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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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STEUERLICHE GRUNDLAGEN<br />

115<br />

Vermögensteuer<br />

Eine Vermögensteuer wird seit dem<br />

01.01.1997 nicht mehr erhoben. Ihre<br />

künftige Wiedereinführung durch den<br />

Gesetzgeber ist nicht ausgeschlossen.<br />

In Österreich wird derzeit gleichfalls keine<br />

Vermögensteuer erhoben. In Frankreich wird<br />

eine Vermögensteuer erhoben, auch für<br />

Nichtansässige mit in Frankreich belegenen<br />

Grundvermögen (und ggf. Unternehmensbeteiligungen).<br />

Das Doppelbesteuerungsabkommen<br />

mit den USA erstreckt sich auch<br />

auf die Vermögensteuer, wobei sich aufgrund<br />

der dort geregelten Freistellungsmethode<br />

eine Wiedereinführung der Vermögensteuer<br />

in der Bundesrepublik nicht<br />

auswirken würde.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische<br />

Grundstücke beziehen, unterliegen<br />

mit den Nummern 1 bis 7 des Absatzes 1<br />

unter Berücksichtigung der Absätze 2 bis 7<br />

des § 1 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Die<br />

Aufnahme der Fondsgesellschaft als weiteren<br />

Kommanditisten in einer grundbesitzverwaltenden<br />

Personengesellschaft löst<br />

keine Grunderwerbsteuer aus, soweit sich<br />

hierdurch der Gesellschafterbestand innerhalb<br />

von 5 Jahren nicht um mehr als 95 %<br />

ändert oder soweit sich nicht mehr als 95 %<br />

der Anteile an der Gesellschaft in einer Hand<br />

vereinigen.<br />

Zinsabschlagsteuer<br />

Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft<br />

werden vorübergehend verzinslich angelegt.<br />

Zinseinnahmen im Inland werden mit einer<br />

Zinsabschlagsteuer von 30 % belastet,<br />

welche im Verfahren über die gesonderte<br />

und einheitliche Feststellung der Einkünfte<br />

der Gesellschaft durch das Finanzamt ermittelt<br />

und den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter<br />

mitgeteilt werden. Die gezahlten<br />

Steuerabzugsbeträge werden dann auf die<br />

persönliche Einkommensteuer der Gesellschafter<br />

angerechnet.<br />

Nach dem Gesetzentwurf zur Unternehmensteuerreform<br />

soll eine pauschale<br />

Abgeltungssteuer von voraussichtlich 25%<br />

(zzgl. Solidaritätszuschlag) eingeführt<br />

werden, die nur bei Beantragung des dann<br />

ebenfalls zur Einführung beabsichtigten<br />

Wahlveranlagungsverfahrens auf die persönliche<br />

Einkommensteuer angerechnet werden<br />

kann.<br />

Veranlagungsverfahren<br />

Die <strong>BVT</strong>-<strong>PB</strong> <strong>Top</strong> <strong>Select</strong> <strong>Fund</strong> <strong>Dynamic</strong> GmbH<br />

& Co. KG reicht jährlich bei dem für sie<br />

zuständigen Finanzamt eine Erklärung zur<br />

gesonderten und einheitlichen Feststellung<br />

der Einkünfte ein, welches die Einkünfte der<br />

Gesellschafter feststellt. Dieses Finanzamt<br />

teilt dem jeweiligen für den Kommanditisten<br />

zuständigen Wohnsitzfinanzamt dessen Anteil<br />

an den Einkünften mit, welches diesen<br />

bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

berücksichtigt. Eventuelle Sonderwerbungskosten<br />

des Kommanditisten können<br />

(nur) im Rahmen der gesonderten und<br />

einheitlichen Feststellung geltend gemacht<br />

werden, die der Anleger der Fondsgesellschaft<br />

mitzuteilen hat.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

ein Anleger aufgrund seiner Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft in einem anderen<br />

Land, in welchem die Fondsgesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar investiert ist,<br />

künftig zusätzlich eine eigene Steuererklärung<br />

einreichen muss. Zum Teil wird das im<br />

Ausland u. a. davon abhängig gemacht, ob<br />

ein Anleger nur über eine Beteiligung (z. B.<br />

über das vorliegende Beteiligungsangebot)<br />

verfügt oder zugleich in mehreren ausländischen<br />

Beteiligungen investiert ist.

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