche Beteiligungseinkünfte<br />
einer vermögensverwaltenden<br />
Kommanditgesellschaft (Obergesellschaft)<br />
aus der Beteiligung an einer anderen gewerblich<br />
tätigen Personengesellschaft (Untergesellschaft)<br />
die übrigen Einkünfte der<br />
Obergesellschaft aus der Vermögensverwaltung.<br />
Zur Vermeidung einer möglichen<br />
gewerblichen Infizierung der Fondsgesellschaft<br />
durch die Beteiligung an einer gewerblichen<br />
Personengesellschaft werden die<br />
Gesellschaften, an denen sich die Fondsgesellschaft<br />
beteiligt, wenn eine solche Beteiligung<br />
eingegangen werden soll, ggf. eine<br />
Kapitalgesellschaft zwischenschalten, um die<br />
erforderliche Abschirmwirkung zu erzielen.<br />
Für die Beteiligung an gewerblichen Projektentwicklungsgesellschaften<br />
geht der Anbieter<br />
davon aus, dass für solche Fälle in Form<br />
von partiarischen Darlehen investiert wird.<br />
Im Übrigen soll sich die Fondsgesellschaft<br />
konzeptionsgemäß zur Vermeidung der so<br />
genannten gewerblichen Infizierung über<br />
ein Beteiligungsprogramm (sei es aus dem<br />
Bereich Private Equity oder dem Bereich<br />
Immobilien) nur an solchen Dachfonds bzw.<br />
anderen Fondsgesellschaften beteiligen, die<br />
ihrerseits die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung<br />
nicht überschreiten. Die<br />
Fondsgesellschaft ist gehalten, die Investitionen<br />
ständig auf Gewerblichkeitsrisiken zu<br />
überprüfen. Die Prüfung der Gewerblichkeitskriterien<br />
einer bestehenden oder<br />
beabsichtigten Investition ist eine auf die<br />
einzelnen Umstände abzustellende Prüfung,<br />
für deren Einschätzung keine Garantie der<br />
Richtigkeit übernommen werden kann.<br />
Gewerblichkeit des Gesellschafters<br />
Nach Ansicht der Finanzverwaltung kann<br />
ein Grundstücksveräußerungsgewinn dann<br />
steuerpflichtig werden, wenn ein Kommanditist<br />
einen Kommanditanteil von mehr als<br />
10 % des Kommanditkapitals hält. Das<br />
weitere Kriterium einer absoluten Grenze<br />
von mehr als 250.000 € Beteiligung bezieht<br />
sich auf den Verkehrswert des Anteils. Sollte<br />
der Kommanditanteil oder der Grundbesitz<br />
des Fonds innerhalb der ersten zehn Jahre<br />
nach Erwerb des Grundstücks veräußert<br />
werden, so könnte dies – in Verbindung mit<br />
anderen persönlichen Immobilienverkäufen<br />
des betreffenden Kommanditisten – bei<br />
diesem Kommanditisten einen gewerblichen<br />
Grundstückshandel mit Gewerbesteuerpflicht<br />
und Besteuerung des Veräußerungsgewinns<br />
begründen. Diese Gefahr besteht<br />
auch, wenn der Kommanditist mittelbar<br />
über eine solche Beteiligung der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG an<br />
einer anderen Personengesellschaft entsprechend<br />
den o. g. Kriterien beteiligt ist.
112<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Ausländische Einkünfte,<br />
ausländische Steuern<br />
Soweit die Private Equity-Fonds bzw. die<br />
Fondsgesellschaft in ausländische Zielunternehmen<br />
investieren bzw. die Fondsgesellschaft<br />
in ausländische Immobilien (sei es<br />
direkt oder über eine weitere vermögensverwaltende<br />
Personengesellschaft), wird im<br />
Hinblick auf laufende Erträge in Form von<br />
Dividenden, Zinsen und gegebenenfalls<br />
Mieteinkünften im Regelfall ein Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zur Anwendung<br />
kommen.<br />
Während Zinseinkünfte regelmäßig einer<br />
Besteuerung im Wohnsitzstaat des Anlegers<br />
unterliegen, wird bei Dividenden regelmäßig<br />
im Sitzstaat des Unternehmens, aus dem die<br />
Dividenden fließen, eine Quellensteuer einbehalten.<br />
Einkünfte aus partiarischen Darlehen<br />
sind ebenfalls in Deutschland voll steuerpflichtig<br />
und unterliegen beim ausländischen<br />
Staat einer Vorbelastung durch Quellensteuer<br />
(USA 15 %). Die Doppelbesteuerungsabkommen<br />
sehen regelmäßig vor, dass eine ausländische<br />
Quellensteuer auf die inländische<br />
Einkommensteuer angerechnet wird. Voraussetzung<br />
ist u. a., dass die ausländische<br />
Steuer mit der deutschen Einkommensteuer<br />
vergleichbar ist. Ein Überhang an ausländischer<br />
Quellensteuer kann nicht angerechnet<br />
werden. Soweit sich die Fondsgesellschaft<br />
über andere Dachfondsgesellschaften an US-<br />
Portfoliounternehmen beteiligt, gelten darüber<br />
hinaus besondere Vorschriften, welche<br />
zu Quellensteuern bis zu 30 % führen können.<br />
Aufgrund der in USA gültigen Regelungen<br />
zur Quellenbesteuerung von US-Wertpapieren<br />
sind die für US-Besteuerungszwecke<br />
wirtschaftlich Berechtigten der Fondsgesellschaft<br />
ordnungsgemäß zu dokumentieren.<br />
Zu diesem Zweck haben alle Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft die für die US-Quellensteuer<br />
erforderlichen Erklärungen (W-8BEN<br />
für Nicht-US-Personen) auszufüllen und ggf.<br />
zusätzlich eine US-Steuernummer zu beantragen.<br />
Etwaige hieraus entstehende zu-<br />
sätzliche Kosten bei der Fondsgesellschaft<br />
sind in den Planzahlen nicht berücksichtigt.<br />
Bei Immobilienanlagen im Ausland hat bei<br />
Bestehen von Doppelbesteuerungsabkommen<br />
im Normalfall der ausländische Belegenheitsstaat<br />
das abschließende Besteuerungsrecht<br />
(unter Progressionsvorbehalt in<br />
der Bundesrepublik Deutschland). Bei den<br />
von der Fondsgesellschaft angestrebten<br />
Immobilieninvestitionsstandorten erfolgt<br />
grundsätzlich die Besteuerung im Ausland<br />
(unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts<br />
im Inland). Ausnahmen hierzu<br />
bestehen z. B. bei Immobilien in der Schweiz<br />
und in Spanien (das Besteuerungsrecht der<br />
Bundesrepublik Deutschland bleibt unter<br />
Anrechnung der ausländischen Einkommensteuer<br />
aufrechterhalten). Soweit sich bei<br />
geplanten Immobilieninvestitionen im<br />
Ausland Einzelfragen der ausländischen<br />
Besteuerung auf die Prognoserechnung<br />
wesentlich auswirken, wurden die Erläuterungen<br />
dort vorgenommen. Es wird auf die<br />
Ausführungen zur langfristigen Prognoserechnung<br />
S. 63 verwiesen.<br />
Durch den Progressionsvorbehalt wird das in<br />
Deutschland steuerpflichtige Einkommen mit<br />
dem Satz besteuert, der zur Anwendung<br />
kommen würde, wenn sich das in Deutschland<br />
steuerpflichtige Einkommen um das<br />
nach den Doppelbesteuerungsabkommen<br />
steuerfreie ausländische Einkommen erhöhen<br />
würde.<br />
Beendigung der Kapitalanlage<br />
In den Fällen, in denen der Anleger seinen<br />
Anteil an der Gesellschaft veräußert, ist die<br />
Veräußerung der Beteiligung einer anteiligen<br />
Veräußerung der Wirtschaftsgüter gleichzustellen<br />
(vgl. privates Veräußerungsgeschäft).<br />
Gewinne aus der Veräußerung eines Kommanditanteils<br />
vor Ablauf von 10 Jahren nach<br />
seiner Anschaffung unterliegen als privates<br />
Veräußerungsgeschäft der Besteuerung,<br />
soweit es sich um die anteilige Veräußerung
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
113<br />
von Grundvermögen handelt. Soweit es sich<br />
um die anteilige Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen<br />
oder von Zertifikaten<br />
handelt, gilt eine einjährige Spekulationsfrist.<br />
Bei Ermittlung eines eventuell angefallenen<br />
Spekulationsgewinns sind auch die bis<br />
dahin angefallenen Abschreibungen bei Immobilien<br />
gewinnerhöhend zu berücksichtigen.<br />
Überschreiten die von den Fondsgesellschaften<br />
getätigten und dem einzelnen<br />
Gesellschafter anteilig zuzurechnenden<br />
Grundstücksveräußerungen entweder für<br />
sich gesehen oder unter Zusammenrechnung<br />
mit der Veräußerung von Objekten die<br />
so genannte Drei-Objekt-Grenze, nach der<br />
ein Steuerpflichtiger innerhalb eines 5 Jahreszeitraumes<br />
bis zu 3 Objekte veräußern<br />
kann, wird der Anleger selbst im Rahmen<br />
eines gewerblichen Grundstückshandels<br />
tätig, wenn ihm die Objekte nach Maßgabe<br />
der Kriterien (Beteiligung von mehr als 10 %<br />
oder mehr als 250.000,00 €) zuzurechnen<br />
sind. In diesen Fällen liegen keine privaten<br />
Veräußerungsgeschäfte i. S. § 23 EStG vor,<br />
sondern gewerbliche Einkünfte nach § 15 EStG.<br />
Nach Ablauf der so genannten Spekulationsfrist<br />
sind Veräußerungen i. S. § 23 EStG<br />
nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich<br />
steuerfrei. Bei vorzeitigen Übertragungen<br />
von Beteiligungen, auch im Rahmen der<br />
vorweggenommenen Erbfolge, sollte in<br />
jedem Fall der Rat eines Steuerberaters<br />
eingeholt werden, da vorliegend auf Ebene<br />
der vermögensverwaltenden Immobilienfondsgesellschaften<br />
Darlehen regelmäßig<br />
vorhanden sind und damit teilentgeltliche<br />
Rechtsgeschäfte (z. B. Übernahme von<br />
Verbindlichkeiten) vorliegen. Folglich kann<br />
auch die Schenkung einer Beteiligung zu<br />
einem Spekulationsgeschäft führen. Da nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung (vgl. die<br />
Ausführungen zu Erbschaft- und Schenkungsteuer)<br />
bei treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteilen ein Sachleistungsanspruch<br />
zu bewerten ist, läge aus schenkungsteuerlicher<br />
Sicht kein teilentgeltliches<br />
Rechtsgeschäft mehr vor. Das wiederum<br />
steht aber u. U. im Widerspruch zur Ermittlung<br />
des einkommensteuerpflichtigen Gewinns<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften,<br />
bei welchen nach § 23 Abs.1 Satz 4 EStG<br />
auch bei Veräußerung mittelbarer Beteiligungen<br />
von einer Veräußerung der anteiligen<br />
Wirtschaftsgüter auszugehen ist. Hierzu<br />
hat sich jedoch noch keine Meinung im<br />
Schrifttum gebildet.<br />
Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />
sollen mittelbare Erwerbe an<br />
Zielunternehmen (Private Equity) und Zertifikatserwerbe,<br />
die nach dem 31.12.2008<br />
vorgenommen werden, künftig einer pauschalen<br />
Abgeltungssteuer (Plan: 25%)<br />
unterworfen werden. Bei Erwerben vor dem<br />
31.12.2008 sollen die bisherigen Grundsätze<br />
zur Steuerfreiheit privater Veräußerungsgeschäfte<br />
nach Ablauf eines Jahres fortgelten.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Übertragungen der Kommanditanteile durch<br />
Schenkung oder durch Erbschaft unterliegen<br />
der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Ob<br />
eine Steuerschuld entsteht, kann an dieser<br />
Stelle nicht beurteilt werden, da dies von<br />
einer Reihe individueller Faktoren abhängig<br />
ist (z. B. Höhe des Erwerbs, Güterstand,<br />
frühere Erwerbe, Steuerklassen, Freibeträge<br />
usw.). Im Rahmen der Bewertung der<br />
Vermögensübertragung wird die nicht<br />
treugeberisch gehaltene Kommanditbeteiligung<br />
als anteilige Beteiligung an den<br />
Wirtschaftsgütern der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG angesehen.<br />
Dabei handelt es sich zum einen um die von<br />
der Gesellschaft mittelbar gehaltenen<br />
Beteiligungen (Zielunternehmen), deren<br />
Verkehrswerte zugrunde gelegt werden<br />
sowie um Zertifikate als auch liquide Mittel.<br />
Die Bewertung von Zielunternehmen<br />
ermittelt sich bei nicht börsennotierten<br />
Unternehmen in der Regel nach dem<br />
„Stuttgarter Verfahren“. Liquide Mittel und<br />
fällige Ansprüche der Fondsgesellschaft aus
114<br />
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
eingelösten Zertifikaten sind mit dem Nennwert<br />
zu bewerten. Nicht fällige Ansprüche<br />
aus noch nicht eingelösten Zertifikaten sind<br />
mit dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) zu<br />
bewerten. Dieser wird durch den Preis bestimmt,<br />
der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr<br />
nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes<br />
bei einem Verkauf zu erzielen<br />
wäre. Des Weiteren hält die Fondsgesellschaft<br />
künftig Grundstücksanteile, die der<br />
so genannten Bedarfsbewertung unterliegen.<br />
Soweit die Gesellschaft an ausländischen<br />
Investmentfonds beteiligt ist, sind<br />
die steuerlichen Regelungen des Sitzstaates<br />
und gegebenenfalls Doppelbesteuerungsabkommen<br />
zu beachten, wobei die von der<br />
Finanzverwaltung ggf. als Sachleistungsanspruch<br />
definierten Bewertungseinheiten<br />
regelmäßig als inländisches Vermögen<br />
anzusehen wären.<br />
Die erbschaft- und schenkungsteuerliche<br />
Bewertung von Fondsanteilen ist derzeit<br />
nicht gesichert. Zum einen vertritt die<br />
Finanzverwaltung bei Anteilen, die über<br />
einen Treuhänder gehalten werden, die<br />
Auffassung, dass nicht die Steuerwerte der<br />
anteiligen Wirtschaftsgüter, sondern der<br />
Verkehrswert der Beteiligung im Schenkungs-/Erbfalle<br />
für Zwecke der Erbschaftund<br />
Schenkungsteuer heranzuziehen ist.<br />
Zum anderen hat das Bundesverfassungsgericht<br />
entschieden, dass die derzeitige Bewertung<br />
von Grundvermögen verfassungswidrig<br />
ist und dass der Gesetzgeber diese bis<br />
spätestens zum Ende des Jahres 2008 neu<br />
regeln muss. Eine nachteilige Neuregelung<br />
ist in Kürze zu erwarten.<br />
Österreich:<br />
Hinsichtlich des Vermögensübergangs im<br />
Wege des Erbfalls liegt das Besteuerungsrecht<br />
für in Österreich belegenes Grundvermögen<br />
oder eines Anteils an einer Gesellschaft,<br />
die Grundvermögen in Österreich<br />
hält, bei der Republik Österreich. In Deutschland<br />
erfolgt insoweit die Freistellung (unter<br />
Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts).<br />
Bei einem schenkweisen Übergang<br />
haben beide Staaten das Besteuerungsrecht,<br />
wobei für deutsche Besteuerungszwecke der<br />
gemeine Wert zum Ansatz kommt. Zur Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung wird die in<br />
Österreich festgesetzte und entrichtete<br />
Schenkungsteuer auf Antrag angerechnet.<br />
Mit Urteil vom 7. März 2007 hat der österreichische<br />
Verfassungsgerichtshof die Erbschaftssteuer<br />
aufgehoben. Voraussichtlich<br />
wird diese ab dem 01.08.2008 wegfallen.<br />
Die sich hieraus ergebenden Auswirkungen<br />
auf deutsche Anleger lassen sich noch nicht<br />
bestimmen.<br />
Frankreich:<br />
Mit Frankreich wurden Verhandlungen über<br />
ein Doppelbesteuerungsabkommen über<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuern geführt.<br />
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
vom 30.03.2007 soll das Besteuerungsrecht<br />
für in Frankreich belegenes Grundvermögen<br />
Frankreich zufallen. Als anzuwendende<br />
Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung<br />
ist die Steueranrechnung geplant.<br />
Damit wird für französisches Grundvermögen<br />
keine Freistellung von der deutschen<br />
Steuer gewährt. Bislang haben sowohl Frankreich<br />
als auch die Bundesrepublik das Besteuerungsrecht.<br />
Das Grundvermögen ist für<br />
die deutsche Besteuerung mit dem gemeinen<br />
Wert anzusetzen. Zur Vermeidung der<br />
Doppelbesteuerung wird die in Frankreich<br />
festgesetzte und entrichtete Steuer insoweit<br />
auf die deutsche Steuer angerechnet, als auf<br />
das französische Vermögen in der Bundesrepublik<br />
eine Steuer festgesetzt wird.<br />
USA:<br />
Aufgrund des mit den USA bestehenden<br />
Doppelbesteuerungsabkommens für Erbschaften<br />
und Schenkungen haben die USA<br />
für Grundbesitz aufgrund des Belegenheitsprinzips<br />
das Besteuerungsrecht. Als anzuwendende<br />
Methode zur Vermeidung der<br />
Doppelbesteuerung wurde die Steueranrechnung<br />
vereinbart. Damit wird im Gegensatz<br />
zum allgemeinen Doppelbesteuerungsabkommen<br />
mit den USA bei der Erbschaftund<br />
Schenkungsteuer für US-Vermögen<br />
keine Freistellung von der deutschen Steuer<br />
gewährt.
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
115<br />
Vermögensteuer<br />
Eine Vermögensteuer wird seit dem<br />
01.01.1997 nicht mehr erhoben. Ihre<br />
künftige Wiedereinführung durch den<br />
Gesetzgeber ist nicht ausgeschlossen.<br />
In Österreich wird derzeit gleichfalls keine<br />
Vermögensteuer erhoben. In Frankreich wird<br />
eine Vermögensteuer erhoben, auch für<br />
Nichtansässige mit in Frankreich belegenen<br />
Grundvermögen (und ggf. Unternehmensbeteiligungen).<br />
Das Doppelbesteuerungsabkommen<br />
mit den USA erstreckt sich auch<br />
auf die Vermögensteuer, wobei sich aufgrund<br />
der dort geregelten Freistellungsmethode<br />
eine Wiedereinführung der Vermögensteuer<br />
in der Bundesrepublik nicht<br />
auswirken würde.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische<br />
Grundstücke beziehen, unterliegen<br />
mit den Nummern 1 bis 7 des Absatzes 1<br />
unter Berücksichtigung der Absätze 2 bis 7<br />
des § 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Die<br />
Aufnahme der Fondsgesellschaft als weiteren<br />
Kommanditisten in einer grundbesitzverwaltenden<br />
Personengesellschaft löst<br />
keine Grunderwerbsteuer aus, soweit sich<br />
hierdurch der Gesellschafterbestand innerhalb<br />
von 5 Jahren nicht um mehr als 95 %<br />
ändert oder soweit sich nicht mehr als 95 %<br />
der Anteile an der Gesellschaft in einer Hand<br />
vereinigen.<br />
Zinsabschlagsteuer<br />
Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft<br />
werden vorübergehend verzinslich angelegt.<br />
Zinseinnahmen im Inland werden mit einer<br />
Zinsabschlagsteuer von 30 % belastet,<br />
welche im Verfahren über die gesonderte<br />
und einheitliche Feststellung der Einkünfte<br />
der Gesellschaft durch das Finanzamt ermittelt<br />
und den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter<br />
mitgeteilt werden. Die gezahlten<br />
Steuerabzugsbeträge werden dann auf die<br />
persönliche Einkommensteuer der Gesellschafter<br />
angerechnet.<br />
Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />
soll eine pauschale<br />
Abgeltungssteuer von voraussichtlich 25%<br />
(zzgl. Solidaritätszuschlag) eingeführt<br />
werden, die nur bei Beantragung des dann<br />
ebenfalls zur Einführung beabsichtigten<br />
Wahlveranlagungsverfahrens auf die persönliche<br />
Einkommensteuer angerechnet werden<br />
kann.<br />
Veranlagungsverfahren<br />
Die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />
& Co. KG reicht jährlich bei dem für sie<br />
zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur<br />
gesonderten und einheitlichen Feststellung<br />
der Einkünfte ein, welches die Einkünfte der<br />
Gesellschafter feststellt. Dieses Finanzamt<br />
teilt dem jeweiligen für den Kommanditisten<br />
zuständigen Wohnsitzfinanzamt dessen Anteil<br />
an den Einkünften mit, welches diesen<br />
bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
berücksichtigt. Eventuelle Sonderwerbungskosten<br />
des Kommanditisten können<br />
(nur) im Rahmen der gesonderten und<br />
einheitlichen Feststellung geltend gemacht<br />
werden, die der Anleger der Fondsgesellschaft<br />
mitzuteilen hat.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
ein Anleger aufgrund seiner Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft in einem anderen<br />
Land, in welchem die Fondsgesellschaft<br />
unmittelbar oder mittelbar investiert ist,<br />
künftig zusätzlich eine eigene Steuererklärung<br />
einreichen muss. Zum Teil wird das im<br />
Ausland u. a. davon abhängig gemacht, ob<br />
ein Anleger nur über eine Beteiligung (z. B.<br />
über das vorliegende Beteiligungsangebot)<br />
verfügt oder zugleich in mehreren ausländischen<br />
Beteiligungen investiert ist.
