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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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RECHTLICHE ANGABEN<br />

jährliche Vergütung (siehe nachstehenden<br />

Abschnitt ,Die Gründungsgesellschafter’).<br />

Treuhandkommanditist: Die PTM Portfolio<br />

Treuhand München Vermögensverwaltung<br />

GmbH (Sitz: Grünwald, Kreis München) hat<br />

ein Beitrittsrecht und beteiligt nach ihrem<br />

Beitritt als Kommanditist (Treuhandkommanditist/Treuhänder)<br />

die Anleger (Treugeber)<br />

durch Abschluss eines Treuhandvertrages an<br />

ihrem Kommanditanteil. Einzelheiten zur<br />

Rechtsstellung des Treuhänders sind im<br />

nachfolgenden Abschnitt ‚Der Treuhänder‘<br />

erläutert. Die Treugeber werden aufgrund<br />

des Gesellschaftsvertrages weitgehend wie<br />

Kommanditisten behandelt, ohne dass sie<br />

selbst unmittelbar Gesellschafter werden.<br />

Der Anteil des Treuhänders am Vermögen<br />

der Fondsgesellschaft erhöht sich um die<br />

jeweils von einem Anleger geleistete Einlage.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält eine<br />

jährliche Vergütung (siehe nachstehende<br />

Abschnitte ,Die Gründungsgesellschafter’<br />

und ,Der Treuhänder’).<br />

Wettbewerbsverbot: Für die Gesellschafter<br />

gilt kein Wettbewerbsverbot.<br />

Anlagegrundsätze: Der geschäftsführende<br />

Kommanditist ist bei den Anlageentscheidungen<br />

an die als Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag<br />

niedergelegten Anlagegrundsätze<br />

gebunden.<br />

Gewinn- und Verlustverteilung:<br />

Die Anleger sind an Gewinn und Verlust der<br />

Gesellschaft beteiligt. Die Gewinn- und Verlustanteile<br />

werden nach dem Verhältnis der<br />

Kapitalanteile der Anleger berechnet. Zu den<br />

Besonderheiten siehe vorstehend ‚Das Beteiligungsangebot’<br />

im Abschnitt ‚Rechte’.<br />

Entnahmen (Ausschüttungen):<br />

Die Gesellschaft schüttet ihre Erlöse aus,<br />

sofern nicht deren anderweitige Verwendung<br />

einer sorgfältigen Geschäftsführung<br />

entspricht. Über Zeitpunkt und Höhe der<br />

Ausschüttungen entscheidet der geschäftsführende<br />

Kommanditist. Er legt, soweit dies<br />

nicht die im Steuerrecht geltenden Grenzen<br />

privater Vermögensverwaltung überschreitet,<br />

flüssige Mittel zur Glättung des Ausschüttungsverlaufes<br />

wieder an.<br />

Kapitalerhöhungen (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Dynamic</strong>):<br />

Die Anleger können bei Zeichnung<br />

einmalig bis auf Widerruf bestimmen, dass<br />

sie bis 31.12.2020 Entnahmen (Ausschüttungen)<br />

zur Erhöhung ihrer gezeichneten<br />

Einlage verwenden möchten. Die Frist für<br />

den Widerruf beträgt einen Monat.<br />

Renditeausgleich: Eine ungleiche effektive<br />

Verzinsung der von den Anlegern geleisteten<br />

Einlagen wird (vorbehaltlich ausreichender<br />

Liquidität) jeweils unter denjenigen Anlegern<br />

ausgeglichen, die nach Ende der Zeichnungsfrist<br />

jeweils in der gleichen Anzahl<br />

voller Kalenderjahre ihre gezeichnete Einlage<br />

erhöht und beglichen haben (<strong>Top</strong> <strong>Select</strong><br />

<strong>Dynamic</strong>).<br />

Mitwirkung: Die Anleger sind zur Mitwirkung<br />

in allen Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

berechtigt, sofern diese nicht zu den<br />

Aufgaben der Geschäftsführung gehören.<br />

Das Mitwirkungsrecht umfasst insbesondere<br />

die Wahl eines Beirats, die Fortsetzung der<br />

Mittelverwendungskontrolle, die Wahl des<br />

Abschlussprüfers, die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses, die Entlastung des<br />

geschäftsführenden Kommandisten, die<br />

Änderung der Anlagegrundsätze und die<br />

Änderung des Gesellschaftsvertrages.<br />

Gesellschafterbeschlüsse: Die Anleger<br />

können an Gesellschafterversammlungen<br />

und an schriftlichen Beschlussfassungen der<br />

Gesellschaft teilnehmen. Beschlüsse können,<br />

gleich ob sie in einer Gesellschafterversammlung<br />

oder schriftlich gefasst wurden, nur<br />

innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung<br />

durch Klage gegen die Gesellschaft<br />

angefochten werden.<br />

Mehrheitserfordernisse: Bei Abstimmungen<br />

entscheidet die Mehrheit der<br />

abgegebenen Stimmen. Zum Stimmgewicht<br />

siehe vorstehend ‚Das Beteiligungsangebot’<br />

im Abschnitt ‚Rechte’. Die Änderung des

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