BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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RECHTLICHE ANGABEN<br />
jährliche Vergütung (siehe nachstehenden<br />
Abschnitt ,Die Gründungsgesellschafter’).<br />
Treuhandkommanditist: Die PTM Portfolio<br />
Treuhand München Vermögensverwaltung<br />
GmbH (Sitz: Grünwald, Kreis München) hat<br />
ein Beitrittsrecht und beteiligt nach ihrem<br />
Beitritt als Kommanditist (Treuhandkommanditist/Treuhänder)<br />
die Anleger (Treugeber)<br />
durch Abschluss eines Treuhandvertrages an<br />
ihrem Kommanditanteil. Einzelheiten zur<br />
Rechtsstellung des Treuhänders sind im<br />
nachfolgenden Abschnitt ‚Der Treuhänder‘<br />
erläutert. Die Treugeber werden aufgrund<br />
des Gesellschaftsvertrages weitgehend wie<br />
Kommanditisten behandelt, ohne dass sie<br />
selbst unmittelbar Gesellschafter werden.<br />
Der Anteil des Treuhänders am Vermögen<br />
der Fondsgesellschaft erhöht sich um die<br />
jeweils von einem Anleger geleistete Einlage.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält eine<br />
jährliche Vergütung (siehe nachstehende<br />
Abschnitte ,Die Gründungsgesellschafter’<br />
und ,Der Treuhänder’).<br />
Wettbewerbsverbot: Für die Gesellschafter<br />
gilt kein Wettbewerbsverbot.<br />
Anlagegrundsätze: Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist bei den Anlageentscheidungen<br />
an die als Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />
niedergelegten Anlagegrundsätze<br />
gebunden.<br />
Gewinn- und Verlustverteilung:<br />
Die Anleger sind an Gewinn und Verlust der<br />
Gesellschaft beteiligt. Die Gewinn- und Verlustanteile<br />
werden nach dem Verhältnis der<br />
Kapitalanteile der Anleger berechnet. Zu den<br />
Besonderheiten siehe vorstehend ‚Das Beteiligungsangebot’<br />
im Abschnitt ‚Rechte’.<br />
Entnahmen (Ausschüttungen):<br />
Die Gesellschaft schüttet ihre Erlöse aus,<br />
sofern nicht deren anderweitige Verwendung<br />
einer sorgfältigen Geschäftsführung<br />
entspricht. Über Zeitpunkt und Höhe der<br />
Ausschüttungen entscheidet der geschäftsführende<br />
Kommanditist. Er legt, soweit dies<br />
nicht die im Steuerrecht geltenden Grenzen<br />
privater Vermögensverwaltung überschreitet,<br />
flüssige Mittel zur Glättung des Ausschüttungsverlaufes<br />
wieder an.<br />
Kapitalerhöhungen (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>):<br />
Die Anleger können bei Zeichnung<br />
einmalig bis auf Widerruf bestimmen, dass<br />
sie bis 31.12.2020 Entnahmen (Ausschüttungen)<br />
zur Erhöhung ihrer gezeichneten<br />
Einlage verwenden möchten. Die Frist für<br />
den Widerruf beträgt einen Monat.<br />
Renditeausgleich: Eine ungleiche effektive<br />
Verzinsung der von den Anlegern geleisteten<br />
Einlagen wird (vorbehaltlich ausreichender<br />
Liquidität) jeweils unter denjenigen Anlegern<br />
ausgeglichen, die nach Ende der Zeichnungsfrist<br />
jeweils in der gleichen Anzahl<br />
voller Kalenderjahre ihre gezeichnete Einlage<br />
erhöht und beglichen haben (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />
<strong>Dynamic</strong>).<br />
Mitwirkung: Die Anleger sind zur Mitwirkung<br />
in allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
berechtigt, sofern diese nicht zu den<br />
Aufgaben der Geschäftsführung gehören.<br />
Das Mitwirkungsrecht umfasst insbesondere<br />
die Wahl eines Beirats, die Fortsetzung der<br />
Mittelverwendungskontrolle, die Wahl des<br />
Abschlussprüfers, die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses, die Entlastung des<br />
geschäftsführenden Kommandisten, die<br />
Änderung der Anlagegrundsätze und die<br />
Änderung des Gesellschaftsvertrages.<br />
Gesellschafterbeschlüsse: Die Anleger<br />
können an Gesellschafterversammlungen<br />
und an schriftlichen Beschlussfassungen der<br />
Gesellschaft teilnehmen. Beschlüsse können,<br />
gleich ob sie in einer Gesellschafterversammlung<br />
oder schriftlich gefasst wurden, nur<br />
innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung<br />
durch Klage gegen die Gesellschaft<br />
angefochten werden.<br />
Mehrheitserfordernisse: Bei Abstimmungen<br />
entscheidet die Mehrheit der<br />
abgegebenen Stimmen. Zum Stimmgewicht<br />
siehe vorstehend ‚Das Beteiligungsangebot’<br />
im Abschnitt ‚Rechte’. Die Änderung des