116 VERTRÄGE<br />
Verträge<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
§ 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr<br />
1. Die Firma der Gesellschaft lautet: <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG.<br />
2. Sitz der Gesellschaft ist Neutraubling<br />
(Kreis Regensburg).<br />
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
§ 2 Gegenstand<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist der<br />
Erwerb und die Verwaltung eigenen<br />
Anlagevermögens nach Maßgabe der in der<br />
Anlage 1 zu diesem Vertrag gesondert<br />
festgelegten Anlagegrundsätze.<br />
2. Das Anlagevermögen darf bestehen aus<br />
a) Anteilen, die eine Beteiligung am<br />
Ergebnis eines Unternehmens gewähren,<br />
b) Anteilen an einem Treuhandvermögen,<br />
Anteilen an sonstigen geschlossenen<br />
Fonds,<br />
c) anderen Rechten und Forderungen,<br />
d) Grundstücken und grundstücksgleichen<br />
Rechten.<br />
3. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />
vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />
die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />
zusammenhängen oder ihm unmittelbar<br />
oder mittelbar förderlich sind, sofern dies<br />
ohne besondere Erlaubnis zulässig ist. Die Gesellschaft<br />
darf dazu insbesondere Zweigniederlassungen<br />
errichten, sich an anderen Unternehmen<br />
beteiligen, Tochtergesellschaften<br />
gründen, Unternehmensverträge abschließen<br />
und Interessengemeinschaften eingehen.<br />
§ 3 Gesellschafter, Einlagen, Haftsummen<br />
1. Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär)<br />
ist die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH,<br />
Neutraubling (Kreis Regensburg). Sie hat<br />
keine Einlage zu leisten und ist am Kapital<br />
der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2. Kommanditist (geschäftsführender Kommanditist)<br />
ist die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH,<br />
Neutraubling (Kreis Regensburg). Ihre in das<br />
Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
beträgt 5.000 €, ohne dass sie verpflichtet<br />
ist, eine Einlage zu leisten. Der weitere<br />
Beitrag des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
besteht in der Übernahme der<br />
Geschäftsführung. Hierfür erhält er eine feste<br />
Vergütung nach Maßgabe des § 10.<br />
§ 4 Aufnahme von Kommanditkapital<br />
1. Die Gesellschaft nimmt bis zum 30.04.2008<br />
(Zeichnungsfrist) Kommanditkapital im Wege<br />
des öffentlichen Angebots von Vermögensanlagen<br />
im Sinne des Verkaufsprospektgesetzes<br />
auf. Der Gesamtbetrag des Kommanditkapitals<br />
und die Zahl der Kommanditisten sind<br />
nicht beschränkt. Das Volumen des Angebots<br />
beträgt mindestens 3 Mio. €. Über das endgültige<br />
Volumen des Angebots, über eine Verlängerung<br />
der Zeichnungsfrist bis zum 31.10.2008<br />
und ihre vorzeitige Beendigung entscheidet<br />
der geschäftsführende Kommanditist.<br />
2. Das Kommanditkapital wird durch Anleger<br />
aufgebracht. Die auf einen Anleger entfallende<br />
Einlage beträgt mindestens 10.000,00 €<br />
und ist zuzüglich eines Aufgelds (Agio) von<br />
5 % der Einlage nach Zeichnung fällig.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
berechtigt und bevollmächtigt, zum Zweck<br />
des Einzugs der Einlagen und des Agios mit<br />
den Anlegern Vereinbarungen über die<br />
Fälligkeit und die Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />
zu schließen. Hierin soll geregelt<br />
werden, dass die Fondsgesellschaft berechtigt<br />
ist, weitere Einzugsversuche zu unterlassen,<br />
wenn das vom Anleger angegebene Konto<br />
die erforderliche Deckung bei zwei Einzugsversuchen<br />
nicht aufweist.<br />
3. Die PTM Portfolio Treuhand München<br />
Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald<br />
(Kreis München), ist zum Zweck der mittelbaren<br />
Beteiligung von Anlegern berechtigt,<br />
durch einseitige Erklärung gegenüber dem<br />
geschäftsführenden Kommanditisten als<br />
weiterer Kommanditist (Treuhandkommanditist)<br />
beizutreten und ihren Gesellschaftsanteil<br />
treuhänderisch für Anleger (Treugeber) zu<br />
halten. Der Kapitalanteil des Treuhandkom-
VERTRÄGE<br />
117<br />
manditisten bestimmt sich zunächst nach der<br />
von den Treugebern übernommenen Einlage<br />
und ändert sich nach § 5 Abs. 2. Seine im<br />
Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
beträgt 5.000,00 €.<br />
4. Zahlungen der Anleger dürfen, solange ein<br />
Mittelverwendungskontrolleur bestellt ist,<br />
nur auf Konten entgegengenommen und<br />
transferiert werden, über die Verfügungen<br />
nicht ohne Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
möglich sind.<br />
5. Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2020<br />
weiteres Kommanditkapital auf, indem Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) in Höhe eines<br />
nach Ermessen des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten festgelegten Anteils zur<br />
Erhöhung des Kapitalanteils des Ausschüttungsberechtigten<br />
verwendet werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass der Ausschüttungsberechtigte<br />
bei Zeichnung oder nach<br />
Aufforderung durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten spätestens vor der ersten<br />
Ausschüttung erklärt hat, dass der auf ihn<br />
entfallende Kapitalanteil maximal um den<br />
Betrag der ihm zustehenden Ausschüttungen<br />
erhöht werden soll. Die Erklärung ist für die<br />
Zukunft unter Einhaltung einer Frist von einem<br />
Monat jederzeit gegenüber dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten widerruflich. Der<br />
geschäftsführende Kommanditist berücksichtigt<br />
bei der Festlegung des für die Kapitalerhöhungen<br />
zu verwendenden Anteils an den<br />
Ausschüttungen pauschal die Liquiditätsfolgen,<br />
die den Anlegern aus der Beteiligung<br />
bei einer künftigen Ausweitung der Besteuerung<br />
von Veräußerungsgewinnen entstehen<br />
können.<br />
6. Treugeber im Sinne des Abs. 3 werden,<br />
soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten<br />
der Gesellschaft behandelt, ohne dass<br />
sie selbst unmittelbar Gesellschafter werden.<br />
Der Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten<br />
wird so behandelt, wie wenn<br />
entsprechend der mittelbaren Beteiligung der<br />
Treugeber mehrere Gesellschaftsanteile bestehen<br />
würden.<br />
7. Der Treugeber hat mit Abschluss des<br />
Treuhandvertrages die Verbindlichkeiten des<br />
Treuhandkommanditisten aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
zu übernehmen, die durch<br />
die im Auftrag des Treugebers erfolgende<br />
Erhöhung des Kapitalanteils des Treuhandkommanditisten<br />
begründet werden,<br />
insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung<br />
von Einlage und Agio, mit der Wirkung, dass<br />
er als Schuldner an die Stelle des Treuhandkommanditisten<br />
tritt. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist stimmt der Schuldübernahme<br />
durch die Treugeber hiermit unter Billigung<br />
aller Gesellschafter im Voraus mit Wirkung<br />
für die Gesellschaft zu, §§ 414, 415 BGB.<br />
8. Die Gesellschaft ist im Falle des Schuldnerverzugs<br />
berechtigt, je Rücklastschrift und<br />
Mahnung dem Verrechnungskonto des<br />
Schuldners (§ 5 Abs. 4) pauschal 20,00 € zu<br />
belasten und einzuziehen. Die Gesellschaft<br />
kann die Pauschale entsprechend der<br />
Kostenentwicklung anpassen (§ 315 BGB).<br />
Dem Schuldner ist der Nachweis gestattet,<br />
dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht<br />
entstanden oder wesentlich niedriger ist als<br />
die Pauschale. Unbeschadet sonstiger<br />
gesetzlicher oder in diesem Vertrag vorgesehener<br />
Rechtsfolgen können für die Dauer des<br />
Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />
über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB für das Jahr verlangt<br />
werden. § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.<br />
§ 5 Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber<br />
werden folgende Kapitalkonten geführt:<br />
a) Einlagenkonto I: Auf diesem Konto wird<br />
der Betrag der gemäß § 4 Abs. 2<br />
gezeichneten Einlage (ohne das Agio)<br />
gebucht (Kommanditkapital).<br />
b) Einlagenkonto II: Auf diesem Konto wird<br />
der Betrag der gemäß § 4 Abs. 5 übernommenen<br />
Einlageverpflichtung gebucht.<br />
c) Einlagenkonto III: Auf diesem Konto wird<br />
der Betrag der ausstehenden Einlage<br />
(ohne das Agio) gebucht. Gemäß § 4<br />
Abs. 2 und 5 geleistete Einlage (ohne das<br />
Agio) verändert den Stand dieses Kontos.<br />
d) Verlustkonto I: Auf diesem Konto werden<br />
die Anteile an den Ergebnissen der Jahre<br />
2007 und 2008 gebucht, bis alle Gesellschafter<br />
und Treugeber unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihrer Einlageleistung rechnerisch<br />
gemäß dem Verhältnis ihrer nach<br />
§ 4 Abs. 2 gezeichneten Einlagen an den<br />
kumulierten (negativen) Ergebnissen der<br />
Jahre 2007 und 2008 beteiligt sind.<br />
e) Verlustkonto II: Auf diesem Konto<br />
werden alle sonstigen Verlustanteile<br />
erfasst.
118 VERTRÄGE<br />
f) Gewinnkonto: Auf diesem Konto werden<br />
die Gewinnanteile gebucht.<br />
g) Entnahmekonto: Auf diesem Konto<br />
werden die Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
gebucht.<br />
h) Rücklagenkonto: Auf diesem Konto wird<br />
das Agio gebucht.<br />
2. Für den durch die Mitgliedschaft oder das<br />
Treuhandverhältnis vermittelten Anteil am<br />
Vermögen, am Gewinn und am Verlust der<br />
Gesellschaft (Kapitalanteil) ist der Saldo der<br />
Kapitalkonten maßgeblich, wobei folgende<br />
Besonderheiten gelten:<br />
a) Die Einlagenkonten I, II und III sind so zu<br />
saldieren, dass sich der Betrag der<br />
geleisteten Einlage (ohne das Agio)<br />
ergibt.<br />
b) Für den Zweck der Verteilung von<br />
Gewinn und Verlust (Verlustkonto II) und<br />
für den Zweck der Ermittlung des<br />
Stimmrechts bleiben die auf dem<br />
Verlustkonto I vorgetragenen Verluste<br />
außer Betracht.<br />
c) Für den Zweck der Verteilung des Stimmrechts<br />
bleibt der Stand des Rücklagenkontos<br />
außer Betracht.<br />
d) Hinsichtlich des Verlustkontos II und des<br />
Gewinnkontos ist der Stand zum Schluss<br />
des letzten Geschäftsjahres maßgeblich.<br />
3. Sämtliche Kapitalkonten sind unverzinslich.<br />
4. Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber<br />
wird ein Verrechnungskonto geführt. Auf<br />
diesem Konto werden alle sonstigen<br />
Geschäftsvorfälle im Verhältnis zum Gesellschafter<br />
oder Treugeber verbucht.<br />
5. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />
bei Bedarf Unterkonten einrichten.<br />
§ 6 Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Der geschäftsführende Kommanditist ist zur<br />
Führung der Geschäfte berechtigt und<br />
verpflichtet. Er trifft Anlageentscheidungen<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen unter<br />
Beachtung der in der Anlage zu diesem<br />
Vertrag festgelegten Anlagegrundsätze. Die<br />
übrigen Gesellschafter sind von der Geschäftsführung<br />
ausgeschlossen, sofern nicht<br />
die gesetzliche Vertretung der Gesellschaft<br />
durch den persönlich haftenden Gesellschafter<br />
zwingend die Führung von Geschäften<br />
durch diesen voraussetzt.<br />
2. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />
Dritten, denen gegenüber er sich eine umfassende<br />
Weisungsbefugnis vorbehält,<br />
Geschäftsführungsaufgaben übertragen. Er<br />
ist zu diesem Zweck berechtigt, im Namen<br />
der Gesellschaft mit Dritten Verträge über die<br />
Übertragung von Geschäftsführungsaufgaben<br />
zu schließen, soweit die hierin vereinbarten<br />
Vergütungen in der gemäß § 10 Abs. 6<br />
beigefügten Aufstellung (Anlage 2) berücksichtigt<br />
sind, darüber hinaus nur unter<br />
Anrechnung auf die für ihn in § 10 Abs. 2<br />
vereinbarte Vergütung.<br />
3. Die Geschäftsführung soll die nach den<br />
Steuergesetzen für die private Vermögensverwaltung<br />
geltenden Grenzen achten,<br />
insbesondere auch bei der Vornahme von<br />
Reinvestitionen. Gegebenenfalls ist durch<br />
Erwerb der betroffenen Beteiligung mittels<br />
einer von der Gesellschaft zu erwerbenden<br />
oder ihr gehörenden Kapitalgesellschaft die<br />
gewerbliche Infizierung anderer Einkünfte der<br />
Gesellschaft zu vermeiden; ein besonderer<br />
Beschluss (§ 9) ist hierzu nicht erforderlich.<br />
4. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
bevollmächtigt, die Gesellschaft in allen<br />
Angelegenheiten, einschließlich der Veräußerung<br />
und Belastung von Grundstücken,<br />
umfassend und stets einzeln zu vertreten.<br />
5. Der geschäftsführende Kommanditist ist von<br />
den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Die ihm erteilte Vollmacht ist nur durch einen<br />
gemäß § 9 gefassten Beschluss und nur aus<br />
Gründen widerruflich, die zum Entzug der<br />
Geschäftsführungsbefugnis berechtigen.<br />
6. Der geschäftsführende Kommanditist kann in<br />
vorstehendem Umfang die Vollmachtserteilung<br />
durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte<br />
Urkunde verlangen.<br />
7. Die Gesellschafter unterliegen keinem<br />
Wettbewerbsverbot. Sie dürfen gleiche oder<br />
ähnliche Aufgaben auch bei anderen<br />
Gesellschaften übernehmen. Gesellschafter<br />
und Treugeber sind zur Verschwiegenheit in<br />
allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
verpflichtet.
VERTRÄGE<br />
119<br />
§ 7 Beirat<br />
1. Bei der Gesellschaft kann ein Beirat gebildet<br />
werden.<br />
2. Der Beirat hat drei bis fünf Mitglieder.<br />
Beiratsmitglied kann nur eine natürliche, voll<br />
geschäftsfähige Person sein. Beiratsmitglied<br />
kann nicht sein, wer zur Geschäftsführung<br />
bei der Gesellschaft befugt ist oder Geschäftsführungsaufgaben<br />
oder weisungsgebundene<br />
Aufgaben bei dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten oder bei einem<br />
Unternehmen oder einer Person ausübt, das<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
beherrscht oder von diesem oder von der<br />
Gesellschaft abhängig ist. Beiratsmitglied<br />
kann ferner nicht sein, wer aus der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen wurde.<br />
3. Die Beiratsmitglieder werden bei Beschlussfassung<br />
über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
jeweils für die Zeit bis zur übernächsten<br />
Beschlussfassung über die Feststellung<br />
des Jahresabschlusses bestellt. Jedes<br />
Beiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne<br />
Mitteilung von Gründen mit einer Frist von<br />
drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats<br />
durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
niederlegen. Dieser hat die übrigen Beiratsmitglieder,<br />
die Gesellschafter und die<br />
Treugeber hiervon zu unterrichten.<br />
4. Drei Beiratsmitglieder werden gewählt. Für<br />
die Wahl gelten die Bestimmungen dieses<br />
Vertrages über die Beschlussfassung (§ 9) mit<br />
folgender Maßgabe entsprechend:<br />
a) Die Wahl findet erstmalig bei Beschlussfassung<br />
über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
für das Jahr 2007 statt. Die<br />
Wahl ist zu einem früheren Zeitpunkt<br />
durchzuführen, wenn Gesellschafter oder<br />
Treugeber, auf die allein oder zusammen<br />
mindestens 10 % der Stimmrechte entfallen,<br />
dies schriftlich verlangen oder der<br />
geschäftsführende Kommanditist dies<br />
vorschlägt.<br />
b) Jeder Gesellschafter und jeder Treugeber<br />
kann Wahlvorschläge machen. Wählbar<br />
ist nur, wer als Gesellschafter oder Treugeber<br />
die fällige Einlage geleistet hat und<br />
vor Durchführung der Wahl erklärt, dass<br />
er zur Übernahme des Amtes bereit ist.<br />
c) Es findet ein Wahlgang statt, in dem drei<br />
Mitglieder und drei Ersatzmitglieder<br />
bestimmt werden. Jeder Stimmberechtigte<br />
kann sechs Voten abgeben. Jeder<br />
Stimmberechtigte darf für einen<br />
Wahlvorschlag jeweils nur ein Votum<br />
abgeben. Jedes Votum ist mit der Zahl<br />
der darauf gemäß § 9 Abs. 2 entfallenden<br />
Stimmen zu gewichten. Gewählt<br />
sind diejenigen Personen, die die meisten<br />
Stimmen auf sich vereinigen.<br />
d) Der geschäftsführende Kommanditist<br />
darf die Bestellung gewählter Beiratsmitglieder<br />
aus einem in der Person des<br />
Gewählten liegenden wichtigen Grund<br />
verweigern.<br />
5. Der geschäftsführende Kommanditist kann<br />
bis zu zwei weitere Mitglieder in den Beirat<br />
entsenden.<br />
6. Scheidet ein gewähltes Beiratsmitglied vor<br />
Ablauf der Amtszeit aus, rückt das Ersatzmitglied<br />
nach, das die meisten Stimmen auf sich<br />
vereinigt hat. Eine Nachwahl findet vor der<br />
nächsten ordentlichen Wahl nur statt, wenn<br />
Gesellschafter oder Treugeber, auf die allein<br />
oder zusammen mindestens 10 % der Stimmrechte<br />
entfallen, dies schriftlich verlangen. Bei<br />
vorzeitigem Ausscheiden eines entsandten<br />
Beiratsmitglieds kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist ein Ersatzmitglied entsenden.<br />
7. Der Beirat wählt aus seiner Mitte einen<br />
Vorsitzenden. Der Beirat kann sich eine<br />
Geschäftsordnung geben. Über die Sitzungen<br />
des Beirats ist eine Niederschrift anzufertigen,<br />
die der Vorsitzende zu unterzeichnen hat.<br />
8. Ein Beiratsmitglied kann, ebenso wie der<br />
geschäftsführende Kommanditist, unter<br />
Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen,<br />
dass der Vorsitzende unverzüglich<br />
mit angemessener Frist den Beirat einberuft.<br />
Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so<br />
kann das Beiratsmitglied oder der geschäftsführende<br />
Kommanditist unter Mitteilung des<br />
Sachverhalts und der Angabe einer Tagesordnung<br />
selbst den Beirat einberufen.<br />
9. Der Beirat hat die Geschäftsführung zu<br />
beraten. Er kann die Bücher und Schriften der<br />
Gesellschaft sowie ihre Vermögensgegenstände<br />
einsehen und prüfen. Er kann damit<br />
auch einzelne Mitglieder beauftragen und<br />
nach Beschluss gemäß § 9 auf Kosten der<br />
Gesellschaft einen Sachverständigen<br />
hinzuziehen.
120 VERTRÄGE<br />
10. Der geschäftsführende Kommanditist hat<br />
dem Beirat zu berichten<br />
a) über wesentliche Abweichungen von der<br />
zuletzt berichteten Finanz- und Investitionsplanung<br />
unter Angabe von Gründen;<br />
b) über Geschäfte, die für die Rentabilität<br />
oder Liquidität der Gesellschaft von<br />
erheblicher Bedeutung sein können;<br />
c) aus sonst wichtigem Anlass;<br />
d) auf Verlangen des Beirats über Angelegenheiten<br />
der Gesellschaft, die auf die<br />
Lage der Gesellschaft von erheblichem<br />
Einfluss sein können.<br />
11. Der Beirat trifft seine Entscheidungen in Vollversammlungen,<br />
sofern nicht alle Beiratsmitglieder<br />
mit einem anderen Verfahren einverstanden<br />
sind. Abwesende Beiratsmitglieder<br />
können dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen,<br />
dass sie Stimmabgaben in Schriftoder<br />
Textform überreichen lassen. Bei Abstimmungen<br />
hat jedes Mitglied eine Stimme. Es<br />
entscheidet die Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit<br />
gibt die Stimme des Vorsitzenden<br />
den Ausschlag.<br />
12. Ist ein Beirat nicht gebildet oder nicht<br />
beschlussfähig, ist der Mitteilung des<br />
Jahresabschlusses ein Bericht über alle<br />
Angelegenheiten beizufügen, über die der<br />
Beirat zu informieren gewesen wäre.<br />
13. Die Beiratsmitglieder sind zur Verschwiegenheit<br />
über vertrauliche Berichte und vertrauliche<br />
Beratungen verpflichtet. Sie haben bei<br />
der Erfüllung der ihnen obliegenden<br />
Verpflichtungen nur für diejenige Sorgfalt<br />
einzustehen, welche sie in eigenen Angelegenheiten<br />
anzuwenden pflegen.<br />
14. Der Beirat hat keine Überwachungspflichten.<br />
Die aktienrechtlichen Vorschriften über den<br />
Aufsichtsrat sind auf den Beirat nicht<br />
entsprechend anwendbar.<br />
§ 8 Formale Mittelverwendungskontrolle<br />
1. Der geschäftsführende Kommanditist bestellt<br />
für die Gesellschaft einen Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Seine Amtszeit endet einen<br />
Monat nach Ablauf der Zeichnungsfrist. Für<br />
die darauf folgende Zeit wird ein Mittelverwendungskontrolleur<br />
vom geschäftsführenden<br />
Kommanditisten nur aufgrund Beschlusses<br />
nach § 9 bestellt.<br />
2. Mittelverwendungskontrolleur kann nur sein,<br />
wer der Wirtschaftsprüferkammer oder einer<br />
Steuerberaterkammer angehört. Seine Rechte<br />
und Pflichten bestimmen sich nach dem mit<br />
ihm zu schließenden Vertrag. Zu einer<br />
materiellen Prüfung der Investitionen ist er<br />
weder berechtigt noch verpflichtet.<br />
§ 9 Beschlüsse<br />
1. Beschlüsse werden in Gesellschafterversammlungen<br />
oder durch Stimmabgabe in anderer<br />
Form gefasst; über die Form der Beschlussfassung<br />
entscheidet der geschäftsführende<br />
Kommanditist nach billigem Ermessen (§ 315<br />
BGB). Bei der Beschlussfassung sind die<br />
Treugeber wie Gesellschafter zu behandeln.<br />
Sie sind insbesondere berechtigt, selbst an<br />
der Beschlussfassung teilzunehmen und das<br />
Stimmrecht auszuüben, das auf ihren<br />
jeweiligen Kapitalanteil entfällt. Die auf den<br />
Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten<br />
entfallenden Stimmrechte dürfen dabei<br />
unterschiedlich – für den einzelnen Treugeber<br />
jeweils einheitlich – ausgeübt werden.<br />
2. Soweit nicht abweichend geregelt, entscheidet<br />
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<br />
Das Gewicht einer Stimme richtet sich nach<br />
der Höhe des Kapitalanteils am Schluss des<br />
letzten Geschäftsjahres; ist aufgrund der<br />
Dauer der Zeichnungsfrist bis zum Schluss<br />
des letzten Geschäftsjahres nicht von allen<br />
Gesellschaftern und Treugebern eine Einlage<br />
geleistet worden, so ist für das Stimmgewicht<br />
aller Gesellschafter und Treugeber die<br />
gezeichnete Einlage (Kapitalkonto I) maßgeblich.<br />
Enthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen.<br />
3. Beschlüsse über die Änderung dieses<br />
Vertrages, einschließlich der Änderung der in<br />
der Anlage zu diesem Vertrag festgelegten<br />
Anlagegrundsätze, sowie Beschlüsse über die<br />
Auflösung der Gesellschaft und Beschlüsse<br />
nach dem Umwandlungsgesetz bedürfen<br />
einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />
Stimmen. Wird durch den Beschluss in ihre<br />
Rechte und Pflichten eingegriffen, ist ferner<br />
die Zustimmung des persönlich haftenden<br />
Gesellschafters sowie des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten erforderlich, sofern kein<br />
gesetzliches Stimmverbot besteht.
