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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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RECHTLICHE ANGABEN<br />

95<br />

Die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH erhält<br />

für die Übernahme der Geschäftsführung in<br />

den Geschäftsjahren 2007 und 2008 eine<br />

jährliche Vergütung in Höhe von 0,72 % der<br />

zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres<br />

von Anlegern gezeichneten Einlage, fällig<br />

jeweils anteilig zum Ende eines Kalenderquartals<br />

und berechnet nach dem jeweiligen<br />

Zeichnungsstand. In den darauf folgenden<br />

Geschäftsjahren erhält sie eine Vergütung in<br />

Höhe von 0,72 % des Kommanditkapitals<br />

am Fälligkeitstag, fällig jeweils anteilig zum<br />

Ende eines Kalenderquartals. Hinzu kommt<br />

jeweils die hierauf anfallende Umsatzsteuer.<br />

Auf die vorstehend vereinbarte Vergütung<br />

hat sich die <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> Management GmbH<br />

Provisionen und ähnliche Vergütungen anrechnen<br />

zu lassen, die ihr Dritte im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb von Gegenständen<br />

des Anlagevermögens der Gesellschaft<br />

gewähren.<br />

Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt<br />

ermittelte Verbraucherpreisindex nach<br />

dem 01.01.2007 oder nach der letzten<br />

Anpassung der Vergütung um mindestens<br />

2,5 %, so sind die Gründungsgesellschafter<br />

und der Treuhandkommanditist befugt<br />

– und im Falle gesunkener Verbraucherpreise<br />

verpflichtet – ihre Vergütung im gleichen<br />

Verhältnis neu festzusetzen. Die Festsetzung<br />

erfolgt durch Erklärung gegenüber dem<br />

Beirat; ist kein Beirat gewählt, erfolgt die<br />

Festsetzung durch eine der Mitteilung des<br />

Jahresabschlusses beizufügende Erklärung.<br />

Die Festsetzung gilt rückwirkend ab dem<br />

Fälligkeitstermin, zu dem erstmals die Voraussetzungen<br />

für eine Anpassung vorlagen;<br />

im Falle einer Erhöhung der Vergütung kann<br />

sie auch auf einen späteren Fälligkeitstermin<br />

verschoben werden.<br />

Für Kosten der Prospektproduktion und für<br />

Marketingaufwendungen erhält die <strong>Top</strong><br />

<strong>Select</strong> Management GmbH als Anbieter<br />

eine Vergütung in Höhe von 2,18 % des<br />

platzierten Kommanditkapitals, fällig nach<br />

Platzierungsstand.<br />

Sonstige Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art,<br />

stehen den Gründungsgesellschaftern bei<br />

der Fondsgesellschaft weder innerhalb noch<br />

außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu.<br />

Beteiligungen<br />

Die Gründungsgesellschafter sind weder an<br />

Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der angebotenen Anteile beauftragt sind,<br />

noch an Unternehmen, die der Fondsgesellschaft<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen,<br />

noch an Unternehmen, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung von Anlageobjekten<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen<br />

oder Leistungen erbringen. Zu den Beteiligungen<br />

der Gesellschafter der Gründungsgesellschafter<br />

siehe ‚Wichtige Funktionen<br />

und Beteiligte’.<br />

Die Geschäftstätigkeit<br />

Tätigkeitsbereiche<br />

Die Fondsgesellschaft hat ihre Geschäftstätigkeit<br />

noch nicht aufgenommen. Künftige<br />

Geschäftstätigkeit ist der Erwerb und die<br />

Verwaltung eigenen Anlagevermögens nach<br />

Maßgabe der gesellschaftsvertraglich festgelegten<br />

Anlagegrundsätze, siehe Kapitel<br />

‚Anlagekritieren’. Hierbei soll die im Kapitel<br />

,Investitionsbereiche’ beschriebene Investitionsstrategie<br />

umgesetzt werden.<br />

Patente, Lizenzen, Verträge, Verfahren<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht von Patenten,<br />

Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren<br />

abhängig. Die Fondsgesellschaft ist davon<br />

abhängig, dass sie die zu Anlagezwecken<br />

notwendigen Beteiligungsverträge eingehen<br />

kann. Für die Aufnahme der Geschäftstätigkeit<br />

sind ferner folgende Verträge maßgeblich:

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