BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />
Des Weiteren ist vorgesehen, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />
welche durch<br />
die Zeichnung der Fondsgesellschaft bei Zielfonds<br />
ausgelöst werden, an die Fondsgesellschaft<br />
zur Reduzierung der ursprünglichen<br />
Zeichnungsbeträge erstattet werden (Anschaffungskostenminderung).<br />
Der Anbieter<br />
geht davon aus, dass es sich bei der Erstattung<br />
um Anschaffungskostenminderungen<br />
handelt und insoweit keine steuerpflichtigen<br />
Einkünfte vorliegen.<br />
Die Gesellschafter erzielen mit ihrer Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft Einkünfte aus<br />
Vermietung und Verpachtung gem. § 21<br />
Abs. 1 Nr. 1 EStG oder Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
(§ 20 EStG) oder Einkünfte<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
(§ 23 EStG).<br />
Zahlungen einer Bank auf Zertifikate unterliegen<br />
nach derzeitigem Recht als Kapitaleinkünfte<br />
der Besteuerung, sofern sie als<br />
Finanzinnovation einzustufen sind. Grundvoraussetzung<br />
für eine Einstufung als Finanzinnovation<br />
ist, dass eine sonstige Forderung<br />
i. S. v. § 20 Abs.1 Nr.7 EStG vorliegt und<br />
mindestens eine der folgenden Voraussetzungen<br />
erfüllt ist:<br />
£ die Rückzahlung des Kapitalvermögens<br />
wird zugesagt,<br />
£ die Rückzahlung des Kapitalvermögens<br />
wird gewährt,<br />
£ ein Entgelt für die Überlassung des<br />
Kapitalvermögens zur Nutzung wird<br />
zugesagt, oder<br />
£ ein Entgelt für die Überlassung des<br />
Kapitalvermögens zur Nutzung wird<br />
gewährt.<br />
Zusätzlich ist für die Einstufung als Finanzinnovation<br />
die Erfüllung einer der Voraussetzungen<br />
nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a<br />
bis d EStG notwendig. Hierbei handelt es<br />
sich um die sog. Ausstattungsmerkmale von<br />
Finanzinnovationen, die bei Zertifikaten<br />
regelmäßig erfüllt sind. Aus diesem Grund<br />
ist es für die steuerliche Einordnung von<br />
Zertifikaten entscheidend, ob eine Entgeltzahlung<br />
oder die Kapitalrückzahlung<br />
zugesagt oder gewährt wird. Durch das<br />
Merkmal der Gewährung sollen nach<br />
Auffassung der Finanzverwaltung Fälle<br />
erfasst werden, in denen ohne eine ausdrückliche<br />
oder stillschweigende Vereinbarung<br />
eine Entgeltzahlung oder die Kapitalrückzahlung<br />
auf Grund der Ausgestaltung<br />
der Kapitalanlage sicher ist.<br />
Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />
2008 wird erst für Verkäufe<br />
von Anteilen und Wertpapieren (u. a.<br />
auch Zertifikate), die nach dem 31.12.2008<br />
erworben werden, die bisherige Steuerfreiheit<br />
von den „Spekulationsgeschäften nach<br />
Ablauf der Jahresfrist“ abgeschafft und der<br />
Abgeltungssteuer unterworfen.<br />
Hinsichtlich der prognostizierten Investitionen<br />
im Wege von partiarischen Darlehen<br />
liegen ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
vor. Soweit diese an Gesellschaften mit<br />
Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
vergeben werden, hat hierbei Deutschland<br />
regelmäßig das Besteuerungsrecht, der<br />
ausländische Staat regelmäßig aber das<br />
Recht auf Einbehalt einer Quellensteuer (z. B.<br />
USA 15 % bei partiarischen Darlehen und<br />
Dividenden für Streubesitzanteile). Bei der<br />
deutschen Besteuerung hat jeder Gesellschafter<br />
die Möglichkeit, sich für die Vermeidung<br />
der Doppelbesteuerung der Quellensteuer<br />
zwischen der im Einkommensteuergesetz<br />
geregelten Anrechnungs- oder Abzugsmethode<br />
zu entscheiden. Wegen der<br />
sich hieraus ergebenden persönlichen<br />
Steuerfolgen sollte sich jeder Gesellschafter<br />
fachkundig beraten lassen.<br />
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
sowie aus Kapitalvermögen werden als<br />
Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />
ermittelt. Neben den Einnahmen<br />
und den Werbungskosten, die auf<br />
Ebene der jeweiligen Zielfondsgesellschaft<br />
anfallen, werden noch Werbungskosten, die<br />
im Zusammenhang mit der Beteiligung der