VERTRÄGE<br />
121<br />
4. Der Beschlussfassung unterliegen<br />
a) die Feststellung des Jahresabschlusses der<br />
Gesellschaft;<br />
b) die Wahl des Abschlussprüfers;<br />
c) die Entlastung der zur Geschäftsführung<br />
befugten Personen;<br />
d) die Wahl von Beiratsmitgliedern gemäß<br />
§ 7 Abs. 4 und die Entlastung der<br />
Beiratsmitglieder;<br />
e) die Wahl und die Entlastung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs;<br />
f) Änderungen der in der Anlage zu diesem<br />
Vertrag festgelegten Anlagegrundsätze;<br />
g) sonstige Änderungen dieses Vertrages;<br />
h) alle Angelegenheiten, die die Geschäftsführung<br />
zur Entscheidung vorlegt;<br />
i) alle sonstigen Angelegenheiten, für die<br />
dieser Vertrag oder das Gesetz die<br />
Zuständigkeit der Gesellschafter<br />
vorsehen, soweit es sich nicht um<br />
Maßnahmen der Geschäftsführung<br />
handelt.<br />
5. Über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
und die Entlastung der Gesellschaftsorgane<br />
ist regelmäßig Beschluss zu fassen. Ferner ist<br />
eine Beschlussfassung herbeizuführen, wenn<br />
Gesellschafter oder Treugeber, auf die allein<br />
oder zusammen mindestens 10 % der<br />
Stimmrechte entfallen, dies schriftlich<br />
verlangen; sie können zugleich eine bestimmte<br />
Form der Beschlussfassung (Gesellschafterversammlung<br />
oder Abstimmung nach<br />
Abs. 9) verlangen.<br />
6. Gesellschafterversammlungen finden am Sitz<br />
der Gesellschaft statt, sofern der geschäftsführende<br />
Kommanditist nicht nach billigem<br />
Ermessen (§ 315 BGB) einen anderen Ort<br />
bestimmt. Sie werden durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten schriftlich oder in<br />
Textform unter Angabe der Tagesordnung<br />
einberufen. Die Ladungsfrist beträgt vier<br />
Wochen. Bei außerordentlichen Gesellschafterversammlungen<br />
kann die Einberufungsfrist<br />
in eilbedürftigen Fällen auf zwei Wochen<br />
verkürzt werden. Der Tag der Aufgabe zur<br />
Post und der Tag der Versammlung sind bei<br />
Berechnung der Frist nicht mitzuzählen.<br />
7. Auf einer Gesellschafterversammlung können<br />
Beschlüsse gefasst werden, wenn mehr als 50 %<br />
der Stimmrechte anwesend oder durch<br />
schriftliche Vollmacht vertreten sind. Ist die<br />
Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig,<br />
so ist sie zu vertagen und mit derselben<br />
Tagesordnung und einer Ladungsfrist von<br />
zwei Wochen erneut zu laden. Diese<br />
Gesellschafterversammlung ist unabhängig<br />
von der Höhe der anwesenden oder<br />
vertretenen Stimmrechte beschlussfähig. Ist<br />
die Gesellschafterversammlung nicht<br />
beschlussfähig, so kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist an Stelle einer erneuten<br />
Ladung die Beschlussfassung auch gemäß<br />
nachfolgendem Abs. 9 in Schrift- oder<br />
Textform herbeiführen.<br />
8. Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung<br />
übernimmt eine zur Vertretung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten befugte<br />
Person. Über die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
ist eine Niederschrift<br />
anzufertigen. In der Niederschrift sind der Ort<br />
und der Tag der Versammlung, der Name des<br />
Vorsitzenden sowie die Art und das Ergebnis<br />
der Abstimmung anzugeben. Die Niederschrift<br />
ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.<br />
Sie ist den Gesellschaftern und Treugebern<br />
in Textform mitzuteilen.<br />
9. Beschlüsse können durch Stimmabgabe in<br />
Schrift- oder Textform gefasst werden, wenn<br />
alle Gesellschafter und Treugeber unter der<br />
gemäß § 18 bekannt gegebenen Anschrift<br />
zur Stimmabgabe aufgefordert werden. Für<br />
die Stimmabgabe ist mindestens eine der<br />
Ladungsfrist entsprechende Frist zu setzen.<br />
Nach Ablauf der Frist eingegangene Stimmen<br />
bleiben unberücksichtigt. Beschlüsse sind mit<br />
Ablauf der Frist gefasst, sofern mindestens<br />
10 % des stimmberechtigten Kapitals der<br />
Gesellschaft vom Stimmrecht Gebrauch<br />
gemacht haben. Die Beschlussfassung ist<br />
unter Angabe des Abstimmungsergebnisses<br />
vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder durch eine von diesem bevollmächtigte<br />
Person festzustellen und den Gesellschaftern<br />
und Treugebern in Textform mitzuteilen.<br />
Scheitert die Beschlussfassung aufgrund zu<br />
geringer Beteiligung, ist nach vorstehendem<br />
Abs. 7 eine Gesellschafterversammlung<br />
einzuberufen, die unabhängig von der Höhe<br />
der anwesenden oder vertretenen Stimmrechte<br />
beschlussfähig ist.<br />
10. Die Unwirksamkeit eines Beschlusses kann<br />
nur binnen einer Ausschlussfrist von einem
122 VERTRÄGE<br />
Monat nach Kenntniserlangung durch eine<br />
gegen die Gesellschaft zu richtende Klage<br />
geltend gemacht werden.<br />
§ 10 Vergütungen und Kosten<br />
1. Der persönlich haftende Gesellschafter erhält<br />
für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 €,<br />
einschließlich der hierauf etwa anfallenden<br />
Umsatzsteuer, fällig jeweils zum 01.01. eines<br />
Jahres, erstmals zum 01.01.2008.<br />
2. Der geschäftsführende Kommanditist erhält<br />
für die Übernahme der Geschäftsführung in<br />
den Geschäftsjahren 2007 und 2008 eine<br />
jährliche Vergütung in Höhe von 0,72 % der<br />
zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres von<br />
Anlegern gezeichneten Einlage, fällig jeweils<br />
anteilig zum Ende eines Kalenderquartals und<br />
berechnet nach dem jeweiligen Zeichnungsstand.<br />
In den darauf folgenden Geschäftsjahren<br />
erhält der geschäftsführende Kommanditist<br />
eine Vergütung in Höhe von 0,72 % des<br />
Kommanditkapitals (Einlagenkonto I) am<br />
Fälligkeitstag, fällig jeweils anteilig zum Ende<br />
eines Kalenderquartals. Ab dem Jahr 2021<br />
ermäßigt sich die Vergütung auf 75 % der<br />
für das Jahr 2020 festgesetzten Vergütung.<br />
Hinzu kommt jeweils die hierauf anfallende<br />
Umsatzsteuer. Hierdurch sind die Sachaufwendungen<br />
des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten abgegolten, soweit sie nicht<br />
gemäß nachstehendem Abs. 6 von der Gesellschaft<br />
zu tragen sind. Auf die vorstehend<br />
vereinbarte Vergütung hat der geschäftsführende<br />
Kommanditist sich Provisionen und<br />
ähnliche Vergütungen anrechnen zu lassen,<br />
die ihm Dritte im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb von Gegenständen des Anlagevermögens<br />
der Gesellschaft gewähren.<br />
3. Der Treuhandkommanditist erhält für die<br />
treuhänderische Übernahme der Kommanditanteile<br />
in den Geschäftsjahren 2007 und<br />
2008 eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
0,07 % der zum Ende des jeweiligen<br />
Geschäftsjahres von Anlegern gezeichneten<br />
Einlage, fällig jeweils anteilig zum Ende eines<br />
Kalenderquartals und berechnet nach dem<br />
jeweiligen Zeichnungsstand. In den darauf<br />
folgenden Geschäftsjahren erhält der<br />
Treuhandkommanditist eine Vergütung in<br />
Höhe von 0,07 % des Kommanditkapitals<br />
(Einlagenkonto I) am Fälligkeitstag, fällig<br />
jeweils anteilig zum Ende eines Kalenderquartals.<br />
Hinzu kommt jeweils die hierauf<br />
anfallende Umsatzsteuer.<br />
4. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt<br />
ermittelte Verbraucherpreisindex nach dem<br />
01.01.2007 oder nach der letzten Anpassung<br />
der Vergütung um mindestens 2,5 %, so sind<br />
der persönlich haftende Gesellschafter, der<br />
geschäftsführende Kommanditist sowie der<br />
Treuhandkommanditist befugt – und im Falle<br />
gesunkener Verbraucherpreise verpflichtet –<br />
ihre Vergütung im gleichen Verhältnis neu<br />
festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch<br />
Erklärung gegenüber dem Beirat; ist kein<br />
Beirat gewählt, erfolgt die Festsetzung durch<br />
eine der Mitteilung des Jahresabschlusses<br />
beizufügende Erklärung. Die Festsetzung gilt<br />
rückwirkend ab dem Fälligkeitstermin, zu<br />
dem erstmals die Voraussetzungen für eine<br />
Anpassung vorlagen; im Falle einer Erhöhung<br />
der Vergütung kann sie auch auf einen<br />
späteren Fälligkeitstermin verschoben<br />
werden. Nach dem Jahr 2020 findet keine<br />
Anpassung der Vergütung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten mehr statt.<br />
5. Beiratsmitglieder erhalten zur Abgeltung ihrer<br />
Aufwendungen eine jährliche Pauschale von<br />
1.000,00 €, der Vorsitzende von 2.000,00 €.<br />
Die Pauschale kann durch Beschluss gemäß<br />
§ 9 mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen geänderten Verhältnissen angepasst<br />
werden.<br />
6. Die Gesellschaft trägt die Emissions- und<br />
Verwaltungskosten gemäß Anlage 2 zu<br />
diesem Vertrag.<br />
§ 11 Ergebnisverteilung, Entnahmen<br />
1. Die Beteiligung am Jahresgewinn und am<br />
Verlust eines Geschäftsjahres richtet sich nach<br />
dem Verhältnis der Kapitalanteile (§ 5 Abs. 2).<br />
Die Ergebnisse der Jahre 2007 und 2008<br />
werden zunächst vorrangig nach Maßgabe<br />
des § 5 Abs. 1 lit. d) zugewiesen.<br />
2. Die Gesellschaft schüttet ihre Erlöse – insbesondere<br />
ihre Erlöse aus der Veräußerung von<br />
Gegenständen des Anlagevermögens – aus,<br />
sofern nicht deren anderweitige Verwendung<br />
einer sorgfältigen Geschäftsführung<br />
entspricht. Über Zeitpunkt und Höhe der<br />
Ausschüttung entscheidet der geschäftsführende<br />
Kommanditist nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen. Ausschüttungen sollen in der<br />
Regel alsbald nach Vereinnahmung erfolgen.<br />
Ungeachtet dessen können flüssige Mittel zur<br />
Glättung des Ausschüttungsverlaufs und zum<br />
Ausgleich nach dem folgenden Abs. 3 wieder<br />
angelegt werden; ggfs. ist § 6 Abs. 3 zu<br />
beachten.
VERTRÄGE<br />
123<br />
3. Soweit aufgrund der Ergebnisverteilungsund<br />
Entnahmeregelungen während der<br />
Dauer der Gesellschaft Anleger (§ 4), die<br />
nach dem Ende der Zeichnungsfrist in der<br />
gleichen Anzahl voller Kalenderjahre ihre geleistete<br />
Einlage (Saldo der Einlagenkonten I, II<br />
und III) gemäß § 4 Abs. 5 erhöht haben, eine<br />
ungleiche effektive Verzinsung der geleisteten<br />
Einlage erzielen, führt der geschäftsführende<br />
Kommanditist durch Zuweisung von<br />
Vorabanteilen am Ergebnis und bei den Ausschüttungen<br />
nach Möglichkeit einen Ausgleich<br />
herbei. Den gleichen Ausgleich führt der geschäftsführende<br />
Kommanditist unter den<br />
Anlegern herbei, die nach dem Ende der<br />
Zeichnungsfrist nicht mindestens in einem<br />
vollen Kalenderjahr an den Kapitalerhöhungen<br />
teilgenommen haben. Die effektive Verzinsung<br />
ist nach der in der Anlage 3 beigefügten<br />
Formel zu berechnen. Den Zeitpunkt<br />
des Ausgleichs wählt der geschäftsführende<br />
Kommanditist nach billigem Ermessen (§ 315<br />
BGB); spätester Zeitpunkt ist die Auseinandersetzung<br />
bzw. die Verteilung des Liquidationsergebnisses.<br />
4. Der persönlich haftende Gesellschafter, der<br />
geschäftsführende Kommanditist und der<br />
Treuhandkommanditist dürfen unabhängig<br />
vom Jahresergebnis ihre in § 10 bestimmte<br />
Vergütung bei Fälligkeit entnehmen.<br />
5. Entnahmen sind im vorstehend geregelten<br />
Umfang auch insoweit zulässig, als Verluste<br />
oder Entnahmen vorgetragen und nicht<br />
durch Gewinne ausgeglichen sind. Sie sind<br />
jedoch unzulässig, soweit hierdurch beim<br />
persönlich haftenden Gesellschafter das zur<br />
Erhaltung des Stammkapitals erforderliche<br />
Vermögen vermindert würde (§ 30 GmbHG).<br />
§ 12 Übertragung von Gesellschaftsanteilen<br />
1. Über Gesellschaftsanteile kann, vorbehaltlich<br />
der nachstehenden Bestimmungen, rechtsgeschäftlich<br />
verfügt werden. Rechtsgeschäftliche<br />
Verfügung ist jede Abtretung, Verpfändung<br />
oder sonstige Belastung.<br />
2. Rechtsgeschäftliche Verfügungen des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters, des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten und des<br />
Treuhandkommanditisten über ihre Mitgliedschaft<br />
bedürfen der Zustimmung durch<br />
Beschluss gemäß § 9, es sei denn, die<br />
Verfügung erfolgt zugunsten eines Unternehmens,<br />
das entweder mit dem Gesellschafter<br />
oder mit dessen Gesellschaftern mittelbar<br />
oder unmittelbar verbunden ist, wobei für<br />
eine Verbindung der hälftige Besitz der<br />
Anteile oder der Stimmrechte ausreichend ist.<br />
Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 75 %<br />
der abgegebenen Stimmen.<br />
3. Rechtsgeschäftliche Verfügungen des<br />
Treuhandkommanditisten, die zugunsten des<br />
jeweiligen Treugebers erfolgen, bedürfen<br />
keiner Zustimmung.<br />
4. Sonstige rechtsgeschäftliche Verfügungen<br />
über Gesellschaftsanteile, ihnen gleichkommende<br />
Verfügungen von Treugebern über<br />
ihre durch den Treuhandkommanditisten<br />
vermittelte Stellung sowie Verfügungen über<br />
Ansprüche aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
bedürfen – soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag<br />
abweichend geregelt – der<br />
Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Die Zustimmung darf nur<br />
aus wichtigem Grund versagt werden. Ein<br />
wichtiger Grund liegt vor, wenn rechtsgeschäftliche<br />
Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
und ihnen gleichkommende Verfügungen<br />
von Treugebern über ihre durch den<br />
Treuhandkommanditisten vermittelte Stellung<br />
nicht mit Wirkung zum Beginn eines künftigen<br />
Geschäftsjahres erfolgen. Alle Aufwendungen<br />
und Verbindlichkeiten, insbesondere<br />
steuerliche Nachteile, die der Gesellschaft<br />
aufgrund der Verfügung entstehen, gehen im<br />
Verhältnis zur Gesellschaft zu Lasten des von<br />
der Verfügung betroffenen Kapitalanteils.<br />
5. Der Eintritt eines Kommanditisten, auch im<br />
Wege der Sonderrechtsnachfolge, steht<br />
– ausgenommen im Erbfall – unter der aufschiebenden<br />
Bedingung seiner Eintragung im<br />
Handelsregister; abweichende Vereinbarungen<br />
sind möglich. Soweit nicht anders<br />
vereinbart, wird im Handelsregister jeweils<br />
eine Haftsumme in Höhe von 1,00 € eingetragen.<br />
Die Kosten der Eintragung trägt der<br />
Eintretende. Sämtliche zum Handelsregister<br />
erforderlichen Anmeldungen erfolgen durch<br />
den geschäftsführenden Kommanditisten<br />
oder auf Weisung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten durch den persönlich haftenden<br />
Gesellschafter. Diesen ist hierzu in<br />
notariell beglaubigter Form unwiderruflich<br />
Vollmacht zu erteilen. Die Kosten der<br />
Vollmacht trägt der Vollmachtgeber.<br />
6. Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird<br />
die Gesellschaft ohne Auseinandersetzung<br />
mit seinen Erben fortgesetzt. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann verlangen, dass
124 VERTRÄGE<br />
mehrere Erben nach dem folgenden Abs. 7<br />
ihre Rechte nur gemeinschaftlich ausüben<br />
und einen gemeinsamen Vertreter bestellen.<br />
7. Steht mehreren Personen ein Gesellschaftsanteil<br />
zu, so können sie die Rechte hieraus nur<br />
gemeinschaftlich ausüben. Ferner haften sie<br />
der Gesellschaft als Gesamtschuldner und sie<br />
können Leistungen nur ungeteilt als<br />
Mitgläubiger fordern. Ihr Stimmrecht kann<br />
nur von einem gemeinsamen Vertreter<br />
ausgeübt werden. Rechtshandlungen, welche<br />
die Gesellschaft ihnen gegenüber vorzunehmen<br />
hat, sind, sofern der Gesellschaft nicht<br />
ein gemeinsamer Vertreter der Rechtsnachfolger<br />
benannt worden ist, wirksam, wenn sie<br />
auch nur gegenüber einem von ihnen<br />
vorgenommen werden.<br />
8. Erben müssen sich durch einen Erbnachweis<br />
legitimieren. Bis zur Legitimation ruht ihr<br />
Stimmrecht. Zum Nachweis der rechtsgeschäftlichen<br />
Sonderrechtsnachfolge ist die<br />
Schriftform erforderlich.<br />
§ 13 Kündigung, Ausschließung von<br />
Gesellschaftern<br />
1. Die Gesellschaft ist bis zum 31.12.2031 nicht<br />
ordentlich kündbar. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist kann diese Frist durch eine der<br />
Mitteilung des Jahresabschlusses beizufügende<br />
oder in ähnlicher Weise bekannt zu<br />
machende Erklärung, auch mehrmals, bis zur<br />
vollständigen Veräußerung des Anlagevermögens<br />
verlängern, höchstens insgesamt um bis<br />
zu zwei Jahre.<br />
2. Jedwede Kündigung ist schriftlich gegenüber<br />
der Gesellschaft zu erklären.<br />
3. Die Beendigung des Treuhandvertrages (§ 4<br />
Abs. 3) berührt die Wirksamkeit der für den<br />
Treuhandkommanditisten und den Treugeber<br />
geltenden Bestimmungen dieses Vertrages<br />
nicht. Der auf den Treugeber entfallende<br />
Gesellschaftsanteil ist dem Treugeber oder,<br />
die Zustimmung des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten vorausgesetzt, einem vom<br />
Treugeber benannten Dritten zu übertragen.<br />
Die Bestimmungen des § 12 gelten entsprechend.<br />
4. Ein Gesellschafter kann ausgeschlossen<br />
werden, wenn in seiner Person ein wichtiger<br />
Grund im Sinne des § 133 HGB vorliegt,<br />
insbesondere wenn er mit einem nicht unerheblichen<br />
Teil der Einlage (und des Agios) in<br />
Schuldnerverzug gerät und die Leistung nicht<br />
innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen<br />
Frist nachholt oder Vereinbarungen über die<br />
Fälligkeit der Einlage und die Teilnahme am<br />
Lastschriftverfahren (§ 4 Abs. 2) nicht unerheblich<br />
schuldhaft verletzt, etwa indem<br />
a) er auf seinem Konto nicht für die<br />
erforderliche Deckung sorgt oder<br />
b) er dem Einzug fälliger Zahlungen<br />
widerspricht oder<br />
c) er die Ermächtigung zum Einzug<br />
widerruft, ohne zugleich eine neue<br />
Ermächtigung zu erteilen.<br />
Die Erklärung der Ausschließung erfolgt,<br />
ohne dass es eines Beschlusses nach § 9<br />
bedarf, durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten. Der persönlich haftende<br />
Gesellschafter, der geschäftsführende<br />
Kommanditist und der Treuhandkommanditist<br />
können nur durch Urteil (§ 140 HGB)<br />
oder aus den in § 133 HGB genannten<br />
Gründen durch Beschluss gemäß § 9<br />
ausgeschlossen werden, der einer Mehrheit<br />
von 75 % der abgegebenen Stimmen bedarf.<br />
5. Treugeber sind wie Gesellschafter zu<br />
behandeln. Soweit die Gründe für die<br />
Kündigung oder Ausschließung nur in der<br />
Person des Treugebers vorliegen, beschränken<br />
sich die Wirkungen der Kündigung oder<br />
Ausschließung auf den Teil des Gesellschaftsanteils,<br />
den der Treuhandkommanditist für<br />
den Treugeber hält.<br />
§ 14 Ausscheiden<br />
1. Außer in dem in § 17 Abs. 3 genannten Fall<br />
führen folgende Gründe zum Ausscheiden<br />
des Betroffenen aus der Gesellschaft:<br />
a) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen des Gesellschafters,<br />
b) die Kündigung des Gesellschafters oder<br />
durch den Privatgläubiger des Gesellschafters,<br />
c) die Ausschließung,<br />
d) die Verfügung über die Mitgliedschaft<br />
nach § 12 zu den dort geregelten<br />
Bedingungen,<br />
e) die Vereinbarung nach § 16.
