BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
RISIKOHINWEISE<br />
23<br />
trägt das Risiko einer abweichenden Beurteilung<br />
durch die Steuerbehörden und Finanzgerichte,<br />
zumal es sich bei dem BMF-Schreiben<br />
vom 16.12.2003 nicht um eine abschließende<br />
Regelung zur Frage der Abgrenzung<br />
privater Vermögensverwaltung vom<br />
steuerlichen Gewerbebetrieb handelt.<br />
Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2020<br />
weiteres Kommanditkapital auf, wobei Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) zur Erhöhung des<br />
Kapitalanteils des Ausschüttungsberechtigten<br />
verwendet werden können (vgl. § 4 Abs. 5<br />
des Gesellschaftsvertrages). Hierin könnte<br />
eine steuerlich schädliche Reinvestition der<br />
Erlöse gesehen werden. Der Anbieter geht<br />
davon aus, dass durch die Kapitalerhöhungen<br />
keine Veräußerungen i. S. d. § 23 Abs. 1<br />
Satz 4 EStG vorliegen. Es besteht aber das<br />
Risiko, dass die Finanzverwaltung dies anders<br />
beurteilt und deshalb unter Berücksichtigung<br />
der jeweiligen Fristen ggf. steuerpflichtige<br />
Veräußerungsgeschäfte annimmt. Die Freigrenze<br />
für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
beträgt derzeit 512,00 €.<br />
Ein steuerliches Risiko besteht auch darin,<br />
dass bei Gewerblichkeit eines Investitionsbereichs<br />
oder einer Beteiligungsgesellschaft,<br />
die u. a. aus einer „Infizierung“ durch einen<br />
eventuell gewerblich tätigen oder geprägten<br />
Investee-/Ziel-/Dachfonds resultieren kann,<br />
oder dem Vorliegen eines gewerblichen<br />
Grundstückshandels, die Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Beteiligungen oder Zertifikaten<br />
bzw. Gewinne aus der Veräußerung<br />
von Grundstücken auch nach Ablauf von<br />
Spekulationsfristen steuerpflichtig sind.<br />
Weiterhin können aufgrund eines Verkaufs<br />
bzw. der Übertragung von Kommanditanteilen<br />
(auch durch frühzeitiges Ausscheiden<br />
aus der Gesellschaft) steuerbare Gewinne<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften entstehen,<br />
wenn sie innerhalb der in § 23 EStG<br />
genannten Fristen erfolgen.<br />
Die Investitionen werden entsprechend des<br />
Fondskonzepts teilweise im Ausland vorgenommen.<br />
Trotz der bestehenden zwischenstaatlichen<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
und der insofern anzuwendenden Freistellungsmethode<br />
mit Progressionsvorbehalt<br />
bzw. der Anrechnungsmethode kann es<br />
ertragsteuerlich, aber insbesondere bei<br />
anderen Steuerarten (Gewerbesteuer, Erbschaftsteuer)<br />
zu einer teilweisen oder vollständigen<br />
Doppelbesteuerung der ausländischen<br />
Einkünfte kommen.<br />
Die Prospektprognose geht davon aus, dass<br />
die Auslandsinvestitionen so gestaltet werden<br />
können, dass die Anleger keine individuellen<br />
Steuererklärungen in den jeweiligen Investitionsländern<br />
einreichen müssen. Es besteht<br />
aber das Risiko, dass die jeweiligen Steuerbehörden<br />
hiervon abweichend dennoch eine<br />
persönliche Steuererklärung verlangen. Dies<br />
wäre mit zusätzlichen Kosten für die Anleger<br />
verbunden.<br />
Zu beachten ist, dass die Wiederanlage der<br />
Ausschüttungen im Laufe der Investitionsphase<br />
für die Anleger zu einem effektiven<br />
Mehraufwand führt. Den Anlegern werden<br />
nämlich bereits während der Investitionsphase<br />
prognosegemäß positive steuerliche Ergebnisse<br />
zugewiesen, die das laufende zu<br />
versteuernde Einkommen der Anleger<br />
erhöhen und so zu einer Steuermehrbelastung<br />
führen. Werden die jährlichen Ausschüttungen<br />
als Kapitalerhöhungen in die<br />
Fondsgesellschaft einbezahlt, muss diese<br />
Steuermehrbelastung von den Anlegern aus<br />
ihren sonstigen Einkünften oder Vermögen<br />
erbracht werden.<br />
Die Fondsgesellschaft kann mittelbar oder<br />
unmittelbar Zertifikate erwerben, deren<br />
Zirkulationsfähigkeit durch Vereinbarung mit<br />
dem Emittenten ausgeschlossen ist, so dass<br />
keine Finanzinstrumente im Sinne des<br />
Gesetzes über das Kreditwesen vorliegen.<br />
Soweit die Fondsgesellschaft solche Zertifikate<br />
erwirbt, kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass diese durch die Finanzverwaltung<br />
als sog. Finanzinnovation nach § 20<br />
Abs.1 Nr. 7 EStG behandelt werden und<br />
damit alle Erträge in vollem Umfang steuerpflichtig<br />
werden. Eine Steuerpflicht könnte<br />
auch eintreten, wenn Zertifikate als ausländische<br />
Investmentanteile zu qualifizieren sind<br />
und den Bestimmungen des Investmentsteuergesetzes<br />
zu unterwerfen sind. Aufgrund<br />
der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen<br />
zur Unternehmensteuerreform gilt<br />
auch für Zertifikate, welche nach dem 31.12.<br />
2008 erworben werden, dass die bisherige<br />
Haltefrist von einem Jahr entfallen wird.