BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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VERTRÄGE<br />
117<br />
manditisten bestimmt sich zunächst nach der<br />
von den Treugebern übernommenen Einlage<br />
und ändert sich nach § 5 Abs. 2. Seine im<br />
Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />
beträgt 5.000,00 €.<br />
4. Zahlungen der Anleger dürfen, solange ein<br />
Mittelverwendungskontrolleur bestellt ist,<br />
nur auf Konten entgegengenommen und<br />
transferiert werden, über die Verfügungen<br />
nicht ohne Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
möglich sind.<br />
5. Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2020<br />
weiteres Kommanditkapital auf, indem Entnahmen<br />
(Ausschüttungen) in Höhe eines<br />
nach Ermessen des geschäftsführenden<br />
Kommanditisten festgelegten Anteils zur<br />
Erhöhung des Kapitalanteils des Ausschüttungsberechtigten<br />
verwendet werden.<br />
Voraussetzung hierfür ist, dass der Ausschüttungsberechtigte<br />
bei Zeichnung oder nach<br />
Aufforderung durch den geschäftsführenden<br />
Kommanditisten spätestens vor der ersten<br />
Ausschüttung erklärt hat, dass der auf ihn<br />
entfallende Kapitalanteil maximal um den<br />
Betrag der ihm zustehenden Ausschüttungen<br />
erhöht werden soll. Die Erklärung ist für die<br />
Zukunft unter Einhaltung einer Frist von einem<br />
Monat jederzeit gegenüber dem geschäftsführenden<br />
Kommanditisten widerruflich. Der<br />
geschäftsführende Kommanditist berücksichtigt<br />
bei der Festlegung des für die Kapitalerhöhungen<br />
zu verwendenden Anteils an den<br />
Ausschüttungen pauschal die Liquiditätsfolgen,<br />
die den Anlegern aus der Beteiligung<br />
bei einer künftigen Ausweitung der Besteuerung<br />
von Veräußerungsgewinnen entstehen<br />
können.<br />
6. Treugeber im Sinne des Abs. 3 werden,<br />
soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten<br />
der Gesellschaft behandelt, ohne dass<br />
sie selbst unmittelbar Gesellschafter werden.<br />
Der Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten<br />
wird so behandelt, wie wenn<br />
entsprechend der mittelbaren Beteiligung der<br />
Treugeber mehrere Gesellschaftsanteile bestehen<br />
würden.<br />
7. Der Treugeber hat mit Abschluss des<br />
Treuhandvertrages die Verbindlichkeiten des<br />
Treuhandkommanditisten aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />
zu übernehmen, die durch<br />
die im Auftrag des Treugebers erfolgende<br />
Erhöhung des Kapitalanteils des Treuhandkommanditisten<br />
begründet werden,<br />
insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung<br />
von Einlage und Agio, mit der Wirkung, dass<br />
er als Schuldner an die Stelle des Treuhandkommanditisten<br />
tritt. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist stimmt der Schuldübernahme<br />
durch die Treugeber hiermit unter Billigung<br />
aller Gesellschafter im Voraus mit Wirkung<br />
für die Gesellschaft zu, §§ 414, 415 BGB.<br />
8. Die Gesellschaft ist im Falle des Schuldnerverzugs<br />
berechtigt, je Rücklastschrift und<br />
Mahnung dem Verrechnungskonto des<br />
Schuldners (§ 5 Abs. 4) pauschal 20,00 € zu<br />
belasten und einzuziehen. Die Gesellschaft<br />
kann die Pauschale entsprechend der<br />
Kostenentwicklung anpassen (§ 315 BGB).<br />
Dem Schuldner ist der Nachweis gestattet,<br />
dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht<br />
entstanden oder wesentlich niedriger ist als<br />
die Pauschale. Unbeschadet sonstiger<br />
gesetzlicher oder in diesem Vertrag vorgesehener<br />
Rechtsfolgen können für die Dauer des<br />
Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />
über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB für das Jahr verlangt<br />
werden. § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.<br />
§ 5 Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber<br />
werden folgende Kapitalkonten geführt:<br />
a) Einlagenkonto I: Auf diesem Konto wird<br />
der Betrag der gemäß § 4 Abs. 2<br />
gezeichneten Einlage (ohne das Agio)<br />
gebucht (Kommanditkapital).<br />
b) Einlagenkonto II: Auf diesem Konto wird<br />
der Betrag der gemäß § 4 Abs. 5 übernommenen<br />
Einlageverpflichtung gebucht.<br />
c) Einlagenkonto III: Auf diesem Konto wird<br />
der Betrag der ausstehenden Einlage<br />
(ohne das Agio) gebucht. Gemäß § 4<br />
Abs. 2 und 5 geleistete Einlage (ohne das<br />
Agio) verändert den Stand dieses Kontos.<br />
d) Verlustkonto I: Auf diesem Konto werden<br />
die Anteile an den Ergebnissen der Jahre<br />
2007 und 2008 gebucht, bis alle Gesellschafter<br />
und Treugeber unabhängig vom<br />
Zeitpunkt ihrer Einlageleistung rechnerisch<br />
gemäß dem Verhältnis ihrer nach<br />
§ 4 Abs. 2 gezeichneten Einlagen an den<br />
kumulierten (negativen) Ergebnissen der<br />
Jahre 2007 und 2008 beteiligt sind.<br />
e) Verlustkonto II: Auf diesem Konto<br />
werden alle sonstigen Verlustanteile<br />
erfasst.