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BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL

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VERTRÄGE<br />

117<br />

manditisten bestimmt sich zunächst nach der<br />

von den Treugebern übernommenen Einlage<br />

und ändert sich nach § 5 Abs. 2. Seine im<br />

Handelsregister einzutragende Haftsumme<br />

beträgt 5.000,00 €.<br />

4. Zahlungen der Anleger dürfen, solange ein<br />

Mittelverwendungskontrolleur bestellt ist,<br />

nur auf Konten entgegengenommen und<br />

transferiert werden, über die Verfügungen<br />

nicht ohne Zustimmung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

möglich sind.<br />

5. Die Gesellschaft nimmt bis zum 31.12.2020<br />

weiteres Kommanditkapital auf, indem Entnahmen<br />

(Ausschüttungen) in Höhe eines<br />

nach Ermessen des geschäftsführenden<br />

Kommanditisten festgelegten Anteils zur<br />

Erhöhung des Kapitalanteils des Ausschüttungsberechtigten<br />

verwendet werden.<br />

Voraussetzung hierfür ist, dass der Ausschüttungsberechtigte<br />

bei Zeichnung oder nach<br />

Aufforderung durch den geschäftsführenden<br />

Kommanditisten spätestens vor der ersten<br />

Ausschüttung erklärt hat, dass der auf ihn<br />

entfallende Kapitalanteil maximal um den<br />

Betrag der ihm zustehenden Ausschüttungen<br />

erhöht werden soll. Die Erklärung ist für die<br />

Zukunft unter Einhaltung einer Frist von einem<br />

Monat jederzeit gegenüber dem geschäftsführenden<br />

Kommanditisten widerruflich. Der<br />

geschäftsführende Kommanditist berücksichtigt<br />

bei der Festlegung des für die Kapitalerhöhungen<br />

zu verwendenden Anteils an den<br />

Ausschüttungen pauschal die Liquiditätsfolgen,<br />

die den Anlegern aus der Beteiligung<br />

bei einer künftigen Ausweitung der Besteuerung<br />

von Veräußerungsgewinnen entstehen<br />

können.<br />

6. Treugeber im Sinne des Abs. 3 werden,<br />

soweit gesetzlich zulässig, wie Kommanditisten<br />

der Gesellschaft behandelt, ohne dass<br />

sie selbst unmittelbar Gesellschafter werden.<br />

Der Gesellschaftsanteil des Treuhandkommanditisten<br />

wird so behandelt, wie wenn<br />

entsprechend der mittelbaren Beteiligung der<br />

Treugeber mehrere Gesellschaftsanteile bestehen<br />

würden.<br />

7. Der Treugeber hat mit Abschluss des<br />

Treuhandvertrages die Verbindlichkeiten des<br />

Treuhandkommanditisten aus dem Gesellschaftsverhältnis<br />

zu übernehmen, die durch<br />

die im Auftrag des Treugebers erfolgende<br />

Erhöhung des Kapitalanteils des Treuhandkommanditisten<br />

begründet werden,<br />

insbesondere die Verpflichtung zur Zahlung<br />

von Einlage und Agio, mit der Wirkung, dass<br />

er als Schuldner an die Stelle des Treuhandkommanditisten<br />

tritt. Der geschäftsführende<br />

Kommanditist stimmt der Schuldübernahme<br />

durch die Treugeber hiermit unter Billigung<br />

aller Gesellschafter im Voraus mit Wirkung<br />

für die Gesellschaft zu, §§ 414, 415 BGB.<br />

8. Die Gesellschaft ist im Falle des Schuldnerverzugs<br />

berechtigt, je Rücklastschrift und<br />

Mahnung dem Verrechnungskonto des<br />

Schuldners (§ 5 Abs. 4) pauschal 20,00 € zu<br />

belasten und einzuziehen. Die Gesellschaft<br />

kann die Pauschale entsprechend der<br />

Kostenentwicklung anpassen (§ 315 BGB).<br />

Dem Schuldner ist der Nachweis gestattet,<br />

dass ein Verzugsschaden überhaupt nicht<br />

entstanden oder wesentlich niedriger ist als<br />

die Pauschale. Unbeschadet sonstiger<br />

gesetzlicher oder in diesem Vertrag vorgesehener<br />

Rechtsfolgen können für die Dauer des<br />

Verzugs Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten<br />

über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB für das Jahr verlangt<br />

werden. § 13 Abs. 4 bleibt unberührt.<br />

§ 5 Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber<br />

werden folgende Kapitalkonten geführt:<br />

a) Einlagenkonto I: Auf diesem Konto wird<br />

der Betrag der gemäß § 4 Abs. 2<br />

gezeichneten Einlage (ohne das Agio)<br />

gebucht (Kommanditkapital).<br />

b) Einlagenkonto II: Auf diesem Konto wird<br />

der Betrag der gemäß § 4 Abs. 5 übernommenen<br />

Einlageverpflichtung gebucht.<br />

c) Einlagenkonto III: Auf diesem Konto wird<br />

der Betrag der ausstehenden Einlage<br />

(ohne das Agio) gebucht. Gemäß § 4<br />

Abs. 2 und 5 geleistete Einlage (ohne das<br />

Agio) verändert den Stand dieses Kontos.<br />

d) Verlustkonto I: Auf diesem Konto werden<br />

die Anteile an den Ergebnissen der Jahre<br />

2007 und 2008 gebucht, bis alle Gesellschafter<br />

und Treugeber unabhängig vom<br />

Zeitpunkt ihrer Einlageleistung rechnerisch<br />

gemäß dem Verhältnis ihrer nach<br />

§ 4 Abs. 2 gezeichneten Einlagen an den<br />

kumulierten (negativen) Ergebnissen der<br />

Jahre 2007 und 2008 beteiligt sind.<br />

e) Verlustkonto II: Auf diesem Konto<br />

werden alle sonstigen Verlustanteile<br />

erfasst.

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