BVT-PB Top Select Fund Dynamic.pdf - LEISTUNGSBILANZPORTAL
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RISIKOHINWEISE<br />
17<br />
Platzierungs- und<br />
Vertragserfüllungsrisiken<br />
Es kann keine Gewähr dafür übernommen<br />
werden, dass das Fondskapital in der vorgesehenen<br />
Höhe platziert wird. Wird die<br />
prospektierte Platzierung nicht erreicht,<br />
vermindert sich dadurch die Diversifikation<br />
mit entsprechend negativen Folgen für die<br />
Risikostruktur und Anlagestrategie der<br />
Fondsgesellschaft und eventuell auch der<br />
erzielbare Kostenvorteil bei Zielfonds. Darüber<br />
hinaus könnte ein geringeres Fondsvolumen<br />
auch zu einer prozentual höheren<br />
laufenden Kostenbelastung der Fondsgesellschaft<br />
führen, da sich ggf. nicht alle kalkulierten<br />
Kosten (Jahresabschluss etc.) im<br />
gleichen Verhältnis reduzieren ließen. Es<br />
besteht auch das Risiko, dass ein Teil der<br />
Anleger seinen vertraglichen Einzahlungsverpflichtungen<br />
nicht nachkommt und hierdurch<br />
weniger und geringere Investitionen<br />
als vorgesehen durchgeführt werden können.<br />
Dies könnte ebenfalls negative Auswirkungen<br />
auf das wirtschaftliche Ergebnis der<br />
Gesellschaft haben. Auch ist es möglich,<br />
dass sich deutlich weniger Anleger für die<br />
<strong>Dynamic</strong> Variante entscheiden als kalkuliert,<br />
oder dass im Laufe der Beteiligungsdauer<br />
eine größere Anzahl von Anlegern die<br />
dynamische Wiederanlage der Ausschüttungen<br />
einstellt, und somit für Investitionen<br />
der Fondsgesellschaft insgesamt weniger<br />
Mittel zur Verfügung stehen als angenommen.<br />
Sollte das Kapital der Gesellschaft zum<br />
Ende der Zeichnungsfrist nicht mindestens<br />
3 Mio. € betragen, wird die Gesellschaft<br />
ohne Vornahme von Investitionen aufgelöst.<br />
Die für diesen Fall vorgesehene Auszahlung<br />
der dem Kapitalanteil der Anleger entsprechenden<br />
Einzahlungen ist von der Bonität<br />
der Gründungsgesellschafter und Eigenkapitalvermittler<br />
abhängig.<br />
Majorisierungsrisiken<br />
Falls an Beschlussfassungen bei der Fondsgesellschaft<br />
nur eine Minderheit der Anleger<br />
teilnimmt, können Beschlüsse gefasst werden,<br />
die von der Mehrheit der Anleger, die<br />
nicht vertreten waren, nicht erwünscht sind,<br />
aber auch für diese Gültigkeit erlangen. Da<br />
die Fondsgesellschaft konzeptionsgemäß an<br />
den verschiedenen Anlageprogrammen nur<br />
Minderheitspositionen erwirbt, werden in<br />
aller Regel ihre Möglichkeiten der Einflussnahme<br />
ausschließlich auf die Wahrnehmung<br />
vertraglicher oder gesetzlicher Gesellschafterrechte<br />
beschränkt sein.<br />
Haftungsrisiken<br />
Den Gläubigern der Gesellschaft haftet der<br />
Anleger bis zur Höhe der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme. Die Haftung ist<br />
ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet<br />
ist. Infolge von Kapitalrückzahlungen kann<br />
sie wieder aufleben.<br />
Risiken aus Vertragsdauer<br />
Eine Kündigung der Beteiligung ist frühestens<br />
zum 31.12.2031 möglich. Die Mindestvertragsdauer<br />
kann bis 31.12.2033 verlängert<br />
werden.<br />
Fungibilitätsrisiken<br />
Für Anteile an geschlossenen Fonds besteht<br />
kein liquider Zweitmarkt, die Fungibilität<br />
(Veräußerbarkeit) von Anteilen ist somit<br />
eingeschränkt. Eine Veräußerung oder<br />
Übertragung ist nur im Rahmen der Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrages möglich.<br />
Die Ermittlung eines realistischen Veräußerungspreises<br />
ist nur schwer möglich. Generell<br />
müssen die nicht wertbildenden Anteile<br />
der Investition wie z. B. Konzeptions- und<br />
Vertriebskosten durch Wertaufholungen<br />
kompensiert werden, bevor ein Wertzuwachs<br />
erfolgen kann. Ein vorzeitiger Liquiditätsbedarf<br />
des Anlegers kann sich somit<br />
anlagegefährdend auswirken.<br />
Rechtsänderungsrisiken<br />
Künftige Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs,<br />
Änderungen der Rechtsprechung,<br />
der Gesetzgebung oder der Verwaltungspraxis<br />
in Deutschland oder einem der Investiti-