BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
22<br />
RISIKOHINWEISE<br />
Steuerliche<br />
Risiken<br />
Die steuerliche Betrachtung im Prospekt<br />
unterstellt, dass der Anleger die Beteiligung<br />
im Privatvermögen hält und in Deutschland<br />
unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.<br />
Die steuerlichen Ausführungen in diesem<br />
Prospekt beruhen auf der Auffassung des<br />
Anbieters zur Anwendung der derzeitigen<br />
Steuergesetze. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Finanzverwaltung oder die<br />
Finanzgerichte zu einer anderen Beurteilung<br />
gelangen. Dies könnte negative Auswirkungen<br />
auf die steuerlichen Ergebnisse der<br />
Gesellschafter haben. Außerdem könnte das<br />
Ergebnis auch von künftigen Änderungen<br />
der derzeitigen rechtlichen und steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen beeinflusst werden.<br />
Am 14.03.2007 hat das Kabinett einen<br />
Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />
2008 verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren<br />
soll bis zur Sommerpause<br />
2007 abgeschlossen sein. Nach dem Gesetzentwurf<br />
soll u. a. die bisher bestehende Veräußerungsfrist<br />
bei der Besteuerung privater<br />
Veräußerungsgewinne bei Kapitalanlagen<br />
gestrichen werden. Damit ergibt sich zukünftig<br />
eine Besteuerung unabhängig von<br />
der Haltedauer beim Anleger. Neben zahlreichen<br />
anderen Änderungen sind u. a. folgende<br />
grundlegende Änderungen geplant:<br />
£ Einführung einer Abgeltungssteuer ab<br />
dem 01.01.2009 auf alle privaten<br />
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne<br />
in Höhe von 25 %<br />
£ Festhalten an der Gewerbesteuer<br />
£ Absenken des Unternehmensteuersatzes<br />
auf unter 30 %<br />
£ Begünstigung nicht entnommener Gewinne<br />
bei Personengesellschaften zur Gleichbehandlung<br />
von Kapitalgesellschaften<br />
£ Gegenfinanzierung der Steuermindereinnahmen<br />
u. a. durch Verbreiterung der<br />
Bemessungsgrundlage<br />
£ Abänderung des Halbeinkünfteverfahrens<br />
zum Teileinkünfteverfahren (40 %<br />
Steuerfreiheit).<br />
Weitere Änderungen, die auch unmittelbar<br />
oder nur mittelbar Einfluss auf die künftige<br />
Besteuerung der Fondsgesellschaft, bei ihren<br />
Beteiligungen oder auch nur bei der Besteuerung<br />
auf Ebene des Gesellschafters haben<br />
können, sind wahrscheinlich. Bis zum Abschluss<br />
des Gesetzgebungsverfahrens können<br />
sich noch zum Teil erhebliche Änderungen<br />
einstellen. Auch die Abschaffung der<br />
bisherigen Haltefristen bei Grundstücken (10<br />
Jahre) und die daraus resultierende umfassende<br />
Besteuerung auf alle Immobilieneinkünfte<br />
ist daher ebenfalls möglich. Solche<br />
Änderungen können sich nachteilig auf die<br />
prognostizierten Renditen auswirken.<br />
Die prospektierten Angaben beruhen auf<br />
der Annahme, die Gesellschaft werde durch<br />
die Finanzbehörden als vermögensverwaltend<br />
klassifiziert. Das Risiko der Änderung<br />
steuerrechtlicher Regelungen sowie deren<br />
Auslegung durch die Finanzverwaltung und<br />
die Rechtsprechung tragen allein die Anleger.<br />
Es besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />
zu Aspekten der derzeit dem<br />
Prospekt zugrunde liegenden steuerlichen<br />
Konzeption eine andere Auffassung als der<br />
Anbieter vertritt. Das kann die nachfolgend<br />
im Einzelnen aufgeführten steuerlichen<br />
Risiken betreffen sowie die übrigen steuerlichen<br />
Aspekte der Beteiligung.<br />
Eine abweichende Ansicht der Finanzverwaltung<br />
kann im Besteuerungsverfahren bei<br />
Erstellung der Steuerbescheide sowie anlässlich<br />
einer Betriebsprüfung bei der Fondsgesellschaft<br />
zum Tragen kommen. Erst nach<br />
Abschluss dieser Verfahren und eventuell<br />
daran anschließender Einspruchs- und<br />
finanzgerichtlicher Verfahren ist für das<br />
betreffende Veranlagungsjahr der Fondsgesellschaft<br />
die steuerliche Behandlung<br />
geklärt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die<br />
steuerliche Behandlung der Geschäftsvorfälle<br />
eines Veranlagungsjahres die Finanzverwaltung<br />
nicht daran hindert, in darauf<br />
folgenden Veranlagungsjahren hiervon abweichend<br />
zu entscheiden. Eine Haftung für<br />
den Fall der Nichtanerkennung der Gesamtkonzeption<br />
oder Teilen hiervon seitens der<br />
Finanzverwaltung oder Rechtsprechung<br />
kann nicht übernommen werden.<br />
Im BMF-Schreiben vom 16.12.2003 zur Behandlung<br />
von Private Equity- und Venture-<br />
Capital-Fonds wurden Merkmale aufgeführt,<br />
die für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen<br />
können. Die steuerliche Konzeption dieses<br />
Angebotes unterstellt, dass diese Merkmale<br />
auf die von der Fondsgesellschaft geplanten<br />
Investitionen im Bereich Private Equity und<br />
Venture Capital nicht zutreffen. Der Anleger