VERTRÄGE<br />
125<br />
2. Droht das Ausscheiden des Treuhandkommanditisten,<br />
hat er die Mitgliedschaft nach<br />
Maßgabe des § 12 auf den oder die von den<br />
Treugebern bestimmten Rechtsnachfolger zu<br />
übertragen.<br />
3. Geht die Rechtsstellung des Gesellschafters<br />
oder Treugebers auf einen oder mehrere<br />
Rechtsnachfolger über, findet keine Auseinandersetzung<br />
statt.<br />
4. Droht das Ausscheiden des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten oder des persönlich<br />
haftenden Gesellschafters, ist unter den<br />
verbleibenden Gesellschaftern und Treugebern<br />
mit einer Mehrheit von 75 % der<br />
abgegebenen Stimmen durch Beschluss nach<br />
§ 9 eine Regelung über seine Rechtsnachfolge<br />
zu treffen, es sei denn nach § 12 Abs. 2<br />
ist eine Zustimmung durch Beschluss nicht<br />
erforderlich.<br />
5. Die Regelungen über das Ausscheiden (§ 14)<br />
und die Auseinandersetzung (§ 15) gelten für<br />
den Fall, dass die zum Ausscheiden führenden<br />
Gründe nur in der Person des Treugebers<br />
vorliegen, mit der Maßgabe entsprechend,<br />
dass sich ihre Anwendung auf den Teil des<br />
Gesellschaftsanteils beschränkt, den der<br />
Treuhandkommanditist für den betroffenen<br />
Treugeber hält.<br />
§ 15 Auseinandersetzung im Falle des<br />
Ausscheidens<br />
1. Das Auseinandersetzungsguthaben des<br />
Ausscheidenden bestimmt sich regelmäßig<br />
nach dem Saldo seiner Kapitalkonten<br />
vermehrt um den Betrag des auf seinen<br />
Kapitalanteil entfallenden Abschichtungsgewinns<br />
bzw. vermindert um den Betrag des<br />
auf seinen Kapitalanteil entfallenden<br />
Abschichtungsverlustes.<br />
2. Der Abschichtungsgewinn oder -verlust wird<br />
ermittelt durch Vergleich des in der Jahresbilanz<br />
ausgewiesenen Wertes des Gesellschaftsvermögens<br />
mit dem durch eine<br />
Abschichtungsbilanz bestimmten Wert des<br />
Gesellschaftsvermögens. Die Verteilung des<br />
Abschichtungsgewinns oder -verlusts erfolgt<br />
entsprechend § 11.<br />
3. In der Abschichtungsbilanz bleibt ein<br />
etwaiger Geschäftswert unberücksichtigt.<br />
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />
werden mit dem Ertragswert angesetzt,<br />
wobei der Ertrag zugrunde zu legen ist, der<br />
sich aus dem für den Stichtag maßgeblichen<br />
Jahresabschluss ergibt. Der Bewertung von<br />
Beteiligungen werden die sich aus dem<br />
jüngsten festgestellten Jahresabschluss der<br />
jeweiligen Beteiligungsgesellschaft ergebenden<br />
Buchwerte zugrunde gelegt. Liegt ein<br />
Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht vor, ist der Zeichnungs- oder Erwerbspreis<br />
der Beteiligung abzüglich der<br />
bekannten Provisionen oder ähnlichen aus<br />
dem Emissionserlös bezahlten Vergütungen<br />
oder ein niedrigerer Buchwert anzusetzen.<br />
4. Im Falle der Ausschließung und im Falle einer<br />
Vereinbarung über das Ausscheiden in<br />
Notfällen (§ 16) bestimmt sich das Auseinandersetzungsguthaben<br />
abweichend von den<br />
vorstehenden Vorschriften und abweichend<br />
von § 11 Abs. 3 nach dem Buchwert. Im Falle<br />
der Ausschließung bestimmt der geschäftsführende<br />
Kommanditist nach billigem Ermessen<br />
(§ 315 BGB) einen Abschlag vom<br />
Auseinandersetzungsguthaben zum Ausgleich<br />
des der Gesellschaft infolge des Ausscheidens<br />
entstehenden Schadens. Dem<br />
Betroffenen ist der Nachweis gestattet, dass<br />
ein Schaden überhaupt nicht entstanden<br />
oder wesentlich niedriger ist als der festgesetzte<br />
Abschlag.<br />
5. Stichtag für die Bewertung nach Abs. 2 und<br />
3 ist der Tag des Ausscheidens. Fällt dieser<br />
nicht auf das Ende des Geschäftsjahres, so ist<br />
Stichtag der letzte Tag des dem Tag des<br />
Ausscheidens vorangegangenen Geschäftsjahres.<br />
Am Ergebnis schwebender Geschäfte<br />
nimmt der Ausscheidende nicht mehr teil.<br />
Eine Auseinandersetzungsrechnung kann<br />
frühestens nach Feststellung des auf den<br />
Stichtag erstellten Jahresabschlusses verlangt<br />
werden.<br />
6. Die Auseinandersetzungsrechnung wird für<br />
beide Seiten verbindlich durch den mit der<br />
Prüfung des Jahresabschlusses beauftragten<br />
Wirtschaftsprüfer festgestellt (§ 317 BGB). Ist<br />
kein Abschlussprüfer bestellt oder ist dieser<br />
an der Erstellung des Gutachtens gehindert<br />
und besteht Streit über die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens,<br />
so entscheidet das<br />
Gutachten eines von der Wirtschaftsprüferkammer<br />
bestimmten Wirtschaftsprüfers<br />
(§ 317 BGB). Die Kosten des Schiedsgutachtens<br />
werden nach dem Verhältnis des Obsiegens<br />
und Unterliegens geteilt. Einwendungen<br />
gegen die Richtigkeit der Auseinandersetzungsrechnung<br />
sind ausgeschlossen, wenn<br />
sie nicht innerhalb einer Frist von einem
126 VERTRÄGE<br />
Monat ab ihrem Zugang gegenüber der<br />
Gesellschaft schriftlich geltend gemacht<br />
werden und wenn der Ausscheidende bei<br />
Mitteilung der Berechnung auf diese<br />
Rechtsfolge hingewiesen wurde.<br />
7. Der Zahlungsanspruch des Ausscheidenden<br />
ist innerhalb von längstens zwei Jahren in<br />
höchstens fünf gleichen Raten zu erfüllen.<br />
8. Das Auseinandersetzungsguthaben wird ab<br />
seiner Entstehung mit 2 Prozentpunkten über<br />
dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) für das Jahr<br />
verzinst, wobei die Zinsen mit der Hauptforderung<br />
fällig sind.<br />
9. Der Anspruch auf Auseinandersetzungsguthaben<br />
und der Zinsanspruch sind nicht zu<br />
befriedigen, soweit und solange die Befriedigung<br />
einen Insolvenzgrund darstellen würde.<br />
Mehrere Anleger, die zum gleichen Zeitpunkt<br />
ausscheiden, sind gleich zu behandeln.<br />
§ 16 Vereinbarung über das Ausscheiden in<br />
Notfällen<br />
1. Folgende nach Abschluss des Treuhandvertrages<br />
(§ 4 Abs. 2) eingetretene Umstände<br />
berechtigen den Anleger (§ 4), den Abschluss<br />
einer Vereinbarung zu verlangen, die zum<br />
Ausscheiden nach § 14 führt:<br />
a) anhaltende Arbeitslosigkeit des Anlegers<br />
von mehr als sechs aufeinander folgenden<br />
Monaten;<br />
b) anhaltende Erwerbsunfähigkeit des<br />
Anlegers von mehr als sechs aufeinander<br />
folgenden Monaten;<br />
c) Scheidung des Anlegers;<br />
d) Tod des Anlegers oder seines Ehegatten<br />
oder Lebenspartners (im Sinne des<br />
Gesetzes), wenn der Verstorbene<br />
mindestens zur Hälfte zu den Einkünften<br />
des Ehegatten oder Lebenspartners oder<br />
der Erben beigetragen hat.<br />
2. Weitere Voraussetzung für den Abschluss der<br />
Vereinbarung ist, dass der Anleger den<br />
geschäftsführenden Kommanditisten vor dem<br />
01.01.2021 und innerhalb einer Frist von drei<br />
Monaten nach dem Eintritt der vorstehenden<br />
Umstände um den Abschluss der Vereinbarung<br />
ersucht und einen geeigneten Nachweis<br />
erbringt. Die Eignung des Nachweises<br />
beurteilt der geschäftsführende Kommanditist<br />
nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).<br />
3. Abweichend von § 15 bestimmt sich das<br />
Auseinandersetzungsguthaben des Ausscheidenden<br />
in diesen Fällen nach den Buchwerten.<br />
4. Eine Verzinsung nach § 15 Abs. 8 findet nicht<br />
statt. Es gilt der in § 15 Abs. 9 vereinbarte<br />
Nachrang des Anspruchs auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />
5. Der Abschluss einer Vereinbarung nach den<br />
vorstehenden Vorschriften ist auf 1 % des<br />
Kommanditkapitals (Einlagenkonto I) der<br />
Gesellschaft beschränkt. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist lehnt den Abschluss<br />
weiterer Vereinbarungen ab, wenn dieser<br />
Anteil ausgeschöpft ist.<br />
§ 17 Dauer, Auflösung, Liquidation<br />
1. Die Gesellschaft dauert bis zum 31.12.2031.<br />
Ihre Dauer verlängert sich um die nach § 13<br />
Abs. 1 vom geschäftsführenden Kommanditisten<br />
bestimmte Frist und anschließend auf<br />
unbestimmte Zeit, wenn sie bis zu diesem<br />
Zeitpunkt ihr Anlagevermögen noch nicht<br />
vollständig veräußert hat. Sie wird bereits vor<br />
dem 31.12.2031 aufgelöst, ohne dass es<br />
eines besonderen Beschlusses bedarf, sobald<br />
sie ihr Anlagevermögen vollständig veräußert<br />
hat. Die Gesellschafter können mit einer<br />
Mehrheit von 75 % der abgegebenen<br />
Stimmen etwas anderes beschließen.<br />
Kündigungsrechte bleiben von einem solchen<br />
Beschluss unberührt.<br />
2. Die Gesellschaft wird, ohne dass es eines<br />
besonderen Beschlusses bedarf, aufgelöst,<br />
wenn nicht innerhalb der Zeichnungsfrist ein<br />
Kommanditkapital von mindestens 3 Mio. €<br />
gezeichnet wird. Für diesen Fall verzichten<br />
der persönlich haftende Gesellschafter, der<br />
geschäftsführende Kommanditist und der<br />
Treuhandkommanditist bereits heute auf ihre<br />
Vergütungsansprüche gegenüber der<br />
Gesellschaft. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist trägt in diesem Fall alle<br />
sonstigen Aufwendungen, für die keine<br />
Rückerstattung erlangt werden kann, und<br />
befreit die Gesellschaft von allen Verbindlichkeiten,<br />
für die von Dritten keine Befreiung<br />
erlangt werden kann.<br />
3. Gesellschafter und Treugeber, die auf den<br />
Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft<br />
gekündigt haben, nehmen an der Liquidation<br />
teil, ohne dass eine Auseinandersetzung nach<br />
§ 15 stattfindet.
VERTRÄGE<br />
127<br />
4. Zum einzelvertretungsberechtigten Liquidator<br />
ist der geschäftsführende Kommanditist bestellt.<br />
Er ist von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB befreit.<br />
5. Die Regelungen in § 11 Abs. 4 über die<br />
Entnahmen der Gesellschafter, die eine<br />
Vergütung erhalten, gelten während der<br />
Liquidation entsprechend.<br />
6. Die Verteilung des Liquidationsgewinns oder<br />
-verlusts folgt den Regeln, die für die<br />
Verteilung des Jahresergebnisses vereinbart<br />
sind (§ 11). Der Liquidator nimmt die<br />
Verteilung auch unter den mittelbar als<br />
Treugeber beteiligten Anlegern vor.<br />
7. Etwa durch Entnahmen entstandene negative<br />
Salden müssen die Gesellschafter und<br />
Treugeber in der Auseinandersetzung nicht<br />
durch Geld ausgleichen, es sei denn, dass<br />
aufgrund seiner Haftung für die Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft beim Komplementär<br />
das zur Erhaltung des Stammkapitals<br />
erforderliche Vermögen vermindert wäre<br />
(§ 30 GmbHG).<br />
§ 18 Mitteilungen, Steuererklärungen<br />
1. Alle Ladungen, Mitteilungen und Erklärungen<br />
im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind<br />
an die dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zuletzt bis 2 Wochen vor Versand<br />
schriftlich mitgeteilte Adresse des Gesellschafters<br />
oder Treugebers zu richten.<br />
Postsendungen gelten im Inland zwei Tage<br />
und im Ausland fünf Tage nach Aufgabe zur<br />
Post als zugegangen; die Regelung in § 9<br />
Abs. 6 bleibt hiervon unberührt.<br />
2. Die Weitergabe der Anschrift und anderer<br />
Daten eines Gesellschafters oder Treugebers<br />
an Dritte, insbesondere auch an andere<br />
Gesellschafter oder Treugeber, ist – ausgenommen<br />
zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten<br />
und zur Auftragsdatenverarbeitung – ohne<br />
Zustimmung des Betroffenen nicht erlaubt.<br />
3. Der geschäftsführende Kommanditist ist im<br />
Rahmen seiner Erklärungspflicht (§ 181 Abs.<br />
2 AO) berechtigt, mit Wirkung für alle Gesellschafter<br />
und Treugeber die zur einheitlichen<br />
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen<br />
notwendigen Erklärungen gegenüber<br />
den Steuerbehörden abzugeben; er ist<br />
empfangsberechtigt im Sinne des § 183 AO.<br />
Es gehört jedoch nicht zu seinen Aufgaben,<br />
die Gesellschafter und Treugeber aufzufordern,<br />
sie betreffende Besteuerungsgrundlagen,<br />
wie etwa Sonderwerbungskosten, bekannt<br />
zu geben. Wünscht der Gesellschafter<br />
oder Treugeber deren Berücksichtigung im<br />
einheitlichen Feststellungsverfahren, so hat<br />
er sie dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
bis spätestens zum 15.03. des auf den<br />
Feststellungszeitraum folgenden Jahres unter<br />
Vorlage von Belegen schriftlich mitzuteilen.<br />
Erfolgt die Mitteilung solcher Tatsachen nicht<br />
fristgerecht, so hat der Gesellschafter oder<br />
Treugeber die hierdurch entstehenden Kosten<br />
zu tragen.<br />
4. Der geschäftsführende Kommanditist ist<br />
berechtigt, die Gesellschafter und Treugeber<br />
dazu anzuhalten, Erklärungspflichten<br />
gegenüber ausländischen Behörden nachzukommen<br />
und im Falle des Verzugs mit der<br />
Erfüllung solcher Erklärungspflichten den der<br />
Gesellschaft entstandenen Schaden geltend<br />
zu machen, insbesondere durch Buchung des<br />
Schadensbetrags als Entnahme. § 13 Abs. 4<br />
bleibt unberührt.<br />
§ 19 Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu<br />
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt<br />
auch für die Aufhebung dieses Wirksamkeitserfordernisses.<br />
Die Schriftform gilt als<br />
gewahrt, wenn das Ergebnis einer Beschlussfassung<br />
nach Maßgabe dieses Vertrages von<br />
dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
festgestellt ist.<br />
2. Ist oder wird ein Teil dieses Vertrages nichtig,<br />
so wird davon die Wirksamkeit der übrigen<br />
Vertragsbestimmungen nicht berührt.<br />
3. Regelungslücken, gleich ob sie von Anfang<br />
an bestanden haben oder nachträglich<br />
entstanden sind, sind durch Heranziehung<br />
dispositiven Rechts zu schließen. Widerspricht<br />
das dispositive Recht dem ausdrücklichen<br />
oder mutmaßlichen Parteiwillen oder enthält<br />
das dispositive Recht keine passende Regelung,<br />
ist der Vertrag nach dem mutmaßlichen<br />
Willen der Parteien ergänzend so auszulegen,<br />
dass dasjenige als vereinbart gilt, was die<br />
Parteien bei angemessener Abwägung ihrer<br />
Interessen nach Treu und Glauben als redliche<br />
Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie<br />
den nicht geregelten Fall bedacht hätten.
