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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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106<br />

STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

Des Weiteren ist vorgesehen, dass Eigenkapitalvermittlungsprovisionen,<br />

welche durch<br />

die Zeichnung der Fondsgesellschaft bei Zielfonds<br />

ausgelöst werden, an die Fondsgesellschaft<br />

zur Reduzierung der ursprünglichen<br />

Zeichnungsbeträge erstattet werden (Anschaffungskostenminderung).<br />

Der Anbieter<br />

geht davon aus, dass es sich bei der Erstattung<br />

um Anschaffungskostenminderungen<br />

handelt und insoweit keine steuerpflichtigen<br />

Einkünfte vorliegen.<br />

Die Gesellschafter erzielen mit ihrer Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft Einkünfte aus<br />

Vermietung und Verpachtung gem. § 21<br />

Abs. 1 Nr. 1 EStG oder Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

(§ 20 EStG) oder Einkünfte<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

(§ 23 EStG).<br />

Zahlungen einer Bank auf Zertifikate unterliegen<br />

nach derzeitigem Recht als Kapitaleinkünfte<br />

der Besteuerung, sofern sie als<br />

Finanzinnovation einzustufen sind. Grundvoraussetzung<br />

für eine Einstufung als Finanzinnovation<br />

ist, dass eine sonstige Forderung<br />

i. S. v. § 20 Abs.1 Nr.7 EStG vorliegt und<br />

mindestens eine der folgenden Voraussetzungen<br />

erfüllt ist:<br />

£ die Rückzahlung des Kapitalvermögens<br />

wird zugesagt,<br />

£ die Rückzahlung des Kapitalvermögens<br />

wird gewährt,<br />

£ ein Entgelt für die Überlassung des<br />

Kapitalvermögens zur Nutzung wird<br />

zugesagt, oder<br />

£ ein Entgelt für die Überlassung des<br />

Kapitalvermögens zur Nutzung wird<br />

gewährt.<br />

Zusätzlich ist für die Einstufung als Finanzinnovation<br />

die Erfüllung einer der Voraussetzungen<br />

nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 lit. a<br />

bis d EStG notwendig. Hierbei handelt es<br />

sich um die sog. Ausstattungsmerkmale von<br />

Finanzinnovationen, die bei Zertifikaten<br />

regelmäßig erfüllt sind. Aus diesem Grund<br />

ist es für die steuerliche Einordnung von<br />

Zertifikaten entscheidend, ob eine Entgeltzahlung<br />

oder die Kapitalrückzahlung<br />

zugesagt oder gewährt wird. Durch das<br />

Merkmal der Gewährung sollen nach<br />

Auffassung der Finanzverwaltung Fälle<br />

erfasst werden, in denen ohne eine ausdrückliche<br />

oder stillschweigende Vereinbarung<br />

eine Entgeltzahlung oder die Kapitalrückzahlung<br />

auf Grund der Ausgestaltung<br />

der Kapitalanlage sicher ist.<br />

Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />

2008 wird erst für Verkäufe<br />

von Anteilen und Wertpapieren (u. a.<br />

auch Zertifikate), die nach dem 31.12.2008<br />

erworben werden, die bisherige Steuerfreiheit<br />

von den „Spekulationsgeschäften nach<br />

Ablauf der Jahresfrist“ abgeschafft und der<br />

Abgeltungssteuer unterworfen.<br />

Hinsichtlich der prognostizierten Investitionen<br />

im Wege von partiarischen Darlehen<br />

liegen ebenfalls Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

vor. Soweit diese an Gesellschaften mit<br />

Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

vergeben werden, hat hierbei Deutschland<br />

regelmäßig das Besteuerungsrecht, der<br />

ausländische Staat regelmäßig aber das<br />

Recht auf Einbehalt einer Quellensteuer (z. B.<br />

USA 15 % bei partiarischen Darlehen und<br />

Dividenden für Streubesitzanteile). Bei der<br />

deutschen Besteuerung hat jeder Gesellschafter<br />

die Möglichkeit, sich für die Vermeidung<br />

der Doppelbesteuerung der Quellensteuer<br />

zwischen der im Einkommensteuergesetz<br />

geregelten Anrechnungs- oder Abzugsmethode<br />

zu entscheiden. Wegen der<br />

sich hieraus ergebenden persönlichen<br />

Steuerfolgen sollte sich jeder Gesellschafter<br />

fachkundig beraten lassen.<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

sowie aus Kapitalvermögen werden als<br />

Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten<br />

ermittelt. Neben den Einnahmen<br />

und den Werbungskosten, die auf<br />

Ebene der jeweiligen Zielfondsgesellschaft<br />

anfallen, werden noch Werbungskosten, die<br />

im Zusammenhang mit der Beteiligung der

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