BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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RECHTLICHE ANGABEN<br />
93<br />
ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb<br />
einer Frist von einem Monat ab ihrem Zugang<br />
gegenüber der Gesellschaft schriftlich geltend<br />
gemacht werden. Das Gleiche gilt für<br />
Einwendungen gegen das Schiedsgutachten<br />
über die Auseinandersetzungsrechnung.<br />
Stundung des Abfindungsanspruchs: Der<br />
Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />
kann über zwei Jahre verteilt in bis zu<br />
fünf Raten erfüllt werden. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />
wird in diesem Fall mit<br />
zwei Prozentpunkten über dem von der<br />
Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />
Basiszinssatz verzinst, wobei die Zinsen mit<br />
der Hauptforderung fällig sind.<br />
Nachrang: Der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />
und seine Verzinsung<br />
sind nachrangig gegenüber den Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft zu befriedigen.<br />
Mehrere Anleger, die zum selben Zeitpunkt<br />
ausscheiden, sind jeweils gleichmäßig zu<br />
behandeln.<br />
Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />
bei Liquidation: Wird die Gesellschaft<br />
aufgelöst, findet die Liquidation statt. Die<br />
Anleger haben in diesem Fall Anspruch auf<br />
die ihrem Kapitalanteil entsprechende<br />
Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft.<br />
Die Verteilung des Vermögens findet nach<br />
Begleichung der Gesellschaftsschulden statt.<br />
Vorzeitige Auflösung: Die von Anlegern<br />
insgesamt gezeichneten Einlagen sollen den<br />
Betrag von 3,0 Mio. € nicht unterschreiten.<br />
Wird diese Summe nicht bis zum Ende der<br />
Zeichnungsfrist erreicht, wird die Gesellschaft<br />
vorzeitig aufgelöst und liquidiert. Für<br />
diesen Fall haben die Gründungsgesellschafter<br />
und der Treuhandkommanditist auf ihre<br />
Vergütungsansprüche verzichtet; die Vertriebspartner<br />
sind in diesem Fall zur Rückzahlung<br />
der von ihnen erhaltenen Eigenkapitalvermittlungsprovision<br />
verpflichtet.<br />
Sonstige Verbindlichkeiten und Aufwendungen<br />
des Fonds übernimmt die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
Management GmbH.<br />
Übertragung: Die Beteiligung ist übertragbar.<br />
Die Übertragung bedarf der Zustimmung<br />
des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />
Die Zustimmung darf nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden, insbesondere<br />
wenn sie nicht mit Wirkung zum Beginn des<br />
nächsten Geschäftsjahres erfolgt. Die Beteiligung<br />
ist vererblich. Erben müssen sich durch<br />
einen Erbschein ausweisen.<br />
Anschriftenänderung: Alle Ladungen,<br />
Mitteilungen und Erklärungen werden an<br />
die dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zuletzt bis zwei Wochen vor Versand<br />
vom Anleger schriftlich mitgeteilte Adresse<br />
gerichtet. Postsendungen gelten im Inland<br />
zwei Tage und im Ausland fünf Tage nach<br />
Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />
Unternehmensgegenstand<br />
Im Gesellschaftsvertrag bestimmter Gegenstand<br />
des Unternehmens ist der Erwerb und<br />
die Verwaltung eigenen Anlagevermögens<br />
nach Maßgabe gesellschaftsvertraglich festgelegter<br />
Anlagegrundsätze. Zu diesen Anlagegrundsätzen<br />
siehe Kapitel ,Anlagekriterien’.<br />
Das Anlagevermögen darf bestehen aus<br />
Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis<br />
eines Unternehmens gewähren, Anteilen<br />
an einem Treuhandvermögen, Anteilen an<br />
sonstigen geschlossenen Fonds, anderen<br />
Rechten und Forderungen, Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten.<br />
Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />
vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />
die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />
zusammenhängen oder ihm unmittelbar<br />
oder mittelbar förderlich sind, sofern<br />
dies ohne besondere Erlaubnis zulässig ist.<br />
Die Gesellschaft darf dazu insbesondere<br />
Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen<br />
Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />
gründen, Unternehmensverträge<br />
abschließen und Interessengemeinschaften<br />
eingehen.