128<br />
VERTRÄGE<br />
Festgestellt mit drei Anlagen<br />
in Neutraubling am 11.04.2007<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Beteiligungs GmbH:<br />
gez. Dr. Werner Bauer<br />
Geschäftsführer<br />
gez. Tibor von Wiedebach und<br />
Nostitz-Jänkendorf<br />
Geschäftsführer<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH:<br />
gez. Dr. Werner Bauer<br />
Geschäftsführer<br />
gez. Tibor von Wiedebach und<br />
Nostitz-Jänkendorf<br />
Geschäftsführer<br />
Anlage 1:<br />
Anlage 2:<br />
Anlage 3:<br />
Anlagegrundsätze<br />
Emissionskosten und Verwaltungskosten<br />
Formel zur Berechnung der effektiven Verzinsung<br />
der Einlagen
VERTRÄGE<br />
129<br />
Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
Anlagegrundsätze<br />
Die Gesellschaft investiert vorwiegend in den<br />
Bereichen Private Equity und Immobilien.<br />
Aus Gründen der Risikostreuung investiert die<br />
Gesellschaft vorwiegend in andere Fondsgesellschaften<br />
und zwar entweder direkt in Personengesellschaften<br />
(Personenhandelsgesellschaften) in- und<br />
ausländischen Rechts oder indirekt durch eine der<br />
Fondsgesellschaft gehörende Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung, die sich an in- und ausländischen<br />
Personengesellschaften beteiligt, oder<br />
indirekt durch Erwerb von Anteilen an einem<br />
Treuhandvermögen, das aus einer Beteiligung an<br />
einer Personengesellschaft besteht, oder indirekt<br />
durch Erwerb nicht zirkulationsfähiger Zertifikate,<br />
deren Basiswerte nicht handelbare Beteiligungen an<br />
Fondsgesellschaften darstellen.<br />
Im Bereich Private Equity sind Direktinvestitionen in<br />
Unternehmen gänzlich ausgeschlossen. Investitionen<br />
in Private Equity Fonds sollen mit dem Ziel der weiteren<br />
Risikostreuung, der Ausnutzung des Marktzugangs<br />
sowie des spezifischen Know-hows und der<br />
aufwändigen Due-Diligence-Prozesse über Dachfondsgesellschaften<br />
oder nicht zirkulationsfähige<br />
Zertifikate erfolgen, deren Basiswert die Beteiligung<br />
an einer Dachfondsgesellschaft oder ein Korb von<br />
Beteiligungen an Private Equity Fonds ist. In<br />
begründeten Fällen können nach Anhörung des<br />
Beirats Investitionen in direkt investierende Private<br />
Equity Fonds erfolgen.<br />
Im Bereich Immobilien soll ebenfalls vorrangig in<br />
bestehende Immobilienfonds investiert werden. Hier<br />
sind in beschränktem Umfang jedoch auch Direktinvestitionen<br />
möglich.<br />
Für Beteiligungen an Fondsgesellschaften gilt<br />
allgemein:<br />
• Es darf nur in Gesellschaften von Anbietern<br />
investiert werden, die seit mindestens fünf Jahren<br />
vergleichbare Beteiligungsmöglichkeiten anbieten<br />
und über einschlägige Erfahrungen, insbesondere in<br />
den Bereichen Objektauswahl und Objektverwaltung,<br />
verfügen.<br />
• Bei Publikumsfonds ist darüber hinaus das<br />
Vorliegen einer Beurteilung des Prospekts nach IDW<br />
Standard durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erforderlich, die<br />
keine wesentlichen Beanstandungen enthält.<br />
Für Investitionen der Fondsgesellschaft in Private<br />
Equity Dachfonds gelten folgende Grundsätze:<br />
• Die Private Equity Dachfonds müssen – nach<br />
plausibler Prognose des jeweiligen Anbieters – über<br />
ausreichende Mittel verfügen, um eine sinnvolle<br />
Risikostreuung (mindestens zehn Zielfonds)<br />
gewährleisten zu können.<br />
• Das Management des Private Equity Dachfonds<br />
muss – nach plausibler Angabe des Anbieters –<br />
Zugang zu den besten Private Equity Gesellschaften<br />
der Welt, den sog. <strong>Top</strong> Quarter Fonds, besitzen.<br />
• Der Private Equity Dachfonds soll weltweit<br />
investieren, mit Schwerpunkten in Nordamerika und<br />
Europa.<br />
• Zur Erhöhung der Sicherheit muss der Private<br />
Equity Dachfonds den Schwerpunkt auf Unternehmensbeteiligungen<br />
in fortgeschrittenen Lebensphasen<br />
der Unternehmen, also bspw. auf Management<br />
Buy-outs, legen.<br />
Für mittelbare und unmittelbare Investitionen in<br />
Zertifikate über Private Equity Dachfonds bzw. über<br />
Beteiligungen an Private Equity Fonds gelten die<br />
vorstehenden Grundsätze entsprechend. Für den<br />
Emittenten des Zertifikats muss ausreichende Bonität<br />
nachgewiesen werden. Es dürfen nur Zertifikate<br />
erworben werden, deren Zirkulationsfähigkeit durch<br />
Vereinbarung mit dem Emittenten ausgeschlossen<br />
ist, so dass keine Finanzinstrumente im Sinne des<br />
Gesetzes über das Kreditwesen vorliegen.<br />
Für Investitionen der Fondsgesellschaft in Immobilienfonds<br />
gelten folgende Grundsätze:<br />
• Im Gesamtportfolio der Fondsgesellschaft muss<br />
eine ausgewogene Verteilung sowohl auf Investitionsstandorte<br />
als auch auf verschiedene Immobilienarten<br />
erfolgen.<br />
• Zielfonds müssen bereits Eigentümer (evtl. anteilig)<br />
der konkret bezeichneten Investitionsobjekte sein<br />
oder deren Erwerb muss durch bereits abgeschlossenen<br />
Kaufvertrag und Nachweis der Gesamtfinanzierung<br />
sichergestellt sein.<br />
• Für alle Immobilien soll ein unabhängiges<br />
Wertgutachten vorliegen, das den Kaufpreis als<br />
marktgerecht bestätigt.<br />
• Zum weitgehenden Ausschluss von Bauerrichtungs-<br />
und Vermietungsrisiken müssen die Fondsimmobilien<br />
im Allgemeinen vermietete Bestandsimmobilien<br />
sein. Maximal 10 % des (nach Durchführung<br />
der beabsichtigten Investition) investierten Kapitals<br />
kann hiervon abweichend in Immobilien-Projektentwicklungen<br />
investiert werden, wenn hierdurch der<br />
vermögensverwaltende Status der Fondsgesellschaft<br />
nicht gefährdet wird.<br />
• Der substanzbildende Anteil einer Fondsinvestition<br />
(Kaufpreis der Immobilien bezogen auf die Gesamtinvestitionssumme<br />
des Fonds abzüglich Zinsvorauszahlungen)<br />
muss mindestens 85 % betragen. Zur
130<br />
VERTRÄGE<br />
Berechnung wird die Gesamtinvestitionssumme des<br />
Zielfonds um die prozentual hochgerechnete Kostenerstattung<br />
zugunsten der Fondsgesellschaft reduziert.<br />
• Die bestehenden Mietverträge sollen eine<br />
gewichtete Restlaufzeit von mindestens fünf Jahren<br />
aufweisen. Die Mieterstruktur soll hinreichend<br />
diversifiziert sein. Beträgt der Anteil eines Einzelmieters<br />
mehr als 20 % der Gesamtmieteinnahmen eines<br />
Fonds, ist ein ausreichender Bonitätsnachweis<br />
erforderlich.<br />
• Fremdfinanzierungsrisiken müssen beschränkt sein<br />
durch einen maximal 60%igen Fremdfinanzierungsanteil,<br />
eine bestehende Finanzierungszusage durch<br />
eine Bank, eine mindestens fünfjährige Zinsfestschreibung,<br />
plausibel kalkulierte Konditionen für die<br />
Anschlussfinanzierung und ggf. die Bildung von<br />
Reserven zur Absicherung von Währungsrisiken bei<br />
Finanzierungen in Fremdwährungen.<br />
• Die Möglichkeit steuerlicher Nachteile durch<br />
Begründung eines gewerblichen Grundstückshandels<br />
auf Ebene der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
GmbH & Co. KG muss berücksichtigt werden.<br />
Ausnahmen:<br />
10 % des (nach Durchführung der beabsichtigten<br />
Investition) investierten Kapitals der Fondsgesellschaft<br />
dürfen nach Anhörung des Beirats der <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG abweichend<br />
von den vorstehend beschriebenen Anlagekriterien<br />
investiert werden. Dabei sind der im Gesellschaftsvertrag<br />
festgelegte Unternehmensgegenstand und<br />
der Grundsatz ausreichender Mischung und<br />
Streuung zu beachten. Es dürfen insoweit zur<br />
Erzielung überdurchschnittlicher Renditen auch<br />
entsprechende Risiken eingegangen werden.<br />
Werden die Anlagekriterien im Nachhinein erfüllt,<br />
darf die vorgenannte Grenze erneut ausgeschöpft<br />
werden.<br />
Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
Emissionskosten<br />
Die Gesellschaft trägt einmalig folgende Emissionskosten<br />
in Prozent des zum Ende der Zeichnungsfrist<br />
von Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals.<br />
• Eigenkapitalvermittlung: 11,00 %<br />
• Konzeption und Gründung: 2,38 %<br />
• Prospektierung, Marketing: 2,18 %<br />
• Beratung: 0,38 %<br />
• Mittelverwendungskontrolle 0,06 %<br />
Alle Angaben verstehen sich inklusive Umsatzsteuer.<br />
Eigenkapitalvermittlung: Mit der Vermittlung des<br />
Eigenkapitals wird die <strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungsund<br />
Treuhandgesellschaft für internationale<br />
Vermögensanlagen mbH, München, beauftragt. Die<br />
vereinbarte Vergütung beträgt einmalig 11,00 %<br />
des vermittelten Kommanditkapitals. Die Vergütung<br />
beinhaltet das Agio von 5 %. Die Vergütung ist fällig<br />
bei Zeichnung. Die <strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungsund<br />
Treuhandgesellschaft für internationale<br />
Vermögensanlagen mbH ist berechtigt, zu Lasten<br />
ihrer Vergütung im Namen der Gesellschaft Verträge<br />
mit anderen ausgewählten Vermittlern zu schließen.<br />
Konzeption und Gründung: Für sämtliche Leistungen<br />
in Zusammenhang mit der Konzeption, Entwicklung<br />
und Strukturierung des Beteiligungsangebotes<br />
und zur Abgeltung der mit der Gründung<br />
der Gesellschaft verbundenen Kosten für Eintragung<br />
etc. erhält Herr Dr. Werner Bauer, Neutraubling,<br />
eine Vergütung in Höhe von 2,38 % des<br />
platzierten Kommanditkapitals, fällig nach Platzierungsstand.<br />
Prospektierung und Marketing: Für Kosten der<br />
Prospektproduktion und für Marketingaufwendungen<br />
wird die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH als<br />
Anbieter eine Vergütung in Höhe von 2,18 % des<br />
platzierten Kommanditkapitals berechnen, fällig<br />
nach Platzierungsstand. Hierdurch werden alle<br />
diesbezüglichen Kosten abgegolten. Evtl. Über- oder<br />
Unterschreitungen dieses Betrages gehen zu Lasten<br />
bzw. Gunsten des Anbieters.<br />
Beratung: Zur Deckung von Drittkosten insbesondere<br />
für rechtliche und steuerliche Beratung in<br />
Zusammenhang mit der Erstellung des Beteiligungsangebotes<br />
werden 0,38 % des Kommanditkapitals<br />
veranschlagt.<br />
Mittelverwendungskontrolle: Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
erhält eine einmalige Vergütung<br />
in Höhe von 0,06 % des platzierten Eigenkapitals,<br />
fällig nach Platzierungsstand.<br />
Verwaltungskosten<br />
Die Gesellschaft trägt die Aufwendungen für den<br />
Verkehr mit den Anlegern, nämlich für<br />
• die Aufnahme, Betreuung und Information der<br />
Anleger,<br />
• die Abbildung der Kapitalkonten,<br />
• die Überwachung und Einziehung der Zahlungen<br />
der Anleger, sowie die Vornahme der Auszahlungen<br />
an Anleger,<br />
• die Vorbereitung der Provisionsabrechnungen für<br />
die Vertriebspartner.<br />
Die Gesellschaft überträgt die vorstehenden<br />
Aufgaben gegen ein Entgelt von 30 € pro Anleger
VERTRÄGE<br />
131<br />
und Jahr der B.F.S. Beteiligungs-Treuhand für<br />
Sachwerte GmbH, München. Die Parteien können<br />
eine Anpassung der Vergütung verlangen, wenn<br />
und soweit der vom statistischen Bundesamt<br />
ermittelte Verbraucherpreisindex sich um mindestens<br />
2,5 % erhöht oder ermäßigt (Basis 01.01.2006). Die<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH ist berechtigt, im<br />
Namen der Gesellschaft Dienst- oder Werkverträge<br />
mit anderen ausgewählten Geschäftsbesorgern zu<br />
schließen.<br />
Die Gesellschaft trägt folgende Kosten ihrer<br />
Verwaltung:<br />
• die Kosten der Buchführung,<br />
• die Kosten der Erstellung des Jahresabschlusses,<br />
• die Kosten der Abschlussprüfung (soweit eine<br />
solche durchgeführt wird),<br />
• die Kosten der Erfüllung gesetzlicher Publikationspflichten,<br />
• die Kosten der Beschlussfassung, insbesondere<br />
durch Gesellschafterversammlungen,<br />
• die Kosten der rechtlichen und steuerlichen<br />
Beratung und Vertretung,<br />
• die Kosten des Zahlungsverkehrs,<br />
• die Nebenkosten des Erwerbs und der Veräußerung<br />
von Gegenständen des Anlagevermögens,<br />
• die Kosten der Wertermittlung von Gegenständen<br />
des Anlagevermögens,<br />
• alle übrigen Kosten der Verwaltung des Anlagevermögens,<br />
• die Reisekosten des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
soweit diese über den üblichen Geschäftsverkehr<br />
hinausgehen.<br />
Anlage 3 zum Gesellschaftsvertrag<br />
der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
Berechnung der effektiven Verzinsung<br />
der geleisteten Einlage<br />
Die mathematische Formel zur Berechnung des<br />
Vomhundertsatzes der effektiven Verzinsung gemäß<br />
§ 11 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages lautet:<br />
k=m<br />
A<br />
∑ –––––– k A‘<br />
=∑ –––––– k‘<br />
k=1<br />
(1+i)<br />
k‘=m‘<br />
(1+i)<br />
t k t‘ k‘<br />
k‘=1<br />
Diese drückt die Gleichheit zwischen Einzahlungen<br />
einerseits und Auszahlungen andererseits aus.<br />
Hierbei ist:<br />
k Die laufende Nummer der Einzahlung der<br />
Kapitalanlage<br />
k‘ Die laufende Nummer einer Auszahlung<br />
(Ausschüttung)<br />
A k Der Einzahlungsbetrag der Anlage mit der<br />
Nummer k<br />
A‘ k‘ Der Auszahlungsbetrag mit der Nummer k‘<br />
∑ Das Summationszeichen<br />
m Die laufende Nummer der letzten Einzahlung<br />
m‘ Die laufende Nummer der letzten Auszahlung<br />
t k Der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte<br />
Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt<br />
der Einzahlung mit der Nummer 1 und<br />
den Zeitpunkten darauf folgender Einzahlungen<br />
mit den Nummern 2 bis m; t 1 = 0<br />
t‘ k‘ Der in Jahren oder Jahresbruchteilen ausgedrückte<br />
Zeitabstand zwischen dem Zeitpunkt<br />
der Einzahlung mit der Nummer 1 und<br />
den Zeitpunkten der Auszahlungen mit den<br />
Nummern 1 bis m‘<br />
i Der effektive Zinssatz, der entweder algebraisch<br />
oder durch schrittweise Annäherungen<br />
oder durch ein Computerprogramm<br />
errechnet werden kann, wenn die sonstigen<br />
Gleichungsgrößen aus dem Vertrag oder auf<br />
andere Weise bekannt sind.<br />
Die von Anleger und Gesellschaft zu unterschiedlichen<br />
Zeitpunkten gezahlten Beträge sind nicht<br />
notwendigerweise gleich groß und werden nicht<br />
notwendigerweise in gleichen Zeitabständen<br />
entrichtet.<br />
Anfangszeitpunkt ist der Tag der ersten Einzahlung.<br />
Die Spannen t k und t‘ k‘ werden in Jahren oder<br />
Jahresbruchteilen ausgedrückt. Zugrunde gelegt<br />
werden für das Jahr 365 Tage.
132 VERTRÄGE<br />
Treuhandvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
zwischen dem Anleger (Treugeber)<br />
und<br />
PTM Portfolio Treuhand München Vermögensverwaltung<br />
GmbH (Treuhänder)<br />
Vorbemerkung<br />
Der Treugeber gibt mit dem unterschriebenen<br />
Zeichnungsschein ein Angebot zum Abschluss eines<br />
Treuhandvertrages über eine Kommanditbeteiligung<br />
an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH &<br />
Co. KG ab. Mit der Annahme dieses Angebots<br />
kommt nachstehender Vertrag zustande.<br />
Der Treuhänder weist darauf hin, dass er das Beteiligungsangebot<br />
und die zu dem Beteiligungsangebot<br />
gemachten Angaben, insbesondere im Verkaufsprospekt,<br />
keiner eigenen Prüfung im Interesse des<br />
Treugebers unterzogen hat, und dass Dritte, insbesondere<br />
Vermittler, nicht befugt sind, im Namen des<br />
Treuhänders Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen<br />
oder Auskünfte zu erteilen. Vollmachten,<br />
die Annahme der Zeichnungserklärung zu den Bedingungen<br />
dieses Vertrages zu erklären, bleiben<br />
hiervon unberührt.<br />
Der Treuhänder vermittelt dem Treugeber nach<br />
Maßgabe der folgenden Bestimmungen wirtschaftlich<br />
die Stellung eines Kommanditisten der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong><br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG.<br />
§ 1 Gegenstand des Treuhandvertrages<br />
1. Der Treuhänder übernimmt und verwaltet für<br />
den Treugeber eine Kommanditbeteiligung<br />
an der Gesellschaft in Höhe des im Zeichnungsschein<br />
angegebenen und nach Maßgabe<br />
der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
über den Kapitalanteil veränderlichen<br />
Betrages und hält diese treuhänderisch<br />
im eigenen Namen, aber im Interesse und für<br />
Rechnung des Treugebers.<br />
2. Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditbeteiligungen<br />
an der Gesellschaft auch für andere<br />
Treugeber treuhänderisch zu übernehmen<br />
und zu verwalten sowie Treuhandaufgaben<br />
und ähnliche Aufgaben bei anderen<br />
Gesellschaften und für andere Personen wahrzunehmen.<br />
Der Treuhänder wird die Beteiligung<br />
des Treugebers zusammen mit den<br />
Beteiligungen anderer Treugeber im Außenverhältnis<br />
als eine einheitliche Kommanditbeteiligung<br />
an der Gesellschaft halten. Im Verhältnis<br />
zur Gesellschaft handelt der Treuhänder<br />
ausschließlich im Auftrag und für Rechnung<br />
des jeweiligen Treugebers. Wirtschaftlich<br />
wird der Treugeber wie ein Kommanditist<br />
der Gesellschaft behandelt, er hat die sich<br />
aus der Beteiligung ergebenden steuerlichen<br />
und wirtschaftlichen Folgen zu tragen.<br />
3. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Treugeber<br />
und dem Treuhänder, den Treugebern<br />
untereinander und zwischen den Treugebern<br />
und der Gesellschaft richten sich nach diesem<br />
Treuhandvertrag und – soweit es für diese<br />
Rechtsverhältnisse von Bedeutung ist – in<br />
entsprechender Anwendung nach dem<br />
Gesellschaftsvertrag. Der Treuhänder ist von<br />
den Bestimmungen des § 181 BGB befreit.<br />
§ 2 Einlagen<br />
1. Der Treugeber ist verpflichtet, die in seinem<br />
Zeichnungsschein genannten Einlagen<br />
entsprechend den Regelungen des Gesellschaftsvertrages<br />
zzgl. 5 % Agio auf das im<br />
Verkaufsprospekt genannte Konto zu den im<br />
Zeichnungsschein vereinbarten Terminen<br />
einzuzahlen und hierzu, wie im Zeichnungsschein<br />
vereinbart, am Lastschrifteinzugsverfahren<br />
teilzunehmen.
VERTRÄGE<br />
133<br />
§ 3 Rechte und Pflichten<br />
1. Der Treuhänder übt alle Rechte und Pflichten<br />
als Kommanditist der Gesellschaft ausschließlich<br />
nach den schriftlichen Weisungen des<br />
Treugebers aus, soweit dieser Vertrag und der<br />
Gesellschaftsvertrag dem nicht entgegenstehen.<br />
Dies gilt insbesondere für die Ausübung<br />
von Stimmrechten, soweit der Treugeber an<br />
Gesellschafterversammlungen nicht selbst<br />
teilnimmt, für Auskunfts- und Überwachungsrechte<br />
sowie für die Geltendmachung<br />
sonstiger Ansprüche gegenüber der Gesellschaft.<br />
Erteilt der Treugeber keine schriftliche<br />
Weisung, ist der Treuhänder berechtigt, das<br />
Stimmrecht nach eigenem pflichtgemäßem<br />
Ermessen auszuüben.<br />
2. Weisungen des Treugebers an den Treuhänder,<br />
die auch die Treuhandaufgaben des<br />
Treuhänders gegenüber seinen anderen<br />
Treugebern berühren, sind für den Treuhänder<br />
nur verbindlich, wenn sie von Treugebern<br />
erteilt werden, die die einfache Mehrheit aller<br />
Stimmrechte aller Treugeber halten.<br />
3. Der Treuhänder ist berechtigt, Untervollmachten<br />
zu erteilen oder sich zur Ausführung<br />
der ihm übertragenen Aufgaben geeigneter<br />
Erfüllungsgehilfen zu bedienen.<br />
4. Der Treuhänder ist verpflichtet, die sich aus<br />
diesem Treuhandvertrag ergebenden Rechte<br />
und Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen<br />
Kaufmannes wahrzunehmen.<br />
5. Der Treuhänder ist nicht verpflichtet, das<br />
Beteiligungsangebot und die zu dem Beteiligungangebot<br />
gemachten Angaben vor<br />
Übernahme der Beteiligung im Interesse des<br />
Treugebers einer eigenen Prüfung zu unterziehen.<br />
Der Treugeber erkennt an, dass eine<br />
Verpflichtung des Treuhänders zur Prüfung<br />
des Beteiligungsangebots und der zum Beteiligungsangebot<br />
gemachten Angaben im Interesse<br />
des Treugebers auch vor Abschluss des<br />
Treuhandvertrages nicht bestanden hat. Das<br />
gilt insbesondere für den Inhalt des Verkaufsprospekts,<br />
für die Wirtschaftlichkeit, die<br />
Werthaltigkeit und die steuerlichen Folgen<br />
der Beteiligung.<br />
6. Der Treugeber erkennt an, dass die Erteilung<br />
von Auskünften vor dem Abschluss des<br />
Treuhandvertrages nicht zu den Pflichten des<br />
Treuhänders gehört hat.<br />
§ 4 Abtretung, Freistellung<br />
1. Der Treuhänder tritt hiermit sämtliche<br />
Ansprüche aus dem treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil an den Treugeber<br />
entsprechend seines Beteiligungsverhältnisses<br />
ab. Der Treugeber nimmt diese Abtretung an.<br />
2. Der Treugeber stellt den Treuhänder von<br />
jeglicher Verpflichtung aus der Kommanditbeteiligung<br />
sowie von allen Verpflichtungen<br />
frei, die bei pflichtgemäßer Erfüllung des<br />
Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages<br />
entstehen. Dies gilt auch im Falle des<br />
Wiederauflebens der Haftung durch<br />
geleistete Ausschüttungen.<br />
3. Der Treuhänder überträgt hiermit – zur<br />
Sicherung des Herausgabeanspruchs des<br />
Treugebers aus diesem Treuhandvertrag –<br />
dem Treugeber den treuhänderisch gehaltenen<br />
Gesellschaftsanteil, soweit er ihn<br />
anteilig für den Treugeber hält. Die Übertragung<br />
erfolgt unter der aufschiebenden<br />
Bedingung der Fälligkeit des Herausgabeanspruchs<br />
und der Eintragung des Erwerbers im<br />
Handelsregister. Die Übertragung wird ohne<br />
Rücksicht auf die vorstehenden Bedingungen<br />
mit dem Tode des Treugebers wirksam, so<br />
dass die im Gesellschaftsvertrag (§ 12 Abs. 6)<br />
angeordnete Sondererbfolgeregelung zur<br />
Anwendung kommt; § 8 Abs. 2 Satz 2-5 gilt<br />
entsprechend. Der Treugeber erklärt hiermit<br />
die Annahme. Die Erben des Treugebers sind<br />
berechtigt, ihre Beteiligung auf den Treuhänder<br />
zu übertragen, andernfalls sind sie nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag verpflichtet, eine<br />
Handelsregistervollmacht vorzulegen.<br />
§ 5 Haftung des Treuhänders<br />
1. Der Treuhänder haftet – auch für ein vor dem<br />
Abschluss des Treuhandvertrages liegendes<br />
Verhalten – nur, soweit ihm oder seinen<br />
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe<br />
Fahrlässigkeit zur Last fällt; das gilt nicht im<br />
Falle einer Haftung für Schäden aus der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit. Eine etwaige Haftung des<br />
Treuhänders nach § 13 VerkaufsprospektG in<br />
Verbindung mit § 44 ff. BörsG bleibt<br />
unberührt.<br />
2. Die Haftung des Treuhänders für einen<br />
fahrlässig herbeigeführten Schaden ist<br />
– soweit keine Haftung für einen Schaden
134 VERTRÄGE<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit besteht – der Höhe<br />
nach auf den Betrag des Erwerbspreises<br />
der Beteiligung und der mit dem Erwerb verbundenen<br />
üblichen Kosten beschränkt. Hat<br />
der Treugeber die Vermögensanlage veräußert,<br />
tritt an die Stelle des Erwerbspreises<br />
der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erwerbspreis<br />
und dem bei der Veräußerung<br />
erzielten Preis zuzüglich der mit der Veräußerung<br />
verbundenen üblichen Kosten. Das<br />
Gleiche gilt, wenn der Treugeber die Vermögensanlage<br />
im Rahmen der Abwicklung<br />
seines Schadenersatzbegehrens nicht an den<br />
Treuhänder zurückübertragen will, wobei der<br />
Verkehrswert der Beteiligung maßgeblich ist.<br />
3. Schadenersatzansprüche gegen den<br />
