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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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RECHTLICHE ANGABEN<br />

93<br />

ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb<br />

einer Frist von einem Monat ab ihrem Zugang<br />

gegenüber der Gesellschaft schriftlich geltend<br />

gemacht werden. Das Gleiche gilt für<br />

Einwendungen gegen das Schiedsgutachten<br />

über die Auseinandersetzungsrechnung.<br />

Stundung des Abfindungsanspruchs: Der<br />

Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben<br />

kann über zwei Jahre verteilt in bis zu<br />

fünf Raten erfüllt werden. Das Auseinandersetzungsguthaben<br />

wird in diesem Fall mit<br />

zwei Prozentpunkten über dem von der<br />

Deutschen Bundesbank veröffentlichten<br />

Basiszinssatz verzinst, wobei die Zinsen mit<br />

der Hauptforderung fällig sind.<br />

Nachrang: Der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben<br />

und seine Verzinsung<br />

sind nachrangig gegenüber den Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft zu befriedigen.<br />

Mehrere Anleger, die zum selben Zeitpunkt<br />

ausscheiden, sind jeweils gleichmäßig zu<br />

behandeln.<br />

Beteiligung am Gesellschaftsvermögen<br />

bei Liquidation: Wird die Gesellschaft<br />

aufgelöst, findet die Liquidation statt. Die<br />

Anleger haben in diesem Fall Anspruch auf<br />

die ihrem Kapitalanteil entsprechende<br />

Beteiligung am Vermögen der Gesellschaft.<br />

Die Verteilung des Vermögens findet nach<br />

Begleichung der Gesellschaftsschulden statt.<br />

Vorzeitige Auflösung: Die von Anlegern<br />

insgesamt gezeichneten Einlagen sollen den<br />

Betrag von 3,0 Mio. € nicht unterschreiten.<br />

Wird diese Summe nicht bis zum Ende der<br />

Zeichnungsfrist erreicht, wird die Gesellschaft<br />

vorzeitig aufgelöst und liquidiert. Für<br />

diesen Fall haben die Gründungsgesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist auf ihre<br />

Vergütungsansprüche verzichtet; die Vertriebspartner<br />

sind in diesem Fall zur Rückzahlung<br />

der von ihnen erhaltenen Eigenkapitalvermittlungsprovision<br />

verpflichtet.<br />

Sonstige Verbindlichkeiten und Aufwendungen<br />

des Fonds übernimmt die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

Management GmbH.<br />

Übertragung: Die Beteiligung ist übertragbar.<br />

Die Übertragung bedarf der Zustimmung<br />

des geschäftsführenden Kommanditisten.<br />

Die Zustimmung darf nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden, insbesondere<br />

wenn sie nicht mit Wirkung zum Beginn des<br />

nächsten Geschäftsjahres erfolgt. Die Beteiligung<br />

ist vererblich. Erben müssen sich durch<br />

einen Erbschein ausweisen.<br />

Anschriftenänderung: Alle Ladungen,<br />

Mitteilungen und Erklärungen werden an<br />

die dem geschäftsführenden Kommanditisten<br />

zuletzt bis zwei Wochen vor Versand<br />

vom Anleger schriftlich mitgeteilte Adresse<br />

gerichtet. Postsendungen gelten im Inland<br />

zwei Tage und im Ausland fünf Tage nach<br />

Aufgabe zur Post als zugegangen.<br />

Unternehmensgegenstand<br />

Im Gesellschaftsvertrag bestimmter Gegenstand<br />

des Unternehmens ist der Erwerb und<br />

die Verwaltung eigenen Anlagevermögens<br />

nach Maßgabe gesellschaftsvertraglich festgelegter<br />

Anlagegrundsätze. Zu diesen Anlagegrundsätzen<br />

siehe Kapitel ,Anlagekriterien’.<br />

Das Anlagevermögen darf bestehen aus<br />

Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis<br />

eines Unternehmens gewähren, Anteilen<br />

an einem Treuhandvermögen, Anteilen an<br />

sonstigen geschlossenen Fonds, anderen<br />

Rechten und Forderungen, Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten.<br />

Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte<br />

vorzunehmen und alle Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die mit dem Gegenstand des Unternehmens<br />

zusammenhängen oder ihm unmittelbar<br />

oder mittelbar förderlich sind, sofern<br />

dies ohne besondere Erlaubnis zulässig ist.<br />

Die Gesellschaft darf dazu insbesondere<br />

Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen<br />

Unternehmen beteiligen, Tochtergesellschaften<br />

gründen, Unternehmensverträge<br />

abschließen und Interessengemeinschaften<br />

eingehen.

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