BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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RECHTLICHE ANGABEN<br />
weiligen Geschäftsjahres von Anlegern gezeichneten<br />
Einlage, fällig jeweils anteilig<br />
zum Ende eines Kalenderquartals und berechnet<br />
nach dem jeweiligen Zeichnungsstand.<br />
In den darauf folgenden Geschäftsjahren<br />
erhält er von der Fondsgesellschaft eine Vergütung<br />
in Höhe von 0,07 % des Kommanditkapitals<br />
am Fälligkeitstag, fällig jeweils anteilig<br />
zum Ende eines Kalenderquartals. Hinzu<br />
kommt jeweils die hierauf anfallende<br />
Umsatzsteuer.<br />
Bei einem von Anlegern gezeichneten<br />
Kommanditkapital von 20 Mio. € beträgt<br />
die Vergütung somit nach der Prognose<br />
über die gesamte Dauer der Fondsgesellschaft<br />
564 T€ (einschließlich Umsatzsteuer).<br />
Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt<br />
ermittelte Verbraucherpreisindex nach dem<br />
01.01.2007 oder nach der letzten Anpassung<br />
der Vergütung um mindestens 2,5 %,<br />
so ist der Treuhänder befugt – und im Falle<br />
gesunkener Verbraucherpreise verpflichtet –<br />
seine Vergütung im gleichen Verhältnis neu<br />
festzusetzen. Die Festsetzung erfolgt durch<br />
Erklärung gegenüber dem Beirat; ist kein<br />
Beirat gewählt, erfolgt die Festsetzung durch<br />
eine der Mitteilung des Jahresabschlusses<br />
beizufügende Erklärung. Die Festsetzung gilt<br />
rückwirkend ab dem Fälligkeitstermin, zu dem<br />
erstmals die Voraussetzungen für eine Anpassung<br />
vorlagen; im Falle einer Erhöhung<br />
der Vergütung kann sie auch auf einen späteren<br />
Fälligkeitstermin verschoben werden.<br />
Interessenkonflikte<br />
Der Treuhänder ist berechtigt, Kommanditbeteiligungen<br />
auch für andere Treugeber treuhänderisch<br />
zu übernehmen und zu verwalten<br />
sowie Treuhandaufgaben und ähnliche Aufgaben<br />
bei anderen Gesellschaften und für<br />
andere Personen wahrzunehmen. In besonderen<br />
Fällen kann die aus der Gesellschafterstellung<br />
herrührende Treuepflicht des Treuhandkommanditisten<br />
der Wahrnehmung der<br />
Interessen der Treugeber entgegenstehen.<br />
Sonstige Interessenkonflikte bestehen nicht.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
Firma, Sitz<br />
Die SFI Treuconsult GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
(Sitz: München, Geschäftsanschrift:<br />
Effnerstraße 48, 81925 München)<br />
ist von der Fondsgesellschaft mit der Mittelverwendungskontrolle<br />
betraut.<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
ist der von der<br />
Fondsgesellschaft mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
geschlossene Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
gibt bei Vorliegen der von<br />
ihm zu prüfenden formalen Auszahlungsvoraussetzungen<br />
Verfügungen über die auf<br />
dem von der Fondsgesellschaft und dem<br />
Mittelverwendungskontrolleur eingerichteten<br />
Konto („Und-Konto“) bereitgestellten<br />
Einlagen der Anleger frei. Eine Überwachung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten,<br />
des Treuhandkommanditisten oder der<br />
Investitionen in Zielfonds über den nachfolgend<br />
beschriebenen Umfang hinaus ist nicht<br />
Gegenstand des Mittelverwendungskontrollvertrages.<br />
Rechte und Pflichten<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur ist berechtigt<br />
und verpflichtet, einer Auszahlung<br />
vom „Und-Konto“ zuzustimmen, wenn<br />
Zahlungen von Vergütungen und Kosten<br />
den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages<br />
entsprechen oder wenn an Anleger Einlage<br />
oder Agio zurückzuerstatten oder ein<br />
Auseinandersetzungsguthaben auszuzahlen<br />
ist oder wenn fällige gesetzliche Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft zu begleichen sind.<br />
Zur Anschaffung von Anlageobjekten stimmt<br />
der Mittelverwendungskontrolleur einer<br />
Auszahlung zu, wenn das Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft 3 Mio. € überschritten hat<br />
und die schriftliche Zustimmung des Beirats<br />
der <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH vorliegt.