Treuhänder verjähren spätestens in drei<br />
Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der<br />
Anspruch entstanden ist; § 13 VerkaufsprospektG<br />
in Verbindung mit § 46 BörsG bleibt<br />
unberührt. Schadenersatzansprüche sind<br />
ausgeschlossen, wenn der Treugeber seine<br />
Ansprüche nicht innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach Kenntniserlangung<br />
schriftlich gegenüber dem Treuhänder<br />
geltend gemacht hat.<br />
§ 6 Vergütung<br />
1. Der Treuhänder erhält für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft gemäß § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
von der Gesellschaft eine<br />
Vergütung.<br />
2. Wenn und soweit sich aus diesem Treuhandverhältnis<br />
Steuererklärungspflichten des<br />
Treuhänders ergeben, ist der Treuhänder<br />
berechtigt, auf Kosten des Treugebers sich<br />
eines Steuerberaters zu bedienen.<br />
§ 7 Rechtsnachfolge<br />
1. Der Treugeber ist berechtigt, seine Beteiligung<br />
in entsprechender Anwendung des<br />
§ 12 des Gesellschaftsvertrages mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung des Treuhänders<br />
auf einen Dritten zu übertragen, wenn<br />
gleichzeitig die Rechte und Pflichten aus<br />
diesem Treuhandvertrag auf den Erwerber<br />
wirksam übertragen werden. Der Treuhänder<br />
kann der Übertragung der Rechtsposition des<br />
Treugebers nur widersprechen, wenn hierfür<br />
ein wichtiger Grund vorliegt.<br />
2. Beim Ableben eines Treugebers wird der<br />
Treuhandvertrag mit seinen Erben fortgesetzt<br />
(siehe auch § 4 Abs. 3). Die Erben müssen<br />
sich durch Vorlage eines Erbnachweises<br />
legitimeren.<br />
3. Sind mehrere Rechtsnachfolger vorhanden,<br />
so haben diese einen bevollmächtigten<br />
Vertreter zu bestellen. Bis zur Bestellung des<br />
Bevollmächtigten ruhen die Pflichten des<br />
Treuhänders.<br />
§ 8 Beendigung des Treuhandvertrages<br />
1. Der Treuhandvertrag wird auf unbestimmte<br />
Zeit geschlossen. Er endet, ohne dass es einer<br />
Kündigung bedarf,<br />
a) wenn sein Zweck – etwa im Falle der<br />
Beendigung der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
– erreicht ist oder<br />
b) wenn sein Zweck – etwa im Falle der<br />
Kündigung des Gesellschaftsvertrages<br />
oder der Ausschließung aus der Fondsgesellschaft<br />
– fortgefallen ist.<br />
Der Treugeber ist berechtigt, den Treuhandvertrag<br />
nach einer Mindestlaufzeit von einem<br />
Jahr mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
Jahresende zu kündigen. Sein Recht zur<br />
fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines<br />
wichtigen Grundes bleibt hiervon unberührt.<br />
Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem<br />
Treuhänder zu erfolgen.<br />
2. Der Treugeber ist nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages<br />
berechtigt, vom Treuhänder,<br />
soweit dieser seinen Gesellschaftsanteil für<br />
den Treugeber hält, die Einräumung der<br />
handelsrechtlichen Kommanditistenstellung<br />
zu verlangen. Einer Zustimmung der anderen<br />
Treugeber oder Gesellschafter bedarf es<br />
nicht. In diesem Fall verwaltet der Treuhänder<br />
die Kommanditbeteiligung des Treugebers ab<br />
Beginn der Mitgliedschaft des Treugebers in<br />
offener Stellvertretung bei entsprechender<br />
Anwendung der Bestimmungen dieses<br />
Treuhandvertrages. Der Treugeber hat<br />
sämtliche in Verbindung mit der Einräumung<br />
seiner handelsrechtlichen Kommanditistenstellung<br />
stehenden Kosten dem Treuhänder<br />
zu ersetzen. Der Vergütungsanspruch des<br />
Treuhänders bleibt unberührt.<br />
3. Endet der Treuhandvertrag vor Zweckerreichung,<br />
hat der Treuhänder den auf den
VERTRÄGE<br />
135<br />
Treugeber entfallenden Geschäftsanteil auf<br />
den Treugeber oder, die Zustimmung des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten<br />
vorausgesetzt, einen vom Treugeber<br />
benannten Dritten zu übertragen. Der<br />
Treugeber hat den Gesellschaftsanteil<br />
entweder selbst zu erwerben oder einen<br />
Dritten zu benennen, der zur Übernahme des<br />
Gesellschaftsanteils bereit ist. Die mit der<br />
Übernahme verbundenen Kosten hat der<br />
Treugeber zu tragen.<br />
4. Geht die Mitgliedschaft des Treuhänders in<br />
der Fondsgesellschaft auf einen Dritten über,<br />
so ist der Treuhänder berechtigt und im Falle,<br />
dass der Dritte hierzu bereit ist, auch verpflichtet,<br />
mit dem Dritten die Übernahme dieses<br />
Treuhandvertrages zu vereinbaren. Die gesetzlichen<br />
und vertraglichen Kündigungsvorschriften<br />
bleiben hiervon unberührt.<br />
5. Die Vorschriften des Gesellschaftsvertrages<br />
über rechtsgeschäftliche Verfügungen, Gesamtrechtsnachfolge<br />
und Gesamthand gelten<br />
für die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag<br />
entsprechend, mit der Maßgabe, dass im<br />
Falle von rechtsgeschäftlichen Verfügungen<br />
des Treugebers über Rechte aus dem Vertrag<br />
(Abtretung, Verpfändung oder sonstige<br />
Belastung) auch die Zustimmung des Treuhänders<br />
erforderlich ist. Die Zustimmung darf<br />
nur aus wichtigem Grund versagt werden.<br />
§ 9 Treugeberregister, Datenschutz<br />
1. Der Treuhänder hat über sämtliche Treugeber<br />
ein Register mit Namen, Anschrift, übernommener<br />
Beteiligungssumme und Bankverbindung<br />
zu führen.<br />
2. Der Treugeber ist verpflichtet, bei Änderung<br />
der im Treugeberregister eingetragenen<br />
Angaben dem Treuhänder unverzüglich<br />
schriftliche Mitteilung zu machen.<br />
3. Der Treugeber ist jederzeit zur Einsicht der ihn<br />
betreffenden Daten im Treugeberregister<br />
berechtigt. Der Treuhänder ist darüber hinaus<br />
nicht berechtigt, anderen Personen als dem<br />
Komplementär und dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten Einblick in das Treugeberregister<br />
zu gewähren, soweit nicht der<br />
Treugeber diese ausdrücklich bevollmächtigt<br />
hat oder eine gerichtlich vollstreckbare<br />
Anordnung vorliegt. Eine Ausnahme von<br />
diesem Grundsatz gilt für Mitarbeiter der<br />
Finanzbehörden und anteilsfinanzierender<br />
Banken und für Personen, die zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichtet und als Berater<br />
der Gesellschaft tätig sind, sowie für die<br />
Auftragsdatenverarbeitung.<br />
4. Der Treugeber stimmt der Erfassung seiner<br />
personenbezogenen Daten im Rahmen dieses<br />
Vertrages zu und erklärt sich damit einverstanden,<br />
dass in die Beschaffung des Gesellschaftskapitals<br />
einbezogene Personen Daten<br />
über die Gesellschaft und die Treugeber<br />
erhalten.<br />
§ 10 Schlussbestimmungen<br />
1. Schriftliche Mitteilungen an den Treugeber<br />
erfolgen durch einfachen Brief an die im<br />
Zeichnungsschein angegebene Adresse. Der<br />
Treugeber kann seine Adresse durch<br />
schriftliche Mitteilung an den Treuhänder<br />
abändern. Die Abänderung wird wirksam<br />
zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung.<br />
2. Mündliche Nebenabreden sind nicht<br />
getroffen. Änderungen und Ergänzungen<br />
dieses Treuhandvertrages bedürfen der<br />
Schriftform, dies gilt auch für die Abänderung<br />
dieser Schriftformklausel.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Treuhandvertrages<br />
unwirksam oder undurchführbar sein<br />
oder werden, wird die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.<br />
Statt der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung ist diejenige wirksame<br />
und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren,<br />
die dem wirtschaftlichen Zweck der zu<br />
ersetzenden Vorschrift am nächsten kommt.<br />
Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />
4. Treugeber und Treuhänder werden den<br />
Abschluss dieses Treuhandvertrages vertraulich<br />
behandeln. Von der Vertraulichkeitsverpflichtung<br />
bleiben die Offenlegung des<br />
Treuhandverhältnisses gegenüber den<br />
Steuerbehörden oder sonstige vom Gesetz<br />
zwingend vorgeschriebene Fälle unberührt.
136 VERTRÄGE<br />
Befristeter Vertrag über eine<br />
formale Mittelverwendungskontrolle<br />
(Mittelverwendungskontrollvertrag)<br />
zwischen<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
GmbH & Co. KG<br />
– nachfolgend „Gesellschaft” genannt –<br />
und<br />
SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
– nachfolgend „Beauftragter” genannt –<br />
Vorbemerkung<br />
Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die<br />
Verwaltung eigenen Anlagevermögens, das nach<br />
Maßgabe besonderer Anlagegrundsätze im Wesentlichen<br />
aus (direkten oder indirekt über Zertifikate<br />
nachgebildeten) Beteiligungen an geschlossenen<br />
Private Equity Dachfonds und Beteiligungen an inund<br />
ausländischen geschlossenen Immobilienfonds<br />
bestehen soll. Zur Finanzierung dieses Vorhabens wird<br />
die Gesellschaft Kommanditkapital bei Anlegern<br />
aufnehmen. Die Kommanditanteile werden vom<br />
Treuhänder, der PTM Portfolio Treuhand München<br />
Vermögensverwaltung GmbH, im eigenen Namen,<br />
jedoch treuhänderisch für Rechnung der Anleger<br />
übernommen. Zur Sicherstellung der zweckgerechten<br />
Verwendung der von den Anlegern zu leistenden<br />
Einlage und des Agios wird dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
abgeschlossen.<br />
§ 1 Einlagen<br />
Die von den Anlegern zu leistende Einlage und das<br />
Agio werden im Wege des Lastschriftverfahrens auf<br />
Konten eingezogen und transferiert, über die die<br />
Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit dem Beauftragten<br />
verfügungsbefugt ist („Und-Konto“).<br />
§ 2 Mittelverwendung<br />
Der Beauftragte ist berechtigt und verpflichtet, einer<br />
Auszahlung von einem „Und-Konto“ zuzustimmen,<br />
wenn<br />
a) das Kommanditkapital der Gesellschaft 3 Mio. €<br />
überschritten hat und Zahlungen von Vergütungen und<br />
Kosten den Vorgaben des § 10 des Gesellschaftsvertrages<br />
in Verbindung mit der Anlage 2 zum Gesellschaftsvertrag<br />
entsprechen oder<br />
b) an Anleger Einlage oder Agio zurückzuerstatten oder<br />
ein Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen ist oder<br />
c) fällige gesetzliche Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />
zu begleichen sind oder<br />
d) das Kommanditkapital der Gesellschaft 3 Mio. €<br />
überschritten hat und der Zeichnungs- oder Erwerbspreis<br />
für ein Anlageobjekt zu leisten ist und dem<br />
Beauftragten die schriftliche Zustimmung des Beirats<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH zum Erwerb des<br />
Anlageobjekts vorliegt.<br />
Hat sich der Empfänger der Eigenkapital-Vermittlungsprovision<br />
gegenüber der Gesellschaft zur Rückzahlung<br />
der Provision für den Fall verpflichtet, dass das<br />
Mindestkapital von 3 Mio. € nicht überschritten wird,<br />
und ist er von unzweifelhafter Bonität, können<br />
Auszahlungen an ihn bereits vor dem Erreichen des<br />
Mindestkapitals erfolgen.<br />
Zu einer materiellen Überprüfung der einzelnen<br />
Investitionen ist der Beauftragte weder berechtigt noch<br />
verpflichtet.<br />
§ 3 Vergütung des Beauftragten<br />
Der Beauftragte erhält für die Übernahme der<br />
Mittelverwendungskontrolle gem. § 10 Abs. 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit der Anlage 2<br />
zum Gesellschaftsvertrag von der Gesellschaft eine<br />
Vergütung in Höhe von 0,06 % des von Anlegern<br />
gezeichneten Kommanditkapitals, fällig nach Platzierungsstand.
VERTRÄGE<br />
137<br />
§ 4 Vertragsdauer<br />
Der Vertrag ist bis zum 31.05.2008 befristet. Verlängert<br />
sich die Zeichnungsfrist, so verlängert sich auch dieser<br />
Vertrag um die Dauer der Verlängerung. Der Vertrag<br />
kann vorzeitig nur aus wichtigem Grund gekündigt<br />
werden.<br />
§ 5 Haftung, Allgemeine Auftragsbedingungen<br />
Der Beauftragte haftet nur für die ordnungsgemäße<br />
Erfüllung der in diesem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
übernommenen Aufgaben. Eine Überwachung des<br />
Komplementärs, des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten oder des<br />
Investitionsprogramms über den in § 2 beschriebenen<br />
Umfang hinaus ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.<br />
Im Übrigen gelten für die Durchführung des Auftrages<br />
und die Haftung des Beauftragten, auch gegenüber<br />
Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
in der Fassung vom 1. Januar 2002, die<br />
diesem Vertrag auszugsweise als Anlage beigefügt sind.<br />
§ 6 Schlussbestimmungen<br />
1. Der Beauftragte ist von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die<br />
Abänderung dieser Schriftformklausel.<br />
3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit<br />
der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.<br />
Statt der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung ist diejenige wirksame und durchführbare<br />
Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen<br />
Zweck der zu ersetzenden Vorschrift am nächsten kommt.<br />
Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.<br />
4. Erfüllungsort ist München.<br />
München, 11.04.2007<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG<br />
vertreten durch die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
gez. Dr. Werner Bauer<br />
Geschäftsführer<br />
gez. Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />
Geschäftsführer<br />
Anlage: Allgemeine Auftragsbedingungen für<br />
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
in der Fassung vom 1. Januar 2002 (Auszug)<br />
9. Haftung<br />
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die<br />
Haftungsbeschränkung des § 323 Abs. 2 HGB.<br />
(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; einzelner Schadensfall<br />
Falls weder Absatz 1 eingreift noch eine Regelung im<br />
Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers<br />
für Schadensersatzansprüche jeder Art mit Ausnahme<br />
von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und<br />
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen<br />
Schadensfall gem. § 54 a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf<br />
4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine<br />
Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber<br />
begründet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall<br />
ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen<br />
stammenden einheitlichen Schadens gegeben.<br />
Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen<br />
einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden<br />
in einem oder in mehreren aufeinander folgenden<br />
Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher<br />
oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun<br />
oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung,<br />
wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander<br />
in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang<br />
stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur<br />
bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genommen<br />
werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversicherungssumme<br />
gilt nicht bei gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.<br />
(3) Ausschlussfristen<br />
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer<br />
Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht<br />
werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem<br />
Schaden und von dem anspruchsbegründenden<br />
Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb<br />
von 5 Jahren nach dem anspruchsbegründenden<br />
Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb<br />
einer Frist von 6 Monaten seit der schriftlichen<br />
Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und<br />
der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.<br />
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu<br />
machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 - 3 gelten auch<br />
bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit<br />
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.<br />
SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
gez. Alfred Kübler<br />
Geschäftsführer
138 ABWICKLUNGSHINWEISE<br />
Abwicklungshinweise<br />
Zusammen mit diesem Prospekt erhalten Sie<br />
folgende Unterlagen:<br />
£ Informationen für den Verbraucher<br />
£ Zeichnungsschein mit Widerrufsbelehrung<br />
und Einzugsermächtigung<br />
Wenn Sie sich zu einer Beteiligung an der<br />
Gesellschaft entschlossen haben, verfahren<br />
Sie bitte wie folgt:<br />
Zeichnungsschein<br />
Bitte füllen Sie Ihren Zeichnungsschein<br />
vollständig aus. Bitte unterzeichnen Sie<br />
£ auf den Informationen für den<br />
Verbraucher:<br />
die Bestätigung für den Empfang eines<br />
Exemplars der Informationen für den<br />
Verbraucher<br />
£ auf dem Zeichnungsschein:<br />
Ihre Zeichnungserklärung<br />
£ auf dem Zeichnungsschein:<br />
Die Lastschriftermächtigung<br />
£ auf dem Zeichnungsschein:<br />
die Bestätigung für den Empfang des<br />
Prospekts und des Zeichnungsscheins<br />
mit Widerrufsbelehrung<br />
und senden Sie diese nach Entnahme des für<br />
Ihre Unterlagen bestimmten Exemplars an<br />
Beteiligungshöhe<br />
Die Zeichnungssumme soll mindestens<br />
10.000 € betragen und ohne Rest durch<br />
1.000 teilbar sein.<br />
Einzahlungen<br />
Die Einlage zzgl. 5 % Agio (bezogen auf die<br />
Zeichnungssumme) wird ca. 14 Tage nach<br />
Abschluss des Treuhandvertrages Ihres<br />
Beitritts durch Lastschrift auf nachfolgendes<br />
Konto eingezogen: <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong><br />
<strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG und SFI Treuconsult<br />
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Konto-Nr. 53303889 bei der HypoVereinsbank<br />
AG, BLZ 700 202 70.<br />
Die gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung<br />
endet einen Monat nach Beendigung<br />
der (ggfs. verlängerten) Zeichnungsfrist,<br />
wenn keine Fortsetzung der Mittelverwendungskontrolle<br />
beschlossen wird.<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Sie haben die Möglichkeit, während der<br />
Aufbauphase die Ihnen zugewiesenen<br />
Ausschüttungen zu laufenden Kapitalerhöhungen<br />
zu nutzen. Hierzu wählen Sie auf<br />
dem Zeichnungschein die „<strong>Dynamic</strong> Variante“.<br />
Die Wahl der <strong>Dynamic</strong> Variante kann<br />
jederzeit widerrufen werden.<br />
<strong>BVT</strong> Beratungs-, Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft für internationale<br />
Vermögensanlagen mbH<br />
Leopoldstr. 7<br />
80802 München<br />
oder übergeben Sie diese Unterlagen Ihrem<br />
Berater, der Ihnen dieses Beteiligungsangebot<br />
vorgestellt hat.<br />
Nach Eingang erhalten Sie eine Annahmebestätigung.
i<br />
0180 - 30 40 500 (9 Cent/Minute)<br />
www.postbank.de · direkt@postbank.de<br />
Postbank Finanzcenter/Filialen der Deutschen Post<br />
www.postbank.de/filial-suche<br />
Postbank Finanzberatung: 0180 - 30 20 888 (9 Cent/Minute)<br />
www.postbank.de/finanzberatung<br />
Deutsche Postbank AG<br />
Zentrale<br />
Abteilung Marken- und Produktkommunikation<br />
Bonn<br />
100 % chlorfrei gebleichter Zellstoff<br />
Stand: April 2007
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
N a c h t r a g N r. 1
Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH, Neugablonzer Str. 1-11, 93073 Neutraubling, (Anbieter)<br />
über Anteile der PTM Portfolio Treuhand München Vermögensverwaltung GmbH, Grünwald,<br />
(Treuhänder) an der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG, Neugablonzer Str. 1-11,<br />
93073 Neutraubling, (Emittent)
Nachtrag Nr. 1<br />
nach § 11 Verkaufsprospektgesetz<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
vom 26.07.2007<br />
zum bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt<br />
vom 11.04.2007<br />
Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH gibt folgende<br />
nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts vom<br />
11.04.2007 („Verkaufsprospekt“) eingetretene<br />
Veränderungen bekannt:<br />
betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen<br />
(Treuhandvermögen) der PTM Portfolio<br />
Treuhand München Vermögensverwaltung GmbH,<br />
Grünwald, an der<br />
<strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG,<br />
Neutraubling
STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Steueränderungen: Abgeltungssteuer,<br />
Teileinkünfteverfahren<br />
Das nach Prospektaufstellung beschlossene<br />
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 bringt<br />
unter anderem folgende Änderungen:<br />
Ab dem Jahr 2009 werden private Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen grundsätzlich mit einem<br />
einheitlichen Steuersatz von 25 % (zuzüglich<br />
Solidaritätszuschlag) besteuert (Abgeltungssteuer).<br />
Auf Antrag werden die Kapitaleinkünfte<br />
in die Einkommensteuerveranlagung<br />
einbezogen, wenn dies zu einer niedrigeren<br />
Einkommensteuer führt (Günstigerprüfung).<br />
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen<br />
werden ab dem Jahr 2009 auch weitgehend<br />
(soweit die zuzurechnende Anschaffung nach<br />
dem 31.12.2008 erfolgte) Veräußerungsgewinne<br />
zählen, und zwar unabhängig von der<br />
Haltedauer.<br />
Die bisherige Regelung für private Veräußerungsgeschäfte<br />
gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />
2 EStG, wonach Veräußerungsgewinne nur<br />
steuerbar waren, wenn zwischen Anschaffung<br />
und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr<br />
vergeht (sog. Spekulationsfrist), wird mit<br />
Wirkung zum 01.01.2009 weitgehend<br />
aufgehoben. Die 10-jährige Spekulationsfrist<br />
für Immobilien (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG)<br />
ist davon nicht betroffen.<br />
Das Halbeinkünfteverfahren wird abgeschafft<br />
bzw. durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt.<br />
Demnach werden ab dem 01.01.2009 Dividenden<br />
im Privatvermögen in voller Höhe der<br />
Abgeltungssteuer von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag)<br />
unterworfen. Entsprechendes<br />
gilt für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen<br />
an Körperschaften, die nach dem<br />
31.12.2008 erworben werden, es sei denn<br />
der Veräußerer war innerhalb der letzten fünf<br />
Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar<br />
oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt.<br />
In letzterem Fall unterliegen Veräußerungsgewinne<br />
dem individuellen Einkommensteuersatz<br />
des Steuerpflichtigen, wobei jedoch nur<br />
noch 40 % (bisher die Hälfte) der Einkünfte<br />
steuerfrei sind (Teileinkünfteverfahren).<br />
Die Abgeltungssteuer für private Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen wird sich unmittelbar<br />
auf die Liquidität der Fondsgesellschaft und<br />
somit mittelbar auch auf die prognostizierten<br />
Ausschüttungen auswirken, da sie weitgehend<br />
als Quellensteuer (Kapitalertragsteuer)<br />
erhoben wird. Aufgrund der Steuerbelastung<br />
werden auch die Kapitalerhöhungen in der<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong> Variante geringer ausfallen<br />
als prognostiziert. Das prospektierte<br />
Gesamtinvestitionsvolumen der Fondsgesellschaft<br />
wird daher voraussichtlich sinken.<br />
Entsprechend wird – sowohl in der <strong>Dynamic</strong><br />
Variante als auch in der Ausschüttungsvariante<br />
– eine geringere Rentabilität der Beteiligung<br />
erwartet.
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
<br />
Vermögens-, Finanzund<br />
Ertragslage<br />
Die auf S. 57 bis 59 des Verkaufsprospekts<br />
abgedruckten Prognosen zur voraussichtlichen<br />
Vermögenslage und zur Finanzlage<br />
ändern sich aufgrund des tatsächlichen und<br />
des weiterhin geplanten Investitionsverlaufs.<br />
In der Planbilanz für das Jahr 2007 (Prognose)<br />
wird das aus Finanzanlagen bestehende Anlagevermögen<br />
statt TEUR 11.680 voraussichtlich<br />
TEUR 13.825 betragen, das aus<br />
flüssigen Mitteln bestehende Umlaufvermögen<br />
statt TEUR 5.973 voraussichtlich<br />
TEUR 3.446. Die Verbindlichkeiten werden<br />
sich von TEUR 6.848 voraussichtlich auf<br />
TEUR 6.467 reduzieren. Die Bilanzsumme<br />
(Summe der Aktiva bzw. Summe der Passiva)<br />
wird deshalb statt TEUR 18.528 voraussichtlich<br />
TEUR 18.146 betragen.<br />
In der Planbilanz für das Jahr 2008 (Prognose)<br />
wird das aus Finanzanlagen bestehende<br />
Anlagevermögen statt TEUR 17.542 voraussichtlich<br />
TEUR 19.723 betragen, das aus flüssigen<br />
Mitteln bestehende Umlaufvermögen<br />
statt TEUR 0 voraussichtlich TEUR 5.931. Die<br />
Verbindlichkeiten werden sich von TEUR 0<br />
voraussichtlich auf TEUR 8.077 erhöhen. Die<br />
Bilanzsumme (Summe der Aktiva bzw. Summe<br />
der Passiva) wird deshalb statt TEUR 17.542<br />
voraussichtlich TEUR 25.654 betragen.<br />
In der Kapitalflussrechnung erhöhen sich die<br />
für das Jahr 2007 (Prognose) geplanten Auszahlungen<br />
in das Finanzanlagevermögen und<br />
damit auch der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit<br />
von TEUR 4.832 auf voraussichtlich<br />
TEUR 7.359. Zugleich reduziert sich der<br />
Finanzmittelfonds am Ende der Periode von<br />
TEUR 5.973 auf voraussichtlich TEUR 3.446.<br />
Für das Jahr 2008 (Prognose) reduzieren sich<br />
die geplanten Auszahlungen in das Finanzanlagevermögen<br />
und damit auch der Cash-<br />
Flow aus Investitionstätigkeit von TEUR<br />
12.711 auf voraussichtlich TEUR 4.288.<br />
Zugleich erhöht sich der Finanzmittelfonds<br />
am Ende der Periode von TEUR 0 auf voraussichtlich<br />
TEUR 5.931.<br />
Die Planzahlen der Fondsgesellschaft betreffend<br />
Investition, Erträge und Ergebnis für die<br />
Jahre 2007 bis 2010 (Prognose) ändern<br />
sich aufgrund des tatsächlichen und des<br />
weiterhin geplanten Investitionsverlaufs<br />
sowie aufgrund der ab dem 01.01.2009<br />
geltenden Änderungen im Steuerrecht und<br />
lauten nunmehr wie folgt:<br />
2007<br />
TEUR<br />
2008<br />
TEUR<br />
2009<br />
TEUR<br />
2010<br />
TEUR<br />
Investition<br />
15.235<br />
6.607<br />
792<br />
2.381<br />
Erträge<br />
0<br />
125<br />
644<br />
958<br />
Ergebnis<br />
-2.320<br />
-1.102<br />
442<br />
724
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
<br />
Langfristige Prognoserechnung<br />
Die Einführung der Abgeltungssteuer wirkt<br />
sich im Wesentlichen auf den Ausschüttungsverlauf<br />
für den Investitionsbereich Private<br />
Equity aus, der in der auf S. 62 des Verkaufsprospekts<br />
abgedruckten Tabelle prognostiziert<br />
wurde. Unter Berücksichtigung der<br />
Abgeltungssteuer reduzieren sich für diesen<br />
Investitionsbereich die angenommenen Ausschüttungen<br />
jährlich um ca. 13 %, so dass<br />
im Jahr 3 mit einer Ausschüttung von 4,36 %<br />
(statt 5 %) und in der Spitze (Jahre 7 und 8)<br />
mit einer Ausschüttung von jährlich 26,15 %<br />
(statt 30 %) kalkuliert wird (Prognose).<br />
Der gegenüber der Prognose im Verkaufsprospekt<br />
veränderte Ausschüttungsverlauf<br />
für den Investitionsbereich Private Equity<br />
beeinflusst auch die angenommene Rendite<br />
dieses Investitionsbereichs, die in der auf<br />
S. 63 des Verkaufsprospekts abgedruckten<br />
Aufstellung prognostiziert wurde. Infolge<br />
der Abgeltungssteuer errechnet sich für den<br />
Investitionsbereich Private Equity aus dem<br />
angenommenen Ausschüttungsverlauf auf<br />
Ebene der Zielfonds unter Berücksichtigung<br />
des voraussichtlichen Einzahlungsverlaufes<br />
und des von Zielfonds erhobenen Agios eine<br />
Rendite (IRR) 1 in Höhe von 9,5 % p. a.<br />
(Prognose). Bei der angegebenen Rendite<br />
der angenommenen Private Equity Fonds ist<br />
zu beachten, dass eine über vier Jahre verteilte<br />
Einzahlung in Raten von jeweils 20 %<br />
in den ersten beiden Jahren und 30 % im<br />
dritten und vierten Jahr unterstellt wurde.<br />
Beim prognostizierten Ausschüttungsverlauf<br />
wurde die anfallende Abgeltungssteuer in<br />
Höhe von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
bereits in Abzug gebracht, so dass sich die<br />
angegebene Rendite für Private Equity<br />
Zielfonds nach Steuern versteht. Für liquide<br />
Mittel der Gesellschaft, die vorübergehend<br />
in Zwischenanlagen investiert werden, wird<br />
je nach Zeitpunkt und voraussichtlicher<br />
Dauer der Anlage – abweichend von der<br />
entsprechenden Kalkulation im Verkaufsprospekt<br />
(S. 63) – mit einer Anlagerendite von<br />
2,95 % p. a. bzw. 4,60 % p. a. nach Abzug<br />
der Abgeltungssteuer kalkuliert.<br />
Unter diesen Prämissen hat sich auch die<br />
langfristige Prognose für die wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Gesellschaft geändert, die<br />
in der auf S. 64/65 des Verkaufsprospekts<br />
abgedruckten Prognoserechnung dargestellt<br />
wurde. Unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer<br />
ergibt sich folgende langfristige<br />
Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung<br />
der Gesellschaft:<br />
1<br />
Die Internal Rate of Return (IRR) oder der interne Zinsfuß ist<br />
eine finanzmathematische Kennziffer, die die Effektivverzinsung<br />
einer Beteiligung über die gesamte Prognosedauer misst.<br />
Dabei wird der Abzinsungszins errechnet, bei dem die Summe<br />
aller Barwerte der Ein- und Auszahlungen gleich groß ist. Die<br />
IRR ist nicht mit der Rendite festverzinslicher Wertpapiere vergleichbar.<br />
Vgl. hierzu den Abschnitt ‚Renditebegriff’ auf S. 78<br />
des Verkaufsprospekts vom 11.04.2007.
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Prognoserechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Kommanditkapital 20 Mio. J<br />
Eigenkapitalentwicklung<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
1. Einzahlung inkl. Agio 14.000 7.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
2. Kapitalerhöhung 0 0 719 2.162 2.038 2.492 3.565 4.099 4.900 5.522 5.783 7.843 6.289 6.491<br />
3. Eigenkapitalrückzahlung 0 0 899 2.680 2.472 2.968 4.163 4.177 2.417 2.050 2.522 4.701 3.910 4.247<br />
Investition<br />
4. Bruttoinvestition 15.235 6.607 792 2.381 2.245 3.347 4.787 5.507 6.385 6.972 7.252 10.025 7.074 7.144<br />
5. Anschaffungskostenminderung -1.410 -609 -73 -220 -207 -305 -436 -504 -585 -638 -661 -914 -646 -652<br />
6. Ausstehende Zahlungsverpflichtung -2.146 0 0 0 0 -550 -786 -904 -900 -812 -808 -1.268 -139 0<br />
7. Investition 11.680 5.998 719 2.162 2.038 2.492 3.565 4.099 4.900 5.522 5.783 7.843 6.289 6.491<br />
8. Rückflüsse aus Investitionen 0 225 1.102 2.914 2.700 3.198 4.387 4.889 5.670 6.228 6.399 8.499 6.777 6.964<br />
Ergebnis<br />
Erträge<br />
9. Erträge aus Beteiligungen 0 81 407 430 464 495 751 1.534 3.047 3.884 3.578 3.478 2.501 2.291<br />
10. Zinserträge 0 43 237 528 226 29 78 74 206 294 299 320 366 426<br />
11. Summe Erträge 0 125 644 958 690 525 829 1.608 3.253 4.178 3.877 3.798 2.867 2.717<br />
Kosten<br />
12. Anfangskosten 2.133 1.067<br />
13. Anlegerverwaltung 29 44 45 46 47 48 50 51 52 54 55 56 58 59<br />
14. Treuhandschaft 11 17 18 18 18 19 19 20 20 21 21 22 22 23<br />
15. Steuer-, Rechtsberatung, Abschlusskosten etc. 33 41 42 43 44 45 46 47 48 50 51 52 53 55<br />
16. Geschäftsführungsvergütung 114 176 180 185 189 194 199 204 209 214 219 225 230 236<br />
17. Kostenminderung aus Bestandsprovisionen 0 -118 -82 -58 -71 -77 -90 -107 -123 -142 -159 -176 -178 -162<br />
18. Summe Kosten 2.320 1.226 203 234 228 230 224 215 206 196 187 179 186 211<br />
19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -2.320 -1.102 442 724 462 295 604 1.393 3.047 3.982 3.690 3.619 2.681 2.506<br />
Ausschüttung<br />
20. Gesamt Ausschüttung 0 0 899 2.680 2.472 2.968 4.163 4.675 5.464 6.032 6.212 8.320 6.591 6.753<br />
21. Gewinnausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 498 3.047 3.982 3.690 3.619 2.681 2.506<br />
Alle Beträge in Tausend D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
<br />
Prognoserechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Kommanditkapital 20 Mio. J<br />
Eigenkapitalentwicklung<br />
2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />
1. Einzahlung inkl. Agio<br />
2. Kapitalerhöhung<br />
3. Eigenkapitalrückzahlung<br />
Investition<br />
4. Bruttoinvestition<br />
5. Anschaffungskostenminderung<br />
6. Ausstehende Zahlungsverpflichtung<br />
7. Investition<br />
8. Rückflüsse aus Investitionen<br />
Ergebnis<br />
Erträge<br />
9. Erträge aus Beteiligungen<br />
10. Zinserträge<br />
11. Summe Erträge<br />
Kosten<br />
12. Anfangskosten<br />
13. Anlegerverwaltung<br />
14. Treuhandschaft<br />
15. Steuer-, Rechtsberatung, Abschlusskosten etc.<br />
16. Geschäftsführungsvergütung<br />
17. Kostenminderung aus Bestandsprovisionen<br />
18. Summe Kosten<br />
19. Jahresüberschuss/-fehlbetrag<br />
Ausschüttung<br />
20. Gesamt Ausschüttung<br />
21. Gewinnausschüttung<br />
51.905<br />
926 3.096 2.942 2.930 2.566 1.139 1.590 1.406 2.447 4.015 5.020 7.622 72.905<br />
95 57 1.351 1.537 1.590 3.616 435 559 483 0 0 95.477<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 -7.859<br />
4.162 2.818 1.331 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
4.258 2.875 2.682 1.537 1.590 3.616 435 559 483 0 0 87.617<br />
8.533 9.670 9.487 8.353 8.420 10.462 7.299 7.443 7.388 6.933 6.956 7.797 158.690<br />
2.754 3.331 3.501 3.886 4.263 5.706 5.274 5.478 4.459 2.917 1.935 175 66.623<br />
595 368 361 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.450<br />
3.349 3.699 3.863 3.886 4.263 5.706 5.274 5.478 4.459 2.917 1.935 175 71.072<br />
3.200<br />
61 62 64 65 67 68 70 72 74 76 77 1.449<br />
24 24 25 25 26 27 27 28 29 29 30 564<br />
56 58 59 60 62 64 65 67 68 70 72 1.351<br />
177 177 177 177 177 177 177 177 177 177 177 4.722<br />
-179 -144 -138 -131 -120 -108 -94 -78 -61 -38 -19 -2.651<br />
139 177 186 197 212 228 246 266 287 315 338 0 8.636<br />
3.210 3.522 3.676 3.688 4.052 5.479 5.028 5.212 4.171 2.603 1.598 175 62.436<br />
4.136 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 6.618 7.797 135.341<br />
3.210 3.522 3.676 3.688 4.052 5.479 5.028 5.212 4.171 2.603 1.598 175 62.436<br />
21.000<br />
Alle Beträge in Tausend D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind
10 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Erläuterungen<br />
zur Prognoserechung<br />
Wegen der Erläuterungen zur Prognoserechnung<br />
wird auf den Verkaufsprospekt<br />
(Abschnitt ‚Erläuterungen zur Prognoserechnung’,<br />
S. 66 bis 68) verwiesen. Die dortigen<br />
Ausführungen gelten, mit Ausnahme der<br />
Zif. 13. und der Erläuterungen zum steuerlichen<br />
Ergebnis der Fondsgesellschaft (dazu<br />
sogleich), entsprechend auch für die vorstehende<br />
Prognoserechnung.<br />
13. Anlegerverwaltung<br />
Die mit der B. F. S. Beteiligungs-Treuhand für<br />
Sachwerte GmbH geschlossenen Verträge<br />
enden zum 31.12.2007. Die Anlegerverwaltung<br />
wird zu gleichen Bedingungen zunächst<br />
bis 31.12.2007 im Auftrag der B. F. S.<br />
Beteiligungs-Treuhand für Sachwerte GmbH<br />
und anschließend im Auftrag der Fondsgesellschaft<br />
von der <strong>BVT</strong> Holding GmbH &<br />
Co. KG fortgeführt. (Betrifft auch Anlage 2<br />
zum Gesellschaftsvertrag der <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH & Co. KG,<br />
S. 130/131).<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
Die Steueränderungen haben auch Auswirkungen<br />
auf das steuerliche Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft, das sich unter Berücksichtigung<br />
der Abgeltungssteuer wie folgt<br />
darstellt:<br />
Die Gesellschaft ist vermögensverwaltend<br />
tätig und erzielt neben Einkünften aus<br />
Veräußerungen von Immobilien, die nach<br />
derzeitiger Rechtslage nach Ablauf der<br />
Spekulationsfrist steuerfrei bleiben, auch<br />
steuerpflichtige Einnahmen. Dies sind:<br />
insbesondere in der Aufbauphase, in der<br />
die Anleger ihre Ausschüttungen ggf. als<br />
Kapitalerhöhungen in die Gesellschaft einbezahlen,<br />
gering und liegt insgesamt voraussichtlich<br />
bei durchschnittlich ca. 0,5 %<br />
p. a. bezogen auf die Zeichnungssumme.<br />
2. Einkünfte aus Kapitalvermögen in Form<br />
von Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlösen<br />
aus der Zwischenanlage liquider<br />
Mittel und insbesondere aus Beteiligungen<br />
an Private Equity Fonds. Für diese<br />
Einkünfte ist die ab 01.01.2009 gültige<br />
Abgeltungssteuer bereits als Kapitalertragsteuer<br />
(Quellensteuer) in Höhe von<br />
25 % zzgl. Solidaritätszuschlag in der<br />
Prognoserechnung berücksichtigt und<br />
in Abzug gebracht. Daneben werden<br />
Einkünfte aus partiarischen Darlehen, die<br />
plangemäß an ausländische Immobiliengesellschaften<br />
vergeben werden, erzielt.<br />
Die in diesem Fall im Ausland anfallende<br />
Quellensteuer ist bereits in Zeile 8. der<br />
vorstehenden Prognoserechnung berücksichtigt,<br />
so dass aus diesen Einkünften nur<br />
eine sehr geringe zusätzliche Steuerbelastung<br />
zu erwarten ist. Bei der Ermittlung<br />
der Einkünfte aus Kapitalvermögen werden<br />
Werbungskosten in Höhe eines<br />
Pauschalbetrages von 801 € abgezogen<br />
(Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der<br />
tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.<br />
Für Anleger, die den Sparer-<br />
Pauschbetrag nicht ausgeschöpft haben,<br />
ist eine entsprechend verminderte und<br />
ggf. keine Steuerbelastung zu erwarten.<br />
Sofern vorstehend nicht anders angegeben,<br />
gelten im Übrigen die Ausführungen im Abschnitt<br />
‚Steuerliches Ergebnis’ auf S. 68/69<br />
des Verkaufsprospekts.<br />
1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
durch Beteiligungen an in Deutschland<br />
belegenen Immobilien. Die hieraus<br />
resultierende Steuerbelastung ist nicht<br />
exakt kalkulierbar, prognosegemäß aber
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
11<br />
Liquiditätsrechnung (Prognose)<br />
Die Einführung der Abgeltungssteuer ab<br />
dem Jahr 2009 wirkt sich auch auf die prognostizierte<br />
Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft<br />
aus. Abweichend von der im<br />
Verkaufsprospekt auf S. 70/71 abgedruckten<br />
Prognose ergibt sich unter Berücksichtigung<br />
der Abgeltungssteuer folgende Liquiditätsrechnung<br />
für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
(Prognose):
12 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />
Beitritt: Oktober 2007<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020<br />
1. Zeichnungssumme in Euro 30.000<br />
2. Agio 1.500<br />
3. Kapitalerhöhungen 0 0 1.349 4.053 3.822 4.673 6.684 7.686 9.187 10.354 10.843 14.706 11.792 12.171<br />
4. Gesamt Ausschüttung 0 0 1.349 4.053 3.822 4.673 6.684 7.686 9.187 10.354 10.843 14.706 11.792 12.171<br />
5. Gewinn Ausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 819 5.123 6.834 6.441 6.397 4.797 4.517<br />
6. Eigenkapital Rückzahlung 0 0 1.349 4.053 3.822 4.673 6.684 6.867 4.065 3.520 4.402 8.309 6.996 7.654<br />
7. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme 0,0% 0,0% 4,5% 13,5% 12,7% 15,6% 22,3% 25,6% 30,6% 34,5% 36,1% 49,0% 39,3% 40,6%<br />
8. Gebundenes Kapital 31.500 31.500 32.849 35.553 35.322 36.173 38.184 39.186 40.687 41.854 42.343 46.206 43.292 43.671<br />
9. Liquidität -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
10. Rendite (IRR) 8,37%<br />
Ausschüttungsvariante<br />
11. Zeichnungssumme in Euro 30.000<br />
12. Agio 1.500<br />
13. Kapitalerhöhungen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
14. Gesamt Ausschüttung 0 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264 1.962<br />
15. Gewinn Ausschüttung 0 0 0 0 0 0 0 460 2.359 2.524 1.911 1.554 921 728<br />
16. Eigenkapital Rückzahlung 0 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 3.855 1.872 1.300 1.306 2.018 1.343 1.234<br />
17. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme 0,0% 0,0% 4,5% 13,0% 10,8% 11,9% 14,9% 14,4% 14,1% 12,7% 10,7% 11,9% 7,5% 6,5%<br />
18. Gebundenes Kapital 31.500 31.500 31.500 30.151 26.264 23.010 19.441 14.956 10.642 6.411 2.588 -629 -4.201 -6.464<br />
19. Liquidität -31.500 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264 1.962<br />
20. Rendite (IRR) 6,83%<br />
Alle Beträge in D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
13<br />
Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />
Beitritt: Oktober 2007<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante<br />
2021<br />
2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe<br />
1. Zeichnungssumme in Euro<br />
2. Agio<br />
3. Kapitalerhöhungen<br />
4. Gesamt Ausschüttung<br />
5. Gewinn Ausschüttung<br />
6. Eigenkapital Rückzahlung<br />
7. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme<br />
8. Gebundenes Kapital<br />
9. Liquidität<br />
10. Rendite (IRR)<br />
0<br />
7.500<br />
5.821<br />
1.679<br />
25,0%<br />
31.500<br />
7.500<br />
30.000<br />
1.500<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 97.322<br />
12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 14.792 239.614<br />
6.386 6.666 6.687 7.347 9.934 9.117 9.451 7.564 4.719 2.172 0 110.792<br />
5.614 5.334 5.313 4.653 2.066 2.883 2.549 4.436 7.281 9.828 14.792 128.822<br />
40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 40,0% 49,3%<br />
24.000 12.000 0 -12.000 -24.000 -36.000 -48.000 -60.000 -72.000 -84.000 -96.000 -110.792<br />
12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 14.792 110.792<br />
Ausschüttungsvariante<br />
11. Zeichnungssumme in Euro<br />
12. Agio<br />
13. Kapitalerhöhungen<br />
14. Gesamt Ausschüttung<br />
15. Gewinn Ausschüttung<br />
16. Eigenkapital Rückzahlung<br />
17. Ausschüttung in % d. Zeichnungssumme<br />
18. Gebundenes Kapital<br />
19. Liquidität<br />
20. Rendite (IRR)<br />
0<br />
1.022<br />
793<br />
229<br />
3,4%<br />
-8.426<br />
1.022<br />
30.000<br />
1.500<br />
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 59.611<br />
870 908 1.326 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111<br />
765 727 309 0 0 0 0 0 0 0 0 31.500<br />
5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 5,4% 7,7% 199%<br />
-9.448 -11.083 -12.717 -14.352 -15.987 -17.621 -19.256 -20.891 -22.526 -24.160 -25.795 -28.111<br />
1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111<br />
Alle Beträge in D, ganzzahlig gerundet, so dass Rundungsdifferenzen möglich sind
14 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Erläuterungen<br />
zur Liquiditätsrechnung<br />
Wegen der Erläuterungen zur prognostizierten<br />
Liquiditätsrechnung wird auf den<br />
entsprechenden Abschnitt im Verkaufsprospekt<br />
(S. 72 bis 74) verwiesen. Mit Ausnahme<br />
der Abschnitte ‚4. und 14. Gesamt Ausschüttung’<br />
und ‚10. und 20. Rendite (IRR)’,<br />
die im Folgenden gesondert behandelt<br />
werden, gelten die dortigen Ausführungen<br />
entsprechend auch für die vorstehende<br />
Liquiditätsrechnung.<br />
4. und 14. Gesamt Ausschüttung<br />
Gegenüber der im Verkaufsprospekt (S. 70/71)<br />
dargestellten Prognose ändert sich der prognostizierte<br />
Verlauf der jährlichen Ausschüttungen<br />
ab dem Jahr 2009. Im Übrigen verringert<br />
sich die Summe der Gesamtausschüttungen.<br />
Abweichend von der im Verkaufsprospekt<br />
dargestellten Prognose erhalten die<br />
Anleger bei Wahl der <strong>Dynamic</strong> Variante prognosegemäß<br />
im Jahr 2021 eine Ausschüttung<br />
in Höhe von 25 % des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
und für die weiteren zehn Jahre<br />
der Deinvestitionsphase eine konstante jährliche<br />
Ausschüttung in Höhe von 40 % ihrer<br />
Zeichnungssumme. Die Schlusszahlung, die<br />
umso höher ist, je früher ein Anleger der<br />
Gesellschaft beitritt, liegt bei einer Beteiligungssumme<br />
von 30.000 € prognosegemäß<br />
zwischen ca. 22.000 € und 6.000 €. Für<br />
Anleger, die im Oktober 2007 beitreten, beträgt<br />
die Schlusszahlung prognosegemäß<br />
14.792 €. In der Ausschüttungsvariante erhalten<br />
Anleger je nach Beitrittszeitpunkt<br />
prognosegemäß eine Gesamtausschüttung<br />
zwischen 213 % und 183 %.<br />
10. und 20. Rendite (IRR)<br />
Die prognostizierte Rendite nach der Methode<br />
des internen Zinsfusses (IRR) 2 liegt (nach<br />
Abzug der Abgeltungssteuer auf Einkünfte<br />
aus Beteiligungen an Private Equity Fonds<br />
und Zwischenanlagen liquider Mittel, ansonsten<br />
vor deutschen Steuern) bei Wahl der<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante bei 8,37 % p. a. In der<br />
Ausschüttungsvariante beträgt die prognostizierte<br />
Rendite (IRR) 6,83 % p. a. Die IRR<br />
drückt nur die Verzinsung des jeweils kalkulatorisch<br />
gebundenen Kapitals aus und stellt<br />
keine Verzinsung der ursprünglichen Kapitaleinlage<br />
dar. Für im Oktober 2007 beitretende<br />
Anleger mit einer Zeichnungssumme von<br />
30.000 € beträgt das durchschnittlich kalkulatorisch<br />
gebundene Kapital in der <strong>Dynamic</strong><br />
Variante 55.186 € (55.186 x 8,3651 % x 24<br />
= 110.792) sowie 17.149 € in der Ausschüttungsvariante.<br />
Die untenstehende Graphik gibt für die<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante den prognostizierten<br />
Liquiditätsverlauf (nach Abzug der Abgeltungssteuer<br />
auf Einkünfte aus Beteiligungen<br />
an Private Equity Fonds und Zwischenanlagen<br />
liquider Mittel, ansonsten jedoch vor deutschen<br />
Steuern) wieder. Zu beachten ist dabei,<br />
dass die Gesamtausschüttung von rd. 474 %<br />
auch die Rückzahlung der eingezahlten<br />
Beteiligungssumme umfasst, die prognosegemäß<br />
bereits innerhalb der ersten drei Jahre<br />
nach Beendigung der Investitionsphase<br />
erfolgt.<br />
2<br />
zur Internal Rate of Return (IRR) vgl. Fußnote 1 auf S. 7
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
15<br />
150.000<br />
120.000<br />
90.000<br />
60.000<br />
30.000<br />
0
16<br />
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Liquiditätsrechnung <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> (Prognose)<br />
Liquidität bei Wechsel von der <strong>Dynamic</strong> Variante in die Ausschüttungsvariante<br />
Zeichnungssumme: 30.000 J<br />
Beitritt: Oktober 2007<br />
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019<br />
Ausschüttungsvariante -31.500 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264<br />
Wechsel zum 01.01.2008 -31.500 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264<br />
01.01.2009 -31.500 0 1.349 3.887 3.255 3.569 4.485 4.315 4.230 3.824 3.216 3.572 2.264<br />
01.01.2010 -31.500 0 0 4.053 3.394 3.722 4.677 4.500 4.411 3.987 3.354 3.725 2.361<br />
01.01.2011 -31.500 0 0 0 3.822 4.191 5.266 5.067 4.967 4.490 3.777 4.195 2.658<br />
01.01.2012 -31.500 0 0 0 0 4.673 5.873 5.650 5.539 5.007 4.212 4.678 2.964<br />
01.01.2013 -31.500 0 0 0 0 0 6.684 6.430 6.304 5.698 4.793 5.324 3.374<br />
01.01.2014 -31.500 0 0 0 0 0 0 7.686 7.535 6.811 5.729 6.363 4.033<br />
01.01.2015 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 9.187 8.305 6.986 7.758 4.917<br />
01.01.2016 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 10.354 8.710 9.673 6.130<br />
01.01.2017 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 10.843 12.043 7.632<br />
01.01.2018 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 14.706 9.320<br />
01.01.2019 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 11.792<br />
01.01.2020 -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante -31.500 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0<br />
Wegen der Erläuterungen zur Liquiditätsrechnung<br />
bei Wechsel von der <strong>Dynamic</strong>in<br />
die Ausschüttungsvariante wird auf den<br />
entsprechenden Abschnitt im Verkaufsprospekt<br />
(S. 76/77) verwiesen. Die dortigen<br />
Ausführungen gelten entsprechend auch<br />
für die vorstehende Berechnung der Liquidität<br />
bei Wechsel von der <strong>Dynamic</strong>- in die<br />
Ausschüttungsvariante.
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
17<br />
2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 2031 Summe IRR<br />
1.962 1.022 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111 6,83%<br />
1.962 1.022 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111 6,83%<br />
1.962 1.022 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 1.635 2.316 28.111 6,83%<br />
2.046 1.065 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 1.705 2.404 29.246 6,86%<br />
2.304 1.200 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 1.920 2.662 32.294 6,86%<br />
2.569 1.338 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.141 2.933 35.343 6,97%<br />
2.923 1.523 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 2.436 3.300 39.216 7,10%<br />
3.494 1.820 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 2.912 3.890 44.983 7,30%<br />
4.261 2.219 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 3.550 4.685 52.322 7,55%<br />
5.312 2.767 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 4.427 5.766 61.480 7,84%<br />
6.614 3.445 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 5.511 7.085 71.274 8,05%<br />
8.076 4.206 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 6.730 8.547 80.654 8,18%<br />
10.219 5.322 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 8.516 10.660 91.650 8,22%<br />
12.171 6.339 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 10.143 12.590 101.027 8,29%<br />
0 7.500 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 12.000 14.792 110.792 8,37%
18<br />
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Sensitivitätsanalyse<br />
Die Einführung der Abgeltungssteuer hat<br />
zum Teil auch Auswirkungen auf die Sensitivitätsanalyse,<br />
bei der wichtige Parameter für<br />
den wirtschaftlichen Erfolg einer Beteiligung<br />
variiert und die Auswirkungen der Variationen<br />
aufgezeigt werden. Im Verkaufsprospekt<br />
wurden dabei zunächst die Fälle betrachtet,<br />
dass sämtliche Rückflüsse aus Beteiligungen<br />
jeweils um 10 % bis 20 % höher oder niedriger<br />
ausfallen als in der Prognoserechnung<br />
angenommen (vgl. dazu den Verkaufsprospekt,<br />
S. 80 bis 83). Unter Berücksichtigung<br />
der Abgeltungssteuer haben diese Veränderungen<br />
der Rückflüsse andere Auswirkungen<br />
auf die prognostizierte Rendite der Private<br />
Equity Zielfonds (Prognose: 9,5 %) als in der<br />
Tabelle auf S. 80 des Verkaufsprospekts dargestellt.<br />
Die prognostizierte Rendite ermäßigt<br />
sich bei einer Abweichung der Rückflüsse<br />
von -20 % auf nunmehr 5,7 %, bei einer<br />
Abweichung von -10 % auf nunmehr 7,6 %,<br />
bei einer Abweichung von +10 % auf nunmehr<br />
11,3 % und bei einer Abweichung von<br />
+20 % auf nunmehr 12,9 % (Abweichung<br />
von der Prognose).<br />
Entsprechend weichen auch die prognostizierten<br />
Renditen einer Beteiligung am <strong>Top</strong><br />
<strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> in den beiden angebotenen<br />
Varianten (<strong>Dynamic</strong>- und Ausschüttungsvariante)<br />
von den Angaben in der auf<br />
S. 81 des Verkaufsprospekts abgedruckten<br />
Tabelle ab. Die nachfolgende Tabelle gibt<br />
wieder, wie sich die Veränderungen der<br />
Rückflüsse bei sonst unveränderten Annahmen<br />
unter Berücksichtigung der Abgeltungssteuer<br />
auf die prognostizierten Renditen<br />
einer Beteiligung in der <strong>Dynamic</strong>- und<br />
in der Ausschüttungsvariante auswirken<br />
(Abweichung von der Prognose):<br />
Variation<br />
Ausschüttung<br />
-20 %<br />
- 10 %<br />
0 %<br />
+10 %<br />
+20 %<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
<strong>Dynamic</strong><br />
Rendite (IRR)<br />
4,84 %<br />
6,76 %<br />
8,37 %<br />
9,85 %<br />
11,27 %<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Ausschüttung<br />
Rendite (IRR)<br />
4,41 %<br />
5,73 %<br />
6,83 %<br />
7,83 %<br />
8,76 %<br />
Die auf S. 81 des Verkaufsprospekts abgedruckte<br />
Grafik „Variation Ausschüttungen<br />
Zielfonds“ entspricht nicht mehr den aktuellen<br />
Prognosewerten.<br />
Da die Fondsgesellschaft beabsichtigt, einen<br />
nicht unerheblichen Teil der Investitionen in<br />
Fremdwährungen, insbesondere dem US-<br />
Dollar vorzunehmen, wurde im Verkaufsprospekt<br />
auch dargestellt, wie sich eine angenommene<br />
konstante Veränderung des Kurses<br />
des US-Dollar gegenüber dem Euro um<br />
jährlich plus 1 % oder 2 % bzw. minus 1 %<br />
oder 2 % auf den Erfolg einer Beteiligung<br />
auswirkt (vgl. S. 82 des Verkaufsprospekts).<br />
Auch insoweit sind die Auswirkungen der ab<br />
dem Jahr 2009 geltenden Abgeltungssteuer<br />
auf die Rendite für Private Equity Fonds<br />
(Prognose: 9,5 %) zu berücksichtigen. Die<br />
prognostizierte Rendite ermäßigt sich bei<br />
einer Abweichung des Dollarkurses von<br />
-2 % auf nunmehr 8,4 %, bei einer Abweichung<br />
von -1 % auf nunmehr 8,9 %, bei<br />
einer Abweichung von +1 % auf nunmehr
VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
19<br />
10,1 % und bei einer Abweichung von<br />
+2 % auf nunmehr 10,7 % (Abweichung<br />
von der Prognose).<br />
Je nach Wahl der <strong>Dynamic</strong>- oder der Ausschüttungsvariante<br />
ergeben sich infolge die-<br />
ser Variationen des Dollarkurses bei sonst<br />
unveränderten Annahmen unter Berücksichtigung<br />
der Abgeltungssteuer folgende Renditen<br />
einer Beteiligung (Abweichung von<br />
der Prognose):<br />
Variation<br />
Dollarkurs<br />
-2 %<br />
- 1 %<br />
0 %<br />
+1 %<br />
+2 %<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
<strong>Dynamic</strong><br />
Rendite (IRR)<br />
7,62 %<br />
7,99 %<br />
8,37 %<br />
8,82 %<br />
9,28 %<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong><br />
Ausschüttung<br />
Rendite (IRR)<br />
6,30 %<br />
6,56 %<br />
6,83 %<br />
7,12 %<br />
7,41 %<br />
Die auf S. 83 des Verkaufsprospekts abgedruckte<br />
Grafik „Einfluss Wechselkurse“ entspricht<br />
nicht mehr den aktuellen Prognosewerten.<br />
Nachfolgend wird noch dargestellt, wie sich<br />
die gleichzeitige Veränderung der beiden<br />
betrachteten Parameter (Rückflüsse aus den<br />
Zielfonds, Wechselkurse) unter Berücksichtigung<br />
der Abgeltungssteuer auf das Ergebnis<br />
der Anleger auswirkt. Tatsächlich kann sich<br />
die Beteiligung auch schlechter als in diesen<br />
Szenarien angenommen entwickeln<br />
– im schlechtesten Fall bis hin zum Totalverlust.<br />
Die folgende Abbildung, die die entsprechende<br />
Abbildung auf S. 83 (rechts<br />
unten) des Verkaufsprospekts ersetzt, gibt<br />
die Entwicklung des Anlageerfolgs der Anleger<br />
in den erwähnten Szenarien unter<br />
Berücksichtigung der Abgeltungssteuer<br />
graphisch wieder (Abweichung von der<br />
Prognose):<br />
14%<br />
12%<br />
10%<br />
8%<br />
6%<br />
4%<br />
2%
20 VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE<br />
Rechtliche Angaben<br />
Die Geschäftstätigkeit<br />
Die Fondsgesellschaft hat nach Prospektaufstellung<br />
ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen.<br />
Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Anlageobjekte<br />
Die Fondsgesellschaft hat sich an nachfolgenden<br />
Gesellschaften beteiligt:<br />
<strong>BVT</strong>-CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V<br />
GmbH & Co. KG<br />
www.bvt.de<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Einlageverpflichtung<br />
in Höhe von 2,0 Mio. € bei der <strong>BVT</strong>-<br />
CAM Private Equity Global <strong>Fund</strong> V GmbH &<br />
Co. KG (nachfolgend “<strong>BVT</strong>-CAM V”), einer<br />
Personengesellschaft deutschen Rechts<br />
(GmbH & Co. KG) mit Sitz in Grünwald,<br />
eingegangen.<br />
Eine detaillierte Beschreibung dieser Vermögensanlage<br />
enthält der nach den Vorschriften<br />
des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlichte<br />
Verkaufsprospekt des Anbieters <strong>BVT</strong><br />
Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
für internationale Vermögensanlagen<br />
mbH, München, vom 16.02.2006,<br />
der kostenlos über die Fondsgesellschaft<br />
bezogen werden kann.<br />
<strong>BVT</strong>-CAM V ist ein Private Equity Dachfonds<br />
aus der Reihe der von der <strong>BVT</strong> Unternehmensgruppe<br />
und der CAM Cologne Asset<br />
Management aufgelegten Private Equity<br />
Fonds. Die Anlagestrategie des <strong>BVT</strong>-CAM V<br />
sieht vor, dass der Dachfonds in ein Portfolio<br />
von 15 bis 20 in- und ausländischen Private<br />
Equity Fonds (Zielfonds) investiert, die wiederum<br />
jeweils in etwa 10 bis 30 Unternehmen<br />
investieren sollen. Direkte Unternehmensbeteiligungen<br />
sollen auf der Ebene des<br />
Dachfonds nicht eingegangen werden. Die<br />
Investitionen der Zielfonds sollen vorrangig<br />
in den USA und in Europa erfolgen. Der<br />
Schwerpunkt soll dabei auf der Expansionsund<br />
Wachstumsfinanzierung sowie auf<br />
Buyouts und Buyins in etablierten Unternehmen<br />
verschiedener Branchen und Industriesegmente<br />
liegen.<br />
<strong>BVT</strong>-CAM V wird am 31.07.2007 mit einem<br />
gezeichneten Fondsvolumen von voraussichtlich<br />
ca. 115 Mio. EUR geschlossen. Der<br />
Dachfonds hat die Commitmentphase mit<br />
Zeichnungen bei 16 Zielfonds aufgenommen.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses<br />
Prospektnachtrags hat <strong>BVT</strong>-CAM V 20 % des<br />
Eigenkapitals bei den Anlegern abgerufen<br />
und seinerseits Einzahlungen in Zielfonds in<br />
Höhe von 4.990 TEUR geleistet.<br />
<strong>BVT</strong>-CAM V hat bislang wie folgt in Zielfonds<br />
investiert:
RECHTLICHE ANGABEN<br />
21<br />
Zielfonds<br />
Fokus<br />
Region<br />
Volumen*<br />
Zielfonds<br />
Datum<br />
Zeichnung<br />
Volumen<br />
Zeichnung<br />
Providence Equity Partners VI<br />
Buyout<br />
USA<br />
US$ 8 Mrd.<br />
Nov 06<br />
US$ 3 Mio.<br />
First Reserve XI<br />
Buyout<br />
USA<br />
US$ 7,8 Mrd.<br />
Aug 06<br />
US$ 2,5 Mio.<br />
Affinity Asica Pacific <strong>Fund</strong> III<br />
Buyout<br />
Asien-Pazifik<br />
US$ 2,5 Mrd.<br />
Dez 06<br />
US$ 4 Mio.<br />
Mercapital SPEF III<br />
Buyout<br />
EU/Spanien<br />
und Portugal<br />
EUR 2,0 Mrd.<br />
Okt 06<br />
EUR 4 Mio.<br />
Industri Kapital<br />
Buyout<br />
EU/Nord<br />
EUR 1,25 Mrd.<br />
Apr 07<br />
EUR 4 Mio.<br />
Astorg IV<br />
Buyout<br />
EU/Frankreich<br />
EUR 825 Mio.<br />
Jun 07<br />
EUR 5 Mio.<br />
Navis Asia <strong>Fund</strong> V<br />
Buyout<br />
Asien-Pazifik<br />
US$ 750 Mio.<br />
Jan 07<br />
US$ 5 Mio.<br />
Accent 2007<br />
Buyout<br />
EU/Skandinavien<br />
EUR 380 Mio.<br />
Jun 07<br />
EUR 2 Mio.<br />
GMT III<br />
Buyout<br />
EU<br />
EUR 350 Mio.<br />
Apr 07<br />
EUR 5 Mio.<br />
21 Centrale Partners III<br />
Buyout<br />
EU/Frankreich<br />
EUR 250 Mio.<br />
Okt 06<br />
EUR 2 Mio.<br />
Monomoy<br />
Special<br />
USA<br />
US$ 200 Mio.<br />
Dez 06<br />
US$ 5 Mio.<br />
Bay City Capital V<br />
Venture<br />
USA<br />
US$ 425 Mio.<br />
Mai 07<br />
US$ 5 Mio.<br />
Technology Partners VIII<br />
Venture<br />
USA<br />
US$ 250 Mio.<br />
Mrz 07<br />
US$ 6 Mio.<br />
Tamir Fishman<br />
Venture<br />
Israel<br />
US$ 200 Mio.<br />
Mrz 07<br />
US$ 5 Mio.<br />
Vintage Ventures III<br />
Venture<br />
Israel<br />
US$ 125 Mio.<br />
Mrz 07<br />
US$ 3,6 Mio.<br />
Magma Venture Capital<br />
Venture<br />
USA<br />
US$ 80 Mio.<br />
Jul 06<br />
US$ 2,5 Mio.<br />
* Ggf. Zielvolumen<br />
H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10<br />
GmbH & Co. KG<br />
www.hfs.de<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Einlageverpflichtung<br />
in Höhe von 0,5 Mio. € bei der<br />
H.F.S. Immobilienfonds Deutschland 10<br />
GmbH & Co. KG (nachfolgend “H.F.S. 10”),<br />
einer Personengesellschaft deutschen Rechts<br />
(GmbH & Co. KG) mit Sitz in München,<br />
eingegangen.<br />
Eine detaillierte Beschreibung dieser Vermögensanlage<br />
enthält der nach den Vorschriften<br />
des Verkaufsprospektgesetzes veröffentlichte<br />
Verkaufsprospekt des Anbieters H.F.S<br />
HYPO-Fondsbeteiligungen für Sachwerte<br />
GmbH, München, vom 14.10.2005 mit<br />
Nachträgen vom 24.11.2005 und vom<br />
31.12.2006, der kostenlos über die Fondsgesellschaft<br />
bezogen werden kann.
22 RECHTLICHE ANGABEN<br />
Initiator des Fonds ist die H.F.S HYPO-Fondsbeteiligungen<br />
für Sachwerte GmbH, die seit<br />
1992 bereits 21 Immobilienfonds, 5 Mobilien<br />
Leasingfonds und 2 Zweitmarktfonds<br />
mit einem Investitionsvolumen von insgesamt<br />
ca. 5 Mrd. € platziert hat.<br />
Der Fonds wurde am 06.06.2007 mit einem<br />
voll platzierten Fondsvolumen von TEUR<br />
327.600 geschlossen.<br />
H.F.S. 10 ist ein deutscher Immobilienfonds,<br />
der – zum Teil mittelbar – folgende Immobilien<br />
erworben hat:<br />
£ Büro- und Verwaltungsgebäude (bis zu<br />
elf Obergeschosse) in Frankfurt/Main;<br />
Grundstücksfläche 47.317 qm; vermietbare<br />
Fläche: 88.167 qm, 809 Tiefgaragenstellplätze;<br />
Fertigstellung 1877 bis<br />
1879 (von 1981 bis heute umgebaut und<br />
modernisiert) bzw. 1993 und 1994;<br />
£ 94 %-ige Beteiligung an einem Einkaufszentrum<br />
(acht Geschosse) sowie an zwei<br />
Wohngebäuden (jeweils sechs Geschosse)<br />
in Berlin; Grundstücksfläche ca.<br />
18.190 qm. Das Einkaufszentrum wurde<br />
im März 2006 fertig gestellt und verfügt<br />
über 35.548 qm Einzelhandels- und<br />
Dienstleistungsfläche, 12.573 qm Bürofläche<br />
und 598 Tiefgaragenstellplätze.<br />
Die Wohngebäude wurden 1973 errich-<br />
tet. Sie verfügen über 4.415 qm Wohnfläche<br />
und 142 Tiefgaragenstellplätze.<br />
£ 94 %-ige Beteiligung an einem Büround<br />
Einkaufszentrum (drei bis acht<br />
Geschosse) in Potsdam; Grundstücksfläche<br />
30.548 qm, davon ca. 14.107 qm<br />
Erbbaugrundstück; das Objekt wurde<br />
1999 errichtet und verfügt über 38.056<br />
qm Einzelhandels- und Dienstleistungsfläche,<br />
17.773 qm Bürofläche und 1.450<br />
Tiefgaragenstellplätze<br />
Weitere Angaben zu den<br />
Anlageobjekten<br />
Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeit der<br />
Anlageobjekte<br />
Für die Beteiligungen an den Zielfonds<br />
besteht kein öffentlicher Markt.<br />
Bewertungsgutachten<br />
Bewertungsgutachten für die Anlageobjekte<br />
(Beteiligungen der Fondsgesellschaft) liegen<br />
nicht vor. (Es liegen nur Bewertungsgutachten<br />
zu zwei Anlageobjekten der H.F.S.<br />
Immobilienfonds Deutschland 10 GmbH<br />
& Co. KG vor.)<br />
Neutraubling, den 26.07.2007<br />
<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />
Dr. Werner Bauer<br />
Geschäftsführer<br />
Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf<br />
Geschäftsführer
i<br />
0180 - 30 40 500 (9 Cent/Minute)<br />
www.postbank.de · direkt@postbank.de<br />
Postbank Finanzcenter/Filialen der Deutschen Post<br />
www.postbank.de/filial-suche<br />
Postbank Finanzberatung: 0180 - 30 20 888 (9 Cent/Minute)<br />
www.postbank.de/finanzberatung<br />
Deutsche Postbank AG<br />
Zentrale<br />
Abteilung Marken- und Produktkommunikation<br />
Bonn<br />
100 % chlorfrei gebleichter Zellstoff<br />
Stand: Juli 2007